„Spielregeln fürs Klima“ neu setzen

Online-Spiel der Initiative #wählbar2021 zur Bundestagswahl gestartet.

Am 26. September wählt Deutschland den 20. Deutschen Bundestag. Ein Thema, dass viele Menschen bewegt ist der Klimaschutz. „Während viele Parteien versprechen, schärfere Klimaziele zu erreichen bleibt die Diskussion, mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll, oft im Ungefähren“, sagte Ulf Sieberg, Mitinitiator von #wählbar2021 und Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. Die Initiative #wählbar2021 will das ändern und hat daher das interaktive online-Kurzspiel „Spielregeln fürs Klima“ gestartet.

Mit dem Spiel soll Bürgerinnen und Bürgern auf unterhaltsame und einfache Weise nähergebracht werden, wie mit den richtigen politischen Weichenstellungen die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden. „Wir wollen mit dem Spiel das Verständnis dafür fördern, wie CO2-Preissignale konkret gestaltet sein müssen, damit sie wirksam zur Reduktion von Treibhausgasen führen“, erläuterte Sieberg. Dazu nehmen die Spielenden die Perspektive einer/eines Abgeordneten ein, die/der in den Deutschen Bundestag gewählt wurde und als wirtschaftspolitische/r Sprecher*in nun mit über die Klimapolitik der neuen Bundesregierung entscheiden darf.

„Um Zukunftsmanager*in zu werden und das Spiel am Ende zu gewinnen, spielt allerdings nicht allein die CO2-Preishöhe die entscheidende Rolle“, verriet Sieberg, „sondern zum Beispiel auch, was mit den Einnahmen geschieht.“

Und sowieso bildeten CO2-Preise nur die ökonomische Grundlage für wirksameren Klimaschutz, in dem sie das Verfeuern fossiler Brenn- und Kraftstoffe teurer mache. „Die Spielregeln fürs Klima ändern wir nur, wenn wir neben Preissignalen auch die ordnungsrechtlichen Leitplanken und das Förderrecht anpassen“, erklärte Sieberg. Die Initiative „#wählbar2021 Bundestagskandidatinnen und -kandidaten auf dem Klimaprüfstand“ schlägt daher insgesamt 19 Maßnahmenpakete vor, mit denen die Spielregeln für das Klima geändert werden sollen. Bundestagskandidatinnen und -kandidaten können von Wählenden eingeladen werden oder diese selbständig auf www.waehlbar2021.de kommentieren.

Weitere Informationen:

Das war der Juni: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor dem Wahlkampfsommer eine Verschärfung des Bundesklimaschutzgesetzes sowie zahlreiche detaillierte Gesetzesänderungen beschlossen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Klimapolitik von CDU/CSU und SPD als unzureichend erklärt. Jetzt soll Deutschland bereits 2045 klimaneutral werden. Doch wie dieses Ziel, das nicht mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel ist, erreicht werden soll, da gehen die Meinungen stark auseinander. Die Wahlprogramme der Parteien geben darauf zum Teil jedenfalls nur sehr wolkige Antworten.

UND:

Am 15. Juni ist mit einer Pressekonferenz #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand offiziell gestartet. Prof. Volker Quaschning, Annika Rittmann von Fridays for Future Deutschland, Ex-Fussballtrainer Volker Finke, Dr. Maren Glüer von Parents for Future Deutschland sowie Aysel Osmanoglu von der GLS Bank kommentierten den Start und was für sie #wählbar2021 bedeutet.

Viel Vergnügen beim Lesen des aktuellen Newsletters.

Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

CO2-Bepreisung und Mittelverwendung in den Wahlprogrammen

Anfang Juni nahm die Diskussion um steigende CO2-Preise absurde Züge an, wiedereinmal entzündet am geplanten höheren CO2-Preis.

Wahlprogramme im CO2-Preis-Check

Wir haben uns die Wahlprogramme von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU/CSU, Die Linke, FDP und SPD näher angeschaut und untersucht, welche Aussagen sie zur Reform und Weiterentwicklung von CO2-Preisen sowohl in Bezug zum Europäischen Emissionshandel als auch zum nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz treffen. Das Ergebnis? So manche überraschende Übereinstimmung. Und eine große Gemeinsamkeit. Aber lesen Sie selbst. Hier geht es zur Folienübersicht.

