Jahresrückblick 2025 – Philipp George

In 2025 sind viele spannende und interessante Dinge passiert. Hier ist nicht der Platz auf alle einzugehen. Aber ich habe 4 Ereignisse heraus gesucht, die für mich eine besondere Bedeutung haben.

Wohnraumsuffizienz und (Re)Kommunalisierung

Am 23. Januar haben wir eine Diskussions-Konstellation kreiert, die im politischen Diskursraum sonst eher selten ist.

Mit Caren Lay, einer Wohn- und Mietexpertin der LINKEN-Bundestagsfraktion und Dr. Anke Frieling eine Bau- und Wohnexpertin der Hamburger CDU. Zunächst konnten wir im Eingangs-Impuls herausarbeiten, dass die Leistungen der kommunalen Wohnungsgesellschaften in Deutschland wirklich beachtlich sind. Im Gegensatz zu ihren privatwirtschaftlichen Pendants verlangen sie im Schnitt weniger Miete, haben einen höheren Anteil an barrierefreien Wohnungen und ein besseres energetisches Niveau (vgl. Folie 4, KiB 2025).

Während der Diskussion hat sich gezeigt, dass die politischen Kontrahent*innen erstaunlich oft einer Meinung waren. Das Flächensparen hat eine hohe Priorität. Anke Frieling hat u.a. von einem Neubaugebiet in Hamburg berichtet, welches zulasten der Landwirtschaft geht. In der Hamburgischen Bürgerschaft haben sich nur CDU und LINKE gegen das Vorhaben gestellt. Anke Frieling hat an dieser Stelle angemerkt, dass die lokale Landwirtschaft einen hohen Stellenwert hat und bei der Stadtentwicklung stärker berücksichtigt werden muss. Um den Bedarfen der Bevölkerung gerecht zu werden und gleichzeitig sparsam mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden umzugehen, betonen beide, dass die Weiterentwicklung des Bestands eine hohe Priorität genießt.

Caren Lay hat weiterhin berichtet, dass sie sich in der Legislatur 2021-2024 sehr stark für die Rehabilitierung des kommunalen Vorkaufsrechts eingesetzt hat, sich jedoch an dem Widerstand der FDP die Zähne ausgebissen hat. Vielleicht ist das neue Jahr 2026 das entscheidende Jahr, um dieses Recht endlich wieder in den Kanon aufzunehmen. Zumindest heißt es im aktuellen Koalitionsvertrag: „Um eine nachteilige Ausstrahlungswirkung auf die Umgebung zu vermeiden, wird das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien entsprechend gestärkt, der preislimitierte Vorkauf für solche Immobilien vereinfacht und die Umgehung von kommunalen Vorkaufsrechten bei Share Deals verhindert“ (S. 23, Union/SPD, 2025).

Caren Lay und Anke Frieling haben sich nach unserem digitalen Zusammentreffen erfolgreich weiterentwickelt. Caren Lay hat ein gutes Ergebnis bei der Bundestagswahl 2025 erzielt und ist seit Beginn der aktuellen Legislatur Vorsitzende des Bauausschusses.

Dr. Anke Frieling hat bei der Landtagswahl 2025 in ihrem Wahlkreis Altona-West ebenfalls viele Stimmen geholt und ist mit der CDU Hamburg Oppositionsführerin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Hier geht es zur Dokumentation: https://klimaschutz-im-bundestag.de/klimaschutz-im-bundestag-12-wohnraumsuffizienz-und-rekommunalisierung/

Öffentliche Sitzung Bauausschuss / Sachverständigenanhörung zum Bauturbo

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für die BauGB-Novelle 2025 fand am 10. September eine Sachverständigenanhörung in Berlin statt.

Ab einem gewissen Punkt in dem Prozess, war uns klar, dass der § 246e (aka. Bauturbo) als solcher nicht mehr verhindert werden kann und haben uns bemüht mit Vorschlägen die Vorzüge zu stärken und größten Risiken zu unterbinden. Mit unserem Kernanliegen den Außenbereich gänzlich aus dem Anwendungsbereich zu streichen, hatten wir keinen Erfolg. Jedoch konnten wir bei einem anderen Aspekt (den auch andere Verbände adressiert hatten) positive Impulse setzen: In der ursprünglichen Fassung konnte der § 246e nur für Gebäude genutzt werden, die zu 100% zu Wohnzwecken genutzt werden. In einer Fassung nach der Sachverständigenanhörung wurden dann auch Gebäude eingeschlossen, die zu einem untergeordneten Anteil Gewerbe beherbergen. Die Idee dahinter: Die Stadt der kurzen Wege kann nur Realität werden, wenn die Nutzungszwecke besser miteinander verzahnt werden. Wohnen oben; Ärzte, Büros, Supermärkte und andere Gewerbe unten. Leider hat der Gesetzgeber dann nur eine bestimmte Art des Gewerbes zugelassen: Läden des täglichen Bedarfs. Das war aus unserer Sicht für eine echte Nutzungsmischung nicht mutig genug. Jedoch ist dies hinsichtlich der Originalfassung eine deutliche Verbesserung. Mit einer Sachverständigen, Judith Nurmann, Stadtplanerin aus Hamburg, konnten wir den den Kontakt nach der Anhörung intensivieren und haben am 29. Oktober ein Seminar zu Bodenpolitik und Stadtentwicklung im Kontext der gesetzlichen Neuerungen gehalten. Auch wenn der Bundesgesetzgeber den Außenbereich nicht ausgenommen hat, haben jedoch Kommunen wie Trier mit Hilfe von Grundsatzbeschlüssen klar gemacht, dass sie von dieser Freiheit keinen Gebrauch machen möchten. Wie weiter unten im Ausblick angerissen, wollen wir weitere Kommunen ermutigen, sich daran ein Beispiel zu nehmen und einen konstruktiven Umgang mit dem Bauturbo zu finden (Trier, 2025).

PIK Expertenworkshop – Zirkularität von Wohnraum

Das europäische Forschungskonsortium CircEUlar befasst sich mit Aspekten der Kreislaufwirtschaft. Glücklicherweise schauen die Forscher*innen im Gebäudebereich nicht ausschließlich auf die Kreislauffähigkeit der eingesetzten Materialien, sondern untersuchen auch inwiefern die Wohnungen bedarfsorientiert zirkulieren und somit jenen Haushalten zu Gute kommen, die wirklich davon profitieren. Das PIK als deutscher Konsortialpartner hat mich im September zu einem Expertenworkshop nach Berlin eingeladen, um den Zwischenstand des Programms zu präsentieren und Anregungen für die weitere Forschung mitzunehmen. Es war ein Austausch auf hohen Niveau. Hervorzuheben sind die soziodemografischen Befunde. Mit Hilfe einer groß angelegten Umfrage wurde festgestellt, dass in Deutschland etwa 20-30% der Menschen bereit wären ein „Downsizing“ durchzuführen, sprich ihre große Wohnungen gegen eine kleinere Wohnung einzutauschen (S. 40, PIK, 2025). Dies zeigt einmal mehr, dass die Politik noch viel agiler und besser darin werden muss, änderungswilligen Menschen attraktive Angebote zu machen, damit die Zirkularität von großen Wohnungen zunimmt und für Haushalte bereit stehen, die diese Fläche tatsächlich benötigen.

Auf diesem Expertenworkshop habe ich wertvolle Kontakte zu PIK-Forscher*innen geknüpft. Diese haben uns u.a. auf die Forschung von Alexander Czeh aufmerksam gemacht. Dieser hat untersucht, inwiefern die Mobilitätswende Potenziale für mehr Wohnraum generiert. Die Studie hat z.B. für Berlin untersucht, dass die Um- oder Parallelnutzung von Verkehrsflächen bis zu 107.000 Wohneinheiten hervorbringen kann (Czeh, 2025). Ein Potenzial, dass in den aller meisten Städten noch nicht systematisch erfasst, geschweige denn genutzt wird. Doch glücklicherweise mehrt sich die Forschung in diesem Bereich und eine Studie im Auftrag des BBSR führte 2025 erstmals eine Systematik ein, um Parkplätze auf ihre Eignung für Wohnraum zu beurteilen (BBSR, 2025).

Kooperationsveranstaltung „Vom Bauturbo zum Umbauturbo“

Ein weiteres Highlight war die Kooperationsveranstaltung „Vom Bauturbo zum Umbauturbo“ mit der Katholischen Akademie und der Erzdiözese Freiburg. Gemeinsam mit dem Bauernvertreter Martin Linser (blhv), der Lokalpolitikerin Sophie Schwer (Grüne) und dem stellv. Vorsitzenden der Freiburger Architektenkammer, Manfred Sautter, konnte ich die Vorzüge und Risiken des Bauturbos diskutieren. Während Sophie Schwer das Potenzial für Freiburg eher als vernachlässigbar einschätzt, hat der Vizepräsident des regionalen Bauernverbands darauf gepocht, dass die Potenziale im Bestand auch mit Hilfe der neuen Rechtsinstrumente systematisch genutzt werden sollten, um eine weitere Ausfransung der Siedlungsfläche zu verhindern.

