Bericht zum Stromseminar 2026 der EWS in Schönau

Mit dem Untertitel. „Fest des Engagements“ hatte die EWS zu einer ganztägigen Veranstaltung auf ihrem Werksgelände eingeladen Klimaschutz-Engagierte aus der ganzen Bundesrepublik waren dieser Einladung gefolgt. Unter einer großen Zeltkuppel standen 15 Stände als Orte des Austauschs zur Verfügung, die überwiegend von Akteuren aus Südbaden besetzt waren. Der Klimaschutz im Bundestag e.V. war durch seinen Vorstand Kurt Gramlich und den Beirat Matthias Seelmann-Eggebert vertreten und machten an einem eigenen Stand in vielen Einzelgesprächen Werbung für den Verein. Nach einer offiziellen Begrüßung durch den Vorstand der EWS gab es eine Vorstellung der neu gegründeten Ökostromhandelsplattform HandelGrün. Auf dem Podium nahmen Alexander Sladek für die EWS und Björn Sossong für Handel Grün Platz. HandelGrün ist ein Joint Venture von vier führenden Ökostromanbietern aus Deutschland und Österreich. EWS und HandelGrün wollen Unabhängigkeit für Bürgerenergie schaffen. Zielgruppe sind auch Kleinanlagenbetreiber, für die eine Direktvermarktung angeboten werden soll. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurden mehrere Workshops zur Stärkung von Klimaschutz-Arbeitskreisen angeboten, die sich u.a. mit den Themen Kommunikation und Wege zur Energie- und Ressourceneffizienz beschäftigten. Am Nachmittag gab es dann noch einen Informationsvortrag zum Thema Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen.

Daneben gab es zwei Ausstellungen. Zum einen wurde der komplexe Weg bei der Erstellung eines Solarparks dokumentiert – von Pachtvertrag eines geeigneten Geländes über verschiedene Planungsverfahren, Bau und Netzanschluss. Die zweite Ausstellung zeigte eine Sammlung lustiger Karikaturen zum Thema Klimaschutz.

Stromseminar
Kurt Gramlich erhält den unterschriebenen Beitrittsvertrag eines neugewonnenen Mitglieds

Eine effiziente Praxis braucht im Grundsatz Planungssicherheit für drei Legislaturperioden.

Martin Ufheil (Vorstand) über das Gebäudemodernisierungsgesetz:

Wie kaum ein anderes Gesetz steht der aktuelle Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der öffentlichen Kritik. Seien es der Normenkontrollrat, der Bundesrat, die Fachverbände, die geladenen Sachverständigen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, oder das Klimahandwerk. Der in der Fachöffentlichkeit umstrittenste Punkt ist die Biotreppe. Der Energiekonzern EON lehnt in einer außergewöhnlichen Allianz zusammen mit den Umweltverbänden BUND, Nabu und DUH die Biotreppe ab. Befürworter der Biotreppe (Grüngasquote) wie Uniper und Unternehmen aus der Gaswirtschaft wollen vor allem die Geschäftsgrundlagen für Biomethan und Grüne Brennstoffe erhalten. Der größte Verband der Energiewirtschaft, der BDEW hat sich dazwischen positioniert. Eine Grüngasquote kann für die Nutzung in der Industrie oder zur Abdeckung der Residuallast in KWK-Anlagen eine sinnvolle Forderung sein, im GModG hat sie nichts zu suchen, da treibhausgasarme Brennstoffe für die Verbrennung im Gaskessel zu wertvoll sind.

Trotz dieser massiven Kritik erweckt die Politik den Eindruck, dass alles richtig, überlegt und eigentlich auch schon entschieden sei.

Wir haben in den letzten Wochen unsere eigene Stellungnahme bei den zuständigen Berichterstattern von CDU und SPD eingebracht. In unserem Entwurf zu einem Positionspapier haben wir aufgezeigt, dass es um weit mehr geht als um eine Grüngasquote, sondern um verlässliche Rahmenbedingungen, die deutlich länger halten als nur eine Legislaturperiode. Vor allem braucht es: „PLANUNGSSICHERHEIT“.

