Plattenbau neu gedacht: Wie das Konzept des Nukleus-Wohnens den Bestand transformieren könnte

Unser Politischer Referent, Philipp George,hat mit Yanik Wagner (Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der RWTH Aachen) über ein Forschungsprojekt gesprochen, das neue Wege im Umgang mit bestehendem Wohnraum untersucht. Im Zentrum steht das Konzept des Nukleus-Wohnens, das erstmals vom Neubau auf den Bestand übertragen wird – konkret in einem Plattenbau in Leipzig. Dort wird erprobt, wie flexible Grundrisse und gemeinschaftliche Nutzung helfen können, Wohnraum effizienter und anpassungsfähiger zu organisieren – zwischen individueller Rückzugsoption und gemeinschaftlichem Leben.

Philipp George (PG): Sie sprechen in Ihrem Projekt von „Nukleus-Wohnen“. Der Begriff erinnert an andere kollektive Wohnformen wie das Cluster-Wohnen, unterscheidet sich aber offenbar in einem entscheidenden Punkt. Worin besteht dieser Unterschied – und warum ist es Ihnen wichtig eine neue Begrifflichkeit zu prägen?

Yanik Wagner (YW): Der Begriff „Nukleus“ ist tatsächlich sehr bewusst gewählt. Der zentrale Unterschied zum Cluster-Wohnen liegt in der Definition der kleinsten Einheit. Während beim Cluster-Wohnen häufig ein einzelnes Zimmer mit Bad und vielleicht einer kleinen Teeküche den Kern bildet, ist der Nukleus bei uns eine vollständige, eigenständige Wohnung. Das bedeutet: ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Bad und ein Schlafzimmer. Diese Einheit ist die „Rückfalloption“ – sie funktioniert unabhängig, ohne dass Gemeinschaft notwendig wäre.

Alles, was darüber hinausgeht, ist flexibel zuschaltbar: zusätzliche Zimmer, gemeinschaftlich genutzte Räume oder erweiterte Flächen. Diese Erweiterungen können hinzugefügt, aber auch wieder reduziert werden. Damit entsteht eine Wohnform, die zwischen Individualität und Gemeinschaft oszilliert, ohne dass eine Seite dauerhaft dominiert. Genau diese Reversibilität – die Möglichkeit, sich jederzeit auf den eigenen Kern zurückzuziehen – unterscheidet das Konzept grundlegend von anderen kollektiven Wohnmodellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Übertragbarkeit. Während viele innovative Wohnkonzepte im Neubau entstehen, lag unser Fokus von Anfang an darauf, das Prinzip auf den Bestand anzuwenden. Das ist auch das eigentliche Novum unseres Projekts: Wir untersuchen nicht nur, wie man neu bauen könnte, sondern wie bestehende Gebäude transformiert werden können. Der Plattenbau ist dabei ein Untersuchungsfeld – aber keineswegs das einzige, auf das sich das Konzept beschränkt.


PG: Ihr aktuelles Forschungsprojekt findet in einem Plattenbau in Leipzig-Grünau statt. Warum gerade dieser Kontext – und welche Rolle spielt der Plattenbau für Ihre Forschung?

YW: Wichtig ist zunächst zu sagen, dass der Plattenbau nicht unser Ausgangspunkt war, sondern eher eine von mehreren Typologien, die wir untersucht haben. Wir haben uns gefragt: In welchen Bestandsgebäuden lässt sich das Prinzip des Nukleus-Wohnens mit vergleichsweise geringem baulichen Aufwand umsetzen? Dabei haben wir sehr unterschiedliche Typologien betrachtet – vom Berliner Blockrand über Nachkriegsarchitektur bis hin zu Wohnbauten in der Schweiz.

Der Plattenbau hat sich dann aus mehreren Gründen als besonders geeignet erwiesen. Einerseits wegen seiner seriellen Struktur: klare Grundrisse, repetitive Einheiten, eine gewisse Robustheit. Andererseits auch, weil er gesellschaftlich stark aufgeladen ist und zugleich in großer Zahl existiert. Das verleiht ihm einen repräsentativen Charakter, auch wenn wir nicht primär mit statistischen Größen argumentieren, sondern eher aus einer typologischen Perspektive.

