Foto: Seidel, HZ vom 15.9.2021 ab 3. von links: Valentin Abel, FDP; Christian von Stetten, CDU; Kevin Leiser, SPD; Harald Ebner, Bündnis 90 / Die Grünen; Cedric Schiele, Die Linke
Kevin Leiser (SPD) und Cedric Schiele (Die Linke) stellten sich jeweils in Schwäbisch Hall am Wählbar-Stand der Diskussion. Hier geht es zur Diskussion mit dem SPD-Kandidaten. Hier zur Diskussion mit dem Kandidaten der Linken.
Die Direktkandidaten von Bündnis 90 / Die Grünen, Harald Ebner und der FDP, Valentin Abel, stellten sich dann online einer gemeinsamen Diskussion zu den Maßnahmenvorschlägen von #wählbar2021. In Kooperation mit den Stadtwerken Hall diskutierten Gebhardt, Gentner, Geschäftsführer der Stadtwerke Hall und Ulf Sieberg live vom #wählbar-Stand in Künzelsau aus. Hier geht es zum ersten Teil der Diskussion, hier zum zweiten Teil.
Der Mandatsinhaber Christian von Stetten von der CDU stand für ein öffentliches Gespräch zu den Maßnahmenvorschlägen nicht zur Verfügung. Stattdessen lud er #wählbar2021 zu einem Rundgang in sein neustes Projekt ein, den Bau eines Gesundheitszentrums in unmittelbarer Nähe zu Schloss Stetten, um die vorbildliche Versorgung des Zentrums mit erneuerbaren Energien zu rühmen. Auch an einem Gespräch mit Wirtschaftsvertretern in Künzelsau zusammen mit Thomas Bareiß durfte #wählbar2021 teilnehmen. Bei all diesen Terminen wurde wie ebenso bei einem Wahlforum der Hohenloher Zeitung deutlich, dass von Stetten und Bareiß bei der Energiewende und beim Klimaschutz auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setzen. Wörtlich sagte von Stetten beim Wahlforum: „Ich glaube, das müssen die Bürger regeln, nicht die Verwaltung.“ (HZ vom 15.9.2021) Vielleicht haben sich auch deswegen nur sehr wenige der 299 Direktkandidierenden von CDU CSU an #wählbar2021 beteiligt. Wie Bürgerinnen und Bürger sich u. a. angesichts staatlicher Subventionen fossiler Energieträger in Milliardenhöhe, Pendlerpauschale und fehlender Standards klimafreundlich verhalten sollen, sagte von Stetten allerdings nicht.
Wählbar2021 ON TOUR diskutierte im Wahlkreis 287 Konstanz in Kooperation mit Fridays for Future Konstanz bei schönem Wetter im KlimaCamp im Pfalzgarten am Münster mit Sebastian Lederer (B90/Die Grünen), Andreas Jung (CDU), Dr. Sibylle Röth (Die Linke) und Dr. Lina Seitzl (SPD) über wirksamere Maßnahmen zum Klimaschutz
Am Abend des 8.9. stellte sich dann noch Frau Dr. Ann-Veruschka Jurisch (FDP) den Fragen von #wählbar2021 im online-Gespräch. Hier geht es zur Aufzeichnung.
Am 9. und 10. September finden Sie die „Wähl-BAR“ auf der Marktstätte in Konstanz. Dort sprechen wir Wählende an, um Sie zur Haltung Ihrer Kandidierenden zum Klimaschutz zu informieren.
Zum Abschluss waren wir dann bei der von den Fridays for Future Sigmaringen organisierten Podiumsdiskussion in Winterlingen vor Ort. Aus dem Publikum heraus fragten wir den FDP-Kandidaten Stephan Link nach der Wirkung des vorgeschlagenen CO2-Deckels, Robin Mesarosch von der SPD nach den Chancen eines früheren Kohleausstiegs, Thomas Bareiß nach dem vom Expertenrat der Bundesregierung als unzureichend eingeschätzten Sofortprogramms zur Wärmewende und Johannes Kretschmann von den Grünen nach den Transaktionskosten eines Energiegeldes. Die Antworten sowie alle weiteren Fragen finden Sie ab zirka 1:40:35 Std. hier.
CDU/CSU-Kandidierende zögern weiter sich zu positionieren – JETZT AUFFORDERN
Berlin/Freiburg, 31. August 2021. Seit dem Start der Initiative #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand Mitte Juni haben mit dem heutigen Tag über 1.000 Kandidierende Stellung zu den Maßnahmenvorschlägen auf wählbar2021.de und damit wirksamerem Klimaschutz genommen. Und noch immer kommen täglich neue hinzu. Abgstimmt haben auch die Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock von den Grünensowie Grünen Co-Vorsitzender Robert Habeck. Während Armin Laschet, CDU und Olaf Scholz, SPD sich noch immer nicht geäußert haben. Auch der überwiegende Teil der Direktkandidat*innen von CDU und CSU sind noch ohne jede Haltung. „Die rege Teilnahme zeigt, dass die Kandidierenden um das Thema Klimaschutz keinen Bogen mehr machen wollen, oder können“, sagte Ulf Sieberg, Initiator und Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V. „Eine stärkere inhaltliche Auseinandersetzung über konkretere und wirksamere Maßnahmen ist die Grundvoraussetzung, um die Verpflichtungen Deutschlands aus dem Paris-Abkommen zu erreichen.“Umso bedauerlicher sei es, dass die meisten Direktkandidat*innen von CDU und CSU überwiegend jede inhaltliche Festlegung verweigern. Wählende sollten sich daher überwiegend an Kandidat*innen von CDU und CSU wenden, um sie nach ihrer Haltung zu befragen, um die Verweigerung zur inhaltlichen Auseinandersetzung aufzubrechen.
Wählende können 19 Maßnahmenvorschläge zum Klimaschutz selbst bewerten, die Bewertung der Bundestagskandidierenden wahlkreisscharf vergleichen oder die Kandidierenden auffordern, sich an wählbar2021.de zu beteiligen. „Wahlprogramme und Kanzlerkandidat*innen liefern oft nur schwammige Aussagen, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. #wählbar2021 trägt die Debatte um das Wie in die 299 deutschen Wahlkreise und diskutiert an konkreten Vorschlägen mit den Kandidierenden, wie die Klimaziele zu erreichen sind“, erläuterte Sieberg. Mit #wählbar2021 LIVE und #wählbar2021 ON TOUR können sich Kandidierende ihre Haltung in. Klimafragen vorstellen und Wählende sich online sowie vor Ort ein Bild von ihren Kandidat*innen machen.
Wählbar2021.de benennt insgesamt 19 Maßnahmenvorschlägen vor, die den Initiatoren zur Folge notwendig sind, um Deutschland auf den Pfad einer ökologisch-sozialen Transformation zu lenken. „Wollen wir eine Chance haben unsere Lebensgrundlagen zu erhalten, zählt jedes Zehntelgrad vermiedener Erdüberhitzung. Die Starkregenfälle und die anschließende Hochwasserkatastrophe haben uns das schmerzlich vor Augen geführt“, mahnte Sieberg. Daher sei es notwendig, in allen Lebensbereichen die ökonomischen Weichen zu stellen, damit Wirtschaft und Gesellschaft keine Treibhausgase mehr ausstießen. Wie die ökonomischen Leitplanken richtig gestellt werden, vermittelt das online-Spiel „Spielregeln fürs Klima“.
Sigmaringen, 21. bis 23. Juli 2021. Drei Tage lang war #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand im Wahlkreis 295 Zollernalb – Sigmaringen unterwegs, um mit den Wahlkreiskandidat*innen und Wählenden ins Gespräch zu kommen. Was sie zu den Maßnahmenvorschlägen von #wählbar2021 sagen, finden Sie hier oder fordern Sie sie auf, Haltung zu beziehen.