Nach der Veranstaltung, die hybrid im Münsterforum in Freiburg stattgefunden, sind die meisten Gäste noch für den informellen Austausch bei Brot und Wein geblieben. Ein Zimmerer hat erzählt, dass es ihm weh tut, dass bei vielen Dachsanierungen auf den Ausbau des Dachbodens verzichtet wird, obwohl auf diese Weise schnell, kostengünstig und effizient zusätzlicher Wohnraum entstehen kann. Dieses Statement passt zu unserem Befund, dass selbst in einer Stadt wie Freiburg noch erhebliche Potenziale bestehen. In meinem Eingangs-Beitrag habe ich skizziert, dass die steigenden Bedarfe durch versiegelungsfreie Nachverdichtung und ein smartes Wohnraummanagement gedeckt werden könnten (S. 9, KiB, 2025a). Für mich ist auch klar, dass der Bauturbo kein Selbstläufer ist. Aktuell liegen in Freiburg noch keine Bauanträge auf Grundlage der neuen Rechtsinstrumente vor (BZ, 2026). Es ist nun an der lokalen Politik, die relevanten Akteur*innen (Wohnungsgenossenschaften, mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben, Architekt*innen, Banken) über die neuen Rahmenbedingungen aufzuklären und sie zur Anwendung zu ermutigen, sonst besteht tatsächlich die Gefahr, dass das neue Gesetz ein Papiertiger bleibt.

Den Mitschnitt können Sie sich auf dem Youtube-Kanal der Katholischen Akademie anschauen.

Ausblick

An dieser Stelle möchte ich Ihnen noch einen kleinen Ausblick für 2026 geben. Höchste Priorität hat die Ausarbeitung eines gemeinsamen Forschungsantrags mit dem Wuppertal Institut. Hier sollen u.a. die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten des aktuell in Deutschland praktizierten expansiven Siedlungsmodells auf den Prüfstand. Dem soll ein alternatives Siedlungsmodell gegenübergestellt werden, das Kosten sowie Flächen spart und für günstige Mieten sorgt.

Des Weiteren werden wir die Kommunen dabei unterstützen, einen guten Umgang mit dem Bautubo zu finden. Wir werden dafür mit den Architects for Future, dem BUND BW und weiteren Akteur*innen eine Kampagne starten, die sich zunächst an alle Lokalpolitiker*innen in BW richtet.

Auch für die Frage „Wann lohnt sich eine Renovierung + Aufstockung und wann eher ein Ersatzneubau“ wollen wir einen wissenschaftlich fundierten Rahmen bereitstellen und diese Debatte am Beispiel von BImA-Liegenschaften öffentlich in Gang bringen.

Und nicht zuletzt bin ich sehr froh, dass unser Team im Jahr 2026 durch eine neue Assistenzkraft verstärkt wird. Diese wird sich in einem der nächsten Newsletter selbst vorstellen.

Jahresrückblick 2025 – Kurt Gramlich

Ungerechte Verteilung

Die unteren Einkommensschichten tragen am wenigsten zu den CO2-Emissionen bei, leiden aber am stärksten unter den Folgen. Beispielsweise durch eine Wohnlage in schlecht gedämmten Häusern, wo man Hitze, Lärm und Abgasen stärker ausgesetzt ist.

Gesundheitliche Belastung

Was gesundheitliche Belastungen durch den Klimawandel betrifft, haben diese Einkommensschichten weniger materielle Ressourcen, um ihnen zu begegnen. Klimaschutz ist ein Gesundheitsthema und die Energiewende ist das größte Gesundheitsprojekt unserer Zeit.

Demografischer Wandel

Nicht nur in Deutschland findet eine schleichende, aber gewaltige Veränderung statt. Der demografische Wandel wird unsere Gesellschaft sehr stark verändern. Die stärkste Bevölkerungsgruppe (Geburtsjahrgang 1964) wird in den nächsten Jahren in Rente gehen. Was das für unsere Gesellschaft bedeutet, hat Soziologe Aladin El Maafalani gut zusammengefasst.

Hoffung besteht

Deutschland hat mit dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) 2000 eine technische Weltrevolution ausgelöst. Die Wirkung zeigt sich jetzt weltweit. Die Preise für Photovoltaik, Windkraft und Batterien fallen dramatisch. Es sind diese Preise, die auch die Mauern um Nordamerika zum Einsturz bringen werden. Und in China stagnieren zumersten Mal die CO2-Emissionen. Photovoltaik und Windkraft verdrängen Kohlestrom. Gut zusammengefasst hat das Christian Stöcker in seinem Vortrag.

Pariser Klimaziele

Wir wollen die globalen Temperaturen auf unter 2 Grad stabilisieren. Das bedeutet nicht weniger CO2 sondern NULL Emissionen. Jedes CO2-Molekül mehr wird über hunderte von Jahren in der Atmosphäre bleiben und wirken. Heutige Extremwetter-Ereignisse werden ausgelöst durch Abgase, die bis vor ca. 20 Jahren in die Atmosphäre (378 ppm CO2) emittiert wurden. Wir haben heute bereits 1,5 Grad globale Erwärmung erreicht. Die Emissionen sind weiter gestiegen und im Mai 2025 lagen sie erstmals über 430 ppm. Es sind physikalische Gesetze, die keine Kompromisse kennen. Darauf beruhend kann die Klima Wissenschaft vorhersagen, was die nächsten zwanzig Jahre sicher auf uns zukommen wird: Jede Menge Wetterextreme, in höherer Frequenz und in größerer Stärke. Dieses Feuerwerk der Wetterextreme wirft die Frage auf, wieviele Wald-Großbrände, Hurrikans, Hitzewellen, Starkregenereignisse und Kälte Extreme kann eine Gesellschaft verkraften?

Gesundheit und Demokratie

Diese Klimakatastrophe gefährdet mit den Wetter Extremen unsere Gesundheit und nicht zuletzt unsere Demokratie.

Unser Engagement und unsere Ziele

Deshalb dient unser Engagement dazu, das Verbrennen von fossilen Energieträgern sofort zu beenden. Das bedeutet für uns: Mit unserem Verein wollen wir eine Plattform entwickeln, einen Ort der fundierten Meinungsbildung, die auf wissenschaftlichen Fakten beruht und einen wertschätzenden Austausch pflegt. Mit unserer Lobbyarbeit (Stellungnahmen, Webinare, persönliche Gespräche, Netzwerk Arbeit) wollen wir kluge politische Rahmenbedingungen erreichen, die ermöglichen, uns schneller aus der fossilen Abhängigkeit zu befreien!

Jahresrückblick 2025 – Jörg Unger

Brauchen wir das noch oder kann das weg?

Am Jahresende ist es üblich, innezuhalten und zurückzublicken. Vieles, was sich im Laufe des Jahres ereignet hat, verdient Wertschätzung und Dankbarkeit. Doch genauso wichtig ist es, den Rückblick für einen Ausblick zu nutzen, und da stellt sich wie – immer beim „Aufräumen“ – auch die o.a. Frage.

Noch vor gut einem Jahr schien Klimaschutz ein gesellschaftlich akzeptiertes Ziel zu sein, mit der CO2-Abgabe als lenkendem Instrument. Doch innerhalb nur eines Jahres scheint sich trotz vieler Warnungen und sichtbarer Ereignisse im Laufe des Jahres die Meinung zu verfestigen, es gelte zwischen Wohlstand und Klimaschutz zu entscheiden. Die o.a. Frage wird zunehmend mit: „Klimaschutz ist OK, aber jetzt können wir uns den nicht (mehr) leisten.“ beantwortet. Kein Wunder, dass der CO2-Preis als lenkendes Instrument besonders angegriffen wird.

Was bedeutet das für unseren Verein? Sollten wir uns auf unsere Wurzeln besinnen und den Fokus wieder ganz auf den Erhalt und Ausbau der CO2-Abgabe legen, auch in Anbetracht unserer begrenzten Kapazitäten? Darüber haben wir in den letzten Monaten in Vorstand und Beirat intensiv nachgedacht.

Eine für mich wesentliche Erkenntnis aus dieser wie auch aus der öffentlichen Diskussion ist: Der Klimaschutz hinterfragt unsere liebgewonnene Lebensweise gerade in den „hochentwickelten“ Gesellschaften viel grundlegender als wir alle uns das bisher vorgestellt hatten. Der exzessive Energie- und Rohstoffverbrauch schlägt zunehmend in Form von Klimafolgen, geopolitischen Konflikten und wachsenden sozialen Unterschieden zurück. Ich denke, Klimaschutz ist „das“ Instrument, um lebensnotwendige Gleichgewichte in all diesen Aspekten wiederherzustellen. Bei der Gründung von „CO2-Abgabe e.V.“ im Jahr 2017 sahen wir den CO2-Preis als „den“ Hebel, um Klimaschutz als Ziel zu erreichen. Jetzt wissen wir, Klimaschutz als Ziel an sich trägt nicht (mehr). Vielmehr muss er als „der“ Schlüssel zu Wachstum, Wohlstand und Sicherheit positioniert und akzeptiert werden.

Nein, Klimaschutz kann vor diesem Hintergrund definitiv nicht weg. Er wird vom Ziel zum Instrument und gehört ins Zentrum der Diskussion um die Zukunft unseres Landes, Europas und der Welt. Er darf nicht als Störenfried an den Rand gestellt werden.

Als „Klimaschutz im Bundestag e.V.“ können wir heute einen Beitrag leisten, wenn wir unserer Fachexpertise, unsere Netzwerke in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie unsere eingeführten Webinar-Formate nutzen, um dem Ringen um effektive Lösungen eine ebenso wertschätzende wie fachlich fundierte Plattform zu bieten. Wie wir das schaffen können, wollen wir bei der Mitgliederversammlung Anfang 2026 zur Diskussion stellen.

Jahresrückblick 2025 – Martin Ufheil

Back to the roots?

Wer kennt eigentlich unseren Verein Klimaschutz im Bundestag e.V. und war es richtig uns vor 4 Jahren einen neuen Namen zu geben? Diese Frage haben wir uns als Vorstand in den letzten Monaten mehr als einmal gestellt. Zumal wir immer wieder die Erfahrung machen mussten, dass nahezu jeder den CO2-Abgabe e.V., nicht aber den Klimaschutz im Bundestag e.V. kennt.

Sollen wir uns also wieder „rückbenennen“, zumal die Sache mit der CO2-Bepreisung immer noch nicht richtig funktioniert und spätestens ab 2028 mit dem ETS 2 ja nochmals eine wesentliche Änderung erfolgt.

Der Bauch sagt ja, der Kopf sagt nein. Tatsächlich hatte ich das Glück in den letzten Tagen das aktuelle Buch von Sven Plöger mit dem Titel „Zieht Euch warm an, es wird noch heisser“ zu lesen. Seitdem sind sich Bauch und Kopf wieder einig. Warum?

In diesem Buch sind viele Fakten zum Klimawandel in anschaulicher Weise zusammengefasst. So wird deutlich, dass die CO2-Speicher Wälder, Moore und Meere zusammen etwa 50% unserer weltweiten Emissionen absorbiert haben. Unvorstellbar wie das Klima ohne diese Speicher aussehen würde. Es wird nochmals deutlich, wie nahe wir an Kipppunkten stehen, wie vorsichtig wir mit unserer Biomasse umgehen sollten und wie hoch die weltweiten Schäden durch die Klimaveränderung sind.

Ein ehrlicher CO2-Preis ist dabei ein sehr wichtiges Steuerungsinstrument, wenn sich die Politik traut diese Ehrlichkeit in Form von Preisen weiter zu geben. Gleichzeitig sind wir aber auch so reich, dass wir uns diesen klimazerstörerischen Luxus leisten können, auch bei höheren CO2-Preisen. Es braucht daher einen intelligenten Mix aus Preis, Förderpolitik und Ordnungsrecht. Genau dafür setzen wir uns ein, im Bundestag!

In 2026 werden wir uns für eine funktionierende und kalkulierbare CO2-Bepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandel (ETS 2) einsetzen, der aktuell auf ein seit 20 Jahren nicht funktionierendes System, nämlich den ETS 1, aufbaut. Damit verbunden ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung (Emissionshandel). Diese fließen in den sogenannten Klima- und Transformationsfond (KTF), werden aber aktuell zu sehr großen Teilen zur Subvention von Energiepreisen verwendet. Es wird also eine „CO2-Abgabe“ erhoben um damit Energiepreise zu senken! Im neuen Jahr geht es somit vor allem um das Thema CO2-Preis und darum was mit den Einnahmen geschieht, also auch viel „back to the roots“.

Stimmt die Chemie?

Kolumne des Monats November 2025 von Jörg Unger (Vorstand)

In der öffentlichen Diskussion melden sich zunehmend laute Stimmen zu Wort, die ein Ende der CO2- Bepreisung fordern. Besonders markig tritt derzeit Christian Kullmann, CEO der Evonik, auf. In einem Tagesthemen-Interview am 28.10.25 sprach er von der „CO2-Steuer-Bleiweste“, die die deutsche und europäische Industrie der Mittel beraube, die sie für ihren Umbau hin zu einer zukunftsfähigen Aufstellung dringend benötigen würde. Dadurch würde – so Christmann Kullmann – nicht nur die chemische Industrie in die Knie gezwungen, sondern auch das Ende der Industrialisierung und des Wohlstands in Deutschland und Europa eingeleitet. Im o.a. Interview wurde er flankiert von Michael Vassiliadis, dem Vorsitzender der IGBCE, der sich um den Wegfall vieler Arbeitsplätze Sorgen macht. Starke Äußerungen, die Eindruck machen, aber mindestens 2 Fragen aufwerfen, die es zu klären gilt, bevor solche Äußerungen zu voreiligen Handlungen führen:

  1. Ist der CO2-Preis für die unbestreitbaren Ertragsprobleme der europäischen Chemieindustrie verantwortlich? Falls ja: In welchem Umfang ist er das?
  2. Falls die chemische Industrie ganz oder in Teilen abwandern sollte, wäre die De-Industrialisierung dann eine unabdingbare Folge?

Vor Beantwortung der ersten Frage sollte man festhalten, dass der CO2-Preis die Chemieindustrie bisher nur in deutlich abgeschwächter Form betroffen hat. Dies liegt vor allem an der bisherigen Erteilung von Freizertifikaten, die nun – wie bereits 2021 angekündigt – zurückgefahren werden soll. Insofern kann die heutige Ertragsschwäche und die zu beobachtenden Abwanderungsbewegungen der europäischen Chemieindustrie, wenn überhaupt, dann nur zu einem geringen Umfang auf die CO2-Bepreisung zurückgeführt werden. Gerade in der energie- und damit emissionsintensiven Grundstoffchemie, zu der auch Massenkunststoffe gehören, sind andere Faktoren viel wesentlicher, nämlich strukturelle Rohstoffkostennachteile, geringeres lokales Wachstum auf der Konsumentenseite und globale Überkapazitäten auf dieser Stufe, v.a. durch den Kapazitätsaufbau im Nahen Osten und in China. Deshalb sind Ertragsschwäche und Abwanderung auch schon jetzt offensichtlich und werden nicht durch das erst anstehende Ende der Erteilung von Freizertifikaten und zukünftig steigenden CO2-Preisen ausgelöst. Auch das vorgebrachte Argument, dass die CO2-Bepreisung notwendige Mittel für Innovation und Umbau abziehen würde, ist fraglich, wenn u.a. BASF jetzt ein Aktienrückkaufprogramm startet, das mit 4 Mrd. € etwa 2 Jahresetats der gesamten Forschungsaktivitäten des Konzerns entspricht. „Nein, bisher eher nicht“, ist damit eine durchaus vertretbare Antwort auf die erste Frage.

Vor Beantwortung der zweiten Frage lohnt es sich, etwas genauer hinzuschauen: Als energieintensiv gelten Aktivitäten, die im Vergleich zu ihrer Wertschöpfung einen hohen Energiebedarf haben. Aus diesem Blickwinkel zerfällt die Chemie in 2 Teile: Die Produktion von Grundstoffen wie Ammoniak und Massenkunststoffen wie Polyolefine ist kapital-, emissions- und rohstoffkostenintensiv aber wenig personalintensiv. Die Herstellung von chemischen Folgeprodukten wie Klebstoffen, Beschichtungen, Farben aber auch Pflanzenschutz und Pharmaprodukten ist typischerweise weniger kapital-, emissions- und rohstoffkostenintensiv dafür aber deutlich forschungs- und personalintensiver. Der CO2-Preis verschärft die ohnehin vorhandenen Rohstoffkostennachteile der Grundstoff- und Massenkunststoffproduktion, die heute zusätzlich stark unter globalen Überkapazitäten leiden. Für die verarbeitende Industrie, z.B. Autos, Haushaltsgeräte, Baumaterialien,.. sind die per se weniger emissionsintensiven aber komplexeren Stufen der Chemie viel ausschlaggebender. Diese Stufen sollten und können erhalten werden, wie die nach wie vor erfolgreiche Unternehmen im Basler Chemiedreieck zeigen. Dagegen sollten und können Grundstoffe und Massenkunststoffe aufgrund der o.a. globalen Überkapazitäten auf diesen Stufen zugekauft werden, anstatt sie mit hohem Aufwand und dennoch bleibenden Rohstoffkostennachteilen zwanghaft selbst zu produzieren. Das Argument der Sicherung der Grundstoffversorgung durch lokale Eigenproduktion ist nicht ganz überzeugend, denn auch die Rohstoffe für die heutige Grundstoffproduktion, z.B. Erdgas für Ammoniak oder Benzin für Olefine, müssen importiert werden. Dazu muss der „Grenzanpassungsmechanismus“ (CBAM) weiterentwickelt werden, so dass die heimische verarbeitende Industrie dadurch keinen Kollateralschaden erleidet. Das geht sehr wahrscheinlich ohne die von Christian Kullmann ebenfalls geforderte Abschaffung dieses Mechanismus. Deshalb ist „Nein, wahrscheinlich eher nicht“, eine durchaus vertretbare Antwort auf die zweite Frage.

Warum stellt Christian Kullmann als CEO der Evonik und Vertreter der Chemie dennoch die Lage als derart „alternativlos“ dar? Dazu muss man wissen, dass etwa 80% des CO2-Fußabdrucks der Produkte von Evonik auf überwiegend fossil basierte Rohstoffe zurückzuführen ist. Erneuerbare oder recycling-basierte Rohstoffe sind gegenwärtig teurer als fossile und fordern oft auch eine Anpassung der Produktionsprozesse oder der Anwendungstechnik. Das löst Forschungs- und auch Investitionsaufwand aus, der gegen die Profitabilität des Unternehmens geht. Letztlich ist der Ruf nach der Abschaffung der CO2-Bepreisung damit dem betriebswirtschaftlich motivierten Wunsch nach Fortsetzung des fossil-basierten Geschäftsmodells geschuldet. Denkt man an Folgeschäden des Klimawandels, dann kommt man aus volkswirtschaftlich und ökologisch motivierten Gründen dagegen eher dazu, die Abkehr von der fossilen Wirtschaftsweise zu verfolgen. Der CO2-Preis wurde eingeführt, um diese anzureizen und auch um die Kosten der Minderung von Klimafolgen verursachergerecht zuzuschlüsseln.

Dies alles zeigt, dass die notwendige Transformation von Industrie und Gesellschaft nur gelingt, wenn man ökonomische, ökologische und soziale Aspekte balanciert unter einen Hut bringt. Dazu braucht es einen zielorientierten und wertschätzenden Austausch. Markige Auftritte der einen Seite helfen da genauso wenig wie absolute Fundamentalpositionen der anderen. Es geht nur im fairen Ringen um die beste Lösung. Dafür stimmt die Chemie gegenwärtig leider überhaupt nicht. Deshalb: Alle erstmal zurück in ihre jeweilige Ecke und dann mit kühlem Kopf zurück in die Ringmitte.

PM: Zwei Online-Veranstaltungen erklären, was der Bauturbo ist und wie dieser zum Umbauturbo werden kann

Freiburg, Berlin, 17.10.2025

Der Bauturbo wirft große Fragen auf:

Wenn der Bauturbo falsch verwendet wird, können wir wertvolle landwirtschaftlich genutzte Fläche in einer Größenordnung von 2200 km² verlieren. Das entspricht etwa 85% des Saarlands, bzw. einer Fläche, auf der Weizen  für ca. 23 Millionen Menschen angebaut werden kann. Können wir uns das leisten?

Die akute Wohnungsnot ist unbestritten, wie könnte der zusätzliche Wohnraum geschaffen werden?

Wie kann der Bauturbo zu einem Umbauturbo werden, der auf eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung trifft?

Wer übernimmt am Ende die Verantwortung bei einer Nutzung des Bauturbo? Verwaltung oder Stadt- bzw.  Gemeinderat?

Um diese Fragen zu besprechen, organisiert Klimaschutz im Bundestag e.V. in Kooperation mit anderen Organisationen aktuell zwei Online-Veranstaltungen. Vertreter*innen der Presse sind dazu herzlich  eingeladen.

Am 20. Oktober um 19 Uhr diskutieren Vertreter*innen der Architektur, Landwirtschaft und Kommunalpolitik miteinander.

„Umbauturbo statt Bauturbo – Chancen und Risiken für die Kommunen“. Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Erzdiözese Freiburg und der Katholischen Akademie.

Auf dem Podium:

  • Martin Linser (CDU), Vizepräsident Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.
  • Dipl.-Ing. (FH) Manfred Sautter, stv. Bezirksvorsitzender, Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammerbezirk Freiburg
  • Sophie Schwer, Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen im Freiburger Gemeinderat

Mehr Information und Anmeldung hier: https://klimaschutz-im-bundestag.de/veranstaltung/umbauturbo-statt-bauturbo/

Am 29. Oktober um 18:30 Uhr werden wichtige Aspekte vertieft: Der Bauturbo ist ein erster Schritt Richtung Umbauturbo, aber die Länder und Bund müssen nachlegen, damit er richtig zündet. Auch eine strategische Bodenpolitik ist wichtig, damit eine nachhaltige Stadtentwicklung gewährleistet ist. Und auch neue Akteur*innen: Discounter, Lebensmittelhändler, produzierendes Gewerbe müssen eingebunden werden, um sozialen und ökologischen Wohnraum zu schaffen.

Auf dem Podium

  • Philipp George, Politischer Referent, Klimaschutz im Bundestag e.V.
  • Judith Nurmann, Stadtplanerin, Vertreterin Architects for Future Deutschland

Mehr Information und Anmeldung hier: https://klimaschutz-im-bundestag.de/veranstaltung/umbauturbo-teil-2/

Pressekontakt:

Philipp George
philipp.george@klimaschutz-im-bundestag.de
+49 (0)761 45 89 32 771

Klimaschutz im Bundestag e.V. | Alfred-Döblin-Platz 1 | 79100 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (0)761 45 89 32 771 | Fax: +49 (0)761 59 47 92 E-Mail:  | Web: www.klimaschutz-im-bundestag.de

PM: Schutz des Außenbereichs im Rahmen der BauGB-Novelle (Bauturbo)

Lesen Sie das Dokument hier als PDF mit Fußnoten

Freiburg/Berlin, den 05.10.2025

Anlass
Am 8. Oktober berät der Bauausschuss erneut den sogenannten Bauturbo (Tagesordnung der nicht-öffentlichen Sitzung).Das ist eine der letzten Möglichkeiten, um Änderungsanträge in das Verfahren einfließen zu lassen.
Aktuell riskiert die Bundesregierung zwei fundamentale Grundsätze der modernen Stadtentwicklung zu verfehlen: (1) Innen- vor Außenentwicklung und (2) Stadt der kurzen Wege.

(1)    Innen- vor Außenentwicklung

In dem aktuellen Gesetzentwurf wird die Bebauung des Außenbereichs ohne Bebauungsplan ermöglicht. Dies könnte einen massiven Flächenverbrauch vor allem durch Einfamilienhäuser nach sich ziehen.
Neben Fachverbänden (Stadtplanung, Architektur) warnen auch Stakeholder, die der Union traditionsgemäß nahe stehen, vor den Folgen. (Bauernverbände)
Befürchtet werden:
•    Wildwuchs im Außenbereich (Deutscher Bauernverband)
•    Verstoß gegen das Ziel Flächenverbrauch auf Netto-Null bis 2035 (Bad. Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.)
•    unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft (Bundesrat)
•    keine Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung (Bundesrat)
•    freie Außenbereiche sind für die Städte schützenswert für Frischluft, Trinkwasser, Lebensmittel- oder Energiepro- duktion (Stellungnahme von Kommunen)
•    Bauturbo widerspricht dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung (Katholische und Evangelische Kirche)
•    beschneidet das Potenzial für Mixed-Use-Objekte z.B. Oben wohnen, unten Ärzte
•    konterkariert das Konzept der Stadt der kurzen Wege

Deutscher Bauernverband

Der Bauernverband hat in seiner Stellungnahme klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Öffnung des Außenbereichs für ihn inakzeptabel ist. Stattdessen schlägt er vor, die Innenentwicklungspotenziale zu nutzen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.(Deutscher Bauernverband Stellungnahme)
„Der sog. „Bauturbo” sorgt für Wildwuchs im Außenbereich. Wohnraumbedarf ist zweifellos vorhanden, rechtfertigt aber nicht, alle anderen Belange (unangemessen) hinten anzustellen. Es wird unzureichend gewährleistet, dass das tatsächliche Wohnungspotenzial des Innenbereichs eine umfängliche Berücksichti-gung findet. Der Gesetzesentwurf selbst spricht in der Begründung davon, dass ein Abweichen von den Regelungen des BauGB trotz der daran angeknüpften Voraussetzungen „Vereinfachungsmöglichkeiten in einer nicht vorab abschließend zu benennenden Vielfalt” ermöglicht. Genau dies hat der Umgang mit dem europarechtswidrigen § 13b BauGB deutlich als Fehlgebrauch aufgezeigt. Weniger die Großstädte als vielmehr kleinere Kommunen mit Innenbereichspotenzial für mehr Wohnraum machten davon Gebrauch, was bekanntlich zur Verödung der Ortskerne führte (sog. Donut-Effekt)“ (S.8)

Badischer landwirtschaftlicher Hauptverband

Auch auf der Landesebene bemüht sich der Bauernverband den Außenbereich zu schützen.
Gemeinsam mit Umweltverbänden hat er 2023 den Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“ initiiert.
In diesem Zusammenhang unterstreicht er die Notwendigkeit einen Paradigmenwechsel in der Siedlungspolitik einzuleiten.
Obwohl über 52.000 Unterschriften gesammelt wurden, ging der Landtag auf keine Forderung des Bündnisses ein, dementsprechend enttäuscht zeigten sich die beteiligten Verbände (Badischer landwirtschaftlicher Hauptverband)
„Angesichts der klaren Aussage im Koalitionsvertrag, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren, betrachten die Initiatoren von Ländle leben lassen die Entscheidung als nicht nachvollziehbar. Der hohe Flächenverbrauch, der vor allem im ländlichen Raum stattfindet, wäre nicht notwendig. In denselben Dörfern, in denen alle paar Jahre neue Einfamilienhausge- biete ausgewiesen werden, stehen oft Häuser und Wohnungen leer, sind bestehende Bauflächen ungenutzt und andere Verdichtungspotenziale werden nicht ausgeschöpft“.

Bundesrat

Mit acht angeführten Landesregierungen ist die Union die dominante Kraft innerhalb des Bundesrats. Darüber hinaus haben die Länder eine hohe Kompetenz, wenn es um das Thema Raumordnung und Städteentwicklung geht. Dementsprechend wichtig ist ihr Votum, wenn es um dieses Problemfeld geht. Das Bauplanungsrecht und damit die BauGB-Novelle ist reine Bundessache, somit muss der Bundesrat das Gesetz nicht ratifizieren.
Obwohl der Bundesrat formal kein Mitspracherecht hat, hat er sich in Form einer Stellungnahme in den Diskurs eingebracht ist, was äußerst selten ist und die hohe Brisanz verdeutlicht. Konkret macht der Bundesrat vier Regelungsvorschläge wie der Außenbereich geschützt werden kann, ohne das Kernanliegen (bezahlbarer Wohnraum) zu schwächen. Ebenso sieht er die Möglichkeiten für den weiteren Ausbau von Erneuerbaren Energien gefährdet. Auch die prioritäre Entwicklung von Gebieten, die gut an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur angebunden sind, werde konterkariert. (Stellungnahme des Bundesrats zur BauGB-Novelle)
„Eine solche Regelung ermöglicht die unkontrollierte Zersiedelung des Außenbereichs und gefährdet hierdurch den Außenbereichsschutz […] Eine solche unbestimmte Regelung widerspricht dem Grundsatz auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung. Schließlich verursacht eine entsprechende Wohnraumausweitung in den Außenbereich aufgrund der hierdurch entstehenden zusätzlichen Immissionsorte ein unkalkulierbares Risiko für die eigentlich nach § 35 BauGB privilegierten Vorhaben, insbesondere Anlagen zum Ausbau erneuerbarer Energien […] Die Intention dieses Gesetzentwurfs, die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern und zu vereinfachen wird sehr begrüßt. Dennoch wird mit der Einführung des § 246e BauGB-E (anders als etwa mit der Ergänzung des § 34 BauGB um Absatz 3b) zumindest in Teilen der falsche Weg beschritten […]
Die Sonderregelung in § 246e BauGB-E ermöglicht somit auch Wohnbauvorhaben im räumlichen Zusammenhang von sehr kleinen Ortslagen und sogar in der Umgebung von isoliert im Freiraum liegenden kleinen Bebauungsplanflächen (zum Beispiel für einzelne Gewerbebetriebe).
Die über die Raumordnung angestrebte wirtschaftlich effiziente und verkehrsvermeidende Konzentration der Siedlungsentwicklung auf infrastrukturell gut ausgestattete und angebundene Bereiche wird damit konterkariert und zudem die weitere Zersiedelung der Landschaft begünstigt […] Dies würde dem Leitbild einer nachhaltigen europäischen Stadt der „Neue Leipzig-Charta“ widersprechen, das Grundlage jeder Siedlungsentwicklung sein sollte […] Eine zusätzliche Flächenversiegelung gerade in sensiblen klimatischen Bereichen oder Überschwemmungsbereichen würde zu erheblichen Problemen führen“. (S. 14 ff)

Falls der Außenbereich dennoch Teil des Gesetzentwurfs bleibt, macht der Bundesrat behelfsmäßig noch folgenden Vorschlag, um die schlimmsten Konsequenzen abzuwenden:
„Zumindest sind drei elementare Anforderungen für verbindlich zu erklären: Das Gewährleisten einer aus- reichenden Erschließung (v. a. auch bezogen auf die Abwasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung), die Vereinbarkeit von größeren, raumbedeutsamen Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung sowie die Berücksichtigung von Klimawandelfolgen. Gerade letzteres ist vor dem Hintergrund der aktuellen Hitzeperioden sowie Starkregen- und Hochwasserereignisse der letzten Jahre unabkömmlich; dabei sind insbesondere auch die wasserrechtlichen Bestimmungen zu Überschwemmungsgebieten zu beachten“ (S. 18)

Kommunen

Anlässlich der Sachverständigen-Anhörung im Rahmen der öffentlichen Ausschusssitzung des Bauausschuss am 10.09.2025 haben sich neun Kommunen mit eigenen Forderungen zur BauGB-Novelle eingeschaltet.(Gemeinsame Stellungnahme der Kommunen) Darunter auch zwei die Unions-geführt sind (Bayreuth und Düsseldorf). Ein zentraler Punkt ist die Begrenzung des Anwendungsbereichs des neuen § 246 e auf den Innenbereich.
„der Außenbereich gegenüber der Innenentwicklung geschützt und vom „Bauturbo“ weitgehend ausgenommen wird,“
„Den „Bauturbo“ begrenzen: Außenbereiche sichern! Die Außenbereiche sind planungsrechtlich vor Bebauung geschützt, weil sie herausragende Funktionen für die Versorgung der Städte, z.B. für die Frischluft-, Trinkwasser-, Lebensmittel- oder Energieproduktion, übernehmen. Diese schützenswerten Belange dürfen nicht durch den „Bauturbo“ aufs Spiel gesetzt werden. Allein die „Außenbereiche im Innenbereich“ – meist innerstädtische, gut erschlossene Areale – sollten als Potentiale mit Hilfe des „Bauturbos“ gehoben werden können. Hingegen droht bei einer generellen Anwendungsmöglichkeit des „Bauturbos“ an Siedlungsrändern die Entstehung von Wohnsiedlungen ohne ausreichend Anschluss und Versorgung, die mit hohen Kosten nachgerüstet werden müssten“

Katholische und Evangelische Kirche

Die politischen Vertretungen der beiden Hauptkirchen in Deutschland haben sich ebenfalls zu Wort gemeldet. Der Außenbereich erfülle wichtige Aufgaben für die Gesellschaft, Wohnraum gehöre nicht dazu. Damit widerspreche die Bundesregierung dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung, so die Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro in Berlin) und des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union 03.09.2025.
„Dann würde der Anwendungsschwerpunkt des § 246e BauGB-E allerdings wohl im Außenbereich liegen. Gerade im Außenbereich sind aber Vorhaben des Wohnungsneubaus besonders problematisch, da dieser Bereich grundsätzlich von der Bebauung freigehalten werden und solchen Vorhaben Raum geben soll, die aufgrund ihrer Art und ihres Bedarfs auf den Außenbereich angewiesen sind. Die Wohnbebauung gehört nicht hierzu […] Somit kehrt § 246e BauGB-E letztlich die von uns vertretene Priorisierung des Bauens im Bestand und der Umnutzung von Nichtwohngebäuden vor dem Neubau auf versiegelten Flächen vor dem Neubau auf bisher unversiegelten Flächen um. Wir halten das aus den genannten ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen für verfehlt und für ein falsches Signal an die Bau- und Immobilienwirtschaft. Auch gesellschaftlich setzt § 246e BauGB-E so ein ungutes Zeichen.“ (S. 14)

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

“Angesichts der vorgeschlagenen weitreichenden Abweichungsmöglichkeiten vom geltenden Planungsrecht können wir allerdings nicht ausschließen, dass langfristige städtebauliche Ziele zur nachhaltigen, funktionalen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung der Kommunen konterkariert werden.
Die beabsichtigten Regelungen der §§ 246e, 31 Abs. 3 sowie 34 Abs. 3b BauGB-E stellen einen erheblichen Eingriff in die kommunale Planungs- und Steuerungshoheit dar. Sie werden absehbar mit langfristig höheren Folgekosten, städtebaulichen Fehlentwicklungen sowie einem deutlich wachsenden kommunalen Koordinierungsaufwand einhergehen.”

(2)    Stadt der kurzen Wege

Der Bauturbo ist aktuell nur für reine Wohngebäude zulässig. Damit verpufft ein Großteil des erhofften Beschleunigungseffekts. Gerade wenn Supermärkte aufstocken sollen, funktioniert das häufig nur mit einem Abriss und Ersatzneubau.
Daraus resultiert ein Mixed-Use-Objekt: oben wohnen, unten Einzelhandel. Aber genau diese gemischte Nutzung ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Verbände über alle Lager hinweg (Bauindustrie, Umweltverbände, ArchitektInnen, Handwerksverbände) fordern, dass auch Gebäude mit einem untergeordneten Gewerbeanteil zulässig sind. Damit wären innovative Bauprojekte möglich, die einen echten Mehrwert für alle AnwohnerInnen bieten.