Gastbeiträge unserer Bundestagsmitglieder

Auch unsere Bundestagsmitglieder haben sich zu Klimaschutz und CO2-Preisen positioniert. Lesen Sie im Klima-Chancen-Blog, was sie zu sagen haben.

Initiative #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand

Am 15. Juni ist zudem mit einer Pressekonferenz #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand offiziell gestartet. Prof. Volker Quaschning, Annika Rittmann von Fridays for Future Deutschland, Ex-Fussballtrainer Volker Finke, Dr. Maren Glüer von Parents for Future Deutschland sowie Aysel Osmanoglu von der GLS Bank kommentierten den Start und was für sie #wählbar2021 bedeutet. #wählbar2021 benennt 19 Maßnahmenvorschläge mit einem Ziel: Die Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius zu begrenzen. Fordern Sie Ihre*n Wahlkreiskandidat*innen auf, sich zu den Vorschlägen zu positionieren und bewerten Sie sie gern auch selbst. Hier geht es zu den Mitmach-Seiten.

Forderungen für die Mitmach-Kampagne der CDU zur Bundestagswahl 2021

Nutze folgende Forderungen, um sie als Idee bei der Mitmach-Kampagne der CDU einzubringen!

Ideen zum Thema „Klima- und Umweltschutz“ oder „Wirtschaft und Arbeit“

  • Den EU-Emissionshandel machen wir zu einem wirksamen Instrument im Kampf gegen die Klimakrise.
  • Eine wirksamere CO2-Bepreisung im EU-ETS, abgesichert durch einen ansteigenden Mindestpreis von anfangs mindestens 50 Euro pro Tonne CO2. Wenn dies nicht zügig in der gesamten EU möglich ist, wollen wir ihn europäisch regional oder auch, wie am Beispiel Großbritanniens, national einführen.
  • Die Marktstabilitätsreserve (MSR) entwickeln wir zu einer Preisstabilitätsreserve (PSR) weiter. Um es deutschen Unternehmen attraktiver zu machen, in klimafreundliche Technologien zu investieren als im Ausland Zertifikate zu zukaufen dürfen sich die Schwellenwerte nicht mehr nur an der Menge der Zertifikate wie in der MSR, sondern an deren Preis orientieren und nicht mehr unter ein Mindestniveau absinken. Gleichzeitig muss ausgeschlossen werden, dass eine Stärkung der MSR der Wirksamkeit eines Mindestpreises im Wege steht.
  • Die Anzahl der Verschmutzungsrechte passen wir an die Klimaziele von Paris an.

Ergänzende Unterlagen, die Du pro Idee hochladen kannst: hier

  • Die kostenlose Zuteilung von Verschmutzungsrechten an die Grundstoffindustrie beenden wir. Gleichzeitig unterstützen wir im Gegenzug Unternehmen der Grundstoffindustrie mittels Förderung und Differenzverträgen auf dem Weg zur klimaneutralen Produktion. Unser Ziel ist es, weg von Ausnahmen hin zu verursacher- und klimagerechten Produktpreisen zu gelangen, die die ökologische Wahrheit sagen.

Ergänzende Unterlage, die Du pro Idee hochladen kannst: hier

Ideen zum Thema „Bürokratieabbau und Verwaltung“

  • Wir richten das Steuer-, Umlagen- und Abgabensystem im Energiebereich vor dem Hintergrund der Klimakrise konsequent auf die Klimaziele von Paris aus.
  • Wir werden den nationalen CO2-Preis auf fossile Brenn- und Kraftstoffe wirksamer, sozial gerechter und rechtssicherer weiterentwickeln. Ein einheitlicher Preisanstiegspfad in Verbindung mit dem EU-Emissionshandel ist aus Gründen des beschleunigten effizienten Einsatzes von erneuerbarem Strom bei Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung), der Vermeidung von Fehlanreizen und der Förderung von Innovationen einer Anhebung des Preises bei Heizen und Verkehr in Höhe der Klimaschadenkosten vorzuziehen.
  • Wir verwenden die Einnahmen aus der gesamten CO2-Bepreisung zur vollständigen Absenkung bestehender Steuern und Umlagen im Energiebereich, allen voran die Absenkung der EEG- und KWKG-Umlage auf null und die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Davon profitieren Menschen mit geringem Einkommen durch die Entlastung beim Strompreis besonders.

