Plattenbau neu gedacht: Wie das Konzept des Nukleus-Wohnens den Bestand transformieren könnte

Unser Politischer Referent, Philipp George,hat mit Yanik Wagner (Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der RWTH Aachen) über ein Forschungsprojekt gesprochen, das neue Wege im Umgang mit bestehendem Wohnraum untersucht. Im Zentrum steht das Konzept des Nukleus-Wohnens, das erstmals vom Neubau auf den Bestand übertragen wird – konkret in einem Plattenbau in Leipzig. Dort wird erprobt, wie flexible Grundrisse und gemeinschaftliche Nutzung helfen können, Wohnraum effizienter und anpassungsfähiger zu organisieren – zwischen individueller Rückzugsoption und gemeinschaftlichem Leben.

Philipp George (PG): Sie sprechen in Ihrem Projekt von „Nukleus-Wohnen“. Der Begriff erinnert an andere kollektive Wohnformen wie das Cluster-Wohnen, unterscheidet sich aber offenbar in einem entscheidenden Punkt. Worin besteht dieser Unterschied – und warum ist es Ihnen wichtig eine neue Begrifflichkeit zu prägen?

Yanik Wagner (YW): Der Begriff „Nukleus“ ist tatsächlich sehr bewusst gewählt. Der zentrale Unterschied zum Cluster-Wohnen liegt in der Definition der kleinsten Einheit. Während beim Cluster-Wohnen häufig ein einzelnes Zimmer mit Bad und vielleicht einer kleinen Teeküche den Kern bildet, ist der Nukleus bei uns eine vollständige, eigenständige Wohnung. Das bedeutet: ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Bad und ein Schlafzimmer. Diese Einheit ist die „Rückfalloption“ – sie funktioniert unabhängig, ohne dass Gemeinschaft notwendig wäre.

Alles, was darüber hinausgeht, ist flexibel zuschaltbar: zusätzliche Zimmer, gemeinschaftlich genutzte Räume oder erweiterte Flächen. Diese Erweiterungen können hinzugefügt, aber auch wieder reduziert werden. Damit entsteht eine Wohnform, die zwischen Individualität und Gemeinschaft oszilliert, ohne dass eine Seite dauerhaft dominiert. Genau diese Reversibilität – die Möglichkeit, sich jederzeit auf den eigenen Kern zurückzuziehen – unterscheidet das Konzept grundlegend von anderen kollektiven Wohnmodellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Übertragbarkeit. Während viele innovative Wohnkonzepte im Neubau entstehen, lag unser Fokus von Anfang an darauf, das Prinzip auf den Bestand anzuwenden. Das ist auch das eigentliche Novum unseres Projekts: Wir untersuchen nicht nur, wie man neu bauen könnte, sondern wie bestehende Gebäude transformiert werden können. Der Plattenbau ist dabei ein Untersuchungsfeld – aber keineswegs das einzige, auf das sich das Konzept beschränkt.


PG: Ihr aktuelles Forschungsprojekt findet in einem Plattenbau in Leipzig-Grünau statt. Warum gerade dieser Kontext – und welche Rolle spielt der Plattenbau für Ihre Forschung?

YW: Wichtig ist zunächst zu sagen, dass der Plattenbau nicht unser Ausgangspunkt war, sondern eher eine von mehreren Typologien, die wir untersucht haben. Wir haben uns gefragt: In welchen Bestandsgebäuden lässt sich das Prinzip des Nukleus-Wohnens mit vergleichsweise geringem baulichen Aufwand umsetzen? Dabei haben wir sehr unterschiedliche Typologien betrachtet – vom Berliner Blockrand über Nachkriegsarchitektur bis hin zu Wohnbauten in der Schweiz.

Der Plattenbau hat sich dann aus mehreren Gründen als besonders geeignet erwiesen. Einerseits wegen seiner seriellen Struktur: klare Grundrisse, repetitive Einheiten, eine gewisse Robustheit. Andererseits auch, weil er gesellschaftlich stark aufgeladen ist und zugleich in großer Zahl existiert. Das verleiht ihm einen repräsentativen Charakter, auch wenn wir nicht primär mit statistischen Größen argumentieren, sondern eher aus einer typologischen Perspektive.

Der konkrete Kontext in Leipzig-Grünau ist zudem eng mit der Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Lipsia verbunden, der die Gebäude gehören. Ursprünglich war vorgesehen, alle vier Häuser abzureißen. Zwei wurden bereits zurückgebaut, bevor die Strategie überdacht wurde. Die verbleibenden zwei Gebäude dienen nun als Experimentierraum.

Das bedeutet auch: Wir arbeiten mit leergezogenen Häusern. Es gibt keine bestehende Bewohnerschaft, die wir transformieren, sondern wir schaffen bewusst ein Labor. Diese Laborhaftigkeit ist entscheidend für unsere Forschung. Sie erlaubt es uns, Dinge auszuprobieren, ohne unmittelbar unter dem Druck zu stehen, eine sofortige Lösung für den Standort zu liefern.


PG: Inwiefern spielt dabei das Thema Unter- und Überbelegung eine Rolle?

YW: Eine sehr zentrale Rolle. Eine grundlegende These – bewusst zugespitzt formuliert – lautet: Wenn wir den bestehenden Wohnraum bedarfsgerechter verteilen würden, müssten wir deutlich weniger neu bauen.

In vielen Städten beobachten wir parallel zwei Phänomene: Unterbelegung und Überbelegung. Es gibt Haushalte, die in zu großen Wohnungen leben, weil ein Umzug ökonomisch oder organisatorisch nicht attraktiv ist. Gleichzeitig gibt es Menschen, die aus finanziellen Gründen auf zu engem Raum wohnen müssen. Diese Dysbalance ist strukturell bedingt und wird durch den gegenwärtigen Dynamiken auf dem Wohnungsmarkt eher verstärkt als ausgeglichen.

Das Nukleus-Wohnen setzt genau hier an. Durch die flexible Zuschaltbarkeit von Räumen können Wohnflächen dynamisch angepasst werden – ohne dass Menschen ihre Wohnung komplett aufgeben müssen. Ein Paar kann beispielsweise zunächst nur den Nukleus bewohnen und später zusätzliche Räume hinzunehmen, wenn sich die Lebenssituation ändert. Umgekehrt können Räume wieder abgegeben werden, ohne dass ein Umzug notwendig ist.


PG: Können Sie beschreiben, wie eine solche Nutzungseinheit konkret organisiert ist – und wie viele Menschen dort idealerweise leben?

YW: Wir arbeiten mit sogenannten Nutzungseinheiten, die mehrere Nuklei und zusätzliche Individualräume umfassen. Ein Nukleus ist, wie gesagt, eine vollständige Wohnung. Ergänzt wird er durch Räume, die über einen gemeinsamen Flur erschlossen sind und flexibel zugeordnet werden können.

Im ersten Testlauf nutzen wir eine Einheit mit fünf Nuklei und acht zusätzlichen Zimmern. Wir rechnen aktuell mit etwa ca. 15 Personen, die dort gleichzeitig wohnen werden. Die Teilnehmenden sind aufgefordert einmal pro Woche an einer Art WG-Abend teilzunehmen, um organisatorische Fragen des Zusammenlebens zu klären.

Uns interessiert gerade die Vielfalt: Paare, Familien, Einzelpersonen, temporäre Wohnformen. Es kann sein, dass zwei Personen einen Nukleus teilen und zusätzlich ein Zimmer nutzen. Es kann aber auch sein, dass jemand nur ein Einzelzimmer bewohnt und sich Küche oder Bad mit anderen teilt. Oder dass komplexere Familienmodelle entstehen, in denen sich Betreuung und Anwesenheit abwechseln.

Diese Offenheit ist gewollt – aber sie macht das System auch komplex. Daher rührt die Motivation, die entstehenden Dynamiken zu dokumentieren und wissenschaftlich zu untersuchen.


PG: Wo ist das Projekt angesiedelt und wer sind die Kooperationspartner?

YW: Das Projekt ist am „Lehrstuhl für Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens“ der RWTH Aachen angesiedelt und wird von dort koordiniert. Ein zentraler Bestandteil sind mehrere Promotionsvorhaben, die sich jeweils mit spezifischen Aspekten des Projekts beschäftigen – etwa Akustik, Küchen, Bäder, Türen oder die Frage der Wohnungsgrenze.

Eine weitere Initiatorin des Projektes ist die Architektin Reem Almannai. Sie war bereits am Neubauprojekt „San Riemo“ in München beteiligt, wo das Nukleus-Prinzip erstmals umgesetzt wurde, und bringt diese Erfahrung nun in die Forschung ein. Zudem unterrichtet sie auch an der Universität Liechtenstein. Ihre Studierenden sind ebenso wie unsere Studierenden an der RWTH Aachen bei der baulichen Umsetzung des Wohndemonstrators mit beteiligt.


PG: Wie gehen Sie methodisch vor, um die sozialen und räumlichen Dynamiken zu erfassen?

YW: Wir bewegen uns methodisch in einem hybriden Feld. Klassische architektonische Forschung allein reicht hier nicht aus. Deshalb arbeiten wir mit einem Mixed-Methods-Ansatz, der qualitative und quantitative Verfahren kombiniert.

Ein Teil der Forschung basiert auf Interviews, Workshops und Beobachtungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind dabei explizit als Proband*innen eingebunden. Sie nehmen an regelmäßigen Treffen teil, reflektieren ihre Wohnsituation und geben Feedback zu spezifischen Fragestellungen.

Parallel dazu gibt es auch messbare Komponenten – etwa im Bereich der Akustik. Hier arbeiten wir mit Sensorik und naturwissenschaftlichen Methoden, um objektive Daten zu erfassen.

Wichtig ist uns dabei, nicht nur isolierte Aspekte zu betrachten, sondern auch das Gesamtgefühl des Wohnens. Fragen wie „Fühlen Sie sich wohl?“ oder „Wie erleben Sie das Zusammenleben?“ sind genauso relevant wie konkrete Messwerte. Denn letztlich geht es darum zu verstehen, wie räumliche Strukturen soziale Prozesse beeinflussen.


PG: Inwiefern werden Studierende in das Projekt einbezogen?

YW: Die Studierenden sind ein wichtiger Bestandteil des Projekts. Sie sind von Anfang an in den Prozess eingebunden und unterstützen uns in der baulichen und betrieblichen Umsetzung. Das bedeutet, sie arbeiten nicht nur theoretisch an Konzepten, sondern setzen diese auch praktisch um und beobachten anschließend, wie sie sich im Alltag bewähren.

Ein Teil der baulichen Interventionen – insbesondere im Bereich der Ausstattung der Wohnungen – wird von Studierenden mitentwickelt und realisiert. Die Studierenden erleben Architektur nicht als abstrakten Entwurf, sondern als reale Praxis im Bestand – mit allen Konsequenzen, Rückkopplungen und auch Widersprüchen, die daraus entstehen.


