Wie die EU die Klimakrise bekämpfen will

Das EU-Emissionsreduktionsziel soll erhöht werden, dafür ändert sich die Berechnung.

In ihrer ersten Rede zur Lage der Europäischen Union vom 16. September schlug EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ein erhöhtes EU-Emissionsminderungsziel von -55% (statt ursprünglich 40%) bis 2030 im Vergleich zu 1990 vor. Dies sei nötig, um die das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 schrittweise zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen würden eine Reduktion von -41% der Emissionen bis 2030 erzielen. Laut Paris-Abkommen müssten jetzt jedoch bereits mindestens -71% der EU Emissionen eingespart werden.

In einem Papier zur Folgenabschätzung hat die Kommission zudem die Handlungsoptionen in den einzelnen Sektoren geprüft. Vor allem der Energiesektor, der für drei Viertel der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich ist, soll durch den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz ernste Fortschritte machen.

Außerdem wird vorgeschlagen, nach Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes  den Emissionshandel auf Heizen und Verkehr , mit einer stärkeren Deckelung der Emissionsberechtigungen auszuweiten. Allerdings ist dies schwieriger, als gesagt. Auch laufen Teile der Industrie und der Mitgliedsstaaten Sturm gegen die Pläne. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist daher gefordert, einen CO2-Mindestpreis und einheitliche, sektorübergreifende CO2-Preise entscheidungsreif voranzubringen (wie es unsere MdB-Mitglieder und Unternehmen gefordert haben). Des Weiteren wurde die Einführung eines Grenzausgleiches genannt, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Mit zu vielen Ausnahmeregelungen droht das Instrument eines Grenzausgleiches seine Lenkungswirkung zu verlieren, wie die Diskussion in Deutschland und die Pläne der Bundesregierung für weitreichende Ausnahmen zeigt. Wie aus unserer Sicht ein Grenzausgleich gelingen kann, lesen Sie hier.

Auch die Berechnungsmethode des neuen Klimaziels soll sich ändern. Anders als bisher, soll das Ziel nun mit Netto-Emissionen berechnet werden. Das bedeutet, dass auch „negative Emissionen“, also Maßnahmen, durch die Emissionen aus der Atmosphäre entzogen werden (sogenannte Senken), angerechnet werden dürfen. Umweltverbände betrachten daher das neue Ziel als „Mogelpackung“.

Konkrete Handlungsempfehlungen sollen in einer detaillierteren Folgenabschätzung im Juni 2021 folgen.

Derzeit laufen Konsultationen der EU-Kommission zum Erreichen der Klimaziele der EU, zum Grenzausgleich und zur Energiebesteuerungsrichtlinie. Sie können sich auch als Privatperson daran beteiligen. Um Ihnen die Teilnahme zu erleichtern, werden wir Ihnen in einem gesonderten Mailing eine Musterantwort auf unserer Homepage sowie per Email bald möglichst bereitstellen.

 

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Bild: CC-BY-4.0: © European Union 2019 – Quelle: EP

Medieninfo: „Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz “

MEDIENINFO 10/2020

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach § 11 Absatz 3 BEHG zur Sicherung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

Der heutige Beschluss der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD zur Kompensation von Unternehmen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz geht zulasten eines verursachergerechten Klimaschutzes und der Lenkungswirkung. Der Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) muss weg von bürokratischen Ausnahmen und Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich und gezielten Unterstützungsleistungen an betroffene Unternehmen zur Reduktion von Treibhausgasen. Statt Bürokratie aufzubauen könnte der Koordinierungsaufwand für die Energiewende massiv sinken.

Hintergrund: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) werden derzeit novelliert. Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren. Mit dem Festhalten und Ausweiten des bestehenden Systems von Ausnahmen und Kompensationen wird Bürokratie auf- statt abgebaut.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

 

Pressekontakt:
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Medieninfo: „Unternehmen fordern mithilfe der CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau voranzutreiben“

MEDIENINFO 09/2020

Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und EEG-Novelle: „Unternehmen fordern mithilfe der CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau voranzutreiben“

Berlin/Freiburg, 16. September 2020. Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit eine wirksamere CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr. Gleichzeitig soll mit einer Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) die Energiewende beschleunigt werden. Mit der Diskussion zu BEHG und EEG bietet sich die Chance, Klimaschutz und Energiewende von überflüssiger Bürokratie zu befreien und Haushalte sowie Unternehmen von hohen Strompreisen zu entlasten.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Brennstoffemissionshandel und EU-Energiesteuer: Bürokratie ab- statt -aufbauen“ stattfand, sprachen sich die Unternehmen Badenova, EWS Schönau, Lichtblick, Metro und Stiebel Eltron dafür aus, mithilfe der CO2-Bepreisung überflüssige Bürokratie abzubauen.