Ergänzende Unterlage, die Du pro Idee hochladen kannst hier

  • Wir wollen den nationalen Brennstoffemissionshandel rechtssicherer gestalten, in dem wir ihn der Systematik anderer EU-Mitgliedsländer und dem EU Green Deal folgend, reformieren.

Ergänzende Unterlage, die Du pro Idee hochladen kannst:

Idee zum Thema „Wirtschaft und Arbeit“

  • Wir erhöhen die Wirksamkeit einheitlicher, sektorübergreifender CO2-Preise durch eine Reform des Strommarktes. Zukünftig sollen erneuerbare Energien an allen Märkten minutengenau handelbar und gegenüber fossilem Strom nicht mehr unter Wert verkaufen werden.
  • Dafür ändern wir die Rahmenbedingungen von Grund auf. Wir stellen die Bedürfnisse der erneuerbaren Energien ins Zentrum. Rechtliche Hürden für den Bau von Anlagen und das Teilen von Energie bauen wir konsequent ab und Ausbaudeckel schaffen wir ab. Die Energiegewinnung und die Nutzung von Energie vor Ort werden erleichtert.
  • Die künftigen Marktregeln gewährleisten erneuerbaren Energien Vorrang und belohnen Flexibilität von Grundlastkraftwerken und Speichern.
  • Durch Signale auf dem Stromträger selbst wird der Endkunde in die Lage versetzt, an dem Markt direkt teilzunehmen. Eine Fernsteuerung der Kunden über die Netzbetreiber lehnen wir ab.
  • Wir führen eine mit geltendem EU-Recht am Beispiel Österreichs kompatible Pflicht zur Kennzeichnung von Strom ein, um die Nutzung von Atomstrom in Deutschland künftig auszuschließen.

Ideen zum Thema „Bürokratieabbau und Verwaltung“

  • Sonnensteuer und Umlagen auf selbsterzeugten und selbstgenutzten Strom schaffen wir ab.

Idee zum Thema „Stadt und Land“ oder „Klima- und Umweltschutz“

  • Durch die Aufnahme des Klimaschutzes in das Grundgesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, auf Länderebene Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe einzuführen und endlich dem Brandschutz und dem Hochwasserschutz rechtlich gleichzustellen.

Bringe weitere Ideen in die CDU ein:

Was CO2-Preise leisten und was nicht

Zusammen mit Carolin Schenuit, Geschäftsführerin des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft und Lisa Paus, finanzpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion war Ulf Sieberg am 12. Februar 2021 von Bündnis 90/Die Grünen Berlin eingeladen, über die Wirkung von CO2-Preisen zu referieren.

Zum Vortrag.

 

 

 

 

 

 

Mit Ihrer Unterstützung machen wir die Bundestagswahl zur Klimawahl! Spenden Sie jetzt!

Im Herbst 2021 findet die Bundestagswahl statt. In der nächsten Legislaturperiode entscheidet sich, ob die Weichen für wirksamen Klimaschutz und damit zur Begrenzung der Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius im weltweiten Durchschnitt noch gestellt werden können. Wir wollen zusammen mit Ihnen und unseren Partnern wie u.a. Unternehmensgrün und der Klima-Allianz Deutschland dafür sorgen, dass die Bundestagswahl zur Klimawahl wird. Es braucht eine politische Mehrheit für wirksameren Klimaschutz im nächsten Deutschen Bundestag. Daneben bleibt unser Kernanliegen für einen wirksameren Preis auf Treibhausgase fester Bestandteil unserer Zielsetzung. 