PG: Wann würden Sie das Projekt als Erfolg bezeichnen?

YW: Wenn es uns gelingt, eine funktionierende Wohnsituation herzustellen, in der Menschen über längere Zeit gerne zusammenleben und wir daraus belastbare Schlüsse ziehen können, dann ist das ein Erfolg.

Dabei schließen wir Scheitern ausdrücklich mit ein. Wenn Konflikte entstehen, wenn bestimmte Konstellationen nicht funktionieren oder wenn wir nachjustieren müssen – dann sind das keine Misserfolge, sondern wichtige Erkenntnisse.

Langfristig geht es darum, Prinzipien zu entwickeln, die über das konkrete Projekt hinaus wirken. Wenn wir zeigen können, dass das Nukleus-Wohnen im Bestand funktioniert – und unter welchen Bedingungen –, dann haben wir einen Beitrag geleistet, der weit über den Plattenbau in Leipzig hinausreicht.


PG: Herr Wagner ich danke für das Gespräch!

Aktuelle Informationen zu dem Forschungsprojekt finden Sie hier: https://nukleuswohnen.site/

Yanik Wagner Architekt M.A. UdK Berlin Wissenschaftlicher Mitarbeiter RWTH Aachen Lehrstuhl und Institut für Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens

Bildnachweis: Nina Vollbracht

Yanik portrait

Gebäudepolitik in der Sackgasse: Bundesregierung muss die Weichen für Bezahlbarkeit, Klima- und Ressourcenschutz neu stellen

Hier finden Sie die PM als PDF

Gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V, Architects for Future, Deutsche Umwelthilfe, Klimaschutz im Bundestag und NABU

  • Neubau-Mantra wirkt nicht für Bezahlbarkeit und verdrängt notwendige Maßnahmen für Umbau und Bestandsaktivierung
  • Planlose und fehlgeleitete Gebäudepolitik: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz bremst Wärmewende aus, EPBD-Umsetzung bleibt unklar
  • Baugesetzbuch-Novelle setzt falsche Weichen und gefährdet nachhaltige Siedlungsentwicklung

Berlin, 26. März 2026. Anlässlich des heutigen Wohnungsbau-Tags 2026 kritisiert ein Verbändebündnis bestehend aus dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V., Architects for Future, Deutsche Umwelthilfe, Klimaschutz im Bundestag und NABU die aktuelle Wohnungs- und Gebäudepolitik der Bundesregierung scharf und fordert eine grundlegende Kurskorrektur, um soziale Gerechtigkeit, Klima- und Ressourcenschutz sowie langfristige Bezahlbarkeit von Wohnraum zu sichern. Der Fokus auf Neubau und Beschleunigung greift zu kurz. Die schleppende Aktivierung und Modernisierung des Bestands sowie die unzureichende Umsetzung klimapolitischer Maßnahmen verschärfen die soziale, ökologische und wirtschaftliche Krise im Gebäudebereich.

Weitere Erhöhungen von Mieten und Energiepreisen belasten breite Teile der Bevölkerung und schüren Existenzängste. Gleichzeitig wächst laut aktuellem Bericht des Umweltbundesamts die Umsetzungslücke zu den Klimazielen im Gebäudesektor immer weiter. Dabei verdeutlicht die aktuelle geopolitische Lage einmal mehr, wie dringend fossile Abhängigkeiten überwunden und die Energieversorgung klimaneutral gestaltet werden muss. Der Handlungsdruck für eine sozial gerechte, klimafeste und ressourcenschonende Gebäudepolitik steigt massiv. Eine konsequente Ausrichtung auf Bestandsentwicklung, Umbau, Innenentwicklung und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist unerlässlich.

Dennoch droht die Bundesregierung aktuell bei zentralen Bausteinen der Gebäudepolitik an alten Mythen festzuhalten und falsche Weichen zu stellen. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz gefährdet die anlaufende Wärmewende. Zudem ist nach wie vor unklar, wie und wann die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fristgerecht und rechtssicher umgesetzt wird. Parallel dazu setzt auch die BauGB-Novelle völlig einseitig auf Neubau und Verfahrensbeschleunigung, während soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, Innenentwicklung und Ressourcenschonung untergeordnet bleiben.

Neubau ist kein Ausweg aus der Krise, Lösung liegt im Bestand

In der anhaltenden Wohnungsnot dominiert weiterhin das Mantra, dass mehr Neubau die Krise löst. Dabei entstehen neue Wohnungen überwiegend im hochpreisigen Segment, während erhebliche Potenziale im Bestand weitgehend ungenutzt bleiben. Umbau, Umnutzung und Nachverdichtung bestehender Gebäude schaffen schneller, günstiger und klimaverträglicher bezahlbaren Wohnraum. Ein klarer politischer Fokus muss daher auf Bestandsentwicklung und Nachverdichtung liegen, etwa durch ein „Umbau-Gesetzbuch“, das Umbau, Innenentwicklung, Ressourcenschutz, Klimaschutz und Bezahlbarkeit systematisch verbindet.

Fehlende Gesamtstrategie und drohende Fehlsteuerungen durch aktuelle Gesetzesänderungen

Im Gebäudebereich fehlen klare, wirksame Strategien, ohne sie drohen Weichenstellungen mit weitreichenden Konsequenzen. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz verlängert die Abhängigkeit von fossilen Heizsystemen und schafft Unsicherheit bei Investitionen sowohl in klimafreundliche Modernisierungen als auch in einen relevanten Industriesektor, der sich auf Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energie- und Wärmequellen fokussiert hat. Verbraucher*innen, v. a. Mieter*innen drohen hier erhebliche Kostenfallen. Gleichzeitig ist nach wie vor unklar, wie und wann die EPBD rechtssicher umgesetzt wird, was ebenfalls die Planungssicherheit und eine ambitionierte Wärmewende behindert.

Baugesetzbuch-Novelle ist nicht zukunftsfest und enthält Risiken für eine nachhaltige Stadtentwicklung

Auch die geplante BauGB-Novelle setzt weiterhin einseitig auf Neubau und Verfahrensbeschleunigung. Innenentwicklung, Bestandsnutzung, Klimaschutz und Flächenentsiegelung bleiben nachgeordnet, Umwelt-, soziale und Beteiligungsstandards geraten unter Druck. Wirksame Instrumente für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik fehlen. Damit bleiben zentrale Hebel für eine nachhaltige, klimafeste und sozial gerechte Stadtentwicklung ungenutzt, was weitere ökologische und soziale Folgekosten nach sich zieht.

Elisabeth Broermann, Architects for Future Deutschland:  

„Deutschland ist weitgehend gebaut. Die Wohnungsfrage ist vor allem eine Verteilungsfrage. Neubau im hochpreisigen Segment schafft keine Entlastung, ein Sickereffekt bleibt aus.
Der Wohnungsmarkt ist strukturell auf Rendite statt auf Versorgung ausgerichtet. Wohnraum darf keine Ware sein. Die Lösungen liegen im Bestand: Wir brauchen Gesetze und Förderungen, die Umbau und Umnutzung priorisieren, Leerstand aktivieren, Zweckentfremdung wirksam unterbinden und bestehende Wohnraumreserven heben. In Zeiten von Klima- und Ressourcenkrise und wachsendem Druck auf unsere Demokratie können wir es uns ökologisch und sozial nicht mehr leisten, weiter zu bauen, als gäbe es kein Morgen.“

Florian Schöne, Geschäftsführer, Deutscher Naturschutzring:  

„Eine einseitige Neubaupolitik verschärft Flächenverbrauch, Bodenversiegelung und den Verlust von Biodiversität. Jeder zusätzliche Quadratmeter auf der grünen Wiese zerstört wertvolle Lebensräume und bindet Ressourcen, die wir im Bestand dringend effizienter einsetzen könnten. Wer Klima- und Umweltschutz ernst nimmt, muss jetzt konsequent auf Umbau, Nachverdichtung und flächensparende Entwicklung setzen.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin, Deutsche Umwelthilfe:  

„Die Bundesregierung betreibt im Gebäudebereich weiterhin Politik an der Klimarealität vorbei. Statt die Transformation konsequent voranzutreiben, werden mit neuen Gesetzen fossile Strukturen zementiert und notwendige Fortschritte verzögert. Gleichzeitig werden die erheblichen Emissionen aus Bau, Abriss und Materialeinsatz weiterhin weitgehend ausgeblendet. Die Baugesetzbuch-Novelle setzt hier ebenso die falschen Signale, indem sie Neubau erleichtert, statt den Fokus auf Bestand und Ressourcenschonung zu legen. Der Klimaschutz wird damit systematisch verfehlt. Wir sagen ganz klar: Die Lösung liegt im Bestand, nicht im Neubau.“

Kurt Gramlich, Vorstandsvorsitzender, Klimaschutz im Bundestag:

„Die Kommunen stehen bereit, ihre Städte umzubauen und dringend benötigten Wohnraum im Innenbereich zu schaffen – aber der Bund liefert nicht die notwendigen Instrumente. Dazu gehört ein echtes Vorkaufsrecht, das ihnen Handlungsspielräume eröffnet – und kein Instrument, das faktisch auf wenige Problemimmobilien beschränkt bleibt.“

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In Vergessenheit geraten: Das ungeheure Subventionsprivileg des Flugverkehrs

Kolumne von Matthias Seelmann-Eggebert (Beirat Klimaschutz im Bundestag e.V.)

Grundsätzlich müssen alle Akteure des öffentlichen Verkehrs die von ihnen benötigte Energie versteuern. Die Deutsche Bahn unterliegt §2 des Energiesteuergesetzes und entrichtet eine Abgabe von 65,5 ct pro Liter Diesel an den Staat. Auch auf ihren elektrifizierten Strecken muss sie erhebliche Kosten für Stromsteuer und Netzentgelte einkalkulieren. Wer mit der Bahn fährt, bezahlt zudem eine Mehrwertsteuer von 7% auf den Ticketpreis. Anders als die anderen Bereiche des Verkehrssektors ist der Flugverkehr fast gänzlich von Steuern und Abgaben befreit.
Zwar ist grundsätzlich auch Kerosin für den Flugverkehr wie Diesel nach dem Energiesteuergesetz mit einer Energiesteuer von 65,5 ct pro Liter belegt, aber diese Steuer wird nicht erhoben.

Um welche Summen handelt es sich bei der Subvention?
Laut Erfassung des Kraftstoffabsatzes an deutschen Flughäfen werden jährlich etwa 12 Mrd Liter Kerosin verbraucht. Dem deutschen Fiskus entgehen daher jährlich etwa 8 Mrd €.
Wie kommt es, dass diese Abgabe nicht erhoben wird?