Roland Weis, Badenova GmbH & Co. KG: „Wir als badenova befürworten den Grundgedanken, über einen CO2-Preis die Verursacher an den Kosten für Klima- und Umweltschutz zu beteiligen. Es gibt für eine einfache und gerechte Umsetzung sehr viele durchdachte Vorschläge und Empfehlungen von Experten, teilweise haben andere Länder es uns auch schon vorgemacht, so dass nicht auszuschließen ist, dass die für Deutschland gefundene Lösung nicht im erhofften und erforderlichen Maße eine Anreizwirkung zur CO2 Vermeidung haben wird.“

 

Alexander Sladek, EWS Schönau eG: „Mit der Einführung einer ambitionierten CO2-Bepreisung besteht nun die Möglichkeit, der durch viel Bürokratie ins Stocken geratenen Energiewende wieder neues Leben einzuhauchen. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null ist richtig, kann aber nur ein erster Schritt sein hin zu einer vollumfassenden Reform und Entbürokratisierung des Systems der Abgaben, Entgelte und Umlagen. Davon würden vor allem neuartige Erneuerbare-Energien-Versorgungsmodelle profitieren, wie z. B. solarer Mieterstrom.“

 

Ralf Schmidt-Pleschka, Lichtblick SE: „Die EEG-Umlage abzuschaffen wäre ein riesiger Schritt, um Ökostrom auch im Verkehr- und Wärmebereich zum neuen Normal zu machen. Mit den künftigen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung hat die Große Koalition dazu die Riesenchance. Die muss sie jetzt nutzen.“

 

Olaf Schulze, Metro AG: „METRO bekennt sich uneingeschränkt zur unternehmerischen Verantwortung zum Klimaschutz. Unsere Anstrengungen sind auf die Erreichung einer 50%igen CO2-Reduktion von 2011 bis 2030 gerichtet. Die Politik sollte bei der Entwicklung des EEG als Motor zur Erreichung unserer nationalen Energieziele jedoch darauf achten, dass es nicht zum Planungsrisiko und bürokratischen Hemmschuh wird.“

 

Dr. Hendrik Ehrhardt, Stiebel Eltron GmbH & Co. KG: „Die deutsche Heizungsindustrie besitzt bei der Heiztechnik der Zukunft derzeit technologisch weltweit noch eine führende Position. Wenn aber der starke Heimatmarkt fehlt, dann drohen wir diese Stellung zu verlieren. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, weshalb grüner Strom, vor allem im europäischen Vergleich weiterhin künstlich teuer gemacht wird, bei relativ niedrigen Preisen für fossile Brennstoffe. Ein Grund für den hohen Preis ist unter anderem die EEG-Umlage. Das Einsparpotenzial bei einer Finanzierung der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt oder durch eine wirksame CO2-Bepreisung würde über 25 % der Jahresheizkosten betragen. Brennstoffemissionshandelsgesetz und EEG bieten somit jetzt die Chance etwas für die Heizungsmodernisierung zu tun.“

 

Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.: „Unternehmen müssen von unnützer Bürokratie befreit werden. Um die Energiewende zu beschleunigen, sollte das System aus Steuern und Umlagen grundlegend reformiert und am Klimaschutz neu ausgerichtet werden. Mit einer CO2-basierten Energiesteuerreform wäre dies einfach, rechtssicher und unbürokratisch möglich. Statt mit dem Brennstoffemissionshandel zusätzlich Bürokratie aufzubauen, kann durch die Absenkung bestehender Energiesteuern und -umlagen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung stattdessen überflüssige Bürokratie wegfallen. Allen voran die Absenkung der EEG-Umlage auf null würde zum Wegfall zahlreicher Ausnahmen und Meldepflichten für Unternehmen führen und die Energiewende verursachergerechter machen.“

Hintergrund: BEHG und EEG werden derzeit novelliert. Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Pressekontakt:
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Medieninfo: „Mit CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau vorantreiben“

MEDIENINFO 08/2020 

Parlamentarisches Frühstück des Vereins CO2-Abgabe e.V. – Bundestagsabgeordnete Schuster (CDU), Mindrup (SPD) und Dr. Hoffmann (FDP) zu Brennstoffemissionshandel und EEG: „Mit CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau vorantreiben“

Berlin/Freiburg, 16. September 2020. Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit eine wirksamere CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr. Gleichzeitig soll mit einer Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) die Energiewende beschleunigt werden. Mit der Diskussion zu BEHG und EEG bietet sich die Chance, Klimaschutz und Energiewende von überflüssiger Bürokratie zu befreien und Haushalte sowie Unternehmen von hohen Strompreisen zu entlasten.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Brennstoffemissionshandel und EU-Energiesteuer: Bürokratie ab- statt -aufbauen“ stattfand, sprachen sich Armin Schuster (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim, Klaus Mindrup, Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Pankow und Dr. Christoph Hoffmann (FDP), ebenfalls Abgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim und alle drei Mitglieder des CO2-Abgabe e.V. dafür aus, mithilfe der CO2-Bepreisung überflüssige Bürokratie abzubauen.

