Bundestags-Petition zum netz- und systemdienlichen Betrieb von kleinen Stromspeichern

Pressemitteilung, Freiburg/Berlin, 28. Februar 2025.

Pressemitteilung als pdf

Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. unterstützt E-Petition im Bundestag zum netz-und systemdienlichen Betrieb von kleinen Stromspeichern.

Kleine Batteriespeicher erfreuen sich großer Beliebtheit.

Die Leistung und Kapazität von kleinen Stromspeichern (bis 30 kWh Speicherkapazität) hat sich seit 2020 mehr als verzehnfacht. Aktuell sind im Marktstammdatenregister Batteriespeicher mit einer Gesamtkapazität von 15,4 Gigawattstunden registriert (https://battery-charts.rwth-aachen.de), und jeden Monat kommen derzeit etwa 0,5 Gigawattstunden hinzu.

Bereits heute könnte damit rechnerisch der Stromverbrauch in Höhe von durchschnittlich etwa 15 GWh pro Stunde von allen Haushalten (2024 waren es insgesamt 133 TWh) für eine Stunde zwischengespeichert werden. Diese Kapazität wird bislang vor allem dazu genutzt, den Eigenstromanteil zu erhöhen.

Kleine Batteriespeicher können flexibel betrieben werden.

Batteriespeicher können mit den neuen Regelungen des im Januar verabschiedeten „Solarspitzengesetzes“ flexibler betrieben werden. Sie dürfen Netzstrom zwischenspeichern und gezielt wieder ins Netz einspeisen. Diese Neuerung soll helfen, Stromspitzen zu glätten und Netzauslastungen besser zu managen.

Die Petition fordert nun finanzielle Anreize (lokale Strompreise), die in den Tools der Hersteller zum Energiemanagement der Batteriespeicher genutzt werden können, um die Speicher nicht nur auf Eigenstrom zu optimieren, sondern auch netz- und systemdienlich betreiben zu können.

Mit netzdienlich ist gemeint, Netzausbau einsparen zu können, indem z.B. die Speicher in den Mittagsstunden geladen werden, um solare Einspeisespitzen zu dämpfen.

Mit systemdienlich ist gemeint, den geladenen Strom aus dem Speicher vor allem dann zu nutzen, wenn damit fossile Kraftwerksleistung vor Ort eingespart werden kann.

Anreize für einen netz- und systemdienlichen Betrieb fehlen!

Es braucht geeignete lokale Preissignale. So entsteht ein ökonomischer Anreiz, günstigen erneuerbaren Strom zu speichern und diesen dann in teuren Zeiten selbst zu verbrauchen oder Überschüsse einzuspeisen. Damit würden Stromkosten eingespart und zugleich das Netz entlastet. Dies ist über ein Zusammenspiel lokaler variabler Netzentgelte und dynamischer Strompreise möglich, die die jeweilige Situation im lokalen Stromnetz abbilden.

Wie die technischen und regulatorischen Hindernisse zur Einbindung von lokalen Preissignalen in ein Energiemanagement zum netz- und systemdienlichen Betrieb von Kleinspeichern überwunden werden können, zeigt eine Kurzstudie des KiB e.V. auf, die im Rahmen eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projektes des Balkonsolar e.V. erstellt wurde.

Die gestern freigeschaltete E-Petition an den Bundestag wurde von den Mitgliedern der AG Balkonkraftwerke erarbeitet und über den bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor eingereicht.

Die Petition läuft noch bis zum 10. April und kann unter folgendem Link unterzeichnet werden: https://petition.akkudoktor.net/

Weitere Infos unter https://akkudoktor.net/pub/balkonsolar-und-heimspeicher-petition

Die aktuelle Petition baut auf einer erfolgreichen Petition zur Privilegierung von Steckersolargeräte aus dem Jahr 2023 auf und möchte Menschen unterstützen, die einen Teil ihrer Energieversorgung mit Photovoltaik und Batteriespeicher selbst in die Hand nehmen wollen.

Informationen zu Petitionen im Deutschen Bundestag finden sich hier. Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 6 Wochen (42 Tagen) das Quorum von 30.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Um eine Petition mitzeichnen zu können, muss man sich hier registrieren

Pressekontakt

Dr. Jörg Lange
Tel.: +49 (0)761 45 89 32 77
joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de

Im Netzwerk des Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. haben sich unter den mehr als 900 Mitgliedern, zahlreiche Praktiker aus Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen zusammengeschlossen, um u.a. die bundespolitischen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die Energiewende vor Ort und damit der Klimaschutz schneller, unbürokratischer und systemdienlicher umgesetzt werden kann. Der KiB e.V. versteht sich als Netzwerk zwischen Praktikern und Politik.

Nach eigenen Schätzungen sind aktuell in Deutschland mehr als zwei Millionen Steckersolargeräte in Betrieb. Die Stromerzeugung über Steckersolargeräte liegt bei etwa einer Milliarde Kilowattstunden.

Mit der gesetzlichen Privilegierung der Steckersolargeräte kann Mietenden ein Balkonkraftwerk in der Regel nicht mehr verwehrt werden.

Bisher werden nur wenige Steckersolargeräte mit einem Kleinspeicher kombiniert betrieben (<5%). Mit einem Kleinspeicher wird es möglich den Eigenstromanteil von 20-30% auf 70% und mehr zu steigern.

Nach eigenen Schätzungen sind aktuell in Deutschland mehr als zwei Millionen Steckersolargeräte in Betrieb. Die Stromerzeugung über Steckersolargeräte liegt bei etwa einer Milliarde Kilowattstunden. Mit der gesetzlichen Privilegierung der Steckersolargeräte kann Mietenden ein Balkonkraftwerk in der Regel nicht mehr verwehrt werden. Bisher werden nur wenige Steckersolargeräte mit einem Kleinspeicher kombiniert betrieben (<5%). Mit einem Kleinspeicher wird es möglich den Eigenstromanteil von 20-30% auf 70% und mehr zu steigern.

Ist Bauen von gestern? – Veröffentlichung der Wohnraumsuffizienz-Broschüre 

Berlin, Flensburg, Zürich, Delft, Freiburg, den 11.12.2024. Sechs Autor*innen aus Wissenschaft und Praxis zeigen, dass die besten Lösungen für die soziale und ökologische Wohnraumversorgung meist abseits vom klassischen Neubau liegen. Gerade vor dem Hintergrund steigender Baukosten und Zinsen, die Neubauprojekte erschweren, gewinnen alternative Lösungskonzepte zunehmend an Bedeutung.  

Unter diesem Link finden Sie die aktuelle Version der Broschüre: https://klimaschutz-im-bundestag.de/wohnraumsuffizienz/ 

“Die Potenziale im Bestand sind enorm: Mit Aufstockungen, Umwandlungen (Büro zu Wohnraum), Aktivierung von Leerstand und Hausteilungen können bis zu 330.000 zusätzlichen Wohneinheiten pro Jahr entstehen. Und diese sind meist kostengünstiger, klimafreundlicher, flächenschonender und schneller als der klassische Neubau”, sagt Philipp George, politischer Referent bei Klimaschutz im Bundestag e. V. 

Neben den theoretischen Potenzialen geht die Broschüre aber auch auf die Probleme ein, die bei der Umsetzung von Umbaumaßnahmen im Bestand bestehen. Gerade die rechtlichen Probleme sind vielfältig und betreffen alle Verwaltungs- und Politikebenen – von der kommunalen bis zur Bundesebene. 

“Wohnraumsuffizienz bedeutet nicht, dass Neubau verboten wird,” sagt Craig Morris, Geschäftsführer von Klimaschutz im Bundestag e. V. “Vielmehr ist es eine Denkweise, bei der alle Potenziale erhoben werden, bevor zusätzliche Fläche versiegelt wird. Das Konzept zeigt, dass soziale und ökologische Ziele miteinander in Einklang gebracht werden können. Es besteht akuter Handlungsbedarf, da der Wohnungsbereich in Deutschland weder sein Flächen- bzw. Klimaziel einhält, noch seinen sozialen Auftrag erfüllt”. 

Die Broschüre präsentiert erfolgreiche Konzepte aus dem In- und Ausland. Sie appelliert an die Politik, den Rechtsrahmen zu modernisieren, und ermutigt Wohnungseigentümer*innen, neue Wege zu gehen, um ihre Immobilie optimal zu nutzen. Die Broschüre hat nicht den Anspruch, eine abschließende Antwort darauf zu geben, wie die optimale Politik im Wohnungsbereich aussieht, sondern möchte Impulse für die öffentliche Debatte liefern. 

Neben der Broschüre bemüht sich der Verein auch mit Online-Formaten, um den Dialog zwischen Wissenschaft und Politik im Bereich Wohnraumsuffizienz zu fördern. Das nächste Webinar befasst sich mit der Eigentumsfrage und Rekommunalisierungs-Möglichkeiten. Neben einer CDU-Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft werden auch eine Bundestagsabgeordnete und eine Forscherin der University Greenwich (UK) teilnehmen. Für weitere und laufende Informationen besuche Sie bitte: https://klimaschutz-im-bundestag.de/wohnraumsuffizienz/ 

“Klimaschutz im Bundestag e.V.” ist ein gemeinnütziger und unabhängiger Verein und setzt sich mit seinen knapp 900 Mitgliedern (Kommunen, Unternehmen, Haushalte) für praxisorientierte Lösungsvorschläge im Rahmen der sozial-ökologischen Transformation ein. 

Pressekontakt 

Philipp George 
Politischer Referent 
philipp.george@klimaschutz-im-bundestag.de  
+49 (0)761 45 89 32 77 

Wichtige Optionen zum Strommarktdesign gar nicht untersucht

Berlin, Deggendorf, Freiburg, Mauer, den 5.9.2024. Das BMWK hat ein Papier mit dem Titel „Strommarktdesign der Zukunft: Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem“. Darin wird das Potenzial von lokalen Preisen unterschätzt.

Zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V., OpenEMS, solares bauen, und StromDAO hat Klimaschutz im Bundestag e. V. deshalb einen Lösungsvorschlag erarbeitet.

Link zur Stellungnahme zum Strommarkt der Zukunft
https://klimaschutz-im-bundestag.de/wp-content/uploads/2024/09/Stellungnahme-zum-Strommarkt-der-Zukunft_2024_09_06.pdf

Einen Erläuterungsbericht Sie hier nachlesen.

Lösungsvorschlag: Lokale Preise und Einspeise(Kapazitäts-)versicherungspflicht

Aus Sicht der Praxis vor Ort sind für einen flexiblen netz- und systemdienlichen Betrieb von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen lokal differenzierte Steuerungssignale erforderlich. Sie sollten zwei Informationen in der Vorhersage widerspiegeln. Zum einen die Information über den Zustand des Stromnetzes. Ist in den nächsten Stunden mit einer Überlastung zu rechnen, oder kann noch mehr Strom bezogen oder abgegeben werden? Vergleichsweise einfache mögliche Ansätze, wie die Netzlast in der Kaskade der verschiedenen Netzebenen bestimmt und wie darauf aufbauend Netzentgelte berechnet werden können, liegen vor.