Flugbenzin ist für gewerbliche Flüge in der EU generell von jeglicher Steuer befreit
Die Steuerbefreiung regelt die EU Richtlinie 2003/96/EG Artikel 14 Absatz 1 b aus dem Jahre 2003. Sinngemäß besagt diese Richtline: Für gewerbliche Luftfahrt ist die Steuerbefreiung für Treibstoff verpflichtend. Die Richtlinie soll Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und die Mobilität im Binnenmarkt sichern. Als weiterer Grund wird das Chicagoer Abkommen aus dem Jahre 1944 genannt. Dieses stellt allerdings nur an Bord befindlichen Treibstoff steuerfrei und macht keine Vorgaben für die Betankung. Eine Streichung dieses Paragraphen scheitert bisher an der notwendigen Einstimmigkeit der EU Staaten.

Warum wird auf internationale Flüge keine Mehrwertsteuer erhoben?
Die Erhebung einer Mehrwertsteuer verbietet die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (2006/112/EG) der Europäischen Union. Sie stellt sicher, dass die Grundstruktur der Mehrwertsteuer in allen EU-Staaten gleich ist und verhindert Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, indem grenzüberschreitende Umsätze einheitlich behandelt werden.
Man könnte diese europäische Regel allerdings auf innereuropäische Flüge begrenzen oder einen europaweit einheitlichen Steuersatz einführen.

Luftverkehrssteuer
Seit 2011 wird in Deutschland eine gestaffelte Luftverkehrssteuer oder Ticketsteuer erhoben. Sie soll die Freistellung des Luftverkehrs von Energiesteuern kompensieren und Gleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger erreichen.
Seit Mai 2024 betragen die Sätze für Kurzstrecken 15 €, für Mittelstrecken 40 € und für Langstrecken 71 €. Diese Steuersätze entsprechen grob dem Mehrwertsteuersatz von 7% bei der Bahn, liegen aber weit unter den Sätzen des Energiesteuergesetzes. Ob mit 15 € die beabsichtigte Lenkungswirkung zur Reduzierung des inländischen Luftverkehrs erreicht wird, sei dahingestellt.

Wie klimaschädlich ist der Flugverkehr?
Bei der Verbrennung von einem Liter Kerosin werden etwa 2,5 kg CO2 freigesetzt. Bezogen auf den Brennstoffbedarf ist der Flugverkehr besonders klimaschädlich, denn die Klimagase werden nicht in Bodennähe, sondern in der Troposphäre (ca. 10 km Höhe) freigesetzt. Dort sind auch bei der Verbrennung entstehenden Wasserdämpfe klimaaktiv. Höheneffekt und Wasserdämpfe werden durch den sogenannten Radiation Forcing Index (RFI) als Multiplikator berücksichtigt. In der wissenschaftlichen Praxis wird die Klimawirkung der Kerosin-Verbrennung mit 5 bis 7 kg CO2-Äquivalenten angegeben.

Wie ist der Flugverkehr in den europäischen Emissionshandel eingebunden?
Formell wurde schon im Jahr 2013 auf europäischer Ebene ein Emissionshandel für den Flugverkehr eingeführt. Emissionszertifikate müssen seitdem für alle innereuropäische Flüge eingelöst werden. Berücksichtigt wird nur die CO2-Emission ohne ihre verstärkende Höhenwirkung. Bis Ende 2023 mussten allerdings nur etwa 15% der Zertifikate von den Fluggesellschaften ersteigert werden. Das Gros der Emissionszertifikate wurde kostenlos zugeteilt. Begründet wurde diese Freistellung durch mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Fluglinien aus Nicht-EU-Staaten und der Angst vor Carbon Leakage, d.h. einer Verlagerung von Verkehr aus der EU heraus. Ab 2024 wurde die Zahl der frei zugeteilten Zertifikate reduziert. Ab 2026 soll es gar keine kostenlose Allokation mehr geben. Bei einem angenommenen CO2-Preis von 50 € pro Tonne sind daher ab diesem Jahr pro Liter Kerosin etwa 12,5 ct an Emissionsgebühren zu bezahlen.
Fernflüge, deren Zielflughafen außerhalb der EU liegen, sind vom europäischen Emissionshandel ausgeschlossen.

Welcher Anteil des Treibstoffs ist von der CO2-Abgabe befreit?
Etwa die Hälfte der von Flughäfen in der EU startenden Flugzeuge fliegen Ziele außerhalb der EU an. Auf Grund des hohen Anteils von Fernflügen ergibt eine grobe Abschätzung, dass lediglich 30% des betankten Treibstoffs vom Emissionshandel betroffen ist. Für den größeren Anteil wird keine CO2-Abgabe erhoben.

Wieviel teurer würden Flüge bei Anwendung der Energiesteuer und der CO2-Abgabe?
Zur groben Abschätzung für den Ticketpreis wird als Kenngröße der Euro-Cent pro Passagierkilometer (Pkm) zu Grunde gelegt. Dieser beträgt bei den meisten Fluglinien 7 bis 10 ct pro Pkm. Bei Billigfluglinien liegt er zwar nur bei 4 bis 6 ct pro Pkm. Diese machen aber ihren Profit größtenteils durch erforderliche Zusatzleistungen. Der Kerosinverbrauch beträgt bei voller Auslastung durchschnittlich etwa 2 Liter pro 100 km und Passagier. Große Airlines beziehen ihr Kerosin zu einem Großabnehmerpreis von etwa 1 € pro Liter. Hiermit ergeben sich Treibstoffkosten von etwa 2 ct pro Pkm. Der Anteil der Treibstoffkosten am Ticketpreis liegt daher etwa bei 25 bis 30%. Die CO2-Abgabe wird daher den Ticketpreis um bis zu 5% verteuern. Eine eigentlich fällige Energiesteuer fiele mit einem Anstieg des Ticketpreises von fast 20% deutlich stärker ins Gewicht.

Welche Wettbewerbsnachteile entstünden durch eine Preiserhöhung von 25%?
Eines der Argumente gegen eine Energiesteuer lautet, die Verteuerung bei einem Flug aus Deutschland könnte im großen Maßstab eine Ausweichbewegung auf Flughäfen im benachbarten Ausland auslösen.
Ein Beispiel: Ein Economy-Flugticket von Frankfurt nach New York kostet ungefähr 600 €. Energiesteuer und CO2-Abgabe würden den Ticketpreis auf etwa 750 € erhöhen. Nehmen wir an, diese Abgaben werden auf einem Flug von London nach New York nicht erhoben. Würde eine Mehrheit der Fluggäste einen Zusatzflug nach London mit mehrstündigem Aufenthalt in Kauf nimmt, um 150 € zu sparen? Dies erscheint wenig plausibel. Wahrscheinlich ist hingegen, dass die meisten Passagiere einen solchen Aufpreis im Tausch gegen den Komfort eines Direktfluges bevorzugen.
Ein weiteres Argument zielt darauf ab, dass Europa als Drehkreuz für Fernflüge deutlich an Attraktivität einbüßen würde. Hier fragt sich, ob und welcher wirtschaftliche Nutzen sich aus der Transit-Nutzung europäischer Flughäfen ergibt und welche Belastung durch die Zusatznutzung unserer Flughäfen entsteht. Ist ein solches Geschäftsmodell wirklich politisch gewollt und übersteigt der wirtschaftliche Nutzen tatsächlich die Höhe der Steuerausfälle? Eine ernsthafte Prüfung dieser Fragen steht bis heute aus.

Fazit:
Selbst wenn ab 2026 keine kostenlose Emissionszertifikate mehr ausgegeben werden, bleibt der Löwenanteil an Flugbenzin vom Emissionshandel ausgeschlossen. Dieser Missstand muss dringend angegangen werden. Die steuerliche Subvention des Flugverkehrs verschafft im Verkehrssektor dem Flugverkehr einseitige und unberechtigte Wettbewerbsvorteile und ist in Anbetracht des Nutzungsklientels sozial ungerecht. Angesichts des klammen Bundeshaushalts ist die Bundesregierung aufgefordert, die ersatzlose Streichung der EU Richtlinie 2003/96/EG Artikel 14 Absatz 1 b einzufordern und den Paragraph 2 des Energiesteuergesetzes endlich auch beim Flugverkehr zur Anwendung zu bringen.

„Viele wissen gar nicht, welche Parkplätze es in ihrem Gemeindegebiet gibt“

Vanessa Dunker und Dr. Bastian Lange haben im Interview mit unserem Referenten, Philipp George, über die Ergebnisse ihrer Studie „Transformation großflächiger Parkplätze“ gesprochen.


Können Sie die Haupterkenntnisse der Studie zusammenfassen?

Vanessa Dunker: Wir haben untersucht, welche bislang ungenutzten Flächenpotenziale es für einen nachhaltigen Stadtumbau gibt, mit Fokus auf großflächige Parkplätze. In drei Modellkommunen (Görlitz, Ulm, Dortmund) haben wir zunächst systematisch erfasst, wo diese Flächen liegen, wie groß sie sind und welche Rahmenbedingungen dort gelten – etwa in Bezug auf Lage, Schutzgebiete, Bodenrichtwerte oder demografische Entwicklung.

Am Ende zeigte sich ein sehr großes Potenzial. Nur sehr wenige Parkplätze wiesen keinerlei Transformationsmöglichkeiten auf. Auf fast allen Flächen ließen sich zumindest Teilpotenziale identifizieren, etwa für Entsiegelung oder alternative Nutzungen. Ob Wohnbebauung sinnvoll ist, hängt stark vom jeweiligen Standort ab.

Welche Rolle spielte die Eigentümerstruktur für eine mögliche Nachnutzung?

Vanessa Dunker: Direkte Informationen zu Eigentumsverhältnissen waren datenbedingt nur eingeschränkt verfügbar. Wir konnten uns jedoch über die Lage der Parkplätze annähern. Flächen in Gewerbegebieten oder bei Supermärkten lassen sich eher gewerblichen Eigentümern zuordnen, was die Nachnutzungsmöglichkeiten beeinflusst. Wohnungsbau ist dort häufig nicht geeignet.

Im weiteren Projektverlauf haben wir je Kommune drei Parkplätze ausgewählt, an denen konkrete Nachnutzungsszenarien exemplarisch durchgespielt wurden. Für die Kommunen war es dabei deutlich einfacher, mit Flächen im kommunalen Eigentum zu arbeiten.

Bastian Lange: Wichtig war uns, den Kommunen nicht nur Daten zu liefern, sondern einen Lernprozess anzustoßen. In einem gemeinsamen Dialog wurden zahlreiche potenzielle Flächen priorisiert und drei Standorte ausgewählt, an denen konkrete Ideen entwickelt wurden. Ziel war es, die Kommunen zu befähigen, selbst mit diesen Erkenntnissen weiterzuarbeiten.

Gerade bei gewerblichen Parkplätzen in Randlagen zeigt sich, dass oft keine Neubauten nötig sind. Funktionsanreicherungen, Kooperationen zwischen Nutzenden oder Teilentsiegelungen können bereits große Effekte erzielen.

Gab es etwas, das Sie besonders überrascht hat?

Vanessa Dunker: Überraschend war für mich vor allem das Ergebnis unserer bundesweiten Online-Umfrage. Viele Kommunen wissen nicht, welche – insbesondere großen – Parkplätze es in ihrem Gemeindegebiet überhaupt gibt. Die Datenlage ist sehr uneinheitlich, systematische Bestandsaufnahmen fehlen häufig.

Bastian Lange: Mich hat positiv überrascht, dass es in anderen europäischen Ländern bereits viele umgesetzte Beispiele gibt, etwa in Frankreich. Negativ überrascht haben mich hingegen die großen, versiegelten und oft wenig genutzten Parkflächen am Stadtrand deutscher Städte, die bislang kaum im Fokus stehen.

Wie haben Sie die Zusammenarbeit mit den Kommunen erlebt?

Vanessa Dunker: Die intensive Zusammenarbeit mit den Kommunen erstreckte sich über etwa ein Jahr. Alle beteiligten Kommunen nahmen freiwillig teil und haben sehr engagiert mitgearbeitet, auch wenn die personellen und fachlichen Ressourcen unterschiedlich waren.

Bastian Lange: Entscheidend war der dialogische Ansatz. Ziel war nicht, den Kommunen Lösungen vorzusetzen, sondern gemeinsam Perspektiven zu entwickeln. Am Ende sollten sie konkrete Flächen und Nutzungsideen benennen können, die als Grundlage für politische Diskussionen dienen.

Welche Wohnraumpotenziale haben Sie exemplarisch ermittelt?

Vanessa Dunker: Für Dortmund haben wir ein theoretisches Maximalpotenzial von rund 8.800 Wohneinheiten ermittelt. Diese Zahl ist bewusst hoch angesetzt, da rechtliche Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt wurden. Realistisch umsetzbar wäre deutlich weniger, dennoch zeigt die Zahl die Größenordnung des Potenzials.

Haben die meisten Kommunen eine systematische Parkplatzstrategie?

Bastian Lange: Eine eigenständige, strategische Herangehensweise an Parkplatztransformationen sehe ich bislang kaum. Parkplätze tauchen zwar in anderen Strategien auf, werden aber selten systematisch betrachtet.

Ist die Methodik auf andere Kommunen übertragbar?

Vanessa Dunker: Die Methodik ist öffentlich zugänglich und grundsätzlich übertragbar. Sie setzt jedoch voraus, dass Kommunen über entsprechende personelle und fachliche Kapazitäten verfügen.

Bastian Lange: Es handelt sich nicht um ein einfaches digitales Tool, sondern um einen Leitfaden. Eine weitergehende Aufbereitung oder Begleitung könnte ein nächster Schritt sein.

Wie schätzen Sie die Möglichkeiten ein, auf Parkplätzen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

Bastian Lange: Die Potenziale sind grundsätzlich identifizierbar. Gleichzeitig befinden wir uns derzeit in einem extrem herausfordernden Umfeld für preisgedämpften Wohnungsbau. Die stark gestiegenen Material- und Baukosten betreffen den gesamten Markt.

Vanessa Dunker: In der Begleitpublikation haben wir auch Best-Practice-Beispiele aufgenommen, die sich mit günstiger Wohnraumschaffung befassen – etwa die Dante-Bauten in München. Solche Projekte können wichtige Impulse liefern, wie bezahlbarer Wohnraum realisiert werden kann.


Hier gelangen Sie zur Studie:

Bohnet, M.; Dunker, V.; Gutsche, S.; Haas, J.; Lange, B.; Panzenböck, E.; Weinmann, A., 2025: Transformation großflächiger Parkplätze: Erfassung, Bewertung und Potenziale für den nachhaltigen Stadtumbau. Herausgeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor- schung (BBSR). BBSR-Online-Publikation 54/2025. Bonn.

Und hier zur Begleitpublikation:

Transformation großflächiger Parkplätze – Gute Beispiele für den nachhaltigen Stadtumbau

Das Interview gibt es auch als Langversion.


Dr. Bastian Lange ist Inhaber und Gründer des Stadtplanungsbüros Multiplicities. Er lehrt als Privatdozent an der Humbold-Universität Berlin, ist seit 2021 Fellow im Institut für ökologische Wirtschaftsforschung gGmbH in Berlin und seit 15.12.2025 berufenes Mitglied der Akademie für Raumentwicklung in der Leibnizgemeinschaft (ARL), Hannover. (www.bastianlange.de / www.multiplicities.de)

Ausgeschnitten Bastian Lange

Vanessa Dunker studierte Raumplanung mit der Vertiefungsrichtung Städtebau an den Technischen Universitäten Kaiserslautern und Dortmund. Seit 2020 arbeitet sie bei Gertz Gutsche Rümenapp (GGR), einem interdisziplinären Büro für integrierte Stadt-, Verkehrs- und Regionalentwicklung. Dort befasst sie sich mit der Analyse von Innenentwicklungspotenzialen sowie deren modellgestützter Bewertung in Verkehrsmodellen. Bildnachweis: Moritz Brandner

Zugeschnitten vanessa dunker

„In manchen Kommunen gab es mehrere Dutzend, teilweise sogar Hunderte potenzielle Transformationsflächen“

Vanessa Dunker und Dr. Bastian Lange haben im Interview mit unserem Referenten, Philipp George, über die Ergebnisse ihrer Studie „Transformation großflächiger Parkplätze“ gesprochen.


Können Sie die Haupterkenntnisse der Studie zusammenfassen?

Vanessa Dunker: Aus methodisch-quantitativer Sicht haben wir untersucht, welche bislang ungenutzten Flächenpotenziale es für einen nachhaltigen Stadtumbau gibt. Im Fokus standen großflächige Parkplätze. In drei Modellkommunen haben wir zunächst eine systematische Bestandsaufnahme vorgenommen: Wie viele dieser Flächen gibt es überhaupt, wo liegen sie und wie lassen sie sich einordnen?

Dabei haben wir unterschiedliche Eigenschaften erfasst – etwa Flächengröße und Lage, aber auch weitere Parameter wie Schutzgebiete, Bodenrichtwerte oder die demografische Entwicklung. Uns war wichtig zu prüfen, ob es überhaupt einen Bedarf etwa für Wohnungsbau gibt. Am Ende sind wir auf ein sehr großes Potenzial gestoßen. In den Modellkommunen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Parkplätze weiterzuentwickeln oder funktional zu optimieren.

Auffällig war, dass nur sehr wenige Parkplätze komplett ohne Transformationspotenzial waren. Auf fast allen Flächen ließen sich zumindest Ansätze finden – etwa Entsiegelung oder alternative Nutzungen. Ob dort Wohnbebauung sinnvoll ist, hängt stark vom Standort ab und unterscheidet sich von Fläche zu Fläche.

Sie haben bereits Kriterien angesprochen. Welche Rolle spielte es, ob ein Parkplatz gewerblich genutzt wird? Und wie wichtig ist die Eigentümerstruktur für eine mögliche Nachnutzung?

Vanessa Dunker: Die Analyse der Eigentümerstruktur war datenbedingt nur eingeschränkt möglich. Wir haben unter anderem OpenStreetMap- und ALKIS-Daten sowie kommunale Parkplatzkataster ausgewertet, sofern diese vorlagen. Direkte Informationen zu Eigentumsverhältnissen waren darin meist nicht enthalten.

Was wir jedoch machen konnten, war eine Annäherung über die Lage der Parkplätze. Befinden sich Flächen etwa in Gewerbegebieten oder bei Supermärkten, lassen sie sich eher gewerblichen Eigentümern zuordnen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Transformationspotenziale. Parkplätze in einem klar gewerblichen Umfeld sind beispielsweise meist nicht für Wohnungsbau geeignet. Im weiteren Projektverlauf haben wir je Kommune drei Parkplätze ausgewählt, um konkrete Nachnutzungsstrategien exemplarisch durchzuspielen. Für die Kommunen war es dabei deutlich einfacher, mit Flächen zu arbeiten, die sich in kommunalem Eigentum befinden. Das war ein wichtiger Aspekt für die Auswahl.

Bastian Lange: Ergänzend dazu war wichtig, dass wir den Kommunen nicht nur Daten geliefert haben, sondern einen Lernprozess angestoßen haben. Es ging darum, wie man mit solchen Informationen grundsätzlich umgeht, welche Fragestellungen sich daraus ergeben und welche bestehenden Denk- und Lösungswege möglicherweise hinterfragt werden müssen.

In manchen Kommunen gab es mehrere Dutzend, teilweise sogar Hunderte potenzielle Transformationsflächen. In einem Dialogprozess wurden diese gemeinsam priorisiert und schließlich drei Standorte je Kommune ausgewählt, an denen wir mit den Kommunen konkrete Lösungen entwickelt haben. Ziel war es, die Kommunen zu befähigen, selbst Autorinnen und Autoren dieser Transformation zu werden – nicht bloß Teilnehmende eines geförderten Forschungsprojekts des Bundes.

Gerade bei gewerblichen Parkplätzen in Randlagen zeigt sich, dass häufig nicht großflächig neu gebaut werden muss. Oft reichen Funktionsanreicherungen, Kooperationen zwischen Nutzenden oder Teilentsiegelungen. In Ulm etwa wurde deutlich, dass benachbarte große Parkflächen durch Zusammenarbeit erhebliche Flächen freisetzen könnten. Mobilitätskonzepte, Ladeinfrastruktur, lokale Energieproduktion oder Versickerungsflächen spielen dabei eine wichtige Rolle.

Gab es etwas, das Sie besonders überrascht hat?

Vanessa Dunker: Überraschend war für mich vor allem das Ergebnis unserer bundesweiten Online-Umfrage. Wir haben über 4.000 Kommunen angeschrieben und rund 900 Rückmeldungen erhalten. Viele Kommunen wissen schlicht nicht, welche – insbesondere großflächigen – Parkplätze es in ihrem Gemeindegebiet überhaupt gibt.

Die Datenlage ist sehr uneinheitlich, gerade in kleinen und mittelgroßen Städten fehlen häufig Kataster oder systematische Bestandsaufnahmen. Auch Open-Source-Daten wie OpenStreetMap sind vielerorts kaum bekannt oder werden nicht genutzt. Gleichzeitig zeigte sich erneut, dass nur sehr wenige Parkplätze gar kein Transformationspotenzial aufweisen.

Bastian Lange: Mich hat positiv überrascht, dass es in vielen europäischen Städten bereits zahlreiche kleinmaßstäbliche und gut funktionierende Lösungen gibt – etwa in Frankreich. Dort werden Verdichtung, Entsiegelung und Klimaanpassung nicht nur diskutiert, sondern umgesetzt. Deutschland ist hier eher zurückhaltend.

Negativ überrascht haben mich hingegen die riesigen, versiegelten und oft schwach ausgelasteten Parkflächen am Stadtrand deutscher Städte. Diese Flächen liegen häufig außerhalb des Aufmerksamkeitsbereichs von Eigentümern und Kommunen, obwohl sie stadtklimatisch und räumlich problematisch sind. Während in Innenstädten das Bewusstsein für Veränderung wächst, bleiben diese suburbanen Räume vielfach vernachlässigt.

