Organisatoren der #PetitionBalkonSolar begrüßen Gesetzesvorhaben des Justizministeriums

25.5.2023.

BalkonSolar e.V., Klimaschutz im Bundestag, EmpowerSource und weitere an der Petition für Vereinfachungen bei der Nutzung von Steckersolargeräten Beteiligte begrüßen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten

Die von über 100.000 Menschen unterstützte Petition zum Abbau bürokratischer Hürden bei der Nutzung von Steckersolargeräten stieß bei der Sitzung des Petitionsausschusses am 08. Mai über alle Fraktionen hinweg auf breite Zustimmung. Bereits in der Sitzung hatte der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel als Regierungsvertreter zugesagt, noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Forderungen “unverzüglich” vorzulegen.

Der nun vorliegende Referentenetwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (Bearbeitungsstand 17.5.23 12:42) beinhaltet Änderungen am Wohneigentumsgesetz und am Mietrecht, welche die Forderungen der Petition bereits in Teilen aufgreifen. Wir, die an der Petition federführend beteiligten Organisationen und Personen, darunter der Verein BalkonSolar, Klimaschutz im Bundestag e.V. und EmpowerSource, begrüßen diesen Vorstoß.

“Die Bundesregierung liefert und das ist gut so”, freut sich der Vorsitzende des BalkonSolar Vereins Sebastian Müller.

“Hier zeichnet sich die Gelegenheit im Bundestag ab, zeitnah einen von Teilen der Opposition mitgetragenen Gesetzesentwurf zu verabschieden”, so Jörg Lange vom Klimaschutz im Bundestag e.V.

Auch Christian Ofenheusle, Geschäftsführer von EmpowerSource aus Berlin, stellt fest: „Der vorgelegte Entwurf beinhaltet mit der bedingungslosen Privilegierung von Steckersolargeräten die wichtigste Forderung der Petition.“

Petition Balkonsolar

E-Petition zu Vereinfachungen bei Balkonsolaranlagen (Steckersolargeräten) endlich zum Mitzeichnen freigeschaltet.
Bereits in den ersten Stunden wurde die Petition von mehr als 1.000 Personen mitgezeichnet.

Freiburg/Berlin, 30. März 2023.

Eine vom KiB e.V. unterstützte und am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag ist seit heute zum Mitzeichnen freigeschaltet.

Die Petition umfasst konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen für eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, wie sie auch das Wirtschafts- und Klimaministerium am 10. März in seiner „Photovoltaik-Strategie“ vorgeschlagen hat, wie z.B.

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
  • „Schuko“stecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen,
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen,
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.

Informationen und viele weitergehende Vorschläge finden sich in der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des KiB e.V. und im Link zum Leitfaden Steckersolargeräte.

Die Petition wurde von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet.

Erst die Fürsprache mehrerer Bundestagsabgeordneten hat zur Veröffentlichung der Petition geführt. Vorher wurde die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung abgelehnt mit dem Argument, dass eine andere Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.21 zugeordnet werden könne. Sie enthielt eine einzige ähnliche Teilforderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen”.


Pressekontakt
Dr. Jörg Lange
Klimaschutz im Bundestag e.V.
Alfred-Döblin-Platz 1, 79100 Freiburg im Breisgau
Tel.: +49 (0)761 45 89 32 77 |
joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de
https://www.klimaschutz-im-bundestag.de


Der Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.


Informationen zu Petitionen im Deutschen Bundestag finden sich hier. Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 4 Wochen das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Um eine Petition mitzeichnen zu können, muss man sich hier registrieren.

Photovoltaik-Strategie

Am 10.3.2023 hat das BMWK seine Photovoltaik-Strategie vorgelegt.

Der Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet. Darin begrüßt er insbesondere die Absichten der Bundesregierung:

  • durch ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren und durch klare und einheitliche Genehmigungskriterien und Fristen im Genehmigungsverfahren den Ausbau von Freiflächen- und insbesondere Agri-PV Anlagen auf geeigneten Flächen in Abgleich mit den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes zu beschleunigen,
  • doppelte Netzentgelte für gespeicherten Strom zu verhindern,
  • unverhältnismäßig bauliche Anforderungen abzuschaffen,
  • eine Duldungspflicht von Grundstückseigentümer:innen bei der Verlegung von Anschlussleitungen von PV-Freiflächenanlagen zu regeln,
  • die Verfahren beim Anlagenzertifikat Typ B (135-950kW) zu beschleunigen und zu vereinfachen (z.B. auch durch die Anhebung des Schwellenwertes) sowie eine Datenbank für Einheitenzertifikate anzulegen,
  • Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30kW zu vereinfachen und einen Netzanschluss nach einem Monat ohne Rückmeldung vom Netzbetreiber zu ermöglichen sowie
  • die bereits umgesetzten und in der PV-S angedachten steuerrechtlichen Vereinfachungen.

Für den KiB e.V. ist derzeit jedoch noch nicht erkennbar, wie eine abgestimmte Koordination der zahlreichen parallel verfolgten Gesetzesinitiativen (Diskussions-/Eckpunktepapiere) untereinander stattfindet, wie z.B.:

Der KiB e.V. empfiehlt daher die Abstimmung der zahlreichen für 2023 vorgesehenen Gesetzesinitiativen im Rahmen der Energiewende u.a. in einer ansprechbaren, öffentlich sichtbaren Koordinationsstelle.

Darüberhinaus macht der KiB e.V. in seiner Stellungnahme im Detail 26 Vorschläge, wie z.B. die gemeinschaftliche Eigenversorgung dadurch zu vereinfachen, indem die Aufnahme der Kosten für Strom aus einer gemeinschaftlichen Stromversorgung in den Katalog nach § 2 BetrKV aufgenommen wird und dabei die Investitions- und Reparaturkosten für PVA und KWK-Anlagen in den Strompreis ein- und über die Betriebskosten abzurechnen.

Die vollständige Stellungnahme zum download finden sie hier.

Link zum Leitfaden Steckersolargeräte

Mehr als 10 Millionen Steckersolargeräte (Balkonsolaranlagen) bis 2030 möglich?

Mehr als 10 Millionen Steckersolargeräte (Balkonsolaranlagen) bis 2030 möglich?

Freiburg/Berlin, 20. März 2023.
(Pressemitteilung als pdf)

Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. legt Leitfaden zu Steckersolargeräten (Balkonsolaranlagen) vor.

Steckersolaranlagen boomen: Beim Marktstammdatenregister waren bis Ende 2021 rund 32.000 und bis Ende 2022 rund 111.000 angemeldet. Allein in den ersten beiden Monaten 2023 kamen etwa 30.000 Anlagen hinzu. Da trotz Pflicht bei weitem nicht alle Anlagen registriert sind, schätzt der KiB e.V. bis Ende 2023 die voraussichtliche Anzahl an Steckersolargeräten auf rund eine Million.

„Damit es bis 2030 bis zu zehn Millionen sind muss die Politik noch zahlreiche bürokratische Hürden aus dem Weg räumen“, so Ursula Sladek vom KiB e.V.

Das Wirtschafts- und Klimaministerium hat am 10. März seine neue „Photovoltaik-Strategie“ veröffentlicht.

Mit enthalten ist dabei eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, u.a.:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
  • „Schukostecker“ als „Energiesteckvorrichtung“ zulassen,
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen und
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.

Damit diese Ziele und weitergehende Vereinfachungen zu Steckersolargeräten nicht nur bekannt, sondern auch umgesetzt werden, hat der KiB e.V. einen Leitfaden Steckersolargeräte entwickelt. Er fasst den aktuellen Stand und zahlreiche Forderungen zur Erleichterung für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) zusammen.

Zu dem unterstützt der KiB e.V. eine am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag, die von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet wurde. Sie schlägt auf Grundlage eines Positionspapieres des VDE für sämtliche der genannten Forderungen konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen vor.

Leider lehnte die zuständige Stelle im Bundestag die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung bisher ab. Eine schriftliche Begründung steht noch aus. Mündlich wurde argumentiert, dass bereits eine Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” und 82 Mitzeichnenden eine ähnliche Forderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.2021 zugeordnet werden könne. Zudem könne man pro Petition auch immer nur die Änderung eines Gesetzes fordern. Weder die Verfahrensgrundsätze noch die Richtlinie des Petitionsausschuss legen aus Sicht des KiB e.V. einen solchen Ablehnungsgrund nahe.

Link zum Leitfaden Steckersolargeräte

Verkehr und Gebäude verfehlen wiederholt Klimaschutzziele, Kanzler Scholz muss handeln

Berlin, 13. März 2023. Laut den heute veröffentlichten Daten des Umweltbundesamts (UBA) für Treibhausgasemissionen hat Deutschland zwar seine Klimaziele knapp erreicht, aber der Verkehrssektor riss das Klimaziel zum zweiten Mal in Folge – und der Gebäudesektor zum dritten Mal. Im Verkehrssektor übertreffen die Emissionen sogar die vom Vorjahr.