Die zweite Information sollte die aktuell benötigte fossile Residuallast anzeigen, um danach Erzeugungsanlagen vor Ort treibhausgasarm betreiben zu können. Ein Signal dieser Art ist der bereits verfügbare regionale Grünstromindex.

Dadurch werden flexible und dezentrale Lösungen möglich, die auch Anreize für Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung schaffen können. Dazu müssen sowohl die Mindestverfügbarkeit der fossilen und erneuerbaren Erzeugungskapazitäten als auch die Vermeidung von Netzengpässe (Stromlogistik) in den lokalen Stromkosten ihren Niederschlag finden. Gesetzliche Mindestanforderungen an Verfügbarkeit und Netzdienlichkeit in Form einer Kapazitäts- oder Einspeiseabsicherungsplicht, schaffen einen verlässlichen Rahmen. Auf dieser Basis können verschiedene Akteure wie Planer, Aggregatoren, Finanzdienstleister oder kommunale EVUs unter Ausnutzung des gesamten vor Ort nutzbaren Wissens Flexibilitätsoptionen anbieten, um die Absicherungspflichten kostengünstig zu erfüllen.

Claus-Heinrich Stahl, Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.

Craig Morris, Klimaschutz im Bundestag e.V.

Christof Wiedmann, OpenEMS Association e.V.

Strom und Wärme zusammendenken!

Freiburg/Berlin, 2. September 2024.

Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. legt Abschlussbericht vor zum Projekt „Kommunale sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung (KSSE)“

Der KiB e.V. ruft dazu auf, in einer verbände- und parteiübergreifenden Initiative zusammen mit Praktikern eine Flexibilitätsstrategie zu entwickeln, die zum einen Strom und Wärme umfasst und zum anderen Anreize für Flexibilisierungsmaßnahmen sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite schafft.

Mit der Novelle des Gebäudeenergie­ge­setzes (GEG) und dem neuen Wärme­planungs­ge­setz (WPG) liegt der Fokus auf der Wärmepumpe und nicht mehr auf der Ein­spa­rung von Primärenergie oder der Sanierung der Gebäude­hülle.

Manchen Befragten geht diese Fokussierung auf den Heizungstausch und allein auf erneuerbare Wärme zu weit. Die neue Situation aus Sicht der Praxis zu bewerten, war Gegenstand des Projektes.

„Es fehlen netz- und systemdienliche Signale, die den Anlagenbetreiber vor Ort anzeigen, wann er besser weniger Strom aus dem Stromnetz bezieht, weil es wenig erneuerbaren Strom gibt oder wann er z.B. seine Wärmepumpe betreiben kann, weil es viel Strom aus Sonne und Wind im Netz vor Ort gibt“, sagt Jörg Lange von Klimaschutz im Bundestag.

Bei größeren Gebäuden oder Gebäudenetzen ist laut KSSE-Projekt eine Kombination aus Photovoltaik, Wärmepumpe und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ideal. Im Vergleich z.B. mit einer ausschließlichen Wärmeversorgung über eine Wärmepumpe können bei der Kombination von PV, Wärmepumpe und KWK sowohl die Kosten als auch CO2-Emissionen für mindestens die nächsten 10 Jahre in sehr vielen Fällen am niedrigsten gehalten werden. Zukünftig ist sicher zu stellen, dass der Strom, wenn einmal nicht genug Solar- und Windstrom zeitgleich zum Bedarf zur Verfügung stehen (Residuallast), aus dezentralen Speicherkraftwerken kommt, die überwiegend mit erneuerbar erzeugten Brennstoffen wie z.B. Wasserstoff, Biomethan oder Ethanol betrieben werden.

Die umgestaltete BEG-Förderung bewertet bislang nicht, wie viele Emissionen ein Heizungstausch tatsächlich spart. Deshalb sollte die BEG-Förderung am Maßstab der Treibhausgase ausgerichtet werden, so eine Schlussfolgerung aus den KSSE-Projektergebnissen.

Im Rahmen des Projektes wurden

  • rund 339 Personen aus der Praxis der Wärmewende mittels 93 Fragen online befragt,
  • zahlreiche tiefergehende Interviews mit Personen aus ganz unterschiedlichen Praxisbereichen geführt,
  • etwa 70 der zu Beginn 2024 vorliegenden kommunalen Wärmepläne Baden-Württembergs analysiert,
  • zahlreiche Fallbeispiele hinsichtlich Emissionen, Residuallast und Kosten betrachtet sowie
  • die Residuallast aus mathematisch energetischer Sicht analysiert, wie zukünftig der Energiebedarf zu 100% aus erneuerbaren Energien (vorwiegend Sonnen- und Windstrom) gedeckt werden kann.

Die Dokumente (Endbericht, Kurzfassung, Thesen und Teilberichte) zum Projekt liegen auf folgender Projektwebseite zum Herunterladen vor:

https://klimaschutz-im-bundestag.de/ksse/

Eine Zusammenfassung der Thesen und konkreten Vorschläge finden sich in der
Kurzfassung des Endberichtes (pdf, 31 Seiten, 2 MB).

In zwei Webinaren werden die Ergebnisse zur Diskussion gestellt.

Teil I am Donnerstag, den 5.9. um 17 Uhr legt den Schwerpunkt auf die Diskussion der Analyseergebnisse: Ergebnisse aus der Online-Umfrage, den Gesprächen mit Menschen aus der Praxis und Darstellung ausgewählter Fallbeispiele.

Anmeldung zu Teil I unter
https://klimaschutz-im-bundestag.de/civicrm/event/register/?id=89&reset=1

Teil II am Donnerstag, den 12.9. um 17 Uhr legt den Schwerpunkt auf die Diskussion der Anforderungen z.B. an eine Neuordung des Strommarktes und der Netzentgelte, um mehr Flexibilität vor Ort in der Praxis zu ermöglichen.
Anmeldung zu Teil II unter
https://klimaschutz-im-bundestag.de/civicrm/event/register/?id=90&reset=1

KSSE in zehn Thesen

  1. Um die entsprechenden Flexibilitäten vor Ort zu ermöglichen, sollte die kommunale Wärmeplanung zu einer sektor- und spartenübergreifenden Energieleitplanung weiterentwickelt werden.
  2. Die Praxis bei Strom und Wärme folgt derzeit z.B. beim Ausbau von Wärmepumpen oder den Erneuerbaren weder den wissenschaftlichen Szenarien noch der Politik und ihren gesetzlichen Vorgaben.
  3. Die Stromversorgung mit Sonne und Wind unter Einbeziehung der Infrastrukturkosten (für Stromtransport und backup-Kraftwerke der saisonalen Speicherung) kostet aktuell mehr als die fortgesetzte Verbrennung fossiler Brennstoffe, aber um ein vielfaches weniger als das Verfehlen der Klimaziele, wenn die externen Kosten berücksichtigt würden.
  4. Die Kosten für den derzeit geplanten Netzausbau, das Netzengpassmanagement, und den Bau emissionsarmer Residuallastkraftwerke könnten die Netzentgelte mehr als verdoppeln und damit eine sozialverträgliche Wärmewende gefährden.
  5. Lokale (nodale) Signale (Anreize) für mehr Flexibilität vor Ort sind ein Teil der Lösung, um den Ausbau der Stromnetze und der mit grünen Brennstoffen betriebenen Residuallastkraftwerken zu begrenzen.
  6. Biogasanlagen können in der Fläche durch Umbau zu Speicherkraftwerken zur Abdeckung saisonaler Residuallasten ausgebaut werden und gesicherte Leistung bereitstellen.
  7. Bilanzierung, Monitoring, Nachjustierung und Bewertung der Maßnahmen im Gebäudebereich anhand von Treibhausgasen tragen zur Effizienz und zur Einsparung von Treibhausgasen in den nächsten 10-15 Jahren bei.
  8. Die Sanierung der Gebäudehülle ist nur im Rahmen üblicher Sanierungszyklen wirtschaftlich darstellbar. Sie steht im Wettbe­werb zu weiteren technischen (z.B. Nach­justieren, Monitoring) und organisatorischen Maß­nahmen (z.B. gemeinschaftliche Ge­bäude­versorgung).
  9. Ohne Maßnahmen zur Wohnraum­suffizienz und einem dauer­haften Entziehen von Wohnungen aus dem gewinnorientierten Wohnungs­markt (Wiener Modell) werden die Kosten für Wohnraum weiter erheblich steigen und eine energetische Sanierung in vielen Fällen verhindern.
  10. Förderprogramme für die energetische Sanierung sollten an der tatsächlichen Einsparung von Treibhausgasemissionen und in der Höhe an sozialen Kriterien bemessen werden.

Das Projekt wurde gefördert mit Mitteln der Deutschen Bundestiftung Umwelt (DBU-AZ 38842, Laufzeit Mai 2023-August 2024).

Pressekontakt

Dr. Jörg Lange

Klimaschutz im Bundestag e.V.

Alfred-Döblin-Platz 1

79100 Freiburg im Breisgau

Tel.: +49 (0)761 45 89 32 77 |

joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de

Der Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 900 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.

Das Wachstumschancengesetz als verpasste Chance

Berlin, 20.11.2023. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 fehlen 60 Milliarden Euro im Klimatransformationsfonds. Um das Loch wieder zu füllen, könnte der Bundestag klimaschädliche Subventionen abbauen. Leider passiert genau das nicht.

Am Freitag hat der Bundestag das Wachstumschancengesetz beschlossen. Es enthält 240 Millionen Euro für teure E-Fahrzeuge. Das Preislimit für dienstliche E-Autos wurde von 60.000 auf 80.000 angehoben. Davon können nur reichere Bürger profitieren. Laut einer Kurzstudie von Caritas, FÖS, und der Klima-Allianz findet man die Hälfte aller Dienstwagen bei den obersten zehn Prozent der Einkommensverteilung.

Hybrid-Fahrzeuge werden außerdem weiterhin bis zu einem Ausstoß von 50g/km gefördert. Was wie ein Deckel aussieht, umfasst jedoch sehr viele Hybride. Studien (siehe Fraunhofer ISI) haben allerdings gezeigt, dass diese Fahrzeuge deutlich mehr ausstoßen als angegeben. Leider wird die Berechnungsmethode erst 2025 verbessert.

Schließlich zeigt eine am Freitag erschienen Studie der Bertelsmann Stiftung, dass eine Reform der Dienstwagenbesteuerung zu 5,7 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen führen würde. Kombiniert man diese Reform mit der Abschaffung des Dieselprivilegs (6,8 Milliarden für PKW und LKW), hätte die Staatskasse 12,5 Milliarden Euro an Mehreinnahmen. Da die 60 Milliarden sich bis 2026 erstrecken, könnten diese zwei Maßnahmen alleine zwischen 2024-2026 die Lücke mehr als zur Hälfte füllen. „Die Bundesregierung muss zeigen, wie sie die fehlenden 60 Milliarden Euro für den KTS ersetzen will“, sagt Craig Morris, Vorstand von KiB. „Der Abbau von klimaschädlichen Subventionen würde gleichzeitig das Klima besser schützen und für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Dafür muss sich nun der Bundesrat beim Wachstumschancengesetz einsetzen.“

Schlupflöcher im GEG-Entwurf aufgedeckt

Pressemitteilung vom 29.8.2023 (hier als pdf)

Wir meinen, dass in der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)…

  • Wärmepumpen unbedingt Effizienzvorgaben brauchen,
  • sich die Definition von unvermeidbarer Abwärme im GEG nicht von der Definition im Wärmeplanungsgesetz unterscheiden darf,
  • die Standardlösung Hybridheizung das 65% EE Kriterium nicht erfüllt.

Aus Sicht des KiB erfordert die Wärmewende überzeugende Lösungen, die am Ende wirklich funktionieren, breite Akzeptanz genießen und uns auf dem Weg in Richtung Klimaschutz voranbringen. Die nachfolgenden Verbesserungsvorschläge können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

Hans-Martin Henning, Leiter des Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme und Mitglied im Expertenrat für Klimafragen führt aus: „Wir vermuten, dass die angenommene Treibhausgasminderung im Gebäudesektor geringer ausfallen dürfte als im Gutachten errechnet. Dafür ist vor allem die erwartbare, wesentlich geänderte Ausgestaltung des GEG verantwortlich.“  (aus Pressemitteilung vom 22.8.2023)

Laut der Gutachten des Expertenrat für Klimafragen bleibt für den Gebäudesektor eine kumulierte Lücke von 35 Millionen Tonnen CO2-Äq bis zum Jahr 2030.

Noch besteht die Chance zu wichtigen Korrekturen zur Verbesserung der Klimaschutzwirkung des GEG

Der KiB e.V. geht davon aus, dass insbesondere die für die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause geplante Verabschiedung der Reform des Gebäudeenergiegesetzes aus Gründen einiger Widersprüche und nicht ausreichender Wirkung für den Klimaschutz bereits in kurzer Zeit wieder auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag stehen wird.

Die folgenden kleinen Korrekturen könnten die Klimaschutzwirkung aber bereits im aktuellen Entwurf noch deutlich verbessern.

Aus Sicht des KiB e.V. müssen dazu alle im Gesetz bislang ausformulierten Standard Erfüllungsoptionen (§71 c-h) die Vorgabe des Gesetzes 65% Erneuerbare Wärme nachweislich erreichen.

§71c: Monovalenter Betrieb von Wärmepumpen inkl. Heizstab.

Der 65%ige erneuerbare Wärmeanteil einer Wärmepumpe muss bei einer Anlage nach §71 c im aktuellen Entwurf weder rechnerisch noch messtechnisch nachgewiesen werden. Darüber hinaus gibt es keine Mindestanforderungen an die Effizienz der Wärmepumpen, wie z.B. die Jahresarbeitszahl der eingesetzten Wärmepumpe. Aus Sicht vieler Praktiker besteht damit die Gefahr, dass am Markt vor allem zu kleine, kostengünstige, wenig effiziente Systeme angeboten und/oder nachgefragt werden.

Die Ankündigung in der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude die förderfähigen Kosten einzuschränken, könnten diese Gefahr noch verstärken.

Der KiB e.V.fordert daher auch für den monovalenten Betrieb von Wärmepumpen einen rechnerischen Nachweis und Prüfung auf Effizienz (§60a) ab einer Wärmeleistung der Wärmepumpe von größer 8 kW im Gesetzesentwurf zu ergänzen.

§ 71 h zur Hybridheizung ersatzlos streichen

Insbesondere bei der Hybridheizung nach §71 h kann bei einer Heizleistung von 30% gemäß Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 von der Wärmepumpe keine zu 65% erneuerbare Wärme bereitgestellt werden, da die Wärmepumpe zu klein dimensioniert ist. Dabei sind bei der Fest­legung auf den Teillast­punkt „A“ nach DIN EN 14825 weder die fehlende Heizleistung infolge von Abtau­zyklen, die fehlende Heizleistung unter anderen Temperaturbedingungen, noch die fehlende Wärmebereitstellung infolge hoher Warmwassertemperaturen durch die Hygiene­vorgaben (Legionellenschutz) berücksichtigt.

Der KiB e.V. fordert daher, den § 71 h ersatzlos zu streichen.

Mit der Streichung des § 71 h fällt die durchaus sinnvolle Lösungsoption der Hybridheizung mit Wärmepumpe unter den GEG §71 (1) und es muss ein rechnerischer Nachweis nach der DIN 18599 durch eine nach § 88 berechtigte Person vor Inbetriebnahme erbracht werden. Gebäude­eigentümer haben damit die Sicherheit, dass eine effiziente Anlage eingebaut wird. Er ist aber auch verpflichtet, die Heizungsanlage nach den Vorgaben des Nachweises einzubauen und zu betreiben.