Bauturbo: In diesem Punkt steht die CDU-Spitze ganz allein da

Die Reaktionen auf den Regierungsentwurf zum neuen Bauturbo zeigen, dass viele Akteure aus dem CDU/CSU-Lager die Öffnung des Außenbereichs kritisch sehen.

In der gestrigen Anhörung zum Bauturbo haben die Abgeordneten der Union betont, dass die BauGB-Novelle ein Gesetz für die Kommunen ist.

Paradoxerweise wird auf diese aber nicht gehört. Neun Städte, die in besonderem Maße von Wohnungsnot betroffen sind, haben sich anlässlich der Anhörung mit einer klaren Botschaft an die Bundesregierung gewandt: Der Außenbereich darf dem Bauturbo nicht zum Opfer fallen (Leipzig, 2025). Unter den mitzeichnenden Kommunen finden sich auch solche unter CDU- bzw. CSU-Führung.

Hintergrund: Die Regierung will die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich ohne Bebauungsplan ermöglichen. Die fachkundigen Berufsverbände sehen darin erhebliche Risiken für eine Zersiedlung der Landschaft und hohe Folgekosten für die Kommunen.

Der CDU/CSU-dominierte Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf ebenfalls harsche Kritik geübt (Bundesrat, 2025). Dass der Bundesrat sich mit einer Stellungnahme überhaupt einmischt, ist bemerkenswert. Bei nicht-zustimmungspflichtigen Gesetzen passiert dies nur äußerst selten (der Bauturbo muss nicht vom Bundesrat bestätigt werden). Formal haben die Länder also kein Mitspracherecht, aber sie haben in der Frage der Flächennutzung eine ausgeprägte Kompetenz. Sie sind verantwortlich für die Entwicklung der Regionalpläne, die als Grundlage für die Flächennutzungspläne der Kommunen fungieren. Sie wissen um die Nutzungskonkurrenzen und die diffizilen Abwägungsprozesse, wenn es um Flächeninanspruchnahme geht. Daher ist ihr Urteil von besonderer Bedeutung. Sie heben in ihrer Stellungnahme hervor, dass der sparsame Umgang mit Boden und der Schutz des Außenbereichs seit jeher ein fundamentaler Bestandteil des Baugesetzbuches ist. Insofern stellt der aktuelle Vorschlag einen Bruch mit der historischen Entwicklung des Gesetzes dar. Außerdem nehme die Schutzwürdigkeit des Außenbereichs über die Zeit weiter zu: Durch den Klimawandel häufen sich Extremwetterereignisse. Gerade bei extremen Niederschlägen ist der unversiegelte Außenbereich essenziell, um Regenwasser abzuführen und Überschwemmungen zu verhindern oder abzuschwächen. Dass dem Bundesrat ein Nachsteuern in diesem Punkt ein besonderes Anliegen ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass er vier konkrete Formulierungen anbietet, die den Schutz des Außenbereichs gewährleisten.

Dabei richtet sich die Kritik nicht gegen die Zielsetzung des Gesetzentwurf – im Gegenteil: Alle Akteure befürworten die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Jedoch haben die Erfahrungen mit dem inzwischen ungültigen §13b BauGB gezeigt, dass beschleunigte Verfahren für den Außenbereich vor allem genutzt werden, um Einfamilienhäuser in ländlichen Gebieten zu genehmigen. Es ist zu befürchten, dass sich das Gleiche bei dem § 246e (Bauturbo) im Außenbereich wiederholen wird: Hohe Erschließungskosten, Bausünden, Schwächung der Klimaresilienz, Verlust von landwirtschaftlichen Flächen, hohe volkswirtschaftliche Kosten für die Gesellschaft, fehlende Anbindung an den ÖPNV, bei Wirkungslosigkeit in Bezug auf den Wohnraummangel.

Auch der Deutsche Bauernverband, der der CDU/CSU traditionell nahesteht, sieht in der Öffnung des Außenbereichs durch den Bauturbo eine Fehlentwicklung (DBV, 2025). Für sie ist das Bekenntnis zu dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ ein wichtiger Grundsatz. In einer Berechnung des Thünen-Instituts wird befürchtet, dass bis 2030 weitere 300.000 ha Ackerfläche verloren gehen werden. Hier braucht es also einen Paradigmenwechsel und eine Kehrtwende. Mit der Öffnung des Außenbereichs werde der „Flächenfraß“ aber weiter befeuert. Der Bauernverband unterstreicht, dass eine alternative Siedlungspolitik möglich ist und bezieht sich dabei auf eine Studie, die berechnet hat, dass es in deutschen Ballungsgebieten Wohnraumreserven im Bereich zwischen 2,3 – 2,7 Millionen Wohneinheiten gibt, welche durch bessere Bedingungen fürs Bauen im Bestand erschlossen werden können (TU Darmstadt, 2019). Der Zugriff auf den Außenbereich sei also nur in begründeten Ausnahmefällen berechtigt, und dürfe nicht weiter erleichtert werden.

Die einzige Lobbygruppe, die die CDU-Spitze in ihren Außenbereich-Experimenten unterstützt ist, wenig überraschend, die Bauindustrie. Für sie ist nur entscheidend, dass gebaut wird. Wo und für wen gebaut wird, ist für sie irrelevant. Hier gehen allgemeine Interessen und Partikularinteressen eben weit auseinander. Aufgabe der Politik ist es aber nicht, die Erwartung einer spezifische Klientel zu erfüllen, sondern die beste Lösung für die Gesamtbevölkerung zu entwickeln.

Am Ende bleibt ein unschöner Verdacht: Vielleicht geht es der CDU-Spitze gar nicht darum den Wohnungsmangel zu beheben, sondern nur darum, dass sie mehr Wohnungen baut als die Vorgängerregierung.

Das ist aber eine rein symbolische Ebene und wird den Herausforderungen auf der Sachebene nicht gerecht. Dass eine bessere räumliche Steuerung geboten ist, zeigen nicht zuletzt die Zahlen von empirica: Demnach findet 40% der Bauaktivität in übersättigten Märkten statt (Capital, 2024).

In der BauGB-Novelle steckt jedoch großes Potenzial: Falls die CDU-Spitze beim Schutz des Außenbereichs nachsteuert, kann die BauGB-Novelle einen essenziellen Beitrag dazu leisten, dass das dringend benötigte Bauen im Bestand einfacher und schneller wird. In der gestrigen Anhörung nannte z.B. der Jura-Professor Hellriegel die Änderungen im Bereich der TA Lärm gar revolutionär. Diese ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Gewerbegebieten und heranrückender Wohnbebauung.

Bauturbo auf der Zielgeraden: Was kann auf den letzten Metern noch gerettet werden?

In dieser Kolumne möchte ich vor allem auf vier Fragen eingehen:

  1. Wo stehen wir gerade in dem gesetzgeberischen Verfahren der BauGB-Novelle (aka. Bauturbo)?
  2. Welche Punkte sollten noch geändert werden?
  3. Wo müssen die Parlamentarier*innen standhaft bleiben? (Stichwort Angriff der Baulobbyist*innen)
  4. Was muss sonst noch getan werden, damit die BauGB-Novelle ihr volles Potenzial entfalten kann und ein wahrhaftiger Umbauturbo angestoßen wird?

Die BauGB-Novelle wird u.a. drei neue Genehmigungstatbestände einführen:

§ 31 Abs. 3: Abweichungen vom Bebauungsplan (beplanter Innenbereich)
§ 34 Abs. 3b: Abweichungen vom Einfügungsgebot (unbeplanter Innenbereich)
§ 246e: Abweichungen von allen Normen des BauGB in erforderlichem Ausmaß (Außen- und Innenbereich)

Um eine genaue Einsicht in die geplanten Änderungen zu bekommen, empfehle ich einen Blick in unsere Kolumne von vorletztem Monat „Sprengkraft braucht System – Was der Bauturbo kann, und was er noch lernen muss“.

Wo stehen wir gerade in dem gesetzgeberischen Verfahren?

Bereits die Ampel-Koalition hat vor 1,5 Jahren einen Anlauf zur BauGB-Novelle unternommen. Das Auseinanderbrechen der Koalition hat den ersten Versuch zunichte gemacht. Die neue Regierung hat das Thema im Koalitionsvertrag (April 2025) zur höchsten Priorität erklärt. Im Juni hat das Kabinett den Gesetzentwurf verabschiedet (Bundesregierung, 2025). Für die erste Lesung im Bundestag haben die Regierungsfraktionen am 10. Juli einen leicht abgewandelten Entwurf in den parlamentarischen Prozess eingebracht (Bundestag, 2025). Während der Sommerpause hat sich naturgemäß nichts getan, aber in Kürze kommt wieder Bewegung in die Sache: Am 10. September findet die Öffentliche Anhörung im Bauausschuss statt (Bauausschuss, 2025).

Bei öffentlichen Anhörungen ist es die Regel, dass die Fraktionen gemäß ihrer Fraktionsstärke Expert*innen benennen dürfen. Als stärkste Fraktion schickt die CDU/CSU-Fraktion 3 Expert*innen ins Rennen. Die SPD benennt 2 Expert*innen und die übrigen Fraktionen jeweils einen Experten bzw. eine Expertin.

Hier die Übersicht:

  • Bernd Düsterdiek, Beigeordneter Dezernat Umwelt und Städtebau Deutscher Städte- und Gemeindebund
  • Andrea Gebhard, Präsidentin, Bundesarchitektenkammer. Benannt durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Prof. Dr. Mathias Hellriegel LL.M. Rechtsanwalt, Hellriegel Rechtsanwälte. Benannt durch die Fraktion der CDU/CSU
  • Dr. Christian Lieberknecht, Geschäftsführer, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. Benannt durch die Fraktion der CDU/CSU
  • Prof. Hilmar von Lojewski, Beigeordneter, Leiter Dezernat Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr Deutscher Städtetag
  • Peter Lutz, Unternehmensberatung. Benannt durch die Fraktion der AfD
  • Judith Nurmann, Architects for Future Deutschland e. V. Benannt durch die Fraktion Die Linke
  • Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin, Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. Benannt durch die Fraktion der SPD (+ eine weitere)
  • Dirk Salewski, Präsident, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. Benannt durch die Fraktion der CDU/CSU

Die Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände werden bei öffentlichen Anhörungen automatisch beteiligt und müssen nicht von den Fraktionen benannt werden. Mit der finalen Verabschiedung ist bei der dritten Lesung wahrscheinlich im Oktober 2025 zu rechnen.

Diese Punkte sollten an der BauGB Novelle auf jeden Fall noch geändert werden

Gebäude mit Gewerbeanteil zulassen

Aktuell ist es so, dass auf Grundlage der neuen Instrumente (§§ 31, 34, 246e) nur Gebäude zu reinen Wohnzwecken errichtet werden dürfen. Die Intention ist zunächst verständlich: Man möchte als Gesetzgeber unterstreichen, dass die Wohnungskrise als akutes Problem verstanden wurde und gegenüber der Errichtung von Gewerbegebieten priorisiert wird. Mit dieser scharfen Formulierung werden den Kommunen und Planenden aber wertvolle Freiheiten genommen. Mit einer weicheren Formulierung könnten die stadtentwicklungspolitischen Ziele (Stadt der kurzen Wege) jedoch besser erreicht werden.

Im Gesetzestext sollte von „Gebäuden mit überwiegender Wohnraumnutzung“ die Rede sein.

Warum?

Das Paradebeispiel ist eine überalterte Einfamilienhaussiedlung wie es sie tausendfach in Deutschland gibt. Städtebaulich würde ein komplementärer Geschosswohnungsbau einige Probleme lösen – vielleicht sogar ein Neubaugebiet obsolet machen. Besonders attraktiv werden solche Projekte, wenn sie mit einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss kombiniert werden können (Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Ärztezentrum, Handwerksbetriebe). Unter der aktuellen Regelung wäre dies ausdrücklich nicht möglich.

Ein anderes Beispiel wäre ein leerstehendes, einstöckiges Autohaus ohne Traglastreserven. Mit dem vorgeschlagenen Gesetzestext müsste sich die Kommune entscheiden: Entweder abreißen und ein reines Wohngebäude errichten und damit Gewerbefläche verlieren oder es so belassen, und auf den Wohnraum verzichten.

Mit der angepassten Formulierung könnte die Kommune beides haben: Oben wohnen, unten Gewerbefläche.

Für eine solche Anpassung finden sich über alle Lager hinweg Befürworter*innen, z.B. der Zentralverband des Deutschen Handwerks „Wenn der Gesetzgeber die Sonderrege- lung nach § 246e BauGB-E einführt, sollte neben dem Wohnen bei Neubau und Um- nutzung auch die Platzierung von (flächenmäßig untergeordnetem) Gewerbe und be- gleitender Infrastruktur möglich sein, um die Versorgung und wohnortnahe Arbeits- plätze zu sichern“ (ZDH, 2025, S. 10). Deswegen sehe ich gute Chancen, dass die Veränderung in dem laufenden Verfahren Berücksichtigung findet.

Außenbereich schützen

Aktuell ist es so, dass sich der Anwendungsbereich des § 246e auf Flächen im räumlichen Zusammenhang mit bebauten Gebieten bezieht. Das heißt im Klartext: Sofern sich das anvisierte Projekt im Umkreis von 100 m von einem Gebäude befindet, darf es genehmigt werden.

Wer sich einmal mit Mindestabständen von Windrädern beschäftigt hat, weiß, dass Deutschland schon extrem dich bebaut ist. Gerade kleinere Höfe/Bebauungen würden Bebauungen im Außenbereich im großen Stil erlauben. Es gibt sehr gute Gründe, warum der Außenbereich bislang einen außerordentlichen Schutz im Bauplanungsrecht genießt: Wir befinden uns in einer Biodiversitätskrise, die Rückzugsräume für bedrohte Arten werden immer kleiner. Auf der anderen Seite befinden wir uns auch in einer Situation mit extremer geopolitischer Unsicherheit. Die landwirtschaftliche Fläche geht durch Expansion von Verkehr, Gewerbe und Wohnen stetig zurück. Dies sollte zugunsten einer resilienten, unabhängigen Landwirtschaft so gut wie möglich eingedämmt werden. Der Bundesrat sieht dies ebenfalls so, er hat in seiner Stellungnahme harsche Kritik geübt. Sieht in dem Vorschlag ein Abweichen von einem bewährten Leitprinzip mit katastrophalen Folgen (Bundesrat, 2025, S. 14 ff).

Gerade vor dem Hintergrund, dass allein in den Ballungszentren 2,3 -2,7 Millionen Wohneinheiten durch Aufstockung und Umnutzung von Bürogebäuden geschaffen werden können, scheint ein fahrlässiges Bauen im Außenbereich unangebracht (Tichelmann et al., 2019). Dem steht ein mittelfristiger Bedarf von 1,6 Millionen Wohnung gegenüber (BBSR, 2025). Daher sollte sich die Politik vermehrt mit der Frage auseinandersetzen, wie die enormen Innenentwicklungspotenziale systematisch und schnell erschlossen werden können (siehe dazu auch den letzten Punkt in diesem Artikel). Neben dem Bundesrat ist der Deutsche Bauerverband ein lautstarker Vertreter dieser Position, und hat bei der Union durchaus Gewicht „Durch eine derartige Baulandpolitik mit erleichtertem Zugriff auf den Außenbereich droht den landwirtschaftlichen Betrieben noch schneller und noch mehr Fläche als ohnehin schon geschehend für die dringend benötigte Lebensmittelerzeugung verloren zu gehen“ (Deutscher Bauernverband, 2025).

Klimaanpassung mitdenken

Das Konzept der dreifachen Innenentwicklung „Mobilität, Wohnen, Grün“ ist eine gute Richtschnur für eine gelungene Stadtentwicklung. Bei der aktuellen BauGB-Novelle muss darauf geachtet werden, dass der letzte Punkt „städtisches Grün“ nicht unter die Räder gerät. In Bebauungsplänen gibt die Kennziffer Grundflächenzahl (GRZ) an, wie viel Prozent eines Grundstücks bebaut bzw. versiegelt werden darf. Mit den kommenden Änderungen können sich Bauherr*innen (vorausgesetzt der Zustimmung der Gemeinde) über diese Einschränkung hinwegsetzen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Erderwärmung muss es aber unser gemeinsames Anliegen sein, städtische Grünflächen zu erhalten und sogar weitere Flächen zu entsiegeln, um die Temperaturen in unseren Städten erträglich zu halten und für extreme Niederschläge gewappnet zu sein. Daher wäre es extrem wichtig, in der Gesetzesnovelle einen Passus zu verankern, der einen Prüfschritt hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Klimaanpassung vorsieht. Es gibt Städte, die schon recht fortgeschrittene Untersuchungen über Hitzebelastung angestellt haben. Hier müsste klar sein, dass es in Hot Spots zu keiner weiteren Versiegelung kommen darf. Eine horizontale Verdichtung bringt viele Probleme mit sich, daher sollte es eine klare Priorisierung von Maßnahmen geben, die eine vertikale Verdichtung begünstigen.

Hier muss die Politik standhaft bleiben

§ 36a oder „Die Kommune hat das letzte Wort“

Die neuen Instrumente (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 246e) ermöglichen sehr weitreichende Abweichungen von den aktuellen Planungsverfahren. Daher ist es wichtig, dass die gemeindliche Politik (Gemeinderat) und die kommunale Verwaltung sicherstellen, dass mit diesen Ausnahmeinstrumenten nur Projekte realisiert werden, die zu den Zielen der lokalen Stadtentwicklung passen.

An dieser Stelle muss auch der Unterschied zwischen dem kommunalen Einvernehmen und der kommunalen Zustimmung erwähnt werden.

