Das war der Juni: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor dem Wahlkampfsommer eine Verschärfung des Bundesklimaschutzgesetzes sowie zahlreiche detaillierte Gesetzesänderungen beschlossen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Klimapolitik von CDU/CSU und SPD als unzureichend erklärt. Jetzt soll Deutschland bereits 2045 klimaneutral werden. Doch wie dieses Ziel, das nicht mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel ist, erreicht werden soll, da gehen die Meinungen stark auseinander. Die Wahlprogramme der Parteien geben darauf zum Teil jedenfalls nur sehr wolkige Antworten.

UND:

Am 15. Juni ist mit einer Pressekonferenz #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand offiziell gestartet. Prof. Volker Quaschning, Annika Rittmann von Fridays for Future Deutschland, Ex-Fussballtrainer Volker Finke, Dr. Maren Glüer von Parents for Future Deutschland sowie Aysel Osmanoglu von der GLS Bank kommentierten den Start und was für sie #wählbar2021 bedeutet.

Viel Vergnügen beim Lesen des aktuellen Newsletters.

Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

Erfolgreicher Launch von #wählbar2021

#Wählbar2021 ist am 15.06.2021 nun offiziell gestartet!

 

 

 

Das war der Mai: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die Vorbereitungen für #wählbar2021 laufen weiter auf Hochtouren und mit zusätzlichen Ressourcen (vgl. #wählbar2021 und Mitgliederinformation), während die Parteien den Wahlkampf bereits eröffnet haben (vgl. #wählbar2021).

Das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende April zum Klmaschutz hat zudem die aktuelle Regierung noch stärker unter Zugzwang gesetzt, was in eine erneute Verschärfung des Bundesklimaschutzgesetzes mündet. Allein, es fehlen weiterhin wirksamere Maßnahmen. Das zeigen die Debatten der Staats- und Regierungschefs bei Joe Bidens Klimagipfel, beim Petersberger Klimadialog und zur Umsetzung des Green Deals in Brüssel. Aber auch die deutsche Diskussion um Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz, zum Schutz der Industrie vor Abwanderung durch den Brennstoffemissionshandel und die gerechtere Kostenverteilung des CO2-Preises zwischen Vermietenden und Mietenden (vgl. Bericht aus Berlin).Viel Vergnügen beim Lesen des aktuellen Newsletters,

Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

Das war der April: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die Freiheit der einen Generation hört da auf, wo sie die Freiheit der nächsten Generation einschränkt, so könnte man den gestern veröffentlichten wegweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zusammenfassen. Der Schutz des Klimas und die Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen, folgt, so das Gericht, unmittelbar aus Art 20a des Grundgesetzes, demzufolge die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu schützen sind.

Aus Sicht des Gerichts wurde das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG durch das Pariser Klimaabkommen dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Weitaus weniger spektakulär als diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unsere derzeitige Kernarbeit zur Carbon Leakage Verordnung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Mit der Organisation eines parlamentarischen Frühstücks und als Sachverständige im Umweltausschuss des Bundestages am 3.5.2021 versuchen wir darauf hinzuwirken, dass die Ausnahmen von der CO2-Bepreisung im BEHG so gering wie möglich bleiben.

Viel Vergnügen beim Lesen des aktuellen Newsletters,

Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

Das war der März: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die Auftaktwahlen zum Superwahl 2021 liegen hinter uns. Ministerpräsident Kretschmann bestätigte noch vor der Wahl zum Thema Klimaschutz, „dass wir zu langsam sind, stimmt“. Und räumte ebenfalls ein, „dass wir das ändern müssten, stimmt auch. Ich würde nur gerne wissen, wie.“ (Interview in Kontext vom 3.3.2021). Inzwischen sondieren die Wahlsieger Kretschmann mit drei und Malu Dreyer mit zwei potentiellen Koalitionspartnern, um weiter regieren zu können.

Unser „Plan“ bei waehlbar2021.de ist, alle Kandidierende für den Klimaschutz in die Pflicht zu nehmen. Der Plan wird aber nur funktionieren, wenn möglichst viele vor Ort ihre Wahlkreiskandidat*innen ab dem 1.6. mit unserem Angebot von derzeit 19 Maßnahmenpaketen konfrontieren und dazu auffordern, sich auf waehlbar2021.de konkret zu äußern, welche der Maßnahmenvorschläge sie gewillt sind, in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen. Damit möchten wir individuell herausarbeiten, ob sie im Sinne „Erhaltung unserer Lebensgrundlagen“ wählbar sind. Jede*r Wählende*r kann dann selbst entscheiden, welche Kandidat*innen in diesem Sinne wählbar sind und welche eben nicht.