Das BEHG wird derzeit novelliert. Damit wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG sowie weiteren Energiesteuergesetzen entfallen und die Energiewende entbürokratisieren.

Armin Schuster, Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Der Beschluss der Bundesregierung, die EEG-Umlage mit einem Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zu senken, war ein erster und wichtiger Schritt zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und mittelständischer Unternehmen. Wünschenswert wäre aber, dass die gesamten Einnahmen in die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen fließen, damit der große Teil der Haushalte und Unternehmen finanziell profitiert. Durch eine große Energiesteuerreform und eine verursachergerechte CO2-Bepreisung sollten deshalb die bisherigen Energiesteuern einfach und rechtssicher ersetzt werden. Dies hätte den Vorteil, das Gestrüpp aus unterschiedlichen Energiesteuerarten beiseite zu räumen und durch eine am Klimaschutz ausgerichtete CO2-Bepreisung zu ersetzen. Eine solche Steuerreform wäre die geeignetste Art, die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen.“

 

Klaus Mindrup, klimapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Ich begrüße den Vorschlag zur Abschaffung der EEG-Umlage bei einer moderaten Anpassung der Stromsteuer. Das wird den Weg in die Sektorenkopplung deutlich beschleunigen und gleichzeitig Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen entlasten, auch durch einen enormen Bürokratieabbau.“

 

Dr. Christoph Hoffmann, Abgeordneter der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied im CO2Abgabe e.V.: „Wir müssen mit marktwirtschaftlichen Instrumenten raus aus den fossilen Brennstoffen. Ein angemessener CO2-Preis würde unbürokratisch fossile Brennstoffe verteuern und gleichzeitig regenerativen Strom günstiger machen. Durch Entbürokratisierung und sinnvolle, transparente Regeln können günstige Lösungen geschaffen werden, die am Ende nicht nur den Verbrauchern, sondern auch der Umwelt nutzen und letztendlich die Energiewende gelingen lassen. Der europäische Zertifikatehandel hat funktioniert. Jetzt müssen alle anderen Sektoren einbezogen werden. Wir brauchen einen Deckel für das noch auszustoßende CO2. Weitere Subventionen und kleinteilige Regelungen bringen nur Bürokratie und erzielen keinen Erfolg.“

 

Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Mit einer CO2-basierten Energiesteuerreform können die Sektoren Heizen und Verkehr einfacher, verfassungskonform und unbürokratischer mit CO2-Preisen belegt werden. Die Einführung eines CO2-Preises mithilfe des Brennstoffemissionshandels sollte durch eine Energiesteuerreform ersetzt werden. Die Einnahmen des CO2-Preises müssen vollständig in die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen fließen, allen voran zur Absenkung der EEG-Umlage auf null. Mit der EEG-Novelle und der Absenkung der EEG-Umlage auf null können zahlreiche bürokratische Hürden, die die Energiewende behindern, entfallen. Der bisherige Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) muss weg von bürokratischen Ausnahmen und reinen Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich und gezielter Unterstützungszahlungen betroffener Unternehmen bei der Reduktion von Treibhausgasen führen. Das würde den Koordinierungsaufwand der Energiewende massiv reduzieren.“

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STUDIE: EEG-Umlage auf null senken

 

Zum heute veröffentlichten Vorschlag der Deutschen Energie-Agentur (dena), der Stiftung Umweltenergierecht und des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo) für die Senkung der EEG-Umlage auf null, sagt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Wir begrüßen den Vorschlag, die EEG-Umlage zum 1. Januar 2021 vollständig auf null zu senken als Startschuss einer Reform der Abgaben und Umlagen. Die vollständige Absenkung der EEG-Umlage auf null vereinfacht das EEG erheblich und baut Bürokratie ab und ist damit ein wichtiger Schritt zur Entlastung von mittelständischen Unternehmen und privaten Haushalten. Der Aufwand für Netzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger, stromintensive Unternehmen und den Staat würde deutlich reduziert und der Anreiz, in erneuerbare Energie zu investieren, vergrößert.

