Berlin, Deggendorf, Freiburg, Mauer, den 5.9.2024. Das BMWK hat ein Papier mit dem Titel „Strommarktdesign der Zukunft: Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem“. Darin wird das Potenzial von lokalen Preisen unterschätzt.
Zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V., OpenEMS, solares bauen, und StromDAO hat Klimaschutz im Bundestag e. V. deshalb einen Lösungsvorschlag erarbeitet.
Lösungsvorschlag: Lokale Preise und Einspeise(Kapazitäts-)versicherungspflicht
Aus Sicht der Praxis vor Ort sind für einen flexiblen netz- und systemdienlichen Betrieb von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen lokal differenzierte Steuerungssignale erforderlich. Sie sollten zwei Informationen in der Vorhersage widerspiegeln. Zum einen die Information über den Zustand des Stromnetzes. Ist in den nächsten Stunden mit einer Überlastung zu rechnen, oder kann noch mehr Strom bezogen oder abgegeben werden? Vergleichsweise einfache mögliche Ansätze, wie die Netzlast in der Kaskade der verschiedenen Netzebenen bestimmt und wie darauf aufbauend Netzentgelte berechnet werden können, liegen vor.
Die zweite Information sollte die aktuell benötigte fossile Residuallast anzeigen, um danach Erzeugungsanlagen vor Ort treibhausgasarm betreiben zu können. Ein Signal dieser Art ist der bereits verfügbare regionale Grünstromindex.
Dadurch werden flexible und dezentrale Lösungen möglich, die auch Anreize für Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung schaffen können. Dazu müssen sowohl die Mindestverfügbarkeit der fossilen und erneuerbaren Erzeugungskapazitäten als auch die Vermeidung von Netzengpässe (Stromlogistik) in den lokalen Stromkosten ihren Niederschlag finden. Gesetzliche Mindestanforderungen an Verfügbarkeit und Netzdienlichkeit in Form einer Kapazitäts- oder Einspeiseabsicherungsplicht, schaffen einen verlässlichen Rahmen. Auf dieser Basis können verschiedene Akteure wie Planer, Aggregatoren, Finanzdienstleister oder kommunale EVUs unter Ausnutzung des gesamten vor Ort nutzbaren Wissens Flexibilitätsoptionen anbieten, um die Absicherungspflichten kostengünstig zu erfüllen.
Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. legt Abschlussbericht vor zum Projekt „Kommunale sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung (KSSE)“
Der KiB e.V. ruft dazu auf, in einer verbände- und parteiübergreifenden Initiative zusammen mit Praktikern eine Flexibilitätsstrategie zu entwickeln, die zum einen Strom und Wärme umfasst und zum anderen Anreize für Flexibilisierungsmaßnahmen sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite schafft.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und dem neuen Wärmeplanungsgesetz (WPG) liegt der Fokus auf der Wärmepumpe und nicht mehr auf der Einsparung von Primärenergie oder der Sanierung der Gebäudehülle.
Manchen Befragten geht diese Fokussierung auf den Heizungstausch und allein auf erneuerbare Wärme zu weit. Die neue Situation aus Sicht der Praxis zu bewerten, war Gegenstand des Projektes.
„Es fehlen netz- und systemdienliche Signale, die den Anlagenbetreiber vor Ort anzeigen, wann er besser weniger Strom aus dem Stromnetz bezieht, weil es wenig erneuerbaren Strom gibt oder wann er z.B. seine Wärmepumpe betreiben kann, weil es viel Strom aus Sonne und Wind im Netz vor Ort gibt“, sagt Jörg Lange von Klimaschutz im Bundestag.
Bei größeren Gebäuden oder Gebäudenetzen ist laut KSSE-Projekt eine Kombination aus Photovoltaik, Wärmepumpe und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ideal. Im Vergleich z.B. mit einer ausschließlichen Wärmeversorgung über eine Wärmepumpe können bei der Kombination von PV, Wärmepumpe und KWK sowohl die Kosten als auch CO2-Emissionen für mindestens die nächsten 10 Jahre in sehr vielen Fällen am niedrigsten gehalten werden. Zukünftig ist sicher zu stellen, dass der Strom, wenn einmal nicht genug Solar- und Windstrom zeitgleich zum Bedarf zur Verfügung stehen (Residuallast), aus dezentralen Speicherkraftwerken kommt, die überwiegend mit erneuerbar erzeugten Brennstoffen wie z.B. Wasserstoff, Biomethan oder Ethanol betrieben werden.
Die umgestaltete BEG-Förderung bewertet bislang nicht, wie viele Emissionen ein Heizungstausch tatsächlich spart. Deshalb sollte die BEG-Förderung am Maßstab der Treibhausgase ausgerichtet werden, so eine Schlussfolgerung aus den KSSE-Projektergebnissen.
Im Rahmen des Projektes wurden
rund 339 Personen aus der Praxis der Wärmewende mittels 93 Fragen online befragt,
zahlreiche tiefergehende Interviews mit Personen aus ganz unterschiedlichen Praxisbereichen geführt,
etwa 70 der zu Beginn 2024 vorliegenden kommunalen Wärmepläne Baden-Württembergs analysiert,
zahlreiche Fallbeispiele hinsichtlich Emissionen, Residuallast und Kosten betrachtet sowie
die Residuallast aus mathematisch energetischer Sicht analysiert, wie zukünftig der Energiebedarf zu 100% aus erneuerbaren Energien (vorwiegend Sonnen- und Windstrom) gedeckt werden kann.
Die Dokumente (Endbericht, Kurzfassung, Thesen und Teilberichte) zum Projekt liegen auf folgender Projektwebseite zum Herunterladen vor: https://klimaschutz-im-bundestag.de/ksse/
Eine Zusammenfassung der Thesen und konkreten Vorschläge finden sich in der Kurzfassung des Endberichtes (pdf, 31 Seiten, 2 MB).
In zwei Webinaren werden die Ergebnisse zur Diskussion gestellt.
Teil I am Donnerstag, den 5.9. um 17 Uhr legt den Schwerpunkt auf die Diskussion der Analyseergebnisse: Ergebnisse aus der Online-Umfrage, den Gesprächen mit Menschen aus der Praxis und Darstellung ausgewählter Fallbeispiele. Anmeldung zu Teil I unter https://klimaschutz-im-bundestag.de/civicrm/event/register/?id=89&reset=1
Teil II am Donnerstag, den 12.9. um 17 Uhr legt den Schwerpunkt auf die Diskussion der Anforderungen z.B. an eine Neuordung des Strommarktes und der Netzentgelte, um mehr Flexibilität vor Ort in der Praxis zu ermöglichen. Anmeldung zu Teil II unter https://klimaschutz-im-bundestag.de/civicrm/event/register/?id=90&reset=1
KSSE in zehn Thesen
Um die entsprechenden Flexibilitäten vor Ort zu ermöglichen, sollte die kommunale Wärmeplanung zu einer sektor- und spartenübergreifenden Energieleitplanung weiterentwickelt werden.
Die Praxis bei Strom und Wärme folgt derzeit z.B. beim Ausbau von Wärmepumpen oder den Erneuerbaren weder den wissenschaftlichen Szenarien noch der Politik und ihren gesetzlichen Vorgaben.
Die Stromversorgung mit Sonne und Wind unter Einbeziehung der Infrastrukturkosten (für Stromtransport und backup-Kraftwerke der saisonalen Speicherung) kostet aktuell mehr als die fortgesetzte Verbrennung fossiler Brennstoffe, aber um ein vielfaches weniger als das Verfehlen der Klimaziele, wenn die externen Kosten berücksichtigt würden.
Die Kosten für den derzeit geplanten Netzausbau, das Netzengpassmanagement, und den Bau emissionsarmer Residuallastkraftwerke könnten die Netzentgelte mehr als verdoppeln und damit eine sozialverträgliche Wärmewende gefährden.
Lokale (nodale) Signale (Anreize) für mehr Flexibilität vor Ort sind ein Teil der Lösung, um den Ausbau der Stromnetze und der mit grünen Brennstoffen betriebenen Residuallastkraftwerken zu begrenzen.
Biogasanlagen können in der Fläche durch Umbau zu Speicherkraftwerken zur Abdeckung saisonaler Residuallasten ausgebaut werden und gesicherte Leistung bereitstellen.
Bilanzierung, Monitoring, Nachjustierung und Bewertung der Maßnahmen im Gebäudebereich anhand von Treibhausgasen tragen zur Effizienz und zur Einsparung von Treibhausgasen in den nächsten 10-15 Jahren bei.
Die Sanierung der Gebäudehülle ist nur im Rahmen üblicher Sanierungszyklen wirtschaftlich darstellbar. Sie steht im Wettbewerb zu weiteren technischen (z.B. Nachjustieren, Monitoring) und organisatorischen Maßnahmen (z.B. gemeinschaftliche Gebäudeversorgung).
Ohne Maßnahmen zur Wohnraumsuffizienz und einem dauerhaften Entziehen von Wohnungen aus dem gewinnorientierten Wohnungsmarkt (Wiener Modell) werden die Kosten für Wohnraum weiter erheblich steigen und eine energetische Sanierung in vielen Fällen verhindern.
Förderprogramme für die energetische Sanierung sollten an der tatsächlichen Einsparung von Treibhausgasemissionen und in der Höhe an sozialen Kriterien bemessen werden.
Das Projekt wurde gefördert mit Mitteln der Deutschen Bundestiftung Umwelt (DBU-AZ 38842, Laufzeit Mai 2023-August 2024).
Pressekontakt
Dr. Jörg Lange
Klimaschutz im Bundestag e.V.
Alfred-Döblin-Platz 1
79100 Freiburg im Breisgau
Tel.: +49 (0)761 45 89 32 77 |
joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de
Der Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 900 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.
Berlin, 20.11.2023. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 fehlen 60 Milliarden Euro im Klimatransformationsfonds. Um das Loch wieder zu füllen, könnte der Bundestag klimaschädliche Subventionen abbauen. Leider passiert genau das nicht.
Am Freitag hat der Bundestag das Wachstumschancengesetz beschlossen. Es enthält 240 Millionen Euro für teure E-Fahrzeuge. Das Preislimit für dienstliche E-Autos wurde von 60.000 auf 80.000 angehoben. Davon können nur reichere Bürger profitieren. Laut einer Kurzstudie von Caritas, FÖS, und der Klima-Allianz findet man die Hälfte aller Dienstwagen bei den obersten zehn Prozent der Einkommensverteilung.
Hybrid-Fahrzeuge werden außerdem weiterhin bis zu einem Ausstoß von 50g/km gefördert. Was wie ein Deckel aussieht, umfasst jedoch sehr viele Hybride. Studien (siehe Fraunhofer ISI) haben allerdings gezeigt, dass diese Fahrzeuge deutlich mehr ausstoßen als angegeben. Leider wird die Berechnungsmethode erst 2025 verbessert.
Schließlich zeigt eine am Freitag erschienen Studie der Bertelsmann Stiftung, dass eine Reform der Dienstwagenbesteuerung zu 5,7 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen führen würde. Kombiniert man diese Reform mit der Abschaffung des Dieselprivilegs (6,8 Milliarden für PKW und LKW), hätte die Staatskasse 12,5 Milliarden Euro an Mehreinnahmen. Da die 60 Milliarden sich bis 2026 erstrecken, könnten diese zwei Maßnahmen alleine zwischen 2024-2026 die Lücke mehr als zur Hälfte füllen. „Die Bundesregierung muss zeigen, wie sie die fehlenden 60 Milliarden Euro für den KTS ersetzen will“, sagt Craig Morris, Vorstand von KiB. „Der Abbau von klimaschädlichen Subventionen würde gleichzeitig das Klima besser schützen und für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Dafür muss sich nun der Bundesrat beim Wachstumschancengesetz einsetzen.“
Wir meinen, dass in der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)…
Wärmepumpen unbedingt Effizienzvorgaben brauchen,
sich die Definition von unvermeidbarer Abwärme im GEG nicht von der Definition im Wärmeplanungsgesetz unterscheiden darf,
die Standardlösung Hybridheizung das 65% EE Kriterium nicht erfüllt.
Aus Sicht des KiB erfordert die Wärmewende überzeugende Lösungen, die am Ende wirklich funktionieren, breite Akzeptanz genießen und uns auf dem Weg in Richtung Klimaschutz voranbringen. Die nachfolgenden Verbesserungsvorschläge können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Hans-Martin Henning, Leiter des Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme und Mitglied im Expertenrat für Klimafragen führt aus: „Wir vermuten, dass die angenommene Treibhausgasminderung im Gebäudesektor geringer ausfallen dürfte als im Gutachten errechnet. Dafür ist vor allem die erwartbare, wesentlich geänderte Ausgestaltung des GEG verantwortlich.“ (aus Pressemitteilung vom 22.8.2023)
Laut der Gutachten des Expertenrat für Klimafragen bleibt für den Gebäudesektor eine kumulierte Lücke von 35 Millionen Tonnen CO2-Äq bis zum Jahr 2030.
Noch besteht die Chance zu wichtigen Korrekturen zur Verbesserung der Klimaschutzwirkung des GEG
Der KiB e.V. geht davon aus, dass insbesondere die für die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause geplante Verabschiedung der Reform des Gebäudeenergiegesetzes aus Gründen einiger Widersprüche und nicht ausreichender Wirkung für den Klimaschutz bereits in kurzer Zeit wieder auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag stehen wird.
Die folgenden kleinen Korrekturen könnten die Klimaschutzwirkung aber bereits im aktuellen Entwurf noch deutlich verbessern.
Aus Sicht des KiB e.V. müssen dazu alle im Gesetz bislang ausformulierten Standard Erfüllungsoptionen (§71 c-h) die Vorgabe des Gesetzes 65% Erneuerbare Wärme nachweislich erreichen.
§71c: Monovalenter Betrieb von Wärmepumpen inkl. Heizstab.
Der 65%ige erneuerbare Wärmeanteil einer Wärmepumpe muss bei einer Anlage nach §71 c im aktuellen Entwurf weder rechnerisch noch messtechnisch nachgewiesen werden. Darüber hinaus gibt es keine Mindestanforderungen an die Effizienz der Wärmepumpen, wie z.B. die Jahresarbeitszahl der eingesetzten Wärmepumpe. Aus Sicht vieler Praktiker besteht damit die Gefahr, dass am Markt vor allem zu kleine, kostengünstige, wenig effiziente Systeme angeboten und/oder nachgefragt werden.
Die Ankündigung in der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude die förderfähigen Kosten einzuschränken, könnten diese Gefahr noch verstärken.
Der KiB e.V.fordert daher auch für den monovalenten Betrieb von Wärmepumpen einen rechnerischen Nachweis und Prüfung auf Effizienz (§60a) ab einer Wärmeleistung der Wärmepumpe von größer 8 kW im Gesetzesentwurf zu ergänzen.
§ 71 h zur Hybridheizung ersatzlos streichen
Insbesondere bei der Hybridheizung nach §71 h kann bei einer Heizleistung von 30% gemäß Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 von der Wärmepumpe keine zu 65% erneuerbare Wärme bereitgestellt werden, da die Wärmepumpe zu klein dimensioniert ist. Dabei sind bei der Festlegung auf den Teillastpunkt „A“ nach DIN EN 14825 weder die fehlende Heizleistung infolge von Abtauzyklen, die fehlende Heizleistung unter anderen Temperaturbedingungen, noch die fehlende Wärmebereitstellung infolge hoher Warmwassertemperaturen durch die Hygienevorgaben (Legionellenschutz) berücksichtigt.
Der KiB e.V. fordert daher, den § 71 h ersatzlos zu streichen.
Mit der Streichung des § 71 h fällt die durchaus sinnvolle Lösungsoption der Hybridheizung mit Wärmepumpe unter den GEG §71 (1) und es muss ein rechnerischer Nachweis nach der DIN 18599 durch eine nach § 88 berechtigte Person vor Inbetriebnahme erbracht werden. Gebäudeeigentümer haben damit die Sicherheit, dass eine effiziente Anlage eingebaut wird. Er ist aber auch verpflichtet, die Heizungsanlage nach den Vorgaben des Nachweises einzubauen und zu betreiben.
Sollte §71h bestehen bleiben, so besteht die Gefahr, dass die Vorgabe 65% Erneuerbare Energie der GEG-Reform durch den kostengünstigen missbräuchlichen Einbau von Klimaanlagen (Splitgeräte) in einzelnen Räumen oder falsch konzipierte Wärmepumpen ohne jede Nachweispflicht eingehalten wird. Solche Lösungen können zwar zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen, den geforderten Anteil von 65% Erneuerbare Energien aber bei weitem nicht erreichen.
Definition der „unvermeidbaren Abwärme“ nach GEG § 3 (1) 30a der Definition in § 3(1) 15 Wärmeplanungsgesetz gleichstellen.
Aktuell wird der Begriff der „unvermeidbaren Abwärme“ im Entwurf des GEG[1] anders begrifflich gefasst als im Wärmeplanungsgesetz[2]. Es gibt aus Sicht vieler Experten und auch des KiB e.V. keinen nachvollziehbaren Grund warum z.B. Nahwärmenetze (Gebäudenetze[3]), die unter den GEG-Reformentwurf fallen, anders behandelt werden als Wärmenetze im Wärmeplanungsgesetz (Fernwärmenetze). Insbesondere fällt damit eine aus Sicht des KiB e.V. vielversprechende Kombination aus Photovoltaik, Wärmepumpe und KWK zur Abdeckung der Residuallast in Gebäudenetzen weg, wohin gegen genau diese Lösung in der Wärmeplanung (Fernwärme) als attraktive Erfüllungsoption gilt.
Der KiB e.V. fordert daher die Definition „unvermeidbare Abwärme“ im GEG § 3 (1) 30a der im § 3(1) 15 Wärmeplanungsgesetz gleichzustellen.
Förderkriterien (Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude) für die Heizungserneuerung wie auch die Sanierung der Gebäudehülle sollten zeitgleich oder zeitnah verabschiedet werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Nach der Novelle ist vor der Novelle – konstruktiver Ausblick
Treibhausgasemissionen als entscheidenden Bewertungsmaßstab im GEG etablieren
Bisher war in allen Berechnungsvorgaben zum Gebäudeenergiegesetz die Primärenergie der zentrale Bewertungsmaßstab. Nun kommt mit der Reform des GEG ein neuer Bewertungsmaßstab hinzu, die Erneuerbare Wärme, deren Grenze von 65% relativ willkürlich politisch vorgegeben wird. Für die Erderhitzung ist jedoch vor allem der zusätzliche Strahlungsantrieb aufgrund menschengemachter Treibhausgasemissionen maßgebend. Effizienter Klimaschutz setzt dazu eine sektorübergreifende Betrachtung der Treibhausgasemissionen voraus.
Der KiB e.V. fordert daher die zukünftigen Lenkungsmechanismen anhand der Treibhausgasemissionen neu auszurichten und dahingehend die nächste Novelle des GEG vorzubereiten.
Unsere Frage: Wäre ein Auslaufpfad für fossile Brennstoffe nicht deutlich einfacher und vor allem klarer gewesen und hätte Maßnahmen an der Gebäudehülle einbezogen?
Im aktuellen Reformentwurf zum GEG heißt es § 72 (4) „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“
Wir schlagen vor, in einer zukünftigen GEG Reform einen Auslaufpfad für fossile Brennstoffe vorzugeben. Vorteil wäre, dass auch Maßnahmen an der Gebäudehülle automatisch mit in die Bewertung einfließen würden. Denn für den Klimaschutz ist es gleichwertig, ob Treibhausgasemissionen durch Einsparung oder den Ersatz fossiler Brennstoffe gemindert werden.
Der KiB e.V. versteht sich als Netzwerk zwischen Praktikern und Politik.
Viele der Praktiker vor Ort stehen derzeit vor der Frage, welche Lösungen (z.B. im Rahmen von energetischen Sanierungsfahrplan) sie ihren Kunden unter den derzeit sich stark ändernden Rahmenbedingungen empfehlen sollen, um eine zukunftsfähige, kosteneffiziente Energiewende umzusetzen und die Klimaschutzziele zu erreichen.
Im Praxisnetzwerk des Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. haben sich unter den mehr als 900 Mitgliedern, zahlreiche Praktiker aus Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen zusammengeschlossen, um u.a. die bundespolitischen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die Energiewende vor Ort unbürokratischer und systemdienlicher umgesetzt werden kann. Ein Teil der Innovationskraft des Praxisnetzwerkes KiB e.V. liegt auch darin, Gesetzesinitiativen zukünftig stärker aus einer parteiübergreifenden Arbeit im Bundestag mit Praktikern zusammen entwickeln zu wollen und sich nicht auf die Praxistauglichkeit von Referentenentwürfen aus den Ministerien allein zu verlassen.
Weitere Informationen zum Thema des KiB e.V. unter
Vorstellung des Forschungsvorhabens „Kommunale sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung“ (KSSE) am 24.8.2023 – Zwischenergebnisse einer Expertenbefragung von Praktikern zum Gebäudenergiegesetz, kommunaler Wärmeplanung, Residuallast und energetischen Sanierungsfahrplänen.
[1] Begriffsdefinition „unvermeidbare Abwärme“ nach Gesetzesentwurf GEG § 3 (1) 30a.: der Anteil der Wärme, der als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor aufgrund thermodynamischer Gesetzmäßigkeiten anfällt, nicht durch Anwendung des Standes der Technik vermieden werden kann, in einem Produktionsprozess nicht nutzbar ist und ohne den Zugang zu einem Wärmenetz ungenutzt in Luft oder Wasser abgeleitet werden würde,“.
[2] Begriffsdefinition „unvermeidbare Abwärme“ nach Gesetzesentwurf WPG § 3(1) 15.: Wärme, die als unvermeidbares Nebenprodukt in einer Industrieanlage, Stromerzeugungsanlage oder im tertiären Sektor anfällt und ohne den Zugang zu einem Wärmenetz ungenutzt in die Luft oder in das Wasser abgeleitet werden würde; Abwärme gilt als unvermeidbar, soweit sie aus wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen Gründen im Produktionsprozess nicht nutzbar ist und nicht mit vertretbarem Aufwand verringert werden kann;
[3] Begriffsdefinition nach §3 9a: „Gebäudenetz ist ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten,“
Die Frage, ob die Bundesregierung bei der Novelle des Klimaschutzgesetzes rechtswidrig handelt, bewegt seit Wochen die Gemüter. Nun ist eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag zum Nicht-Vorlegen der Sofortprogramme veröffentlicht worden (PDF). Auch eine Willensbekundung von Olaf Scholz entbindet die Ministerien nicht von ihrer Pflicht, ein Sofortprogramm zu erstellen.
„Wir haben es jetzt schwarz auf weiß: Die Bundesregierung hält sich selbst laut interner Expertise nicht an die eigenen Gesetze“, sagt KiB-Vorstand Craig Morris. „Die Glaubwürdigkeit der gesamten Bundesregierung steht auf dem Spiel. Außerdem drängt sich immer mehr der Verdacht auf, dass die geplante Gesetzesänderung einzig dem Zweck dient, wirksame Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit zu verschleppen“.
Laut dem geltenden Klimaschutzgesetz müssen das Bau- und Verkehrsministerium bis zum 17.7. entsprechende Sofortprogramme vorlegen, weil die vorgegebenen Emissionsziele überschritten worden sind. Stattdessen hat die Koalition entschieden, die Sektorziele abzuschaffen. Trotzdem müssten die zuständigen Ministerien bis Mitte des Monats ein Sofortprogramm vorlegen – was sie aber gar nicht mehr vorhaben.
Die Analyse des Wissenschaftlichen Diensts spricht Klartext: Die Regierung kann nicht beschließen, sich nicht an die eigenen Gesetze zu halten. Das Kurzgutachten wurde vom Bundestagsabgeordneten Victor Perli in Auftrag gegeben, wie er auf Twitter schreibt. In der Nicht-Erstellung der Sofortprogramme sieht der Wissenschaftliche Dienst einen Bruch mit dem Rechtsstaatsprinzip:
„Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt der Vorrang des Gesetzes. Danach kann ein Gesetz nicht durch exekutive Willensäußerungen unwirksam gemacht werden. Die Nichtanwendung eines wirksamen Gesetzes durch die Regierung und Verwaltung ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und der umfassenden Bindung der Regierung und Verwaltung an Gesetz und Recht nicht zu vereinbaren. Auch eine politisch beabsichtigte Novellierung eines Gesetzes vermag an diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen nichts zu ändern. Im vorliegenden Kontext sind darüber hinaus die zeitlichen und inhaltlichen Unwägbarkeiten, welche mit einem Gesetzgebungsvorhaben naturgemäß einhergehen, die bisher noch ungeklärte Frage der Verfassungsmäßigkeit der beabsichtigen KSG-Änderungen und die erhebliche Bedeutung des Verkehrssektors zur Erreichung der völker- und unionsrechtlichen Klimaziele zu berücksichtigen.“
Besonders brisant: Den Abgeordneten liegt die Analyse seit dem 25.4. vor. Sie wird wohl in der Datenbank des Wissenschaftlichen Diensts auch etwa zwei Wochen später für die Öffentlichkeit auffindbar gewesen sein, denn so lange gilt eine solche Stellungnahme des Diensts in der Regel als intern. In der Presse ist aber nicht darüber berichtet worden.
BalkonSolar e.V., Klimaschutz im Bundestag, EmpowerSource und weitere an der Petition für Vereinfachungen bei der Nutzung von Steckersolargeräten Beteiligte begrüßen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten
Die von über 100.000 Menschen unterstützte Petition zum Abbau bürokratischer Hürden bei der Nutzung von Steckersolargeräten stieß bei der Sitzung des Petitionsausschusses am 08. Mai über alle Fraktionen hinweg auf breite Zustimmung. Bereits in der Sitzung hatte der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel als Regierungsvertreter zugesagt, noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Forderungen “unverzüglich” vorzulegen.
Der nun vorliegende Referentenetwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (Bearbeitungsstand 17.5.23 12:42) beinhaltet Änderungen am Wohneigentumsgesetz und am Mietrecht, welche die Forderungen der Petition bereits in Teilen aufgreifen. Wir, die an der Petition federführend beteiligten Organisationen und Personen, darunter der Verein BalkonSolar, Klimaschutz im Bundestag e.V. und EmpowerSource, begrüßen diesen Vorstoß.
“Die Bundesregierung liefert und das ist gut so”, freut sich der Vorsitzende des BalkonSolar Vereins Sebastian Müller.
“Hier zeichnet sich die Gelegenheit im Bundestag ab, zeitnah einen von Teilen der Opposition mitgetragenen Gesetzesentwurf zu verabschieden”, so Jörg Lange vom Klimaschutz im Bundestag e.V.
Auch Christian Ofenheusle, Geschäftsführer von EmpowerSource aus Berlin, stellt fest: „Der vorgelegte Entwurf beinhaltet mit der bedingungslosen Privilegierung von Steckersolargeräten die wichtigste Forderung der Petition.“
E-Petition zu Vereinfachungen bei Balkonsolaranlagen (Steckersolargeräten) endlich zum Mitzeichnen freigeschaltet. Bereits in den ersten Stunden wurde die Petition von mehr als 1.000 Personen mitgezeichnet.
Freiburg/Berlin, 30. März 2023.
Eine vom KiB e.V. unterstützte und am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag ist seit heute zum Mitzeichnen freigeschaltet.
Die Petition umfasst konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen für eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, wie sie auch das Wirtschafts- und Klimaministerium am 10. März in seiner „Photovoltaik-Strategie“ vorgeschlagen hat, wie z.B.
Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
„Schuko“stecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen,
Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen,
Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.
Erst die Fürsprache mehrerer Bundestagsabgeordneten hat zur Veröffentlichung der Petition geführt. Vorher wurde die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung abgelehnt mit dem Argument, dass eine andere Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.21 zugeordnet werden könne. Sie enthielt eine einzige ähnliche Teilforderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen”.
Pressekontakt Dr. Jörg Lange Klimaschutz im Bundestag e.V. Alfred-Döblin-Platz 1, 79100 Freiburg im Breisgau Tel.: +49 (0)761 45 89 32 77 | joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de https://www.klimaschutz-im-bundestag.de
Der Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.
Informationen zu Petitionen im Deutschen Bundestag finden sich hier. Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 4 Wochen das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Um eine Petition mitzeichnen zu können, muss man sich hier registrieren.
Der Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet. Darin begrüßt er insbesondere die Absichten der Bundesregierung:
durch ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren und durch klare und einheitliche Genehmigungskriterien und Fristen im Genehmigungsverfahren den Ausbau von Freiflächen- und insbesondere Agri-PV Anlagen auf geeigneten Flächen in Abgleich mit den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes zu beschleunigen,
doppelte Netzentgelte für gespeicherten Strom zu verhindern,
eine Duldungspflicht von Grundstückseigentümer:innen bei der Verlegung von Anschlussleitungen von PV-Freiflächenanlagen zu regeln,
die Verfahren beim Anlagenzertifikat Typ B (135-950kW) zu beschleunigen und zu vereinfachen (z.B. auch durch die Anhebung des Schwellenwertes) sowie eine Datenbank für Einheitenzertifikate anzulegen,
Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30kW zu vereinfachen und einen Netzanschluss nach einem Monat ohne Rückmeldung vom Netzbetreiber zu ermöglichen sowie
die bereits umgesetzten und in der PV-S angedachten steuerrechtlichen Vereinfachungen.
Für den KiB e.V. ist derzeit jedoch noch nicht erkennbar, wie eine abgestimmte Koordination der zahlreichen parallel verfolgten Gesetzesinitiativen (Diskussions-/Eckpunktepapiere) untereinander stattfindet, wie z.B.:
Biomassestrategie (Eckpunktepapier liegt vor, Stakeholder Prozess hat begonnen)
Der KiB e.V. empfiehlt daher die Abstimmung der zahlreichen für 2023 vorgesehenen Gesetzesinitiativen im Rahmen der Energiewende u.a. in einer ansprechbaren, öffentlich sichtbaren Koordinationsstelle.
Darüberhinaus macht der KiB e.V. in seiner Stellungnahme im Detail 26 Vorschläge, wie z.B. die gemeinschaftliche Eigenversorgung dadurch zu vereinfachen, indem die Aufnahme der Kosten für Strom aus einer gemeinschaftlichen Stromversorgung in den Katalog nach § 2 BetrKV aufgenommen wird und dabei die Investitions- und Reparaturkosten für PVA und KWK-Anlagen in den Strompreis ein- und über die Betriebskosten abzurechnen.
Die vollständige Stellungnahme zum download finden sie hier.
Steckersolaranlagen boomen: Beim Marktstammdatenregister waren bis Ende 2021 rund 32.000 und bis Ende 2022 rund 111.000 angemeldet. Allein in den ersten beiden Monaten 2023 kamen etwa 30.000 Anlagen hinzu. Da trotz Pflicht bei weitem nicht alle Anlagen registriert sind, schätzt der KiB e.V. bis Ende 2023 die voraussichtliche Anzahl an Steckersolargeräten auf rund eine Million.
„Damit es bis 2030 bis zu zehn Millionen sind muss die Politik noch zahlreiche bürokratische Hürden aus dem Weg räumen“, so Ursula Sladek vom KiB e.V.
Das Wirtschafts- und Klimaministerium hat am 10. März seine neue „Photovoltaik-Strategie“ veröffentlicht.
Mit enthalten ist dabei eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, u.a.:
Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
„Schukostecker“ als „Energiesteckvorrichtung“ zulassen,
Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen und
Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.
Damit diese Ziele und weitergehende Vereinfachungen zu Steckersolargeräten nicht nur bekannt, sondern auch umgesetzt werden, hat der KiB e.V. einen Leitfaden Steckersolargeräte entwickelt. Er fasst den aktuellen Stand und zahlreiche Forderungen zur Erleichterung für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) zusammen.
Leider lehnte die zuständige Stelle im Bundestag die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung bisher ab. Eine schriftliche Begründung steht noch aus. Mündlich wurde argumentiert, dass bereits eine Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” und 82 Mitzeichnenden eine ähnliche Forderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.2021 zugeordnet werden könne. Zudem könne man pro Petition auch immer nur die Änderung eines Gesetzes fordern. Weder die Verfahrensgrundsätze noch die Richtlinie des Petitionsausschuss legen aus Sicht des KiB e.V. einen solchen Ablehnungsgrund nahe.
Berlin, 13. März 2023. Laut den heute veröffentlichten Daten des Umweltbundesamts (UBA) für Treibhausgasemissionen hat Deutschland zwar seine Klimaziele knapp erreicht, aber der Verkehrssektor riss das Klimaziel zum zweiten Mal in Folge – und der Gebäudesektor zum dritten Mal. Im Verkehrssektor übertreffen die Emissionen sogar die vom Vorjahr.
Ein Sofortprogramm muss nun bis zum 15.7. vorgelegt werden. Doch innerhalb der Koalition gibt es nicht mal Einigkeit über die Methode. Die FDP stellt die Sektorenziele weiter in Frage und möchte stattdessen – so der Vorschlag von FDP-Politikern Johannes Vogel und Lukas Köhler – ein Gesamtziel innerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS). Auch wenn der Vorstoß auf Interesse stößt: Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, man möchte den Verkehrssektor nicht richtig anpacken. So heißt es im Vorschlag: „Da sich die bisherige Systematik mit kleinteiligen jährlichen Sektorzielen als nicht praxistauglich erwiesen hat, wollen wir stattdessen eine mehrjährige sektorübergreifende Gesamtrechnung etablieren…“
„Anstatt zu gestehen, dass man Ziele verfehlt, wird behauptet, die sektorspezifischen Ziele und Sofortprogramme nach dem Klimaschutzgesetz würden nicht funktionieren und wären nicht das richtige Instrument“, so die Analyse von Craig Morris Geschäftsführender Vorstand vom Klimaschutz im Bundestag e. V.
Dabei könnte man effektive sektorscharfe Maßnahmen ergreifen. Für den Gebäudesektor etwa hat das BMWK im Januar eine 253-seitige Studie mit dem Titel „Gebäudestrategie Klimaneutralität 2045“ veröffentlicht. Die Vorschläge:
Für den Verkehrssektor fehlt eine solche Strategie komplett. Dabei liegen die Lösungen auf dem Tisch:
Tempolimits,
Abbau klimaschädlicher Subventionen wie das Dienstwagen- und Dieselprivileg,
eine Reform der KFZ-Steuer und
eine Verdoppelung der Investitionen in die Schiene und den ÖPNV, um auf das Pro-Kopf-Niveau von Österreich zu kommen.
Ein Gutachten zum Verstoß der zuständigen Ministerien und der Bundesregierung gegen die Pflicht zu Vorlage und Beschluss wirksamer Sofortprogramme im Auftrag von GermanWatch legt dar, dass das bisherige Sofortprogramm des Verkehrsministeriums die materiellen Anforderungen aus dem KSG nicht erfüllt. Zum einen ist es nicht in der Lage bis 2030 271 Mt CO2 (wie laut dem Expertenrat für Klimafragen nötig) einzusparen. Zum anderen fehlen Maßnahmen, um die Emissionsziele „in den folgenden Jahren“ einzuhalten. Besonders pikant: Auf Nachfrage kann das Verkehrsministerium nicht erklären nach welchen Annahmen, Methoden und Berechnungen die Einsparpotenziale der eigenen Maßnahmen angesetzt worden sind.
Gleichermaßen sieht das Gutachten ein Versäumnis auf Seiten der Bundesregierung. Diese hätte nach Vorlage des ungenügenden Sofortprogramms selbst tätig werden sollen, um einen Beschluss des Sofortprogramms und zusätzliche Maßnahmen, bei denen sie einen größeren Spielraum als das Ministerium genießt, zu verabschieden.
„Das Verkehrsministerium ist verpflichtet wirksame Sofortmaßnahmen vorzulegen, die die Emissionen wieder auf den Zielpfad zurückführen. Die Bundesregierung muss diese beschließen und gegebenenfalls ergänzen. Beides ist nicht passiert und stellt somit einen Rechtsbruch dar. Dabei liegt eine Maßnahme, um die Erfüllungslücke zu reduzieren, auf der Hand: das Tempolimit. Es kostet nichts, kann sofort umgesetzt werden und kommt mit einer Reihe von positiven Begleiterscheinungen: bessere Luft, weniger Mikroplastik und weniger Stress auf der Autobahn“, kommentiert Philipp George, politischer Referent bei Klimaschutz im Bundestag e.V. und Koordinator der Netzwerkkampagne „Alle fürs Tempolimit“.
„Letzten August hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz verschärft“, sagt Craig Morris. „Damit ist das KSG das Baby von Kanzler Scholz und der SPD. Leider verteidigen sie es nicht, als käme es aus der eigenen Familie.“
Der Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.
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