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Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

EU-Trilog muss Klimazielverschärfung zustimmen

MEDIENINFO 05/2021

Zur morgigen Fortsetzung der Trilogverhandlungen zum EU-Klimagesetz zwischen Europäischem Parlament, der EU-Kommission und dem EU-Rat der Staats- und Regierungschefs erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:

Das EU-Klimagesetz muss im Trilog noch einmal angeschärft und ambitionierte Klimaziele von mindestens 60% CO2-Reduktion bis 2030 enthalten. Bundesregierung sowie Staats- und Regierungschefs müssen sich endlich bewegen. Denn selbst der Vorschlag des Parlaments sowie einiger Mitgliedsstaaten reichen noch immer nicht, um auf einen CO2-Reduktionspfad zu kommen, der mit dem Pariser Klimaschutzabkommen in Einklang steht. Ein höheres Reduktionsziel darf aber nicht auf Kosten einer Netto-Zielvereinbarung erfolgen. Denn die Klimaleistungen von natürlichen CO2-Senken wie Mooren schwanken extrem. Würden sie bei der Zielerreichung angerechnet, besteht die Gefahr, dass die notwendigen Minderungsleistungen in anderen Bereichen wie der Wirtschaft schöngerechnet werden.

Klar ist, dass alle Ziele ohne wirksamere Maßnahmen nicht erreichen werden können. Im Rahmen des EU-Green Deal braucht es deswegen schnelle und wirksamere Maßnahmen als bisher. Dazu gehören ein CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel, eine CO2-basierte Energiebesteuerung fossiler Brenn- und Kraftstoffe, einen Grenzausgleich und das Ende der kostenlosen Zuteilung von Verschmutzungsrechten für die Industrie. Aufgrund ungesicherter Methoden und Daten muss eine Einbeziehung von Quellen und Senken im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in die CO2-Bepreisung verhindert werden.“

Hintergrund: Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen die Treibhausgase gegenüber dem Jahr 1990 lediglich um mindestens 55 Prozent bis 2030 senken. Die bisherigen Zusagen der EU- und UN-Staatengemeinschaft zu Emissionsminderungen und der Schaffung von CO2-Senken reichen bei weitem noch nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Dies betrifft auch die bisherigen Ziele und Maßnahmenpläne der EU-Mitgliedsstaaten. Um deutlich unter 2 °C zu bleiben, müsste das Reduktionsziel seitens der EU-Mitgliedsstaaten mindestens auf 70 % angehoben und eine Kohlenstoffsenken-Ökonomie etabliert werden.

Allerdings führt bereits die Zielverschärfung auf mindestens 55 % dazu, dass im EU-Emissionshandel (EU-ETS) der jährliche Reduktionsfaktor von derzeit 2,2% pro Jahr deutlich erhöht und das Cap für Obergrenze an Verschmutzungsrechten (Zertifikate) stärker als bisher sinken muss. In der Folge werden die CO2-Preise im EU-ETS ansteigen bzw. Überschüsse an Zertifikaten schnell abgebaut werden. Jedoch hat das EU-Parlament jüngst einen Initiativbericht zum Grenzausgleich mit der Forderung verbunden, an der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten für die Industrie festzuhalten. Dass reicht aber weder zur Klimazielerreichung noch zum Schutz vor Abwanderung der Industrie (Carbon Leakage) aus. Statt kostenfreier Zuteilung von Verschmutzungsrechten, Strompreiskompensation und Befreiungen von Steuern und Umlagen braucht es stattdessen den Grenzausgleich und gezielte Unterstützung bei der Dekarbonisierung der Industrie. So können Wettbewerbsverzerrungen vermieden und die rund 700 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen in den Blick genommen werden, für die die EU-Mitgliedsstaaten über Produktimporte und ihren Konsum über die rein territorialen Emissionen hinaus mit verantwortlich sind.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin

CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Länder wollen Wirkung des CO2-Preis begrenzen

MEDIENINFO 04/2021

Zur heutigen Verabschiedung eines Entschließungsantrags des Bundesrates zu Ausnahmen der CO2-Bepreisung für Industrie und Unternehmen vom Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV, CO2-Preisgesetz für Heizen und Verkehr) erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:

„Die Forderung der Länder, die sowieso schon geringe Wirkung des CO2-Preises für Industrie und Unternehmen zu begrenzen, schadet dem Standort Deutschland. Wer glaubt, mit Ausnahmen ließe sich die Wirtschaft dauerhaft schützen, irrt. Robust und wettbewerbsfähig bleiben Industrie und Unternehmen nur dann, wenn sie Anreize haben, in klimaneutrale Produktion und Produkte zu investieren. Denn es sind die Unternehmen in Deutschland, die auf 77 Prozent der Treibhausgasemissionen einen Einfluss haben. Statt sie von den Regelungen auszunehmen, sollten Unternehmen mit hohen CO2-Vermeidungskosten finanziell unterstützt werden.

