Die Rolle von Kurzzeitspeichern für den Ausbau der Erneuerbaren

Kolumne von Matthias Seelmann-Eggebert


Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren bis 2030 vor.
Ziel ist, den Deckungsgrad am Strombedarf von heute 57% auf dann 80% zu steigern. Der
Energiemonitoringbericht gibt für 2030 Prognosen für einen Anstieg des Bruttostrombedarfs
von heute 500 TWh auf Werte zwischen 580 und 700 TWh an, wobei sich bisher die
Ausbauziele an der Obergrenze orientierten. Von der erzeugten erneuerbaren Strommenge
würden dann knapp 90% aus Windkraft und PV (bei einem Verhältnis von 3 zu 2) stammen.
In anderen Worten etwa 72% stammen dann aus volatilen Quellen und 28% des erzeugten
Stroms müsste dann durch disponible Kraftwerke ausgeglichen werden (Seelmann-Eggebert, 2024)
Würden die Ausbauzielmarken erreicht und der Strombedarf bliebe deutlich hinter der
Prognose zurück, würde das Ziel einer bilanziellen Deckung von 100% des Strombedarfs
durch Erneuerbare deutlich vor 2045 erreicht. Für eine Reduzierung der Ausbauziele besteht
daher kein Anlass.


Treibhausgasneutrale Stromversorgung
Vielmehr lohnt ein Blick auf die dann zu erwartende Situation einer vollständig nachhaltigen
Stromversorgung Deutschlands. Im vorgesehenen Ausbauszenario ergänzen sich Sonne und
Wind gut, so dass etwa zwei Drittel des erzeugten Stroms direkt genutzt werden können. In
gleichem Umfang entstehen Überschüsse: Ein Drittel des erneuerbaren Stroms würde zur
falschen Zeit produziert und müsste unter heutigen Bedingungen abgeregelt werden.
Überschüsse können durch Batterien nutzbar werden
Der Trend zu nicht verwertbaren Überschüssen ist schon heute sichtbar. Im Jahr 2024
wurden 2% des erzeugten Bruttostroms abgeregelt. Allerdings können bei einer 100%
nachhaltigen Versorgung etwa 13% des Jahresertrags durch Batterien und andere
Flexibilitäten auf Tagesebene nutzbar gemacht werden und so der Anteil des Direktstroms
auf 80% erhöht werden. Die hierzu erforderliche Batteriekapazität beträgt etwa 40% des
durchschnittlichen Tagesverbrauchs, d.h. für das oben genannte Prognosefenster etwa 0,6
bis 0,8 TWh.


Was bedeutet das finanziell?
Die Batteriepreise für Großspeicher liegen heute bei 100 bis 150 € pro kWh. Bei Nutzung von
lediglich 13% des Ertrags ergibt sich ein spezifischer Investitionspreis von etwa einem Euro
pro kWh und Jahr. Nimmt man zwischen Ein-und Ausspeichern eine mittlere
Strompreisdifferenz von 10 ct an, so ergibt sich eine Amortisationszeitraum von etwa 10
Jahren. Negative Strompreise, die jährlich in mehr als 500 Stunden vorliegen, sind ein guter
Anreiz für den Einsatz von Batteriespeichern. Dennoch ist mit den heutigen
Stromüberschussquoten (etwa 2%) ein wirtschaftlicher Betrieb der Batterien als
Kurzzeitspeicher noch schwierig.


Kurzzeitflexibilität durch Batterien oder Gaskraftwerke?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geht davon aus, dass flexible
Gaskraftwerke den Ausgleich untertags günstiger als Batterien bewerkstelligen können. Eine
Überschlagsrechnung zeigt: Bei einem Gaspreis von 4 ct pro kWh und einem elektrischen
Wirkungsgrad von 40% beträgt der Strompreis ebenfalls etwa 10 ct, wobei nur relativ
niedrige Anfangsinvestitionen (pro erzeugte kWh) anfallen. Mit einem CO2-Preis von 100 €
pro Tonne steigt allerdings der Gaspreis um 2,5 ct pro kWh. Mittelfristig sind die
Batteriespeicher damit klar im Vorteil, denn mit dem für 2030 vorgesehenen bilanziellen
Deckungsgrad von 80% des Stromüberschusses durch Wind- und Sonnenenergie werden sich
die untertags auftretenden Stromüberschüsse zu einem wesentlichen Bruchteil des
Jahresertrags aufsummieren. Durch Batterien und erzeugungsangepasste
Lastverschiebungen lassen sich diese Beiträge nutzbar machen.


Batterien als Speicher für mehrere Tage?
Eine Speicherung durch Batterien über Mehrtagesperioden hinweg ist allerdings zu
kostspielig. Mindestens 20% des verbleibenden Strombedarfs muss daher auch in Zukunft
durch thermische Kraftwerke gedeckt werden. Im Zieljahr 2045 muss während einer
mehrtägigen Dunkelflaute sogar die gesamte Last von über 90 GW von thermischen
Kraftwerken übernommen werden können. Batterien können hier allerdings zur
Überbrückung der Anlaufphase des Kraftwerkparks eingesetzt werden, an den dann keine
zusätzlichen Flexibilitätsanforderungen gestellt werden müssen.


Batterien sind netzdienlich
Batterien können auch eine wichtige Rolle beim Netzengpassmanagement übernehmen und
bei netzdienlichem Betrieb in vielen Fällen Netzüberlastungen verhindern. Sie können so den
Umfang des Netzausbaus reduzieren. Sie müssen allerdings in derselben Region wie die
Erzeugungsanlagen platziert werden, da sie andernfalls ein zusätzliches Risiko für
Netzüberlastung und Redispatchkosten darstellen. Eine Aufteilung Deutschlands in
verschiedene Strompreiszonen wäre dabei hilfreich.


Was jetzt wichtig ist
In der jetzigen Phase ist es wichtig, den Hochlauf von Großbatterien zu unterstützen.
Am dringendsten wünschen sich Unternehmen aus der Speicherbranche eine
Beschleunigung und Vereinfachung von Netzanschlüssen, die Verlängerung der
Netzentgeltbefreiung beim Strombezug von Speichern sowie die klare Umsetzung von Multi-
Use-Regeln für den flexiblen Einsatz von Speichern mit Solar- und Graustrom.
Speicher sind das zweite Standbein der Energiewende
Der Bundesverband Solarwirtschaft fasst die vielfältigen Vorteile von Batteriespeichern so
zusammen: Batteriespeicher reduzieren den Bedarf an Reservekraftwerken und den Umfang
des Netzausbaus, verringern Abregelungen von Solar- und Windkraftanlagen, deren
Förderbedarf, stabilisieren die Börsenstrompreise und leisten einen entscheidenden Beitrag
zur Überbrückung von Dunkelflauten. Batteriespeicher tragen zu einer schnellen, sicheren
und kostengünstigen Umsetzung der Energiewende bei, zum Nutzen von Wirtschaft und
Verbrauchern gleichermaßen.
In anderen Worten: Mit Batterien wird die Transformation in das Zieldreieck aus
Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit gelingen.

Jahresrückblick 2025 – Philipp George

In 2025 sind viele spannende und interessante Dinge passiert. Hier ist nicht der Platz auf alle einzugehen. Aber ich habe 4 Ereignisse heraus gesucht, die für mich eine besondere Bedeutung haben.

Wohnraumsuffizienz und (Re)Kommunalisierung

Am 23. Januar haben wir eine Diskussions-Konstellation kreiert, die im politischen Diskursraum sonst eher selten ist.

Mit Caren Lay, einer Wohn- und Mietexpertin der LINKEN-Bundestagsfraktion und Dr. Anke Frieling eine Bau- und Wohnexpertin der Hamburger CDU. Zunächst konnten wir im Eingangs-Impuls herausarbeiten, dass die Leistungen der kommunalen Wohnungsgesellschaften in Deutschland wirklich beachtlich sind. Im Gegensatz zu ihren privatwirtschaftlichen Pendants verlangen sie im Schnitt weniger Miete, haben einen höheren Anteil an barrierefreien Wohnungen und ein besseres energetisches Niveau (vgl. Folie 4, KiB 2025).

Während der Diskussion hat sich gezeigt, dass die politischen Kontrahent*innen erstaunlich oft einer Meinung waren. Das Flächensparen hat eine hohe Priorität. Anke Frieling hat u.a. von einem Neubaugebiet in Hamburg berichtet, welches zulasten der Landwirtschaft geht. In der Hamburgischen Bürgerschaft haben sich nur CDU und LINKE gegen das Vorhaben gestellt. Anke Frieling hat an dieser Stelle angemerkt, dass die lokale Landwirtschaft einen hohen Stellenwert hat und bei der Stadtentwicklung stärker berücksichtigt werden muss. Um den Bedarfen der Bevölkerung gerecht zu werden und gleichzeitig sparsam mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden umzugehen, betonen beide, dass die Weiterentwicklung des Bestands eine hohe Priorität genießt.

Caren Lay hat weiterhin berichtet, dass sie sich in der Legislatur 2021-2024 sehr stark für die Rehabilitierung des kommunalen Vorkaufsrechts eingesetzt hat, sich jedoch an dem Widerstand der FDP die Zähne ausgebissen hat. Vielleicht ist das neue Jahr 2026 das entscheidende Jahr, um dieses Recht endlich wieder in den Kanon aufzunehmen. Zumindest heißt es im aktuellen Koalitionsvertrag: „Um eine nachteilige Ausstrahlungswirkung auf die Umgebung zu vermeiden, wird das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien entsprechend gestärkt, der preislimitierte Vorkauf für solche Immobilien vereinfacht und die Umgehung von kommunalen Vorkaufsrechten bei Share Deals verhindert“ (S. 23, Union/SPD, 2025).

Caren Lay und Anke Frieling haben sich nach unserem digitalen Zusammentreffen erfolgreich weiterentwickelt. Caren Lay hat ein gutes Ergebnis bei der Bundestagswahl 2025 erzielt und ist seit Beginn der aktuellen Legislatur Vorsitzende des Bauausschusses.

Dr. Anke Frieling hat bei der Landtagswahl 2025 in ihrem Wahlkreis Altona-West ebenfalls viele Stimmen geholt und ist mit der CDU Hamburg Oppositionsführerin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Hier geht es zur Dokumentation: https://klimaschutz-im-bundestag.de/klimaschutz-im-bundestag-12-wohnraumsuffizienz-und-rekommunalisierung/

Öffentliche Sitzung Bauausschuss / Sachverständigenanhörung zum Bauturbo

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für die BauGB-Novelle 2025 fand am 10. September eine Sachverständigenanhörung in Berlin statt.

Ab einem gewissen Punkt in dem Prozess, war uns klar, dass der § 246e (aka. Bauturbo) als solcher nicht mehr verhindert werden kann und haben uns bemüht mit Vorschlägen die Vorzüge zu stärken und größten Risiken zu unterbinden. Mit unserem Kernanliegen den Außenbereich gänzlich aus dem Anwendungsbereich zu streichen, hatten wir keinen Erfolg. Jedoch konnten wir bei einem anderen Aspekt (den auch andere Verbände adressiert hatten) positive Impulse setzen: In der ursprünglichen Fassung konnte der § 246e nur für Gebäude genutzt werden, die zu 100% zu Wohnzwecken genutzt werden. In einer Fassung nach der Sachverständigenanhörung wurden dann auch Gebäude eingeschlossen, die zu einem untergeordneten Anteil Gewerbe beherbergen. Die Idee dahinter: Die Stadt der kurzen Wege kann nur Realität werden, wenn die Nutzungszwecke besser miteinander verzahnt werden. Wohnen oben; Ärzte, Büros, Supermärkte und andere Gewerbe unten. Leider hat der Gesetzgeber dann nur eine bestimmte Art des Gewerbes zugelassen: Läden des täglichen Bedarfs. Das war aus unserer Sicht für eine echte Nutzungsmischung nicht mutig genug. Jedoch ist dies hinsichtlich der Originalfassung eine deutliche Verbesserung. Mit einer Sachverständigen, Judith Nurmann, Stadtplanerin aus Hamburg, konnten wir den den Kontakt nach der Anhörung intensivieren und haben am 29. Oktober ein Seminar zu Bodenpolitik und Stadtentwicklung im Kontext der gesetzlichen Neuerungen gehalten. Auch wenn der Bundesgesetzgeber den Außenbereich nicht ausgenommen hat, haben jedoch Kommunen wie Trier mit Hilfe von Grundsatzbeschlüssen klar gemacht, dass sie von dieser Freiheit keinen Gebrauch machen möchten. Wie weiter unten im Ausblick angerissen, wollen wir weitere Kommunen ermutigen, sich daran ein Beispiel zu nehmen und einen konstruktiven Umgang mit dem Bauturbo zu finden (Trier, 2025).

PIK Expertenworkshop – Zirkularität von Wohnraum

Das europäische Forschungskonsortium CircEUlar befasst sich mit Aspekten der Kreislaufwirtschaft. Glücklicherweise schauen die Forscher*innen im Gebäudebereich nicht ausschließlich auf die Kreislauffähigkeit der eingesetzten Materialien, sondern untersuchen auch inwiefern die Wohnungen bedarfsorientiert zirkulieren und somit jenen Haushalten zu Gute kommen, die wirklich davon profitieren. Das PIK als deutscher Konsortialpartner hat mich im September zu einem Expertenworkshop nach Berlin eingeladen, um den Zwischenstand des Programms zu präsentieren und Anregungen für die weitere Forschung mitzunehmen. Es war ein Austausch auf hohen Niveau. Hervorzuheben sind die soziodemografischen Befunde. Mit Hilfe einer groß angelegten Umfrage wurde festgestellt, dass in Deutschland etwa 20-30% der Menschen bereit wären ein „Downsizing“ durchzuführen, sprich ihre große Wohnungen gegen eine kleinere Wohnung einzutauschen (S. 40, PIK, 2025). Dies zeigt einmal mehr, dass die Politik noch viel agiler und besser darin werden muss, änderungswilligen Menschen attraktive Angebote zu machen, damit die Zirkularität von großen Wohnungen zunimmt und für Haushalte bereit stehen, die diese Fläche tatsächlich benötigen.

Auf diesem Expertenworkshop habe ich wertvolle Kontakte zu PIK-Forscher*innen geknüpft. Diese haben uns u.a. auf die Forschung von Alexander Czeh aufmerksam gemacht. Dieser hat untersucht, inwiefern die Mobilitätswende Potenziale für mehr Wohnraum generiert. Die Studie hat z.B. für Berlin untersucht, dass die Um- oder Parallelnutzung von Verkehrsflächen bis zu 107.000 Wohneinheiten hervorbringen kann (Czeh, 2025). Ein Potenzial, dass in den aller meisten Städten noch nicht systematisch erfasst, geschweige denn genutzt wird. Doch glücklicherweise mehrt sich die Forschung in diesem Bereich und eine Studie im Auftrag des BBSR führte 2025 erstmals eine Systematik ein, um Parkplätze auf ihre Eignung für Wohnraum zu beurteilen (BBSR, 2025).

Kooperationsveranstaltung „Vom Bauturbo zum Umbauturbo“

Ein weiteres Highlight war die Kooperationsveranstaltung „Vom Bauturbo zum Umbauturbo“ mit der Katholischen Akademie und der Erzdiözese Freiburg. Gemeinsam mit dem Bauernvertreter Martin Linser (blhv), der Lokalpolitikerin Sophie Schwer (Grüne) und dem stellv. Vorsitzenden der Freiburger Architektenkammer, Manfred Sautter, konnte ich die Vorzüge und Risiken des Bauturbos diskutieren. Während Sophie Schwer das Potenzial für Freiburg eher als vernachlässigbar einschätzt, hat der Vizepräsident des regionalen Bauernverbands darauf gepocht, dass die Potenziale im Bestand auch mit Hilfe der neuen Rechtsinstrumente systematisch genutzt werden sollten, um eine weitere Ausfransung der Siedlungsfläche zu verhindern.

Nach der Veranstaltung, die hybrid im Münsterforum in Freiburg stattgefunden, sind die meisten Gäste noch für den informellen Austausch bei Brot und Wein geblieben. Ein Zimmerer hat erzählt, dass es ihm weh tut, dass bei vielen Dachsanierungen auf den Ausbau des Dachbodens verzichtet wird, obwohl auf diese Weise schnell, kostengünstig und effizient zusätzlicher Wohnraum entstehen kann. Dieses Statement passt zu unserem Befund, dass selbst in einer Stadt wie Freiburg noch erhebliche Potenziale bestehen. In meinem Eingangs-Beitrag habe ich skizziert, dass die steigenden Bedarfe durch versiegelungsfreie Nachverdichtung und ein smartes Wohnraummanagement gedeckt werden könnten (S. 9, KiB, 2025a). Für mich ist auch klar, dass der Bauturbo kein Selbstläufer ist. Aktuell liegen in Freiburg noch keine Bauanträge auf Grundlage der neuen Rechtsinstrumente vor (BZ, 2026). Es ist nun an der lokalen Politik, die relevanten Akteur*innen (Wohnungsgenossenschaften, mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben, Architekt*innen, Banken) über die neuen Rahmenbedingungen aufzuklären und sie zur Anwendung zu ermutigen, sonst besteht tatsächlich die Gefahr, dass das neue Gesetz ein Papiertiger bleibt.

Den Mitschnitt können Sie sich auf dem Youtube-Kanal der Katholischen Akademie anschauen.

Ausblick

An dieser Stelle möchte ich Ihnen noch einen kleinen Ausblick für 2026 geben. Höchste Priorität hat die Ausarbeitung eines gemeinsamen Forschungsantrags mit dem Wuppertal Institut. Hier sollen u.a. die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten des aktuell in Deutschland praktizierten expansiven Siedlungsmodells auf den Prüfstand. Dem soll ein alternatives Siedlungsmodell gegenübergestellt werden, das Kosten sowie Flächen spart und für günstige Mieten sorgt.

Des Weiteren werden wir die Kommunen dabei unterstützen, einen guten Umgang mit dem Bautubo zu finden. Wir werden dafür mit den Architects for Future, dem BUND BW und weiteren Akteur*innen eine Kampagne starten, die sich zunächst an alle Lokalpolitiker*innen in BW richtet.

Auch für die Frage „Wann lohnt sich eine Renovierung + Aufstockung und wann eher ein Ersatzneubau“ wollen wir einen wissenschaftlich fundierten Rahmen bereitstellen und diese Debatte am Beispiel von BImA-Liegenschaften öffentlich in Gang bringen.

Und nicht zuletzt bin ich sehr froh, dass unser Team im Jahr 2026 durch eine neue Assistenzkraft verstärkt wird. Diese wird sich in einem der nächsten Newsletter selbst vorstellen.

Jahresrückblick 2025 – Kurt Gramlich

Ungerechte Verteilung

Die unteren Einkommensschichten tragen am wenigsten zu den CO2-Emissionen bei, leiden aber am stärksten unter den Folgen. Beispielsweise durch eine Wohnlage in schlecht gedämmten Häusern, wo man Hitze, Lärm und Abgasen stärker ausgesetzt ist.

Gesundheitliche Belastung

Was gesundheitliche Belastungen durch den Klimawandel betrifft, haben diese Einkommensschichten weniger materielle Ressourcen, um ihnen zu begegnen. Klimaschutz ist ein Gesundheitsthema und die Energiewende ist das größte Gesundheitsprojekt unserer Zeit.

Demografischer Wandel

Nicht nur in Deutschland findet eine schleichende, aber gewaltige Veränderung statt. Der demografische Wandel wird unsere Gesellschaft sehr stark verändern. Die stärkste Bevölkerungsgruppe (Geburtsjahrgang 1964) wird in den nächsten Jahren in Rente gehen. Was das für unsere Gesellschaft bedeutet, hat Soziologe Aladin El Maafalani gut zusammengefasst.

Hoffung besteht

Deutschland hat mit dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) 2000 eine technische Weltrevolution ausgelöst. Die Wirkung zeigt sich jetzt weltweit. Die Preise für Photovoltaik, Windkraft und Batterien fallen dramatisch. Es sind diese Preise, die auch die Mauern um Nordamerika zum Einsturz bringen werden. Und in China stagnieren zumersten Mal die CO2-Emissionen. Photovoltaik und Windkraft verdrängen Kohlestrom. Gut zusammengefasst hat das Christian Stöcker in seinem Vortrag.

Pariser Klimaziele

Wir wollen die globalen Temperaturen auf unter 2 Grad stabilisieren. Das bedeutet nicht weniger CO2 sondern NULL Emissionen. Jedes CO2-Molekül mehr wird über hunderte von Jahren in der Atmosphäre bleiben und wirken. Heutige Extremwetter-Ereignisse werden ausgelöst durch Abgase, die bis vor ca. 20 Jahren in die Atmosphäre (378 ppm CO2) emittiert wurden. Wir haben heute bereits 1,5 Grad globale Erwärmung erreicht. Die Emissionen sind weiter gestiegen und im Mai 2025 lagen sie erstmals über 430 ppm. Es sind physikalische Gesetze, die keine Kompromisse kennen. Darauf beruhend kann die Klima Wissenschaft vorhersagen, was die nächsten zwanzig Jahre sicher auf uns zukommen wird: Jede Menge Wetterextreme, in höherer Frequenz und in größerer Stärke. Dieses Feuerwerk der Wetterextreme wirft die Frage auf, wieviele Wald-Großbrände, Hurrikans, Hitzewellen, Starkregenereignisse und Kälte Extreme kann eine Gesellschaft verkraften?

Gesundheit und Demokratie

Diese Klimakatastrophe gefährdet mit den Wetter Extremen unsere Gesundheit und nicht zuletzt unsere Demokratie.

Unser Engagement und unsere Ziele

Deshalb dient unser Engagement dazu, das Verbrennen von fossilen Energieträgern sofort zu beenden. Das bedeutet für uns: Mit unserem Verein wollen wir eine Plattform entwickeln, einen Ort der fundierten Meinungsbildung, die auf wissenschaftlichen Fakten beruht und einen wertschätzenden Austausch pflegt. Mit unserer Lobbyarbeit (Stellungnahmen, Webinare, persönliche Gespräche, Netzwerk Arbeit) wollen wir kluge politische Rahmenbedingungen erreichen, die ermöglichen, uns schneller aus der fossilen Abhängigkeit zu befreien!

Jahresrückblick 2025 – Jörg Unger

Brauchen wir das noch oder kann das weg?

Am Jahresende ist es üblich, innezuhalten und zurückzublicken. Vieles, was sich im Laufe des Jahres ereignet hat, verdient Wertschätzung und Dankbarkeit. Doch genauso wichtig ist es, den Rückblick für einen Ausblick zu nutzen, und da stellt sich wie – immer beim „Aufräumen“ – auch die o.a. Frage.

Noch vor gut einem Jahr schien Klimaschutz ein gesellschaftlich akzeptiertes Ziel zu sein, mit der CO2-Abgabe als lenkendem Instrument. Doch innerhalb nur eines Jahres scheint sich trotz vieler Warnungen und sichtbarer Ereignisse im Laufe des Jahres die Meinung zu verfestigen, es gelte zwischen Wohlstand und Klimaschutz zu entscheiden. Die o.a. Frage wird zunehmend mit: „Klimaschutz ist OK, aber jetzt können wir uns den nicht (mehr) leisten.“ beantwortet. Kein Wunder, dass der CO2-Preis als lenkendes Instrument besonders angegriffen wird.

Was bedeutet das für unseren Verein? Sollten wir uns auf unsere Wurzeln besinnen und den Fokus wieder ganz auf den Erhalt und Ausbau der CO2-Abgabe legen, auch in Anbetracht unserer begrenzten Kapazitäten? Darüber haben wir in den letzten Monaten in Vorstand und Beirat intensiv nachgedacht.

Eine für mich wesentliche Erkenntnis aus dieser wie auch aus der öffentlichen Diskussion ist: Der Klimaschutz hinterfragt unsere liebgewonnene Lebensweise gerade in den „hochentwickelten“ Gesellschaften viel grundlegender als wir alle uns das bisher vorgestellt hatten. Der exzessive Energie- und Rohstoffverbrauch schlägt zunehmend in Form von Klimafolgen, geopolitischen Konflikten und wachsenden sozialen Unterschieden zurück. Ich denke, Klimaschutz ist „das“ Instrument, um lebensnotwendige Gleichgewichte in all diesen Aspekten wiederherzustellen. Bei der Gründung von „CO2-Abgabe e.V.“ im Jahr 2017 sahen wir den CO2-Preis als „den“ Hebel, um Klimaschutz als Ziel zu erreichen. Jetzt wissen wir, Klimaschutz als Ziel an sich trägt nicht (mehr). Vielmehr muss er als „der“ Schlüssel zu Wachstum, Wohlstand und Sicherheit positioniert und akzeptiert werden.

Nein, Klimaschutz kann vor diesem Hintergrund definitiv nicht weg. Er wird vom Ziel zum Instrument und gehört ins Zentrum der Diskussion um die Zukunft unseres Landes, Europas und der Welt. Er darf nicht als Störenfried an den Rand gestellt werden.

Als „Klimaschutz im Bundestag e.V.“ können wir heute einen Beitrag leisten, wenn wir unserer Fachexpertise, unsere Netzwerke in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie unsere eingeführten Webinar-Formate nutzen, um dem Ringen um effektive Lösungen eine ebenso wertschätzende wie fachlich fundierte Plattform zu bieten. Wie wir das schaffen können, wollen wir bei der Mitgliederversammlung Anfang 2026 zur Diskussion stellen.

Jahresrückblick 2025 – Martin Ufheil

Back to the roots?

Wer kennt eigentlich unseren Verein Klimaschutz im Bundestag e.V. und war es richtig uns vor 4 Jahren einen neuen Namen zu geben? Diese Frage haben wir uns als Vorstand in den letzten Monaten mehr als einmal gestellt. Zumal wir immer wieder die Erfahrung machen mussten, dass nahezu jeder den CO2-Abgabe e.V., nicht aber den Klimaschutz im Bundestag e.V. kennt.

Sollen wir uns also wieder „rückbenennen“, zumal die Sache mit der CO2-Bepreisung immer noch nicht richtig funktioniert und spätestens ab 2028 mit dem ETS 2 ja nochmals eine wesentliche Änderung erfolgt.

Der Bauch sagt ja, der Kopf sagt nein. Tatsächlich hatte ich das Glück in den letzten Tagen das aktuelle Buch von Sven Plöger mit dem Titel „Zieht Euch warm an, es wird noch heisser“ zu lesen. Seitdem sind sich Bauch und Kopf wieder einig. Warum?

In diesem Buch sind viele Fakten zum Klimawandel in anschaulicher Weise zusammengefasst. So wird deutlich, dass die CO2-Speicher Wälder, Moore und Meere zusammen etwa 50% unserer weltweiten Emissionen absorbiert haben. Unvorstellbar wie das Klima ohne diese Speicher aussehen würde. Es wird nochmals deutlich, wie nahe wir an Kipppunkten stehen, wie vorsichtig wir mit unserer Biomasse umgehen sollten und wie hoch die weltweiten Schäden durch die Klimaveränderung sind.

Ein ehrlicher CO2-Preis ist dabei ein sehr wichtiges Steuerungsinstrument, wenn sich die Politik traut diese Ehrlichkeit in Form von Preisen weiter zu geben. Gleichzeitig sind wir aber auch so reich, dass wir uns diesen klimazerstörerischen Luxus leisten können, auch bei höheren CO2-Preisen. Es braucht daher einen intelligenten Mix aus Preis, Förderpolitik und Ordnungsrecht. Genau dafür setzen wir uns ein, im Bundestag!

In 2026 werden wir uns für eine funktionierende und kalkulierbare CO2-Bepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandel (ETS 2) einsetzen, der aktuell auf ein seit 20 Jahren nicht funktionierendes System, nämlich den ETS 1, aufbaut. Damit verbunden ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung (Emissionshandel). Diese fließen in den sogenannten Klima- und Transformationsfond (KTF), werden aber aktuell zu sehr großen Teilen zur Subvention von Energiepreisen verwendet. Es wird also eine „CO2-Abgabe“ erhoben um damit Energiepreise zu senken! Im neuen Jahr geht es somit vor allem um das Thema CO2-Preis und darum was mit den Einnahmen geschieht, also auch viel „back to the roots“.

Stimmt die Chemie?