Start mit DGB-Podiumsdiskussion zu Verkehr und Wohnen
Los ging es mit dem Besuch einer Podiumsdiskussion des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Kreisverband Sigmaringen zu den Themen Verkehr und Wohnen. Mit dabei für die CDU der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß sowie die Wahlkreiskandidaten Johannes F. Kretschmann von Bündnis 90/Die Grünen, Robin Mesarosch von der SPD und Stephan W. Link von der FDP.
Bareiß kam zu spät, wirkte dünnhäutig, lobte den Standort für die besten Autos der Welt und sagte, Klima sei nur ein Thema beim Verkehr und Autos müssten trotz der Elektromobilität bezahlbar bleiben. Bei der Mobilitätswende müsse auf Technik und Innovation gesetzt werden. Klimaschutz funktioniere nur, wenn die Welt mitmache.
Kretschmann verwies darauf, dass es das Ziel sein müsse, gerade im ländlichen Raum weiter gut von A nach B zu kommen, aber ohne den heutigen Ressourcenverbrauch. Dazu müssten die Prioritäten stärker auf eine vernetzte Mobilität, auf Schiene, Regiobus, Ruftaxis und (Elektro-)Fahrräder gesetzt werden. Doch sei das Auto noch immer ein Prestigeobjekt.
Link ergänzte, dass viele neue Technolgien heute noch gar nicht bekannt seien, mit der die Mobilität von morgen betrieben würde.
Hingegen es laut Mesarosch einen realistischen Blick auf das Thema Mobilität bräuchte. Statt Hyperloop und Flugtaxis müssten Städte konsequent autofrei werden, der ländliche Raum aber weiter auf alle Formen der Mobilität setzen. Hier könne es gar keine „Mobilitätswende“ im Sinne des Wortes geben, weil es „nichts zu wenden“gäbe.
Mit Wählenden im Gespräch
Fortgesetz wurde die Tour mit einem Stand in der Sigmaringer Innenstadt am Vierjahreszeitenbrunnen. Dort konnten sich Wählende über die Maßnahmenvorschläge von #wählbar2021 informieren, die Wahlkreiskandidat*innen in Klimafragen miteinander vergleichen oder sie online auffordern, sich zu den Maßnahmenvorschlägen zu äußern. Auch das Spiel „Spielregeln fürs Klima“ war per Tablet vor Ort spielbar.
#wählbar2021 LIVEvor Ort
Mit zwei der Kandidaten kam #wählbar2021 dann noch LIVE in der Sigmaringer Innenstadt ins Gespräch. Zunächst stellte sich der Sohn des Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, Johannes F. Kretschmann von den Grünen den Fragen zu den 19 Maßnahmenvorschlägen von #wählbar. Anschließend stand Robin Mesarosch von der SPD Rede und Antwort.
Mit Thomas Bareiß im Gespräch vor dem Radhaus Winterlingen
Hatte Thomas Bareiß (CDU) am Vortag für ein Gespräch in der Sigmaringer Innenstadt keine Zeit, kam es vor dem Radhaus Winterlingen, das Bareiß auf seiner Somemrtour besuchte, doch noch zu einer Diskussion. Dabei machte er keinen Hehl daraus, dass er Klimaschutz nur für ein Thema von vielen hält. Zudem sei es mindestens so wichtig, den Wohlstand gerade auch der Menschen in seinem Wahlkreis zu erhalten. Dazu gehöre das Auto als individuelle Mobilitätsform einfach dazu.
Greenpeace bezeichnet Bareiß als „Klimaschutzverhinderer“
Am gleichen Tag veröfffentlichte Greenpeace einen Bericht mit dem Titel „Wir haben verhindert„, der 31 Politiker der Bundesregierung von CDU, CSU und SPD als Verhinderer von Klimaschutz darstellt. Darunter als einer der „Hardliner“ bezeichnet auch: Thomas Bareiß. Keine Wunder also, dass zeitgleich zu Bareiß‘ Termin im Radhaus Winterlingen die Fridays for Future-Gruppe in Albstadt für mehr Klimaschutz demonstrierte, hatte doch Bareiß dort morgens auch noch den CDU/CSU-Fraktionschef im Bundestag, Ralph Brinkhaus getroffen.
Am 26. September wählt Deutschland den 20. Deutschen Bundestag. Ein Thema, dass viele Menschen bewegt ist der Klimaschutz. „Während viele Parteien versprechen, schärfere Klimaziele zu erreichen bleibt die Diskussion, mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll, oft im Ungefähren“, sagte Ulf Sieberg, Mitinitiator von #wählbar2021 und Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. Die Initiative #wählbar2021 will das ändern und hat daher das interaktive online-Kurzspiel „Spielregeln fürs Klima“ gestartet.
Mit dem Spiel soll Bürgerinnen und Bürgern auf unterhaltsame und einfache Weise nähergebracht werden, wie mit den richtigen politischen Weichenstellungen die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden. „Wir wollen mit dem Spiel das Verständnis dafür fördern, wie CO2-Preissignale konkret gestaltet sein müssen, damit sie wirksam zur Reduktion von Treibhausgasen führen“, erläuterte Sieberg. Dazu nehmen die Spielenden die Perspektive einer/eines Abgeordneten ein, die/der in den Deutschen Bundestag gewählt wurde und als wirtschaftspolitische/r Sprecher*in nun mit über die Klimapolitik der neuen Bundesregierung entscheiden darf.
„Um Zukunftsmanager*in zu werden und das Spiel am Ende zu gewinnen, spielt allerdings nicht allein die CO2-Preishöhe die entscheidende Rolle“, verriet Sieberg, „sondern zum Beispiel auch, was mit den Einnahmen geschieht.“
Und sowieso bildeten CO2-Preise nur die ökonomische Grundlage für wirksameren Klimaschutz, in dem sie das Verfeuern fossiler Brenn- und Kraftstoffe teurer mache. „Die Spielregeln fürs Klima ändern wir nur, wenn wir neben Preissignalen auch die ordnungsrechtlichen Leitplanken und das Förderrecht anpassen“, erklärte Sieberg. Die Initiative „#wählbar2021 Bundestagskandidatinnen und -kandidaten auf dem Klimaprüfstand“ schlägt daher insgesamt 19 Maßnahmenpakete vor, mit denen die Spielregeln für das Klima geändert werden sollen. Bundestagskandidatinnen und -kandidaten können von Wählenden eingeladen werden oder diese selbständig auf www.waehlbar2021.de kommentieren
Hintergrund: #wählbar2021 steht allen demokratischen Organisationen offen. Im rechtlichen Sinne ist #wählbar2021 eine Initiative des CO2 Abgabe e.V., der sich mit seinen über 1.000 Mitgliedern aus Unternehmen, Kommunen, Verbänden und Einzelpersonen für wirksamere Preise auf Treibhausgase einsetzt.
Pressekontakt
Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. Tel. 0152 553 70 200, E-Mail Ulf.Sieberg@waehlbar2021.de
Wir meinen, dass in der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)…
Wärmepumpen unbedingt Effizienzvorgaben brauchen,
sich die Definition von unvermeidbarer Abwärme im GEG nicht von der Definition im Wärmeplanungsgesetz unterscheiden darf,
die Standardlösung Hybridheizung das 65% EE Kriterium nicht erfüllt.