Bei üblichen Bauanträgen auf Grundlage von §30 (Bebauungsplan) oder §34 (unbeplanter Innenbereich, Einfügungsgebot) gilt das kommunale Einvernehmen. Falls alle Voraussetzungen des Bebauungsplans bzw. des Einfügungsgebots vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin erfüllt werden, herrscht eine Genehmigungspflicht. Wird diese verwehrt, stehen dem Antragssteller Klagewege offen.

Falls materiell alles korrekt ist, wird das Gericht ihm bzw. ihr das Baurecht gewähren – ungeachtet welchen Standpunkt die kommunale Verwaltung oder Politik diesbezüglich vertritt.

Bei der Zustimmung nach § 36a – die nun bei den neuen Genehmigungsinstrumenten einschlägig ist – sieht das gänzlich anders aus:

Die Gemeinde ist in ihrer Entscheidung frei. Falls sie das Projekt befürwortet, wird es genehmigt. Falls die Kommune irgendwelche Einwände hat, erteilt sie keine Baugenehmigung. Ohne Begründungspflicht und ohne die Gefahr vor Gericht gezogen zu werden. Dies ist auch nachvollziehbar, da es sich ja gerade um Projekte handelt, die von den Leitlinien abweichen, die in einer langfristigen Bauleitplanung vereinbart wurden. Wer sollte hier besser beurteilen können, ob diese Abweichung zu der städtebaulichen Ordnung der Kommune passt, als die Kommune selbst? Ein Gericht sicherlich nicht, weil es nur Kongruenzen feststellt: Ist ein Bauantrag in Übereinstimmung mit einem existierenden Plan: ja oder nein?

Genau diese wichtige kommunale Hoheit ist der Bauindustrie aber ein Dorn im Auge. Sie sieht die Gefahr, dass die Kommunen auf die Bremse treten und es keine Planungssicherheit für die Investoren gibt.

Was muss noch geschehen, um einen wahrhaftigen Umbauturbo auszulösen?

Auch wenn die BauGB-Novelle voraussichtlich im Oktober über die Zielgerade kommt, ist der Umbauturbo noch lange kein Selbstläufer. Es bedarf dringend weiterer Instrumente:

Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt (z.B. Leerstandquote < 3%) sollten verpflichtet werden, alle Wohnraumpotenziale im Bestand systematisch zu erfassen und zu quantifizieren. Mit diesen Informationen hat die Kommune eine deutlich bessere Entscheidungsgrundlage und kann die nächsten Schritte zur Bekämpfung des Wohnraummangels angehen. Wo kann sie selbst mit kommunalen Wohnungsunternehmen aktiv werden? Mit welchen Gebäudeeigentümer*innen muss sie ins Gespräch treten? Wo braucht es Bürgerbeteiligung, weil sich durch die potenziellen Eingriffe im Bestand Konfliktlinien auftun? Wie groß müssen Neubaugebiete auf der grünen Wiese dimensioniert sein oder kann gänzlich auf sie verzichtet werden?

Eine solche Analyse könnte und sollte auch vom Bund im Rahmen von bestehenden Förderlinien (Städtebauförderung) unterstützt werden, z.B. bei der Aufstellung oder Fortschreibung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK). Der Bund hat die Verantwortung für die Einhaltung der Flächenziele, daher sollte er auch Instrumente bereitstellen, die den Flächenverbrauch auf das notwendige Minimum reduzieren.

Ergänzend zu dem gerade erwähnten Punkt, sollte die Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Fortschrittsmonitoring einführen. Wie viele Wohneinheiten wurden letztes Jahr im Bestand geschaffen? Diese Zahl muss abgeglichen werden, mit den gesetzten Zielen und den Potenzialen.

Ein weiterer Punkt ist die Förderung: Während klassischer Neubau von der Regierung mit beachtlichen Mitteln gefördert wird – aktuell sind es ca. 7 Milliarden Euro pro Jahr – gibt es für das Bauen im Bestand keine gesonderten Förderprogramme.

Aus politikwissenschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht ist das nicht nachvollziehbar.

Zunächst wird durch das Bauen im Bestand wertvolles CO2 gespart. Aufstockungen werden in der Regel (auch aufgrund der Statik) in Holzrahmenbauweise ausgeführt. Die zusätzliche Etage fungiert sogar als CO2-Senke. Auf klassischen Neubaustellen dominiert nach wie vor Beton als Material für das Tragwerk. Man könnte argumentieren, dass Zement bereits durch den ETS1 ausreichend besteuert wird. Dem ist aber nicht so. Zum einen liegt der ETS1-Preis aktuell bei gerade mal 72 Euro (Ember Carbon Price Tracker, Stand 25.08.2025), obwohl die tatsächlichen Schäden gemäß Methodenkonvention 3.2 des UBA bei 880 Euro pro Tonne CO2 liegen (UBA, 2024, S. 8). Das heißt obwohl die Gesellschaft als ganzes profitiert, wenn Wohnraum über Nachverdichtung im Bestand entsteht, statt als Neubau auf der grünen Wiese, schlägt sich dies nicht 1 zu 1 bei den betriebswirtschaftlichen Kosten durch.

Ebenfalls muss das Bauordnungsrecht weiterentwickelt werden. Einen wichtigen Impuls haben hier die Architects for Future mit ihrer Forderung nach einer „Umbauordnung“ statt der bisherigen Bauordnung geliefert (vgl. A4F, 2021). Ein Aspekt, der in der Debatte bislang jedoch kaum Beachtung findet, ist der Bestandsschutz – ein zentrales Element beim Bauen im Bestand. Wird dieser Bestandsschutz entzogen, können Maßnahmen wie etwa eine Aufstockung prohibitiv teuer werden.

Entscheidend ist dabei die Einschätzung der lokalen Baubehörden: Gelten Aufstockungen als „wesentliche Veränderung“ des Gebäudes, erlischt der Bestandsschutz. In der Folge müsste das gesamte Gebäude in Hinblick auf Brandschutz, Schallschutz und Energieeffizienz an die aktuellen Standards angepasst werden. Gelten die Änderungen hingegen nicht als wesentlich, beziehen sich die aktuellen Anforderungen nur auf das neu geschaffene Stockwerk.

Das Problem liegt im großen Ermessensspielraum der Behörden. Sinnvoll wäre deshalb eine Regelung auf Länderebene, wonach eine Aufstockung grundsätzlich nicht als wesentliche Änderung gilt. Damit ließe sich die Attraktivität solcher Maßnahmen deutlich erhöhen und ein wichtiger Beitrag zu mehr bezahlbarem Wohnraum leisten. Natürlich bleiben Standsicherheit und Brandschutz von diesen Überlegungen unberührt – hier darf es keine Abstriche geben. Entscheidend ist, dass sich der Brandschutz durch ein zusätzliches Geschoss nicht verschlechtert. Gegebenenfalls muss dafür etwa ein Treppenhaus verbreitert werden. Gleichzeitig sollte aber nicht verlangt werden, dass der gesamte Brandschutz des Gebäudes aufgrund der Aufstockung auf ein höheres Niveau angehoben wird. Vielmehr sollten die aktuellen Brandschutzanforderungen ausschließlich für das neu errichtete Geschoss gelten.

Der letzte Punkt betrifft die Sicherheit der Menschen, die das Bauen im Bestand tatsächlich mit ihren Händen umsetzen: die Maurer*innen, Zimmerleute, Elektriker*innen, Dachdecker*innen, Trockenbauer*innen, Stukkateur*innen, Maler*innen, Isoliertechniker*innen und weiteren  Handwerk*innen. Nach Angaben der IG BAU sind in den letzten 10 Jahren über 3000 Handwerker*innen an den Folgen von Asbest gestorben und war damit die häufigste berufsbedingte Todesursache (IG BAU, 2023). Gerade die Wohnhäuser mit dem größten Nachverdichtungspotenzial aus den 50er-80ern, sind auch jene mit der größten Schadstoffbelastung. Diese Debatte muss früh, ehrlich und wissenschaftlich fundiert geführt werden. Am Ende dürfen Kosten- und Zeitdruck nicht dazu führen, dass sich die Beschäftigten im Bausektor einem unkalkulierbaren Risiko aussetzen. Als erster Schritt wäre es daher sinnvoll, einen Schadstoff-Pass für Gebäude einzuführen. Dort könnten sich Handwerker*innen vor Beginn der Arbeiten informieren, ob Gebäude mit Asbest belastet sind, und falls ja welche Bauteile genau. Darüber hinaus müssten staatliche berufene Kontrolleur*innen prüfen, ob die Arbeitsschutzmaßnahmen in diesem sensiblen Bereich auch tatsächlich eingehalten werden. Aktuell ist ein staatlicher Kontrolleur bzw. Kontrolleur*in für die Arbeitssicherheit von 23.000 Beschäftigten verantwortlich, während die International Labour Organisation einen Schlüssel von maximal 10.000 empfiehlt (Bayerische Staatszeitung, 2023).