EU muss Ausstieg aus fossilen Energieträgern beschleunigen

MEDIENINFO 11/2021

Zum informellen Treffen der EU-Umweltminister*innen zum „Fit for 55“-Paket zur Umsetzung des Green Deals in Verbindung mit u. a. der Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Die EU-Umweltministerinnen und -minister sind aufgefordert mit dem Green Deal den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zu beschleunigen. Angesichts rasant steigender fossiler Gaspreise muss Europa so schnell wie möglich unabhängig von Kohle, Erdöl und Erdgas werden. Interventionen seitens der EU oder Mitgliedsstaaten zur Senkung der Preise sind abzulehnen. Stattdessen sollte sich der Umweltrat für die schnellst mögliche Einführung eines planungssicheren CO2e-Preises (Carbon Price Floor) im bestehenden EU-Emissionshandel (EU-ETS) von mindestens 60 Euro je Tonne CO2e, ein Absinken der jährlichen Verschmutzungsrechte (EUA) um mindestens 4,2 Prozent, die eine einmalige Stilllegung von mindestens 350 Millionen EUA (Rebasing) und einen für den Klimaschutz wirksamen Grenzausgleich in Form z.B. einer Konsumabgabe einsetzen.

Nationale Maßnahmen dringend erforderlich

Statt auf den Emissionshandel für Wärme und Verkehr zu warten, müssen EU und Mitgliedsstaaten im Rahmen nationaler oder europäischer Steuer- und Umlagen-Reformen staatlich induzierte Energiepreisbestandteile unter einander angleichen und sich insbesondere für Unternehmen am real zu zahlenden CO2e-Preisniveau des EU-ETS orientieren, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Um keine weitere Zeit bei der Emissionsreduktion zu verlieren sollte klargestellt werden, dass weitere nationale Maßnahmen ergriffen und insgesamt zur Zielerreichung beitragen müssen. Für wirksamen Klimaschutz und wirksame CO2e-Preise braucht es einen zielgenauen und aufeinander abgestimmten Mix aus CO2e-Preis, ansteigenden Energiestandards (EE-Quoten oder Auslaufpfaden von z.B. fossilen Heizungen) sowie Förderprogrammen und Differenzverträgen, die wirtschaftliche Deckungslücken gezielt schließen.  Das gilt vor allem in den Bereichen der Lastenteilungs-Verordnung wie der energetischen Gebäudesanierung und der Mobilität.

Sozial-ökologische Transformation vorantreiben

Mit Blick auf die UN-Weltklimakonferenz Anfang November in Glasgow muss von den Mitgliedsstaaten der EU das eindeutige Signal an die Weltgemeinschaft für eine schnelle und sozial-ökologische Transformation von Lebens- und Wirtschaftsweise ausgehen. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollten daher weitgehend für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Der geplante Klima-Sozialfonds ist so auszugestalten, dass nur betroffene Menschen mit geringerem oder gar keinem Einkommen auf dem Weg der Transformation unterstützt werden. Die Finanzierung höherer fossiler Energiekosten für Heizen und Mobilität muss verhindert werden. Zudem sollten die nationalen Klimaziele in der Lastenteilungsverordnung erhöht und um Dekarbonisierungspfade für die einzelnen Wirtschaftsbereiche ergänzt werden.

Hintergrund

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat sich die EU mit dem Europäischen Klimagesetz das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dies setzt voraus, dass die derzeitigen Treibhausgasemissionen in den nächsten Jahrzehnten erheblich zurückgehen. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität hat die EU für 2030 sich dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren. Diese reichen jedoch nicht aus, die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens, die Erdüberhitzung auf 2°C oder deutlich darunter zu halten, zu erfüllen. Dazu wäre laut Wissenschaft eine Minderung um 70 % bis 2030 notwendig und das Etablieren einer Kohlenstoffsenken-Ökonomie erforderlich.

Zur Zielerreichung sind in der EU und in den Mitgliedsstaaten umfangreiche Maßnahmenpakete notwendig, die mit dem Green Deal in Teilen vorliegen. Dies ist notwendig, weil z.B. bereits die Zielverschärfung auf mindestens 55 % dazu führt, dass im EU-Emissionshandel der jährliche Reduktionsfaktor von derzeit 2,2 % pro Jahr deutlich erhöht und die Obergrenze an Verschmutzungsrechten stärker als bisher sinken muss. Zudem soll der EU-Emissionshandel auch auf Heiz- und Kraftstoffe, die Schifffahrt und den Luftverkehr ausgeweitet werden.

 Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Viel Geld für wenig Klimaschutzwirkung – Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

MEDIENINFO 10/2021

Berlin/Freiburg, 22.September 2021

Viel Geld für wenig Klimaschutzwirkung –
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bündnis aus Planern und Verbänden legt erste Praxisbilanz zum BEG vor

Zum ersten Juli 2021 trat als Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor nach § 8 Abs. 1 des Klimaschutzgesetzes (KSG) die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) in Kraft.

Die Einführung dieses Programms wird von Herrn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier als „Sanierungsturbo“ bezeichnet (BMWI 2021).

Bei einem ersten Praxistext attestieren Planer wie Martin Ufheil vom Ingenieurbüro solares bauen GmbH in Freiburg und Berlin eine schlechte Wirkungsbilanz: „Mit viel Geld wird wenig für den Klimaschutz erreicht.“

Das Bündnis kommt anhand von vier Praxisbeispielen u.a. zu folgenden Ergebnissen

  • Durch die neue BEG werden Neubauvorhaben gegenüber der Sanierung mit Fördermitteln geradezu überhäuft, zum Teil mit mehr als dem 5-fachen der tatsächlichen Investitionsmehrkosten. Dies obwohl jedes noch so energieeffiziente Neubauvorhaben schon allein durch dessen Errichtung, Flächenverbrauch aber auch durch den (noch so sparsamen) Betrieb die CO2-Emissionen gegenüber heute erhöht.
  • Effizienzmaßnahmen, wie z.B. eine Abwärmenutzung oder die Kraft-Wärmekopplung, werden weder rechnerisch angemessen einbezogen noch sind sie gefordert (Fördervoraussetzung) und werden teilweise auch nicht gefördert.
  • Eine Verschwendung von öffentlichen Mitteln bei geringer Klimaschutzwirkung erfolgt insbesondere bei der Förderung von automatischen Holzheizungen und Wärmepumpen, die zu Zeiten hoher Emissionen des genutzten Stroms betrieben werden.

Das Bündnis aus Planern und Verbänden

  • fordert daher die Prüfung des BEG durch den Bundesrechnungshof hinsichtlich Kosteneffizienz und Wirksamkeit für den Klimaschutz.
  • schlägt u.a. vor, die Förderquote nach der tatsächlichen CO2e-Einsparung zu ermitteln und mit steigenden CO2-Preisen sowie angemessenen Energiestandards abzustimmen.

Weiterführende Informationen

Kurzgutachten „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Praxistest

https://klimaschutz-im-bundestag.de/wp-content/uploads/2021/09/Praxisbericht_BEG_2021_09_22_Final.pdf

 

Pressekontakt

Dr. Jörg Lange
Geschäftsführender Vorstand

CO2 Abgabe e.V. | Alfred-Döblin-Platz 1 | 79100 Freiburg im Breisgau
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E-Mail:  joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de | Web: www.klimaschutz-im-bundestag.de

Vereinssitz: Alfred-Döblin-Platz 1, 79100 Freiburg.
Geschäftsführender Vorstand: Dr. Jörg Lange. Beirat.

Erfolgreicher Launch von #wählbar2021

#Wählbar2021 ist am 15.06.2021 nun offiziell gestartet!

 

 

 

Anhörung im Bundestag zum Schutz der Industrie vor Abwanderung

Am 3. Mai 2021 fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zum Schutz vor Abwanderung der Industrie (BEHG- Carbon Leakage-Verordnung, BECV) statt. Der CO2 Abgabe e.V. war als Sachverständiger geladen. Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. lobte zwar grundsätzlich, dass erstmals Beihilfen für Unternehmen an Bedingungen zum Klimaschutz geknüpft würden. Gleichzeitig kritisierte er aber die zahlreichen Schlupflöcher die es erschwerten, die Industrie auf ihrem Weg hin zu einer treibhausgasneutralen Produktion zu unterstützen.

Die Anhörung kann hier nachverfolgt werden. Die Beiträge von Ulf Sieberg ab Minuten 32:20, 59:16, 1:27:38, 1:53:36 & 2:00:53.

Zum Vortrag der Anhörung im Deutschen Bundestag vom 3. Mai.

Zur Stellungnahme für die Anhörung im Deutschen Bundestag vom 3. Mai

Neues EU-Klimaziel reicht nicht für die Erhaltung der Lebensgrundlagen

„Das beschlossene EU-Klimaziel – Minderung um 55% bis 2030 – unter Anrechnung natürlicher Senken, bleibt weit hinter dem zurück, was im Sinne der Erhaltung der Lebensgrundlagen notwendig ist“  erklärt Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand, CO2 Abgabe e.V.

In der Nacht vom 20. auf den 21.4 gab es am dritten Verhandlungstag des EU-Trilogs zum EU-Klimagesetz zwischen Europäischem Parlament, der EU-Kommission und dem EU-Rat der Staats- und Regierungschefs eine Einigung: Die EU hat sich auf eine Minderung von 55 Prozent inklusive der Anrechnungen sog. Senken verständigt. Damit wurde sich nun EU-weit auf ein Klimaziel bis 2030 geeinigt.

Mit der Einberechnung sog. Senken wird nicht mehr nur die tatsächliche Verringerung des CO2-Ausstoßes über besser gedämmte Häuser oder weniger Autos auf der Straße als Reduktion gezählt, sondern auch das CO2, das aus der Luft z.B. in Wäldern gebunden wird. Insgesamt kommt man so nach Berechnungen des Europäischen Parlaments lediglich auf eine Emissionsminderung von maximal 52,8% statt der zuvor vom EU-Parlament sowie zahlreichen Umweltverbänden geforderten Emissionsminderung von mindestens 60% (bis 2030) (s. Medieninfo 05/2021).

Viele meinen immer noch den eigenen „business as usual“ mehr schützen zu müssen, als die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen. Wenn wir sie erhalten wollen, müssen wir die Kohlenstoffemissionen jetzt in großem Umfang, schnell und nachhaltig reduzieren. Die fossilen Energieträger im Boden zu lassen, muss das wesentliche Ziel klimapolitischer Maßnahmen sein. Die Zeit des Wunschdenkens man könne den Ausstoß von CO2 durch fossile Energieträger durch Aufforstung von Wäldern „ausgleichen“ ist seit langem vorbei.

Natürliche Senken, deren Dauerhaftigkeit ohnehin gefährdet ist, in die Ziele zur Emissionsminderung mit einzurechnen wird der Aufgabe nicht gerecht.

Viel Entscheindender als die Verhandlung von Zielen sind jedoch die aus den Zielen abgeleiteten Maßnahmenpakete. Dazu wird die EU-Kommission im Juni ein entsprechendes Klima-Gesetzespaket vorlegen, das erneut erst zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Parlament verhandelt werden muss. Und erst dann zeigt sich wieviel der Green Deal wert ist.

Weiterführende Informationen:

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Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand
CO2 Abgabe e.V., Tel. +49 (0)761 45 89 32 77, joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de

„Gesamtkonzept fehlt“ gemeinsame PM von BKWK und CO2 Abgabe e.V. zur Carbon Leakage Verordnung (BEHG)

Gesamtkonzept für die nachhaltige Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz fehlt, um bei der vom Bundeskabinett beschlossenen Carbon Leakage Verordnung nicht noch weitere Ausnahmen durch den Bundestag zu riskieren, erklären Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand,CO2 Abgabe e.V. und Claus-Heinrich Stahl Präsident, Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.(BKWK)

Bereits mit dem heutigem Kabinettsbeschluss der Carbon Leakage Verordnung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sind weitere Ausnahmen gegenüber dem Entwurf vom Dezember hinzugekommen und mit weiteren Ausnahmen wird bis zur Verabschiedung im Bundestag zu rechnen sein.

Wie bereits auch der Bundesrat am letzten Freitag in einem Entschließungsantrag eingefordert haben, fehlt es an „einer nachhaltigen Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz“ durch eine Gesamtreform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor.

Erst im Rahmen einer systematischen, verursachergerechte Reform von Umlagen und Steuern im Energiesektor mit CO2-Bepreisung kann von einer Ausnahmenpolitik (Besonderen Ausgleichsregelung im EEG, Freien Zertifikaten im EU-ETS, Carbon Leakage Verordnung) zu einer Politik der gezielten Finanzierung der Deckungslücken gewechselt werden. Dazu gehören u.a. eine grundsätzliche Überarbeitung des Energiemarktdesigns, ein dem Welthandelsrecht konformer CO2-Grenzausgleich, eine angemessene Befreiung der regenerativen und effizienten Eigen- und Direktstromversorgung von Umlagen zur Förderung von EE-Strom, Flexibilität und der Ausschöpfung der Potenziale zum Lastmanagement.

Besonders ärgerlich an der Carbon Leakage Verordnung ist, dass einige für die Energiewende so wichtigen Kraft-Wärmekopplungs (KWK)-Projekte aufgrund der an sich richtigen CO2-Bepreisung des BEHGs nun zurückgestellt und durch reine Heizkesselanlagen ersetzt werden. Das kann nicht im Sinn des BEHGs sein.

Hintergrund ist, dass KWK-Anlagen durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme eine Mehrbelastung bei der CO2-Bepreisung für den Stromanteil erfahren, die sie nicht weitergeben können und welche aufgrund der festen Zuschlagssätze nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG) nicht rückvergütet werden und so zu einer wirtschaftlichen Schlechterstellung gegenüber reinen Wärmeerzeugern führen.

CO2 Abgabe e.V. und BKWK erachten es deshalb als notwendig, dass Anlagenbetreiber von kleinen KWK-Anlagen bis 20 MW, die nicht im ETS sind, für die überproportionalen Mehrbelastungen durch die CO2-Bepreisung für den Stromanteil eine Rückvergütung erhalten. Die CO2-Menge gehört auch nicht in den Wärmesektor sondern in den des Stromsektors und belastet unberechtigt den Wärmesektor.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Claus-Heinrich Stahl, Präsident, Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.
Telefon:  04121-83032-15  ||  Mobil: 0162-7822933

Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand
CO2 Abgabe e.V., Tel. +49 (0)761 45 89 32 77, joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de

– Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen. –

www.bkwk.de

Wissenschaftlicher Beirat des BMWi empfiehlt Grenzausgleich

MEDIENINFO 07/2021

zur heutigen Veröffentlichung des Gutachtens „Ein CO2-Grenzausgleich als Baustein eines Klimaclubs“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:

„Die Empfehlung des Beirats zur Einführung eines Grenzausgleichs auf CO2 ist richtig. Denn die Europäische Union ist mit 700 Millionen Tonnen CO2 der größte Nettoimporteur von die Klimakrise verschärfenden Waren und Dienstleistungen. Um weltweit fairen Wettbewerb für mehr Klimaschutz zu schaffen, müssen innerhalb und außerhalb der EU die gleichen Regeln für Unternehmen gelten. Staaten, die unter laxen Anforderungen Klima-Dumping betreiben werden so gezwungen, ihre CO2-Emissionen ebenfalls zu senken. Andernfalls werden ihre Produkte immer weniger konkurrenzfähig. Die schnelle Einführung eines EU-weiten CO2-Grenzausgleichs motiviert damit Länder wie China vergleichbare CO2-Mindestpreise einzuführen, wollen sie weiter nach Europa exportieren. Ein Grenzausgleich wird damit zum Treiber von einheitlichen CO2-Preisen in der Welt.

Der Vorschlag zur Gründung einer Vorreiterallianz im Sinne eines Klimaclubs ist ebenfalls richtig. Er darf aber nicht dazu führen, dass Klimaschutz verzögert wird. Die EU sollte daher vorangehen und sich gleichzeitig mit Ländern wie den USA auf einen Grenzausgleich verständigen. Beim Mindestpreis kann die EU dem Beispiel Großbritanniens folgen und einen solchen im EU-Emissionshandel für Energieerzeugung und Industrie einführen.“

Hintergrund: Die Europäische Union will mit dem Green Deal angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise ihre Klimaziele verschärfen. So lange es weltweit noch keine einheitlichen und wirksamen CO2-Preise gibt, schlägt die Europäische Kommission folgerichtig „ein CO2-Grenzausgleichssystem für ausgewählte Sektoren [vor], um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu mindern“. Das EU-Parlament begrüßt mehrheitlich das Vorhaben und hat einen Initiativbericht „Auf dem Weg zu einem mit den WTO-Regeln zu vereinbarenden CO2-Grenzausgleichssystem“ verabschiedet. Im Juni will die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Umsetzung vorlegen. Ein Grenzausgleich kann als Endprodukt- oder Verbrauchsabgabe, als Steuer, Zoll oder Zertifikathandel umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Veröffentlichung der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes zum Absinken der Treibhausgasemissionen

MEDIENINFO 06/2021

Zur Veröffentlichung der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) zum Absinken der Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 um 8,7 Prozent erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

Die Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40,8 Prozent bis Ende 2020 ist kein Grund zum Jubeln. Denn Deutschlands Ministerinnen und Minister sind trotz verbindlicher Ziele im Klimaschutzgesetz nicht auf dem Zielpfad des von Deutschland selbst unterzeichneten und völkerrechtsverbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens. Wir appellieren an die Bundesregierung, dass deutsche Klimaziel noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages auf mindestens 70 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 gegenüber 1990 anzuheben.

Die Emissionsdaten zeigen, dass die unzureichende CO2-Reduktion nur zu einem Teil auf aktive Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zurückgeht. Im Gegenteil: Dem Verkehrsminister kommt die geringe Fahrleistung in der Coronakrise entgegen. Dem Bauminister die milden Temperaturen beim Heizen. Und dem Wirtschaftsminister steigende CO2-Preise des EU-Emissionshandels in der Energieerzeugung. Statt sich zurückzulehnen sollte die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen in allen Sektoren und durch entsprechende Rahmenbedingungen für Unternehmen und Haushalte jetzt nachlegen, um der Klimakrise entschlossen entgegen zu treten.

Hintergrund:

In Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind rund 70 Millionen Tonnen oder 8,7 Prozent weniger als 2019. Das geht aus dem Emissionsdatenbericht des Umweltbundesamtes hervor, welchen das Bundesumweltministerium veröffentlicht hat. Zwar wurde damit das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgase gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken, erreicht. Dieses Ziel hat aber nichts mit dem Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu tun, die Erdüberhitzung auf mindestens 2 oder besser 1,5° Celsius zu begrenzen.

Dem Bundesklimaschutzgesetz zu Folge muss das zuständige Bundesministerium bei Zielverfehlung drei Monate nach Bekanntwerden der Emissionsdaten Vorschläge vorlegen, wie die ausgebliebenen CO2-Einsparungen zu erreichen sind. Aufgrund der Zielfestlegungen betrifft dies zunächst nur den Wärmesektor und das Bundesbauministerium.

Auch auf EU-Ebene entsprechen die bislang vereinbarten Klimaziele nicht den Anforderungen von Paris. Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen die Treibhausgase gegenüber dem Jahr 1990 lediglich um mindestens 55 Prozent bis 2030 senken. Die bisherigen Zusagen der EU- und UN-Staatengemeinschaft zu Emissionsminderungen und der Schaffung von CO2-Senken reichen bei weitem noch nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Dies betrifft auch die bisherigen Ziele und Maßnahmenpläne der EU-Mitgliedsstaaten. Um deutlich unter 2 °C zu bleiben, müsste das Reduktionsziel seitens der EU-Mitgliedsstaaten mindestens auf 70 % angehoben und eine Kohlenstoffsenken-Ökonomie und eine Produkt- bzw. Konsumbasierte Treibhausgasbilanzierung etabliert werden. 

Weiterführende Informationen:
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Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin

CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

EU-Trilog muss Klimazielverschärfung zustimmen

MEDIENINFO 05/2021

Zur morgigen Fortsetzung der Trilogverhandlungen zum EU-Klimagesetz zwischen Europäischem Parlament, der EU-Kommission und dem EU-Rat der Staats- und Regierungschefs erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:

Das EU-Klimagesetz muss im Trilog noch einmal angeschärft und ambitionierte Klimaziele von mindestens 60% CO2-Reduktion bis 2030 enthalten. Bundesregierung sowie Staats- und Regierungschefs müssen sich endlich bewegen. Denn selbst der Vorschlag des Parlaments sowie einiger Mitgliedsstaaten reichen noch immer nicht, um auf einen CO2-Reduktionspfad zu kommen, der mit dem Pariser Klimaschutzabkommen in Einklang steht. Ein höheres Reduktionsziel darf aber nicht auf Kosten einer Netto-Zielvereinbarung erfolgen. Denn die Klimaleistungen von natürlichen CO2-Senken wie Mooren schwanken extrem. Würden sie bei der Zielerreichung angerechnet, besteht die Gefahr, dass die notwendigen Minderungsleistungen in anderen Bereichen wie der Wirtschaft schöngerechnet werden.

Klar ist, dass alle Ziele ohne wirksamere Maßnahmen nicht erreichen werden können. Im Rahmen des EU-Green Deal braucht es deswegen schnelle und wirksamere Maßnahmen als bisher. Dazu gehören ein CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel, eine CO2-basierte Energiebesteuerung fossiler Brenn- und Kraftstoffe, einen Grenzausgleich und das Ende der kostenlosen Zuteilung von Verschmutzungsrechten für die Industrie. Aufgrund ungesicherter Methoden und Daten muss eine Einbeziehung von Quellen und Senken im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in die CO2-Bepreisung verhindert werden.“

Hintergrund: Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen die Treibhausgase gegenüber dem Jahr 1990 lediglich um mindestens 55 Prozent bis 2030 senken. Die bisherigen Zusagen der EU- und UN-Staatengemeinschaft zu Emissionsminderungen und der Schaffung von CO2-Senken reichen bei weitem noch nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Dies betrifft auch die bisherigen Ziele und Maßnahmenpläne der EU-Mitgliedsstaaten. Um deutlich unter 2 °C zu bleiben, müsste das Reduktionsziel seitens der EU-Mitgliedsstaaten mindestens auf 70 % angehoben und eine Kohlenstoffsenken-Ökonomie etabliert werden.

Allerdings führt bereits die Zielverschärfung auf mindestens 55 % dazu, dass im EU-Emissionshandel (EU-ETS) der jährliche Reduktionsfaktor von derzeit 2,2% pro Jahr deutlich erhöht und das Cap für Obergrenze an Verschmutzungsrechten (Zertifikate) stärker als bisher sinken muss. In der Folge werden die CO2-Preise im EU-ETS ansteigen bzw. Überschüsse an Zertifikaten schnell abgebaut werden. Jedoch hat das EU-Parlament jüngst einen Initiativbericht zum Grenzausgleich mit der Forderung verbunden, an der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten für die Industrie festzuhalten. Dass reicht aber weder zur Klimazielerreichung noch zum Schutz vor Abwanderung der Industrie (Carbon Leakage) aus. Statt kostenfreier Zuteilung von Verschmutzungsrechten, Strompreiskompensation und Befreiungen von Steuern und Umlagen braucht es stattdessen den Grenzausgleich und gezielte Unterstützung bei der Dekarbonisierung der Industrie. So können Wettbewerbsverzerrungen vermieden und die rund 700 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen in den Blick genommen werden, für die die EU-Mitgliedsstaaten über Produktimporte und ihren Konsum über die rein territorialen Emissionen hinaus mit verantwortlich sind.

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Länder wollen Wirkung des CO2-Preis begrenzen

MEDIENINFO 04/2021

Zur heutigen Verabschiedung eines Entschließungsantrags des Bundesrates zu Ausnahmen der CO2-Bepreisung für Industrie und Unternehmen vom Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV, CO2-Preisgesetz für Heizen und Verkehr) erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:

„Die Forderung der Länder, die sowieso schon geringe Wirkung des CO2-Preises für Industrie und Unternehmen zu begrenzen, schadet dem Standort Deutschland. Wer glaubt, mit Ausnahmen ließe sich die Wirtschaft dauerhaft schützen, irrt. Robust und wettbewerbsfähig bleiben Industrie und Unternehmen nur dann, wenn sie Anreize haben, in klimaneutrale Produktion und Produkte zu investieren. Denn es sind die Unternehmen in Deutschland, die auf 77 Prozent der Treibhausgasemissionen einen Einfluss haben. Statt sie von den Regelungen auszunehmen, sollten Unternehmen mit hohen CO2-Vermeidungskosten finanziell unterstützt werden.

Der Wunsch der Länder nach noch pauschalerer Ausgestaltung der Entlastungsregelungen schmälert die Lenkungswirkung des CO2-Preises weiter und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die wegen hoher CO2– Emissionen am dringendsten in Klimaschutz investieren müssen. Bei dem laut Entwurf vorgesehenen Entlastungsniveau handelt es sich schon jetzt um mehr als ein angemessenes Verhältnis zu dem vom Brennstoffemissionshandel verursachten Carbon Leakage-Risiko. Denn die Unternehmen werden 3-fach entlastet: Über die bestehende Strompreiskompensation in Höhe von zwei Milliarden Euro, die Absenkung der EEG-Umlage aus den Einnahmen der CO2– Bepreisung sowie über die geplanten Beihilfezahlungen von bis zu 95 % des CO2-Preies.

Ausnahmen sollten die Ausnahme bleiben. Beihilfen sollten nur für Unternehmen gezahlt werden, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Sie sind nur dann zu rechtfertigen, wenn als Gegenleistung in Klimaschutz investiert wird. Bleiben Ausnahmen beschränkt, bedeutet das weniger Bürokratie.“

Hintergrund: Am 11. Februar 2021 hat das Bundesumweltministerium die Verbände- und Länderanhörung zum Referentenentwurf einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung –BECV) eingeleitet. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sollen Unternehmen künftig im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einen finanziellen Ausgleich beantragen dürfen, sofern ihnen durch den CO2-Preis Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Das Bundesumweltministerium hatte bereits vor Weihnachten einen Entwurf zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien versandt, der keine Zustimmung in den anderen Ministerien fand, um die Verbändeanhörung zu starten. Und noch immer ist der Entwurf nicht ressortabgestimmt. Ursprünglich hatte der Deutsche Bundestag in einem Entschließungsantrag gefordert, die Carbon Leakage-Verordnung noch im Jahr 2020 und damit vor Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 1.1.2021 zu verabschieden. Nach der am 25. Februar beendeten Länder- und Verbändeanhörung muss sich die Bundesregierung nun einigen und einen Kabinettsbeschluss fassen. Anschließend hat der Bundestag acht Wochen Zeit, Einspruch gegen die Verordnung einzulegen.

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