Sie haben mit drei Kommunen zusammengearbeitet. Die Studie wurde im Auftrag des BBSR durchgeführt, beteiligt waren mehrere Büros. Wie haben Sie die Zusammenarbeit erlebt? Wie lange lief das Projekt und wie waren die Kommunen eingebunden?

Vanessa Dunker: Die Studie lief von Juni 2023 bis Dezember 2025 bis zur Veröffentlichung der Publikation. Die intensive Arbeitsphase mit den Kommunen erstreckte sich vor allem von Anfang 2024 bis Ende 2024, also etwa über ein Jahr.

Auftraggeber waren das BBSR und das BMWSB. Die Zusammenarbeit lief aus meiner Sicht so, wie man es von einem Forschungsauftrag erwartet. Ein Vorteil war, dass die Kommunen freiwillig teilgenommen haben. Wir haben im Vorfeld geprüft, welche Kommunen grundsätzlich geeignet sind – etwa ob es dort mehr als zehn großflächige Parkplätze gibt, aber auch, ob Bereitschaft zur Mitarbeit und personelle Kapazitäten vorhanden sind. Gemeinsam mit Herrn Lange haben wir ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei wurde schnell deutlich, dass es Unterschiede in Expertise und Ressourcen gab. Insgesamt würde ich aber sagen, dass alle beteiligten Kommunen sehr engagiert mitgearbeitet haben.

Bastian Lange: Ich würde das gerne ergänzen. Aus meiner Sicht war es ein echtes Herzensprojekt des BMWSB, endlich belastbare Zahlen zu diesem Thema zu bekommen. Viele spüren, dass großflächige Parkplätze ein enormes Transformationspotenzial haben – gleichzeitig war es fast beschämend zu sehen, wie schwach die Datenbasis bislang ist. Dieser Impuls kam klar aus dem Ministerium und wurde vom BBSR getragen.

Ich habe schon mehrere Projekte mit beiden Institutionen umgesetzt und habe die Zusammenarbeit als sehr positiv, neugierig und unterstützend erlebt. Natürlich gab es bei den Kommunen anfangs auch Vorbehalte – nach dem Motto: Jetzt kommt der Bund, jetzt kommen die Expertinnen und Experten. Da brauchte es Überzeugungsarbeit.

Entscheidend war aber, dass wir immer dialogisch gearbeitet haben: ohne erhobenen Zeigefinger, sondern mit Angeboten. Ziel war Selbstermächtigung der Kommunen. Am Ende sollten sie nicht nur sagen können, sie waren Teil eines Projekts, sondern konkret drei Flächen benennen, für die es Skizzen, Nutzungsideen und Diskussionsgrundlagen gibt – etwa für politische Gremien oder eine öffentliche Debatte.

Uns war wichtig, nicht bei der Analyse stehen zu bleiben. Die Datenlage ist jetzt besser, aber die Zeit drängt. Künftig könnte man stärker in Richtung Reallabore und Umsetzungsbegleitung gehen. Dafür sind andere Kompetenzen nötig, aber die Grundlage ist gelegt.

Sie haben unter anderem mit Dortmund zusammengearbeitet. Welche Wohnraumpotenziale haben Sie dort ermittelt?

Vanessa Dunker: Für Dortmund haben wir ein theoretisches Potenzial von rund 8.800 Wohneinheiten ermittelt. Darin enthalten sind Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie besondere Typologien wie Wohnen über Supermärkten oder in der Nähe von Versorgungsgebäuden.

Diese Zahl ist bewusst hoch angesetzt, da wir beispielsweise keine Bebauungspläne berücksichtigen konnten. Alle potenziell geeigneten Parkplätze wurden zunächst einbezogen. Realistisch betrachtet wird die tatsächlich umsetzbare Zahl deutlich geringer ausfallen, da natürlich nicht alle Flächen für Wohnbebauung transformiert werden. Die 8.800 Wohneinheiten beschreiben daher ein theoretisches Maximalpotenzial.

Haben die meisten Kommunen eine systematische Parkplatzstrategie?

Bastian Lange: Ich würde vorsichtig bezweifeln, dass es vielerorts eine dezidierte Parkplatz-Transformationsstrategie gibt. Parkplätze tauchen durchaus in Klimaanpassungs- oder Flächenstrategien auf – etwa unter den Stichworten Entsiegelung oder Flächenoptimierung. Aber eine eigenständige, strategische Herangehensweise an das Thema Parkplatztransformation sehe ich bislang kaum.

Ist das Modell Open Source und können andere Kommunen davon profitieren?

Vanessa Dunker: Grundsätzlich kann jede Kommune mit der veröffentlichten Methodik arbeiten. Wir haben keine Software entwickelt, sondern einen methodischen Ableitungsweg beschrieben, der auf Tabellen- und Bewertungsebene funktioniert.

Der erste Schritt besteht darin, zu prüfen, welche Daten in der Kommune überhaupt vorhanden sind, wo Lücken bestehen und wie diese geschlossen werden können. Die weiteren Schritte sind in der Methodikpublikation beschrieben. In diesem Sinne ist das Modell offen zugänglich. Ob eine Kommune über die personellen und fachlichen Kapazitäten verfügt, ist natürlich eine andere Frage. Die Publikation ist öffentlich, jede Kommune kann sie nutzen und den Ansatz auf das eigene Gemeindegebiet übertragen.

Bastian Lange: Ergänzend dazu würde ich sagen: Der methodische Leitfaden ist da, aber Usability und digitale Zugänglichkeit waren nicht das Ziel des Projekts. Es handelt sich nicht um ein „Click-to-Result“-Tool wie es etwa bei CO₂-Rechner angelegt ist.

Gleichzeitig wäre es ein spannender nächster Schritt, diese nun vorhandene Methodik nutzerfreundlicher aufzubereiten – etwa über kommunale Verbände. Open Source ist dabei wichtig, aber man muss anerkennen, dass solche Prozesse in komplexen Verwaltungssystemen Begleitung brauchen: Schulungen, Workshops, Feedbackschleifen. Das war nicht Teil des Projekts, könnte aber darauf aufbauen.

Inwiefern haben Sie die Potenziale für ganz Deutschland analysiert?

Vanessa Dunker: Eine bundesweite Hochrechnung war ursprünglich gewünscht, konnte im Projekt aber nicht umgesetzt werden. Die Datenlage ist zwischen den Kommunen zu unterschiedlich, um belastbare Aussagen für ganz Deutschland zu treffen.

Wie geht man auf private Parkplatzeigentümerinnen und -eigentümer zu, wenn das Potenzial zwar da ist, die Kommune aber keinen direkten Zugriff hat?

Bastian Lange: An dieser Stelle endete unser Mandat weitgehend. Klassisch würde man zunächst das Gespräch suchen, die Ergebnisse vorstellen, auf Notwendigkeiten hinweisen und gute Beispiele zeigen. Gerade in Ulm gab es sehr große, nebeneinanderliegende Flächen mit geringer Auslastung, bei denen Kooperationen zwischen Eigentümern naheliegen würden. Ob private Eigentümer oder Gewerbetreibende bereit sind, sich darauf einzulassen, hängt stark von Kostenfragen ab: Was fällt weg? Welcher Mehrwert entsteht? Welche Investitionen sind nötig? Das sind komplexe Abwägungen. Eine vertiefte Fallstudie dazu konnten wir im Rahmen des Projekts nicht leisten. Die Kommunen sind nun aber deutlich besser gerüstet, um diesen Dialog zu führen

Wenn wir zwei Ebenen höher gehen: Was müsste sich aus Ihrer Sicht am bundesrechtlichen Rahmen ändern, damit die erkundeten Transformationswege schneller und einfacher umgesetzt werden können?

Bastian Lange: Ich glaube, das Thema darf nicht allein von der Freiwilligkeit privater Akteure abhängen. Es braucht Hebel auf Seiten der öffentlichen Hand – insbesondere über Regulierung und Bepreisung von Parkraum. Raum und Boden müssen stärker als gemeinwohlrelevante Ressourcen behandelt werden, deren Nutzung auch entsprechend bepreist wird.

Parken müsste insgesamt teurer werden, Parkraumbewirtschaftung müsste deutlich ausgeweitet werden – das betrifft auch den öffentlichen Straßenraum. In Deutschland ist das Parken nach wie vor sehr günstig, was eng mit der starken Stellung des Autos im Stadtraum zusammenhängt.

Ein oft genanntes Beispiel ist Paris. Dort hat die Politik entschieden, Parken und Zufahrt in die Innenstadt deutlich zu verteuern und gleichzeitig integrierte Mobilitätsangebote auszubauen – also ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Auf der einen Seite wird reguliert und verteuert, auf der anderen Seite wird ein attraktives Alternativangebot geschaffen. Diese Kombination ist entscheidend.

In Deutschland ist dieser Ansatz bislang deutlich zaghafter. Andere Länder sind rigoroser, weil sie Lebensqualität, Gesundheit, Sicherheit, Klimaanpassung und insbesondere die Bedürfnisse von Kindern und älteren Menschen höher gewichten. Dort gilt der öffentliche Raum stärker als Gemeingut – nicht als Abstellfläche für Fahrzeuge. Die Studie kann hier einen Beitrag leisten, indem sie eine sachliche, datenbasierte Grundlage für diese Diskussion liefert.

Für den Umbau von Bürogebäuden gibt es inzwischen das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnraum“. Braucht es aus Ihrer Sicht etwas Vergleichbares für Parkplätze?

Bastian Lange: Grundsätzlich ja. Die Frage ist allerdings, in welchem Maßstab solche Instrumente wirken können. Aus meiner Sicht sollten Förderprogramme immer eingebettet sein in eine integrierte Raumentwicklung. Es reicht nicht, Parkplätze umzuwidmen, ohne gleichzeitig alternative Mobilitätsangebote, Begrünung oder neue Begegnungsräume mitzudenken.

Gebote und Förderinstrumente sind notwendig. Gleichzeitig ist es wichtig, parallel attraktive Angebote zu schaffen – etwa durch Investitionen in den ÖPNV oder bezahlbare Mobilitätsalternativen. Andernfalls erzeugt man vor allem Widerstände. Politik sollte Transformation immer in solchen Dualitäten denken: Regulierung und Ermöglichung, Angebot und Nachfrage.

Sind nicht auch Unternehmensparkplätze prädestiniert für eine Bebauung – etwa wenn Gewerbegebiete leise sind, gut angebunden und Stellplätze erhalten bleiben?

Bastian Lange: Die Lösungen liegen grundsätzlich auf der Hand. Die Frage ist jedoch, ob Unternehmen bereit sind, Zeit, Geld und Ressourcen in solche Transformationen zu investieren – insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Ohne Förderprogramme oder Unterstützungsangebote ist diese Bereitschaft häufig begrenzt.