Aus Sicht des KiB erfordert die Wärmewende überzeugende Lösungen, die am Ende wirklich funktionieren, breite Akzeptanz genießen und uns auf dem Weg in Richtung Klimaschutz voranbringen. Die nachfolgenden Verbesserungsvorschläge können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Hans-Martin Henning, Leiter des Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme und Mitglied im Expertenrat für Klimafragen führt aus: „Wir vermuten, dass die angenommene Treibhausgasminderung im Gebäudesektor geringer ausfallen dürfte als im Gutachten errechnet. Dafür ist vor allem die erwartbare, wesentlich geänderte Ausgestaltung des GEG verantwortlich.“ (aus Pressemitteilung vom 22.8.2023)
Laut der Gutachten des Expertenrat für Klimafragen bleibt für den Gebäudesektor eine kumulierte Lücke von 35 Millionen Tonnen CO2-Äq bis zum Jahr 2030.
Noch besteht die Chance zu wichtigen Korrekturen zur Verbesserung der Klimaschutzwirkung des GEG
Der KiB e.V. geht davon aus, dass insbesondere die für die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause geplante Verabschiedung der Reform des Gebäudeenergiegesetzes aus Gründen einiger Widersprüche und nicht ausreichender Wirkung für den Klimaschutz bereits in kurzer Zeit wieder auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag stehen wird.
Die folgenden kleinen Korrekturen könnten die Klimaschutzwirkung aber bereits im aktuellen Entwurf noch deutlich verbessern.
Aus Sicht des KiB e.V. müssen dazu alle im Gesetz bislang ausformulierten Standard Erfüllungsoptionen (§71 c-h) die Vorgabe des Gesetzes 65% Erneuerbare Wärme nachweislich erreichen.
§71c: Monovalenter Betrieb von Wärmepumpen inkl. Heizstab.
Der 65%ige erneuerbare Wärmeanteil einer Wärmepumpe muss bei einer Anlage nach §71 c im aktuellen Entwurf weder rechnerisch noch messtechnisch nachgewiesen werden. Darüber hinaus gibt es keine Mindestanforderungen an die Effizienz der Wärmepumpen, wie z.B. die Jahresarbeitszahl der eingesetzten Wärmepumpe. Aus Sicht vieler Praktiker besteht damit die Gefahr, dass am Markt vor allem zu kleine, kostengünstige, wenig effiziente Systeme angeboten und/oder nachgefragt werden.
Die Ankündigung in der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude die förderfähigen Kosten einzuschränken, könnten diese Gefahr noch verstärken.
Der KiB e.V.fordert daher auch für den monovalenten Betrieb von Wärmepumpen einen rechnerischen Nachweis und Prüfung auf Effizienz (§60a) ab einer Wärmeleistung der Wärmepumpe von größer 8 kW im Gesetzesentwurf zu ergänzen.
§ 71 h zur Hybridheizung ersatzlos streichen
Insbesondere bei der Hybridheizung nach §71 h kann bei einer Heizleistung von 30% gemäß Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 von der Wärmepumpe keine zu 65% erneuerbare Wärme bereitgestellt werden, da die Wärmepumpe zu klein dimensioniert ist. Dabei sind bei der Festlegung auf den Teillastpunkt „A“ nach DIN EN 14825 weder die fehlende Heizleistung infolge von Abtauzyklen, die fehlende Heizleistung unter anderen Temperaturbedingungen, noch die fehlende Wärmebereitstellung infolge hoher Warmwassertemperaturen durch die Hygienevorgaben (Legionellenschutz) berücksichtigt.
Der KiB e.V. fordert daher, den § 71 h ersatzlos zu streichen.
Mit der Streichung des § 71 h fällt die durchaus sinnvolle Lösungsoption der Hybridheizung mit Wärmepumpe unter den GEG §71 (1) und es muss ein rechnerischer Nachweis nach der DIN 18599 durch eine nach § 88 berechtigte Person vor Inbetriebnahme erbracht werden. Gebäudeeigentümer haben damit die Sicherheit, dass eine effiziente Anlage eingebaut wird. Er ist aber auch verpflichtet, die Heizungsanlage nach den Vorgaben des Nachweises einzubauen und zu betreiben.
Sollte §71h bestehen bleiben, so besteht die Gefahr, dass die Vorgabe 65% Erneuerbare Energie der GEG-Reform durch den kostengünstigen missbräuchlichen Einbau von Klimaanlagen (Splitgeräte) in einzelnen Räumen oder falsch konzipierte Wärmepumpen ohne jede Nachweispflicht eingehalten wird. Solche Lösungen können zwar zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen, den geforderten Anteil von 65% Erneuerbare Energien aber bei weitem nicht erreichen.
Definition der „unvermeidbaren Abwärme“ nach GEG § 3 (1) 30a der Definition in § 3(1) 15 Wärmeplanungsgesetz gleichstellen.
Aktuell wird der Begriff der „unvermeidbaren Abwärme“ im Entwurf des GEG[1] anders begrifflich gefasst als im Wärmeplanungsgesetz[2]. Es gibt aus Sicht vieler Experten und auch des KiB e.V. keinen nachvollziehbaren Grund warum z.B. Nahwärmenetze (Gebäudenetze[3]), die unter den GEG-Reformentwurf fallen, anders behandelt werden als Wärmenetze im Wärmeplanungsgesetz (Fernwärmenetze). Insbesondere fällt damit eine aus Sicht des KiB e.V. vielversprechende Kombination aus Photovoltaik, Wärmepumpe und KWK zur Abdeckung der Residuallast in Gebäudenetzen weg, wohin gegen genau diese Lösung in der Wärmeplanung (Fernwärme) als attraktive Erfüllungsoption gilt.
Der KiB e.V. fordert daher die Definition „unvermeidbare Abwärme“ im GEG § 3 (1) 30a der im § 3(1) 15 Wärmeplanungsgesetz gleichzustellen.
Förderkriterien (Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude) für die Heizungserneuerung wie auch die Sanierung der Gebäudehülle sollten zeitgleich oder zeitnah verabschiedet werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Nach der Novelle ist vor der Novelle – konstruktiver Ausblick
Treibhausgasemissionen als entscheidenden Bewertungsmaßstab im GEG etablieren
Bisher war in allen Berechnungsvorgaben zum Gebäudeenergiegesetz die Primärenergie der zentrale Bewertungsmaßstab. Nun kommt mit der Reform des GEG ein neuer Bewertungsmaßstab hinzu, die Erneuerbare Wärme, deren Grenze von 65% relativ willkürlich politisch vorgegeben wird. Für die Erderhitzung ist jedoch vor allem der zusätzliche Strahlungsantrieb aufgrund menschengemachter Treibhausgasemissionen maßgebend. Effizienter Klimaschutz setzt dazu eine sektorübergreifende Betrachtung der Treibhausgasemissionen voraus.
Der KiB e.V. fordert daher die zukünftigen Lenkungsmechanismen anhand der Treibhausgasemissionen neu auszurichten und dahingehend die nächste Novelle des GEG vorzubereiten.
Unsere Frage: Wäre ein Auslaufpfad für fossile Brennstoffe nicht deutlich einfacher und vor allem klarer gewesen und hätte Maßnahmen an der Gebäudehülle einbezogen?
Im aktuellen Reformentwurf zum GEG heißt es § 72 (4) „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“
Wir schlagen vor, in einer zukünftigen GEG Reform einen Auslaufpfad für fossile Brennstoffe vorzugeben. Vorteil wäre, dass auch Maßnahmen an der Gebäudehülle automatisch mit in die Bewertung einfließen würden. Denn für den Klimaschutz ist es gleichwertig, ob Treibhausgasemissionen durch Einsparung oder den Ersatz fossiler Brennstoffe gemindert werden.
Der KiB e.V. versteht sich als Netzwerk zwischen Praktikern und Politik.