Ein Sofortprogramm muss nun bis zum 15.7. vorgelegt werden. Doch innerhalb der Koalition gibt es nicht mal Einigkeit über die Methode. Die FDP stellt die Sektorenziele weiter in Frage und möchte stattdessen – so der Vorschlag von FDP-Politikern Johannes Vogel und Lukas Köhler – ein Gesamtziel innerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS). Auch wenn der Vorstoß auf Interesse stößt: Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, man möchte den Verkehrssektor nicht richtig anpacken. So heißt es im Vorschlag: Da sich die bisherige Systematik mit kleinteiligen jährlichen Sektorzielen als nicht praxistauglich erwiesen hat, wollen wir stattdessen eine mehrjährige sektorübergreifende Gesamtrechnung etablieren…“

„Anstatt zu gestehen, dass man Ziele verfehlt, wird behauptet, die sektorspezifischen Ziele und Sofortprogramme nach dem Klimaschutzgesetz würden nicht funktionieren und wären nicht das richtige Instrument“, so die Analyse von Craig Morris Geschäftsführender Vorstand vom Klimaschutz im Bundestag e. V.

Dabei könnte man effektive sektorscharfe Maßnahmen ergreifen. Für den Gebäudesektor etwa hat das BMWK im Januar eine 253-seitige Studie mit dem Titel „Gebäudestrategie Klimaneutralität 2045“ veröffentlicht. Die Vorschläge:

  • Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen,
  • Ordnungsrecht statt ineffizienten Wasserstoffheizungen,
  • Stattdessen Wärmepumpen als Standardlösung,
  • Und schließlich energetische Sanierungen.

Für den Verkehrssektor fehlt eine solche Strategie komplett. Dabei liegen die Lösungen auf dem Tisch:

  • Tempolimits,
  • Abbau klimaschädlicher Subventionen wie das Dienstwagen- und Dieselprivileg,
  • eine Reform der KFZ-Steuer und
  • eine Verdoppelung der Investitionen in die Schiene und den ÖPNV, um auf das Pro-Kopf-Niveau von Österreich zu kommen.

Ein Gutachten zum Verstoß der zuständigen Ministerien und der Bundesregierung gegen die Pflicht zu Vorlage und Beschluss wirksamer Sofortprogramme im Auftrag von GermanWatch legt dar, dass das bisherige Sofortprogramm des Verkehrsministeriums die materiellen Anforderungen aus dem KSG nicht erfüllt. Zum einen ist es nicht in der Lage bis 2030 271 Mt CO2 (wie laut dem Expertenrat für Klimafragen nötig) einzusparen. Zum anderen fehlen Maßnahmen, um die Emissionsziele „in den folgenden Jahren“ einzuhalten. Besonders pikant: Auf Nachfrage kann das Verkehrsministerium nicht erklären nach welchen Annahmen, Methoden und Berechnungen die Einsparpotenziale der eigenen Maßnahmen angesetzt worden sind.

Gleichermaßen sieht das Gutachten ein Versäumnis auf Seiten der Bundesregierung. Diese hätte nach Vorlage des ungenügenden Sofortprogramms selbst tätig werden sollen, um einen Beschluss des Sofortprogramms und zusätzliche Maßnahmen, bei denen sie einen größeren Spielraum als das Ministerium genießt, zu verabschieden.

„Das Verkehrsministerium ist verpflichtet wirksame Sofortmaßnahmen vorzulegen, die die Emissionen wieder auf den Zielpfad zurückführen. Die Bundesregierung muss diese beschließen und gegebenenfalls ergänzen. Beides ist nicht passiert und stellt somit einen Rechtsbruch dar. Dabei liegt eine Maßnahme, um die Erfüllungslücke zu reduzieren, auf der Hand: das Tempolimit. Es kostet nichts, kann sofort umgesetzt werden und kommt mit einer Reihe von positiven Begleiterscheinungen: bessere Luft, weniger Mikroplastik und weniger Stress auf der Autobahn“, kommentiert Philipp George, politischer Referent bei Klimaschutz im Bundestag e.V. und Koordinator der Netzwerkkampagne „Alle fürs Tempolimit“.

„Letzten August hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz verschärft“, sagt Craig Morris. „Damit ist das KSG das Baby von Kanzler Scholz und der SPD. Leider verteidigen sie es nicht, als käme es aus der eigenen Familie.“

Pressekontakt

Craig Morris

Tel.: +49 (0)761 45 89 32 772, craig.morris@klimaschutz-im-bundestag.de

Ansprechperson Netzwerkkampagne „Alle fürs Tempolimit“:

Philipp George
+49 (0)761 45 89 32 77, philipp.george@klimaschutz-im-bundestag.de

Der Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.

Stellungnahme zum Eckpunktepapier Biomassestrategie

Eine nationale Biomassestrategie ist überfällig und äußerst wichtig, um Fragen beantworten zu können wie z.B., welche Rolle Biomasseheizungen künftig spielen können oder wieviel Biomasse (bzw. Flächen) zur Substitution fossiler Rohstoffe zur Verfügung stehen werden.

Ein Eckpunktepapier der federführenden Ministerien stellt hierzu die richtigen übergeordneten Fragen.

