Das war der April: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die Freiheit der einen Generation hört da auf, wo sie die Freiheit der nächsten Generation einschränkt, so könnte man den gestern veröffentlichten wegweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zusammenfassen. Der Schutz des Klimas und die Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen, folgt, so das Gericht, unmittelbar aus Art 20a des Grundgesetzes, demzufolge die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu schützen sind.

Aus Sicht des Gerichts wurde das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG durch das Pariser Klimaabkommen dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Weitaus weniger spektakulär als diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unsere derzeitige Kernarbeit zur Carbon Leakage Verordnung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Mit der Organisation eines parlamentarischen Frühstücks und als Sachverständige im Umweltausschuss des Bundestages am 3.5.2021 versuchen wir darauf hinzuwirken, dass die Ausnahmen von der CO2-Bepreisung im BEHG so gering wie möglich bleiben.

Viel Vergnügen beim Lesen des aktuellen Newsletters,

Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

Zur Übersicht