Viel Geld für wenig Klimaschutzwirkung – Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

MEDIENINFO 10/2021

Berlin/Freiburg, 22.September 2021

Viel Geld für wenig Klimaschutzwirkung –
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bündnis aus Planern und Verbänden legt erste Praxisbilanz zum BEG vor

Zum ersten Juli 2021 trat als Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor nach § 8 Abs. 1 des Klimaschutzgesetzes (KSG) die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) in Kraft.

Die Einführung dieses Programms wird von Herrn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier als „Sanierungsturbo“ bezeichnet (BMWI 2021).

Bei einem ersten Praxistext attestieren Planer wie Martin Ufheil vom Ingenieurbüro solares bauen GmbH in Freiburg und Berlin eine schlechte Wirkungsbilanz: „Mit viel Geld wird wenig für den Klimaschutz erreicht.“

Das Bündnis kommt anhand von vier Praxisbeispielen u.a. zu folgenden Ergebnissen

  • Durch die neue BEG werden Neubauvorhaben gegenüber der Sanierung mit Fördermitteln geradezu überhäuft, zum Teil mit mehr als dem 5-fachen der tatsächlichen Investitionsmehrkosten. Dies obwohl jedes noch so energieeffiziente Neubauvorhaben schon allein durch dessen Errichtung, Flächenverbrauch aber auch durch den (noch so sparsamen) Betrieb die CO2-Emissionen gegenüber heute erhöht.
  • Effizienzmaßnahmen, wie z.B. eine Abwärmenutzung oder die Kraft-Wärmekopplung, werden weder rechnerisch angemessen einbezogen noch sind sie gefordert (Fördervoraussetzung) und werden teilweise auch nicht gefördert.
  • Eine Verschwendung von öffentlichen Mitteln bei geringer Klimaschutzwirkung erfolgt insbesondere bei der Förderung von automatischen Holzheizungen und Wärmepumpen, die zu Zeiten hoher Emissionen des genutzten Stroms betrieben werden.

Das Bündnis aus Planern und Verbänden

  • fordert daher die Prüfung des BEG durch den Bundesrechnungshof hinsichtlich Kosteneffizienz und Wirksamkeit für den Klimaschutz.
  • schlägt u.a. vor, die Förderquote nach der tatsächlichen CO2e-Einsparung zu ermitteln und mit steigenden CO2-Preisen sowie angemessenen Energiestandards abzustimmen.

Weiterführende Informationen

Kurzgutachten „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Praxistest

https://klimaschutz-im-bundestag.de/wp-content/uploads/2021/09/Praxisbericht_BEG_2021_09_22_Final.pdf

 

Pressekontakt

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Geschäftsführender Vorstand

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