Derzeit erarbeiten wir zusammen mit dem Bundesverband KraftwärmeKopplung, dem Fachverband Pflanzenkohle, den Flexperten eine Stellungnahme. Aus unserer Sicht muss eine Biomassestrategie für Deutschland u.a. folgende Anforderungen erfüllen:

  • Festlegen, welchen Beitrag die gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Biomassestrategie zu den Klimaschutzzielen für den LULUCF-Sektor leisten können und sollen. Mit ca. -11 Mio. t CO2e (2020) werden die Minderungsziele für den LULUCF-Sektor bislang deutlich unterschritten.
  • Den Im- und Export von Biomassen und alle damit verbunden Flächen im In- und Ausland ermitteln (z.B. auch Flächen, Landnutzungsänderungen für die Futtermittelproduktion im Ausland).
  • Ein Verfahren für ein stetiges Biomassemonitoring festlegen: Wieviel Biomasse fällt wo an, wird wie verarbeitet, durchläuft welche Nutzungskaskade oder Kreisläufe und hat welche Folgen (Flächeninanspruchnahme, Kohlenstoffbindung, Negativemissionen, Emissionen, Ersatz von fossilen Stoffen, Nährstoffeinträge und -verluste, Nutzungskonkurrenzen, Energieerzeugung, Wiedervernässung organischer Böden / Moorschutz, ca. 1 Mio. ha, Biodiversität).
  • Den Umfang verschiedener Nutzungskaskaden und Stoffkreisläufe und die jeweils zur Verfügung stehenden Biomassen darstellen und jährlich bilanzieren: Beispiel Stroh als wesentliche noch nicht vollständig genutzte Quelle für Biomasse: Wieviel geht in die stoffliche Nutzung, wieviel davon z.B. in eine Pyrolyseanlage, wieviel von der Pflanzenkohle kommt zurück in den Boden, wieviel der Abwärme wird genutzt.
  • Konzept zur Vermeidung und Substitution fossiler Ausgangs- und abbaubarer Ersatzstoffe für die Produktion von z.B. Verpackungs-, Bau- und Kunststoffen entwickeln.
  • Reduktion der Tierhaltung und Konzept zur Förderung von Fleischersatzprodukten zur Einhaltung der Klimaschutzziele (Methan- und Lachgasemissionen, Futtermittelanbau etc.).
  • In die Definitionen von „nachhaltiger Waldwirtschaft“ und guter fachlicher Praxis der Landwirtschaft eine Kohlenstoffbilanz einführen, mit der der jeweilige Beitrag zu den Emissionsreduktionsziele berücksichtigt wird.
  • Ein Berechnungsverfahren für die Emissionen aus der energetischen Verwertung von Holz unter Berücksichtigung des Faktors Zeit (für das Nachwachsen der Biomasse) um entsprechende Emissionsfaktoren zu entwickeln.
  • Einen Reduktionspfad für den Anbau von Energiepflanzen enthalten und finanziellen Anreizen von Ersatzmaßnahmen.
  • Absicherung von Investition der Flexibilisierung von Biogas- und Biomethananlagen vorschlagen (Umstellung auf Biomethan, Ausbau Wärmenetze etc.).
  • Verpflichtende Zertifizierungsstandards einführen, die die Langfristigkeit der Negativemissionen (z.B. Pflanzenkohle aus Pyrolyseanlagen) gewährleisten.
  • Finanzielle Anreize für Negativemissionen z.B. in der Größenordnung des EU-ETS Preises vorschlagen und Bewertungskriterien für deren Höhe ausarbeiten  (z.B. 100% Nutzung der Abwärme in einem Wärmenetz).

Vollständige Stellungnahme hier zum download

Wie soll/darf ab dem 1.1.2024 bei einer Heizungserneuerung geheizt werden?

Gemeinsame Pressemitteilung Bundesverband Kraft Wärmekopplung e.V. (B.KWK) und Klimaschutz im Bundestag e.V. (KiB) 22.8.2022

Freiburg/Berlin, 22. August 2022.
Der Bundesverband Kraft Wärmekopplung e.V. (B.KWK) und Klimaschutz im Bundestag e.V. (KiB) begrüßen das Vorziehen des 65%-Ziels für EE-Wärme bei neuen Heizungsanlagen von 2025 auf den 1. Januar 2024.
Bei den Vorschlägen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), wie das 65%-Ziel erreicht werden soll, vermissen wir Lösungen unter Einbezug der Kraft-Wärme-Kopplung, z.B. in Kombination mit Wärmepumpen und Solaranlagen.
„KWK-Anlagen werden bei stromoptimiertem und wärmegedeckeltem Betrieb zur Abdeckung des Strombedarfs, wenn die Sonne nicht ausreichend scheint und/oder der Wind nicht ausreichend weht, zur flexiblen Abdeckung der „Residuallast“ (Netzlastverbrauch) gebraucht“, sagt Claus-Heinrich Stahl, Präsident B.KWK.

Zur Frage, wie in Zukunft geheizt werden darf, machen zwei Konzeptpapiere entsprechende Vorschläge. Das Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ (65% EE) von BMWK und BMWSB skizziert, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorgabe, jede neu eingebaute Heizung ab 1.1.2024 mit einem Anteil von Erneuerbaren Energien von mindestens 65 Prozent zu betreiben, konkret umgesetzt werden soll (Erfüllungsoptionen).

Das Diskussionspapier des BMWK „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“ (KWP) formuliert die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung als Rahmen für weitergehende Regelungen von Ländern und Kommunen.

Aus Sicht des B.KWK sowie des KiB sind beide Vorhaben der Bundesregierung (KWP & 65% EE) gemeinsam zu diskutieren und auf die bestehende Bundesgesetzgebung abzustimmen.

Die im 65% EE Konzept benannten Erfüllungsoptionen setzen, so Dr. Jörg Lange vom KiB e.V., zu einseitig darauf, dass schnell und zeitgleich treibhausgasneutral erzeugter Strom in ausreichender Menge zur Verfügung steht. „Dies ist wünschenswert, aber nicht wahrscheinlich. Daher müssen die Erfüllungsoptionen so ausgestaltet werden, dass sie auch, wenn das nicht so ist, die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhalten können“, so Dr. Lange.

65% Erneuerbar bedeuten nicht in jedem Fall treibhausgasarm oder gar treibhausgasneutral. Entscheidend für den CO2 Fußabdruck der Erfüllungsoptionen einer energetischen Heizungs- bzw. Gebäudesanierung ist die CO2-Emission des verbleibenden 35 % Endenergiebedarfs.
Die Unterzeichnenden schlagen daher vor:

  • Bei allen Erfüllungsoptionen und darauf abzustimmenden förder- und ordnungspolitischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie des geplanten Aufbauprogramms Wärmepumpe, die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der jeweiligen Energieträger als verbindlichen Maßstab anzusetzen. Dabei sind auch die Vorkettenemissionen zu berücksichtigen.
  • Den Anschluss von elektrischen Wärmepumpen, wo immer möglich und sinnvoll, mit einer gleichzeitigen Installation von Photovoltaik-Anlagen zu verknüpfen.
  • Für die in der sogenannten Dunkelflaute (keine Solarstrahlung und keine Erträge aus Windkraft) nachgefragte Residuallast (Nachfrage nach Wärme und Strom) sind KWK-Anlagen perspektivisch mit grünem Gas (z.B. Wasserstoff, Biogas) einzusetzen. Die Transformation im Gebäudebestand muss sich für diesen Fall auf grünes Gas und Kraftwärmekopplung stützen können.

Diese Vorschläge stützen sich auf die Vereinbarungen, wie sie im Koalitionsvertrag für Klimaschutz im Gebäudebereich (2021 – 2025) getroffen wurden:
“Um eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele, insbesondere orientiert an der eingesparten Tonne CO2, sicherzustellen, setzen wir auf passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme werden wir den Zielen und Bedarfen entsprechend weiterentwickeln und umschichten.”

„Eine kommunale Wärmeplanung halten wir entgegen des Vorschlags des BMWK für alle Kommunen für notwendig, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Gleichzeitig sollte auch eine Kälteplanung im Programm enthalten sein, da zukünftig in den Sommermonaten Klimatisierung erforderlich sein wird“, sagt Claus-Heinrich Stahl, Präsident B.KWK.

Die gemeinsamen Stellungnahmen von B.KWK und KiB zum Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ (BMWK & BMWSB) und zum Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung (BMWK)“ siehe unter:

Weitere Informationen
Lange, Jörg & Martin Ufheil 2022: Anregungen zur Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Leibfried et al. 2022: Vorschlag für Eckpunkte zum „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ des BMWK.

Pressekontakt
Claus-Heinrich Stahl, Präsident
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Robert-Koch-Platz 4
10115 Berlin
Tel.: +49 30 2701 9281-0  |  info@bkwk.de

Dr. Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand
Klimaschutz im Bundestag e.V.
Alfred-Döblin-Platz 1
79100 Freiburg im Breisgau
Tel.: +49 (0)761 45 89 32 77 | joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de


Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen.

Der Klimaschutz im Bundesverband e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.

Pressemeldung als pdf hier.

KfW-Greenwashing: Klimaneutral bauen, wirtschaften und studieren mit Waldzertifikaten? 

Heidelberg/Freiburg: „Klimaschutz im Bundestag” und die Klimaschutz+ Stiftung bemängeln, dass die KfW-Bank mit ihrem geplanten “Green Deal”- Angebot grundlegende wissenschaftliche Prinzipien in Bezug auf Klimaschutz und Negativemissionen missachtet und die Kunden*innen so in die Irre führt. 

