Das war der Juni: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor dem Wahlkampfsommer eine Verschärfung des Bundesklimaschutzgesetzes sowie zahlreiche detaillierte Gesetzesänderungen beschlossen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Klimapolitik von CDU/CSU und SPD als unzureichend erklärt. Jetzt soll Deutschland bereits 2045 klimaneutral werden. Doch wie dieses Ziel, das nicht mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel ist, erreicht werden soll, da gehen die Meinungen stark auseinander. Die Wahlprogramme der Parteien geben darauf zum Teil jedenfalls nur sehr wolkige Antworten.

UND:

Am 15. Juni ist mit einer Pressekonferenz #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand offiziell gestartet. Prof. Volker Quaschning, Annika Rittmann von Fridays for Future Deutschland, Ex-Fussballtrainer Volker Finke, Dr. Maren Glüer von Parents for Future Deutschland sowie Aysel Osmanoglu von der GLS Bank kommentierten den Start und was für sie #wählbar2021 bedeutet.

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Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

Erfolgreicher Launch von #wählbar2021

#Wählbar2021 ist am 15.06.2021 nun offiziell gestartet!

 

 

 

Das war der Mai: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die Vorbereitungen für #wählbar2021 laufen weiter auf Hochtouren und mit zusätzlichen Ressourcen (vgl. #wählbar2021 und Mitgliederinformation), während die Parteien den Wahlkampf bereits eröffnet haben (vgl. #wählbar2021).

Das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende April zum Klmaschutz hat zudem die aktuelle Regierung noch stärker unter Zugzwang gesetzt, was in eine erneute Verschärfung des Bundesklimaschutzgesetzes mündet. Allein, es fehlen weiterhin wirksamere Maßnahmen. Das zeigen die Debatten der Staats- und Regierungschefs bei Joe Bidens Klimagipfel, beim Petersberger Klimadialog und zur Umsetzung des Green Deals in Brüssel. Aber auch die deutsche Diskussion um Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz, zum Schutz der Industrie vor Abwanderung durch den Brennstoffemissionshandel und die gerechtere Kostenverteilung des CO2-Preises zwischen Vermietenden und Mietenden (vgl. Bericht aus Berlin).Viel Vergnügen beim Lesen des aktuellen Newsletters,

Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

Das war der April: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die Freiheit der einen Generation hört da auf, wo sie die Freiheit der nächsten Generation einschränkt, so könnte man den gestern veröffentlichten wegweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zusammenfassen. Der Schutz des Klimas und die Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen, folgt, so das Gericht, unmittelbar aus Art 20a des Grundgesetzes, demzufolge die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu schützen sind.

Aus Sicht des Gerichts wurde das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG durch das Pariser Klimaabkommen dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Weitaus weniger spektakulär als diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unsere derzeitige Kernarbeit zur Carbon Leakage Verordnung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Mit der Organisation eines parlamentarischen Frühstücks und als Sachverständige im Umweltausschuss des Bundestages am 3.5.2021 versuchen wir darauf hinzuwirken, dass die Ausnahmen von der CO2-Bepreisung im BEHG so gering wie möglich bleiben.

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Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

Das war der März: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die Auftaktwahlen zum Superwahl 2021 liegen hinter uns. Ministerpräsident Kretschmann bestätigte noch vor der Wahl zum Thema Klimaschutz, „dass wir zu langsam sind, stimmt“. Und räumte ebenfalls ein, „dass wir das ändern müssten, stimmt auch. Ich würde nur gerne wissen, wie.“ (Interview in Kontext vom 3.3.2021). Inzwischen sondieren die Wahlsieger Kretschmann mit drei und Malu Dreyer mit zwei potentiellen Koalitionspartnern, um weiter regieren zu können.

Unser „Plan“ bei waehlbar2021.de ist, alle Kandidierende für den Klimaschutz in die Pflicht zu nehmen. Der Plan wird aber nur funktionieren, wenn möglichst viele vor Ort ihre Wahlkreiskandidat*innen ab dem 1.6. mit unserem Angebot von derzeit 19 Maßnahmenpaketen konfrontieren und dazu auffordern, sich auf waehlbar2021.de konkret zu äußern, welche der Maßnahmenvorschläge sie gewillt sind, in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen. Damit möchten wir individuell herausarbeiten, ob sie im Sinne „Erhaltung unserer Lebensgrundlagen“ wählbar sind. Jede*r Wählende*r kann dann selbst entscheiden, welche Kandidat*innen in diesem Sinne wählbar sind und welche eben nicht.