Für das Jahr 2021 besteht im Budget des Vereins allerdings eine finanzielle Lücke. Damit unser Team bis zum Abschluss eines neuen Koalitionsvertrags in der derzeitigen Besetzung mit vier hauptamtlichen Personen weiterarbeiten kann, brauchen wir nun Ihre Hilfe!

Daher starten wir eine Spendenaktion.

Jede Spende, und mag sie auch noch so gering erscheinen, kann viel bewirken und uns helfen, die wichtige Arbeit des CO2 Abgabe e.V. in dieser kritischen Zeit erfolgreich weiterzuführen. 

Ihre Spende können Sie bequem und sicher über den Spendenbutton  oder per Überweisung auf unser Konto bei der GLS-Bank  IBAN DE56 4306 0967 7928 4762 00 leisten. 

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und danken Ihnen sehr, dass Sie sich für den CO2 Abgabe e.V. engagieren! 

 

Anleitung zu den EU-Konsultationen der Energiebesteuerungsrichtlinie und des CO2-Grenzausgleichssystems

Am 23. Juli 2020 leitete die Europäische Kommission zwei öffentliche Konsultationen im Rahmen des European Green Deal ein. Alle interessierten Parteien (Bürger*innen und Institutionen) sind per Online – Fragebogen aufgefordert, sich zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und einem neuen CO2-Grenzausgleichssystem über die folgenden beiden separaten Konsultationen zu äußern:

  1. Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie bis 14.10.2020
    und
  2. Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems bis 28.10.2020

Beide Vorhaben stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und eröffnen die Möglichkeit einer Abkehr der bisherigen Politik das Risiko der Abwanderung von Produktion und Emissionen z.B. ins außereuropäische Ausland (des Carbon Leakage) vorwiegend mit Ausnahmen zu lösen. Zu den bisherigen Ausnahmen gehören die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten im Rahmen des EU-ETS, die Strompreiskompensation oder Erleichterungen bei Steuern und Umlagen (wie z.B. auch der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbaren Energien Gesetzes).

Inzwischen hat sich die EU-Kommission insofern bereits positioniert, als dass sie die CO2-Bepreisung für die Bereiche Gebäude und Verkehr im Rahmen einer Erweiterung des EU-ETS nach dem Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes als mögliche Lösung hervorhebt (EU 2020, EU-2020-1, EU-2020-2). Deutschland beschreitet allerdings mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel für Gebäude und Verkehr gegenüber allen anderen EU-Staaten, die CO2-Preiskomponenten über ihre nationalen Energiesteuern realisiert haben oder planen, einen Sonderweg.

Wir rufen Sie deshalb dazu auf, sich an den EU-Konsultationen zu beteiligen.

Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier zur Verfügungen, wie wir die Fragebögen ausgefüllt haben. Die Antworten für die Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtline finden Sie hier. Die Antworten zur Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems finden Sie hier.

Die Fragebögen eröffnen auch die Möglichkeit eigene bereits formulierte Stellungnahmen als Dokument zu verlinken oder anzuhängen, oder auch eigene Aspekte zu ergänzen, die ggf. im Fragebogen nicht abgefragt werden.