Derzeit prüft die KfW-Bank mit folgendem Testangebot, wie sie ihre geförderten Kreditangebote erweitern könnte: 

“[Sie bauen eine Immobilie]. Sie finanzieren gleichzeitig unser zertifiziertes Partnerprojekt, das Bäume für unser Klima pflanzt und pflegt. Damit wird Ihr Bauvorhaben praktisch klimaneutral.” 

Hinter diesem Versprechen liegt folgende, vereinfachende Idee: Das Problem des Ausstoßes von CO2e-Emissionen z.B. bei der Herstellung von Baustoffen und dem Bau einer Immobilie ist gelöst, wenn man gleichzeitig eine Maßnahme finanziert, die der Atmosphäre im gleichen Umfang wieder Emissionen entzieht. In der Theorie ein attraktives Modell, in der Praxis jedoch mit Aufforstungen nicht ansatzweise umsetzbar und zugleich kontraproduktiv in Bezug auf das Erreichen des Paris-Ziels. 

Mit dem angebotenen Green Deal erweckt die KfW-Bank den Eindruck, dass Pflege und Aufforstungen von Wäldern eine Negativemission darstellen, die man in seiner persönlichen CO2-Bilanz oder der Unternehmensbilanz auf der Haben-Seite gutschreiben kann und damit die, durch das Verbrennen fossiler Energieträger verursachten, CO2-Konzentrationserhöhungen ausgleichen könnte. 

Im Gegensatz zu dieser stark vereinfachenden Kompensationslogik, deren Blickwinkel auf das Summieren von freigesetzten und gebundenen CO2-Emissionen reduziert, zeigt der systemische Blick auf die Wechselwirkungen innerhalb der globalen Biosphäre: Die Finanzierung der Wiederaufforstung und Pflege von Wäldern, zum Beispiel durch die KfW-Bank, dient im besten Falle der notwendigen Wiederherstellung natürlicher CO2-Senken. Senken, die in der Vergangenheit durch Landnutzungsänderungen (wie z.B. Brandrodungen, Kahlschlägen oder Trockenlegungen von Moorflächen) zerstört wurden und damit, im Gleichgewicht aus natürlichen CO2e-Emissionen und Senken des „Kurzen Kohlenstoffkreislauf“ der Biosphäre, auf der Seite der Senken fehlen.  
Sie sind damit keine zusätzlich zum natürlichen kurzen Kohlenstoffkreislauf geschaffenen Negativemissionen, die die CO2-Konzentrationserhöhungen in der Atmosphäre ausgleichen können, die durch das Hinzufügen von CO2-Mengen aus fossilen Lagerstätten entstehen, das heißt aus Quellen, die außerhalb des in sich stabilen „Kurzen Kohlenstoffkreislaufes” stammen (siehe WBGU 2021 Seite 10: „Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Biosphäre modifizieren jedoch im Wesentlichen den „schnellen“ Kohlenstoffkreislauf und können den durch Menschen verursachten zusätzlichen Eintrag von Kohlenstoff aus fossilen Quellen nicht rückgängig machen“). 

Erschwerend kommt hinzu, dass der aktuell von der KfW-Bank beabsichtigte Green Deal den Status Quo des Einsatzes nicht nachhaltiger, klimaschädigender Baustoffe und Bauverfahren stabilisieren und fortschreiben würde, anstelle des Setzens der notwendigen Anregungen und Impulse zu einer transformativen, treibhausgasneutralen Entwicklung im Bausektor wie Kreislaufwirtschaft, dem Einsatz biobasierter regenerativer Baustoffe etc. 

Peter Kolbe, Vorstand der Klimaschutz+ Stiftung, kommentiert: “Bauherr*innen in den Glauben versetzen, dass sie klimaneutral bauen würden, weil die KfW-Bank für sie in Waldprojekte investiert, wäre eine unverantwortliche Praxis des KfW-Programms “Green Deal KfW” und sollte auf keinen Fall umgesetzt werden. Dies gilt ebenso für die gleich lautenden Angebote für Studierende zum klimaneutralen Studieren und für Unternehmen zum klimaneutralen Investieren”. 

Weiterführende Hintergrundinformationen sowie eine Kurzanalyse zum Testangebot “Green Deal KfW” finden Sie unter diesem Link

Unsere Anregungen zur Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie hier.   

Ansprechperson “Klimaschutz im Bundestag” 
Dr. Jörg Lange  
Geschäftsführender Vorstand 
CO2 Abgabe e.V. | Alfred-Döblin-Platz 1 | 79100 Freiburg im Breisgau 
Telefon: +49 (0)761 45 89 32 77  
E-Mail: joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de  
Web: klimaschutz-im-bundestag.de | klimaschutz-im-bundestag.de 

Ansprechperson “Klimaschutz+ Stiftung” 
Peter Kolbe 
Vorstand  
Klimaschutz+ Stiftung e.V. | Oberfeldstraße 19 | 69123 Heidelberg 
Telefon: +49 (0)6221 99 875 24 
E-Mail: info@klimaschutzplus.org 
Web: klimaschutzplus.org 

Folgen eines stark gestiegen CO2-Preises im europäischen Emissionshandel?