Der Wunsch der Länder nach noch pauschalerer Ausgestaltung der Entlastungsregelungen schmälert die Lenkungswirkung des CO2-Preises weiter und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die wegen hoher CO2– Emissionen am dringendsten in Klimaschutz investieren müssen. Bei dem laut Entwurf vorgesehenen Entlastungsniveau handelt es sich schon jetzt um mehr als ein angemessenes Verhältnis zu dem vom Brennstoffemissionshandel verursachten Carbon Leakage-Risiko. Denn die Unternehmen werden 3-fach entlastet: Über die bestehende Strompreiskompensation in Höhe von zwei Milliarden Euro, die Absenkung der EEG-Umlage aus den Einnahmen der CO2– Bepreisung sowie über die geplanten Beihilfezahlungen von bis zu 95 % des CO2-Preies.

Ausnahmen sollten die Ausnahme bleiben. Beihilfen sollten nur für Unternehmen gezahlt werden, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Sie sind nur dann zu rechtfertigen, wenn als Gegenleistung in Klimaschutz investiert wird. Bleiben Ausnahmen beschränkt, bedeutet das weniger Bürokratie.“

Hintergrund: Am 11. Februar 2021 hat das Bundesumweltministerium die Verbände- und Länderanhörung zum Referentenentwurf einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung –BECV) eingeleitet. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sollen Unternehmen künftig im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einen finanziellen Ausgleich beantragen dürfen, sofern ihnen durch den CO2-Preis Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Das Bundesumweltministerium hatte bereits vor Weihnachten einen Entwurf zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien versandt, der keine Zustimmung in den anderen Ministerien fand, um die Verbändeanhörung zu starten. Und noch immer ist der Entwurf nicht ressortabgestimmt. Ursprünglich hatte der Deutsche Bundestag in einem Entschließungsantrag gefordert, die Carbon Leakage-Verordnung noch im Jahr 2020 und damit vor Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 1.1.2021 zu verabschieden. Nach der am 25. Februar beendeten Länder- und Verbändeanhörung muss sich die Bundesregierung nun einigen und einen Kabinettsbeschluss fassen. Anschließend hat der Bundestag acht Wochen Zeit, Einspruch gegen die Verordnung einzulegen.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg

Leiter Büro Berlin

CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200

Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Das war der Februar: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Reiben Sie sich auch die Augen? Gerade noch geschlossene Schneedecke und bis zu minus 20 Grad Celsius, jetzt schon Frühling und Saharastaub. Wie Corona wird auch das Wetter immer unberechenbarer. Um dem Einhalt zu gebieten, möchten wir mit Ihrer Hilfe das Superwahljahr und die Bundestagswahl zur #Klimawahl machen. Denn: Klimaschutz ist wählbar2021.de! Außerdem mehr zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in der Mitgliederinformation sowie zum globalen Klimastreik unter Terminen.

Dass es in Sachen Klimaschutz in der nächsten Legislatur so richtig rund gehen muss, macht auch die wiederholte Initiative zur Reform von Steuern und Umlagen im Energiebereich des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat deutlich. Im Bundestagswahlkampf ist schon absehbar, dass dabei vor allem auch das Thema Schuldenbremse versus Investitionen eine Rolle spielen wird. Dabei gilt anders als von konservativen Kreisen dargestellt: Der Staat ist keine „schwäbische Hausfrau“. Lesen Sie dazu mehr im Bericht aus Berlin. Welche Rolle CO2-Preise dabei einnehmen können und müssen, erfahren Sie in der Mitgliederinformation und im #KlimaChancenBlog

Diese und weitere Themen finden Sie jetzt in unserem aktuellen Newsletter.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Unser Newsletter im Februar

 

Referentenentwurf zum Schutz vor Abwanderung von Unternehmen da

MEDIENINFO 03/2021

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV, CO2-Preisgesetz für Heizen und Verkehr) erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:

„Die gestartete Verbändebeteiligung zu dem nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Entwurfs zeigt die Doppelzüngigkeit von Teilen der Regierung beim Klimaschutz. Zwar ist der Schutz zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für die von Abwanderung betroffenen Unternehmen richtig. Er darf aber nicht wie von den unionsgeführten Bundesministerien gewollt dazu führen, dass durch pauschale Ausnahmen ganzer Branchen die Lenkungswirkung des CO2-Preises geschmälert wird. Die Aufnahme weiterer Sektoren in die Carbon Leakage-Liste muss daher verhindert werden. Insbesondere der Güterverkehr darf nicht in die Liste aufgenommen werden, da hier im letzten Jahrzehnt CO2-Einsparungen nicht erbracht wurden und Anreize dringend geboten sind.

Der Vorwurf, der Nachweis des Carbon Leakage-Risikos führe zu Bürokratie, ist eine Folge des von CDU/CSU durchgefochtenen Mechanismus eines Brennstoffemissionshandels. Mit einer CO2-basierten Energiesteuerreform hätte der bürokratische Aufwand zur Einführung von CO2-Preisen für fossile Brenn- und Kraftstoffe einfacher, unbürokratischer und rechtssicherer erfolgen können.

Die unternehmensbezogene Prüfung von Carbon Leakage-Risiken ist aber eine zwingende Notwendigkeit. Nur mit ihr können Ausnahmen begrenzt und Kompensationen an Investitionen in klimafreundliche Technologien geknüpft werden. Beihilfezahlungen werden damit wie Fördermittel an ein Antragsverfahren gebunden. An der Fokussierung der Förderung an tatsächliche Carbon-Leakage-Risiko ist daher festzuhalten. Studien hatten hier bereits aufgezeigt, dass das Risiko sowieso nur für wenige Branchen gilt. Zudem muss die Absenkung der EEG-Umlage auf Kompensationszahlungen an Unternehmen allein aufgrund des EU-Beihilferechts angerechnet werden, um Doppelentlastungen zu vermeiden (§ 10 BECV).

Sollten bei den Klimaschutzmaßnahmen als Gegenleistungen der Unternehmen neben der Kapitalwertmethode zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit auch die Amortisationsdauer in Betracht kommen, würde dies Maßnahmen mit einer langen Lebensdauer benachteiligen (§ 12 Abs. 1 BECV). Die Amortisationsmethode, welche Klimaschutzmaßnahmen mit größerer Wirkung schlechter stellt, sollte daher nicht zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit gelten.

Hintergrund: Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sollen Unternehmen künftig im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einen finanziellen Ausgleich beantragen dürfen, sofern ihnen durch den CO2-Preis Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Das Bundesumweltministerium hatte bereits vor Weihnachten einen Entwurf zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien versandt, der keine Zustimmung in den anderen Ministerien fand, um die Verbändeanhörung zu starten. Der Deutsche Bundestag hatte in einem Entschließungsantrag gefordert, die Carbon Leakage-Verordnung noch im Jahr 2020 und damit vor Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 1.1.2021 zu verabschieden.

Nach der Verbändeanhörung bis zum 25. Februar muss sich die Bundesregierung einigen und einen Kabinettsbeschluss fassen. Anschließend hat der Bundestag acht Wochen Zeit, Einspruch gegen die Verordnung einzulegen.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg

Leiter Büro Berlin

CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200

Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Das war der Januar: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Der 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ist Geschichte. Joe Biden ist neuer US-Präsident. Erste Amtshandlung: Die USA treten dem Pariser Klimaabkommen wieder bei. Wir hoffen auf eine Dynamik, die auch die amtierende Bundesregierung dazu bringt, eine Strategie für ein „German Zero“ vorzulegen.

Das wäre eigentlich auch von dem neuen CDU-Vorsitzenden zu erwarten. Was dessen Wahl für die Klimapolitik genau bedeutet und ob Armin Laschet auch Kanzlerkandidat der Unionsparteien wird, lesen Sie unter „Bericht aus Berlin“. Seine ersten Auftritte hatte er bereits bei digitalen Parteitagen der Landesverbände Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, wo Landtagswahlen anstehen, in Parteigremien und am Mittwoch, den 27. Januar ist er erstmals im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD mit dabei. Auffällig dabei: Klimaschutz ist bei Laschet sehr oft das fünfte Rad am Wagen. Von neuer Dynamik oder gar einer Strategie keine Spur. Diese und weitere Themen finden Sie jetzt in unserem aktuellen Newsletter.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!