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wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe

Foto: Seidel, HZ vom 15.9.2021 ab 3. von links: Valentin Abel, FDP; Christian von Stetten, CDU; Kevin Leiser, SPD; Harald Ebner, Bündnis 90 / Die Grünen; Cedric Schiele, Die Linke

#wählbar2021 ON TOUR diskutierte im Wahkreis 268 Schwäbisch Hall – Hohenlohe mit den Direktkandidierenden von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, FDP und SPD.

Kevin Leiser (SPD) und Cedric Schiele (Die Linke) stellten sich jeweils in Schwäbisch Hall am Wählbar-Stand der Diskussion. Hier geht es zur Diskussion mit dem SPD-Kandidaten. Hier zur Diskussion mit dem Kandidaten der Linken.

Die Direktkandidaten von Bündnis 90 / Die Grünen, Harald Ebner und der FDP, Valentin Abel, stellten sich dann online einer gemeinsamen Diskussion zu den Maßnahmenvorschlägen von #wählbar2021. In Kooperation mit den Stadtwerken Hall diskutierten Gebhardt, Gentner, Geschäftsführer der Stadtwerke Hall und Ulf Sieberg live vom #wählbar-Stand in Künzelsau aus. Hier geht es zum ersten Teil der Diskussion, hier zum zweiten Teil.

Der Mandatsinhaber Christian von Stetten von der CDU stand für ein öffentliches Gespräch zu den Maßnahmenvorschlägen nicht zur Verfügung. Stattdessen lud er #wählbar2021 zu einem Rundgang in sein neustes Projekt ein, den Bau eines Gesundheitszentrums in unmittelbarer Nähe zu Schloss Stetten, um die vorbildliche Versorgung des Zentrums mit erneuerbaren Energien zu rühmen. Auch an einem Gespräch mit Wirtschaftsvertretern in Künzelsau zusammen mit Thomas Bareiß durfte #wählbar2021 teilnehmen. Bei all diesen Terminen wurde wie ebenso bei einem Wahlforum der Hohenloher Zeitung deutlich, dass von Stetten und Bareiß bei der Energiewende und beim Klimaschutz auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setzen. Wörtlich sagte von Stetten beim Wahlforum: „Ich glaube, das müssen die Bürger regeln, nicht die Verwaltung.“ (HZ vom 15.9.2021) Vielleicht haben sich auch deswegen nur sehr wenige der 299 Direktkandidierenden von CDU CSU an #wählbar2021 beteiligt. Wie Bürgerinnen und Bürger sich u. a. angesichts staatlicher Subventionen fossiler Energieträger in Milliardenhöhe, Pendlerpauschale und fehlender Standards klimafreundlich verhalten sollen, sagte von Stetten allerdings nicht.

#wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden in Konstanz

Wählbar2021 ON TOUR diskutierte im Wahlkreis 287 Konstanz in Kooperation mit Fridays for Future Konstanz bei schönem Wetter im KlimaCamp im Pfalzgarten am Münster mit Sebastian Lederer (B90/Die Grünen), Andreas Jung (CDU), Dr. Sibylle Röth (Die Linke) und Dr. Lina Seitzl (SPD) über wirksamere Maßnahmen zum Klimaschutz

Hier geht es zur Aufzeichnung.

Am Abend des 8.9. stellte sich dann noch Frau Dr. Ann-Veruschka Jurisch (FDP) den Fragen von #wählbar2021 im online-Gespräch. Hier geht es zur Aufzeichnung.

Am 9. und 10. September finden Sie die „Wähl-BAR“ auf der Marktstätte in Konstanz. Dort sprechen wir Wählende an, um Sie zur Haltung Ihrer Kandidierenden zum Klimaschutz zu informieren.

#wählbar2021 ON TOUR diskutierte in Balingen mit Thomas Bareiß, CDU – zur Aufzeichnung

Vom 1. bis 3. September war #wählbar2021 ON TOUR im Wahlkreis 295 Zollernalb Sigmaringen unterwegs. Wie bereits im Juli diskutieren wir mit Wählenden in Albstadt, Balingen und Sigmaringen, mit welchen Maßnahmen wirksamerer Klimaschutz vorangebracht werden kann. In Balingen stellte sich dann der Kandidat der CDU und parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß den Fragen von #wählbar2021. In der durchaus konktroversen Debatte ging es um wirksamere Wege der CO2-Bepreisung, Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien, einen vorgezogenen Kohleausstieg sowie die Wärme- und Mobilitätswende.

Hier geht es zur Aufzeichnung.

Bereits auf einer früheren Tour im Juli hatte #wählbar2021 mit Robin Mesarosch (SPD) und Johannes F. Kretschmann (B90/Die Grünen), gesprochen. Die Kandidierenden können hier verglichen werden.

Zum Abschluss waren wir dann bei der von den Fridays for Future Sigmaringen organisierten Podiumsdiskussion in Winterlingen vor Ort. Aus dem Publikum heraus fragten wir den FDP-Kandidaten Stephan Link nach der Wirkung des vorgeschlagenen CO2-Deckels, Robin Mesarosch von der SPD nach den Chancen eines früheren Kohleausstiegs, Thomas Bareiß nach dem vom Expertenrat der Bundesregierung als unzureichend eingeschätzten Sofortprogramms zur Wärmewende und Johannes Kretschmann von den Grünen nach den Transaktionskosten eines Energiegeldes. Die Antworten sowie alle weiteren Fragen finden Sie ab zirka 1:40:35 Std. hier.

Alle weiteren Events hier sowie Infos zu unserer Mitmach-Tour per Rad.

Über 1.000 Bundestagskandidierende nehmen Stellung zum Klimaschutz

CDU/CSU-Kandidierende zögern weiter sich zu positionierenJETZT AUFFORDERN

Berlin/Freiburg, 31. August 2021. Seit dem Start der Initiative #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand Mitte Juni haben mit dem heutigen Tag über 1.000 Kandidierende Stellung zu den Maßnahmenvorschlägen auf wählbar2021.de und damit wirksamerem Klimaschutz genommen. Und noch immer kommen täglich neue hinzu. Abgstimmt haben auch die Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock von den Grünen sowie Grünen Co-Vorsitzender Robert Habeck. Während Armin Laschet, CDU und Olaf Scholz, SPD sich noch immer nicht geäußert haben. Auch der überwiegende Teil der Direktkandidat*innen von CDU und CSU sind noch ohne jede Haltung. „Die rege Teilnahme zeigt, dass die Kandidierenden um das Thema Klimaschutz keinen Bogen mehr machen wollen, oder können“, sagte Ulf Sieberg, Initiator und Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V. „Eine stärkere inhaltliche Auseinandersetzung über konkretere und wirksamere Maßnahmen ist die Grundvoraussetzung, um die Verpflichtungen Deutschlands aus dem Paris-Abkommen zu erreichen.“ Umso bedauerlicher sei es, dass die meisten Direktkandidat*innen von CDU und CSU überwiegend jede inhaltliche Festlegung verweigern. Wählende sollten sich daher überwiegend an Kandidat*innen von CDU und CSU wenden, um sie nach ihrer Haltung zu befragen, um die Verweigerung zur inhaltlichen Auseinandersetzung aufzubrechen.