Debatte zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik

Freiburg/Berlin: In den letzten Monaten gab es einen rasanten Anstieg der Preise der CO2-Verschmutzungsrechte im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Vor welchen Hintergründen findet diese Entwicklung statt, welche Auswirkungen sind damit für Unternehmen und Haushalte verbunden und welche Reformen sind jetzt notwendig? Darüber diskutiert “Klimaschutz im Bundestag” mit  Dr. Michael Pahle, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und Bundestagsabgeordneten online am 20.01. um 18 Uhr.

„Finanzakteure beschleunigen die Einpreisung der neuen europäischen Klimaziele im EU Emissionshandels, aber sie sind ein zweischneidiges Schwert.  Ein Preiskorridor ist nötig, um der Spekulation Grenzen zu setzen – nach oben und nach unten“ kommentiert Dr. Michael Pahle, Arbeitsgruppenleiter “Klima- und Energiepolitik” am PIK, die aktuelle Entwicklung auf dem Zertifikatemarkt. 

In seinem aktuellen Forschungspapier behandelt er die Frage, welchen Einfluss Finanzakteur*innen und Spekulation auf dem Preis im europäischen Emissionshandel spielen. Erkenntnisse daraus und aktuelle Fragen zu dem stark gestiegenen CO2-Preis diskutieren wir mit folgenden Ampelabgeordneten:

  • Andreas Mehltretter, MdB, SPD, SPD-Berichterstatter für den Europäischen Emissionshandel
  • Lisa Badum, MdB, Grüne, Grünen-Obfrau im Ausschuss für Klimaschutz und Energie
  • Olaf in der Beek, MdB, FDP, klimapolitischer Sprecher der FDP-Fraktion

Im Laufe der Veranstaltung sollen u.a. folgende Fragen besprochen werden:

  • Warum ist der EU-ETS-Preise so stark gestiegen in so kurzer Zeit und ist dies eine dauerhafte Entwicklung?
  • Bedroht der stark gestiegene Preis die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen bzw. europäischen Wirtschaft und ist jetzt mit Carbon Leakage zu rechnen?
  • Ist der Emissionshandel das Instrument, das Treibhausgasemissionen
    zu den geringsten Kosten einspart?
  • Braucht es neben dem von der Bundesregierung angestrebten Mindestpreis auch einen Höchstpreis für den EU-ETS?
  • Welche Unternehmen haben wie viele Zertifikate?
  • Welchen Einfluss hat der gestiegene CO2-Preis auf die Strompreise?
  • Welche Akteur*innen bewegen sich aktuell auf dem Zertifikatemarkt und wie kann man spekulative Elemente begrenzen? Sollten Verschmutzungsrechte nur begrenz gültig sein?
  • Welche Empfehlungen richtet die Wissenschaft an die Politik? Wie gehen andere Regierungen mit der Herausforderung um?


Die Veranstaltung ist auf 90 min angesetzt und folgendermaßen strukturiert:

18:00 Begrüßung, Einführung und Moderation Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V. 

18:20 Impulsreferat Dr. Michael Pahle, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung 

18:40 Diskussion mit Bundestagsabgeordneten 

19:00 Offene Gesprächsrunde


Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung unter diesem Link erforderlich. Die Veranstaltung richtet sich an Abgeordnete des deutschen Bundestages und Pressevertreter*innen, steht aber auch interessierten Bürger*innen offen.

Ansprechpartner “Klimaschutz im Bundestag” / CO2 Abgabe e.V.
Dr. Jörg Lange
Geschäftsführender Vorstand
CO2 Abgabe e.V. | Alfred-Döblin-Platz 1 | 79100 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (0)761 45 89 32 77
E-Mail: joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de
Web:    klimaschutz-im-bundestag.de | klimaschutz-im-bundestag.de

Ansprechpartner PIK
Jonas Viering
Pressestellenleiter
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) e. V.  |  Telegrafenberg A 31  |  14473 Potsdam
Telefon: +49 331 288 25 07
E-Mail: presse@pik-potsdam.de
Web: pik-potsdam.de

Brauchen wir ein Bundesmobilitätsgesetz? Ampel-Abgeordnete im Gespräch mit Verkehrsexperten

Freiburg/Berlin: Die neue Bundesregierung muss den Verkehr in Sachen Klimaschutz endlich auf Kurs bringen. Ob es dafür ein Bundesmobilitätsgesetz braucht, diskutieren Vertreter*innen der Ampelkoalition und Verkehrsexperten bei einer gemeinsamen Online-Veranstaltung von “Klimaschutz im Bundestag” (eine Initiative des CO2 Abgabe e.V.) und des ökologischen Verkehrsclub VCD am 16. Dezember um 18:15 Uhr.