Sollte §71h bestehen bleiben, so besteht die Gefahr, dass die Vorgabe 65% Erneuerbare Energie der GEG-Reform durch den kostengünstigen missbräuchlichen Einbau von Klimaanlagen (Splitgeräte) in einzelnen Räumen oder falsch konzipierte Wärmepumpen ohne jede Nachweis­pflicht eingehalten wird. Solche Lösungen können zwar zur Reduktion von Treibhaus­gas­emissionen beitragen, den geforderten Anteil von 65% Erneuerbare Energien aber bei weitem nicht erreichen.

Definition der „unvermeidbaren Abwärme“ nach GEG § 3 (1) 30a der Definition in § 3(1) 15 Wärmeplanungsgesetz gleichstellen.

Aktuell wird der Begriff der „unvermeidbaren Abwärme“ im Entwurf des GEG[1] anders begrifflich gefasst als im Wärmeplanungsgesetz[2]. Es gibt aus Sicht vieler Experten und auch des KiB e.V. keinen nachvollziehbaren Grund warum z.B. Nahwärmenetze (Gebäudenetze[3]), die unter den GEG-Reformentwurf fallen, anders behandelt werden als Wärmenetze im Wärmeplanungs­ge­setz (Fernwärmenetze). Insbesondere fällt damit eine aus Sicht des KiB e.V. vielversprechende Kombination aus Photovoltaik, Wärmepumpe und KWK zur Abdeckung der Residuallast in Gebäudenetzen weg, wohin gegen genau diese Lösung in der Wärmeplanung (Fernwärme) als attraktive Erfüllungsoption gilt.

Der KiB e.V. fordert daher die Definition „unvermeidbare Abwärme“ im GEG § 3 (1) 30a der im § 3(1) 15 Wärmeplanungsgesetz gleichzustellen.

Förderkriterien (Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude) für die Heizungserneuerung wie auch die Sanierung der Gebäudehülle sollten zeitgleich oder zeitnah verabschiedet werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Nach der Novelle ist vor der Novelle – konstruktiver Ausblick

Treibhausgasemissionen als entscheidenden Bewertungsmaßstab im GEG etablieren

Bisher war in allen Berechnungsvorgaben zum Gebäudeenergiegesetz die Primärenergie der zentrale Bewertungsmaßstab. Nun kommt mit der Reform des GEG ein neuer Bewertungs­maßstab hinzu, die Erneuerbare Wärme, deren Grenze von 65% relativ willkürlich politisch vor­gegeben wird. Für die Erderhitzung ist jedoch vor allem der zusätzliche Strahlungsantrieb auf­grund menschengemachter Treibhausgasemissionen maßgebend. Effizienter Klimaschutz setzt dazu eine sektorübergreifende Betrachtung der Treibhausgasemissionen voraus.

Der KiB e.V. fordert daher die zukünftigen Lenkungsmechanismen anhand der Treibhausgasemissionen neu auszurichten und dahingehend die nächste Novelle des GEG vorzubereiten.

Unsere Frage: Wäre ein Auslaufpfad für fossile Brennstoffe nicht deutlich einfacher und vor allem klarer gewesen und hätte Maßnahmen an der Gebäudehülle einbezogen?

Im aktuellen Reformentwurf zum GEG heißt es § 72 (4) „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“

Wir schlagen vor, in einer zukünftigen GEG Reform einen Auslaufpfad für fossile Brennstoffe vorzugeben. Vorteil wäre, dass auch Maßnahmen an der Gebäudehülle automatisch mit in die Bewertung einfließen würden. Denn für den Klimaschutz ist es gleichwertig, ob Treibhaus­gasemissionen durch Einsparung oder den Ersatz fossiler Brennstoffe gemindert werden.

Klimaschutz im Bundestag e.V. [bis 21.5.2022 CO2 Abgabe e.V.]Alfred-Döblin-Platz 1 | 79100 Freiburg im BreisgauTelefon: +49 (0)761 45 89 32 77 | Fax: +49 (0)761 59 47 92E-Mail: joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de |Web:  co2abgabe.de | klimaschutz-im-bundestag.de
Vertretungsberechtigter Vorstand: Craig Morris
Lobbyregister – Registernummer: R001260
Amtsgericht Freiburg, Registernummer: VR 70186

Der KiB e.V. versteht sich als Netzwerk zwischen Praktikern und Politik.

Viele der Praktiker vor Ort stehen derzeit vor der Frage, welche Lösungen (z.B. im Rahmen von energetischen Sanierungsfahrplan) sie ihren Kunden unter den derzeit sich stark ändernden Rahmen­bedingungen empfehlen sollen, um eine zukunftsfähige, kosteneffiziente Energiewende um­zu­setzen und die Klimaschutzziele zu erreichen.

Im Praxisnetzwerk des Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. haben sich unter den mehr als 900 Mitgliedern, zahlreiche Praktiker aus Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen zusammengeschlossen, um u.a. die bundespolitischen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die Energiewende vor Ort unbürokratischer und systemdienlicher umgesetzt werden kann. Ein Teil der Innovationskraft des Praxisnetzwerkes KiB e.V. liegt auch darin, Gesetzesinitiativen zukünftig stärker aus einer parteiübergreifenden Arbeit im Bundestag mit Praktikern zusammen entwickeln zu wollen und sich nicht auf die Praxistauglichkeit von Referentenentwürfen aus den Ministerien allein zu verlassen.