Wählende können 19 Maßnahmenvorschläge zum Klimaschutz selbst bewerten, die Bewertung der Bundestagskandidierenden wahlkreisscharf vergleichen oder die Kandidierenden auffordern, sich an wählbar2021.de zu beteiligen. „Wahlprogramme und Kanzlerkandidat*innen liefern oft nur schwammige Aussagen, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. #wählbar2021 trägt die Debatte um das Wie in die 299 deutschen Wahlkreise und diskutiert an konkreten Vorschlägen mit den Kandidierenden, wie die Klimaziele zu erreichen sind“, erläuterte Sieberg. Mit #wählbar2021 LIVE und #wählbar2021 ON TOUR können sich Kandidierende ihre Haltung in. Klimafragen vorstellen und Wählende sich online sowie vor Ort ein Bild von ihren Kandidat*innen machen.

Wählbar2021.de benennt insgesamt 19 Maßnahmenvorschlägen vor, die den Initiatoren zur Folge notwendig sind, um Deutschland auf den Pfad einer ökologisch-sozialen Transformation zu lenken. „Wollen wir eine Chance haben unsere Lebensgrundlagen zu erhalten, zählt jedes Zehntelgrad vermiedener Erdüberhitzung. Die Starkregenfälle und die anschließende Hochwasserkatastrophe haben uns das schmerzlich vor Augen geführt“, mahnte Sieberg. Daher sei es notwendig, in allen Lebensbereichen die ökonomischen Weichen zu stellen, damit Wirtschaft und Gesellschaft keine Treibhausgase mehr ausstießen. Wie die ökonomischen Leitplanken richtig gestellt werden, vermittelt das online-Spiel „Spielregeln fürs Klima“.

Weitere Informationen:

Pressekontakt

Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. Tel. 0152 553 70 200, E-Mail Ulf.Sieberg@waehlbar2021.de

#wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden in Oberhausen – zur Aufzeichnung

Am 29. August war die „Wähl-Bar“ zu Gast im Wahlkreis 117 Oberhausen Wesel III. In Kooperation mit dem Bündnis zum Erhalt des Sterkrader Waldes diskutierten wir im Ev. Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm in Oberhausen-Holten mit den Kandidierenden von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD u. a. die Themen Energiwende und Klimaschutz im Allgemeinen, klimaneutrale Mobilität und CO2-Bepreisung.

Es diskutierten für Bündnis 90/Die Grünen, Stefanie Weyland

für Die Linke, Sascha Wagner und

für die SPD Dirk Vöpel.

Trotz merhfacher Anfrage waren Marie-Luise Dött von der CDU und Roman Müller-Böhm nicht für einen Termin zu gewinnen.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Eileen Krauße und Ulf Sieberg.

Die Aufzeichnung finden Sie hier.

#wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden in Paderborn – zur Aufzeichnung

Vom 26. bis 28. August war die „Wähl-Bar“ zu Gast im Wahlkreis 137 Paderborn. In Kooperation mit Parents for Future Paderborn diskutierten wir beim Klimafestival auf dem Paderborner Rathausplatz mit den Kandidierenden von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP und SPD die Themen Energiwende und Klimaschutz im Allgemeinen, das Thema Wärmewende, das Thema klimaneutrale Industrie bzw. Wirtschaft und das Thema klimaneutrale Mobilität.

Es diskutierten für Bündnis 90/Die Grünen, Jörg Schlüter

für die CDU, Dr. Carsten Linnemann

für Die Linke, Martina Schu

für die FDP Roze Özmen und

für die SPD Burkhart Blienert.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Henning Meschede und Ulf Sieberg.

#wählbar2021 ON TOUR im Wahlkreis 295 Zollernalb – Sigmaringen

Sigmaringen, 21. bis 23. Juli 2021. Drei Tage lang war #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand im Wahlkreis 295 Zollernalb – Sigmaringen unterwegs, um mit den Wahlkreiskandidat*innen und Wählenden ins Gespräch zu kommen. Was sie zu den Maßnahmenvorschlägen von #wählbar2021 sagen, finden Sie hier oder fordern Sie sie auf, Haltung zu beziehen.

Start mit DGB-Podiumsdiskussion zu Verkehr und Wohnen

Los ging es mit dem Besuch einer Podiumsdiskussion des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Kreisverband Sigmaringen zu den Themen Verkehr und Wohnen. Mit dabei für die CDU der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß sowie die Wahlkreiskandidaten Johannes F. Kretschmann von Bündnis 90/Die Grünen, Robin Mesarosch von der SPD und Stephan W. Link von der FDP.

Bareiß kam zu spät, wirkte dünnhäutig, lobte den Standort für die besten Autos der Welt und sagte, Klima sei nur ein Thema beim Verkehr und Autos müssten trotz der Elektromobilität bezahlbar bleiben. Bei der Mobilitätswende müsse auf Technik und Innovation gesetzt werden. Klimaschutz funktioniere nur, wenn die Welt mitmache.

Kretschmann verwies darauf, dass es das Ziel sein müsse, gerade im ländlichen Raum weiter gut von A nach B zu kommen, aber ohne den heutigen Ressourcenverbrauch. Dazu müssten die Prioritäten stärker auf eine vernetzte Mobilität, auf Schiene, Regiobus, Ruftaxis und (Elektro-)Fahrräder gesetzt werden. Doch sei das Auto noch immer ein Prestigeobjekt.

Link ergänzte, dass viele neue Technolgien heute noch gar nicht bekannt seien, mit der die Mobilität von morgen betrieben würde.

Hingegen es laut Mesarosch einen realistischen Blick auf das Thema Mobilität bräuchte. Statt Hyperloop und Flugtaxis müssten Städte konsequent autofrei werden, der ländliche Raum aber weiter auf alle Formen der Mobilität setzen. Hier könne es gar keine „Mobilitätswende“ im Sinne des Wortes geben, weil es „nichts zu wenden“gäbe.

Mit Wählenden im Gespräch

Fortgesetz wurde die Tour mit einem Stand in der Sigmaringer Innenstadt am Vierjahreszeitenbrunnen. Dort konnten sich Wählende über die Maßnahmenvorschläge von #wählbar2021 informieren, die Wahlkreiskandidat*innen in Klimafragen miteinander vergleichen oder sie online auffordern, sich zu den Maßnahmenvorschlägen zu äußern. Auch das Spiel „Spielregeln fürs Klima“ war per Tablet vor Ort spielbar.