Hier die Anleitung, wie Sie sich für die Konsultationen anmelden können: 
  • Rufen Sie die Seite der jeweiligen Konsultation auf: Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie oder Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems
  • Für die Anmeldung, scrollen Sie auf der Seite hinunter und klicken Sie auf die gelbe Box „Respond to this questionnaire“. Dann kommen Sie automatisch auf die EU-Login Seite. Stellen Sie hier zunächst oben rechts in der Box Ihre Sprache auf Deutsch falls erwünscht. Wenn Sie diese Seite zum ersten Mal nutzen, klicken Sie jetzt unter dem Textfeld auf „Neues Konto erstellen“ und füllen Sie die erfragten Daten (Vorname, Nachname, E-Mail…) und den sichtbaren Code aus. Klicken Sie auf „Bestätigen“.
  • Anschließend sollten Sie eine E-Mail erhalten, um den Registrierungsvorgang abzuschließen. Achtung – dies kann einige Minuten dauern.
  • Mit der Email, die den Betreff „Ihr Passwort“ hat, sollten Sie einen Link erhalten mit dem Sie Ihr Passwort erstellen können. Drücken Sie also auf den Link und füllen Sie Ihr gewünschtes Passwort ein. Beachten Sie hierzu die Passwortregeln des Systems. Anschließend leitet das System Sie zur Konsulations-Seite. Stellen Sie hier wieder, falls erwünscht, oben auf der Seite Ihre Sprache um auf Deutsch.
  • Sie sollten jetzt den deutschen Einleitungstext zu Ihrem Konsultations-Thema sehen. Wenn Sie auf der Seite weiter nach unten scrollen, müssen Sie zunächst ein paar persönliche Angaben machen und den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten zustimmen, bevor Sie die Fragen der Konsultation beantworten können. Anschließend können Sie den Fragebogen ausfüllen. Am Ende haben Sie noch die Möglichkeit weitete Informationen (z.B. ein Positionspapier) hochzuladen, bevor Sie den Fragebogen abschicken.
  • Die Konsultationen ermöglichen auch eine anonyme Teilnahme.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an info@klimaschutz-im-bundestag.de

Weitere Hintergründe erfahren Sie in unserem jüngsten Klima-Chancen-Blog: Von Ausnahmen zu verursachergerechten und klimagerechten Produktpreisen.

 

MEDIENINFO zur Verabschiedung der Novelle des Brennstoffemissionshandels durch den Bundestag am 8.10.2020

MEDIENINFO 12/2020

Pressestatement zur Verabschiedung der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) durch den Bundestag am 8.10.2020

Der CO2 Abgabe e.V. begrüßt grundsätzlich die Anhebung des anfänglichen CO2-Preises von auf 25 € pro Tonne CO2e. im Rahmen der Novelle des BEHG. Wir bedauern aber, dass mit dem BEHG der Berg an Komplexität und an Bürokratie weiter zunimmt. Eine Ausnahmen und Fehlanreiz abbauende Steuer- und Umlagenreform sowie ein Abbau klimaschädlicher Subventionen mit der Gießkanne stehen nach wie vor aus. Ebenso wie die Lösung des Mieter/Vermieter Dilemmas, ohne die im Gebäudebereich CO2-Preise nur eine sehr eingeschränkte Wirkung entfalten werden. Im Verkehrsbereich sind die CO2-Preise ohnehin zu gering, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes (ca. weniger 40 % Benzin und Dieselverbrauch) bis 2030 erreichen zu können.
Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. erklärt dazu:

Die gestern verabschiedete Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetz wird ihre Lenkungswirkung im Gebäudebereich nur sehr eingeschränkt entfalten können. Der momentanen Sachlage nach kommen die mit dem CO2-Preisaufschlag erhöhten Energiepreise bei Mietern an, die keinen Einfluss auf Heizungserneuerung und Gebäudesanierung haben, während Vermieter die erhöhten Preise ohne handeln zu müssen einfach durchreichen können. Darüberhinaus fehlt dem BEHG eine Perspektive, wie man den Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) weg von bürokratischen Ausnahmen und Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich entwickelt und mit dem europäischen Emissionshandel abstimmt.

Hintergrund:

Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Höhere Preise und  Einnahmen könnten zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren. Mit dem Festhalten und Ausweiten des bestehenden Systems von Ausnahmen und Kompensationen wird Bürokratie auf- statt abgebaut.

Pressekontakt: Kathinka Gaess, Referentin Kommunikation, CO2 Abgabe e.V., Tel. +49 (0)761 45 89 32 77, info@klimaschutz-im-bundestag.de
Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Deutsches Programm der EU-Ratspräsidentschaft konsequent umsetzen

Dass es der Satz in das deutsche EU-Ratsprogramm geschafft hat, kann eigentlich niemanden verwundern. Auf Seite 16 steht dort: „Wir wollen im Rat auch europäische Handlungsansätze zur Erreichung der Klima- und Energieziele diskutieren, insbesondere die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS).“ Bereits im Klimaschutzprogramm 2030 vom 20. September 2019 hatten sich die Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD darauf verständigt. Auch gibt es zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten, die sowohl einen Mindestpreis, wie auch eine Ausweitung des Emissionshandels einfordern. Neben Frankreich, das dies immer wieder im Zuge der deutsch-französischen Regierungskonsultationen deutlich gemacht und dies mit der Macron-Merkel-Initiative schriftlich vereinbart hat, fordern auch die Niederlande, Österreich (wo die Forderungen im Koalitionsvertrag festgelegt sind), Schweden und Dänemark.