Die Finanzierung des Vorschlags sollte schnellst möglich von der Verdopplung der Stromsteuer durch einheitliche CO2-Preise in allen Sektoren ersetzt werden. Dazu ist ein CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel notwendig, den die Bundesregierung während ihrer laufenden EU-Ratspräsidentschaft voranbringen sollte. Die Reform der Energiesteuern kann unbürokratisch, schnell und wirksam auch als Alternative zum Brennstoffemissionshandelsgesetz für Heizen und Verkehr (BEHG) umgesetzt werden, sollte sich das BEHG nicht verfassungskonform umsetzen lassen.“

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Ruf nach grundlegender Energiesteuerreform wird lauter

Die Bundesregierung kommt nicht mehr hinterher. So vergeht bald kein Tag, an dem der Ruf nach einer grundlegenden Energiesteuerreform und einer stärkeren Senkung energiebedingter Steuern und Umlagen nicht ertönt. Mitte Mai meldeten sich zuerst die Energieminister der Länder zu Wort, man solle die „Absenkungen, die über die in den nächsten Jahren steigenden Beiträge des Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG) hinausgehen, (…) kurzfristig mit Zuschüssen aus dem Haushalt“ gegenfinanzieren. Es folgte die Umweltministerkonferenz, welche eine „deutliche Senkung der EEG-Umlage, die Schaffung von Investitionsanreizen und ein zukunftsfähiges System zur Finanzierung der Energiewende“ fordert. Dann formulierte der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Wenn im Rahmen eines Konjunkturprogramms Steuer-und Abgabensenkungen vorgenommen werden sollen, bietet sich eine Finanzierung der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel und eine Senkung der Stromsteuer an, weil sie nicht nur die Kaufkraft der Haushalte stärken, sondern auch den Umstieg auf Wärmepumpen und Elektromobilität fördern würden. Sie würden auch viele Unternehmen entlasten und im Industriesektor den Umstieg in Richtung klimaschonender Produktionsverfahren befördern.“ Das Schwarz-Gelb-Grün regierte Schleswig-Holstein befeuert die Diskussion mit einem weiteren Entschließungsantrag im Bundesrat. Jüngst folgte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auch bekannt als „Wirtschaftsweise“, in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung, „mit einer zügigen und umfangreichen Energiepreisreform“ Haushalte und Unternehmen spürbar zu entlasten, um mit einem niedrigeren „Strompreis die Transformation hin zu einem klimafreundlicheren Energiesystem“ zu beschleunigen.

Allerdings brauchte das Bundeskabinett allein fünf Monate, um die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag vom Dezember 2019 zur Erhöhung der CO2-Preise für Heizen und Verkehr zusammen mit einer Absenkung der EEG-Umlage zu beschließen. Bei wenigen Änderungen im bestehenden Recht. Erst vor der Sommerpause sollen die Gesetzesentwürfe zum BEHG und zur Erneuerbaren Energien-Verordnung zur ersten Lesung in den Bundestag gehen. Nach der Sommerpause sollen sie dann verabschiedet werden. Doch ob die geplante Entlastung über die Senkung der EEG-Umlage von Mittelstand und Haushalten wie geplant zum 1. Januar 2021 tatsächlich Eintritt, bleibt fraglich. Denn durch das langatmige Handeln des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums ist Gefahr in Verzug.

So müssen die Übertragungsnetzbetreiber laut Gesetz bis zum 15. Oktober den Anstieg der EEG-Umlage für 2021 melden. Liegt jedoch kein Bundeshaushalt vor, drohen die Meldung und die Senkung zu scheitern. Und das, obwohl im Rahmen der Diskussion um konjunkturelle Hilfen Teile der Wirtschaft eine weitreichendere bis hin zu einer vollständigen Absenkung der EEG-Umlage fordern, und die beihilferechtlichen Probleme überwunden ohnehin gelöst werden müssen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag von April:Energiepreisentlastungen und Bürokratieabbau als nachhaltiger Konjunkturmotor“.

Energiepreisentlastungen und Bürokratieabbau als nachhaltiger Konjunkturmotor

Der CO2 Abgabe e.V. will die Energiesteuern und -umlagen durch eine Neuausrichtung am Klimaschutz grundlegend reformieren. Dazu sollen die Einnahmen aus den CO2-Preisen in die Gegenfinanzierung von EEG- und KWKG-Umlage, Heizöl- und Heizgassteuer sowie der Stromsteuer fließen. Die Fehlanreize des jetzigen Energiesteuer- und -umlagensystems würden so beseitigt und es würden endlich Anreize für nachhaltigen Investitionen gesetzt und Bürokratie durch den Wegfall zahlreicher Ausnahmetatbestände und Meldepflichten abgebaut. Vor allem Mittelstand und einkommensschwache Haushalte würden entlastet.