#wählbar2021 LIVE vor Ort

Mit zwei der Kandidaten kam #wählbar2021 dann noch LIVE in der Sigmaringer Innenstadt ins Gespräch. Zunächst stellte sich der Sohn des Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, Johannes F. Kretschmann von den Grünen den Fragen zu den 19 Maßnahmenvorschlägen von #wählbar. Anschließend stand Robin Mesarosch von der SPD Rede und Antwort.

Mit Thomas Bareiß im Gespräch vor dem Radhaus Winterlingen

Hatte Thomas Bareiß (CDU) am Vortag für ein Gespräch in der Sigmaringer Innenstadt keine Zeit, kam es vor dem Radhaus Winterlingen, das Bareiß auf seiner Somemrtour besuchte, doch noch zu einer Diskussion. Dabei machte er keinen Hehl daraus, dass er Klimaschutz nur für ein Thema von vielen hält. Zudem sei es mindestens so wichtig, den Wohlstand gerade auch der Menschen in seinem Wahlkreis zu erhalten. Dazu gehöre das Auto als individuelle Mobilitätsform einfach dazu.

Greenpeace bezeichnet Bareiß als „Klimaschutzverhinderer“

Am gleichen Tag veröfffentlichte Greenpeace einen Bericht mit dem Titel „Wir haben verhindert„, der 31 Politiker der Bundesregierung von CDU, CSU und SPD als Verhinderer von Klimaschutz darstellt. Darunter als einer der „Hardliner“ bezeichnet auch: Thomas Bareiß. Keine Wunder also, dass zeitgleich zu Bareiß‘ Termin im Radhaus Winterlingen die Fridays for Future-Gruppe in Albstadt für mehr Klimaschutz demonstrierte, hatte doch Bareiß dort morgens auch noch den CDU/CSU-Fraktionschef im Bundestag, Ralph Brinkhaus getroffen.

„Spielregeln fürs Klima“ neu setzen

Online-Spiel zur Bundestagswahl gestartet.

Am 26. September wählt Deutschland den 20. Deutschen Bundestag. Ein Thema, dass viele Menschen bewegt ist der Klimaschutz. „Während viele Parteien versprechen, schärfere Klimaziele zu erreichen bleibt die Diskussion, mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll, oft im Ungefähren“, sagte Ulf Sieberg, Mitinitiator von #wählbar2021 und Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. Die Initiative #wählbar2021 will das ändern und hat daher das interaktive online-Kurzspiel „Spielregeln fürs Klima“ gestartet.

Mit dem Spiel soll Bürgerinnen und Bürgern auf unterhaltsame und einfache Weise nähergebracht werden, wie mit den richtigen politischen Weichenstellungen die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden. „Wir wollen mit dem Spiel das Verständnis dafür fördern, wie CO2-Preissignale konkret gestaltet sein müssen, damit sie wirksam zur Reduktion von Treibhausgasen führen“, erläuterte Sieberg. Dazu nehmen die Spielenden die Perspektive einer/eines Abgeordneten ein, die/der in den Deutschen Bundestag gewählt wurde und als wirtschaftspolitische/r Sprecher*in nun mit über die Klimapolitik der neuen Bundesregierung entscheiden darf.

„Um Zukunftsmanager*in zu werden und das Spiel am Ende zu gewinnen, spielt allerdings nicht allein die CO2-Preishöhe die entscheidende Rolle“, verriet Sieberg, „sondern zum Beispiel auch, was mit den Einnahmen geschieht.“

Und sowieso bildeten CO2-Preise nur die ökonomische Grundlage für wirksameren Klimaschutz, in dem sie das Verfeuern fossiler Brenn- und Kraftstoffe teurer mache. „Die Spielregeln fürs Klima ändern wir nur, wenn wir neben Preissignalen auch die ordnungsrechtlichen Leitplanken und das Förderrecht anpassen“, erklärte Sieberg. Die Initiative „#wählbar2021 Bundestagskandidatinnen und -kandidaten auf dem Klimaprüfstand“ schlägt daher insgesamt 19 Maßnahmenpakete vor, mit denen die Spielregeln für das Klima geändert werden sollen. Bundestagskandidatinnen und -kandidaten können von Wählenden eingeladen werden oder diese selbständig auf www.waehlbar2021.de kommentieren

Weitere Informationen:

Hintergrund: #wählbar2021 steht allen demokratischen Organisationen offen. Im rechtlichen Sinne ist #wählbar2021 eine Initiative des CO2 Abgabe e.V., der sich mit seinen über 1.000 Mitgliedern aus Unternehmen, Kommunen, Verbänden und Einzelpersonen für wirksamere Preise auf Treibhausgase einsetzt.

Pressekontakt

Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. Tel. 0152 553 70 200, E-Mail Ulf.Sieberg@waehlbar2021.de

Wohlfahrtsgewinne bei Tempo 120 deutlich höher als bislang angenommen

Ende April ist eine peer-reviewed Studie von Gössling et al erschienen, die eine Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) für die Maßnahme Tempo 130 als generelle Höchstgeschwindigkeit durchführt (Gössling 2023).

Dabei ist hervorzuheben, dass Pionierarbeit geleistet wurde. Noch nie hat eine Studie so umfassend alle Einflussfaktoren untersucht und quantifiziert.

Nachdem alle Faktoren in die KNA eingeflossen sind, kommen die Autoren zu dem Schluss, dass ein Tempolimit von 130 auf deutschen Autobahnen zu Wohlfahrtsgewinnen von mindestens 950 Millionen Euro pro Jahr führt.

Wichtig ist hierbei der Hinweis auf das Wort „mindestens“. So schreiben die Autoren selbst, dass sie bei den Annahmen extrem konservativ vorgegangen sind und die 950 Millionen Euro als untere Grenze zu verstehen sind.

Blickt man auf die Annahmen fallen 2 Aspekte direkt ins Auge: Die angenommene Emissionseinsparung von 1,5 Mt CO2 bei Tempo 130 und der Kostensatz von 195 Euro/t CO2.

Die aktuellste Studie in Sachen Emissionseinsparung „Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung“ errechnet bei Tempo 120 Einsparungen i.H.v. 6,7 Mt CO2. Sie ist die erste Studie ihrer Art, die neben den Abbremsungseffekten auch die Routenwahl- und Nachfrageeffekte berücksichtigt.

Der Kostensatz von 195 Euro/t CO2 impliziert, dass die Wohlfahrt der heute lebenden Generationen höher gewichtet wird als die der künftigen. Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2021, das klar gemacht hat, dass die ungeborenen Generationen unter den gleichen Schutzbereich des Grundgesetz fallen wie die heute lebenden, ist es im Sinne der Generationengerechtigkeit geboten, den Kostensatz von 680 Euro/t CO2 zu wählen, der die Wohlfahrt der heutigen und künftigen Generationen gleich gewichtet (vgl. Methodenkonvention 3.1. S. 8).

In der vorliegenden Berechnung wird explizit Bezug auf ein Tempolimit 120 genommen. Damit gehen auch höhere Kosten durch höhere Zeitverluste einher.

Unter diesen Annahmen verändert sich die Berechnung der volkswirtschaftlichen Kosten/Nutzen wie folgt:

Kraftstoffeinsparung
(nach Methodik von Gössling 2023 S. 4)

Durchschnittliche CO2-Emissionen pro Fahrzeugkilometer (Fz-km) in Deutschland: 175 g
Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch pro Fahrzeugkilometer (Fz-km) 0,074 l

6,7 Mt CO2 / 175 g = 38,285 Milliarden Fz-km
38,285 Milliarden Fz-km * 0,074 l /Fz-km = 2833,09 Million Liter Kraftstoff

2833,09 Million Liter * 1,21 Euro/ l = 3428,04 Million Euro

Emissionseinsparung

bei 120 nach UBA/Friedrich 2023
6,7 Mt CO2e
Kostensatz von 680 Euro/t nach Methodenkonvention 3.1.

6,7 Mt * 680 Euro/t = 4556 Million Euro

Zeitverluste (bei 120)
(Methodik analog zu Gössling 2023  S.4 )
114,6 Milliarden Fz-km / 124,7 km/h = 919 Million Stunden Fahrdauer ohne Tempolimit
114,6 Milliarden Fz-km / 115,6 km/h = 991 Million Stunden Fahrdauer mit Tempolimit 120
Zeitverlust durch Tempolimit = 991–919 = 72 Millionen Stunden.
72 Million Stunden * 21,18 Euro/h = 1525 Million Euro

Saldierung mit anderen Kosten/Nutzen (in Millionen Euro)
(nach Gössling 2023 S. 6)

Private u. Unternehmenskosten
Zeitverluste  1525
Private u. Unternehmensnutzen
Kraftstoffeinsparungen 3428,04
Stauvermeidung 0,1
Vermiedene Unfallkosten 254,7
Gesellschaftlicher Nutzen
Treibhausgas-Emissionen  4556
Lieferkette (Infrastruktur & Energie)  284,8
Verkehrsinfrastruktur (Erhalt & Neubau) 247,6
Luftverschmutzung (Reifenabrieb, Abgase)  62,4
Kraftstoffsubvention  37,6
Landnutzung u. Zersiederlung  30,1
Unfallkosten (Personen- und Sachschaden)  28,3

Wohlfahrtsgewinn durch ein Tempolimit von 120: 7404,64 Million Euro

KiB stellte sich 2023 vor

Am Mittwoch, dem 26.4., stellte KiB seine aktuellen Arbeiten in einer öffentlichen Veranstaltung vor, und zwar im Haus 037 (Vauban). Daran schließt die jährliche Mitgliederversammlung an. Tagesordnung:

18:30 Einlass

18:40 Uhr: (Öffentlich) KiB stellt seine Arbeit vor:

19:50 Uhr: Pause

20 Uhr: Mitgliederversammlung (nur für Mitglieder)

21 Uhr: Ausklang bei Wein, Wasser, und Brezeln

Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetz

Die gesamte Stellungnahme findet sich hier.

Der Klimaschutz im Bundestag (KIB) e.V. begrüßt die grundsätzliche Neuausrichtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit der übergeordneten Zielformulierung, „dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet und danach alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen“.

Wir begrüßen ebenfalls die Übergangsfristen und die Ausnahmeregelungen zum Auffangen sozialer Härten.

Eine Ausrichtung an den tatsächlichen Treibhausgasemissionen in einer Gesamtbetrachtung der Transformation unseres Energiesystems fehlt dem Gesetzesentwurf aus Sicht des KiB jedoch bislang.
Abstimmung mit anderen Strategien und Gesetzesvorhaben fehlt
Alle noch in diesem Jahr geplanten Vorhaben und Gesetzgebungen müssen aus Sicht des Praxisnetzwerkes im KiB e.V. zusammengedacht und aufeinander abgestimmt werden.
Wenn z.B. die Biomassestrategie (KiB et al. 2022) zum Ergebnis kommt, das insbesondere feste nachhaltige Biomasse knapp ist und die Verbrennung von Biomasse zugunsten der stofflichen Nutzung und der Substitution fossiler Grundstoffe reduziert werden muss, dann kann sie im GEG als Erfüllungsoption allenfalls im Ausnahmefall zugelassen werden oder muss mit entsprechenden Bedingungen versehen sein (z.B. nur noch als nachrangiger Teil einer Hybridheizung oder in bestimmten Fallkonstellationen).

Von der Wärmeleitplanung zur Energieleitplanung

Ähnliches gilt für die kommunale Wärmeplanung. Sie hat vor Ort entscheidenden Einfluss darauf, welche Standards, Sanierungsfahrpläne und Erfüllungsoptionen bei einer Heizungssanierung mit welchen
Auswirkungen auf den Strombedarf zur Umsetzung vor Ort (im Quartier oder Objekt) kommen sollen. Die Wärmeleitplanung sollte daher zur Energieleitplanung weiterentwickelt werden. Neben den Wärmequellen sollten auch die Potentiale an erneuerbarem Strom vor Ort und der Residuallasterzeugung untersucht und Versorgungslösungen erarbeitet werden. Ziel der Weiterentwicklung der energetischen Quartiersentwicklung sollte die Erstellung und Ausgabe von standardisierten Sanierungsfahrplänen nach Gebäudetypen für jedes Quartier sein, die den Gebäudeeigentümer:innen und Wohnungsnutzenden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Die Vorgaben des GEG müssen vor Ort effizient, preiswert und praxisnah umsetzbar sein.

Insbesondere die derzeitige Formulierung des § 71 zu den Erfüllungsoptionen des GEG ist aus Sicht des KiB e.V. weder technologieoffen, praxisnah umsetzbar noch energiewendekonform im Sinne einer schnellen und effizienten Reduktion von Treibhausgasemissionen ausgestaltet. Wärmepumpen können an vielen urbanen Standorten aus Gründen nicht ausreichend erschließbarer Quellen für geeignete Umweltwärme (Platzbedarf) oder aus Lärmgründen nur eingeschränkt eingesetzt werden. In vielen Konstellationen ist die notwendige Heizleistung zu 100% mit einer oder mehreren Wärmepumpen abzudecken unmöglich oder sehr teuer.
Nach aktueller Fassung des § 71h GEG darf ein „Spitzenlasterzeuger nur eingesetzt wird, wenn der Wärmebedarf nicht mehr von der Wärmepumpe gedeckt werden kann“. Bereits im Falle des Einsatzes des Gaskessels zu Zeiten eines geringen erneuerbaren Stromangebots und hoher treibhausintensiver Residuallasterzeugung kann die Treibhausgasemission einer strombetriebenen Wärmepumpe zeitgleich heute noch höher sein als der Betrieb des Gaskessels.
Es ist allerdings im Vertrauen darauf, dass der Anteil der fossilen Residuallast sinken wird, nachvollziehbar und sinnvoll, dass man durch §71h GEG bereits heute verhindern möchte, dass fossil betriebene „Spitzenlastkessel“ so wenig wie möglich mit fossilen Energieträgern betrieben werden.
Die aktuelle Ausgestaltung des §71 h GEG (Hybridlösung) in Verbindung mit § 14 Absatz 1 SchfHwG und § 97 Absatz 2 Nummer 6 GEG gewährleistet aus Sicht des KiB e.V. den missbräuchlichen Betrieb eines mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel nur durch die Sichtung des Schornsteinfegers nicht. Die Wärme könnte so auch in Zukunft zu sehr hohen Anteilen fossil erzeugt werden, da weder betriebswirtschaftliche Gründe noch Sanktionsmaßnahmen eine regenerative Wärmeversorgung gewährleisten. Die Wärmepumpe wird zwar wie nach GEG §71h gefordert errichtet, aber z.B. aus betriebswirtschaftlichen Gründen zeitweise nicht betrieben, da der Betrieb einer Außenluftwärmepumpe zu höheren Verbrauchs- und Wartungskosten führen kann.
Um eine derartige klimaschädliche Fehlentwicklung zu unterbinden ist für Hybridheizungen unabhängig von der gewählten Auslegung, grundsätzlich die Pflicht zur Messung der erzeugten regenerativen und fossilen Wärmemenge sowie der eingesetzten Energieträger (i.d.R: Erdgas und Elektrizität) festzuschreiben. Die Einhaltung der 65%-Vorgabe ist derart nachzuweisen, dass die mittels Wärmepumpe erzeugte regenerative Wärme abzüglich der dafür benötigen elektrischen Energie mindestens 65% des gesamten Wärmebedarfs (Wärmemenge Gaskessel + Wärmemenge Wärmepumpe) betragen muss. Nur so kann eine unerwünschte Fehlentwicklung vermieden werden. Die tatsächliche Sicherstellung der Zielvorgabe 65% Erneuerbar ist aus Sicht des KiB e.V. anhand von Messwerten gegenüber dem Schornsteinfeger erstmalig nach dem 2. Betriebsjahr sowie dann alle 3 Jahre nachzuweisen.


Bei den Erfüllungsoptionen des § 71 GEG fehlt die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

In der Praxis ist hinsichtlich der Kosten aus Nutzerperspektive und der Minimierung von Treibhausgasemissionen sowohl in einem Wärmenetz als auch bei der Gebäudeversorgung/Gebäudenetzen bis 16 Gebäuden bei Wärmebedarfen von > 100.000 kWh die anteilige und gemeinsame Bereitstellung der Wärme durch Wärmepumpe (WP) und einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK) eine effiziente, wirtschaftliche und treibhausgassparende Kombination.

Insbesondere, wenn sie in Abhängigkeit vom Erneuerbaren Stromdargebot (z.B. durch eine Solarstromanlage (PV) vor Ort oder einem zukünftigen Signal des Netzbetreibers zum aktuellen Dargebot an anderen erneuerbaren Erzeugern) eingesetzt wird.
Dies gilt potentiell für viele der mehr als drei Millionen Gebäude in Deutschland mit drei oder mehr Wohnungen, zahlreiche Gewerbe oder Industriegebäude, die absehbar nicht über größere vorhandene Wärmenetze mit hohen Anteilen an nachhaltiger Abwärme, Biomasse oder Tiefengeothermie versorgt werden.
Eine überschlägige Abschätzung ergibt ein technisches Potential an möglicher Stromerzeugung zur Abdeckung der Residuallast (Stromverbrauch abzüglich Erneuerbare Stromerzeugung) durch geeignete kombinierte PV/WP/KWK-Konzepte in der Größenordnung von etwa 15-20 GW elektrischer Leistung, die in Zeiten eines geringen Dargebots erneuerbarer Energien zur Verfügung stehen und den Ausbau von zentralen Kraftwerkskapazitäten minimieren helfen könnte. Damit verbunden ist eine verfügbare thermische Leistung von insgesamt ca. 100 GW bei gleichzeitigem Betrieb von KWK- und Wärmepumpenanlage. Wärmepumpen/KWK-Kombinationen sind im Vergleich zu Wärmepumpen/Kesselheizungen hinsichtlich der Investitionskosten in ähnlicher Größenordnung, wenn diese Systeme jeweils ähnliche Anteile an regenerativer Wärme zur Verfügung stellen.

Deutliche Unterschiede ergeben sich aber hinsichtlich der Betriebskosten und damit hinsichtlich der sozialen Wirkung der Systeme. Hier sind die Hybridsysteme mit KWK insbesondere dann besonders interessant, wenn eine hohe Eigenstromnutzung sichergestellt ist. Berechnungen anhand realer Praxisbeispiele zeigen, dass die Betriebskosten gegenüber einem rein fossilen Betrieb mit einem Gasbrennwertkessel um mehr 25% sinken.
Bei den Hybridsystemen mit Gaskessel + Wärmepumpe hingegen steigen die Betriebskoten um ca. 9% an im Vergleich zum rein fossilen Betrieb. Wie bereits erläutert besteht hier die Problematik, dass ein wirtschaftlicher Betrieb immer ohne Einsatz der Wärmepumpe verfolgt werden kann. Diese Fehlentwicklung muss auf jeden Fall vermieden werden!

Die erhebliche soziale Sprengkraft wird auch daran deutlich, dass erst bei einer Absenkung der Strompreise um 50% und einem Anstieg der Gaspreise um 40% gegenüber dem heutigen Preisniveau (08.04.23) die Hybridlösung mit Wärmepumpe/Gaskessel niedrigere Wärmepreise sicherstellt als die Kombination aus Wärmepumpe & KWK vor Ort.

Selbst wenn man eine KWK-Anlage als Spitzenlasterzeuger ansehen wollte wird mit § 71h des GEG der gleichzeitige Betrieb einer Wärmepumpe und einer KWK-Anlage, die z.B. jeweils etwa ein Drittel der Heizleistung abdecken, verhindert. Eine KWK-Anlage im Sinne des §71h nur als Spitzenlastkessel zu verstehen ist aus Sicht des KiB ohnehin falsch und würde in der Praxis auch kaum zum Einsatz kommen, da die vielen Synergien, die Last und Erzeugungsprofile mit WP und KWK aufeinander abzustimmen, nicht genutzt werden könnten.