Der konkrete Kontext in Leipzig-Grünau ist zudem eng mit der Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Lipsia verbunden, der die Gebäude gehören. Ursprünglich war vorgesehen, alle vier Häuser abzureißen. Zwei wurden bereits zurückgebaut, bevor die Strategie überdacht wurde. Die verbleibenden zwei Gebäude dienen nun als Experimentierraum.

Das bedeutet auch: Wir arbeiten mit leergezogenen Häusern. Es gibt keine bestehende Bewohnerschaft, die wir transformieren, sondern wir schaffen bewusst ein Labor. Diese Laborhaftigkeit ist entscheidend für unsere Forschung. Sie erlaubt es uns, Dinge auszuprobieren, ohne unmittelbar unter dem Druck zu stehen, eine sofortige Lösung für den Standort zu liefern.


PG: Inwiefern spielt dabei das Thema Unter- und Überbelegung eine Rolle?

YW: Eine sehr zentrale Rolle. Eine grundlegende These – bewusst zugespitzt formuliert – lautet: Wenn wir den bestehenden Wohnraum bedarfsgerechter verteilen würden, müssten wir deutlich weniger neu bauen.

In vielen Städten beobachten wir parallel zwei Phänomene: Unterbelegung und Überbelegung. Es gibt Haushalte, die in zu großen Wohnungen leben, weil ein Umzug ökonomisch oder organisatorisch nicht attraktiv ist. Gleichzeitig gibt es Menschen, die aus finanziellen Gründen auf zu engem Raum wohnen müssen. Diese Dysbalance ist strukturell bedingt und wird durch den gegenwärtigen Dynamiken auf dem Wohnungsmarkt eher verstärkt als ausgeglichen.

Das Nukleus-Wohnen setzt genau hier an. Durch die flexible Zuschaltbarkeit von Räumen können Wohnflächen dynamisch angepasst werden – ohne dass Menschen ihre Wohnung komplett aufgeben müssen. Ein Paar kann beispielsweise zunächst nur den Nukleus bewohnen und später zusätzliche Räume hinzunehmen, wenn sich die Lebenssituation ändert. Umgekehrt können Räume wieder abgegeben werden, ohne dass ein Umzug notwendig ist.


PG: Können Sie beschreiben, wie eine solche Nutzungseinheit konkret organisiert ist – und wie viele Menschen dort idealerweise leben?

YW: Wir arbeiten mit sogenannten Nutzungseinheiten, die mehrere Nuklei und zusätzliche Individualräume umfassen. Ein Nukleus ist, wie gesagt, eine vollständige Wohnung. Ergänzt wird er durch Räume, die über einen gemeinsamen Flur erschlossen sind und flexibel zugeordnet werden können.

Im ersten Testlauf nutzen wir eine Einheit mit fünf Nuklei und acht zusätzlichen Zimmern. Wir rechnen aktuell mit etwa ca. 15 Personen, die dort gleichzeitig wohnen werden. Die Teilnehmenden sind aufgefordert einmal pro Woche an einer Art WG-Abend teilzunehmen, um organisatorische Fragen des Zusammenlebens zu klären.

Uns interessiert gerade die Vielfalt: Paare, Familien, Einzelpersonen, temporäre Wohnformen. Es kann sein, dass zwei Personen einen Nukleus teilen und zusätzlich ein Zimmer nutzen. Es kann aber auch sein, dass jemand nur ein Einzelzimmer bewohnt und sich Küche oder Bad mit anderen teilt. Oder dass komplexere Familienmodelle entstehen, in denen sich Betreuung und Anwesenheit abwechseln.

Diese Offenheit ist gewollt – aber sie macht das System auch komplex. Daher rührt die Motivation, die entstehenden Dynamiken zu dokumentieren und wissenschaftlich zu untersuchen.


PG: Wo ist das Projekt angesiedelt und wer sind die Kooperationspartner?

YW: Das Projekt ist am „Lehrstuhl für Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens“ der RWTH Aachen angesiedelt und wird von dort koordiniert. Ein zentraler Bestandteil sind mehrere Promotionsvorhaben, die sich jeweils mit spezifischen Aspekten des Projekts beschäftigen – etwa Akustik, Küchen, Bäder, Türen oder die Frage der Wohnungsgrenze.

Eine weitere Initiatorin des Projektes ist die Architektin Reem Almannai. Sie war bereits am Neubauprojekt „San Riemo“ in München beteiligt, wo das Nukleus-Prinzip erstmals umgesetzt wurde, und bringt diese Erfahrung nun in die Forschung ein. Zudem unterrichtet sie auch an der Universität Liechtenstein. Ihre Studierenden sind ebenso wie unsere Studierenden an der RWTH Aachen bei der baulichen Umsetzung des Wohndemonstrators mit beteiligt.


PG: Wie gehen Sie methodisch vor, um die sozialen und räumlichen Dynamiken zu erfassen?

YW: Wir bewegen uns methodisch in einem hybriden Feld. Klassische architektonische Forschung allein reicht hier nicht aus. Deshalb arbeiten wir mit einem Mixed-Methods-Ansatz, der qualitative und quantitative Verfahren kombiniert.

Ein Teil der Forschung basiert auf Interviews, Workshops und Beobachtungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind dabei explizit als Proband*innen eingebunden. Sie nehmen an regelmäßigen Treffen teil, reflektieren ihre Wohnsituation und geben Feedback zu spezifischen Fragestellungen.

Parallel dazu gibt es auch messbare Komponenten – etwa im Bereich der Akustik. Hier arbeiten wir mit Sensorik und naturwissenschaftlichen Methoden, um objektive Daten zu erfassen.

Wichtig ist uns dabei, nicht nur isolierte Aspekte zu betrachten, sondern auch das Gesamtgefühl des Wohnens. Fragen wie „Fühlen Sie sich wohl?“ oder „Wie erleben Sie das Zusammenleben?“ sind genauso relevant wie konkrete Messwerte. Denn letztlich geht es darum zu verstehen, wie räumliche Strukturen soziale Prozesse beeinflussen.


PG: Inwiefern werden Studierende in das Projekt einbezogen?

YW: Die Studierenden sind ein wichtiger Bestandteil des Projekts. Sie sind von Anfang an in den Prozess eingebunden und unterstützen uns in der baulichen und betrieblichen Umsetzung. Das bedeutet, sie arbeiten nicht nur theoretisch an Konzepten, sondern setzen diese auch praktisch um und beobachten anschließend, wie sie sich im Alltag bewähren.

Ein Teil der baulichen Interventionen – insbesondere im Bereich der Ausstattung der Wohnungen – wird von Studierenden mitentwickelt und realisiert. Die Studierenden erleben Architektur nicht als abstrakten Entwurf, sondern als reale Praxis im Bestand – mit allen Konsequenzen, Rückkopplungen und auch Widersprüchen, die daraus entstehen.


PG: Wann würden Sie das Projekt als Erfolg bezeichnen?

YW: Wenn es uns gelingt, eine funktionierende Wohnsituation herzustellen, in der Menschen über längere Zeit gerne zusammenleben und wir daraus belastbare Schlüsse ziehen können, dann ist das ein Erfolg.

Dabei schließen wir Scheitern ausdrücklich mit ein. Wenn Konflikte entstehen, wenn bestimmte Konstellationen nicht funktionieren oder wenn wir nachjustieren müssen – dann sind das keine Misserfolge, sondern wichtige Erkenntnisse.

Langfristig geht es darum, Prinzipien zu entwickeln, die über das konkrete Projekt hinaus wirken. Wenn wir zeigen können, dass das Nukleus-Wohnen im Bestand funktioniert – und unter welchen Bedingungen –, dann haben wir einen Beitrag geleistet, der weit über den Plattenbau in Leipzig hinausreicht.


PG: Herr Wagner ich danke für das Gespräch!

Aktuelle Informationen zu dem Forschungsprojekt finden Sie hier: https://nukleuswohnen.site/

Yanik Wagner Architekt M.A. UdK Berlin Wissenschaftlicher Mitarbeiter RWTH Aachen Lehrstuhl und Institut für Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens

Bildnachweis: Nina Vollbracht

Yanik portrait

„Viele wissen gar nicht, welche Parkplätze es in ihrem Gemeindegebiet gibt“

Vanessa Dunker und Dr. Bastian Lange haben im Interview mit unserem Referenten, Philipp George, über die Ergebnisse ihrer Studie „Transformation großflächiger Parkplätze“ gesprochen.


Können Sie die Haupterkenntnisse der Studie zusammenfassen?

Vanessa Dunker: Wir haben untersucht, welche bislang ungenutzten Flächenpotenziale es für einen nachhaltigen Stadtumbau gibt, mit Fokus auf großflächige Parkplätze. In drei Modellkommunen (Görlitz, Ulm, Dortmund) haben wir zunächst systematisch erfasst, wo diese Flächen liegen, wie groß sie sind und welche Rahmenbedingungen dort gelten – etwa in Bezug auf Lage, Schutzgebiete, Bodenrichtwerte oder demografische Entwicklung.

Am Ende zeigte sich ein sehr großes Potenzial. Nur sehr wenige Parkplätze wiesen keinerlei Transformationsmöglichkeiten auf. Auf fast allen Flächen ließen sich zumindest Teilpotenziale identifizieren, etwa für Entsiegelung oder alternative Nutzungen. Ob Wohnbebauung sinnvoll ist, hängt stark vom jeweiligen Standort ab.

Welche Rolle spielte die Eigentümerstruktur für eine mögliche Nachnutzung?

Vanessa Dunker: Direkte Informationen zu Eigentumsverhältnissen waren datenbedingt nur eingeschränkt verfügbar. Wir konnten uns jedoch über die Lage der Parkplätze annähern. Flächen in Gewerbegebieten oder bei Supermärkten lassen sich eher gewerblichen Eigentümern zuordnen, was die Nachnutzungsmöglichkeiten beeinflusst. Wohnungsbau ist dort häufig nicht geeignet.

Im weiteren Projektverlauf haben wir je Kommune drei Parkplätze ausgewählt, an denen konkrete Nachnutzungsszenarien exemplarisch durchgespielt wurden. Für die Kommunen war es dabei deutlich einfacher, mit Flächen im kommunalen Eigentum zu arbeiten.

Bastian Lange: Wichtig war uns, den Kommunen nicht nur Daten zu liefern, sondern einen Lernprozess anzustoßen. In einem gemeinsamen Dialog wurden zahlreiche potenzielle Flächen priorisiert und drei Standorte ausgewählt, an denen konkrete Ideen entwickelt wurden. Ziel war es, die Kommunen zu befähigen, selbst mit diesen Erkenntnissen weiterzuarbeiten.

Gerade bei gewerblichen Parkplätzen in Randlagen zeigt sich, dass oft keine Neubauten nötig sind. Funktionsanreicherungen, Kooperationen zwischen Nutzenden oder Teilentsiegelungen können bereits große Effekte erzielen.

Gab es etwas, das Sie besonders überrascht hat?

Vanessa Dunker: Überraschend war für mich vor allem das Ergebnis unserer bundesweiten Online-Umfrage. Viele Kommunen wissen nicht, welche – insbesondere großen – Parkplätze es in ihrem Gemeindegebiet überhaupt gibt. Die Datenlage ist sehr uneinheitlich, systematische Bestandsaufnahmen fehlen häufig.

Bastian Lange: Mich hat positiv überrascht, dass es in anderen europäischen Ländern bereits viele umgesetzte Beispiele gibt, etwa in Frankreich. Negativ überrascht haben mich hingegen die großen, versiegelten und oft wenig genutzten Parkflächen am Stadtrand deutscher Städte, die bislang kaum im Fokus stehen.

Wie haben Sie die Zusammenarbeit mit den Kommunen erlebt?

Vanessa Dunker: Die intensive Zusammenarbeit mit den Kommunen erstreckte sich über etwa ein Jahr. Alle beteiligten Kommunen nahmen freiwillig teil und haben sehr engagiert mitgearbeitet, auch wenn die personellen und fachlichen Ressourcen unterschiedlich waren.

Bastian Lange: Entscheidend war der dialogische Ansatz. Ziel war nicht, den Kommunen Lösungen vorzusetzen, sondern gemeinsam Perspektiven zu entwickeln. Am Ende sollten sie konkrete Flächen und Nutzungsideen benennen können, die als Grundlage für politische Diskussionen dienen.

Welche Wohnraumpotenziale haben Sie exemplarisch ermittelt?

Vanessa Dunker: Für Dortmund haben wir ein theoretisches Maximalpotenzial von rund 8.800 Wohneinheiten ermittelt. Diese Zahl ist bewusst hoch angesetzt, da rechtliche Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt wurden. Realistisch umsetzbar wäre deutlich weniger, dennoch zeigt die Zahl die Größenordnung des Potenzials.

Haben die meisten Kommunen eine systematische Parkplatzstrategie?

Bastian Lange: Eine eigenständige, strategische Herangehensweise an Parkplatztransformationen sehe ich bislang kaum. Parkplätze tauchen zwar in anderen Strategien auf, werden aber selten systematisch betrachtet.

Ist die Methodik auf andere Kommunen übertragbar?

Vanessa Dunker: Die Methodik ist öffentlich zugänglich und grundsätzlich übertragbar. Sie setzt jedoch voraus, dass Kommunen über entsprechende personelle und fachliche Kapazitäten verfügen.

Bastian Lange: Es handelt sich nicht um ein einfaches digitales Tool, sondern um einen Leitfaden. Eine weitergehende Aufbereitung oder Begleitung könnte ein nächster Schritt sein.

Wie schätzen Sie die Möglichkeiten ein, auf Parkplätzen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

Bastian Lange: Die Potenziale sind grundsätzlich identifizierbar. Gleichzeitig befinden wir uns derzeit in einem extrem herausfordernden Umfeld für preisgedämpften Wohnungsbau. Die stark gestiegenen Material- und Baukosten betreffen den gesamten Markt.

Vanessa Dunker: In der Begleitpublikation haben wir auch Best-Practice-Beispiele aufgenommen, die sich mit günstiger Wohnraumschaffung befassen – etwa die Dante-Bauten in München. Solche Projekte können wichtige Impulse liefern, wie bezahlbarer Wohnraum realisiert werden kann.


Hier gelangen Sie zur Studie:

Bohnet, M.; Dunker, V.; Gutsche, S.; Haas, J.; Lange, B.; Panzenböck, E.; Weinmann, A., 2025: Transformation großflächiger Parkplätze: Erfassung, Bewertung und Potenziale für den nachhaltigen Stadtumbau. Herausgeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor- schung (BBSR). BBSR-Online-Publikation 54/2025. Bonn.

Und hier zur Begleitpublikation:

Transformation großflächiger Parkplätze – Gute Beispiele für den nachhaltigen Stadtumbau

Das Interview gibt es auch als Langversion.


Dr. Bastian Lange ist Inhaber und Gründer des Stadtplanungsbüros Multiplicities. Er lehrt als Privatdozent an der Humbold-Universität Berlin, ist seit 2021 Fellow im Institut für ökologische Wirtschaftsforschung gGmbH in Berlin und seit 15.12.2025 berufenes Mitglied der Akademie für Raumentwicklung in der Leibnizgemeinschaft (ARL), Hannover. (www.bastianlange.de / www.multiplicities.de)

Ausgeschnitten Bastian Lange

Vanessa Dunker studierte Raumplanung mit der Vertiefungsrichtung Städtebau an den Technischen Universitäten Kaiserslautern und Dortmund. Seit 2020 arbeitet sie bei Gertz Gutsche Rümenapp (GGR), einem interdisziplinären Büro für integrierte Stadt-, Verkehrs- und Regionalentwicklung. Dort befasst sie sich mit der Analyse von Innenentwicklungspotenzialen sowie deren modellgestützter Bewertung in Verkehrsmodellen. Bildnachweis: Moritz Brandner

Zugeschnitten vanessa dunker

„In manchen Kommunen gab es mehrere Dutzend, teilweise sogar Hunderte potenzielle Transformationsflächen“

Vanessa Dunker und Dr. Bastian Lange haben im Interview mit unserem Referenten, Philipp George, über die Ergebnisse ihrer Studie „Transformation großflächiger Parkplätze“ gesprochen.


Können Sie die Haupterkenntnisse der Studie zusammenfassen?

Vanessa Dunker: Aus methodisch-quantitativer Sicht haben wir untersucht, welche bislang ungenutzten Flächenpotenziale es für einen nachhaltigen Stadtumbau gibt. Im Fokus standen großflächige Parkplätze. In drei Modellkommunen haben wir zunächst eine systematische Bestandsaufnahme vorgenommen: Wie viele dieser Flächen gibt es überhaupt, wo liegen sie und wie lassen sie sich einordnen?

Dabei haben wir unterschiedliche Eigenschaften erfasst – etwa Flächengröße und Lage, aber auch weitere Parameter wie Schutzgebiete, Bodenrichtwerte oder die demografische Entwicklung. Uns war wichtig zu prüfen, ob es überhaupt einen Bedarf etwa für Wohnungsbau gibt. Am Ende sind wir auf ein sehr großes Potenzial gestoßen. In den Modellkommunen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Parkplätze weiterzuentwickeln oder funktional zu optimieren.

Auffällig war, dass nur sehr wenige Parkplätze komplett ohne Transformationspotenzial waren. Auf fast allen Flächen ließen sich zumindest Ansätze finden – etwa Entsiegelung oder alternative Nutzungen. Ob dort Wohnbebauung sinnvoll ist, hängt stark vom Standort ab und unterscheidet sich von Fläche zu Fläche.

Sie haben bereits Kriterien angesprochen. Welche Rolle spielte es, ob ein Parkplatz gewerblich genutzt wird? Und wie wichtig ist die Eigentümerstruktur für eine mögliche Nachnutzung?

Vanessa Dunker: Die Analyse der Eigentümerstruktur war datenbedingt nur eingeschränkt möglich. Wir haben unter anderem OpenStreetMap- und ALKIS-Daten sowie kommunale Parkplatzkataster ausgewertet, sofern diese vorlagen. Direkte Informationen zu Eigentumsverhältnissen waren darin meist nicht enthalten.

Was wir jedoch machen konnten, war eine Annäherung über die Lage der Parkplätze. Befinden sich Flächen etwa in Gewerbegebieten oder bei Supermärkten, lassen sie sich eher gewerblichen Eigentümern zuordnen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Transformationspotenziale. Parkplätze in einem klar gewerblichen Umfeld sind beispielsweise meist nicht für Wohnungsbau geeignet. Im weiteren Projektverlauf haben wir je Kommune drei Parkplätze ausgewählt, um konkrete Nachnutzungsstrategien exemplarisch durchzuspielen. Für die Kommunen war es dabei deutlich einfacher, mit Flächen zu arbeiten, die sich in kommunalem Eigentum befinden. Das war ein wichtiger Aspekt für die Auswahl.

Bastian Lange: Ergänzend dazu war wichtig, dass wir den Kommunen nicht nur Daten geliefert haben, sondern einen Lernprozess angestoßen haben. Es ging darum, wie man mit solchen Informationen grundsätzlich umgeht, welche Fragestellungen sich daraus ergeben und welche bestehenden Denk- und Lösungswege möglicherweise hinterfragt werden müssen.

In manchen Kommunen gab es mehrere Dutzend, teilweise sogar Hunderte potenzielle Transformationsflächen. In einem Dialogprozess wurden diese gemeinsam priorisiert und schließlich drei Standorte je Kommune ausgewählt, an denen wir mit den Kommunen konkrete Lösungen entwickelt haben. Ziel war es, die Kommunen zu befähigen, selbst Autorinnen und Autoren dieser Transformation zu werden – nicht bloß Teilnehmende eines geförderten Forschungsprojekts des Bundes.