Gleichzeitig haben wir verdeutlicht, dass neben den vielfach kritisierten Punkten wie Grüngasquote und fehlendes Enddatum für die Fossilen auch die Änderungen hinsichtlich der Hybrid-Heizsysteme und des Referenzgebäudes zu einer vollständigen Verunsicherung im Gebäudesektor führen werden.

Den aktuellen Stand unseres Positionspapiers „Eine effiziente Praxis braucht im Grundsatz Planungssicherheit für drei Legislaturperioden“ lesen Sie gerne hier/1. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen. Ganz besonders freuen wir uns über Unternehmen und Kommunen die bereit sind uns hier zu unterstützen. Melden Sie sich gerne per Mail (info@klimaschutz-im-bundestag.de)

Warum wir eine Absicherungspflicht brauchen

Kolumne von Matthias Seelmann-Eggebert, Juni 2026

Die Bestrebungen, eine treibhausgasneutrale Energieversorgung zu verwirklichen, haben in den letzten Jahren zu einem erfreulich raschen Zubau von erneuerbaren Energien geführt. Mit der voranschreitenden Entwicklung von Sonnenstrom und Windkraft ist der Anteil der Erneuerbaren an der Deckung der elektrischen Jahreslast von 31% im Jahr 2015 auf 55% im Jahr 2025 angestiegen und soll im Jahr 2030 80% erreichen. Strom aus PV- und Windkraftanlagen ist inzwischen konkurrenzlos billig, hat aber den Nachteil großer witterungsbedingter Schwankungen und damit einer fehlenden Disponibilität.

Das systematische Problem

Hieraus ergibt sich ein systemisches Problem, denn ein Teil des erzeugten Stroms kann nicht direkt genutzt werden. Er wird zu Zeiten erzeugt, zu denen die elektrischen Verbraucher fehlen. Ein beachtlicher Teil dieses überschüssigen Stroms kann zwar in Batterien zwischengespeichert werden. Ein Teil des Überschusses entsteht aber in Witterungsperioden von mehreren Tagen und kann nicht mehr von Batteriespeichern bewältigt werden. Dieser Anteil an erneuerbarem Strom, der nicht direkt genutzt werden kann, steigt mit dem Zubau immer stärker an und führt zu einer von Jahr zu Jahr erhöhten Stundenzahl mit negativen Strompreisen. Bei dem langfristig angestrebten bilanziellen Ausgleich von Jahreserzeugung und Jahreslast (und dem vorgesehenen Verhältnis von Windkraft und PV) werden nur noch ungefähr 70% des Stroms direkt, d.h. ohne Speicher nutzbar sein. Etwa 10-15% können durch Kurzzeitspeicher nutzbar gemacht werden. Es verbleiben aber etwa 15-20% des Energiebedarfs, der trotz ausgeglichener Jahresbilanz aus anderen Quellen beschafft werden muss.

Das Residuallast-Dilemma

Mit anderen Worten, auf Grund der wetterabhängigen Natur von Sonnen- und Windstrom und den daraus resultierenden Ertragsschwankungen verbleibt grundsätzlich eine Menge an Strombedarf, die nicht durch diese Energiequellen gedeckt werden kann, die sogenannte unvermeidliche Residuallast. Zum Ausgleich der unvermeidlichen Residuallast werden deshalb auch zukünftig zwingend thermische Kraftwerke benötigt, es sei denn andere disponible Energieerzeuger (wie z.B. Hochtemperatur-Brennstoffzellen) erreichen ausreichende Technologiereife.
Der Beitrag der konventionellen thermischen Kraftwerke zur Energiebilanz kann also nur bis auf einen Sockel reduziert werden, der etwa 20% beträgt. Treibhausgasneutralität kann für diesen Sockel nur, in einem weiteren Schritt, nämlich durch Ersatz von fossilen durch klimaneutrale Brennstoffe erzielt werden. Von der heutigen Situation ausgehend wird die Betriebsstundenzahl der existierenden thermischen Kraftwerke abnehmen und ein Neubau dadurch finanziell zunehmend unattraktiver.

Energie und Leistung

Die Zielmarke für den Anteil der Energie, die künftig aus thermischen Kraftwerken kommen muss, liegt damit weitgehend fest. Für die Versorgungssicherheit ist aber nicht die erzeugte Energiemenge (kWh), sondern die verfügbare Leistung (kW) solcher Kraftwerke maßgeblich. Die disponible Leistung aus thermischen Kraftwerken, die für eine umfängliche Versorgungssicherheit bereitgestellt werden muss, erweist sich als sehr hoch, wodurch die Betriebsstundenzahl weiter absinkt. Damit die Versorgungssicherheit auch langfristig sichergestellt ist, bedarf es einer Kraftwerksstrategie.

Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt

Die gegenwärtige Kraftwerkstrategie der Bundesregierung sieht einen Kapazitätsmarkt für Kraftwerke vor, die auf Abruf gesicherte Leistung für einen Zeitbereich von vielen Tagen bereitstellen sollen. Der Begriff eines Marktes ist hier allerdings irreführend. Nach einer einmaligen Ausschreibung werden über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten jährliche Fixzahlungen geleistet. Es handelt sich also eher um eine langjährige festgeschriebene Subvention für Gaskraftwerke, die deren Zubau trotz nachlassender finanzieller Attraktivität sicherstellen soll. Noch in diesem Jahr will das Wirtschaftsministerium zu diesem Zweck 10 GW an gesicherter Leistung ausschreiben.

Wie hoch ist die gesicherte Leistung, die benötigt wird?

Versorgungssicherheit bedeutet, dass der Strombedarf zu jedem Zeitpunkt im Jahr vollständig durch die vorhandenen Energieerzeuger abgedeckt werden können muss. Die Durchschnittsleistung, die sich aus dem Jahresverbrauch in Deutschland ergibt, beträgt heute 60 GW, wobei im Jahr 2025 Spitzenlasten bis zu 76 GW aufgetreten sind. Die Verteilung der Tageserträge von Wind- und Sonnenstromanlagen zeigen grundsätzlich immer mehrere Tage mit sehr geringen Erträgen. So entstehen Fehlbeträge, die nicht durch Batterien ausgeglichen werden können. Daher muss das Stromsystem an diesen Tagen die Last vollständig aus thermischen Kraftwerken decken können. Dies bedeutet: Im Grunde müssen wir parallel zu den Erneuerbaren Energien ein komplettes konventionelles Kraftwerksystem erhalten bzw. zusätzlich aufbauen, das künftig nur an wenigen Stunden im Jahr in vollem Umfang im Einsatz sein wird und die allermeiste Zeit lediglich in Reserve vorgehalten wird. Unter Berücksichtigung einer sinnvollen, weitgehenden Elektrifizierung ist davon auszugehen, dass die Durchschnittsleistung der Jahreslast (und damit die abzusichernde Leistung) bis zum Jahr 2040 auf über 110 GW ansteigen wird.

Absicherungspflicht statt Kapazitätsmarkt?

Neben dem Kapazitätsmarkt ist eine sogenannte Absicherungspflicht als Alternative im Gespräch. Der Absicherungspflicht liegt folgender einfacher Gedanke zu Grunde: Für jede aus PV oder Windkraft erzeugten Kilowattstunde muss ein Backup aus thermischen Kraftwerken bereitstehen. Hierfür hat der Verbraucher oder der Erzeuger Sorge zu tragen.

Was bedeutet das in der Praxis? Durch Zubau an PV mit einer Nennleistung von 1 kWP werden im Jahr auf 8760 Stunden verteilt etwa 1000 kWh an zusätzlicher elektrischer Energie erzeugt. Über das Jahr gerechnet stehen somit durchschnittlich etwa 110 W an zusätzlicher Erzeugungsleistung zur Verfügung.

Für Windkraftanlagen ergibt sich ein anderes Verhältnis zwischen Nennleistung und Absicherungsleistung. Windkraft an Land produziert jährlich pro MW Nennleistung etwa 2,5 GWh an elektrischer Energie. Pro installierte Kilowattstunde ergibt sich hier im Jahresdurchschnitt eine höhere Erzeugungsleistung von 290 Watt.

Diese Durchschnittsleistung ist nun durch thermische Kraftwerke abzusichern. Meist wird diskutiert, dass diese Absicherung durch den Verbraucher, d.h. die Stadtwerke, Großindustrie etc. erfolgen soll. Diese Absicherung könnte aber auch dadurch erfolgen, indem der Betreiber der EE-Anlagen einen Anteil von einem bestehenden Kraftwerk kauft oder in einen Fonds einbezahlt, aus dem neue thermische Kraftwerke gebaut werden. Durch eine solche Tandem-Regelung ist der gleichzeitige Ausbau von thermischen Kraftwerken in dem erforderlichen Umfang gesichert, der ohne eine solche Regelung ggf. finanziell unattraktiv wäre. Denkbar wäre auch, an Stelle eines Kaufs eine verbindliche vertragliche Absicherung installierter Leistung von Wind- und Solarstrom durch thermische Kraftwerksleistung. Die genaue Ausgestaltung der Absicherungspflicht wäre im Rahmen einer gesetzlichen Regelung noch festzulegen. So könnte z.B. das Mehr an Kapitalkosten, welches für die Projektierer von Wind- und PV-Kraftwerken entstünde, durch eine staatliche Absicherung dieses Kreditanteils reduziert werden

Finanzielle Mehrbelastungen für die Erneuerbaren

Für den Bau eines modernen GuD-Kraftwerks mit einer Leistung von 1 GW werden Investitionskosten zwischen 800 Mio € (IER Stuttgart) und 1,4 Mrd € (DIW Berlin) angegeben. Ein einfaches Gasturbinenkraftwerk kostet etwa die Hälfte. Um zu einer qualitativen Einschätzung zu kommen, kann als Gegenwert für eine 1 kW-Kraftwerksanteil 800 € angenommen werden. Die Investitionskosten für eine Freiflächen PV-Anlage pro kW Nennleistung sind ähnlich hoch. Von der Nennleistung ist die Durchschnittsleistung und damit etwa 11% (der Nennleistung) abzusichern. Der Kapitaleinsatz steigt für den FFPV-Projektierer mit Absicherung nach dem vorgeschlagenen Beteiligungsmodell (Beteilung an einem Neubau eines Gaskraftwerkes) um 10 bis 15%. Die Investitionskosten bei Windkraft an Land liegen bei etwa 1000 bis 1500 € pro kW Nennleistung. Die abzusichernde Leistung ist hier größer und dementsprechend fällt hier der Aufschlag mit 15 bis 23% höher aus. Diese Aufschläge durch die Absicherungspflicht sind nicht verloren, denn mit den thermischen Kraftwerken lässt sich auch in Zukunft noch Geld verdienen. Ihnen verbleiben (auch bei optimalem Ausbau von Batteriespeichern) ein Segment von ca. 20% am Strommarkt. Selbst wenn man den gesamten thermischen Kraftwerkspark neu aufbauen müsste liegen die zusätzlichen Investitionskosten im Bereich von 15 bis 20%.

Strompreis

Geht man davon aus, dass die Investitionskosten über 20 Jahre auf den Strompreis umgelegt werden und mittelfristig noch 70% des Stroms aus WK und PV direkt genutzt werden können, so ergäbe sich (unter Vernachlässigung von Betriebskosten und Kapitalkosten) ein Strompreis von 6 ct pro kWh für Sonnenstrom und 3,5 ct pro kWh für Windstrom.
Was kostet im Vergleich der Strom aus Residuallastkraftwerken? Bei dem betrachteten Finanzierungsmodell der Absicherungspflicht würde Strom aus den Kraftwerken mit reinen Betriebskosten zu Buche schlagen. Der Preis für Erdgas wird künftig vermutlich kaum unter 5 ct pro kWh fallen. Bei einem optimistisch angenommenen elektrischen Wirkungsgrad von 50% würden Stromkosten von mindestens 10 ct pro kWh entstehen. Schon bei einem CO2-Preis von 100 € pro Tonne würden allein die Emissionszertifikate mit zusätzlich 6 ct pro kWh zu Buche schlagen. Auf 20 Jahre umgelegt, würden die Investitionskosten für die thermischen Kraftwerke bei einem 20% Anteil am Strommarkt zusätzlich mit 2,3 ct pro kWh zu Buche schlagen. In dem vorgeschlagenen Beteiligungsmodell wären die Investitionskosten für die thermischen Kraftwerke bereits im Strompreis für die Erneuerbaren Energien enthalten. Diese halten aber mit ca. 70% einen größeren Strommarktanteil, so dass die Investitionskosten auf mehr Kilowattstunden umgelegt werden können.

Fazit

Eine Absicherungspflicht würde die Versorgungssicherheit dynamisch und automatisch ergeben, indem Residuallastkraftwerke im erforderlichen Maß zugebaut werden. Bei geeigneter Ausgestaltung würde sie zu überschaubaren Mehrkosten bei der Projektierung führen. Da die Betreiber von Windkraft- und Solarparks im Beteiligungsmodell bei dem Betrieb der Residuallastkraftwerke ein Mitspracherecht haben, wird deren Einsatz und damit auch die verbundenen Emissionen auf einem Minimum gehalten.

Ein Kapazitätsmarkt wird hingegen in Zukunft immer wieder neue auf Schätzungen basierende Ausschreibungen erfordern und muss langfristig Leistungen von mehr als 100 GW absichern. Das führt zu langfristigen hohen Subventionen und belastet alle Steuerzahler. Trotz dieser Zahlungen ist geplant, dass diese Kraftwerke zusätzlich am Strommarkt teilnehmen dürfen. Sie treten so auch an Tagen ohne unvermeidliche Residuallast in Konkurrenz mit den Erneuerbaren Energien.

An Stelle eines Kapazitätsmarkt mit planwirtschaftlichen Zügen besteht mit der Absicherungspflicht eine marktgerechte Regelung, die sich dynamisch dem Zubau anpasst. Die Kosten werden über den Strompreis finanziert, so dass große Verbraucher auch entsprechend mehr beizutragen haben. Ökonomische, soziale und politische Argumente sprechen gegen den Kapazitätsmarkt und stattdessen für die Einführung einer Absicherungspflicht.

Stellungnahme zum Gebäude Modernisierungsgesetz

KiB Logo Subtitle

Lobbyregisternummer: R0059519

Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitäts-infrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“

Gesamtbewertung:

Aufgabe des GModG ist es, an dem beschriebenen Zielbild des Klimaschutzgesetzes orientiert Planungssicherheit zu bieten und die entsprechenden Entscheidungen zu veranlassen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diesen Anspruch nicht. Mehr Transparenz statt mehr Bürokratie Der vorliegende Referentenentwurf ist schwer durchschaubar. Dass keine Synopse zur Verfügung gestellt wurde, erschwert eine sachliche Prüfbarkeit auch für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.. Wir bedauern die sehr kurze Frist zur Stellungnahme dieser komplexen Gesetzesänderung. Insgesamt können wir nicht erkennen, dass durch diesen Entwurf die praktische Anwendung des Gesetzes erleichtert wurde.

Der KiB e.V. sieht daher in folgenden Punkten wesentlichen Änderungsbedarf:

  1. Dekarbonisierungspfad:
    Das GModG sollte einen Dekarbonisierungspfad mit überprüfbaren Zwischenzielen vorgeben. Ein Weiterbetrieb von fossilen Heizungsanlagen nach 2045 (Streichung von §72 GEG) gefährdet die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzgesetzes.
  2. Planungssicherheit:
    Investoren und Eigentümer müssen sich darauf verlassen können, dass die Regierungen in Deutschland an einem ernsthaften, wissenschaftlich fundierten, Klimaschutzplan festhalten.
  3. Treibhausgasbilanzen als Steuerungsgröße:
    Nach unserer Auffassung sollte im neuen GModG die alleinige Steuerungsgröße „CO2-Emissionen“ verwendet werden.
  4. Emissionsfaktoren Anlage 9
    Die Tabelle der Anlage 9 gibt an, mit welchen Faktoren [g CO2-Äquivalent pro kWh] die Emission von Wärmeerzeugungsanlagen zu bilanzieren sind. Gegenüber der Anlage 9 im GEG werden die Werte in Anlage 9 des GModG
    wie folgt geändert:
    Der Kennwert für Biogas wird von 140 g/kWh auf 80 g/kWh gesetzt.
    Biogenes Flüssiggas wird von 180 g/kWh auf 80 g/kWh gesetzt.
    Bioöl von 210 g/kWh auf 80 g/kWh gesetzt.
    Strom (netzbezogen) von 560 g/kWh auf 100 g/kWh.
    Die Änderungen dieser Kennwerten gegenüber dem GEG 2024 ist für uns nicht nachvollziehbar. Das UBA veröffentlichte am 23.03.2026: „Pro Kilowattstunde des in Deutschland verbrauchten Stroms wurden im Jahr 2025 bei der Erzeugung durchschnittlich 344 Gramm CO2 ausgestoßen.“

Die in Anlage 9 festgelegten Emissionsfaktoren weisen Inkonsistenzen gegenüber den jährlich veröffentlichten Treibhausgasemissionswerten des Umweltbundesamt für erneuerbare Energieträger (Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2024 | Umweltbundesamt) sowie den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlichten CO₂-Faktoren auf (vgl. Informationsblatt CO₂-Faktoren 2025: Informationsblatt CO₂-Faktoren 2025).
Anstelle der statischen Festlegungen in Anlage 9 sollte ein dynamischer Verweis auf ein konsistentes, wissenschaftlich belastbares und regelmäßig aktualisiertes Set von Treibhausgasemissionsfaktoren für fossile und erneuerbare Energieträger aufgenommen werden. Die zugrunde gelegten Emissionsfaktoren sollten dabei auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, jährlich fortgeschrieben werden und unter eindeutiger Angabe der jeweiligen Datenquellen und methodischen Grundlagen veröffentlicht werden.

gez.

Martin Ufheil
Vorstandsmitglied

Kurt Gramlich
Vorsitzender
Klimaschutz im Bundestag e.V.

Sie können die Stellungnahme auch hier als PDF herunterladen.

Kernthema: Saisonale Speicherung

Zwischenbericht von Jörg Unger, Mitglied des Vorstandes: Was bisher geschah und wie es weitergeht.

Sungrow emea itv MC5S6cU unsplash

Bei der Mitgliederversammlung des KiB am 25.03.2026 in Freiburg hatten wir über saisonale Energiespeicherung in einem zukunftsfähigen Energiesystem gesprochen: Warum sind neben Kurzzeitspeichern, v.a. Batterien, auch Speichermöglichkeiten nötig die mehre, Tage, Wochen oder sogar Monate abdecken können? Wie können sie realisiert und in das Energiesystem integriert werden?

Schon die angeregte Diskussion bei der Mitgliederversammlung zeigte, dass sehr viele unterschiedliche Aspekte zu betrachten sind, wie z.B. das Zusammenspiel von Strom- und Wärmeversorgung, Infrastrukturentwicklung für Strom- und Gasnetze aber auch für alternative Brennstoffe sowie der Stand der Technik und die ökonomische Bewertung verschiedener Alternativen. Ohne Zweifel ein breites Thema, das im politischen Diskurs bislang entweder gar nicht oder bestenfalls auf „Wasserstoff“ reduziert betrachtet wird. Da stellt sich die Frage, was wir als KiB dazu beitragen können, saisonale Energiespeicherung auf die Agenda und in die Umsetzung zu bringen. Verheben wir uns an einem derart dicken Brett? Allein vielleicht, aber in Zusammenarbeit mit anderen lässt sich diese Breite möglicherweise mit Durchschlagskraft abdecken.