Wenn Unternehmen Risiken eingehen sollen, etwa indem sie Parkflächen überbauen und neue Nutzungen schaffen, braucht es Anreize. Andernfalls bleibt die Transformation oft theoretisch sinnvoll, aber praktisch schwer umsetzbar.

Möchten Sie etwas ergänzen Frau Dunker?

Vanessa Dunker: Wir haben uns im Projekt intensiv mit Supermarktparkplätzen beschäftigt. Dort sehen wir bereits Bewegung: Unternehmen wie Aldi, Edeka oder Lidl verfolgen zunehmend Konzepte, bei denen Parkplätze überbaut und nachverdichtet werden, um Wohnen und Einzelhandel zu kombinieren.

Diese Entwicklungen zeigen, dass steigende Bodenpreise und Flächenknappheit neue Lösungen begünstigen. Flächen, die früher kaum Beachtung fanden, rücken stärker in den Fokus. Die dort erprobten Konzepte lassen sich grundsätzlich auch auf andere gewerbliche Parkflächen übertragen.

Einmal aus Sicht der Zivilgesellschaft, einmal aus Sicht der Kommunen:
Sollte die Zivilgesellschaft eine dezidierte Parkplatzstrategie einfordern? Und was sind aus kommunaler Sicht die nächsten Schritte, wenn das theoretische Potenzial ausgeschöpft werden soll?

Bastian Lange: Solange es keinen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens gibt, halte ich es für schwierig, diese Verantwortung allein bei der Zivilgesellschaft zu verorten. In Deutschland ist die Bedeutung des Autos historisch stark verankert, kommunale Handlungsspielräume sind begrenzt und werden selten genutzt.

Stattdessen halte ich Bündnisse der Willigen für einen realistischen Ansatz – also Zusammenschlüsse von Eigentümern, Verwaltung, Initiativen und engagierten Akteuren, die exemplarisch zeigen, was möglich ist. In einzelnen Straßenzügen, Quartieren oder bei größeren Gewerbeflächen lassen sich so sichtbare Beispiele schaffen. Diese Demonstrationsprojekte können Akzeptanz erzeugen und Nachahmung anstoßen.

Groß angelegte, bundesweite Umbauszenarien sehe ich derzeit noch nicht. Lippenbekenntnisse gibt es, aber wenig konkrete Umsetzungsvereinbarungen. Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoller, mit denjenigen zu arbeiten, die bereit sind, diesen Weg zu gehen.

Und die nächsten Schritte aus Sicht der Kommune?

Vanessa Dunker: Der erste Schritt ist fast immer eine systematische Bestandsaufnahme: Welche Flächen gibt es im Gemeindegebiet überhaupt? Darauf aufbauend lassen sich Potenziale bewerten und konkrete Handlungsschritte ableiten.

Wichtig ist eine solide Datengrundlage, um Entscheidungen fundiert treffen zu können. Danach geht es darum, in den Umsetzungsprozess zu kommen: relevante Akteure zu identifizieren, Gespräche zu führen und die notwendigen Schritte zur Transformation zu planen.

Zum Abschluss noch einmal zum preisgedämpften Wohnungsbau: Wie schätzen Sie die Möglichkeiten ein, auf Parkplätzen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – auch im Vergleich zu Neubau im Außenbereich?

Bastian Lange: Die Potenziale sind grundsätzlich identifizierbar. Gleichzeitig muss man klar sagen, dass wir uns derzeit in einem extrem herausfordernden Umfeld für alle Akteure befinden, die bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen. Die stark gestiegenen Material- und Baukosten betreffen den gesamten Markt. Das liegt nicht daran, dass einzelne Akteure „falsch einkaufen“, sondern daran, dass die Preise flächendeckend hoch sind.

Was ich jetzt sage, ist meine persönliche Einschätzung und nicht Ergebnis der Studie: Selbst große Akteure, die derzeit bauen, erreichen häufig nur ein leicht gedämpftes Mietniveau, das für viele Haushalte weiterhin kaum leistbar ist. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass staatliches Handeln ein wichtiger Baustein ist – etwa über Bodenpolitik, Erbbaurechte oder stärkere Zuschüsse –, aber sicher nicht der einzige.

Daneben gibt es weitere Hebel: etwa kleinere Wohnungszuschnitte, einfachere Bauweisen und vor allem eine Entschlackung baugesetzlicher Vorgaben. Der Wohnungsbau ist inzwischen hochgradig komplex. Wenn es gelingt, diese Komplexität zu reduzieren, könnten wieder realistischere Rahmenbedingungen für dauerhaft preisgedämpften Wohnraum entstehen.

Vanessa Dunker: In der Begleitpublikation haben wir auch Best-Practice-Beispiele aufgenommen, die sich mit günstiger Wohnraumschaffung befassen – etwa die Dantebauten in München. Solche Projekte können wichtige Impulse liefern, wie bezahlbarer Wohnraum realisiert werden kann.

Vielen Dank für Ihre Zeit und die Einblicke in Ihre Studie.


Hier gelangen Sie zur Studie:

Bohnet, M.; Dunker, V.; Gutsche, S.; Haas, J.; Lange, B.; Panzenböck, E.; Weinmann, A., 2025: Transformation großflächiger Parkplätze: Erfassung, Bewertung und Potenziale für den nachhaltigen Stadtumbau. Herausgeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor- schung (BBSR). BBSR-Online-Publikation 54/2025. Bonn.

Und hier zur Begleitpublikation:

Transformation großflächiger Parkplätze – Gute Beispiele für den nachhaltigen Stadtumbau

Das Interview gibt es auch als Kurzversion


Dr. Bastian Lange ist Inhaber und Gründer des Stadtplanungsbüros Multiplicities. Er lehrt als Privatdozent an der Humbold-Universität Berlin, ist seit 2021 Fellow im Institut für ökologische Wirtschaftsforschung gGmbH in Berlin und seit 15.12.2025 berufenes Mitglied der Akademie für Raumentwicklung in der Leibnizgemeinschaft (ARL), Hannover. (www.bastianlange.de / www.multiplicities.de)

Ausgeschnitten Bastian Lange

Vanessa Dunker studierte Raumplanung mit der Vertiefungsrichtung Städtebau an den Technischen Universitäten Kaiserslautern und Dortmund. Seit 2020 arbeitet sie bei Gertz Gutsche Rümenapp (GGR), einem interdisziplinären Büro für integrierte Stadt-, Verkehrs- und Regionalentwicklung. Dort befasst sie sich mit der Analyse von Innenentwicklungspotenzialen sowie deren modellgestützter Bewertung in Verkehrsmodellen. Bildnachweis: Moritz Brandner

Zugeschnitten vanessa dunker

Eckpunkte zur Entnahme von biogenem Kohlenstoff – Was steht drin und wie ist es zu bewerten?

Kolumne von Jörg Unger (Vorstandsmitglied Klimaschutz im Bundestag e.V.)

Die Studie zeigt auf, dass die entsprechende Verarbeitung von vor allem Abfall-Biomasse dazu beitragen kann, 20-30% der im Jahr 2045 zu erwarteten Restemissionen Deutschlands der Atmosphäre wieder entnehmen zu können. Das gegenwärtig abgeschätzte Entnahmepotenzial entspricht mit etwa 13 Mio. t/Jahr allerdings nur etwa 2% der heutigen jährlichen Emissionen Deutschlands. Je nach Entnahmetechnologie belaufen sich die CO2-Vermeidungskosten damit auf 140 €/t CO2 aus Biogasanlagen, 150 €/t CO2 über Pyrolyse zur Pflanzenkohle und 240 €/t bei der Entnahme aus den Abgasen von Müllverbrennungsanlagen, die typischerweise 50-60% biogenen Müll verarbeiten. Wesentliche Kostentreiber sind dabei die Abtrennung des CO2 aus den jeweiligen Rohgasströmen (mind. 60%) sowie der Transport und die Endlagerung des abgetrennten CO2s. Voraussetzung für Transport und Deponierung von entnommenem CO2 ist eine dafür geeignete Infrastruktur, bestehend aus Landfahrzeugen, Schiffen, Pipelines und Lagerstätten. Aufgrund der relativ geringen Mengen werden biogen entnommene CO2-Ströme die dafür notwendigen Investitionskosten nicht stemmen können. Sie werden darauf angewiesen sein, dass diese Infrastruktur als Übergangslösung für die „hard-to-abate“-Sektoren, wie Stahl, Chemie und Zement errichtet wird. Sind diese auf emissionsärmere Technologien umgerüstet, würde ab den 2040-iger Jahren ausreichend Infrastruktur frei werden, um dann verbleibende Restemissionen über biogene Wege der Atmosphäre wieder zu entnehmen.

Heißt das, dass man mit der Entnahme von CO2 über biogene Wege noch einige Jahre warten soll? Keinesfalls! Denn die Infrastrukturinvestitionen betreffen vor allem Transport und Endlagerung des entnommen CO2s. Investitionen in die Entnahme selbst, das „Carbon Capturing“ beispielsweise an Biogasanlagen und Müllverbrennungsanlagen, sollte durchaus schon angestoßen werden. Hier bietet es sich an, durch die Nutzung des biogenen Kohlenstoffs, also „Carbon Capture and Utilization“, statt Kosten für Transport und Lagerung des entnommen CO2s sogar Erlösströme zu öffnen, die die Investitionen in die Abtrenneinrichtungen refinanzieren können. Biobasierte Kunststoffe aber auch die CO2-neutrale saisonale Speicherung von erneuerbarer Energie in alternativen Brennstoffen wie Methanol sind bereits heute technisch machbare Optionen.

Also, keine speziell auf biogene Kohlenstoffentnahme zugeschnittene Förderung von Technologien und Infrastruktur, sondern Anreize schaffen, biogenen Kohlenstoff so weit als möglich zu sammeln und als biobasierte Rohstoffe oder klimaneutrale saisonale Energiespeicher zu nutzen. Langfristig schafft dies auch die Optionen, die dann hoffentlich geringen Restemissionen ab den 2040-iger Jahren auf biogenem Weg der Atmosphäre wieder zu entnehmen.

Link zum Paper

Die Rolle von Kurzzeitspeichern für den Ausbau der Erneuerbaren

Kolumne von Matthias Seelmann-Eggebert


Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren bis 2030 vor.
Ziel ist, den Deckungsgrad am Strombedarf von heute 57% auf dann 80% zu steigern. Der
Energiemonitoringbericht gibt für 2030 Prognosen für einen Anstieg des Bruttostrombedarfs
von heute 500 TWh auf Werte zwischen 580 und 700 TWh an, wobei sich bisher die
Ausbauziele an der Obergrenze orientierten. Von der erzeugten erneuerbaren Strommenge
würden dann knapp 90% aus Windkraft und PV (bei einem Verhältnis von 3 zu 2) stammen.
In anderen Worten etwa 72% stammen dann aus volatilen Quellen und 28% des erzeugten
Stroms müsste dann durch disponible Kraftwerke ausgeglichen werden (Seelmann-Eggebert, 2024)
Würden die Ausbauzielmarken erreicht und der Strombedarf bliebe deutlich hinter der
Prognose zurück, würde das Ziel einer bilanziellen Deckung von 100% des Strombedarfs
durch Erneuerbare deutlich vor 2045 erreicht. Für eine Reduzierung der Ausbauziele besteht
daher kein Anlass.