„Mit dem gegenwärtigen Rechtsrahmen können wir die dringend notwendige Verkehrswende nicht erreichen. Im Koalitionsvertrag gibt es durchaus positive Ansätze für den Verkehrsbereich. So soll etwa die Verkehrsleistung im Schienenverkehr verdoppelt und es sollen mehr Güter auf die Schiene gebracht werden. An die Stelle der bisherigen Bundesverkehrswegplanung tritt erstmals für den Planungshorizont 2040 ein reformierter „Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan“, sodass künftig übergeordnete Ziele wie Verkehrssicherheit und Klimaschutz darin verankert werden können. Damit diese Ziele auch wirksam umgesetzt werden, braucht es ein Bundesmobilitätsgesetz“, so Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende. Über das Konzept und die Vorteile eines solchen Gesetzes diskutiert Dr. Jan Werner, Verkehrsexperte und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des VCD, mit folgenden Vertreter*innen der Ampelkoalition:

  • Detlef Müller, MdB, SPD, Lokomotivführer, Mitglied des Verkehrsausschusses 
  • Susanne Menge, MdB, Grüne, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Mobilität
  • Bernd Reuther, MdB, FDP, Mitglied im Verkehrsausschuss und Vorsitzender der AG Verkehr der FDP-Bundestagsfraktion 

Es gibt ein Bundesfernstraßengesetz, ein Bundeswasserstraßengesetz und ein Eisenbahngesetz  Was es nicht gibt: einen bundesweiten und verkehrsträgerübergreifenden Rechtsrahmen für den Verkehr. Ein Bundesmobilitätsgesetz würde einen solchen Rahmen bieten, der außerdem die Ausrichtung an ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien ermöglicht. Die heutige Verkehrsplanung basiert auf der Fortschreibung von historischen Trends und Engpassanalysen. Dadurch wird der Status Quo auf der Straße zementiert und jeder Fortschritt behindert.  So ist es bislang nahezu unmöglich, auf eine festgestellte Überlastung einer Autobahn mit einem Ausbau der Schiene, des ÖPNV oder der Radinfrastruktur zu reagieren. Anforderungen z.B. aus dem Klimaschutzgesetz fließen bislang nicht in den Bundesverkehrswegeplan ein (Bundesverkehrswegeplan 2030, S. 24) und damit auch nicht in die auf dessen Grundlage vom Bundestag beschlossenen Ausbau- und Haushaltsgesetze.

„Die anvisierte Emissionsreduzierung im Verkehrsbereich bis 2030 um 42% ist sehr ambitioniert. Um überhaupt eine Chance zu haben, diese zu erreichen, braucht es die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen und eine fahrleistungsbezogene Pkw-Maut, die den Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen anreizt und eine solide Finanzierung gewährleistet”, kommentiert Dr. Jörg Lange in Bezug auf die Klimawirkung. Die Position von “Klimaschutz im Bundestag” zum Bundesmobilitätsgesetz ist in diesem Papier zusammengefasst.

Ablauf der Veranstaltung:

18:15 Uhr
Begrüßung durch Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende; Einführung und Moderation Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V. 

18:30 Uhr
Impulsreferat Dr. Jan Werner 

18:45 Uhr
Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen der Parteien der Ampelkoalition
Detlef Müller, SPD, Mitglied des Verkehrsausschusses 
Susanne Menge, Grüne, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Mobilität 
Bernd Reuther, FDP, Mitglied im Verkehrsausschuss und Vorsitzender der AG Verkehr der FDP-Bundestagsfraktion 

 19:20 Uhr
Publikumsfragen

 Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung unter diesem Link erforderlich. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter*innen der Politik und Verkehrsexpert*innen, steht aber auch interessierten Bürger*innen offen.

Ansprechpartner Klimaschutz im Bundestag / CO2 Abgabe e.V. 

Dr. Jörg Lange
Geschäftsführender Vorstand
CO2 Abgabe e.V. | Alfred-Döblin-Platz 1 | 79100 Freiburg im Breisgau

Telefon: +49 (0)761 45 89 32 77
E-Mail: joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de
Web:     klimaschutz-im-bundestag.de | klimaschutz-im-bundestag.de

Ansprechpartner ökologischer Verkehrsclub VCD 

Franziska Fischer, Anne Fröhlich, Magdalena Reiner
VCD-Pressestelle
VCD e.V. | Wallstraße 58 | 10179 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 28 03 51-12
E-Mail: presse@vcd.org
Web:    vcd.org