Da war es eine glückliche Fügung, dass unser Vorstandsvorsitzender Kurt Gramlich bei seinen Aktivitäten zum Ausbau unseres Netzwerkes mit dem Solarförderverein (SFV)  in Kontakt kam. Der SFV ist Mitglied beim Runden Tisch für Erneuerbare Energien, einem Zusammenschluss verschiedener NGOs, Energiegenossenschaften und Forschungseinrichtungen. Dort wurde unter Führung des Vorsitzenden des SFV, Prof. Eberhard Waffenschmidt, im April 2026 eine Arbeitsgruppe „Langzeitspeicherung“ gegründet. Da bot sich die Chance, unseren für das Kernthema „Saisonale Energiespeicherung“ zuständigen Vorstand Jörg Unger als Vertreter des KiB in diese Arbeitsgruppe zu entsenden.

Ziel der Arbeitsgruppe ist, politisch anschlussfähige Handlungsempfehlungen abzuleiten, indem sie aktuelle Forschungsergebnisse zusammenzuführt, praktische Erfahrungen aus Projekten und Unternehmen einbezieht und technologische Optionen systematisch vergleicht. Ein gemeinsames Positionspapier soll folgende Fragen beantworten:

  • Wie groß ist der tatsächliche Bedarf an Langzeitspeichern im deutschen Energiesystem?
  • Welche Technologien eignen sich besonders für saisonale Energiespeicherung?
  • Welche regulatorischen Rahmenbedingungen sind erforderlich, um Investitionen zu ermöglichen?

Ein wesentlicher Teil wird sich dabei der techno-ökonomischen Bewertung verschiedener Speicheroptionen widmen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises werden für unterschiedliche Teile die Erstellung übernehmen. Viele der Mitglieder verfügen über umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Wärme und Strom. Als KiB werden wir uns schwerpunktmäßig über die Themen Wassertoff und synthetische Speicher einbringen, da wir hier u.a. auf Vorarbeiten unseres Beirats Matthias Seelmann-Eggebert und die berufliche Vorgeschichte unseres Vorstands Jörg Unger in der Chemieindustrie zurückgreifen können. Damit können wir das Kompetenzprofil der AG zweckmäßig erweitern.

Das Autorenteam deckt eine große inhaltliche Breite ab und ist sehr engagiert gestartet. Das ist vielversprechend. Doch das Brett, das es zu bohren gilt, ist dick! Deshalb: Wer immer selbst mitarbeiten möchte oder Menschen mit Expertise auf diesem Gebiet kennt: Bitte melden!

Ansprechpartner: Jörg Unger, joerg.unger@klimaschutz-im-bundestag.de

Grundlagen des Bau-Turbos für Kommunalpolitiker*innen

Am 14. April nahmen über 430 Teilnehmende – vor allem Fachkräfte aus kommunalen Verwaltungen, Stadtplanung und Gemeinderäten – an unserer gemeinsamen Veranstaltung in Kooperation mit BUND, A4F, DGNB und Bundesarchitektenkammer teil. Im Mittelpunkt stand die Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken des sogenannten „Bau-Turbos“.

Im Fokus stand zunächst die Vermittlung der rechtlichen und planerischen Grundlagen. Nach einem Input unseres politischen Referenten Philipp George folgte eine ausführliche Q&A-Session, in der konkrete Fragen aus der Praxis aufgegriffen wurden. Die Moderation übernahm DGNB-Vorständin Christine Lemaitre.

Deutlich wurde: Der Bau-Turbo birgt erhebliche Risiken – insbesondere durch erleichtertes Bauen im Außenbereich, was Flächenverbrauch und Zersiedlung weiter vorantreiben könnte.

Gleichzeitig eröffnet er Chancen im Innenbereich, da Verfahren beschleunigt und etwa Änderungen von Bebauungsplänen übersprungen werden können.

Die Veranstaltung machte damit die Spannungsfelder deutlich, in denen sich aktuelle wohnungs- und klimapolitische Entscheidungen bewegen.

mehr Informationen zu Bau-Turbo kommunal

Sanierung statt Abriss? Perspektiven auf die August-Ganther-Str.

