MEDIENINFO 11/2020
Zum Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlamentes das Klimareduktionsziel auf 60% anzuheben“
Der CO2 Abgabe e.V. begrüßt das Ergebnis des Europäischen Parlamentes sich für einen Anhebung des Klimareduktionsziel auf 60% auszusprechen. Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. erklärt dazu:
„Das Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlament ist ein Zeichen in die richtige Richtung. Jetzt ist es wichtig, dass die nationalen Regierungen im Europäischen Rat mitziehen und dass Deutschland seine Ratspräsidentschaft nutzt, um den Klimaschutz in Europa entscheidend voran zu bringen. Entscheidend wird aber sein, wie beschlossene Zielverschärfungen in Instrumente und Maßnamen übersetzt werden. Machen wir uns nichts vor: Jetzt fängt die Arbeit erst an und es geht darum nicht nur ehrgeizige Ziele zu setzen, sondern diese auch zu erreichen.“
Hintergrund Pariser Klimaschutzabkommen
Die EU und ihre Mitgliedstaaten zählen zu den über 190 Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (Pariser Klimaabkommen) von 2015. Die EU hat das Übereinkommen am 5. Oktober 2016 formell ratifiziert. Nachdem es mindestens 55 Länder, die für mindestens 55 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, ratifiziert haben, ist das Abkommen seit dem 4. November 2016 in Kraft.
Die bisherigen Zusagen der Staatengemeinschaft zu Emissionsminderungen und der Schaffung von CO2-Senken reichen bei weitem noch nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Dies betrifft auch die bisherigen Ziele und Maßnahmenpläne der europäischen Mitgliedsstaaten. Um deutlich unter den 2 °C zu bleiben müsste das Reduktionsziel seitens der EU-Mitgliedsstaaten mindestens auf 70 % angehoben und eine Kohlenstoffsenken-Ökonomie etabliert werden.
Daher schlägt die EU-Kommission nun im Rahmen des europäischen Green Deal und auf Grundlage der Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne den EU-Mitgliedstaaten bis Jahresende vor, ein neues Klimaziel zu beschließen. Am heutigen Tage hat sich das Europäische Parlament für eine Reduktion der Treibhausgase um 60% bis 2030 ausgesprochen, statt bisher 40% (zu 1990). Sollte auch der Europäische Rat diesem Ziel zustimmen, dann muss für die Zielerreichung im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) der jährliche Reduktionsfaktor von derzeit 2,2% pro Jahr deutlich erhöht und das Cap für Obergrenze an Verschmutzungsrechten (Zertifikate) stärker als bisher sinken. In der Folge werden die CO2e-Preise im EU-ETS ansteigen bzw. Überschüsse an Zertifikaten schnell abgebaut werden.
Spätestens dann werden die bisherigen Maßnahmen/Ausnahmen zum Schutz vor Carbon Leakage, wie die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten, die Strompreiskompensation und Befreiungen von Steuern und Umlagen, nicht mehr ausreichen und so muss die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Grenzausgleiches kommen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und damit ein Carbon Leakage zu verhindern und auch die rund 700 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen in den Blick zu nehmen, für die die EU-Mitgliedsstaaten über Produktimporte und ihren Konsum über die rein territorialen Emissionen hinaus mit verantwortlich ist.
An dieser Stelle können Bürger*innen und Institutionen erheblich Einfluss nehmen und Online zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie bis zum 14.10.2020 und der Einführung eines CO2-Grenzausgleich bis zum 28.10.2020 Stellung nehmen. Alles Wichtige und eine Anleitung zum Konsultationsprozess finden Sie hier.
Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:
- Unser Klima-Chancen-Blog zum Thema: Von Ausnahmen zu verursachergerechten und klimagerechten Produktpreisen
Unseren Beitrag zum: EBI Whitepaper:“Mit Pflanzenkohle der Klimakrise entgegenwirken“ - Unsere Website: www.klimaschutz-im-bundestag.de