Viele der Praktiker vor Ort stehen derzeit vor der Frage, welche Lösungen (z.B. im Rahmen von energetischen Sanierungsfahrplan) sie ihren Kunden unter den derzeit sich stark ändernden Rahmenbedingungen empfehlen sollen, um eine zukunftsfähige, kosteneffiziente Energiewende umzusetzen und die Klimaschutzziele zu erreichen.
Im Praxisnetzwerk des Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. haben sich unter den mehr als 900 Mitgliedern, zahlreiche Praktiker aus Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen zusammengeschlossen, um u.a. die bundespolitischen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die Energiewende vor Ort unbürokratischer und systemdienlicher umgesetzt werden kann. Ein Teil der Innovationskraft des Praxisnetzwerkes KiB e.V. liegt auch darin, Gesetzesinitiativen zukünftig stärker aus einer parteiübergreifenden Arbeit im Bundestag mit Praktikern zusammen entwickeln zu wollen und sich nicht auf die Praxistauglichkeit von Referentenentwürfen aus den Ministerien allein zu verlassen.
Weitere Informationen zum Thema des KiB e.V. unter
Vorstellung des Forschungsvorhabens „Kommunale sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung“ (KSSE) am 24.8.2023 – Zwischenergebnisse einer Expertenbefragung von Praktikern zum Gebäudenergiegesetz, kommunaler Wärmeplanung, Residuallast und energetischen Sanierungsfahrplänen.
[1] Begriffsdefinition „unvermeidbare Abwärme“ nach Gesetzesentwurf GEG § 3 (1) 30a.: der Anteil der Wärme, der als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor aufgrund thermodynamischer Gesetzmäßigkeiten anfällt, nicht durch Anwendung des Standes der Technik vermieden werden kann, in einem Produktionsprozess nicht nutzbar ist und ohne den Zugang zu einem Wärmenetz ungenutzt in Luft oder Wasser abgeleitet werden würde,“.
[2] Begriffsdefinition „unvermeidbare Abwärme“ nach Gesetzesentwurf WPG § 3(1) 15.: Wärme, die als unvermeidbares Nebenprodukt in einer Industrieanlage, Stromerzeugungsanlage oder im tertiären Sektor anfällt und ohne den Zugang zu einem Wärmenetz ungenutzt in die Luft oder in das Wasser abgeleitet werden würde; Abwärme gilt als unvermeidbar, soweit sie aus wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen Gründen im Produktionsprozess nicht nutzbar ist und nicht mit vertretbarem Aufwand verringert werden kann;
[3] Begriffsdefinition nach §3 9a: „Gebäudenetz ist ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten,“
Vorstellung des Forschungsvorhabens „Kommunale sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung“ (KSSE) am 24.8.2023 – Zwischenergebnisse einer Expertenbefragung von Praktikern zum Gebäudenergiegesetz, kommunaler Wärmeplanung, Residuallast und energetischen Sanierungsfahrplänen.
Viele Praktiker vor Ort stehen derzeit vor der Frage, welche Lösungen (z.B. im Rahmen eines energetischen Sanierungsfahrplans oder einer Heizungssanierung) sie ihren Kunden unter den derzeit sich stark ändernden Rahmenbedingungen empfehlen sollen, um eine zukunftsfähige, kosteneffiziente Wärmewende umzusetzen und die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erreichen. Einige Handwerksbetriebe gehen soweit, dass sie sich bereits vollständig von Gas- und Ölkesseln verabschiedet haben, wie z.B. die Fa. Henrich Schröder GmbH aus Gütersloh
Klar ist, dass bei der Wärmewende die Wärmepumpe aus Klimaschutzgründen eine zunehmend große Rolle spielen wird. Klar ist aber auch, dass Wärmepumpen derzeit verhältnismäßig teuer sind und zu einem zusätzlichen Strombedarf auch zu Zeiten führen werden, wenn wenig erneuerbarer Strom zur Verfügung steht.
Im Rahmen eines Forschungsvorhaben wollen wir unter anderem folgende Kernfragen bearbeiten:
Sollte sich die Wärmeplanung hin zu einer sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung entwickeln und was braucht es hierzu für gesetzliche Rahmenbedingungen?
Stecken in den in der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) formulierten Erfüllungsoptionen für den Heizungstausch auch 65% Erneuerbare drin und wie wirkt sich das auf die Treibhausgasemissionen aus (Stichwort Emissionsfaktoren)?
Welche Vor-/Nachteile hat eine eher dezentralere Abdeckung der Residuallast (Stromlast abzgl. der Erzeugung durch Erneuerbare, wie z.B. Biomasse, Wasserkraft, Wind, Sonne oder Speicherkraftwerke) und welche Synergien lassen sich im Rahmen einer Berücksichtigung bei kommunalen Akteuren heben?
Welche Vor-/Nachteile haben demgegenüber große zentrale Residualkraftwerke auf der „grünen Wiese“?
Welche politischen Rahmenbedingungen sind für dezentrale oder eher zentralere Lösungen notwendig?
Teil des Vorhabens ist mittels einer Expertenumfrage vor allem Praktiker zu Ihren Erfahrungen und Bewertungen rund um das Thema Wärmeerzeugung von Gebäuden und kommunaler Energieleitplanung. Wir wollen Ihre Einschätzungen zu den aktuellen Gesetzesvorhaben kennenlernen, um daraus ggf. Handlungsempfehlungen für die Praxis und Politik abzuleiten.
Zur Präsentation der Zwischenergebnisse der Expertenumfrage geht es hier.
Zur Videoaufzeichnung der Veranstaltung mit mehr als 300 Anmeldungen geht es hier.
Am 7. Juli 2023 wurde das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom Bundesrat verabschiedet. Das Artikelgesetz novelliert insbesondere Teile des Aufenthaltsgesetzes, des Staatsbürgerschaftsrechts und der Beschäftigungsverordnung (Bundesregierung, 2023). Aus Sicht einiger Verbände wurde dabei die Chance versäumt, das Regelwerk zur Erwerbsmigration in einem dezidierten Gesetzeswerk zu bündeln (ZDH, 2023).
Um zu verstehen, was die langfristige Strategie der Bundesregierung in Bezug auf die Erwerbsmigration ist, lohnt sich ein Blick in die – nicht rechtsverbindliche – Fachkräftestrategie. Dort postuliert die Bundesregierung:
“Deutschland muss ein Einwanderungsland sein, das auch im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv ist. Wir werden die Rahmenbedingungen der Einwanderung verbessern, damit ausländische Fachkräfte und ihre Familien gern in Deutschland leben und arbeiten” (BMAS, 2022).
In diesem Artikel versuchen wir zu klären, wie weit Deutschland von dieser Vision entfernt und ob das Fachkräfteinwanderungsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Im Vergleich zur Fluchtmigration spielte die Erwerbsmigration in den vergangenen Jahren in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle. Netto sind in Deutschland vergangenes Jahr etwa 1,5 Millionen Menschen zugewandert. Ohne die Einmaleffekte durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine reduziert sich die Zahl auf 538.000. Im Zuge der Erwerbsmigration sind 56.000 Menschen eingewandert. Sie machte also etwa 10% der Gesamtmigration aus (wenn die Einmaleffekte exkludiert werden) (destatis, 2023a, destatis, 2023b, destatis, 2023c). Um das Arbeitskräftepotenzial trotz demografischen Wandels konstant zu halten, braucht es jährlich eine Nettomigration von 400.000. Mit einer mittleren, jährlichen Migration von 100.000 droht die Zahl der Erwerbsfähigen von 47,4 Millionen (2020) auf 38,3 Millionen bis zum Jahr 2060 zu schrumpfen (IAB, 2021).