Weitere Informationen zum Thema des KiB e.V. unter

Vorstellung des Forschungsvorhabens „Kommunale sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung“ (KSSE) am 24.8.2023 – Zwischenergebnisse einer Expertenbefragung von Praktikern zum Gebäudenergiegesetz, kommunaler Wärmeplanung, Residuallast und energetischen Sanierungsfahrplänen.


[1] Begriffsdefinition „unvermeidbare Abwärme“ nach Gesetzesentwurf GEG § 3 (1) 30a.: der Anteil der Wärme, der als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor aufgrund thermodynamischer Gesetzmäßigkeiten anfällt, nicht durch Anwendung des Standes der Technik vermieden werden kann, in einem Produktionsprozess nicht nutzbar ist und ohne den Zugang zu einem Wärmenetz ungenutzt in Luft oder Wasser abgeleitet werden würde,“.

[2] Begriffsdefinition „unvermeidbare Abwärme“ nach Gesetzesentwurf WPG § 3(1) 15.: Wärme, die als unvermeidbares Nebenprodukt in einer Industrieanlage, Stromerzeugungsanlage oder im tertiären Sektor anfällt und ohne den Zugang zu einem Wärmenetz ungenutzt in die Luft oder in das Wasser abgeleitet werden würde; Abwärme gilt als unvermeidbar, soweit sie aus wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen Gründen im Produktionsprozess nicht nutzbar ist und nicht mit vertretbarem Aufwand verringert werden kann;

[3] Begriffsdefinition nach §3 9a: „Gebäudenetz ist ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten,“

Fehlende Sofortprogramme verletzen laut Wissenschaftlichem Dienst das Rechtsstaatsprinzip

Berlin, 5. Juli 2023

Die Frage, ob die Bundesregierung bei der Novelle des Klimaschutzgesetzes rechtswidrig handelt, bewegt seit Wochen die Gemüter. Nun ist eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag zum Nicht-Vorlegen der Sofortprogramme veröffentlicht worden (PDF). Auch eine Willensbekundung von Olaf Scholz entbindet die Ministerien nicht von ihrer Pflicht, ein Sofortprogramm zu erstellen.

„Wir haben es jetzt schwarz auf weiß: Die Bundesregierung hält sich selbst laut interner Expertise nicht an die eigenen Gesetze“, sagt KiB-Vorstand Craig Morris. „Die Glaubwürdigkeit der gesamten Bundesregierung steht auf dem Spiel. Außerdem drängt sich immer mehr der Verdacht auf, dass die geplante Gesetzesänderung einzig dem Zweck dient, wirksame Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit zu verschleppen“.

Laut dem geltenden Klimaschutzgesetz müssen das Bau- und Verkehrsministerium bis zum 17.7. entsprechende Sofortprogramme vorlegen, weil die vorgegebenen Emissionsziele überschritten worden sind. Stattdessen hat die Koalition entschieden, die Sektorziele abzuschaffen. Trotzdem müssten die zuständigen Ministerien bis Mitte des Monats ein Sofortprogramm vorlegen – was sie aber gar nicht mehr vorhaben.

Die Analyse des Wissenschaftlichen Diensts spricht Klartext: Die Regierung kann nicht beschließen, sich nicht an die eigenen Gesetze zu halten. Das Kurzgutachten wurde vom Bundestagsabgeordneten Victor Perli in Auftrag gegeben, wie er auf Twitter schreibt. In der Nicht-Erstellung der Sofortprogramme sieht der Wissenschaftliche Dienst einen Bruch mit dem Rechtsstaatsprinzip:

„Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt der Vorrang des Gesetzes. Danach kann ein Gesetz nicht durch exekutive Willensäußerungen unwirksam gemacht werden. Die Nichtanwendung eines wirksamen Gesetzes durch die Regierung und Verwaltung ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und der umfassenden Bindung der Regierung und Verwaltung an Gesetz und Recht nicht zu vereinbaren. Auch eine politisch beabsichtigte Novellierung eines Gesetzes vermag an diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen nichts zu ändern. Im vorliegenden Kontext sind darüber hinaus die zeitlichen und inhaltlichen Unwägbarkeiten, welche mit einem Gesetzgebungsvorhaben naturgemäß einhergehen, die bisher noch ungeklärte Frage der Verfassungsmäßigkeit der beabsichtigen KSG-Änderungen und die erhebliche Bedeutung des Verkehrssektors zur Erreichung der völker- und unionsrechtlichen Klimaziele zu berücksichtigen.“

Besonders brisant: Den Abgeordneten liegt die Analyse seit dem 25.4. vor. Sie wird wohl in der Datenbank des Wissenschaftlichen Diensts auch etwa zwei Wochen später für die Öffentlichkeit auffindbar gewesen sein, denn so lange gilt eine solche Stellungnahme des Diensts in der Regel als intern. In der Presse ist aber nicht darüber berichtet worden.

Organisatoren der #PetitionBalkonSolar begrüßen Gesetzesvorhaben des Justizministeriums

25.5.2023.

BalkonSolar e.V., Klimaschutz im Bundestag, EmpowerSource und weitere an der Petition für Vereinfachungen bei der Nutzung von Steckersolargeräten Beteiligte begrüßen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten

Die von über 100.000 Menschen unterstützte Petition zum Abbau bürokratischer Hürden bei der Nutzung von Steckersolargeräten stieß bei der Sitzung des Petitionsausschusses am 08. Mai über alle Fraktionen hinweg auf breite Zustimmung. Bereits in der Sitzung hatte der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel als Regierungsvertreter zugesagt, noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Forderungen “unverzüglich” vorzulegen.