Die KWK muss daher als eigene Erfüllungsoption im §71 eingeführt werden.
Die wichtigsten zusammenfassenden Vorschläge des KiB eV. sind daher:

  • Vorschlag: Es braucht aus Sicht des KiB e.V. eine zentrale Koordination aller derzeit in Arbeit befindlichen klimaschutzrelevanten Vorhaben der Bundesregierung (z.B. Kraftwerksstrategie, Biomassestrategie etc.) unter Einbeziehung der Praxisperspektive der Akteure (z.B. Planer, Installateure, Hausverwalter etc.) vor Ort.
  • Die Erfüllungsoption Hybridheizung nach GEG §71h (Hybridheizung aus z.B. Wärmepumpe + Spitzenlasterzeuger) ist in der Form zu modifizieren, dass auch im realen Betrieb eine zu 65% regenerative Wärmeversorgung sichergestellt und regelmäßig anhand von Messerten (eingesetzte Energieträger) überprüft wird. Hierzu ist entsprechend §71a unabhängig von der Leistungsgröße der Wärmepumpe immer eine vollständige Messausstattung zu gewährleisten und im 3-jährigen Turnus auf die Sicherstellung der 65%-Zielstellung zu überprüfen.
  • Kombinationen aus Photovoltaik, Wärmepumpen und Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK) Anlagen vor Ort praxisnah und effizient umsetzbar ermöglichen. Bei der Ermittlung der regenerativen Umwelt- bzw. Abwärme ist die eingesetzte elektrische Antriebsenergie in Abzug zu bringen. Die Abwärmenutzung aus einer systemdienlichen Stromerzeugung mittels KWK ist der erneuerbaren Wärme gleichzustellen. Als systemdienliche Betriebsweise gelten KWK-Anlagen, die über eine Anlagensteuerung verfügen, die in Abhängigkeit des erneuerbaren Stromdargebots betrieben werden können.
    Dazu sind im GEG in § 71 Kraft-Wärme-Kopplungssysteme mit erneuerbaren Energien als Option zu ergänzen und ein neuer § 71i dazu einzufügen, da die KWK bereits in den Erläuterungen als mögliche Erfüllungsoption aufgeführt ist (siehe Erläuterung Zu Nummer 23 Zu § 71). Der KiB e.V. fordert eine Gleichbehandlung der Nutzwärme der KWK in Bezug auf erneuerbare Wärme mit dem Einsatz von Heizkesseln, da sie die effizienteste Nutzung von Brennstoffen darstellt und die Strom- und Wärmewende verbindet. Eine Benennung von KWK-Systemen mit den entsprechenden Transformationspfaden für 2030 und 2045 für erneuerbare Wärme sorgt für Klarheit auf Anwenderseite. §71 ist zu ändern wie folgt: Die Überschrift lautet §71 Anforderungen an Heizungsanlagen und KWK-Systeme. In §71 (3) ist zu ergänzen: 7. Kraft-Wärme-Kopplungssysteme (KWK-Systeme) mit erneuerbaren Energien nach Maßgabe des § 71i
    § 71i neu: Anforderungen an Kraft-Wärme-Kopplungssysteme (KWK-Systeme) mit erneuerbaren Energien
    (1) Beim Einbau oder Aufstellung eines KWK-Systems gelten die Vorgaben des § 71 Absatz 1 als erfüllt, wenn 1. im KWK-System eine gasbetriebene KWK-Anlage verwendet wird, die hocheffizient im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU ist, 2. die einzelnen Wärmeerzeuger, aus denen das KWK-System kombiniert ist, über eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung verfügen, die die technischen Vorgaben des §9 EEG erfüllt, 3. ab dem 1. Januar 2030 mindestens 50 Prozent und ab dem 1. Januar 2035 mindestens 65 Prozent der mit dem KWK-System bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden und dies zum jeweiligen Stichtag nachgewiesen wird.
    (2) Absatz 1 Nummer 3 gilt ebenfalls als erfüllt, wenn im KWK-System eine Wärmepumpe eingebaut oder aufgestellt wird, deren thermische Leistung zusätzlich zur KWK-Anlage mindestens 30 Prozent der Heizlast des vom KWK-System versorgten Gebäudenetzes beträgt. Durch das Einfügen des § 71i verschieben sich die nachfolgenden §§ 71 auf j bis p entsprechend.
  • Gemeinsame Weiterbildungsinitiative für Hausverwaltungen, Energieberater, Planer und Heizungsinstallateure sowie Energieversorgungsunternehmen (EVU), um effiziente Sanierungs- und Finanzierungsfahrpläne gemeinsam entwickeln zu können, die dann auch umsetzbar sind.

Woher kommt der Strom für die Wärmepumpen?

Klimabeirat Gütersloh

Treibhausgasemissionen bei Gebäuden schnellstmöglich reduzieren

– mit Photovoltaik, Wärmepumpe und Kraftwärmekopplung

Dr. Jörg Lange, Wissenschaftlicher Referent Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V., Freiburg, Berlin

Etwa 160 Personen kamen ins Bambikino Gütersloh, um mit Kurt Gramlich vom Klimabeirat Gütersloh und Jörg Lange vom Verein Klimaschutz im Bundestag über die Wärmewende und den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes zu diskutieren.

Die Präsentation finden Sie hier.

Die Stellungnahme zum Kabnettsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes hier.

Petition Balkonsolar

E-Petition zu Vereinfachungen bei Balkonsolaranlagen (Steckersolargeräten) endlich zum Mitzeichnen freigeschaltet.
Bereits in den ersten Stunden wurde die Petition von mehr als 1.000 Personen mitgezeichnet.

Freiburg/Berlin, 30. März 2023.

Eine vom KiB e.V. unterstützte und am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag ist seit heute zum Mitzeichnen freigeschaltet.

Die Petition umfasst konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen für eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, wie sie auch das Wirtschafts- und Klimaministerium am 10. März in seiner „Photovoltaik-Strategie“ vorgeschlagen hat, wie z.B.

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
  • „Schuko“stecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen,
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen,
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.

Informationen und viele weitergehende Vorschläge finden sich in der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des KiB e.V. und im Link zum Leitfaden Steckersolargeräte.

Die Petition wurde von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet.

Erst die Fürsprache mehrerer Bundestagsabgeordneten hat zur Veröffentlichung der Petition geführt. Vorher wurde die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung abgelehnt mit dem Argument, dass eine andere Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.21 zugeordnet werden könne. Sie enthielt eine einzige ähnliche Teilforderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen”.


Pressekontakt
Dr. Jörg Lange
Klimaschutz im Bundestag e.V.
Alfred-Döblin-Platz 1, 79100 Freiburg im Breisgau
Tel.: +49 (0)761 45 89 32 77 |
joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de
https://www.klimaschutz-im-bundestag.de


Der Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.


Informationen zu Petitionen im Deutschen Bundestag finden sich hier. Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 4 Wochen das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Um eine Petition mitzeichnen zu können, muss man sich hier registrieren.

Photovoltaik-Strategie

Am 10.3.2023 hat das BMWK seine Photovoltaik-Strategie vorgelegt.