Das erste Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020
Schon die Vorgängerregierung hatte sich bemüht, die Bedingungen für die Erwerbsmigration zu verbessern. 2019 wurde das 1. Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen und ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Zum ersten Mal wurde der Terminus Fachkraft legaldefiniert. Es handelt sich gemäß Aufenthaltsgesetz um eine Person mit einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung oder Studium (§18 Abs. 3 AufenthG). Neben einigen Änderungen zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren, diente die Reform der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Umgang mit Drittstaatenangehörigen. Der durchschlagende Erfolg ist jedoch ausgeblieben. Die Deutsche Handwerkszeitung zeigt sich z.B. darüber enttäuscht, dass die anvisierte Zahl der Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung deutlich verfehlt wurde. Das selbst erklärte Ziel waren 10.000 solcher Fachkräfte, es konnten 2021 aber nur 3.200 für eine Beschäftigung in Deutschland gewonnen werden (DHZ, 2022). Und auch die Begleitforschung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum 1. Fachkräfteeinwanderungsgesetz kritisiert vor allem folgende Punkte:
Viele ausländische Fachkräfte haben von den erleichterten und den neuen Programmen keine Kenntnis erlangt.
Durch die Reform sind zahlreiche neue Aufgaben auf die Behörden zugekommen. Allerdings wurde das Personal nicht im gleichen Umfang aufgestockt, was zu einer Überlastung von vielen Ämtern geführt hat.
Die Verfahren um ausländische, insbesondere nicht-akademische, Abschlüsse anzuerkennen sind weiterhin sehr komplex und zeitaufwendig (BAMF, 2023).
Das aktuelle Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Die Chancenkarte
Die Bundesregierung hat sich mit dem aktuellen Fachkräfteeinwanderungsgesetz viel vorgenommen: Pro Jahr sollen dadurch 50.000 zusätzliche Fachkräfte ins Land strömen (Handelsblatt, 2023). Um das zu erreichen, führt sie mit der Chancenkarte erstmalig ein Punktesystem für die Erwerbsmigration ein. Punkte gibt es für Berufserfahrung, Qualifikation, Deutsch- bzw. Englisch-Kenntnisse und ein junges Alter. Anspruch auf eine Chancenkarte hat, wer nach Maßgabe dieses Punktesystems eine Mindestzahl von 6 erreicht. In der nachfolgenden Tabelle ist aufgeschlüsselt, für welches Merkmal, wie viele Punkte vergeben werden.
Ob es z.B. bei dem Merkmal 1 “Berufsqualifikation” auch Teilpunkte geben kann, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor. Denkbar wäre, dass eine Qualifikation in einem Engpassberuf einen höheren Punktwert liefert als andere Ausbildungen. Neu ist, dass die Fachkraft nach Deutschland einreisen darf, ohne dass das Berufsanerkennungsverfahren schon abgeschlossen sein muss. Die Chancenkarte berechtigt, den oder die Inhaberin zur Beschäftigung bzw. Ausbildungsplatzsuche mit einer zeitlichen Beschränkung von einem Jahr. Auch ist eine vorherige feste Zusage eines Betriebs über ein Beschäftigungsverhältnis nicht notwendig.
Obwohl es auf EU-Ebene schon die BlueCard gibt, die auch zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigt, stellt die Chancenkarte eine sinnvolle Ergänzung dar. Die BlueCard setzt einen Hochschulabschluss und ein Bruttomindestgehalt von 58.400 Euro voraus. Die BlueCard richtet sich damit also vor allem an hochspezialisierte Akademiker*innen z.B. aus dem IT-Bereich und ist damit nicht geeignet, die Engpässe in der Pflege- bzw. Bauchbranche zu lindern (Auswärtiges Amt, 2023).
Was ist noch neu? Spurwechsel
Für Menschen, die sich in einem Asylantragsverfahren befinden und eine Qualifikation und ein Jobangebot vorweisen können, öffnen sich durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue Perspektiven. Nach Inkrafttreten wird es möglich sein, nahtlos von dem Asylverfahren in ein Aufenthaltsverfahren zu Beschäftigungszwecken zu wechseln. Bislang waren Betroffene verpflichtet, Deutschland zunächst zu verlassen und aus ihrem Heimatland ein Berufsvisum zu beantragen. Diese neue und vereinfachte Möglichkeit wird im Fachjargon Spurwechsel genannt. Diese Regelung gilt allerdings nur für Schutzsuchende, die vor dem 29. März 2023 einen Asylantrag gestellt haben. Prof. Herbert Brücker von der Humboldt-Universität Berlin schätzt, dass 30.000 – 50.000 Personen von dieser Regelung profitieren könnten (Mediendienst Integration, 2023).
Westbalkan-Regelung
Darüber hinaus wird die Regelung für die kurzfristige Beschäftigung von Arbeitskräften aus den Westbalkan-Staaten entfristet und erweitert. Sie stammt aus dem ersten Fachkräfteeinwanderungsgesetz und sollte ursprünglich Ende 2023 auslaufen. Sie sieht vor, dass pro Jahr 25.000 Bewerber*innen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Madzedonien und Serbien ohne Qualifikationsfestellungsverfahren eine kurzfristige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können. Das Kontingent wurde im Zuge der Novellierung auf 50.000 pro Jahr erhöht (Bundesrat, 2023). Die Bauindustrie und der Zentralverband des deutschen Handwerks begrüßen diese Regelung (handwerk.com, 2023). Kritiker*innen sehen die Gefahr, dass den Balkan-Staaten in noch größerem Umfang wertvolle Fachkräfte abhandenkommen. Seit 2000 haben schon über 7 Millionen Menschen Südosteuropa verlassen. Es sind “häufig keineswegs Arbeitslose, sondern beschäftigte Fachkräfte, die als erste gehen. Ihre Abwanderung sorgt für zunehmende Engpässe auf den Arbeitsmärkten” (Tagesspiegel, 2019).
Schnellere Einbürgerung
Die Zahl der in Deutschland lebenden Migrant*innen, die nach 10 Jahren noch ohne deutsche Staatsbürgerschaft dastehen, ist im Vergleich zu klassischen Einwanderungsländern wie z.B. Kanada hoch. Während im Jahr 2020 in Kanada nach 10 Jahren 90,5% der Zugewanderten die Staatsbürgerschaft erlangt haben, waren es in Deutschland gerade einmal 54,9% (vgl. Abbildung unten, Bertelsmann Stiftung, 2023). Um hier gegenzusteuern, wird im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen, von 8 auf 5 Jahre herabgesenkt. Aber auch dann ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft kein Automatismus. Es müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen und ein Einbürgerungstest bestanden werden. Zudem sollen in Deutschland geborene Kinder von Migrant*innen automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten, sofern sich mindestens ein Elternteil seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält (DLF, 2023a).
Wird jetzt alles gut?