Treibhausgasneutrale Stromversorgung
Vielmehr lohnt ein Blick auf die dann zu erwartende Situation einer vollständig nachhaltigen
Stromversorgung Deutschlands. Im vorgesehenen Ausbauszenario ergänzen sich Sonne und
Wind gut, so dass etwa zwei Drittel des erzeugten Stroms direkt genutzt werden können. In
gleichem Umfang entstehen Überschüsse: Ein Drittel des erneuerbaren Stroms würde zur
falschen Zeit produziert und müsste unter heutigen Bedingungen abgeregelt werden.
Überschüsse können durch Batterien nutzbar werden
Der Trend zu nicht verwertbaren Überschüssen ist schon heute sichtbar. Im Jahr 2024
wurden 2% des erzeugten Bruttostroms abgeregelt. Allerdings können bei einer 100%
nachhaltigen Versorgung etwa 13% des Jahresertrags durch Batterien und andere
Flexibilitäten auf Tagesebene nutzbar gemacht werden und so der Anteil des Direktstroms
auf 80% erhöht werden. Die hierzu erforderliche Batteriekapazität beträgt etwa 40% des
durchschnittlichen Tagesverbrauchs, d.h. für das oben genannte Prognosefenster etwa 0,6
bis 0,8 TWh.


Was bedeutet das finanziell?
Die Batteriepreise für Großspeicher liegen heute bei 100 bis 150 € pro kWh. Bei Nutzung von
lediglich 13% des Ertrags ergibt sich ein spezifischer Investitionspreis von etwa einem Euro
pro kWh und Jahr. Nimmt man zwischen Ein-und Ausspeichern eine mittlere
Strompreisdifferenz von 10 ct an, so ergibt sich eine Amortisationszeitraum von etwa 10
Jahren. Negative Strompreise, die jährlich in mehr als 500 Stunden vorliegen, sind ein guter
Anreiz für den Einsatz von Batteriespeichern. Dennoch ist mit den heutigen
Stromüberschussquoten (etwa 2%) ein wirtschaftlicher Betrieb der Batterien als
Kurzzeitspeicher noch schwierig.


Kurzzeitflexibilität durch Batterien oder Gaskraftwerke?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geht davon aus, dass flexible
Gaskraftwerke den Ausgleich untertags günstiger als Batterien bewerkstelligen können. Eine
Überschlagsrechnung zeigt: Bei einem Gaspreis von 4 ct pro kWh und einem elektrischen
Wirkungsgrad von 40% beträgt der Strompreis ebenfalls etwa 10 ct, wobei nur relativ
niedrige Anfangsinvestitionen (pro erzeugte kWh) anfallen. Mit einem CO2-Preis von 100 €
pro Tonne steigt allerdings der Gaspreis um 2,5 ct pro kWh. Mittelfristig sind die
Batteriespeicher damit klar im Vorteil, denn mit dem für 2030 vorgesehenen bilanziellen
Deckungsgrad von 80% des Stromüberschusses durch Wind- und Sonnenenergie werden sich
die untertags auftretenden Stromüberschüsse zu einem wesentlichen Bruchteil des
Jahresertrags aufsummieren. Durch Batterien und erzeugungsangepasste
Lastverschiebungen lassen sich diese Beiträge nutzbar machen.


Batterien als Speicher für mehrere Tage?
Eine Speicherung durch Batterien über Mehrtagesperioden hinweg ist allerdings zu
kostspielig. Mindestens 20% des verbleibenden Strombedarfs muss daher auch in Zukunft
durch thermische Kraftwerke gedeckt werden. Im Zieljahr 2045 muss während einer
mehrtägigen Dunkelflaute sogar die gesamte Last von über 90 GW von thermischen
Kraftwerken übernommen werden können. Batterien können hier allerdings zur
Überbrückung der Anlaufphase des Kraftwerkparks eingesetzt werden, an den dann keine
zusätzlichen Flexibilitätsanforderungen gestellt werden müssen.


Batterien sind netzdienlich
Batterien können auch eine wichtige Rolle beim Netzengpassmanagement übernehmen und
bei netzdienlichem Betrieb in vielen Fällen Netzüberlastungen verhindern. Sie können so den
Umfang des Netzausbaus reduzieren. Sie müssen allerdings in derselben Region wie die
Erzeugungsanlagen platziert werden, da sie andernfalls ein zusätzliches Risiko für
Netzüberlastung und Redispatchkosten darstellen. Eine Aufteilung Deutschlands in
verschiedene Strompreiszonen wäre dabei hilfreich.


Was jetzt wichtig ist
In der jetzigen Phase ist es wichtig, den Hochlauf von Großbatterien zu unterstützen.
Am dringendsten wünschen sich Unternehmen aus der Speicherbranche eine
Beschleunigung und Vereinfachung von Netzanschlüssen, die Verlängerung der
Netzentgeltbefreiung beim Strombezug von Speichern sowie die klare Umsetzung von Multi-
Use-Regeln für den flexiblen Einsatz von Speichern mit Solar- und Graustrom.
Speicher sind das zweite Standbein der Energiewende
Der Bundesverband Solarwirtschaft fasst die vielfältigen Vorteile von Batteriespeichern so
zusammen: Batteriespeicher reduzieren den Bedarf an Reservekraftwerken und den Umfang
des Netzausbaus, verringern Abregelungen von Solar- und Windkraftanlagen, deren
Förderbedarf, stabilisieren die Börsenstrompreise und leisten einen entscheidenden Beitrag
zur Überbrückung von Dunkelflauten. Batteriespeicher tragen zu einer schnellen, sicheren
und kostengünstigen Umsetzung der Energiewende bei, zum Nutzen von Wirtschaft und
Verbrauchern gleichermaßen.
In anderen Worten: Mit Batterien wird die Transformation in das Zieldreieck aus
Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit gelingen.

Jahresrückblick 2025 – Philipp George

In 2025 sind viele spannende und interessante Dinge passiert. Hier ist nicht der Platz auf alle einzugehen. Aber ich habe 4 Ereignisse heraus gesucht, die für mich eine besondere Bedeutung haben.

Wohnraumsuffizienz und (Re)Kommunalisierung

Am 23. Januar haben wir eine Diskussions-Konstellation kreiert, die im politischen Diskursraum sonst eher selten ist.

Mit Caren Lay, einer Wohn- und Mietexpertin der LINKEN-Bundestagsfraktion und Dr. Anke Frieling eine Bau- und Wohnexpertin der Hamburger CDU. Zunächst konnten wir im Eingangs-Impuls herausarbeiten, dass die Leistungen der kommunalen Wohnungsgesellschaften in Deutschland wirklich beachtlich sind. Im Gegensatz zu ihren privatwirtschaftlichen Pendants verlangen sie im Schnitt weniger Miete, haben einen höheren Anteil an barrierefreien Wohnungen und ein besseres energetisches Niveau (vgl. Folie 4, KiB 2025).

Während der Diskussion hat sich gezeigt, dass die politischen Kontrahent*innen erstaunlich oft einer Meinung waren. Das Flächensparen hat eine hohe Priorität. Anke Frieling hat u.a. von einem Neubaugebiet in Hamburg berichtet, welches zulasten der Landwirtschaft geht. In der Hamburgischen Bürgerschaft haben sich nur CDU und LINKE gegen das Vorhaben gestellt. Anke Frieling hat an dieser Stelle angemerkt, dass die lokale Landwirtschaft einen hohen Stellenwert hat und bei der Stadtentwicklung stärker berücksichtigt werden muss. Um den Bedarfen der Bevölkerung gerecht zu werden und gleichzeitig sparsam mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden umzugehen, betonen beide, dass die Weiterentwicklung des Bestands eine hohe Priorität genießt.

Caren Lay hat weiterhin berichtet, dass sie sich in der Legislatur 2021-2024 sehr stark für die Rehabilitierung des kommunalen Vorkaufsrechts eingesetzt hat, sich jedoch an dem Widerstand der FDP die Zähne ausgebissen hat. Vielleicht ist das neue Jahr 2026 das entscheidende Jahr, um dieses Recht endlich wieder in den Kanon aufzunehmen. Zumindest heißt es im aktuellen Koalitionsvertrag: „Um eine nachteilige Ausstrahlungswirkung auf die Umgebung zu vermeiden, wird das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien entsprechend gestärkt, der preislimitierte Vorkauf für solche Immobilien vereinfacht und die Umgehung von kommunalen Vorkaufsrechten bei Share Deals verhindert“ (S. 23, Union/SPD, 2025).

Caren Lay und Anke Frieling haben sich nach unserem digitalen Zusammentreffen erfolgreich weiterentwickelt. Caren Lay hat ein gutes Ergebnis bei der Bundestagswahl 2025 erzielt und ist seit Beginn der aktuellen Legislatur Vorsitzende des Bauausschusses.

Dr. Anke Frieling hat bei der Landtagswahl 2025 in ihrem Wahlkreis Altona-West ebenfalls viele Stimmen geholt und ist mit der CDU Hamburg Oppositionsführerin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Hier geht es zur Dokumentation: https://klimaschutz-im-bundestag.de/klimaschutz-im-bundestag-12-wohnraumsuffizienz-und-rekommunalisierung/

Öffentliche Sitzung Bauausschuss / Sachverständigenanhörung zum Bauturbo

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für die BauGB-Novelle 2025 fand am 10. September eine Sachverständigenanhörung in Berlin statt.