Der nun vorliegende Referentenetwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (Bearbeitungsstand 17.5.23 12:42) beinhaltet Änderungen am Wohneigentumsgesetz und am Mietrecht, welche die Forderungen der Petition bereits in Teilen aufgreifen. Wir, die an der Petition federführend beteiligten Organisationen und Personen, darunter der Verein BalkonSolar, Klimaschutz im Bundestag e.V. und EmpowerSource, begrüßen diesen Vorstoß.

“Die Bundesregierung liefert und das ist gut so”, freut sich der Vorsitzende des BalkonSolar Vereins Sebastian Müller.

“Hier zeichnet sich die Gelegenheit im Bundestag ab, zeitnah einen von Teilen der Opposition mitgetragenen Gesetzesentwurf zu verabschieden”, so Jörg Lange vom Klimaschutz im Bundestag e.V.

Auch Christian Ofenheusle, Geschäftsführer von EmpowerSource aus Berlin, stellt fest: „Der vorgelegte Entwurf beinhaltet mit der bedingungslosen Privilegierung von Steckersolargeräten die wichtigste Forderung der Petition.“

Petition Balkonsolar

E-Petition zu Vereinfachungen bei Balkonsolaranlagen (Steckersolargeräten) endlich zum Mitzeichnen freigeschaltet.
Bereits in den ersten Stunden wurde die Petition von mehr als 1.000 Personen mitgezeichnet.

Freiburg/Berlin, 30. März 2023.

Eine vom KiB e.V. unterstützte und am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag ist seit heute zum Mitzeichnen freigeschaltet.

Die Petition umfasst konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen für eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, wie sie auch das Wirtschafts- und Klimaministerium am 10. März in seiner „Photovoltaik-Strategie“ vorgeschlagen hat, wie z.B.

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
  • „Schuko“stecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen,
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen,
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.

Informationen und viele weitergehende Vorschläge finden sich in der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des KiB e.V. und im Link zum Leitfaden Steckersolargeräte.

Die Petition wurde von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet.

Erst die Fürsprache mehrerer Bundestagsabgeordneten hat zur Veröffentlichung der Petition geführt. Vorher wurde die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung abgelehnt mit dem Argument, dass eine andere Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.21 zugeordnet werden könne. Sie enthielt eine einzige ähnliche Teilforderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen”.


Pressekontakt
Dr. Jörg Lange
Klimaschutz im Bundestag e.V.
Alfred-Döblin-Platz 1, 79100 Freiburg im Breisgau
Tel.: +49 (0)761 45 89 32 77 |
joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de
https://www.klimaschutz-im-bundestag.de


Der Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.


Informationen zu Petitionen im Deutschen Bundestag finden sich hier. Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 4 Wochen das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Um eine Petition mitzeichnen zu können, muss man sich hier registrieren.

Photovoltaik-Strategie

Am 10.3.2023 hat das BMWK seine Photovoltaik-Strategie vorgelegt.

Der Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet. Darin begrüßt er insbesondere die Absichten der Bundesregierung:

  • durch ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren und durch klare und einheitliche Genehmigungskriterien und Fristen im Genehmigungsverfahren den Ausbau von Freiflächen- und insbesondere Agri-PV Anlagen auf geeigneten Flächen in Abgleich mit den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes zu beschleunigen,
  • doppelte Netzentgelte für gespeicherten Strom zu verhindern,
  • unverhältnismäßig bauliche Anforderungen abzuschaffen,
  • eine Duldungspflicht von Grundstückseigentümer:innen bei der Verlegung von Anschlussleitungen von PV-Freiflächenanlagen zu regeln,
  • die Verfahren beim Anlagenzertifikat Typ B (135-950kW) zu beschleunigen und zu vereinfachen (z.B. auch durch die Anhebung des Schwellenwertes) sowie eine Datenbank für Einheitenzertifikate anzulegen,
  • Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30kW zu vereinfachen und einen Netzanschluss nach einem Monat ohne Rückmeldung vom Netzbetreiber zu ermöglichen sowie
  • die bereits umgesetzten und in der PV-S angedachten steuerrechtlichen Vereinfachungen.

Für den KiB e.V. ist derzeit jedoch noch nicht erkennbar, wie eine abgestimmte Koordination der zahlreichen parallel verfolgten Gesetzesinitiativen (Diskussions-/Eckpunktepapiere) untereinander stattfindet, wie z.B.:

Der KiB e.V. empfiehlt daher die Abstimmung der zahlreichen für 2023 vorgesehenen Gesetzesinitiativen im Rahmen der Energiewende u.a. in einer ansprechbaren, öffentlich sichtbaren Koordinationsstelle.

Darüberhinaus macht der KiB e.V. in seiner Stellungnahme im Detail 26 Vorschläge, wie z.B. die gemeinschaftliche Eigenversorgung dadurch zu vereinfachen, indem die Aufnahme der Kosten für Strom aus einer gemeinschaftlichen Stromversorgung in den Katalog nach § 2 BetrKV aufgenommen wird und dabei die Investitions- und Reparaturkosten für PVA und KWK-Anlagen in den Strompreis ein- und über die Betriebskosten abzurechnen.

Die vollständige Stellungnahme zum download finden sie hier.

Link zum Leitfaden Steckersolargeräte