Die Reaktion aus der Wirtschaft auf das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist verhalten. Zwar wird es als Schritt in die richtige Richtung gewertet, aber für viele gehen die Vereinfachungen nicht weit genug und sind skeptisch, dass damit die erhoffte Dynamik im Bereich der Erwerbsmigration entfacht wird (DLF, 2023b). Insbesondere die mangelnde Digitalisierung wird weiterhin als große Hürde angesehen (Frankfurter Rundschau, 2023). In vielen anderen Staaten läuft der Prozess zur Visumbeantragung vollständig digital ab. Ein Beispiel für überbordende Bürokratie ist das Antragsverfahren für Erwerbsmigrant*innen aus dem Kosovo, die eigentlich durch die Westbalkan-Regelung von einem besonders einfachen Verfahren profitieren sollten: Ohne 3-fache papierbasierte Ausführung der Unterlagen mit Beurkundung und Übersetzung ins Deutsche geht es nicht. Zusätzlich müssen die Unterlagen bei einem Präsenztermin – der per Los vergeben wird, da es zu wenige Kapazitäten gibt – vorgelegt werden. Zudem sind die Bewerber*innen dazu angehalten, in den ersten 3 Monaten keine Nachfragen zu ihrem Verfahren anzustellen (Deutsche Botschaft Pristina, 2023). Dass sich an dieser Situation bald etwas ändert, ist nicht abzusehen. Gerade vor dem Hintergrund der Ankündigung des FDP-geführten Finanzministeriums, die Mittel zur Digitalisierung der Behörden um 99% zu kürzen (von 377 Millionen auf 3 Millionen Euro), ist zu befürchten, dass dieser Zustand noch lange andauern wird (Golem, 2023).
Neben den bürokratischen Hürden offenbart eine großangelegte Umfrage unter im Ausland lebenden Fachkräften weitere Defizite. Neben der fehlenden Willkommenskultur schneidet Deutschland in der Kategorie “Freundlichkeit der lokalen Bevölkerung” besonders schlecht ab. Außerdem fällt es ausländischen Fachkräften hierzulande besonders schwer, neue soziale Kontakte zu knüpfen (InterNations, 2023). Ebenfalls können die Sprachbarriere und fehlende Anerkennung/Wertschätzung der Kolleg*innen die Attraktivität schmälern. So würden von einer Gruppe von philippinischen Pflegekräften nur 17% den Job einem Freund bzw. einer Freundin weiterempfehlen (Grace Lugert-Jose, 2022).
Wenn es nach dem Handwerk geht, sollte die Bundesregierung, statt an weiteren juristischen Aufenthaltstiteln zu feilen, die das Einwanderungsrecht noch unübersichtlicher machen, lieber die Umsetzungskapazitäten in den entsprechenden Behörden, vor allem den Ausländerbehörden, massiv erhöhen (ZDH, 2023). Hier sorgen lange Bearbeitungszeiten für hohe Frustration bei den potenziellen Fachkräften und den Betrieben. Insbesondere die Qualifikationsfestellungsverfahren ziehen sich oft über einen längeren Zeitraum. In den Jahren 2017-2021 warteten ausländische Fachkräfte im Durchschnitt 99,4 Tage bis zum ersten Bescheid. Für viele Angehörige aus Drittstaaten ist der Prozess damit nicht abgeschlossen, sondern es müssen häufig weitere Auflagen erfüllt werden. Dies können Aufbaulehrgänge oder Eignungsprüfungen sein (Böse/Schmitz, 2022). Auf der untenstehenden Grafik ist zu erkennen, dass ein großer Teil der Anerkennungsverfahren innerhalb von 3 Monaten erstmalig beschieden wird. In diese Kategorie fallen insbesondere die Anerkennungsverfahren für Qualifikationen aus dem EU-Ausland. Hier sind die meisten Berufsqualifikationen in einer gemeinsamen Datenbank hinterlegt mit den entsprechenden Äquivalenzqualifikationen aus Deutschland. Die Anerkennung erfolgt dementsprechend sehr schnell. Bei Qualifikationen aus Drittstaaten nehmen die Verfahren häufig deutlich mehr Zeit in Anspruch. 2021 mussten immerhin 5,5% der Bewerber*innen länger als 12 Monate auf den ersten Bescheid warten.
Fazit
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist der Bundesregierung nicht der große Wurf gelungen. Die Beschleunigungs- und Vereinfachungsansätze sind zu begrüßen, gehen aber nicht weit genug. Darüber hinaus liegen die wirklichen Problemfelder in den Augen vieler Beobachter gar nicht im juristisch-legislatorischen Bereich, sondern in der praktischen Umsetzung: Viele Behörden, und dazu gehören insbesondere die Ausländerbehörden, sind mit ihren Aufgaben überfordert und müssen personell und technisch dringend besser ausgestattet werden. Außerdem wird Deutschland in den nächsten Jahren ernsthaft Probleme bekommen, wenn sich kein Kulturwandel einstellt: Freundlichkeit und Offenheit gegenüber Zugewanderten sollten eine Selbstverständlichkeit sein, sind es hierzulande aber keineswegs. Auch über Deutschlands Rückständigkeit in Sachen Digitalisierung kann die Welt nur staunen. Vor diesem Hintergrund überrascht folgende Statistik nicht: Jede zweite ausländische Fachkraft kehrt Deutschland früher oder später wieder den Rücken (Fachkräftestrategie der Bundesregierung, 2022, S. 30).
Viele Praktiker vor Ort stehen derzeit vor der Frage, welche Lösungen (z.B. im Rahmen eines energetischen Sanierungsfahrplans oder einer Heizungssanierung) sie ihren Kunden unter den derzeit sich stark ändernden Rahmenbedingungen empfehlen sollen, um eine zukunftsfähige, kosteneffiziente Wärmewende umzusetzen und die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erreichen. Einige Handwerksbetriebe gehen soweit, dass sie sich bereits vollständig von Gas- und Ölkesseln verabschiedet haben, wie z.B. die Fa. Henrich Schröder GmbH aus Gütersloh.
Klar ist, dass bei der Wärmewende die Wärmepumpe aus Klimaschutzgründen eine zunehmend große Rolle spielen wird. Klar ist aber auch, dass Wärmepumpen derzeit verhältnismäßig teuer sind und zu einem zusätzlichen Strombedarf auch zu Zeiten führen werden, wenn wenig erneuerbarer Strom zur Verfügung steht.
Im Rahmen des Forschungsvorhaben bearbeiten wir unter folgende Kernfragen:
Wie kann eine sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung aussehen?
Welche Vor-/Nachteile hat eine eher dezentralere Abdeckung der Residuallast (Stromlast abzgl. der Erzeugung durch Erneuerbare, wie z.B. Biomasse, Wasserkraft, Wind, Sonne oder Speicherkraftwerke) und welche Synergien lassen sich im Rahmen einer Berücksichtigung bei kommunalen Akteuren heben?
Welche Vor-/Nachteile haben demgegenüber große zentrale Residualkraftwerke auf der „grünen Wiese“?
Welche politischen Rahmenbedingungen sind für dezentrale oder eher zentralere Lösungen notwendig?
Teil des Vorhabens ist mittels einer Expertenumfrage vor allem Praktiker zu ihren Erfahrungen und Bewertungen rund um das Thema Wärmeerzeugung von Gebäuden und kommunaler Energieleitplanung. Wir wollen ihre Einschätzungen kennenlernen, um daraus ggf. Handlungsempfehlungen für die Praxis und Politik abzuleiten.
Am 24.8. 18:30 Uhr stellen wir das Forschungsvorhaben „Kommunale sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung“ (KSSE) online vor – incl. Zwischenergebnisse zu der Expertenbefragung.
Dieser Beitrag ist der erste aus der Reihe „Arbeit und Transformation“ und soll eine erste Übersicht geben, wie groß der Fachkräftemangel aktuell ist und sich in Zukunft entwickelt.
Zurzeit gibt es in Deutschland 46 Millionen Erwerbstätige (destatis a, 2023). Die Arbeitslosigkeit liegt im Juni 2023 bei 2,55 Millionen, was einer Arbeitslosenquote von 5,5 % entspricht. Bei niedriger Zuwanderung wird die Gruppe der Menschen im Erwerbsalter (20 bis 66 Jahre) bis Mitte der 2030er Jahre um 4,8 Millionen Menschen abnehmen (destatis b, 2023). Das entspricht einem Rückgang von rund 10 %. Es braucht also schon enorme Anstrengungen, allein um die Beschäftigungszahlen zu stabilisieren – ohne entsprechende Maßnahmen würden die Zahlen sogar zurückgehen.