Mindestpreis und einheitlicher CO2-Preis drohen nicht voranzukommen

Doch innerhalb der Bundesregierung fühlt sich wohl niemand wirklich für dessen Umsetzung verantwortlich. Auf eine schriftliche Frage eines Mitglieds des Deutschen Bundestages an das Bundeskanzleramt, welches Ressort innerhalb der Bundesregierung federführend ist, antwortet die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMU) Schwarzelühr-Sutter (SPD): „Die Frage der Federführung richtet sich nach der Geschäftsverteilung innerhalb der Bundesregierung. In den europäischen Gremien vertreten die nach der Geschäftsverteilung der Bundesregierung federführenden Ministerien die Bundesregierung. Im Bereich des Europäischen Emissionshandels ist dies entsprechend das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. (…).“ Die dort vertretenen Positionen würden mit allen betroffenen Ressorts abgestimmt. Die Betroffenheit sei von dem jeweiligen Dossier abhängig. Im Bereich des Emissionshandels seien neben dem Bundeskanzleramt typischerweise auch Bundeswirtschafts-, Bundesverkehrs, Bundeslandwirtschafts-, Bundesinnen-, Bundesfinanzministerium und Auswärtiges Amt. Doch Bundesumweltministerien Schulze (SPD) sagte bereits im Juni bei einer Veranstaltung der Deutschen Energie-Agentur (Dena), dass sie die Diskussion zu Mindestpreis und einheitlichem EU-ETS im Wirtschafts- und Energieausschuss des EU-Parlaments verortet sehe(hier ab Min. 42:30). Und damit bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU). Der lies das Thema bei der Präsentation in den Ausschüssen des Europaparlaments aber vollständig aus. Schulze antwortete im Umweltausschuss des EU-Parlaments auf die Frage von Peter Liese (CDU), ob die Ausweitung des Emissionshandels auf Heizen und Verkehr in Deutschland nicht auch ein Modell für Europa sei, dass es einen ganzen Instrumentenkasten und nicht nur ein Instrument wie den CO2-Preis brauche. Die Vorschläge würden gesammelt und gebündelt vorgestellt. Konkret wurde sie nicht. Schulze erbat sich bei der Dena zudem Unterstützung durch Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Unternehmen. Anders formuliert: Ohne Druck auf der europäischen Ebene wird weder Schulze noch sonst jemand in der Bundesregierung aktiv. In Deutschland hatten sich bereits Unternehmen, Wissenschaftler der Leopoldina und der Energiewende-Monitoring-Kommission sowie Mitglieder des Bundestages dafür ausgesprochen, die Themen in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft voranzubringen.