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Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

Das war der Februar: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Reiben Sie sich auch die Augen? Gerade noch geschlossene Schneedecke und bis zu minus 20 Grad Celsius, jetzt schon Frühling und Saharastaub. Wie Corona wird auch das Wetter immer unberechenbarer. Um dem Einhalt zu gebieten, möchten wir mit Ihrer Hilfe das Superwahljahr und die Bundestagswahl zur #Klimawahl machen. Denn: Klimaschutz ist wählbar2021.de! Außerdem mehr zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in der Mitgliederinformation sowie zum globalen Klimastreik unter Terminen.

Dass es in Sachen Klimaschutz in der nächsten Legislatur so richtig rund gehen muss, macht auch die wiederholte Initiative zur Reform von Steuern und Umlagen im Energiebereich des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat deutlich. Im Bundestagswahlkampf ist schon absehbar, dass dabei vor allem auch das Thema Schuldenbremse versus Investitionen eine Rolle spielen wird. Dabei gilt anders als von konservativen Kreisen dargestellt: Der Staat ist keine „schwäbische Hausfrau“. Lesen Sie dazu mehr im Bericht aus Berlin. Welche Rolle CO2-Preise dabei einnehmen können und müssen, erfahren Sie in der Mitgliederinformation und im #KlimaChancenBlog

Diese und weitere Themen finden Sie jetzt in unserem aktuellen Newsletter.

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Unser Newsletter im Februar

 

Das war der Januar: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Der 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ist Geschichte. Joe Biden ist neuer US-Präsident. Erste Amtshandlung: Die USA treten dem Pariser Klimaabkommen wieder bei. Wir hoffen auf eine Dynamik, die auch die amtierende Bundesregierung dazu bringt, eine Strategie für ein „German Zero“ vorzulegen.

Das wäre eigentlich auch von dem neuen CDU-Vorsitzenden zu erwarten. Was dessen Wahl für die Klimapolitik genau bedeutet und ob Armin Laschet auch Kanzlerkandidat der Unionsparteien wird, lesen Sie unter „Bericht aus Berlin“. Seine ersten Auftritte hatte er bereits bei digitalen Parteitagen der Landesverbände Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, wo Landtagswahlen anstehen, in Parteigremien und am Mittwoch, den 27. Januar ist er erstmals im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD mit dabei. Auffällig dabei: Klimaschutz ist bei Laschet sehr oft das fünfte Rad am Wagen. Von neuer Dynamik oder gar einer Strategie keine Spur. Diese und weitere Themen finden Sie jetzt in unserem aktuellen Newsletter.

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Das war der November: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die US-Wahl war vorbei und dem Klimaforscher Stefan Rahmstorf liefen die Tränen vor Wut und Trauer über die Wangen. Das war vor vier Jahren. Wenn sich die US-Demokratie als stärker erweist und sich die Republikaner ihres Gewissens besinnen, wird am 14. Dezember im „Electoral College“ Joe Biden als 46. Präsident gewählt und am 20. Januar offiziell vereidigt. Dann kann zumindest der „climate plan“ der Demokraten Fahrt aufnehmen und die USA kehren zurück ins Pariser Klimaschutzabkommen.

Zum Weinen bringen einen auch die Bilder der Arktis-Expedition Mosaic. Ein Jahr ist das Forschungsschiff „Polarstern“ mit dem gar nicht mehr so „ewigen Eis“ gedriftet, um mehr über die Klimakrise zu erfahren. Herausgekommen sind faszinierende Bilder. Da kommt Wehmut auf, weil es mit der Arktis in 50 Jahren vorbei sein könnte. Zum Heulen ist auch der Gleichmut, mit dem der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag Ralph Brinkhaus in der ARD anlässlich der Themenwoche „wie wollen wir leben“ das Kauen von Nackensteaks verteidigt (der Fleischfabrikant Tönnies liegt in seinem Wahlkreis) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, ebenfalls CDU, zwar Fehler eingesteht, im Moment des neuerlichen Handelns aber genau diese Fehler wiederholt. Diese und weitere Themen finden Sie jetzt in unserem aktuellen Newsletter.

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