Kolumne des Monats November 2025 von Jörg Unger (Vorstand)

In der öffentlichen Diskussion melden sich zunehmend laute Stimmen zu Wort, die ein Ende der CO2- Bepreisung fordern. Besonders markig tritt derzeit Christian Kullmann, CEO der Evonik, auf. In einem Tagesthemen-Interview am 28.10.25 sprach er von der „CO2-Steuer-Bleiweste“, die die deutsche und europäische Industrie der Mittel beraube, die sie für ihren Umbau hin zu einer zukunftsfähigen Aufstellung dringend benötigen würde. Dadurch würde – so Christmann Kullmann – nicht nur die chemische Industrie in die Knie gezwungen, sondern auch das Ende der Industrialisierung und des Wohlstands in Deutschland und Europa eingeleitet. Im o.a. Interview wurde er flankiert von Michael Vassiliadis, dem Vorsitzender der IGBCE, der sich um den Wegfall vieler Arbeitsplätze Sorgen macht. Starke Äußerungen, die Eindruck machen, aber mindestens 2 Fragen aufwerfen, die es zu klären gilt, bevor solche Äußerungen zu voreiligen Handlungen führen:

  1. Ist der CO2-Preis für die unbestreitbaren Ertragsprobleme der europäischen Chemieindustrie verantwortlich? Falls ja: In welchem Umfang ist er das?
  2. Falls die chemische Industrie ganz oder in Teilen abwandern sollte, wäre die De-Industrialisierung dann eine unabdingbare Folge?

Vor Beantwortung der ersten Frage sollte man festhalten, dass der CO2-Preis die Chemieindustrie bisher nur in deutlich abgeschwächter Form betroffen hat. Dies liegt vor allem an der bisherigen Erteilung von Freizertifikaten, die nun – wie bereits 2021 angekündigt – zurückgefahren werden soll. Insofern kann die heutige Ertragsschwäche und die zu beobachtenden Abwanderungsbewegungen der europäischen Chemieindustrie, wenn überhaupt, dann nur zu einem geringen Umfang auf die CO2-Bepreisung zurückgeführt werden. Gerade in der energie- und damit emissionsintensiven Grundstoffchemie, zu der auch Massenkunststoffe gehören, sind andere Faktoren viel wesentlicher, nämlich strukturelle Rohstoffkostennachteile, geringeres lokales Wachstum auf der Konsumentenseite und globale Überkapazitäten auf dieser Stufe, v.a. durch den Kapazitätsaufbau im Nahen Osten und in China. Deshalb sind Ertragsschwäche und Abwanderung auch schon jetzt offensichtlich und werden nicht durch das erst anstehende Ende der Erteilung von Freizertifikaten und zukünftig steigenden CO2-Preisen ausgelöst. Auch das vorgebrachte Argument, dass die CO2-Bepreisung notwendige Mittel für Innovation und Umbau abziehen würde, ist fraglich, wenn u.a. BASF jetzt ein Aktienrückkaufprogramm startet, das mit 4 Mrd. € etwa 2 Jahresetats der gesamten Forschungsaktivitäten des Konzerns entspricht. „Nein, bisher eher nicht“, ist damit eine durchaus vertretbare Antwort auf die erste Frage.

Vor Beantwortung der zweiten Frage lohnt es sich, etwas genauer hinzuschauen: Als energieintensiv gelten Aktivitäten, die im Vergleich zu ihrer Wertschöpfung einen hohen Energiebedarf haben. Aus diesem Blickwinkel zerfällt die Chemie in 2 Teile: Die Produktion von Grundstoffen wie Ammoniak und Massenkunststoffen wie Polyolefine ist kapital-, emissions- und rohstoffkostenintensiv aber wenig personalintensiv. Die Herstellung von chemischen Folgeprodukten wie Klebstoffen, Beschichtungen, Farben aber auch Pflanzenschutz und Pharmaprodukten ist typischerweise weniger kapital-, emissions- und rohstoffkostenintensiv dafür aber deutlich forschungs- und personalintensiver. Der CO2-Preis verschärft die ohnehin vorhandenen Rohstoffkostennachteile der Grundstoff- und Massenkunststoffproduktion, die heute zusätzlich stark unter globalen Überkapazitäten leiden. Für die verarbeitende Industrie, z.B. Autos, Haushaltsgeräte, Baumaterialien,.. sind die per se weniger emissionsintensiven aber komplexeren Stufen der Chemie viel ausschlaggebender. Diese Stufen sollten und können erhalten werden, wie die nach wie vor erfolgreiche Unternehmen im Basler Chemiedreieck zeigen. Dagegen sollten und können Grundstoffe und Massenkunststoffe aufgrund der o.a. globalen Überkapazitäten auf diesen Stufen zugekauft werden, anstatt sie mit hohem Aufwand und dennoch bleibenden Rohstoffkostennachteilen zwanghaft selbst zu produzieren. Das Argument der Sicherung der Grundstoffversorgung durch lokale Eigenproduktion ist nicht ganz überzeugend, denn auch die Rohstoffe für die heutige Grundstoffproduktion, z.B. Erdgas für Ammoniak oder Benzin für Olefine, müssen importiert werden. Dazu muss der „Grenzanpassungsmechanismus“ (CBAM) weiterentwickelt werden, so dass die heimische verarbeitende Industrie dadurch keinen Kollateralschaden erleidet. Das geht sehr wahrscheinlich ohne die von Christian Kullmann ebenfalls geforderte Abschaffung dieses Mechanismus. Deshalb ist „Nein, wahrscheinlich eher nicht“, eine durchaus vertretbare Antwort auf die zweite Frage.

Warum stellt Christian Kullmann als CEO der Evonik und Vertreter der Chemie dennoch die Lage als derart „alternativlos“ dar? Dazu muss man wissen, dass etwa 80% des CO2-Fußabdrucks der Produkte von Evonik auf überwiegend fossil basierte Rohstoffe zurückzuführen ist. Erneuerbare oder recycling-basierte Rohstoffe sind gegenwärtig teurer als fossile und fordern oft auch eine Anpassung der Produktionsprozesse oder der Anwendungstechnik. Das löst Forschungs- und auch Investitionsaufwand aus, der gegen die Profitabilität des Unternehmens geht. Letztlich ist der Ruf nach der Abschaffung der CO2-Bepreisung damit dem betriebswirtschaftlich motivierten Wunsch nach Fortsetzung des fossil-basierten Geschäftsmodells geschuldet. Denkt man an Folgeschäden des Klimawandels, dann kommt man aus volkswirtschaftlich und ökologisch motivierten Gründen dagegen eher dazu, die Abkehr von der fossilen Wirtschaftsweise zu verfolgen. Der CO2-Preis wurde eingeführt, um diese anzureizen und auch um die Kosten der Minderung von Klimafolgen verursachergerecht zuzuschlüsseln.

Dies alles zeigt, dass die notwendige Transformation von Industrie und Gesellschaft nur gelingt, wenn man ökonomische, ökologische und soziale Aspekte balanciert unter einen Hut bringt. Dazu braucht es einen zielorientierten und wertschätzenden Austausch. Markige Auftritte der einen Seite helfen da genauso wenig wie absolute Fundamentalpositionen der anderen. Es geht nur im fairen Ringen um die beste Lösung. Dafür stimmt die Chemie gegenwärtig leider überhaupt nicht. Deshalb: Alle erstmal zurück in ihre jeweilige Ecke und dann mit kühlem Kopf zurück in die Ringmitte.

PM: Zwei Online-Veranstaltungen erklären, was der Bauturbo ist und wie dieser zum Umbauturbo werden kann

Freiburg, Berlin, 17.10.2025

Der Bauturbo wirft große Fragen auf:

Wenn der Bauturbo falsch verwendet wird, können wir wertvolle landwirtschaftlich genutzte Fläche in einer Größenordnung von 2200 km² verlieren. Das entspricht etwa 85% des Saarlands, bzw. einer Fläche, auf der Weizen  für ca. 23 Millionen Menschen angebaut werden kann. Können wir uns das leisten?

Die akute Wohnungsnot ist unbestritten, wie könnte der zusätzliche Wohnraum geschaffen werden?

Wie kann der Bauturbo zu einem Umbauturbo werden, der auf eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung trifft?

Wer übernimmt am Ende die Verantwortung bei einer Nutzung des Bauturbo? Verwaltung oder Stadt- bzw.  Gemeinderat?

Um diese Fragen zu besprechen, organisiert Klimaschutz im Bundestag e.V. in Kooperation mit anderen Organisationen aktuell zwei Online-Veranstaltungen. Vertreter*innen der Presse sind dazu herzlich  eingeladen.

Am 20. Oktober um 19 Uhr diskutieren Vertreter*innen der Architektur, Landwirtschaft und Kommunalpolitik miteinander.

„Umbauturbo statt Bauturbo – Chancen und Risiken für die Kommunen“. Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Erzdiözese Freiburg und der Katholischen Akademie.

Auf dem Podium:

  • Martin Linser (CDU), Vizepräsident Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.
  • Dipl.-Ing. (FH) Manfred Sautter, stv. Bezirksvorsitzender, Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammerbezirk Freiburg
  • Sophie Schwer, Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen im Freiburger Gemeinderat

Mehr Information und Anmeldung hier: https://klimaschutz-im-bundestag.de/veranstaltung/umbauturbo-statt-bauturbo/

Am 29. Oktober um 18:30 Uhr werden wichtige Aspekte vertieft: Der Bauturbo ist ein erster Schritt Richtung Umbauturbo, aber die Länder und Bund müssen nachlegen, damit er richtig zündet. Auch eine strategische Bodenpolitik ist wichtig, damit eine nachhaltige Stadtentwicklung gewährleistet ist. Und auch neue Akteur*innen: Discounter, Lebensmittelhändler, produzierendes Gewerbe müssen eingebunden werden, um sozialen und ökologischen Wohnraum zu schaffen.

Auf dem Podium

  • Philipp George, Politischer Referent, Klimaschutz im Bundestag e.V.
  • Judith Nurmann, Stadtplanerin, Vertreterin Architects for Future Deutschland

Mehr Information und Anmeldung hier: https://klimaschutz-im-bundestag.de/veranstaltung/umbauturbo-teil-2/

Pressekontakt:

Philipp George
philipp.george@klimaschutz-im-bundestag.de
+49 (0)761 45 89 32 771

Klimaschutz im Bundestag e.V. | Alfred-Döblin-Platz 1 | 79100 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (0)761 45 89 32 771 | Fax: +49 (0)761 59 47 92 E-Mail:  | Web: www.klimaschutz-im-bundestag.de

PM: Schutz des Außenbereichs im Rahmen der BauGB-Novelle (Bauturbo)

Lesen Sie das Dokument hier als PDF mit Fußnoten

Freiburg/Berlin, den 05.10.2025

Anlass
Am 8. Oktober berät der Bauausschuss erneut den sogenannten Bauturbo (Tagesordnung der nicht-öffentlichen Sitzung).Das ist eine der letzten Möglichkeiten, um Änderungsanträge in das Verfahren einfließen zu lassen.
Aktuell riskiert die Bundesregierung zwei fundamentale Grundsätze der modernen Stadtentwicklung zu verfehlen: (1) Innen- vor Außenentwicklung und (2) Stadt der kurzen Wege.

(1)    Innen- vor Außenentwicklung

In dem aktuellen Gesetzentwurf wird die Bebauung des Außenbereichs ohne Bebauungsplan ermöglicht. Dies könnte einen massiven Flächenverbrauch vor allem durch Einfamilienhäuser nach sich ziehen.
Neben Fachverbänden (Stadtplanung, Architektur) warnen auch Stakeholder, die der Union traditionsgemäß nahe stehen, vor den Folgen. (Bauernverbände)
Befürchtet werden:
•    Wildwuchs im Außenbereich (Deutscher Bauernverband)
•    Verstoß gegen das Ziel Flächenverbrauch auf Netto-Null bis 2035 (Bad. Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.)
•    unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft (Bundesrat)
•    keine Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung (Bundesrat)
•    freie Außenbereiche sind für die Städte schützenswert für Frischluft, Trinkwasser, Lebensmittel- oder Energiepro- duktion (Stellungnahme von Kommunen)
•    Bauturbo widerspricht dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung (Katholische und Evangelische Kirche)
•    beschneidet das Potenzial für Mixed-Use-Objekte z.B. Oben wohnen, unten Ärzte
•    konterkariert das Konzept der Stadt der kurzen Wege

Deutscher Bauernverband

Der Bauernverband hat in seiner Stellungnahme klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Öffnung des Außenbereichs für ihn inakzeptabel ist. Stattdessen schlägt er vor, die Innenentwicklungspotenziale zu nutzen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.(Deutscher Bauernverband Stellungnahme)
„Der sog. „Bauturbo” sorgt für Wildwuchs im Außenbereich. Wohnraumbedarf ist zweifellos vorhanden, rechtfertigt aber nicht, alle anderen Belange (unangemessen) hinten anzustellen. Es wird unzureichend gewährleistet, dass das tatsächliche Wohnungspotenzial des Innenbereichs eine umfängliche Berücksichti-gung findet. Der Gesetzesentwurf selbst spricht in der Begründung davon, dass ein Abweichen von den Regelungen des BauGB trotz der daran angeknüpften Voraussetzungen „Vereinfachungsmöglichkeiten in einer nicht vorab abschließend zu benennenden Vielfalt” ermöglicht. Genau dies hat der Umgang mit dem europarechtswidrigen § 13b BauGB deutlich als Fehlgebrauch aufgezeigt. Weniger die Großstädte als vielmehr kleinere Kommunen mit Innenbereichspotenzial für mehr Wohnraum machten davon Gebrauch, was bekanntlich zur Verödung der Ortskerne führte (sog. Donut-Effekt)“ (S.8)

Badischer landwirtschaftlicher Hauptverband

Auch auf der Landesebene bemüht sich der Bauernverband den Außenbereich zu schützen.
Gemeinsam mit Umweltverbänden hat er 2023 den Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“ initiiert.
In diesem Zusammenhang unterstreicht er die Notwendigkeit einen Paradigmenwechsel in der Siedlungspolitik einzuleiten.
Obwohl über 52.000 Unterschriften gesammelt wurden, ging der Landtag auf keine Forderung des Bündnisses ein, dementsprechend enttäuscht zeigten sich die beteiligten Verbände (Badischer landwirtschaftlicher Hauptverband)
„Angesichts der klaren Aussage im Koalitionsvertrag, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren, betrachten die Initiatoren von Ländle leben lassen die Entscheidung als nicht nachvollziehbar. Der hohe Flächenverbrauch, der vor allem im ländlichen Raum stattfindet, wäre nicht notwendig. In denselben Dörfern, in denen alle paar Jahre neue Einfamilienhausge- biete ausgewiesen werden, stehen oft Häuser und Wohnungen leer, sind bestehende Bauflächen ungenutzt und andere Verdichtungspotenziale werden nicht ausgeschöpft“.

Bundesrat

Mit acht angeführten Landesregierungen ist die Union die dominante Kraft innerhalb des Bundesrats. Darüber hinaus haben die Länder eine hohe Kompetenz, wenn es um das Thema Raumordnung und Städteentwicklung geht. Dementsprechend wichtig ist ihr Votum, wenn es um dieses Problemfeld geht. Das Bauplanungsrecht und damit die BauGB-Novelle ist reine Bundessache, somit muss der Bundesrat das Gesetz nicht ratifizieren.
Obwohl der Bundesrat formal kein Mitspracherecht hat, hat er sich in Form einer Stellungnahme in den Diskurs eingebracht ist, was äußerst selten ist und die hohe Brisanz verdeutlicht. Konkret macht der Bundesrat vier Regelungsvorschläge wie der Außenbereich geschützt werden kann, ohne das Kernanliegen (bezahlbarer Wohnraum) zu schwächen. Ebenso sieht er die Möglichkeiten für den weiteren Ausbau von Erneuerbaren Energien gefährdet. Auch die prioritäre Entwicklung von Gebieten, die gut an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur angebunden sind, werde konterkariert. (Stellungnahme des Bundesrats zur BauGB-Novelle)
„Eine solche Regelung ermöglicht die unkontrollierte Zersiedelung des Außenbereichs und gefährdet hierdurch den Außenbereichsschutz […] Eine solche unbestimmte Regelung widerspricht dem Grundsatz auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung. Schließlich verursacht eine entsprechende Wohnraumausweitung in den Außenbereich aufgrund der hierdurch entstehenden zusätzlichen Immissionsorte ein unkalkulierbares Risiko für die eigentlich nach § 35 BauGB privilegierten Vorhaben, insbesondere Anlagen zum Ausbau erneuerbarer Energien […] Die Intention dieses Gesetzentwurfs, die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern und zu vereinfachen wird sehr begrüßt. Dennoch wird mit der Einführung des § 246e BauGB-E (anders als etwa mit der Ergänzung des § 34 BauGB um Absatz 3b) zumindest in Teilen der falsche Weg beschritten […]
Die Sonderregelung in § 246e BauGB-E ermöglicht somit auch Wohnbauvorhaben im räumlichen Zusammenhang von sehr kleinen Ortslagen und sogar in der Umgebung von isoliert im Freiraum liegenden kleinen Bebauungsplanflächen (zum Beispiel für einzelne Gewerbebetriebe).
Die über die Raumordnung angestrebte wirtschaftlich effiziente und verkehrsvermeidende Konzentration der Siedlungsentwicklung auf infrastrukturell gut ausgestattete und angebundene Bereiche wird damit konterkariert und zudem die weitere Zersiedelung der Landschaft begünstigt […] Dies würde dem Leitbild einer nachhaltigen europäischen Stadt der „Neue Leipzig-Charta“ widersprechen, das Grundlage jeder Siedlungsentwicklung sein sollte […] Eine zusätzliche Flächenversiegelung gerade in sensiblen klimatischen Bereichen oder Überschwemmungsbereichen würde zu erheblichen Problemen führen“. (S. 14 ff)

Falls der Außenbereich dennoch Teil des Gesetzentwurfs bleibt, macht der Bundesrat behelfsmäßig noch folgenden Vorschlag, um die schlimmsten Konsequenzen abzuwenden:
„Zumindest sind drei elementare Anforderungen für verbindlich zu erklären: Das Gewährleisten einer aus- reichenden Erschließung (v. a. auch bezogen auf die Abwasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung), die Vereinbarkeit von größeren, raumbedeutsamen Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung sowie die Berücksichtigung von Klimawandelfolgen. Gerade letzteres ist vor dem Hintergrund der aktuellen Hitzeperioden sowie Starkregen- und Hochwasserereignisse der letzten Jahre unabkömmlich; dabei sind insbesondere auch die wasserrechtlichen Bestimmungen zu Überschwemmungsgebieten zu beachten“ (S. 18)

Kommunen

Anlässlich der Sachverständigen-Anhörung im Rahmen der öffentlichen Ausschusssitzung des Bauausschuss am 10.09.2025 haben sich neun Kommunen mit eigenen Forderungen zur BauGB-Novelle eingeschaltet.(Gemeinsame Stellungnahme der Kommunen) Darunter auch zwei die Unions-geführt sind (Bayreuth und Düsseldorf). Ein zentraler Punkt ist die Begrenzung des Anwendungsbereichs des neuen § 246 e auf den Innenbereich.
„der Außenbereich gegenüber der Innenentwicklung geschützt und vom „Bauturbo“ weitgehend ausgenommen wird,“
„Den „Bauturbo“ begrenzen: Außenbereiche sichern! Die Außenbereiche sind planungsrechtlich vor Bebauung geschützt, weil sie herausragende Funktionen für die Versorgung der Städte, z.B. für die Frischluft-, Trinkwasser-, Lebensmittel- oder Energieproduktion, übernehmen. Diese schützenswerten Belange dürfen nicht durch den „Bauturbo“ aufs Spiel gesetzt werden. Allein die „Außenbereiche im Innenbereich“ – meist innerstädtische, gut erschlossene Areale – sollten als Potentiale mit Hilfe des „Bauturbos“ gehoben werden können. Hingegen droht bei einer generellen Anwendungsmöglichkeit des „Bauturbos“ an Siedlungsrändern die Entstehung von Wohnsiedlungen ohne ausreichend Anschluss und Versorgung, die mit hohen Kosten nachgerüstet werden müssten“

Katholische und Evangelische Kirche

Die politischen Vertretungen der beiden Hauptkirchen in Deutschland haben sich ebenfalls zu Wort gemeldet. Der Außenbereich erfülle wichtige Aufgaben für die Gesellschaft, Wohnraum gehöre nicht dazu. Damit widerspreche die Bundesregierung dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung, so die Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro in Berlin) und des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union 03.09.2025.
„Dann würde der Anwendungsschwerpunkt des § 246e BauGB-E allerdings wohl im Außenbereich liegen. Gerade im Außenbereich sind aber Vorhaben des Wohnungsneubaus besonders problematisch, da dieser Bereich grundsätzlich von der Bebauung freigehalten werden und solchen Vorhaben Raum geben soll, die aufgrund ihrer Art und ihres Bedarfs auf den Außenbereich angewiesen sind. Die Wohnbebauung gehört nicht hierzu […] Somit kehrt § 246e BauGB-E letztlich die von uns vertretene Priorisierung des Bauens im Bestand und der Umnutzung von Nichtwohngebäuden vor dem Neubau auf versiegelten Flächen vor dem Neubau auf bisher unversiegelten Flächen um. Wir halten das aus den genannten ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen für verfehlt und für ein falsches Signal an die Bau- und Immobilienwirtschaft. Auch gesellschaftlich setzt § 246e BauGB-E so ein ungutes Zeichen.“ (S. 14)

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

“Angesichts der vorgeschlagenen weitreichenden Abweichungsmöglichkeiten vom geltenden Planungsrecht können wir allerdings nicht ausschließen, dass langfristige städtebauliche Ziele zur nachhaltigen, funktionalen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung der Kommunen konterkariert werden.
Die beabsichtigten Regelungen der §§ 246e, 31 Abs. 3 sowie 34 Abs. 3b BauGB-E stellen einen erheblichen Eingriff in die kommunale Planungs- und Steuerungshoheit dar. Sie werden absehbar mit langfristig höheren Folgekosten, städtebaulichen Fehlentwicklungen sowie einem deutlich wachsenden kommunalen Koordinierungsaufwand einhergehen.”