Ziele wichtiger als Maßnahmen

Doch nicht nur in der Bundesregierung hakt es. Auch die EU-Kommission hat die Themen Mindestpreis und ETS-Ausweitung erst einmal auf Juni 2021 vertagt. Während auch der sozialdemokratische EU-Klimakommissar Frans Timmermans (SPE) kein Befürworter von Mindestpreisen ist (dazu siehe  auch Stefanie Hiesinger, im Kabinett von F. Timmermans ab Min. 24:30, 35:50 und 47:30), sondern stattdessen die Anpassung der Marktstabilitätsreserve befürwortet (warum diese allein nicht ausreicht siehe Positionspapier), halten die meisten deutschen Nichtregierungsorganisationen statt konkreter Maßnahmen die EU-Klimazielverschärfung für das innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft prioritäre Thema. Damit droht die Instrumentendebatte um ein Jahr verschoben zu werden. Dabei braucht es nichts wichtigeres als Maßnahmen, Maßnahmen, Maßnahmen! Und das auch, damit die 750 Milliarden Euro des EU Recovery Funds, auf das sich die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten nach hartem Ringen geeinigt haben, auch in klimafreundliche Maßnahmen fließen können. Gerade ein CO2-Mindestpreis im EU-ETS sowie eine schnell angepasste Energiesteuerrichtlinie könnten hier ihre Lenkungswirkungen entfalten. Und das vor allem dann, wenn Klimaschutz nur die zweite Priorität ist, es aber keine klimaschädlichen Investitionen geben soll. Mit dem für September angekündigten Impact Assessment im Rahmen des Fahrplans „2030 Klimaziele“ und dem Konsultationsprozess zur Revision der Energiesteuerrichtlinie sowie zum CO2-Grenzausgleich bieten sich zumindest Anlässe, den CO2-Preis auf die Agenda zu hieven.

Bild: Umweltbundesamt, Bildautor: Sarah Le Clerk

Das Leitinstrument für den Klimaschutz

Am 1. Juli 2020 beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Neben den Folgen der Corona-Krise und der mittelfristigen Haushaltsplanung spielt der Green Deal eine zentrale Rolle, Europa bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu machen. Das Leitinstrument für den Klimaschutz: Ein einheitlicher CO2-Preis über alle Sektoren inklusive Mindestpreis.

Bei einem parlamentarischen Frühstück des CO2 Abgabe e.V. mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Europa: Wie europäische und nationale Emissionshandelssysteme verzahnt werden können“ stattfand, sprachen sich Armin Schuster (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim und Klaus Mindrup, Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Pankow, beide Mitglieder des CO2-Abgabe e.V. und Schirmherren der Veranstaltung, für eine einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung aus.

Unterstützt wurden sie dabei von einem Branchenbündnis aus Energieversorgern, Stadtwerken, Netzbetreibern und Direktvermarktern. Sie fordern von der Bundesregierung ebenfalls, sich für eine ambitionierte, einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung einzusetzen. Der bestehende EU-Emissionshandel für den Stromsektor und Teile der Industrie müsse schnellst möglich mit einem CO2-Mindestpreis versehen werden.

Wie der Weg zu einheitlichen CO2-Preisen über alle Sektoren aussehen kann, fasst das Positionspapier „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Treiber für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Klimaschutz in Europa machen“ zusammen. Es beruft sich u. a. Ausführungen des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), das in einem öffentlichen Fachgespräch zum Kohleausstieg für die Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels und der Marktstabilitätsreserve zu einer Preisstabilitätsreserve plädiert hatte.

Die Bundesregierung plant, im Europäischen Rat insbesondere die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems zu diskutieren. Bereits mit den Beschlüssen der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030 mit CO2– Mindestpreis und nationalem Brennstoffemissionshandel, der Merkel-Macron-Initiative für einen CO2-Mindestpreis sowie dem Green Deal zur u. a. Erweiterung des EU-Emissionshandels und der Evaluierung der EU-Energiesteuerrichtlinie hat sich die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung des CO2-Bepreisungsinstrumentes ausgesprochen. Darüber hinaus will, die Bundesregierung die Klimaziele der EU auf 55% Treibhausgasreduktion gegenüber 2005 verschärfen sowie ein EU-Klimaschutzgesetz verabschieden.

Zuletzt bekam das Thema weiteren Schub durch die aktuellen Stellungnahmen der Energiewende-Monitoring-Kommission und den Wissenschaftsakademien Leopoldina, Acatech und Akademienunion.

Lesen Sie auch:

https://klimaschutz-im-bundestag.de/2020/06/17/bundestagsabgeordnete-schuster-cdu-und-mindrup-spd-eu-ratspraesidentschaft-sollte-co2-bepreisung-ueber-alle-sektoren-und-die-einfuehrung-einer-moderaten-co2-mindestbepreisung-im-rahmen-de/

und

https://klimaschutz-im-bundestag.de/2020/05/26/erwartung-an-die-deutsche-eu-ratspraesidentschaft/