Nun bietet sich nach Eindämmung der Coronakrise und den damit verbundenen Konjunkturhilfen ein neuer Anknüpfungspunkt. Mitte März hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erneut eine weitreichende Senkung der EEG-Umlage gefordert (Newsletter März). Bereits im Oktober hatten die Bundesländer auf Initiative von Schleswig-Holstein in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Steuern und Umlagen im Energiebereich grundlegend zu überarbeiten. Daran anknüpfend diskutiert der informelle Kreis der Energieminister der Länder am 4. Mai einen Beschluss, um die hohen Strompreise weiter zu senken und die Sektorenkopplung zu befördern. Einen Tag später ist die Autolobby zu Gast im Bundeskanzleramt. Sie würde ebenfalls von Strompreissenkungen über die EEG-Umlage profitieren. Mitte Mai kommt dann auch die Umweltministerkonferenz der Länder zusammen.

Durch die Coronakrise ist der Stromverbrauch in Deutschland massiv eingebrochen. Es wird befürchtet, dass dadurch die Belastung durch staatlich induzierte Preisbestandteile und insbesondere die EEG-Umlage massiv auf bis zu zehn Cent je Kilowattstunde steigen wird. Der CO2 Abgabe e.V. schlägt daher vor, die EEG-Umlage komplett gegen zu finanzieren. Zunächst könnte dies aus Steuermitteln erfolgen. Später dann aus einem einheitlichen, sektorübergreifenden CO2-Preis in EU-Emissionshandel und im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) oder doch noch mit einer einfacheren Energiesteuerreform bei Wärme und Verkehr, wenn sich das BEHG als verfassungswidrig erweisen sollte. Wege im Umgang mit EU-Beihilferecht hat die Stiftung Umweltenergierecht aufgezeigt. Sie stellen aus Sicht der beteiligten Ministerien keine Hürde dar. Nach derzeitigen Plänen will das Bundeskabinett die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag und die bislang geplante Entlastung über die EEG-Umlage mit einer Novelle des BEHG nach mehrmaliger Verzögerung im Mai umsetzen. Bislang ist geplant, die EEG-Umlage ab 2021 laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums um 2,08 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Im Jahr 2022 soll sie dann um 1,73 Cent, 2023 um 1,84 Cent, 2024 um 2,71 Cent und 2025 um 3,42 Cent fallen. Zusammen mit dem Wirtschaftsflügel der Union (Dr. Pfeifer, Linnemann, Dr. Nüßlein, Bareiß) hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) bisher verhindert, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf zur Absenkung der EEG-Umlage vorlegen konnte. Die Ministeriumsgespräche dauern daher an. Ob es im Mai tatsächlich zu einer Einigung kommt, ist weiter unklar.

Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe bei Energie- und Strompreisen

Seit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen ersten Erneuerbare Energien Gesetz – kurz EEG – bekommen Betreiber von z.B. Wind- oder Solaranlagen für 20 Jahre feste Vergütungssätze für den erzeugten Strom – finanziert von uns allen über die EEG-Umlage auf unseren Stromrechnungen. Von uns allen? Nein.

Auf Druck der energieintensiven Industrien, die bei zu hohen Strompreisen mit Abwanderung ins Ausland und Verlust von Arbeitsplätzen drohten, reagierte die Politik mit einer fast vollständigen Befreiung von allen Umlagen, Steuern und Netzentgelten. Inzwischen belaufen sich die Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe bei Energie- und Strompreisen  für das Jahr 2016 ein finanzielles Volumen von rund 17 Mrd. Euro (Kurzstudie FÖS).

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Experten sind sich einig…

Die Wissenschaftler schlagen es vor, die Politiker wissen es und viele Bürgerinnen und Bürger ahnen es: Treibhausgase brauchen einen Preis, der die ökologische Wahrheit sagt und zwar bald. Und nicht nur der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler fragt sich: „Was läuft da schief? Warum fällt es der Politik so schwer, das Wissen in Handeln zu übersetzen?“

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Materialien

auf Anfrage (info(at)klimaschutz-im-bundestag.de)

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Seit seiner Gründung am 27.3.2017 in Freiburg im Breisgau sind dem gemeinnützigen Verein „CO2 Abgabe“ bereits mehr als 900 Mitglieder beigetreten darunter ca. 110 Unternehmen 21 Vereine und Verbände sowie 4 Kommunen (Stand 1.1.2019) . Seit der Gründung liegen vor: