Eine effiziente Praxis braucht im Grundsatz Planungssicherheit für drei Legislaturperioden.

Martin Ufheil (Vorstand) über das Gebäudemodernisierungsgesetz:

Wie kaum ein anderes Gesetz steht der aktuelle Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der öffentlichen Kritik. Seien es der Normenkontrollrat, der Bundesrat, die Fachverbände, die geladenen Sachverständigen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, oder das Klimahandwerk. Der in der Fachöffentlichkeit umstrittenste Punkt ist die Biotreppe. Der Energiekonzern EON lehnt in einer außergewöhnlichen Allianz zusammen mit den Umweltverbänden BUND, Nabu und DUH die Biotreppe ab. Befürworter der Biotreppe (Grüngasquote) wie Uniper und Unternehmen aus der Gaswirtschaft wollen vor allem die Geschäftsgrundlagen für Biomethan und Grüne Brennstoffe erhalten. Der größte Verband der Energiewirtschaft, der BDEW hat sich dazwischen positioniert. Eine Grüngasquote kann für die Nutzung in der Industrie oder zur Abdeckung der Residuallast in KWK-Anlagen eine sinnvolle Forderung sein, im GModG hat sie nichts zu suchen, da treibhausgasarme Brennstoffe für die Verbrennung im Gaskessel zu wertvoll sind.

Trotz dieser massiven Kritik erweckt die Politik den Eindruck, dass alles richtig, überlegt und eigentlich auch schon entschieden sei.

Wir haben in den letzten Wochen unsere eigene Stellungnahme bei den zuständigen Berichterstattern von CDU und SPD eingebracht. In unserem Entwurf zu einem Positionspapier haben wir aufgezeigt, dass es um weit mehr geht als um eine Grüngasquote, sondern um verlässliche Rahmenbedingungen, die deutlich länger halten als nur eine Legislaturperiode. Vor allem braucht es: „PLANUNGSSICHERHEIT“.

Gleichzeitig haben wir verdeutlicht, dass neben den vielfach kritisierten Punkten wie Grüngasquote und fehlendes Enddatum für die Fossilen auch die Änderungen hinsichtlich der Hybrid-Heizsysteme und des Referenzgebäudes zu einer vollständigen Verunsicherung im Gebäudesektor führen werden.

Den aktuellen Stand unseres Positionspapiers „Eine effiziente Praxis braucht im Grundsatz Planungssicherheit für drei Legislaturperioden“ lesen Sie gerne hier/1. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen. Ganz besonders freuen wir uns über Unternehmen und Kommunen die bereit sind uns hier zu unterstützen. Melden Sie sich gerne per Mail (info@klimaschutz-im-bundestag.de)

Warum wir eine Absicherungspflicht brauchen

Kolumne von Matthias Seelmann-Eggebert, Juni 2026

Die Bestrebungen, eine treibhausgasneutrale Energieversorgung zu verwirklichen, haben in den letzten Jahren zu einem erfreulich raschen Zubau von erneuerbaren Energien geführt. Mit der voranschreitenden Entwicklung von Sonnenstrom und Windkraft ist der Anteil der Erneuerbaren an der Deckung der elektrischen Jahreslast von 31% im Jahr 2015 auf 55% im Jahr 2025 angestiegen und soll im Jahr 2030 80% erreichen. Strom aus PV- und Windkraftanlagen ist inzwischen konkurrenzlos billig, hat aber den Nachteil großer witterungsbedingter Schwankungen und damit einer fehlenden Disponibilität.

Das systematische Problem

Hieraus ergibt sich ein systemisches Problem, denn ein Teil des erzeugten Stroms kann nicht direkt genutzt werden. Er wird zu Zeiten erzeugt, zu denen die elektrischen Verbraucher fehlen. Ein beachtlicher Teil dieses überschüssigen Stroms kann zwar in Batterien zwischengespeichert werden. Ein Teil des Überschusses entsteht aber in Witterungsperioden von mehreren Tagen und kann nicht mehr von Batteriespeichern bewältigt werden. Dieser Anteil an erneuerbarem Strom, der nicht direkt genutzt werden kann, steigt mit dem Zubau immer stärker an und führt zu einer von Jahr zu Jahr erhöhten Stundenzahl mit negativen Strompreisen. Bei dem langfristig angestrebten bilanziellen Ausgleich von Jahreserzeugung und Jahreslast (und dem vorgesehenen Verhältnis von Windkraft und PV) werden nur noch ungefähr 70% des Stroms direkt, d.h. ohne Speicher nutzbar sein. Etwa 10-15% können durch Kurzzeitspeicher nutzbar gemacht werden. Es verbleiben aber etwa 15-20% des Energiebedarfs, der trotz ausgeglichener Jahresbilanz aus anderen Quellen beschafft werden muss.

Das Residuallast-Dilemma

Mit anderen Worten, auf Grund der wetterabhängigen Natur von Sonnen- und Windstrom und den daraus resultierenden Ertragsschwankungen verbleibt grundsätzlich eine Menge an Strombedarf, die nicht durch diese Energiequellen gedeckt werden kann, die sogenannte unvermeidliche Residuallast. Zum Ausgleich der unvermeidlichen Residuallast werden deshalb auch zukünftig zwingend thermische Kraftwerke benötigt, es sei denn andere disponible Energieerzeuger (wie z.B. Hochtemperatur-Brennstoffzellen) erreichen ausreichende Technologiereife.
Der Beitrag der konventionellen thermischen Kraftwerke zur Energiebilanz kann also nur bis auf einen Sockel reduziert werden, der etwa 20% beträgt. Treibhausgasneutralität kann für diesen Sockel nur, in einem weiteren Schritt, nämlich durch Ersatz von fossilen durch klimaneutrale Brennstoffe erzielt werden. Von der heutigen Situation ausgehend wird die Betriebsstundenzahl der existierenden thermischen Kraftwerke abnehmen und ein Neubau dadurch finanziell zunehmend unattraktiver.

Energie und Leistung

Die Zielmarke für den Anteil der Energie, die künftig aus thermischen Kraftwerken kommen muss, liegt damit weitgehend fest. Für die Versorgungssicherheit ist aber nicht die erzeugte Energiemenge (kWh), sondern die verfügbare Leistung (kW) solcher Kraftwerke maßgeblich. Die disponible Leistung aus thermischen Kraftwerken, die für eine umfängliche Versorgungssicherheit bereitgestellt werden muss, erweist sich als sehr hoch, wodurch die Betriebsstundenzahl weiter absinkt. Damit die Versorgungssicherheit auch langfristig sichergestellt ist, bedarf es einer Kraftwerksstrategie.

Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt

Die gegenwärtige Kraftwerkstrategie der Bundesregierung sieht einen Kapazitätsmarkt für Kraftwerke vor, die auf Abruf gesicherte Leistung für einen Zeitbereich von vielen Tagen bereitstellen sollen. Der Begriff eines Marktes ist hier allerdings irreführend. Nach einer einmaligen Ausschreibung werden über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten jährliche Fixzahlungen geleistet. Es handelt sich also eher um eine langjährige festgeschriebene Subvention für Gaskraftwerke, die deren Zubau trotz nachlassender finanzieller Attraktivität sicherstellen soll. Noch in diesem Jahr will das Wirtschaftsministerium zu diesem Zweck 10 GW an gesicherter Leistung ausschreiben.

Wie hoch ist die gesicherte Leistung, die benötigt wird?

Versorgungssicherheit bedeutet, dass der Strombedarf zu jedem Zeitpunkt im Jahr vollständig durch die vorhandenen Energieerzeuger abgedeckt werden können muss. Die Durchschnittsleistung, die sich aus dem Jahresverbrauch in Deutschland ergibt, beträgt heute 60 GW, wobei im Jahr 2025 Spitzenlasten bis zu 76 GW aufgetreten sind. Die Verteilung der Tageserträge von Wind- und Sonnenstromanlagen zeigen grundsätzlich immer mehrere Tage mit sehr geringen Erträgen. So entstehen Fehlbeträge, die nicht durch Batterien ausgeglichen werden können. Daher muss das Stromsystem an diesen Tagen die Last vollständig aus thermischen Kraftwerken decken können. Dies bedeutet: Im Grunde müssen wir parallel zu den Erneuerbaren Energien ein komplettes konventionelles Kraftwerksystem erhalten bzw. zusätzlich aufbauen, das künftig nur an wenigen Stunden im Jahr in vollem Umfang im Einsatz sein wird und die allermeiste Zeit lediglich in Reserve vorgehalten wird. Unter Berücksichtigung einer sinnvollen, weitgehenden Elektrifizierung ist davon auszugehen, dass die Durchschnittsleistung der Jahreslast (und damit die abzusichernde Leistung) bis zum Jahr 2040 auf über 110 GW ansteigen wird.

Absicherungspflicht statt Kapazitätsmarkt?

Neben dem Kapazitätsmarkt ist eine sogenannte Absicherungspflicht als Alternative im Gespräch. Der Absicherungspflicht liegt folgender einfacher Gedanke zu Grunde: Für jede aus PV oder Windkraft erzeugten Kilowattstunde muss ein Backup aus thermischen Kraftwerken bereitstehen. Hierfür hat der Verbraucher oder der Erzeuger Sorge zu tragen.

Was bedeutet das in der Praxis? Durch Zubau an PV mit einer Nennleistung von 1 kWP werden im Jahr auf 8760 Stunden verteilt etwa 1000 kWh an zusätzlicher elektrischer Energie erzeugt. Über das Jahr gerechnet stehen somit durchschnittlich etwa 110 W an zusätzlicher Erzeugungsleistung zur Verfügung.

Für Windkraftanlagen ergibt sich ein anderes Verhältnis zwischen Nennleistung und Absicherungsleistung. Windkraft an Land produziert jährlich pro MW Nennleistung etwa 2,5 GWh an elektrischer Energie. Pro installierte Kilowattstunde ergibt sich hier im Jahresdurchschnitt eine höhere Erzeugungsleistung von 290 Watt.

Diese Durchschnittsleistung ist nun durch thermische Kraftwerke abzusichern. Meist wird diskutiert, dass diese Absicherung durch den Verbraucher, d.h. die Stadtwerke, Großindustrie etc. erfolgen soll. Diese Absicherung könnte aber auch dadurch erfolgen, indem der Betreiber der EE-Anlagen einen Anteil von einem bestehenden Kraftwerk kauft oder in einen Fonds einbezahlt, aus dem neue thermische Kraftwerke gebaut werden. Durch eine solche Tandem-Regelung ist der gleichzeitige Ausbau von thermischen Kraftwerken in dem erforderlichen Umfang gesichert, der ohne eine solche Regelung ggf. finanziell unattraktiv wäre. Denkbar wäre auch, an Stelle eines Kaufs eine verbindliche vertragliche Absicherung installierter Leistung von Wind- und Solarstrom durch thermische Kraftwerksleistung. Die genaue Ausgestaltung der Absicherungspflicht wäre im Rahmen einer gesetzlichen Regelung noch festzulegen. So könnte z.B. das Mehr an Kapitalkosten, welches für die Projektierer von Wind- und PV-Kraftwerken entstünde, durch eine staatliche Absicherung dieses Kreditanteils reduziert werden

Finanzielle Mehrbelastungen für die Erneuerbaren

Für den Bau eines modernen GuD-Kraftwerks mit einer Leistung von 1 GW werden Investitionskosten zwischen 800 Mio € (IER Stuttgart) und 1,4 Mrd € (DIW Berlin) angegeben. Ein einfaches Gasturbinenkraftwerk kostet etwa die Hälfte. Um zu einer qualitativen Einschätzung zu kommen, kann als Gegenwert für eine 1 kW-Kraftwerksanteil 800 € angenommen werden. Die Investitionskosten für eine Freiflächen PV-Anlage pro kW Nennleistung sind ähnlich hoch. Von der Nennleistung ist die Durchschnittsleistung und damit etwa 11% (der Nennleistung) abzusichern. Der Kapitaleinsatz steigt für den FFPV-Projektierer mit Absicherung nach dem vorgeschlagenen Beteiligungsmodell (Beteilung an einem Neubau eines Gaskraftwerkes) um 10 bis 15%. Die Investitionskosten bei Windkraft an Land liegen bei etwa 1000 bis 1500 € pro kW Nennleistung. Die abzusichernde Leistung ist hier größer und dementsprechend fällt hier der Aufschlag mit 15 bis 23% höher aus. Diese Aufschläge durch die Absicherungspflicht sind nicht verloren, denn mit den thermischen Kraftwerken lässt sich auch in Zukunft noch Geld verdienen. Ihnen verbleiben (auch bei optimalem Ausbau von Batteriespeichern) ein Segment von ca. 20% am Strommarkt. Selbst wenn man den gesamten thermischen Kraftwerkspark neu aufbauen müsste liegen die zusätzlichen Investitionskosten im Bereich von 15 bis 20%.

Strompreis

Geht man davon aus, dass die Investitionskosten über 20 Jahre auf den Strompreis umgelegt werden und mittelfristig noch 70% des Stroms aus WK und PV direkt genutzt werden können, so ergäbe sich (unter Vernachlässigung von Betriebskosten und Kapitalkosten) ein Strompreis von 6 ct pro kWh für Sonnenstrom und 3,5 ct pro kWh für Windstrom.
Was kostet im Vergleich der Strom aus Residuallastkraftwerken? Bei dem betrachteten Finanzierungsmodell der Absicherungspflicht würde Strom aus den Kraftwerken mit reinen Betriebskosten zu Buche schlagen. Der Preis für Erdgas wird künftig vermutlich kaum unter 5 ct pro kWh fallen. Bei einem optimistisch angenommenen elektrischen Wirkungsgrad von 50% würden Stromkosten von mindestens 10 ct pro kWh entstehen. Schon bei einem CO2-Preis von 100 € pro Tonne würden allein die Emissionszertifikate mit zusätzlich 6 ct pro kWh zu Buche schlagen. Auf 20 Jahre umgelegt, würden die Investitionskosten für die thermischen Kraftwerke bei einem 20% Anteil am Strommarkt zusätzlich mit 2,3 ct pro kWh zu Buche schlagen. In dem vorgeschlagenen Beteiligungsmodell wären die Investitionskosten für die thermischen Kraftwerke bereits im Strompreis für die Erneuerbaren Energien enthalten. Diese halten aber mit ca. 70% einen größeren Strommarktanteil, so dass die Investitionskosten auf mehr Kilowattstunden umgelegt werden können.

Fazit

Eine Absicherungspflicht würde die Versorgungssicherheit dynamisch und automatisch ergeben, indem Residuallastkraftwerke im erforderlichen Maß zugebaut werden. Bei geeigneter Ausgestaltung würde sie zu überschaubaren Mehrkosten bei der Projektierung führen. Da die Betreiber von Windkraft- und Solarparks im Beteiligungsmodell bei dem Betrieb der Residuallastkraftwerke ein Mitspracherecht haben, wird deren Einsatz und damit auch die verbundenen Emissionen auf einem Minimum gehalten.

Ein Kapazitätsmarkt wird hingegen in Zukunft immer wieder neue auf Schätzungen basierende Ausschreibungen erfordern und muss langfristig Leistungen von mehr als 100 GW absichern. Das führt zu langfristigen hohen Subventionen und belastet alle Steuerzahler. Trotz dieser Zahlungen ist geplant, dass diese Kraftwerke zusätzlich am Strommarkt teilnehmen dürfen. Sie treten so auch an Tagen ohne unvermeidliche Residuallast in Konkurrenz mit den Erneuerbaren Energien.

An Stelle eines Kapazitätsmarkt mit planwirtschaftlichen Zügen besteht mit der Absicherungspflicht eine marktgerechte Regelung, die sich dynamisch dem Zubau anpasst. Die Kosten werden über den Strompreis finanziert, so dass große Verbraucher auch entsprechend mehr beizutragen haben. Ökonomische, soziale und politische Argumente sprechen gegen den Kapazitätsmarkt und stattdessen für die Einführung einer Absicherungspflicht.

Dokumentation „Vom EFH zum MFH“

Am 18.06.2026 fand die Online-Podiumsdiskussion „Vom Einfamilienhaus zum Mehrfamilienhaus“ statt.

Auf dem Podium:

  • Johanna Kliegel – Wohnraumagentur Göttingen
  • Tanja Kenkmann – Öko-Institut
  • Oliver Pöpsel – CDU/CSU-Fraktion Finanzausschuss Bundestag, Wahlkreis: Soest
  • [Kurfristig verhindert] Lutz Brinkmann – CDU/CSU-Fraktion Bauausschuss Bundestag, Wahlkreis: Osnabrück-Land

Moderation: Philipp George, Politischer Referent, Klimaschutz im Bundestag e.V

Zentrale Erkenntnisse

Wissenschaft und Praxis haben übereinstimmend betont, dass die Kosten für die EFH-Teilung eine der zentralen Hürden ist und mit einem Bundes-Förderprogramm adressiert werden sollten. Tanja Kenkmann schätzt, dass ein Förderbudget von 500 Millionen Euro 20.000 Hausteilungen pro Jahr ermöglichen würde. Der Bundespolitiker Oliver Pöpsel sieht die Notwendigkeit eines solchen Programms und hält 500 Millionen Euro im Haushalt für darstellbar.

Die öffentliche Hand sollte eine Optionenpolitik in Bezug auf das EFH verfolgen. Die Ansprüche, Bedarfe und Möglichkeiten eines Haushalts ändern sich über die Zeit. Genau hier setzen Wohnraumagenturen mit ihren Beratungen an. Aus Sicht der Praxis und Wissenschaft sind sie unerlässlich, um eine konsequente Aktivierung von untergenutztem Wohnraum umzusetzen. Da die Kassenlage bei den Kommunen extrem angespannt ist, sollten sie auf kommunaler bzw. Landkreisebene vom Bund gefördert werden.

Kommunen unterschätzen die Kosten für neue EFH-Gebiete. Gerade bei abnehmender Siedlungsdichte kann das zu gravierenden Problemen führen. Johanna Kliegel nennt beispielhaft das Quartier Weende-Nord. Seit den 90er Jahren ist die Bewohner*innenzahl von ursprünglich 3500 um 500-600 Menschen zurück gegangen, was einer Reduktion von 18% entspricht. Dies kann für Gastronomie und kleine Läden eine große Herausforderung sein und letztlich dazu führen, dass viele Einrichtungen, die zu der Attraktivität des Quartiers beitragen, im Laufe der Zeit verschwinden. EFH-Teilungen können helfen, die Siedlungsdichte zu stabilisieren und wieder zu steigern.

Folien der Referentinnen

Tanja Kenkmann, Senior Researcher, Abteilung Energie und Klima, Öko-Institut

Impulsvortrag Kenkmann 18.06.2026 NUR ERSTE SEITE

Johanna Kliegel, Koordinatorin Flächenoptimiertes Wohnen, Wohnraumagentur Göttingen

2026 06 18 Klimaschutz im Bundestag final NUR ERSTE Seite

Aufzeichnung

Hier gelangen Sie zur Aufzeichnung auf Digitalcourage (PeerTube):

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Stellungnahme zum Gebäude Modernisierungsgesetz

KiB Logo Subtitle

Lobbyregisternummer: R0059519

Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitäts-infrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“

Gesamtbewertung:

Aufgabe des GModG ist es, an dem beschriebenen Zielbild des Klimaschutzgesetzes orientiert Planungssicherheit zu bieten und die entsprechenden Entscheidungen zu veranlassen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diesen Anspruch nicht. Mehr Transparenz statt mehr Bürokratie Der vorliegende Referentenentwurf ist schwer durchschaubar. Dass keine Synopse zur Verfügung gestellt wurde, erschwert eine sachliche Prüfbarkeit auch für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.. Wir bedauern die sehr kurze Frist zur Stellungnahme dieser komplexen Gesetzesänderung. Insgesamt können wir nicht erkennen, dass durch diesen Entwurf die praktische Anwendung des Gesetzes erleichtert wurde.

Der KiB e.V. sieht daher in folgenden Punkten wesentlichen Änderungsbedarf:

  1. Dekarbonisierungspfad:
    Das GModG sollte einen Dekarbonisierungspfad mit überprüfbaren Zwischenzielen vorgeben. Ein Weiterbetrieb von fossilen Heizungsanlagen nach 2045 (Streichung von §72 GEG) gefährdet die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzgesetzes.
  2. Planungssicherheit:
    Investoren und Eigentümer müssen sich darauf verlassen können, dass die Regierungen in Deutschland an einem ernsthaften, wissenschaftlich fundierten, Klimaschutzplan festhalten.
  3. Treibhausgasbilanzen als Steuerungsgröße:
    Nach unserer Auffassung sollte im neuen GModG die alleinige Steuerungsgröße „CO2-Emissionen“ verwendet werden.
  4. Emissionsfaktoren Anlage 9
    Die Tabelle der Anlage 9 gibt an, mit welchen Faktoren [g CO2-Äquivalent pro kWh] die Emission von Wärmeerzeugungsanlagen zu bilanzieren sind. Gegenüber der Anlage 9 im GEG werden die Werte in Anlage 9 des GModG
    wie folgt geändert:
    Der Kennwert für Biogas wird von 140 g/kWh auf 80 g/kWh gesetzt.
    Biogenes Flüssiggas wird von 180 g/kWh auf 80 g/kWh gesetzt.
    Bioöl von 210 g/kWh auf 80 g/kWh gesetzt.
    Strom (netzbezogen) von 560 g/kWh auf 100 g/kWh.
    Die Änderungen dieser Kennwerten gegenüber dem GEG 2024 ist für uns nicht nachvollziehbar. Das UBA veröffentlichte am 23.03.2026: „Pro Kilowattstunde des in Deutschland verbrauchten Stroms wurden im Jahr 2025 bei der Erzeugung durchschnittlich 344 Gramm CO2 ausgestoßen.“

Die in Anlage 9 festgelegten Emissionsfaktoren weisen Inkonsistenzen gegenüber den jährlich veröffentlichten Treibhausgasemissionswerten des Umweltbundesamt für erneuerbare Energieträger (Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2024 | Umweltbundesamt) sowie den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlichten CO₂-Faktoren auf (vgl. Informationsblatt CO₂-Faktoren 2025: Informationsblatt CO₂-Faktoren 2025).
Anstelle der statischen Festlegungen in Anlage 9 sollte ein dynamischer Verweis auf ein konsistentes, wissenschaftlich belastbares und regelmäßig aktualisiertes Set von Treibhausgasemissionsfaktoren für fossile und erneuerbare Energieträger aufgenommen werden. Die zugrunde gelegten Emissionsfaktoren sollten dabei auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, jährlich fortgeschrieben werden und unter eindeutiger Angabe der jeweiligen Datenquellen und methodischen Grundlagen veröffentlicht werden.

gez.

Martin Ufheil
Vorstandsmitglied

Kurt Gramlich
Vorsitzender
Klimaschutz im Bundestag e.V.

Sie können die Stellungnahme auch hier als PDF herunterladen.

Kernthema: Saisonale Speicherung

Zwischenbericht von Jörg Unger, Mitglied des Vorstandes: Was bisher geschah und wie es weitergeht.

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Bei der Mitgliederversammlung des KiB am 25.03.2026 in Freiburg hatten wir über saisonale Energiespeicherung in einem zukunftsfähigen Energiesystem gesprochen: Warum sind neben Kurzzeitspeichern, v.a. Batterien, auch Speichermöglichkeiten nötig die mehre, Tage, Wochen oder sogar Monate abdecken können? Wie können sie realisiert und in das Energiesystem integriert werden?

Schon die angeregte Diskussion bei der Mitgliederversammlung zeigte, dass sehr viele unterschiedliche Aspekte zu betrachten sind, wie z.B. das Zusammenspiel von Strom- und Wärmeversorgung, Infrastrukturentwicklung für Strom- und Gasnetze aber auch für alternative Brennstoffe sowie der Stand der Technik und die ökonomische Bewertung verschiedener Alternativen. Ohne Zweifel ein breites Thema, das im politischen Diskurs bislang entweder gar nicht oder bestenfalls auf „Wasserstoff“ reduziert betrachtet wird. Da stellt sich die Frage, was wir als KiB dazu beitragen können, saisonale Energiespeicherung auf die Agenda und in die Umsetzung zu bringen. Verheben wir uns an einem derart dicken Brett? Allein vielleicht, aber in Zusammenarbeit mit anderen lässt sich diese Breite möglicherweise mit Durchschlagskraft abdecken.

Da war es eine glückliche Fügung, dass unser Vorstandsvorsitzender Kurt Gramlich bei seinen Aktivitäten zum Ausbau unseres Netzwerkes mit dem Solarförderverein (SFV)  in Kontakt kam. Der SFV ist Mitglied beim Runden Tisch für Erneuerbare Energien, einem Zusammenschluss verschiedener NGOs, Energiegenossenschaften und Forschungseinrichtungen. Dort wurde unter Führung des Vorsitzenden des SFV, Prof. Eberhard Waffenschmidt, im April 2026 eine Arbeitsgruppe „Langzeitspeicherung“ gegründet. Da bot sich die Chance, unseren für das Kernthema „Saisonale Energiespeicherung“ zuständigen Vorstand Jörg Unger als Vertreter des KiB in diese Arbeitsgruppe zu entsenden.

Ziel der Arbeitsgruppe ist, politisch anschlussfähige Handlungsempfehlungen abzuleiten, indem sie aktuelle Forschungsergebnisse zusammenzuführt, praktische Erfahrungen aus Projekten und Unternehmen einbezieht und technologische Optionen systematisch vergleicht. Ein gemeinsames Positionspapier soll folgende Fragen beantworten:

  • Wie groß ist der tatsächliche Bedarf an Langzeitspeichern im deutschen Energiesystem?
  • Welche Technologien eignen sich besonders für saisonale Energiespeicherung?
  • Welche regulatorischen Rahmenbedingungen sind erforderlich, um Investitionen zu ermöglichen?

Ein wesentlicher Teil wird sich dabei der techno-ökonomischen Bewertung verschiedener Speicheroptionen widmen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises werden für unterschiedliche Teile die Erstellung übernehmen. Viele der Mitglieder verfügen über umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Wärme und Strom. Als KiB werden wir uns schwerpunktmäßig über die Themen Wassertoff und synthetische Speicher einbringen, da wir hier u.a. auf Vorarbeiten unseres Beirats Matthias Seelmann-Eggebert und die berufliche Vorgeschichte unseres Vorstands Jörg Unger in der Chemieindustrie zurückgreifen können. Damit können wir das Kompetenzprofil der AG zweckmäßig erweitern.

Das Autorenteam deckt eine große inhaltliche Breite ab und ist sehr engagiert gestartet. Das ist vielversprechend. Doch das Brett, das es zu bohren gilt, ist dick! Deshalb: Wer immer selbst mitarbeiten möchte oder Menschen mit Expertise auf diesem Gebiet kennt: Bitte melden!

Ansprechpartner: Jörg Unger, joerg.unger@klimaschutz-im-bundestag.de

Jetzt ist Zeit für ernsthafte Energiepolitik

Kolumne von Matthias Seelmann-Eggebert (Beirat Klimaschutz im Bundestag e.V.)

So überschreibt unsere Energieministerin Katharina Reiche ihren kürzlichen Gastbeitrag der FAZ. Man mag ihr nur zustimmen. Bei ihrer in diesem Beitrag durchgeführten Analyse und den daraus folgenden Maßnahmen können allerdings Zweifel nicht ausbleiben. Frau Reiche bringt in ihrem Gastbeitrag eine Reihe von fragwürdigen Argumenten vor.

Gesamtenergiebedarf von Deutschland

Zunächst wird als „Faktenlage“ behauptet, der Gesamtenergiebedarf von Deutschland betrage 2900 TWh. Diese korrekte Zahl betrifft den Primärenergieverbrauch aus dem Jahre 2025 und umfasst auch den Anteil an fossilen Energieträgern, die rein stofflich genutzt werden. Für den Energiebedarf ist schon eher die Endenergie maßgeblich, die tatsächlich beim Verbraucher ankommt. Im Jahr 2025 belief diese sich auf 2200 TWh. Vor allem beim Verkehr und der Gebäudewärme besteht hier aber noch enormes Einsparpotential. Der Energiebedarf, der aus der tatsächlichen Nutzenergie entsteht, beläuft sich auf weniger als 1800 TWh. Durch breite Erschließung der Umweltwärme als weitere Energiequelle und konsequente Elektrifizierung lässt sich der Brennstoffbedarf auf etwa 200 TWh reduzieren und die verbleibende Nutzenenergie durch 1000 TWh Strom decken. Wir können also mehr als 50% unseres primären Energiebedarfs einsparen. Eine Elektrifizierung unserer Energieversorgung ist ein grundlegendes sinnvolles Konzept und würde selbst dann zu einer deutlichen Einsparung des primären Energiebedarfs führen, wenn wir ganz auf Windkraft und PV verzichten würden. Der heutige Primärenergiebedarf ist deshalb eine schlechte Kennzahl für eine ernsthafte Energiepolitik. Im Gegensatz zu thermischen Kraftwerken stellen Windkraft und PV als Primärenergie direkt Strom zur Verfügung und sparen dadurch viel Primärenergie. Etwa ein Viertel des zukünftig anzustrebenden Strombedarfs wird schon heute durch Erneuerbare Energien gedeckt.

Systemkosten

„EEG-Kosten, Kapazitätsreserve, Netzreserve, Redispatch-Kosten, Netzsubventionen, Subventionen für die Senkung der Energiepreise – all das summiert sich auf Systemkosten von über 36 Milliarden Euro pro Jahr.“
Ausgehend von dieser Zahl wird für 2035 vor einem gewaltigen Anstieg gewarnt und zum Beleg eine Prognose von 90 Mrd. € zitiert (offenbar aus einer kürzlich veröffentlichten McKInsey Studie). Zur Beruhigung ist einzuwenden: Die gesamten Systemkosten (für Strom!) beliefen sich auch im Jahr 2025 auf geschätzte 100 Mrd €, woraus sich mit einer Jahreslast von ca 500 TWh ein systemischer Strompreis von etwa 20 ct pro kWh ergibt. Die eher pessimistische McKinsey Studie gibt für das Jahr 2035 Systemkosten von 96 Mrd € bei einem Strombedarf von 750 TWh an, woraus sich ein Strompreis von 13 ct pro kWh ergibt. Von den heutigen Systemkosten entfallen etwa 30% auf Importe von fossilen Brennstoffen und 50% auf Netzkosten. Angesichts der andauernden Ölkrise ist, wie nach Beginne des Ukrainekriegs, mit einem Anstieg des ersteren Kostenanteils zu rechnen. Ein großer Anteil der erstgenannten Kosten sind tatsächlich als Investitionen in die Zukunft zu sehen oder gehen auf Versäumnisse in den letzten 20 Jahren beim Netzunterhalt und Netzausbau zurück. Mit dem Rückgang der Brennstoffkosten verschiebt sich im Jahr 2035 der Schwerpunkt der Systemkosten zunehmend zu Investitionen in die Infrastruktur.

Systemfehler-Kosten

Im Gastbeitrag heißt es: “Fast drei Milliarden Euro zahlen wir allein dafür, dass Windräder und Solaranlagen abgeregelt werden, weil die Netze den Strom nicht aufnehmen können.“ Die tatsächlichen Kosten für Abregelung lagen 2025 hingegen bei lediglich 400 Mio €.
Gemeint sind offensichtlich die Kosten für Netzengpassmanagement, die sich auf etwa 3 Mrd € beliefen. Diese sind aber nicht den Erneuerbaren Energien zuzuschreiben, sondern eher als Systemfehler-Kosten zu verbuchen. Im Gastbeitrag nicht erwähnt werden die Kosten für Netzverluste in Höhe von 1 Mrd €, welche die Netzbetreiber am Markt vorbei über das Netzentgelt auf die Endkunden umlegen.
Mindestens vier Milliarden € an Kosten wären bei einer klugen Reform des heutigen Energiemarktdesigns, welche die Netzkosten gezielt aus dem Markt herausnimmt, nicht entstanden.
Die in Realität preissenkende Rolle der Erneuerbaren Energien zeigt eine andere Zahl: Wäre der gesamte Strom in fossilen Kraftwerken erzeugt worden, wären allein für zusätzlichen Brennstoff weitere 20 Mrd € an Kosten entstanden. Zum Vergleich: der Marktwert der in Deutschland gehandelten Strommenge betrug 2025 ca. 40 Mrd €.

Wie lassen sich Kosten für Engpassmanagement vermeiden?

Großbatterien können, sofern sie auf der Netzseite der Erzeugungsquelle liegen, überschüssigen Strom für viele Stunden zwischenspeichern und so eine Netzüberlastung verhindern.
Das Paradigma einer einheitlichen Strompreiszone birgt aber für Deutschland im Gegenteil das Risiko, dass Batterien an ungeeigneten Anschlusspunkten die Netzüberlastung sogar noch deutlich verstärken. Der Ansatz eines Netzanschlusspakets als politisches Steuerungsmittel, das den Netzausbau und Anschlusspunkte priorisiert, ist daher richtig und wichtig. Pauschale Anschlussbeschränkungen oder gar eine Kostenbeteiligung der Projektierer wären aber kontraproduktiv. Die Regelung muss sicherstellen, dass Windkraft- und PV-Anlagen mindestens bis zur Deckung des regionalen Bedarfs angeschlossen werden können und Großbatterien dort installiert werden, wo sie Netzengpässe verhindern können. Bei Einsatz als Netzbetriebsmittel sind sie in der Lage, den Umfang des erforderlichen Netzausbaus substantiell zu reduzieren. Von den für 2035 prognostizierten 96 Mrd € Systemkosten helfen sie so, bis zu 15 Mrd € einzusparen, indem die Netze weniger großzügig dimensioniert werden und dafür netzdienliche Batterien einkalkuliert werden.

Reform des Energiemarkts

Damit Großbatterien die wichtige Funktion der Nutzbarmachung von ansonsten abzuregelnder Energie erfüllen können, bedarf es Echtzeit-Steuersignale, welche die Netzauslastung zumindest an kritischen Stellen (besser noch bis zur lokalen Ebene) anzeigen. Engstellen im Übertragungsnetz erfordern eine Aufteilung des Markts in verschiedene Strompreiszonen, welche durch Koppelstellen miteinander verbunden sind. Eine solche Aufteilung berücksichtigt die Kosten für große Übertragungsstrecken und verhindert unnötige Überdimensionierung der Übertragungsleitungen. Zudem ist sie Voraussetzung, dass Windkraft auch im windschwächeren und zusätzlich gebirgigen Süden wirtschaftlich produziert werden kann.
Frau Reiche stellt fest: wir haben „ein Marktdesign, das die Realität ignoriert.“ Und fordert richtigerweise: „Der Ausbau muss ökonomisch effizient erfolgen.“
Die richtigen Rezepte dafür liegen auf der Hand, kommen aber bisher nicht aus ihrem Ministerium.

Gesicherte Kraftwerkskapazitäten

Ursprünglich 20 GW, wegen Einwänden der EU nun doch nur 12 GW Gaskraftwerke sollen als Back-up Kraftwerke neu gebaut werden und – am gegenwärtigen Strommarkt vorbei – durch Umlagen finanziert werden.
Alle ernstzunehmenden Studien sind sich einig, dass ein auf erneuerbaren Energien fußendes Versorgungssystem eine Doppelstruktur erfordert, die in extremen Wettersituationen eine Vollversorgung mit thermischen Kraftwerken erfordert. Etwa 80 GW an Kraftwerken werden daher für den heutigen Bedarf auch langfristig in Reserve zu halten sein. Die neuen Gaskraftwerke, so heißt es, seien als Ersatz für die abgeschalteten Kernkraftwerke gedacht. Diese neuen Kraftwerke sollen nun aber hochflexibel sein, um die Schwankungen von Windstrom und PV auszugleichen. In dieser Funktion würden sie allerdings in direkter Konkurrenz zu Batteriespeichern treten.
Für über 100 GW an Batteriespeichern sind gegenwärtig Netzanschlüsse in Deutschland angefragt. Einmal installiert, könnten diese Großbatterien (bei hoher Flexibilität) sehr viel größer Leistungsspitzen als die geplanten Gaskraftwerke abfangen.
Hohe Brennstoffkosten machen den Betrieb von Gaskraftwerken teuer. Da es gilt, möglichst viel Primärenergie zu sparen, wären hocheffiziente GuD-Kraftwerke zu bevorzugen. Diese sind aber im Vergleich zu Gasturbinen relativ unflexibel. Hier könnten die Großspeicher bei geeigneter Betriebsführung ihre Stärken ausspielen. Würden sie mit einem gleitenden Mittelwertalgorithmus geführt werden, sind die verbleibenden Leistungsvariationen so langsam, dass sie selbst durch träge GuD-Kraftwerke (ohne Effizienzeinbußen) ausgeglichen werden könnten. In anderen Worten, wir brauchen beides: viele Großbatterien mit hohen Speicherkapazitäten und hocheffiziente Gaskraftwerke.
Beide müssen aufeinander abgestimmt betrieben werden, z.B. indem sie sich jeweils als Gesamtsystem in einer Hand befinden. Ob dies auch allein durch ein

Fazit:

Die Energiewende muss möglichst kosteneffizient und ideologiefrei gestaltet werden.
Die Systemkosten liegen heute bei etwa 100 Mrd € pro Jahr und ungefähr 20 ct pro kWh. „Deutsche Haushalte zahlen bis zu 37 Cent pro Kilowattstunde – gut neun Cent über dem EU-Durchschnitt.“ Der Staat könnte die Kosten mit einem Federstrich um mehr als 40% reduzieren, wenn er – wie in anderen Ländern – bereit wäre, im Gegenzug auf Steuereinnahmen aus Strom zu verzichten.


Unter Fortschreibung des bestehenden Ausbauplans prognostizieren Studien für 2035 ein gleichbleibendes Niveau der Systemkosten für Investitionen für Netz und Kraftwerke und deren Betrieb. Diese Schätzung beinhaltet allerdings einen Anstieg des Strombedarfs um 50%, was ein Absinken des systemischen Strompreises auf etwa 13 ct pro kWh bewirken würde bei gleichzeitiger Einsparung von Milliarden durch vermiedene Brennstoffkosten. Von einer Explosion der Kosten kann daher keine Rede sein. Weitere Kosteneinsparungen sind durch Abstriche bei der Dimensionierung der zukünftigen Übertragungs- und Verteilungsnetze möglich und erstrebenswert.


Allerdings erfordert ein kosteneffizienter Betrieb des Stromsystems der Zukunft eine detaillierte Feinabstimmung der verschiedenen Systemkomponenten. Rezepte aus dem vergangenen Jahrtausend helfen hier nicht weiter, vielmehr ist ein grundlegender Umbau der Markt- und Steuermechanismen zwingend erforderlich.

Ausblick

Mit fortschreitender Systemtransformation sinkt der als Direktstrom verfügbare Anteil aus Windstrom und PV-Erzeugung. Hiermit verbunden werden die Überschüsse immer höher und müssen deshalb zunehmend durch Speicher nutzbar gemacht werden. In der ersten Phase sind dies in erster Linie Überschüsse, die durch Tagesspeicher ausgeglichen werden können.
Bei einem kostengünstigen und effizienten Ausbau einer nachhaltigen Stromversorgung spielen Großbatterien eine zentrale Rolle. Sie erhöhen die Versorgungssicherheit, verhindern Netzüberlastungen, und ermöglichen eine Deckung der unvermeidlichen Residuallast durch hocheffiziente GuD- Kraftwerke.
Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, müssen Großbatterien nicht nur auf Leistung, sondern auch auf hohe Speicherkapazitäten ausgelegt werden. Für eine kosteneffiziente Dimensionierung des Netzes, sind sie zudem möglichst in der Nähe der Erzeugungsanlagen zu installieren. Zudem müssen Steuerelemente eingeführt werden, welche eine lokal netzdienliche Echtzeitsteuerung der Batterien ermöglichen. Dieser Umbau des bestehenden Systems fordert klare politische Konzepte und Entscheidungen, welche das transformierte System vom Ende her denken.

In der Krise liegt eine Chance. Oder mit den Worten von Katharina Reiche: „Schluss mit der (Selbst?-)Täuschung in der Energiepolitik – Jetzt ist Zeit für ernsthafte Energiepolitik“.

Plattenbau neu gedacht: Wie das Konzept des Nukleus-Wohnens den Bestand transformieren könnte

Unser Politischer Referent, Philipp George,hat mit Yanik Wagner (Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der RWTH Aachen) über ein Forschungsprojekt gesprochen, das neue Wege im Umgang mit bestehendem Wohnraum untersucht. Im Zentrum steht das Konzept des Nukleus-Wohnens, das erstmals vom Neubau auf den Bestand übertragen wird – konkret in einem Plattenbau in Leipzig. Dort wird erprobt, wie flexible Grundrisse und gemeinschaftliche Nutzung helfen können, Wohnraum effizienter und anpassungsfähiger zu organisieren – zwischen individueller Rückzugsoption und gemeinschaftlichem Leben.

Philipp George (PG): Sie sprechen in Ihrem Projekt von „Nukleus-Wohnen“. Der Begriff erinnert an andere kollektive Wohnformen wie das Cluster-Wohnen, unterscheidet sich aber offenbar in einem entscheidenden Punkt. Worin besteht dieser Unterschied – und warum ist es Ihnen wichtig eine neue Begrifflichkeit zu prägen?

Yanik Wagner (YW): Der Begriff „Nukleus“ ist tatsächlich sehr bewusst gewählt. Der zentrale Unterschied zum Cluster-Wohnen liegt in der Definition der kleinsten Einheit. Während beim Cluster-Wohnen häufig ein einzelnes Zimmer mit Bad und vielleicht einer kleinen Teeküche den Kern bildet, ist der Nukleus bei uns eine vollständige, eigenständige Wohnung. Das bedeutet: ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Bad und ein Schlafzimmer. Diese Einheit ist die „Rückfalloption“ – sie funktioniert unabhängig, ohne dass Gemeinschaft notwendig wäre.

Alles, was darüber hinausgeht, ist flexibel zuschaltbar: zusätzliche Zimmer, gemeinschaftlich genutzte Räume oder erweiterte Flächen. Diese Erweiterungen können hinzugefügt, aber auch wieder reduziert werden. Damit entsteht eine Wohnform, die zwischen Individualität und Gemeinschaft oszilliert, ohne dass eine Seite dauerhaft dominiert. Genau diese Reversibilität – die Möglichkeit, sich jederzeit auf den eigenen Kern zurückzuziehen – unterscheidet das Konzept grundlegend von anderen kollektiven Wohnmodellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Übertragbarkeit. Während viele innovative Wohnkonzepte im Neubau entstehen, lag unser Fokus von Anfang an darauf, das Prinzip auf den Bestand anzuwenden. Das ist auch das eigentliche Novum unseres Projekts: Wir untersuchen nicht nur, wie man neu bauen könnte, sondern wie bestehende Gebäude transformiert werden können. Der Plattenbau ist dabei ein Untersuchungsfeld – aber keineswegs das einzige, auf das sich das Konzept beschränkt.


PG: Ihr aktuelles Forschungsprojekt findet in einem Plattenbau in Leipzig-Grünau statt. Warum gerade dieser Kontext – und welche Rolle spielt der Plattenbau für Ihre Forschung?

YW: Wichtig ist zunächst zu sagen, dass der Plattenbau nicht unser Ausgangspunkt war, sondern eher eine von mehreren Typologien, die wir untersucht haben. Wir haben uns gefragt: In welchen Bestandsgebäuden lässt sich das Prinzip des Nukleus-Wohnens mit vergleichsweise geringem baulichen Aufwand umsetzen? Dabei haben wir sehr unterschiedliche Typologien betrachtet – vom Berliner Blockrand über Nachkriegsarchitektur bis hin zu Wohnbauten in der Schweiz.

Der Plattenbau hat sich dann aus mehreren Gründen als besonders geeignet erwiesen. Einerseits wegen seiner seriellen Struktur: klare Grundrisse, repetitive Einheiten, eine gewisse Robustheit. Andererseits auch, weil er gesellschaftlich stark aufgeladen ist und zugleich in großer Zahl existiert. Das verleiht ihm einen repräsentativen Charakter, auch wenn wir nicht primär mit statistischen Größen argumentieren, sondern eher aus einer typologischen Perspektive.

Der konkrete Kontext in Leipzig-Grünau ist zudem eng mit der Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Lipsia verbunden, der die Gebäude gehören. Ursprünglich war vorgesehen, alle vier Häuser abzureißen. Zwei wurden bereits zurückgebaut, bevor die Strategie überdacht wurde. Die verbleibenden zwei Gebäude dienen nun als Experimentierraum.

Das bedeutet auch: Wir arbeiten mit leergezogenen Häusern. Es gibt keine bestehende Bewohnerschaft, die wir transformieren, sondern wir schaffen bewusst ein Labor. Diese Laborhaftigkeit ist entscheidend für unsere Forschung. Sie erlaubt es uns, Dinge auszuprobieren, ohne unmittelbar unter dem Druck zu stehen, eine sofortige Lösung für den Standort zu liefern.


PG: Inwiefern spielt dabei das Thema Unter- und Überbelegung eine Rolle?

YW: Eine sehr zentrale Rolle. Eine grundlegende These – bewusst zugespitzt formuliert – lautet: Wenn wir den bestehenden Wohnraum bedarfsgerechter verteilen würden, müssten wir deutlich weniger neu bauen.

In vielen Städten beobachten wir parallel zwei Phänomene: Unterbelegung und Überbelegung. Es gibt Haushalte, die in zu großen Wohnungen leben, weil ein Umzug ökonomisch oder organisatorisch nicht attraktiv ist. Gleichzeitig gibt es Menschen, die aus finanziellen Gründen auf zu engem Raum wohnen müssen. Diese Dysbalance ist strukturell bedingt und wird durch den gegenwärtigen Dynamiken auf dem Wohnungsmarkt eher verstärkt als ausgeglichen.

Das Nukleus-Wohnen setzt genau hier an. Durch die flexible Zuschaltbarkeit von Räumen können Wohnflächen dynamisch angepasst werden – ohne dass Menschen ihre Wohnung komplett aufgeben müssen. Ein Paar kann beispielsweise zunächst nur den Nukleus bewohnen und später zusätzliche Räume hinzunehmen, wenn sich die Lebenssituation ändert. Umgekehrt können Räume wieder abgegeben werden, ohne dass ein Umzug notwendig ist.


PG: Können Sie beschreiben, wie eine solche Nutzungseinheit konkret organisiert ist – und wie viele Menschen dort idealerweise leben?

YW: Wir arbeiten mit sogenannten Nutzungseinheiten, die mehrere Nuklei und zusätzliche Individualräume umfassen. Ein Nukleus ist, wie gesagt, eine vollständige Wohnung. Ergänzt wird er durch Räume, die über einen gemeinsamen Flur erschlossen sind und flexibel zugeordnet werden können.

Im ersten Testlauf nutzen wir eine Einheit mit fünf Nuklei und acht zusätzlichen Zimmern. Wir rechnen aktuell mit etwa ca. 15 Personen, die dort gleichzeitig wohnen werden. Die Teilnehmenden sind aufgefordert einmal pro Woche an einer Art WG-Abend teilzunehmen, um organisatorische Fragen des Zusammenlebens zu klären.

Uns interessiert gerade die Vielfalt: Paare, Familien, Einzelpersonen, temporäre Wohnformen. Es kann sein, dass zwei Personen einen Nukleus teilen und zusätzlich ein Zimmer nutzen. Es kann aber auch sein, dass jemand nur ein Einzelzimmer bewohnt und sich Küche oder Bad mit anderen teilt. Oder dass komplexere Familienmodelle entstehen, in denen sich Betreuung und Anwesenheit abwechseln.

Diese Offenheit ist gewollt – aber sie macht das System auch komplex. Daher rührt die Motivation, die entstehenden Dynamiken zu dokumentieren und wissenschaftlich zu untersuchen.


PG: Wo ist das Projekt angesiedelt und wer sind die Kooperationspartner?

YW: Das Projekt ist am „Lehrstuhl für Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens“ der RWTH Aachen angesiedelt und wird von dort koordiniert. Ein zentraler Bestandteil sind mehrere Promotionsvorhaben, die sich jeweils mit spezifischen Aspekten des Projekts beschäftigen – etwa Akustik, Küchen, Bäder, Türen oder die Frage der Wohnungsgrenze.

Eine weitere Initiatorin des Projektes ist die Architektin Reem Almannai. Sie war bereits am Neubauprojekt „San Riemo“ in München beteiligt, wo das Nukleus-Prinzip erstmals umgesetzt wurde, und bringt diese Erfahrung nun in die Forschung ein. Zudem unterrichtet sie auch an der Universität Liechtenstein. Ihre Studierenden sind ebenso wie unsere Studierenden an der RWTH Aachen bei der baulichen Umsetzung des Wohndemonstrators mit beteiligt.


PG: Wie gehen Sie methodisch vor, um die sozialen und räumlichen Dynamiken zu erfassen?

YW: Wir bewegen uns methodisch in einem hybriden Feld. Klassische architektonische Forschung allein reicht hier nicht aus. Deshalb arbeiten wir mit einem Mixed-Methods-Ansatz, der qualitative und quantitative Verfahren kombiniert.

Ein Teil der Forschung basiert auf Interviews, Workshops und Beobachtungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind dabei explizit als Proband*innen eingebunden. Sie nehmen an regelmäßigen Treffen teil, reflektieren ihre Wohnsituation und geben Feedback zu spezifischen Fragestellungen.

Parallel dazu gibt es auch messbare Komponenten – etwa im Bereich der Akustik. Hier arbeiten wir mit Sensorik und naturwissenschaftlichen Methoden, um objektive Daten zu erfassen.

Wichtig ist uns dabei, nicht nur isolierte Aspekte zu betrachten, sondern auch das Gesamtgefühl des Wohnens. Fragen wie „Fühlen Sie sich wohl?“ oder „Wie erleben Sie das Zusammenleben?“ sind genauso relevant wie konkrete Messwerte. Denn letztlich geht es darum zu verstehen, wie räumliche Strukturen soziale Prozesse beeinflussen.


PG: Inwiefern werden Studierende in das Projekt einbezogen?

YW: Die Studierenden sind ein wichtiger Bestandteil des Projekts. Sie sind von Anfang an in den Prozess eingebunden und unterstützen uns in der baulichen und betrieblichen Umsetzung. Das bedeutet, sie arbeiten nicht nur theoretisch an Konzepten, sondern setzen diese auch praktisch um und beobachten anschließend, wie sie sich im Alltag bewähren.

Ein Teil der baulichen Interventionen – insbesondere im Bereich der Ausstattung der Wohnungen – wird von Studierenden mitentwickelt und realisiert. Die Studierenden erleben Architektur nicht als abstrakten Entwurf, sondern als reale Praxis im Bestand – mit allen Konsequenzen, Rückkopplungen und auch Widersprüchen, die daraus entstehen.


PG: Wann würden Sie das Projekt als Erfolg bezeichnen?

YW: Wenn es uns gelingt, eine funktionierende Wohnsituation herzustellen, in der Menschen über längere Zeit gerne zusammenleben und wir daraus belastbare Schlüsse ziehen können, dann ist das ein Erfolg.

Dabei schließen wir Scheitern ausdrücklich mit ein. Wenn Konflikte entstehen, wenn bestimmte Konstellationen nicht funktionieren oder wenn wir nachjustieren müssen – dann sind das keine Misserfolge, sondern wichtige Erkenntnisse.

Langfristig geht es darum, Prinzipien zu entwickeln, die über das konkrete Projekt hinaus wirken. Wenn wir zeigen können, dass das Nukleus-Wohnen im Bestand funktioniert – und unter welchen Bedingungen –, dann haben wir einen Beitrag geleistet, der weit über den Plattenbau in Leipzig hinausreicht.


PG: Herr Wagner ich danke für das Gespräch!

Aktuelle Informationen zu dem Forschungsprojekt finden Sie hier: https://nukleuswohnen.site/

Yanik Wagner Architekt M.A. UdK Berlin Wissenschaftlicher Mitarbeiter RWTH Aachen Lehrstuhl und Institut für Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens

Bildnachweis: Nina Vollbracht

Yanik portrait

Gebäudepolitik in der Sackgasse: Bundesregierung muss die Weichen für Bezahlbarkeit, Klima- und Ressourcenschutz neu stellen

Hier finden Sie die PM als PDF

Gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V, Architects for Future, Deutsche Umwelthilfe, Klimaschutz im Bundestag und NABU

  • Neubau-Mantra wirkt nicht für Bezahlbarkeit und verdrängt notwendige Maßnahmen für Umbau und Bestandsaktivierung
  • Planlose und fehlgeleitete Gebäudepolitik: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz bremst Wärmewende aus, EPBD-Umsetzung bleibt unklar
  • Baugesetzbuch-Novelle setzt falsche Weichen und gefährdet nachhaltige Siedlungsentwicklung

Berlin, 26. März 2026. Anlässlich des heutigen Wohnungsbau-Tags 2026 kritisiert ein Verbändebündnis bestehend aus dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V., Architects for Future, Deutsche Umwelthilfe, Klimaschutz im Bundestag und NABU die aktuelle Wohnungs- und Gebäudepolitik der Bundesregierung scharf und fordert eine grundlegende Kurskorrektur, um soziale Gerechtigkeit, Klima- und Ressourcenschutz sowie langfristige Bezahlbarkeit von Wohnraum zu sichern. Der Fokus auf Neubau und Beschleunigung greift zu kurz. Die schleppende Aktivierung und Modernisierung des Bestands sowie die unzureichende Umsetzung klimapolitischer Maßnahmen verschärfen die soziale, ökologische und wirtschaftliche Krise im Gebäudebereich.

Weitere Erhöhungen von Mieten und Energiepreisen belasten breite Teile der Bevölkerung und schüren Existenzängste. Gleichzeitig wächst laut aktuellem Bericht des Umweltbundesamts die Umsetzungslücke zu den Klimazielen im Gebäudesektor immer weiter. Dabei verdeutlicht die aktuelle geopolitische Lage einmal mehr, wie dringend fossile Abhängigkeiten überwunden und die Energieversorgung klimaneutral gestaltet werden muss. Der Handlungsdruck für eine sozial gerechte, klimafeste und ressourcenschonende Gebäudepolitik steigt massiv. Eine konsequente Ausrichtung auf Bestandsentwicklung, Umbau, Innenentwicklung und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist unerlässlich.

Dennoch droht die Bundesregierung aktuell bei zentralen Bausteinen der Gebäudepolitik an alten Mythen festzuhalten und falsche Weichen zu stellen. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz gefährdet die anlaufende Wärmewende. Zudem ist nach wie vor unklar, wie und wann die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fristgerecht und rechtssicher umgesetzt wird. Parallel dazu setzt auch die BauGB-Novelle völlig einseitig auf Neubau und Verfahrensbeschleunigung, während soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, Innenentwicklung und Ressourcenschonung untergeordnet bleiben.

Neubau ist kein Ausweg aus der Krise, Lösung liegt im Bestand

In der anhaltenden Wohnungsnot dominiert weiterhin das Mantra, dass mehr Neubau die Krise löst. Dabei entstehen neue Wohnungen überwiegend im hochpreisigen Segment, während erhebliche Potenziale im Bestand weitgehend ungenutzt bleiben. Umbau, Umnutzung und Nachverdichtung bestehender Gebäude schaffen schneller, günstiger und klimaverträglicher bezahlbaren Wohnraum. Ein klarer politischer Fokus muss daher auf Bestandsentwicklung und Nachverdichtung liegen, etwa durch ein „Umbau-Gesetzbuch“, das Umbau, Innenentwicklung, Ressourcenschutz, Klimaschutz und Bezahlbarkeit systematisch verbindet.

Fehlende Gesamtstrategie und drohende Fehlsteuerungen durch aktuelle Gesetzesänderungen

Im Gebäudebereich fehlen klare, wirksame Strategien, ohne sie drohen Weichenstellungen mit weitreichenden Konsequenzen. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz verlängert die Abhängigkeit von fossilen Heizsystemen und schafft Unsicherheit bei Investitionen sowohl in klimafreundliche Modernisierungen als auch in einen relevanten Industriesektor, der sich auf Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energie- und Wärmequellen fokussiert hat. Verbraucher*innen, v. a. Mieter*innen drohen hier erhebliche Kostenfallen. Gleichzeitig ist nach wie vor unklar, wie und wann die EPBD rechtssicher umgesetzt wird, was ebenfalls die Planungssicherheit und eine ambitionierte Wärmewende behindert.

Baugesetzbuch-Novelle ist nicht zukunftsfest und enthält Risiken für eine nachhaltige Stadtentwicklung

Auch die geplante BauGB-Novelle setzt weiterhin einseitig auf Neubau und Verfahrensbeschleunigung. Innenentwicklung, Bestandsnutzung, Klimaschutz und Flächenentsiegelung bleiben nachgeordnet, Umwelt-, soziale und Beteiligungsstandards geraten unter Druck. Wirksame Instrumente für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik fehlen. Damit bleiben zentrale Hebel für eine nachhaltige, klimafeste und sozial gerechte Stadtentwicklung ungenutzt, was weitere ökologische und soziale Folgekosten nach sich zieht.

Elisabeth Broermann, Architects for Future Deutschland:  

„Deutschland ist weitgehend gebaut. Die Wohnungsfrage ist vor allem eine Verteilungsfrage. Neubau im hochpreisigen Segment schafft keine Entlastung, ein Sickereffekt bleibt aus.
Der Wohnungsmarkt ist strukturell auf Rendite statt auf Versorgung ausgerichtet. Wohnraum darf keine Ware sein. Die Lösungen liegen im Bestand: Wir brauchen Gesetze und Förderungen, die Umbau und Umnutzung priorisieren, Leerstand aktivieren, Zweckentfremdung wirksam unterbinden und bestehende Wohnraumreserven heben. In Zeiten von Klima- und Ressourcenkrise und wachsendem Druck auf unsere Demokratie können wir es uns ökologisch und sozial nicht mehr leisten, weiter zu bauen, als gäbe es kein Morgen.“

Florian Schöne, Geschäftsführer, Deutscher Naturschutzring:  

„Eine einseitige Neubaupolitik verschärft Flächenverbrauch, Bodenversiegelung und den Verlust von Biodiversität. Jeder zusätzliche Quadratmeter auf der grünen Wiese zerstört wertvolle Lebensräume und bindet Ressourcen, die wir im Bestand dringend effizienter einsetzen könnten. Wer Klima- und Umweltschutz ernst nimmt, muss jetzt konsequent auf Umbau, Nachverdichtung und flächensparende Entwicklung setzen.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin, Deutsche Umwelthilfe:  

„Die Bundesregierung betreibt im Gebäudebereich weiterhin Politik an der Klimarealität vorbei. Statt die Transformation konsequent voranzutreiben, werden mit neuen Gesetzen fossile Strukturen zementiert und notwendige Fortschritte verzögert. Gleichzeitig werden die erheblichen Emissionen aus Bau, Abriss und Materialeinsatz weiterhin weitgehend ausgeblendet. Die Baugesetzbuch-Novelle setzt hier ebenso die falschen Signale, indem sie Neubau erleichtert, statt den Fokus auf Bestand und Ressourcenschonung zu legen. Der Klimaschutz wird damit systematisch verfehlt. Wir sagen ganz klar: Die Lösung liegt im Bestand, nicht im Neubau.“

Kurt Gramlich, Vorstandsvorsitzender, Klimaschutz im Bundestag:

„Die Kommunen stehen bereit, ihre Städte umzubauen und dringend benötigten Wohnraum im Innenbereich zu schaffen – aber der Bund liefert nicht die notwendigen Instrumente. Dazu gehört ein echtes Vorkaufsrecht, das ihnen Handlungsspielräume eröffnet – und kein Instrument, das faktisch auf wenige Problemimmobilien beschränkt bleibt.“

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In Vergessenheit geraten: Das ungeheure Subventionsprivileg des Flugverkehrs

Kolumne von Matthias Seelmann-Eggebert (Beirat Klimaschutz im Bundestag e.V.)

Grundsätzlich müssen alle Akteure des öffentlichen Verkehrs die von ihnen benötigte Energie versteuern. Die Deutsche Bahn unterliegt §2 des Energiesteuergesetzes und entrichtet eine Abgabe von 65,5 ct pro Liter Diesel an den Staat. Auch auf ihren elektrifizierten Strecken muss sie erhebliche Kosten für Stromsteuer und Netzentgelte einkalkulieren. Wer mit der Bahn fährt, bezahlt zudem eine Mehrwertsteuer von 7% auf den Ticketpreis. Anders als die anderen Bereiche des Verkehrssektors ist der Flugverkehr fast gänzlich von Steuern und Abgaben befreit.
Zwar ist grundsätzlich auch Kerosin für den Flugverkehr wie Diesel nach dem Energiesteuergesetz mit einer Energiesteuer von 65,5 ct pro Liter belegt, aber diese Steuer wird nicht erhoben.

Um welche Summen handelt es sich bei der Subvention?
Laut Erfassung des Kraftstoffabsatzes an deutschen Flughäfen werden jährlich etwa 12 Mrd Liter Kerosin verbraucht. Dem deutschen Fiskus entgehen daher jährlich etwa 8 Mrd €.
Wie kommt es, dass diese Abgabe nicht erhoben wird?

Flugbenzin ist für gewerbliche Flüge in der EU generell von jeglicher Steuer befreit
Die Steuerbefreiung regelt die EU Richtlinie 2003/96/EG Artikel 14 Absatz 1 b aus dem Jahre 2003. Sinngemäß besagt diese Richtline: Für gewerbliche Luftfahrt ist die Steuerbefreiung für Treibstoff verpflichtend. Die Richtlinie soll Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und die Mobilität im Binnenmarkt sichern. Als weiterer Grund wird das Chicagoer Abkommen aus dem Jahre 1944 genannt. Dieses stellt allerdings nur an Bord befindlichen Treibstoff steuerfrei und macht keine Vorgaben für die Betankung. Eine Streichung dieses Paragraphen scheitert bisher an der notwendigen Einstimmigkeit der EU Staaten.

Warum wird auf internationale Flüge keine Mehrwertsteuer erhoben?
Die Erhebung einer Mehrwertsteuer verbietet die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (2006/112/EG) der Europäischen Union. Sie stellt sicher, dass die Grundstruktur der Mehrwertsteuer in allen EU-Staaten gleich ist und verhindert Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, indem grenzüberschreitende Umsätze einheitlich behandelt werden.
Man könnte diese europäische Regel allerdings auf innereuropäische Flüge begrenzen oder einen europaweit einheitlichen Steuersatz einführen.

Luftverkehrssteuer
Seit 2011 wird in Deutschland eine gestaffelte Luftverkehrssteuer oder Ticketsteuer erhoben. Sie soll die Freistellung des Luftverkehrs von Energiesteuern kompensieren und Gleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger erreichen.
Seit Mai 2024 betragen die Sätze für Kurzstrecken 15 €, für Mittelstrecken 40 € und für Langstrecken 71 €. Diese Steuersätze entsprechen grob dem Mehrwertsteuersatz von 7% bei der Bahn, liegen aber weit unter den Sätzen des Energiesteuergesetzes. Ob mit 15 € die beabsichtigte Lenkungswirkung zur Reduzierung des inländischen Luftverkehrs erreicht wird, sei dahingestellt.

Wie klimaschädlich ist der Flugverkehr?
Bei der Verbrennung von einem Liter Kerosin werden etwa 2,5 kg CO2 freigesetzt. Bezogen auf den Brennstoffbedarf ist der Flugverkehr besonders klimaschädlich, denn die Klimagase werden nicht in Bodennähe, sondern in der Troposphäre (ca. 10 km Höhe) freigesetzt. Dort sind auch bei der Verbrennung entstehenden Wasserdämpfe klimaaktiv. Höheneffekt und Wasserdämpfe werden durch den sogenannten Radiation Forcing Index (RFI) als Multiplikator berücksichtigt. In der wissenschaftlichen Praxis wird die Klimawirkung der Kerosin-Verbrennung mit 5 bis 7 kg CO2-Äquivalenten angegeben.

Wie ist der Flugverkehr in den europäischen Emissionshandel eingebunden?
Formell wurde schon im Jahr 2013 auf europäischer Ebene ein Emissionshandel für den Flugverkehr eingeführt. Emissionszertifikate müssen seitdem für alle innereuropäische Flüge eingelöst werden. Berücksichtigt wird nur die CO2-Emission ohne ihre verstärkende Höhenwirkung. Bis Ende 2023 mussten allerdings nur etwa 15% der Zertifikate von den Fluggesellschaften ersteigert werden. Das Gros der Emissionszertifikate wurde kostenlos zugeteilt. Begründet wurde diese Freistellung durch mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Fluglinien aus Nicht-EU-Staaten und der Angst vor Carbon Leakage, d.h. einer Verlagerung von Verkehr aus der EU heraus. Ab 2024 wurde die Zahl der frei zugeteilten Zertifikate reduziert. Ab 2026 soll es gar keine kostenlose Allokation mehr geben. Bei einem angenommenen CO2-Preis von 50 € pro Tonne sind daher ab diesem Jahr pro Liter Kerosin etwa 12,5 ct an Emissionsgebühren zu bezahlen.
Fernflüge, deren Zielflughafen außerhalb der EU liegen, sind vom europäischen Emissionshandel ausgeschlossen.

Welcher Anteil des Treibstoffs ist von der CO2-Abgabe befreit?
Etwa die Hälfte der von Flughäfen in der EU startenden Flugzeuge fliegen Ziele außerhalb der EU an. Auf Grund des hohen Anteils von Fernflügen ergibt eine grobe Abschätzung, dass lediglich 30% des betankten Treibstoffs vom Emissionshandel betroffen ist. Für den größeren Anteil wird keine CO2-Abgabe erhoben.

Wieviel teurer würden Flüge bei Anwendung der Energiesteuer und der CO2-Abgabe?
Zur groben Abschätzung für den Ticketpreis wird als Kenngröße der Euro-Cent pro Passagierkilometer (Pkm) zu Grunde gelegt. Dieser beträgt bei den meisten Fluglinien 7 bis 10 ct pro Pkm. Bei Billigfluglinien liegt er zwar nur bei 4 bis 6 ct pro Pkm. Diese machen aber ihren Profit größtenteils durch erforderliche Zusatzleistungen. Der Kerosinverbrauch beträgt bei voller Auslastung durchschnittlich etwa 2 Liter pro 100 km und Passagier. Große Airlines beziehen ihr Kerosin zu einem Großabnehmerpreis von etwa 1 € pro Liter. Hiermit ergeben sich Treibstoffkosten von etwa 2 ct pro Pkm. Der Anteil der Treibstoffkosten am Ticketpreis liegt daher etwa bei 25 bis 30%. Die CO2-Abgabe wird daher den Ticketpreis um bis zu 5% verteuern. Eine eigentlich fällige Energiesteuer fiele mit einem Anstieg des Ticketpreises von fast 20% deutlich stärker ins Gewicht.

Welche Wettbewerbsnachteile entstünden durch eine Preiserhöhung von 25%?
Eines der Argumente gegen eine Energiesteuer lautet, die Verteuerung bei einem Flug aus Deutschland könnte im großen Maßstab eine Ausweichbewegung auf Flughäfen im benachbarten Ausland auslösen.
Ein Beispiel: Ein Economy-Flugticket von Frankfurt nach New York kostet ungefähr 600 €. Energiesteuer und CO2-Abgabe würden den Ticketpreis auf etwa 750 € erhöhen. Nehmen wir an, diese Abgaben werden auf einem Flug von London nach New York nicht erhoben. Würde eine Mehrheit der Fluggäste einen Zusatzflug nach London mit mehrstündigem Aufenthalt in Kauf nimmt, um 150 € zu sparen? Dies erscheint wenig plausibel. Wahrscheinlich ist hingegen, dass die meisten Passagiere einen solchen Aufpreis im Tausch gegen den Komfort eines Direktfluges bevorzugen.
Ein weiteres Argument zielt darauf ab, dass Europa als Drehkreuz für Fernflüge deutlich an Attraktivität einbüßen würde. Hier fragt sich, ob und welcher wirtschaftliche Nutzen sich aus der Transit-Nutzung europäischer Flughäfen ergibt und welche Belastung durch die Zusatznutzung unserer Flughäfen entsteht. Ist ein solches Geschäftsmodell wirklich politisch gewollt und übersteigt der wirtschaftliche Nutzen tatsächlich die Höhe der Steuerausfälle? Eine ernsthafte Prüfung dieser Fragen steht bis heute aus.

Fazit:
Selbst wenn ab 2026 keine kostenlose Emissionszertifikate mehr ausgegeben werden, bleibt der Löwenanteil an Flugbenzin vom Emissionshandel ausgeschlossen. Dieser Missstand muss dringend angegangen werden. Die steuerliche Subvention des Flugverkehrs verschafft im Verkehrssektor dem Flugverkehr einseitige und unberechtigte Wettbewerbsvorteile und ist in Anbetracht des Nutzungsklientels sozial ungerecht. Angesichts des klammen Bundeshaushalts ist die Bundesregierung aufgefordert, die ersatzlose Streichung der EU Richtlinie 2003/96/EG Artikel 14 Absatz 1 b einzufordern und den Paragraph 2 des Energiesteuergesetzes endlich auch beim Flugverkehr zur Anwendung zu bringen.

„Viele wissen gar nicht, welche Parkplätze es in ihrem Gemeindegebiet gibt“

Vanessa Dunker und Dr. Bastian Lange haben im Interview mit unserem Referenten, Philipp George, über die Ergebnisse ihrer Studie „Transformation großflächiger Parkplätze“ gesprochen.


Können Sie die Haupterkenntnisse der Studie zusammenfassen?

Vanessa Dunker: Wir haben untersucht, welche bislang ungenutzten Flächenpotenziale es für einen nachhaltigen Stadtumbau gibt, mit Fokus auf großflächige Parkplätze. In drei Modellkommunen (Görlitz, Ulm, Dortmund) haben wir zunächst systematisch erfasst, wo diese Flächen liegen, wie groß sie sind und welche Rahmenbedingungen dort gelten – etwa in Bezug auf Lage, Schutzgebiete, Bodenrichtwerte oder demografische Entwicklung.

Am Ende zeigte sich ein sehr großes Potenzial. Nur sehr wenige Parkplätze wiesen keinerlei Transformationsmöglichkeiten auf. Auf fast allen Flächen ließen sich zumindest Teilpotenziale identifizieren, etwa für Entsiegelung oder alternative Nutzungen. Ob Wohnbebauung sinnvoll ist, hängt stark vom jeweiligen Standort ab.

Welche Rolle spielte die Eigentümerstruktur für eine mögliche Nachnutzung?

Vanessa Dunker: Direkte Informationen zu Eigentumsverhältnissen waren datenbedingt nur eingeschränkt verfügbar. Wir konnten uns jedoch über die Lage der Parkplätze annähern. Flächen in Gewerbegebieten oder bei Supermärkten lassen sich eher gewerblichen Eigentümern zuordnen, was die Nachnutzungsmöglichkeiten beeinflusst. Wohnungsbau ist dort häufig nicht geeignet.

Im weiteren Projektverlauf haben wir je Kommune drei Parkplätze ausgewählt, an denen konkrete Nachnutzungsszenarien exemplarisch durchgespielt wurden. Für die Kommunen war es dabei deutlich einfacher, mit Flächen im kommunalen Eigentum zu arbeiten.

Bastian Lange: Wichtig war uns, den Kommunen nicht nur Daten zu liefern, sondern einen Lernprozess anzustoßen. In einem gemeinsamen Dialog wurden zahlreiche potenzielle Flächen priorisiert und drei Standorte ausgewählt, an denen konkrete Ideen entwickelt wurden. Ziel war es, die Kommunen zu befähigen, selbst mit diesen Erkenntnissen weiterzuarbeiten.

Gerade bei gewerblichen Parkplätzen in Randlagen zeigt sich, dass oft keine Neubauten nötig sind. Funktionsanreicherungen, Kooperationen zwischen Nutzenden oder Teilentsiegelungen können bereits große Effekte erzielen.

Gab es etwas, das Sie besonders überrascht hat?

Vanessa Dunker: Überraschend war für mich vor allem das Ergebnis unserer bundesweiten Online-Umfrage. Viele Kommunen wissen nicht, welche – insbesondere großen – Parkplätze es in ihrem Gemeindegebiet überhaupt gibt. Die Datenlage ist sehr uneinheitlich, systematische Bestandsaufnahmen fehlen häufig.

Bastian Lange: Mich hat positiv überrascht, dass es in anderen europäischen Ländern bereits viele umgesetzte Beispiele gibt, etwa in Frankreich. Negativ überrascht haben mich hingegen die großen, versiegelten und oft wenig genutzten Parkflächen am Stadtrand deutscher Städte, die bislang kaum im Fokus stehen.

Wie haben Sie die Zusammenarbeit mit den Kommunen erlebt?

Vanessa Dunker: Die intensive Zusammenarbeit mit den Kommunen erstreckte sich über etwa ein Jahr. Alle beteiligten Kommunen nahmen freiwillig teil und haben sehr engagiert mitgearbeitet, auch wenn die personellen und fachlichen Ressourcen unterschiedlich waren.

Bastian Lange: Entscheidend war der dialogische Ansatz. Ziel war nicht, den Kommunen Lösungen vorzusetzen, sondern gemeinsam Perspektiven zu entwickeln. Am Ende sollten sie konkrete Flächen und Nutzungsideen benennen können, die als Grundlage für politische Diskussionen dienen.

Welche Wohnraumpotenziale haben Sie exemplarisch ermittelt?

Vanessa Dunker: Für Dortmund haben wir ein theoretisches Maximalpotenzial von rund 8.800 Wohneinheiten ermittelt. Diese Zahl ist bewusst hoch angesetzt, da rechtliche Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt wurden. Realistisch umsetzbar wäre deutlich weniger, dennoch zeigt die Zahl die Größenordnung des Potenzials.

Haben die meisten Kommunen eine systematische Parkplatzstrategie?

Bastian Lange: Eine eigenständige, strategische Herangehensweise an Parkplatztransformationen sehe ich bislang kaum. Parkplätze tauchen zwar in anderen Strategien auf, werden aber selten systematisch betrachtet.

Ist die Methodik auf andere Kommunen übertragbar?

Vanessa Dunker: Die Methodik ist öffentlich zugänglich und grundsätzlich übertragbar. Sie setzt jedoch voraus, dass Kommunen über entsprechende personelle und fachliche Kapazitäten verfügen.

Bastian Lange: Es handelt sich nicht um ein einfaches digitales Tool, sondern um einen Leitfaden. Eine weitergehende Aufbereitung oder Begleitung könnte ein nächster Schritt sein.

Wie schätzen Sie die Möglichkeiten ein, auf Parkplätzen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

Bastian Lange: Die Potenziale sind grundsätzlich identifizierbar. Gleichzeitig befinden wir uns derzeit in einem extrem herausfordernden Umfeld für preisgedämpften Wohnungsbau. Die stark gestiegenen Material- und Baukosten betreffen den gesamten Markt.

Vanessa Dunker: In der Begleitpublikation haben wir auch Best-Practice-Beispiele aufgenommen, die sich mit günstiger Wohnraumschaffung befassen – etwa die Dante-Bauten in München. Solche Projekte können wichtige Impulse liefern, wie bezahlbarer Wohnraum realisiert werden kann.


Hier gelangen Sie zur Studie:

Bohnet, M.; Dunker, V.; Gutsche, S.; Haas, J.; Lange, B.; Panzenböck, E.; Weinmann, A., 2025: Transformation großflächiger Parkplätze: Erfassung, Bewertung und Potenziale für den nachhaltigen Stadtumbau. Herausgeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor- schung (BBSR). BBSR-Online-Publikation 54/2025. Bonn.

Und hier zur Begleitpublikation:

Transformation großflächiger Parkplätze – Gute Beispiele für den nachhaltigen Stadtumbau

Das Interview gibt es auch als Langversion.


Dr. Bastian Lange ist Inhaber und Gründer des Stadtplanungsbüros Multiplicities. Er lehrt als Privatdozent an der Humbold-Universität Berlin, ist seit 2021 Fellow im Institut für ökologische Wirtschaftsforschung gGmbH in Berlin und seit 15.12.2025 berufenes Mitglied der Akademie für Raumentwicklung in der Leibnizgemeinschaft (ARL), Hannover. (www.bastianlange.de / www.multiplicities.de)

Ausgeschnitten Bastian Lange

Vanessa Dunker studierte Raumplanung mit der Vertiefungsrichtung Städtebau an den Technischen Universitäten Kaiserslautern und Dortmund. Seit 2020 arbeitet sie bei Gertz Gutsche Rümenapp (GGR), einem interdisziplinären Büro für integrierte Stadt-, Verkehrs- und Regionalentwicklung. Dort befasst sie sich mit der Analyse von Innenentwicklungspotenzialen sowie deren modellgestützter Bewertung in Verkehrsmodellen. Bildnachweis: Moritz Brandner

Zugeschnitten vanessa dunker