Das EU-Emissionsreduktionsziel soll erhöht werden, dafür ändert sich die Berechnung.
In ihrer ersten Rede zur Lage der Europäischen Union vom 16. September schlug EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ein erhöhtes EU-Emissionsminderungsziel von -55% (statt ursprünglich 40%) bis 2030 im Vergleich zu 1990 vor. Dies sei nötig, um die das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 schrittweise zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen würden eine Reduktion von -41% der Emissionen bis 2030 erzielen. Laut Paris-Abkommen müssten jetzt jedoch bereits mindestens -71% der EU Emissionen eingespart werden.
In einem Papier zur Folgenabschätzung hat die Kommission zudem die Handlungsoptionen in den einzelnen Sektoren geprüft. Vor allem der Energiesektor, der für drei Viertel der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich ist, soll durch den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz ernste Fortschritte machen.
Außerdem wird vorgeschlagen, nach Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes den Emissionshandel auf Heizen und Verkehr , mit einer stärkeren Deckelung der Emissionsberechtigungen auszuweiten. Allerdings ist dies schwieriger, als gesagt. Auch laufen Teile der Industrie und der Mitgliedsstaaten Sturm gegen die Pläne. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist daher gefordert, einen CO2-Mindestpreis und einheitliche, sektorübergreifende CO2-Preise entscheidungsreif voranzubringen (wie es unsere MdB-Mitglieder und Unternehmen gefordert haben). Des Weiteren wurde die Einführung eines Grenzausgleiches genannt, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Mit zu vielen Ausnahmeregelungen droht das Instrument eines Grenzausgleiches seine Lenkungswirkung zu verlieren, wie die Diskussion in Deutschland und die Pläne der Bundesregierung für weitreichende Ausnahmen zeigt. Wie aus unserer Sicht ein Grenzausgleich gelingen kann, lesen Sie hier.
Auch die Berechnungsmethode des neuen Klimaziels soll sich ändern. Anders als bisher, soll das Ziel nun mit Netto-Emissionen berechnet werden. Das bedeutet, dass auch „negative Emissionen“, also Maßnahmen, durch die Emissionen aus der Atmosphäre entzogen werden (sogenannte Senken), angerechnet werden dürfen. Umweltverbände betrachten daher das neue Ziel als „Mogelpackung“.
Konkrete Handlungsempfehlungen sollen in einer detaillierteren Folgenabschätzung im Juni 2021 folgen.
Derzeit laufen Konsultationen der EU-Kommission zum Erreichen der Klimaziele der EU, zum Grenzausgleich und zur Energiebesteuerungsrichtlinie. Sie können sich auch als Privatperson daran beteiligen. Um Ihnen die Teilnahme zu erleichtern, werden wir Ihnen in einem gesonderten Mailing eine Musterantwort auf unserer Homepage sowie per Email bald möglichst bereitstellen.
Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:
- Position „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Treiber gleicher gleicher Wettbewerbsbedingungen und Klimaschutz in Europa machen“ (06/2020)
- Position „Von Worten zu Taten: Für ein Paris-kompatibles EU-Klimagesetz“ (05/2020)
Bild: CC-BY-4.0: © European Union 2019 – Quelle: EP