Ab einem gewissen Punkt in dem Prozess, war uns klar, dass der § 246e (aka. Bauturbo) als solcher nicht mehr verhindert werden kann und haben uns bemüht mit Vorschlägen die Vorzüge zu stärken und größten Risiken zu unterbinden. Mit unserem Kernanliegen den Außenbereich gänzlich aus dem Anwendungsbereich zu streichen, hatten wir keinen Erfolg. Jedoch konnten wir bei einem anderen Aspekt (den auch andere Verbände adressiert hatten) positive Impulse setzen: In der ursprünglichen Fassung konnte der § 246e nur für Gebäude genutzt werden, die zu 100% zu Wohnzwecken genutzt werden. In einer Fassung nach der Sachverständigenanhörung wurden dann auch Gebäude eingeschlossen, die zu einem untergeordneten Anteil Gewerbe beherbergen. Die Idee dahinter: Die Stadt der kurzen Wege kann nur Realität werden, wenn die Nutzungszwecke besser miteinander verzahnt werden. Wohnen oben; Ärzte, Büros, Supermärkte und andere Gewerbe unten. Leider hat der Gesetzgeber dann nur eine bestimmte Art des Gewerbes zugelassen: Läden des täglichen Bedarfs. Das war aus unserer Sicht für eine echte Nutzungsmischung nicht mutig genug. Jedoch ist dies hinsichtlich der Originalfassung eine deutliche Verbesserung. Mit einer Sachverständigen, Judith Nurmann, Stadtplanerin aus Hamburg, konnten wir den den Kontakt nach der Anhörung intensivieren und haben am 29. Oktober ein Seminar zu Bodenpolitik und Stadtentwicklung im Kontext der gesetzlichen Neuerungen gehalten. Auch wenn der Bundesgesetzgeber den Außenbereich nicht ausgenommen hat, haben jedoch Kommunen wie Trier mit Hilfe von Grundsatzbeschlüssen klar gemacht, dass sie von dieser Freiheit keinen Gebrauch machen möchten. Wie weiter unten im Ausblick angerissen, wollen wir weitere Kommunen ermutigen, sich daran ein Beispiel zu nehmen und einen konstruktiven Umgang mit dem Bauturbo zu finden (Trier, 2025).

PIK Expertenworkshop – Zirkularität von Wohnraum

Das europäische Forschungskonsortium CircEUlar befasst sich mit Aspekten der Kreislaufwirtschaft. Glücklicherweise schauen die Forscher*innen im Gebäudebereich nicht ausschließlich auf die Kreislauffähigkeit der eingesetzten Materialien, sondern untersuchen auch inwiefern die Wohnungen bedarfsorientiert zirkulieren und somit jenen Haushalten zu Gute kommen, die wirklich davon profitieren. Das PIK als deutscher Konsortialpartner hat mich im September zu einem Expertenworkshop nach Berlin eingeladen, um den Zwischenstand des Programms zu präsentieren und Anregungen für die weitere Forschung mitzunehmen. Es war ein Austausch auf hohen Niveau. Hervorzuheben sind die soziodemografischen Befunde. Mit Hilfe einer groß angelegten Umfrage wurde festgestellt, dass in Deutschland etwa 20-30% der Menschen bereit wären ein „Downsizing“ durchzuführen, sprich ihre große Wohnungen gegen eine kleinere Wohnung einzutauschen (S. 40, PIK, 2025). Dies zeigt einmal mehr, dass die Politik noch viel agiler und besser darin werden muss, änderungswilligen Menschen attraktive Angebote zu machen, damit die Zirkularität von großen Wohnungen zunimmt und für Haushalte bereit stehen, die diese Fläche tatsächlich benötigen.

Auf diesem Expertenworkshop habe ich wertvolle Kontakte zu PIK-Forscher*innen geknüpft. Diese haben uns u.a. auf die Forschung von Alexander Czeh aufmerksam gemacht. Dieser hat untersucht, inwiefern die Mobilitätswende Potenziale für mehr Wohnraum generiert. Die Studie hat z.B. für Berlin untersucht, dass die Um- oder Parallelnutzung von Verkehrsflächen bis zu 107.000 Wohneinheiten hervorbringen kann (Czeh, 2025). Ein Potenzial, dass in den aller meisten Städten noch nicht systematisch erfasst, geschweige denn genutzt wird. Doch glücklicherweise mehrt sich die Forschung in diesem Bereich und eine Studie im Auftrag des BBSR führte 2025 erstmals eine Systematik ein, um Parkplätze auf ihre Eignung für Wohnraum zu beurteilen (BBSR, 2025).

Kooperationsveranstaltung „Vom Bauturbo zum Umbauturbo“

Ein weiteres Highlight war die Kooperationsveranstaltung „Vom Bauturbo zum Umbauturbo“ mit der Katholischen Akademie und der Erzdiözese Freiburg. Gemeinsam mit dem Bauernvertreter Martin Linser (blhv), der Lokalpolitikerin Sophie Schwer (Grüne) und dem stellv. Vorsitzenden der Freiburger Architektenkammer, Manfred Sautter, konnte ich die Vorzüge und Risiken des Bauturbos diskutieren. Während Sophie Schwer das Potenzial für Freiburg eher als vernachlässigbar einschätzt, hat der Vizepräsident des regionalen Bauernverbands darauf gepocht, dass die Potenziale im Bestand auch mit Hilfe der neuen Rechtsinstrumente systematisch genutzt werden sollten, um eine weitere Ausfransung der Siedlungsfläche zu verhindern.

Nach der Veranstaltung, die hybrid im Münsterforum in Freiburg stattgefunden, sind die meisten Gäste noch für den informellen Austausch bei Brot und Wein geblieben. Ein Zimmerer hat erzählt, dass es ihm weh tut, dass bei vielen Dachsanierungen auf den Ausbau des Dachbodens verzichtet wird, obwohl auf diese Weise schnell, kostengünstig und effizient zusätzlicher Wohnraum entstehen kann. Dieses Statement passt zu unserem Befund, dass selbst in einer Stadt wie Freiburg noch erhebliche Potenziale bestehen. In meinem Eingangs-Beitrag habe ich skizziert, dass die steigenden Bedarfe durch versiegelungsfreie Nachverdichtung und ein smartes Wohnraummanagement gedeckt werden könnten (S. 9, KiB, 2025a). Für mich ist auch klar, dass der Bauturbo kein Selbstläufer ist. Aktuell liegen in Freiburg noch keine Bauanträge auf Grundlage der neuen Rechtsinstrumente vor (BZ, 2026). Es ist nun an der lokalen Politik, die relevanten Akteur*innen (Wohnungsgenossenschaften, mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben, Architekt*innen, Banken) über die neuen Rahmenbedingungen aufzuklären und sie zur Anwendung zu ermutigen, sonst besteht tatsächlich die Gefahr, dass das neue Gesetz ein Papiertiger bleibt.

Den Mitschnitt können Sie sich auf dem Youtube-Kanal der Katholischen Akademie anschauen.

Ausblick

An dieser Stelle möchte ich Ihnen noch einen kleinen Ausblick für 2026 geben. Höchste Priorität hat die Ausarbeitung eines gemeinsamen Forschungsantrags mit dem Wuppertal Institut. Hier sollen u.a. die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten des aktuell in Deutschland praktizierten expansiven Siedlungsmodells auf den Prüfstand. Dem soll ein alternatives Siedlungsmodell gegenübergestellt werden, das Kosten sowie Flächen spart und für günstige Mieten sorgt.

Des Weiteren werden wir die Kommunen dabei unterstützen, einen guten Umgang mit dem Bautubo zu finden. Wir werden dafür mit den Architects for Future, dem BUND BW und weiteren Akteur*innen eine Kampagne starten, die sich zunächst an alle Lokalpolitiker*innen in BW richtet.

Auch für die Frage „Wann lohnt sich eine Renovierung + Aufstockung und wann eher ein Ersatzneubau“ wollen wir einen wissenschaftlich fundierten Rahmen bereitstellen und diese Debatte am Beispiel von BImA-Liegenschaften öffentlich in Gang bringen.

Und nicht zuletzt bin ich sehr froh, dass unser Team im Jahr 2026 durch eine neue Assistenzkraft verstärkt wird. Diese wird sich in einem der nächsten Newsletter selbst vorstellen.

Jahresrückblick 2025 – Kurt Gramlich

Ungerechte Verteilung

Die unteren Einkommensschichten tragen am wenigsten zu den CO2-Emissionen bei, leiden aber am stärksten unter den Folgen. Beispielsweise durch eine Wohnlage in schlecht gedämmten Häusern, wo man Hitze, Lärm und Abgasen stärker ausgesetzt ist.

Gesundheitliche Belastung

Was gesundheitliche Belastungen durch den Klimawandel betrifft, haben diese Einkommensschichten weniger materielle Ressourcen, um ihnen zu begegnen. Klimaschutz ist ein Gesundheitsthema und die Energiewende ist das größte Gesundheitsprojekt unserer Zeit.

Demografischer Wandel

Nicht nur in Deutschland findet eine schleichende, aber gewaltige Veränderung statt. Der demografische Wandel wird unsere Gesellschaft sehr stark verändern. Die stärkste Bevölkerungsgruppe (Geburtsjahrgang 1964) wird in den nächsten Jahren in Rente gehen. Was das für unsere Gesellschaft bedeutet, hat Soziologe Aladin El Maafalani gut zusammengefasst.

Hoffung besteht

Deutschland hat mit dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) 2000 eine technische Weltrevolution ausgelöst. Die Wirkung zeigt sich jetzt weltweit. Die Preise für Photovoltaik, Windkraft und Batterien fallen dramatisch. Es sind diese Preise, die auch die Mauern um Nordamerika zum Einsturz bringen werden. Und in China stagnieren zumersten Mal die CO2-Emissionen. Photovoltaik und Windkraft verdrängen Kohlestrom. Gut zusammengefasst hat das Christian Stöcker in seinem Vortrag.

Pariser Klimaziele

Wir wollen die globalen Temperaturen auf unter 2 Grad stabilisieren. Das bedeutet nicht weniger CO2 sondern NULL Emissionen. Jedes CO2-Molekül mehr wird über hunderte von Jahren in der Atmosphäre bleiben und wirken. Heutige Extremwetter-Ereignisse werden ausgelöst durch Abgase, die bis vor ca. 20 Jahren in die Atmosphäre (378 ppm CO2) emittiert wurden. Wir haben heute bereits 1,5 Grad globale Erwärmung erreicht. Die Emissionen sind weiter gestiegen und im Mai 2025 lagen sie erstmals über 430 ppm. Es sind physikalische Gesetze, die keine Kompromisse kennen. Darauf beruhend kann die Klima Wissenschaft vorhersagen, was die nächsten zwanzig Jahre sicher auf uns zukommen wird: Jede Menge Wetterextreme, in höherer Frequenz und in größerer Stärke. Dieses Feuerwerk der Wetterextreme wirft die Frage auf, wieviele Wald-Großbrände, Hurrikans, Hitzewellen, Starkregenereignisse und Kälte Extreme kann eine Gesellschaft verkraften?

Gesundheit und Demokratie

Diese Klimakatastrophe gefährdet mit den Wetter Extremen unsere Gesundheit und nicht zuletzt unsere Demokratie.

Unser Engagement und unsere Ziele

Deshalb dient unser Engagement dazu, das Verbrennen von fossilen Energieträgern sofort zu beenden. Das bedeutet für uns: Mit unserem Verein wollen wir eine Plattform entwickeln, einen Ort der fundierten Meinungsbildung, die auf wissenschaftlichen Fakten beruht und einen wertschätzenden Austausch pflegt. Mit unserer Lobbyarbeit (Stellungnahmen, Webinare, persönliche Gespräche, Netzwerk Arbeit) wollen wir kluge politische Rahmenbedingungen erreichen, die ermöglichen, uns schneller aus der fossilen Abhängigkeit zu befreien!