Der Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet. Darin begrüßt er insbesondere die Absichten der Bundesregierung:

  • durch ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren und durch klare und einheitliche Genehmigungskriterien und Fristen im Genehmigungsverfahren den Ausbau von Freiflächen- und insbesondere Agri-PV Anlagen auf geeigneten Flächen in Abgleich mit den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes zu beschleunigen,
  • doppelte Netzentgelte für gespeicherten Strom zu verhindern,
  • unverhältnismäßig bauliche Anforderungen abzuschaffen,
  • eine Duldungspflicht von Grundstückseigentümer:innen bei der Verlegung von Anschlussleitungen von PV-Freiflächenanlagen zu regeln,
  • die Verfahren beim Anlagenzertifikat Typ B (135-950kW) zu beschleunigen und zu vereinfachen (z.B. auch durch die Anhebung des Schwellenwertes) sowie eine Datenbank für Einheitenzertifikate anzulegen,
  • Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30kW zu vereinfachen und einen Netzanschluss nach einem Monat ohne Rückmeldung vom Netzbetreiber zu ermöglichen sowie
  • die bereits umgesetzten und in der PV-S angedachten steuerrechtlichen Vereinfachungen.

Für den KiB e.V. ist derzeit jedoch noch nicht erkennbar, wie eine abgestimmte Koordination der zahlreichen parallel verfolgten Gesetzesinitiativen (Diskussions-/Eckpunktepapiere) untereinander stattfindet, wie z.B.:

Der KiB e.V. empfiehlt daher die Abstimmung der zahlreichen für 2023 vorgesehenen Gesetzesinitiativen im Rahmen der Energiewende u.a. in einer ansprechbaren, öffentlich sichtbaren Koordinationsstelle.

Darüberhinaus macht der KiB e.V. in seiner Stellungnahme im Detail 26 Vorschläge, wie z.B. die gemeinschaftliche Eigenversorgung dadurch zu vereinfachen, indem die Aufnahme der Kosten für Strom aus einer gemeinschaftlichen Stromversorgung in den Katalog nach § 2 BetrKV aufgenommen wird und dabei die Investitions- und Reparaturkosten für PVA und KWK-Anlagen in den Strompreis ein- und über die Betriebskosten abzurechnen.

Die vollständige Stellungnahme zum download finden sie hier.

Link zum Leitfaden Steckersolargeräte

Mehr als 10 Millionen Steckersolargeräte (Balkonsolaranlagen) bis 2030 möglich?

Mehr als 10 Millionen Steckersolargeräte (Balkonsolaranlagen) bis 2030 möglich?

Freiburg/Berlin, 20. März 2023.
(Pressemitteilung als pdf)

Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. legt Leitfaden zu Steckersolargeräten (Balkonsolaranlagen) vor.

Steckersolaranlagen boomen: Beim Marktstammdatenregister waren bis Ende 2021 rund 32.000 und bis Ende 2022 rund 111.000 angemeldet. Allein in den ersten beiden Monaten 2023 kamen etwa 30.000 Anlagen hinzu. Da trotz Pflicht bei weitem nicht alle Anlagen registriert sind, schätzt der KiB e.V. bis Ende 2023 die voraussichtliche Anzahl an Steckersolargeräten auf rund eine Million.

„Damit es bis 2030 bis zu zehn Millionen sind muss die Politik noch zahlreiche bürokratische Hürden aus dem Weg räumen“, so Ursula Sladek vom KiB e.V.

Das Wirtschafts- und Klimaministerium hat am 10. März seine neue „Photovoltaik-Strategie“ veröffentlicht.

Mit enthalten ist dabei eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, u.a.:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
  • „Schukostecker“ als „Energiesteckvorrichtung“ zulassen,
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen und
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.

Damit diese Ziele und weitergehende Vereinfachungen zu Steckersolargeräten nicht nur bekannt, sondern auch umgesetzt werden, hat der KiB e.V. einen Leitfaden Steckersolargeräte entwickelt. Er fasst den aktuellen Stand und zahlreiche Forderungen zur Erleichterung für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) zusammen.

Zu dem unterstützt der KiB e.V. eine am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag, die von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet wurde. Sie schlägt auf Grundlage eines Positionspapieres des VDE für sämtliche der genannten Forderungen konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen vor.

Leider lehnte die zuständige Stelle im Bundestag die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung bisher ab. Eine schriftliche Begründung steht noch aus. Mündlich wurde argumentiert, dass bereits eine Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” und 82 Mitzeichnenden eine ähnliche Forderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.2021 zugeordnet werden könne. Zudem könne man pro Petition auch immer nur die Änderung eines Gesetzes fordern. Weder die Verfahrensgrundsätze noch die Richtlinie des Petitionsausschuss legen aus Sicht des KiB e.V. einen solchen Ablehnungsgrund nahe.

Link zum Leitfaden Steckersolargeräte

Steckersolargeräte

Mehr als 10 Millionen Steckersolargeräte (Balkonsolaranlagen) bis 2030 möglich?

Freiburg/Berlin, 20. März 2023.

Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. legt Leitfaden zu Steckersolargeräten (Balkonsolaranlagen) vor.

Steckersolaranlagen boomen: Beim Marktstammdatenregister waren bis Ende 2021 rund 32.000 und bis Ende 2022 rund 111.000 angemeldet. Allein in den ersten beiden Monaten 2023 kamen etwa 30.000 Anlagen hinzu. Da trotz Pflicht bei weitem nicht alle Anlagen registriert sind, schätzt der KiB e.V. bis Ende 2023 die voraussichtliche Anzahl an Steckersolargeräten auf rund eine Million.

„Damit es bis 2030 bis zu zehn Millionen sind muss die Politik noch zahlreiche bürokratische Hürden aus dem Weg räumen“, so Ursula Sladek vom KiB e.V.

Das Wirtschafts- und Klimaministerium hat am 10. März seine neue „Photovoltaik-Strategie“ veröffentlicht.

Mit enthalten ist dabei eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, u.a.:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
  • „Schukostecker“ als „Energiesteckvorrichtung“ zulassen,
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen und
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.

Damit diese Ziele und weitergehende Vereinfachungen zu Steckersolargeräten nicht nur bekannt, sondern auch umgesetzt werden, hat der KiB e.V. einen Leitfaden Steckersolargeräte entwickelt. Er fasst den aktuellen Stand und zahlreiche Forderungen zur Erleichterung für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) zusammen.

Zu dem unterstützt der KiB e.V. eine am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag, die von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet wurde. Sie schlägt auf Grundlage eines Positionspapieres des VDE für sämtliche der genannten Forderungen konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen vor.

Leider lehnte die zuständige Stelle im Bundestag die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung bisher ab. Eine schriftliche Begründung steht noch aus. Mündlich wurde argumentiert, dass bereits eine Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” und 82 Mitzeichnenden eine ähnliche Forderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.2021 zugeordnet werden könne. Zudem könne man pro Petition auch immer nur die Änderung eines Gesetzes fordern. Weder die Verfahrensgrundsätze noch die Richtlinie des Petitionsausschuss legen aus Sicht des KiB e.V. einen solchen Ablehnungsgrund nahe.