(2)    Stadt der kurzen Wege

Der Bauturbo ist aktuell nur für reine Wohngebäude zulässig. Damit verpufft ein Großteil des erhofften Beschleunigungseffekts. Gerade wenn Supermärkte aufstocken sollen, funktioniert das häufig nur mit einem Abriss und Ersatzneubau.
Daraus resultiert ein Mixed-Use-Objekt: oben wohnen, unten Einzelhandel. Aber genau diese gemischte Nutzung ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Verbände über alle Lager hinweg (Bauindustrie, Umweltverbände, ArchitektInnen, Handwerksverbände) fordern, dass auch Gebäude mit einem untergeordneten Gewerbeanteil zulässig sind. Damit wären innovative Bauprojekte möglich, die einen echten Mehrwert für alle AnwohnerInnen bieten.

Bauturbo: In diesem Punkt steht die CDU-Spitze ganz allein da

Die Reaktionen auf den Regierungsentwurf zum neuen Bauturbo zeigen, dass viele Akteure aus dem CDU/CSU-Lager die Öffnung des Außenbereichs kritisch sehen.

In der gestrigen Anhörung zum Bauturbo haben die Abgeordneten der Union betont, dass die BauGB-Novelle ein Gesetz für die Kommunen ist.

Paradoxerweise wird auf diese aber nicht gehört. Neun Städte, die in besonderem Maße von Wohnungsnot betroffen sind, haben sich anlässlich der Anhörung mit einer klaren Botschaft an die Bundesregierung gewandt: Der Außenbereich darf dem Bauturbo nicht zum Opfer fallen (Leipzig, 2025). Unter den mitzeichnenden Kommunen finden sich auch solche unter CDU- bzw. CSU-Führung.

Hintergrund: Die Regierung will die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich ohne Bebauungsplan ermöglichen. Die fachkundigen Berufsverbände sehen darin erhebliche Risiken für eine Zersiedlung der Landschaft und hohe Folgekosten für die Kommunen.

Der CDU/CSU-dominierte Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf ebenfalls harsche Kritik geübt (Bundesrat, 2025). Dass der Bundesrat sich mit einer Stellungnahme überhaupt einmischt, ist bemerkenswert. Bei nicht-zustimmungspflichtigen Gesetzen passiert dies nur äußerst selten (der Bauturbo muss nicht vom Bundesrat bestätigt werden). Formal haben die Länder also kein Mitspracherecht, aber sie haben in der Frage der Flächennutzung eine ausgeprägte Kompetenz. Sie sind verantwortlich für die Entwicklung der Regionalpläne, die als Grundlage für die Flächennutzungspläne der Kommunen fungieren. Sie wissen um die Nutzungskonkurrenzen und die diffizilen Abwägungsprozesse, wenn es um Flächeninanspruchnahme geht. Daher ist ihr Urteil von besonderer Bedeutung. Sie heben in ihrer Stellungnahme hervor, dass der sparsame Umgang mit Boden und der Schutz des Außenbereichs seit jeher ein fundamentaler Bestandteil des Baugesetzbuches ist. Insofern stellt der aktuelle Vorschlag einen Bruch mit der historischen Entwicklung des Gesetzes dar. Außerdem nehme die Schutzwürdigkeit des Außenbereichs über die Zeit weiter zu: Durch den Klimawandel häufen sich Extremwetterereignisse. Gerade bei extremen Niederschlägen ist der unversiegelte Außenbereich essenziell, um Regenwasser abzuführen und Überschwemmungen zu verhindern oder abzuschwächen. Dass dem Bundesrat ein Nachsteuern in diesem Punkt ein besonderes Anliegen ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass er vier konkrete Formulierungen anbietet, die den Schutz des Außenbereichs gewährleisten.

Dabei richtet sich die Kritik nicht gegen die Zielsetzung des Gesetzentwurf – im Gegenteil: Alle Akteure befürworten die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Jedoch haben die Erfahrungen mit dem inzwischen ungültigen §13b BauGB gezeigt, dass beschleunigte Verfahren für den Außenbereich vor allem genutzt werden, um Einfamilienhäuser in ländlichen Gebieten zu genehmigen. Es ist zu befürchten, dass sich das Gleiche bei dem § 246e (Bauturbo) im Außenbereich wiederholen wird: Hohe Erschließungskosten, Bausünden, Schwächung der Klimaresilienz, Verlust von landwirtschaftlichen Flächen, hohe volkswirtschaftliche Kosten für die Gesellschaft, fehlende Anbindung an den ÖPNV, bei Wirkungslosigkeit in Bezug auf den Wohnraummangel.

Auch der Deutsche Bauernverband, der der CDU/CSU traditionell nahesteht, sieht in der Öffnung des Außenbereichs durch den Bauturbo eine Fehlentwicklung (DBV, 2025). Für sie ist das Bekenntnis zu dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ ein wichtiger Grundsatz. In einer Berechnung des Thünen-Instituts wird befürchtet, dass bis 2030 weitere 300.000 ha Ackerfläche verloren gehen werden. Hier braucht es also einen Paradigmenwechsel und eine Kehrtwende. Mit der Öffnung des Außenbereichs werde der „Flächenfraß“ aber weiter befeuert. Der Bauernverband unterstreicht, dass eine alternative Siedlungspolitik möglich ist und bezieht sich dabei auf eine Studie, die berechnet hat, dass es in deutschen Ballungsgebieten Wohnraumreserven im Bereich zwischen 2,3 – 2,7 Millionen Wohneinheiten gibt, welche durch bessere Bedingungen fürs Bauen im Bestand erschlossen werden können (TU Darmstadt, 2019). Der Zugriff auf den Außenbereich sei also nur in begründeten Ausnahmefällen berechtigt, und dürfe nicht weiter erleichtert werden.

Die einzige Lobbygruppe, die die CDU-Spitze in ihren Außenbereich-Experimenten unterstützt ist, wenig überraschend, die Bauindustrie. Für sie ist nur entscheidend, dass gebaut wird. Wo und für wen gebaut wird, ist für sie irrelevant. Hier gehen allgemeine Interessen und Partikularinteressen eben weit auseinander. Aufgabe der Politik ist es aber nicht, die Erwartung einer spezifische Klientel zu erfüllen, sondern die beste Lösung für die Gesamtbevölkerung zu entwickeln.

Am Ende bleibt ein unschöner Verdacht: Vielleicht geht es der CDU-Spitze gar nicht darum den Wohnungsmangel zu beheben, sondern nur darum, dass sie mehr Wohnungen baut als die Vorgängerregierung.

Das ist aber eine rein symbolische Ebene und wird den Herausforderungen auf der Sachebene nicht gerecht. Dass eine bessere räumliche Steuerung geboten ist, zeigen nicht zuletzt die Zahlen von empirica: Demnach findet 40% der Bauaktivität in übersättigten Märkten statt (Capital, 2024).

In der BauGB-Novelle steckt jedoch großes Potenzial: Falls die CDU-Spitze beim Schutz des Außenbereichs nachsteuert, kann die BauGB-Novelle einen essenziellen Beitrag dazu leisten, dass das dringend benötigte Bauen im Bestand einfacher und schneller wird. In der gestrigen Anhörung nannte z.B. der Jura-Professor Hellriegel die Änderungen im Bereich der TA Lärm gar revolutionär. Diese ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Gewerbegebieten und heranrückender Wohnbebauung.