Der Rückgang der Beschäftigungszahlen in klimarelevanten Berufsgruppen ist teils überdurchschnittlich hoch. Bis 2040 könnte die Zahl der Beschäftigten in den Mechatronik-, Energie- und Elektroberufen um 14 % zurückgehen. Bei den Bauberufen wird sogar ein Rückgang von 19 % prognostiziert (Blazejczak/Edler, 2021). Die Entwicklung unterscheidet sich dabei stark nach Qualifikationsniveau: Während die Zahl der Erwerbspersonen mit beruflichem Abschluss bis 2040 um rund 2,4 Millionen zurückgeht, wird die Zahl der Erwerbspersonen mit Hochschulabschluss um 2,2 Millionen zunehmen (ebenda).
Schon heute sind viele klimarelevante Berufsgruppen von einem Engpass betroffen. Die Agentur für Arbeit definiert einen Engpassberuf anhand von 6 statistischen Indikatoren (Agentur für Arbeit, 2023). Dazu gehört unter anderem die Frage, wie viele passend qualifizierte Arbeitslose für 100 offene Stellen auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind. Ist die Zahl kleiner als 100, ist das ein Indiz für einen Engpassberuf. Bei Elektriker*innen lag der Wert 2021 bei 26 (KOFA, 2021). Aktuell fehlen in den Berufen der Solar- und Windindustrie 216.000 Fachkräfte – ungeachtet der Bedarfe für Helfer*innen (IW Köln, 2022). In der Arbeitsmarktforschung wird zwischen verschiedenen Anforderungsniveaus differenziert (siehe Tabelle 1, ISCO 2007).
Anforderungsniveau
Bezeichnung
Ausbildung
1
Helfer*in
Keine formale Ausbildung
2
Fachkraft
Mind. 2-jährige Berufsausbildung
3
Spezialist*in
Berufliche Fortbildung (Meister*in, Techniker*in) oder Bachelor
4
Expert*in
Master bzw. Diplom
Die Situation ist heute also schon sehr angespannt, und sie wird sich vor dem Hintergrund der fortschreitenden Vergreisung unserer Gesellschaft und des Transformationsbedarfs hinsichtlich der Klimaziele weiter verschärfen. Allein in der Solarindustrie etwa fehlen bis zum Jahr 2035 über 200.000 Arbeitskräfte (Quaschning, 2021) (vgl. Abbildung 1, Quelle ebenda).
Nicht für jeden Fachbereich gibt es eine dezidierte Untersuchung, wie viele Fachkräfte in Zukunft fehlen werden. Für den Bereich der transparenten Gebäudehülle, sprich der Fensterbauer*innen und Glaser*innen, wurden die Zahlen jedoch ermittelt: Dort müssten jedes Jahr 2.000 zusätzliche Beschäftigte eingestellt werden, um die notwendige Zahl an Fenstern für die energetische Sanierung zu installieren (Bundesverband Transparente Gebäudehülle, 2022).
Eine neue Studie im Auftrag des BMWK kommt zu dem Ergebnis, dass es für die Klimaneutralität im Gebäudesektor insgesamt 215.000 zusätzliche Arbeitskräfte für energetische Sanierungen braucht. Hinzu kommen weitere 67.000 für den Neubau von energiesparsamen Gebäuden. Mit diesem erweiterten Fachkräfteangebot wäre eine Sanierungsrate von 2 % realisierbar (Thamling et al., 2023). Auch wenn diese Zahlen sehr ambitioniert erscheinen, sind sie in der deutschen Geschichte nicht beispiellos: Im Jahr 1995 wurden in Ostdeutschland Sanierungsraten von 4 % erreicht (DIW, 2023). Aktuell liegt sie bei etwa einem Prozent (ZDF, 2022).
In einer weiteren umfassenden Studie wurden alle relevanten Berufsgruppen betrachtet, die zur Herstellung der Produkte und Dienstleistungen für Klimaneutralität 2050 benötigt werden. Die Autoren prognostizieren einen Arbeitskräftebedarf von knapp 770.000 im Jahr 2035 (Blazejczak/Edler, 2021). Da sich diese Studie am meisten zutraut (im Sinne der berufsübergreifenden Betrachtung) gehen wir an dieser Stelle kurz auf die Methodik ein:
Zunächst haben die Autoren die notwendigen Investitionsvolumina berechnet und um die Importquote bereinigt. Importe spielen zwar eine wichtige Rolle für die Transformation, sie haben jedoch keine Effekte auf die heimische Beschäftigungsquote. Die Investitionen werden nach Sektoren aufgeschlüsselt und mit der Methode der offenen Input-Output-Rechnung auf die Berufsgruppen umgelegt (Miller et al., 2009). Dabei werden die unterschiedlichen Arbeitsproduktivitäten beachtet, und es werden Produktivitätssteigerungen zugrunde gelegt, die im Mittel 1% pro Jahr betragen. Weiterhin werden direkte und indirekte Effekte unterschieden. Während der Industriearbeiter, der Wärmepumpen herstellt, einen direkten Effekt darstellt, sind zusätzliche Personen, die im Rechnungswesen dieser Firma arbeiten, Teil des indirekten Effekts.
Der Blick über den Tellerrand hinaus zeigt, dass der Fachkräftemangel nicht nur ein Problem im Bereich der Energiewende ist, sondern auch viele Bereiche der übrigen Daseinsvorsorge betrifft. Besonders im Pflege- und Gesundheitsbereich ist die Situation angespannt. Eine Untersuchung des IW Köln kommt zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2035 bis zu 150.000 Pflegestellen in Deutschland nicht besetzt werden können (IW Köln, 2018). Eine neuere Studie kommt sogar zu dem Ergebnis, dass es bis 2035 1,8 Millionen Stellen im gesamten Gesundheitswesen sind (PwC, 2022).
Auch in der Landwirtschaft sind die Aussichten alles andere als rosig. Allein in Brandenburg müssen bis 2030 20.000 Fachkräfte ersetzt werden. Die Auszubildenden können diese Lücke nur zu 25 % schließen. Sprich, im Jahr 2030 klafft eine Fachkräftelücke von 15.000 (Hampel et al., 2018). Übertragen auf ganz Deutschland entspricht das einem Arbeitskräftemangel von 500.000. Dies ist eine sehr grobe Abschätzung, weil in anderen Bundesländern der Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtwertschöpfung variiert. Auch bei den Erzieher*innen fehlen bereits heute über 100.000 Beschäftigte. 2030 könnte das Defizit auf 230.000 anwachsen (Bock-Famulla et al., 2021).
In den nächsten Artikeln der Reihe „Arbeit und Transformation“ wird es unter anderem um die Frage nach Migration, der Rolle von generativer künstlicher Intelligenz, die (fehlende) Attraktivität der Handwerksberufe und neuen Methoden zur Abschätzung der regionalen Arbeitskräftebedarfe gehen.
Über UmfrageOnline möchten wir Experten (z.B. Heizungsbauende, Energieberatende, Planende, Wärme- und Stromnetzbetreibende zu Ihren Erfahrungen, Erwartungen und Bewertungen rund um das Thema Wärmeerzeugung von Gebäuden und der kommunalen Wärme-/Energieleitplanung befragen und ihre Einschätzungen kennen lernen. Die Teilnahme an der Online-Befragung ist freiwillig. Je mehr Experten aus unterschiedlichen Perspektoven sich an der Umfrage beteiligen, desto interessanter die Ergebnisse und Hinweise. Daher sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn auch Sie die Umfrage nutzen, um Ihre Ansichten in das Ergebnis der Studie einfließen zu lassen.