Link zum Leitfaden Steckersolargeräte

Verkehr und Gebäude verfehlen wiederholt Klimaschutzziele, Kanzler Scholz muss handeln

Berlin, 13. März 2023. Laut den heute veröffentlichten Daten des Umweltbundesamts (UBA) für Treibhausgasemissionen hat Deutschland zwar seine Klimaziele knapp erreicht, aber der Verkehrssektor riss das Klimaziel zum zweiten Mal in Folge – und der Gebäudesektor zum dritten Mal. Im Verkehrssektor übertreffen die Emissionen sogar die vom Vorjahr.

Ein Sofortprogramm muss nun bis zum 15.7. vorgelegt werden. Doch innerhalb der Koalition gibt es nicht mal Einigkeit über die Methode. Die FDP stellt die Sektorenziele weiter in Frage und möchte stattdessen – so der Vorschlag von FDP-Politikern Johannes Vogel und Lukas Köhler – ein Gesamtziel innerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS). Auch wenn der Vorstoß auf Interesse stößt: Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, man möchte den Verkehrssektor nicht richtig anpacken. So heißt es im Vorschlag: Da sich die bisherige Systematik mit kleinteiligen jährlichen Sektorzielen als nicht praxistauglich erwiesen hat, wollen wir stattdessen eine mehrjährige sektorübergreifende Gesamtrechnung etablieren…“

„Anstatt zu gestehen, dass man Ziele verfehlt, wird behauptet, die sektorspezifischen Ziele und Sofortprogramme nach dem Klimaschutzgesetz würden nicht funktionieren und wären nicht das richtige Instrument“, so die Analyse von Craig Morris Geschäftsführender Vorstand vom Klimaschutz im Bundestag e. V.

Dabei könnte man effektive sektorscharfe Maßnahmen ergreifen. Für den Gebäudesektor etwa hat das BMWK im Januar eine 253-seitige Studie mit dem Titel „Gebäudestrategie Klimaneutralität 2045“ veröffentlicht. Die Vorschläge:

  • Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen,
  • Ordnungsrecht statt ineffizienten Wasserstoffheizungen,
  • Stattdessen Wärmepumpen als Standardlösung,
  • Und schließlich energetische Sanierungen.

Für den Verkehrssektor fehlt eine solche Strategie komplett. Dabei liegen die Lösungen auf dem Tisch:

  • Tempolimits,
  • Abbau klimaschädlicher Subventionen wie das Dienstwagen- und Dieselprivileg,
  • eine Reform der KFZ-Steuer und
  • eine Verdoppelung der Investitionen in die Schiene und den ÖPNV, um auf das Pro-Kopf-Niveau von Österreich zu kommen.

Ein Gutachten zum Verstoß der zuständigen Ministerien und der Bundesregierung gegen die Pflicht zu Vorlage und Beschluss wirksamer Sofortprogramme im Auftrag von GermanWatch legt dar, dass das bisherige Sofortprogramm des Verkehrsministeriums die materiellen Anforderungen aus dem KSG nicht erfüllt. Zum einen ist es nicht in der Lage bis 2030 271 Mt CO2 (wie laut dem Expertenrat für Klimafragen nötig) einzusparen. Zum anderen fehlen Maßnahmen, um die Emissionsziele „in den folgenden Jahren“ einzuhalten. Besonders pikant: Auf Nachfrage kann das Verkehrsministerium nicht erklären nach welchen Annahmen, Methoden und Berechnungen die Einsparpotenziale der eigenen Maßnahmen angesetzt worden sind.

Gleichermaßen sieht das Gutachten ein Versäumnis auf Seiten der Bundesregierung. Diese hätte nach Vorlage des ungenügenden Sofortprogramms selbst tätig werden sollen, um einen Beschluss des Sofortprogramms und zusätzliche Maßnahmen, bei denen sie einen größeren Spielraum als das Ministerium genießt, zu verabschieden.

„Das Verkehrsministerium ist verpflichtet wirksame Sofortmaßnahmen vorzulegen, die die Emissionen wieder auf den Zielpfad zurückführen. Die Bundesregierung muss diese beschließen und gegebenenfalls ergänzen. Beides ist nicht passiert und stellt somit einen Rechtsbruch dar. Dabei liegt eine Maßnahme, um die Erfüllungslücke zu reduzieren, auf der Hand: das Tempolimit. Es kostet nichts, kann sofort umgesetzt werden und kommt mit einer Reihe von positiven Begleiterscheinungen: bessere Luft, weniger Mikroplastik und weniger Stress auf der Autobahn“, kommentiert Philipp George, politischer Referent bei Klimaschutz im Bundestag e.V. und Koordinator der Netzwerkkampagne „Alle fürs Tempolimit“.

„Letzten August hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz verschärft“, sagt Craig Morris. „Damit ist das KSG das Baby von Kanzler Scholz und der SPD. Leider verteidigen sie es nicht, als käme es aus der eigenen Familie.“

Pressekontakt

Craig Morris

Tel.: +49 (0)761 45 89 32 772, craig.morris@klimaschutz-im-bundestag.de

Ansprechperson Netzwerkkampagne „Alle fürs Tempolimit“:

Philipp George
+49 (0)761 45 89 32 77, philipp.george@klimaschutz-im-bundestag.de

Der Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.

Klimaschutz im Bundestag 8 – Das Deutschlandticket solidarisch und sozial weiterentwickeln

Das 49-Euro-Ticket heißt offiziell Deutschlandticket, wohl damit man den Preis in Zukunft anheben kann. Es kommt in den nächsten Monaten; noch werden Details ausgebügelt (vor allem die Digitalisierung).

Ein weiterer Aspekt ist bei den Verhandlungen am Ende unter den Tisch gefallen: die soziale Teilnahme. Sozialverbände wie die VdK hatten sich für ein 29-Euro-Sozialticket ausgesprochen. Auch die SPD hat dafür plädiert. Auf Bundesebene ist das Thema vorerst vom Tisch. Wenn es Sozialtickets geben soll, müssen die Kommunen sie umsetzen.

In dieser Veranstaltung sprachen wir mit folgenden Gästen:

  • Dr. Claudia Hille, die zu den sozialen Auswirkungen des 9-Euro-Tickets geforscht hat. Sie präsentierte ihre Ergebnisse.
  • Jan Kirschbaum von der „Bürgerticket-Initiative Wuppertal“. Er stellte das Konzept des Solidarischen Jahrestickets vor.
  • MdB Michael Donth (CDU), Berichterstatter bei der CDU/CSU für ÖPNV und Schiene.
  • MdB Anja Liebert (Grüne), Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.

Die Online-Podiumsdiskussion war auf max. 90 min angesetzt. Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Standpunkte zu kommentieren.

Präsentationen

Das 9-Euro-Ticket im Spannungsfeld von sozialer
Teilhabe, Armut und Mobilität (PDF), Dr. Claudia Hille, FH Erfurt

Solidarisches Bürgerticket für Wuppertal (PDF), Jan Niko Kirschbaum

Einführung von Craig Morris (PDF)