Am 18. April 2026 fand im Gasthaus im Schützen in Freiburg eine Podiumsdiskussion zur Zukunft der August-Ganther-Straße statt.

Auf dem Podium diskutierten Prof. Wilhelm Stahl, Willi Sutter, Achim Wiehle und Monika Stein. Die Veranstaltung wurde von Philipp George eröffnet und von Beatrix Tappeser moderiert.

Im Mittelpunkt stand ein Bauprojekt, das exemplarisch für den Umgang mit bestehender Bausubstanz ist. Die ursprünglich für französische Offiziere errichteten Gebäude zeichnen sich durch eine für ihre Zeit ungewöhnlich hohe Qualität aus.

Während Einigkeit darüber bestand, dass zusätzlicher Wohnraum benötigt wird, blieb der richtige Weg dorthin umstritten. Viele Akteur*innen aus Politik, Mieterschaft und Verbänden sprachen sich gegen einen Abriss aus und plädierten für eine Weiterentwicklung des Bestands.

Auch wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Fragen wurden diskutiert: Ein Neubau erschien voraussichtlich teurer als eine Sanierung mit Aufstockung, Kündigungen galten als juristisch angreifbar, und die Entscheidungsgrundlagen der BImA wurden kritisch hinterfragt. Zudem wurden die höheren CO₂-Emissionen sowie der Verlust gewachsener Strukturen durch Abriss und Neubau thematisiert.

Bereits am Nachmittag bestand die Möglichkeit, die Gebäude vor Ort zu besichtigen.

mehr Informationen zur August-Ganther-Str.

Impulsvortrag von Professor Rüdiger Glaser, Universität Freiburg

Im Rahmen unserer Mitgliederveranstaltung am 25. März 2025 hielt Prof. Rüdiger Glaser im Solar Info Center in Freiburg sowie online einen Impulsvortrag.

Er setzte sich mit der Frage auseinander, wie sich das Zusammenspiel von Gesellschaft und Klima in den letzten rund 250 Jahren entwickelt hat und welche Lehren sich daraus für die heutige Transformation des Energiesystems ziehen lassen. Grundlage seines Vortrags bildete sein Buch „Klimadämmerung“, in dem er faktenbasiert historische Entwicklungen analysiert und Perspektiven für eine nachhaltige Zukunft aufzeigt.

Dabei wurde deutlich, dass trotz aktueller gesellschaftlicher und geopolitischer Spannungen die Chance besteht, durch richtige Entscheidungen eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Ziel des Vortrags war es, Mut und Motivation zu stärken, sich weiterhin für Klimaschutz und gesellschaftlichen Wandel einzusetzen.

Im Anschluss bestand Gelegenheit zum Austausch vor Ort und online.

Umbauturbo statt Bauturbo Teil 2

In einer Online-Veranstaltung am 29. Oktober 2025 vertieften wir die neuen Möglichkeiten und Herausforderungen des sogenannten „Bauturbos“.

Wir diskutierten insbesondere die Verlagerung von Verantwortung auf die Kommunen und die Frage, wie diese die entstehenden Spielräume sinnvoll nutzen und Risiken begrenzen können. Dabei standen zentrale Aspekte wie Bodenpolitik, Bauordnungsrecht, kommunales Vorkaufsrecht sowie Wechselwirkungen mit der Mobilitätswende im Fokus.

Auf dem Podium sprachen Philipp George und Judith Nurmann, moderiert von Kurt Gramlich. Nach einem rund 60-minütigen Gespräch wurde die Diskussion für Fragen aus dem Publikum geöffnet.

Herbstgespräch 2025

Am 22. Oktober 2025 stellte unser Team die aktuellen Gespräche und Aktivitäten zwischen Freiburg und Berlin vor.

Wir präsentierten den neuen Vorstand, ordneten die aktuelle Energiepolitik ein und gaben Updates zum sogenannten „Bauturbo“. Anschließend gab es Raum für Fragen und Austausch mit den Teilnehmenden.