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Die Expertenumfrage wird gefördert mit Mitteln der Deutschen Bundestiftung Umwelt (DBU-AZ 38842). Selbstverständlich informieren wir nach Abschuss über die Ergebnisse der Expertenumfrage und des Projektes.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@klimaschutz-im-bundestag.de.
Die Frage, ob die Bundesregierung bei der Novelle des Klimaschutzgesetzes rechtswidrig handelt, bewegt seit Wochen die Gemüter. Nun ist eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag zum Nicht-Vorlegen der Sofortprogramme veröffentlicht worden (PDF). Auch eine Willensbekundung von Olaf Scholz entbindet die Ministerien nicht von ihrer Pflicht, ein Sofortprogramm zu erstellen.
„Wir haben es jetzt schwarz auf weiß: Die Bundesregierung hält sich selbst laut interner Expertise nicht an die eigenen Gesetze“, sagt KiB-Vorstand Craig Morris. „Die Glaubwürdigkeit der gesamten Bundesregierung steht auf dem Spiel. Außerdem drängt sich immer mehr der Verdacht auf, dass die geplante Gesetzesänderung einzig dem Zweck dient, wirksame Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit zu verschleppen“.
Laut dem geltenden Klimaschutzgesetz müssen das Bau- und Verkehrsministerium bis zum 17.7. entsprechende Sofortprogramme vorlegen, weil die vorgegebenen Emissionsziele überschritten worden sind. Stattdessen hat die Koalition entschieden, die Sektorziele abzuschaffen. Trotzdem müssten die zuständigen Ministerien bis Mitte des Monats ein Sofortprogramm vorlegen – was sie aber gar nicht mehr vorhaben.
Die Analyse des Wissenschaftlichen Diensts spricht Klartext: Die Regierung kann nicht beschließen, sich nicht an die eigenen Gesetze zu halten. Das Kurzgutachten wurde vom Bundestagsabgeordneten Victor Perli in Auftrag gegeben, wie er auf Twitter schreibt. In der Nicht-Erstellung der Sofortprogramme sieht der Wissenschaftliche Dienst einen Bruch mit dem Rechtsstaatsprinzip:
„Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt der Vorrang des Gesetzes. Danach kann ein Gesetz nicht durch exekutive Willensäußerungen unwirksam gemacht werden. Die Nichtanwendung eines wirksamen Gesetzes durch die Regierung und Verwaltung ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und der umfassenden Bindung der Regierung und Verwaltung an Gesetz und Recht nicht zu vereinbaren. Auch eine politisch beabsichtigte Novellierung eines Gesetzes vermag an diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen nichts zu ändern. Im vorliegenden Kontext sind darüber hinaus die zeitlichen und inhaltlichen Unwägbarkeiten, welche mit einem Gesetzgebungsvorhaben naturgemäß einhergehen, die bisher noch ungeklärte Frage der Verfassungsmäßigkeit der beabsichtigen KSG-Änderungen und die erhebliche Bedeutung des Verkehrssektors zur Erreichung der völker- und unionsrechtlichen Klimaziele zu berücksichtigen.“
Besonders brisant: Den Abgeordneten liegt die Analyse seit dem 25.4. vor. Sie wird wohl in der Datenbank des Wissenschaftlichen Diensts auch etwa zwei Wochen später für die Öffentlichkeit auffindbar gewesen sein, denn so lange gilt eine solche Stellungnahme des Diensts in der Regel als intern. In der Presse ist aber nicht darüber berichtet worden.
Am 28. Juni um 17 Uhr haben wir mit Vertretern aus Praxis, Politik und Wissenschaft über die Vor- und Nachteile eines Tempolimits gesprochen. Damit dies in einem sachlichen und wissenschaftlich fundierten Rahmen stattfindet, hat Prof. Gössling zunächst einen Impuls gegeben, in dem er die wesentlichen Erkenntnisse seiner von Fachkollegen geprüfte Studie präsentiert. In dieser hat er im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse Aspekte wie erhöhte Reisezeiten, Unfallgeschehen, Gesundheitskosten, Umweltkosten, Emissionen und weitere Einflussfaktoren untersucht.
Die Diskutanten
Ingo Bodtke, FDP-Bundestagsabgeordneter, Vorsitzender des Liberalen Mittelstands Sachsen-Anhalt
[kurzfristig verhindert] Thomas Heilmann, CDU-Bundestagsabgeordneter, Vorsitzender der KlimaUnion; vertreten durch Johannes Müller, Geschäftsführer der KlimaUnion
Prof. Dr. Stefan Gössling, School of Business and Economics, Linnaeus University (Schweden)
Heiko Müller, Verkehrssicherheitsexperte, Gewerkschaft der Polizei NRW
Moderation: Greta Waltenberg, Klimaschutz im Bundestag e.V.
Das Dienstwagenprivileg sei gar kein Privileg, sondern vereinfache die steuerliche Bemessung von Dienstwagen — so jedenfalls ein übliches Argument. Aber haben andere EU-Länder deswegen auch solche 1%-Regelungen? Oder gibt es in Wirklichkeit Alternativen? Und welche anderen Subventionen gibt es im Verkehr, die vielleicht weniger bekannt sind, weil die Bürger nur indirekt mit ihnen zu tun haben?
Wir sprachen darüber mit zwei Experten:
Benjamin Fischer, Projektleiter Verkehrsökonomie bei Agora Verkehrswende, erklärte die Besteuerung von Dienstwagen. (Vortrag)
Matthias Runkel, Leiter Verkehrs- und Finanzpolitik bei FÖS, beleuchtete, wie man generell klimaschädliche Subventionen im Verkehr abbauen könnte. (Vortrag)
Aus dem Bundestag hatten wir zu Gast:
Michael Schrodi, Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Die Online-Podiumsdiskussion war auf max. 90 min angesetzt. Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Standpunkte zu kommentieren.
BalkonSolar e.V., Klimaschutz im Bundestag, EmpowerSource und weitere an der Petition für Vereinfachungen bei der Nutzung von Steckersolargeräten Beteiligte begrüßen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten
Die von über 100.000 Menschen unterstützte Petition zum Abbau bürokratischer Hürden bei der Nutzung von Steckersolargeräten stieß bei der Sitzung des Petitionsausschusses am 08. Mai über alle Fraktionen hinweg auf breite Zustimmung. Bereits in der Sitzung hatte der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel als Regierungsvertreter zugesagt, noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Forderungen “unverzüglich” vorzulegen.
Der nun vorliegende Referentenetwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (Bearbeitungsstand 17.5.23 12:42) beinhaltet Änderungen am Wohneigentumsgesetz und am Mietrecht, welche die Forderungen der Petition bereits in Teilen aufgreifen. Wir, die an der Petition federführend beteiligten Organisationen und Personen, darunter der Verein BalkonSolar, Klimaschutz im Bundestag e.V. und EmpowerSource, begrüßen diesen Vorstoß.
“Die Bundesregierung liefert und das ist gut so”, freut sich der Vorsitzende des BalkonSolar Vereins Sebastian Müller.
“Hier zeichnet sich die Gelegenheit im Bundestag ab, zeitnah einen von Teilen der Opposition mitgetragenen Gesetzesentwurf zu verabschieden”, so Jörg Lange vom Klimaschutz im Bundestag e.V.
Auch Christian Ofenheusle, Geschäftsführer von EmpowerSource aus Berlin, stellt fest: „Der vorgelegte Entwurf beinhaltet mit der bedingungslosen Privilegierung von Steckersolargeräten die wichtigste Forderung der Petition.“