Gerade bei gewerblichen Parkplätzen in Randlagen zeigt sich, dass häufig nicht großflächig neu gebaut werden muss. Oft reichen Funktionsanreicherungen, Kooperationen zwischen Nutzenden oder Teilentsiegelungen. In Ulm etwa wurde deutlich, dass benachbarte große Parkflächen durch Zusammenarbeit erhebliche Flächen freisetzen könnten. Mobilitätskonzepte, Ladeinfrastruktur, lokale Energieproduktion oder Versickerungsflächen spielen dabei eine wichtige Rolle.

Gab es etwas, das Sie besonders überrascht hat?

Vanessa Dunker: Überraschend war für mich vor allem das Ergebnis unserer bundesweiten Online-Umfrage. Wir haben über 4.000 Kommunen angeschrieben und rund 900 Rückmeldungen erhalten. Viele Kommunen wissen schlicht nicht, welche – insbesondere großflächigen – Parkplätze es in ihrem Gemeindegebiet überhaupt gibt.

Die Datenlage ist sehr uneinheitlich, gerade in kleinen und mittelgroßen Städten fehlen häufig Kataster oder systematische Bestandsaufnahmen. Auch Open-Source-Daten wie OpenStreetMap sind vielerorts kaum bekannt oder werden nicht genutzt. Gleichzeitig zeigte sich erneut, dass nur sehr wenige Parkplätze gar kein Transformationspotenzial aufweisen.

Bastian Lange: Mich hat positiv überrascht, dass es in vielen europäischen Städten bereits zahlreiche kleinmaßstäbliche und gut funktionierende Lösungen gibt – etwa in Frankreich. Dort werden Verdichtung, Entsiegelung und Klimaanpassung nicht nur diskutiert, sondern umgesetzt. Deutschland ist hier eher zurückhaltend.

Negativ überrascht haben mich hingegen die riesigen, versiegelten und oft schwach ausgelasteten Parkflächen am Stadtrand deutscher Städte. Diese Flächen liegen häufig außerhalb des Aufmerksamkeitsbereichs von Eigentümern und Kommunen, obwohl sie stadtklimatisch und räumlich problematisch sind. Während in Innenstädten das Bewusstsein für Veränderung wächst, bleiben diese suburbanen Räume vielfach vernachlässigt.

Sie haben mit drei Kommunen zusammengearbeitet. Die Studie wurde im Auftrag des BBSR durchgeführt, beteiligt waren mehrere Büros. Wie haben Sie die Zusammenarbeit erlebt? Wie lange lief das Projekt und wie waren die Kommunen eingebunden?

Vanessa Dunker: Die Studie lief von Juni 2023 bis Dezember 2025 bis zur Veröffentlichung der Publikation. Die intensive Arbeitsphase mit den Kommunen erstreckte sich vor allem von Anfang 2024 bis Ende 2024, also etwa über ein Jahr.

Auftraggeber waren das BBSR und das BMWSB. Die Zusammenarbeit lief aus meiner Sicht so, wie man es von einem Forschungsauftrag erwartet. Ein Vorteil war, dass die Kommunen freiwillig teilgenommen haben. Wir haben im Vorfeld geprüft, welche Kommunen grundsätzlich geeignet sind – etwa ob es dort mehr als zehn großflächige Parkplätze gibt, aber auch, ob Bereitschaft zur Mitarbeit und personelle Kapazitäten vorhanden sind. Gemeinsam mit Herrn Lange haben wir ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei wurde schnell deutlich, dass es Unterschiede in Expertise und Ressourcen gab. Insgesamt würde ich aber sagen, dass alle beteiligten Kommunen sehr engagiert mitgearbeitet haben.

Bastian Lange: Ich würde das gerne ergänzen. Aus meiner Sicht war es ein echtes Herzensprojekt des BMWSB, endlich belastbare Zahlen zu diesem Thema zu bekommen. Viele spüren, dass großflächige Parkplätze ein enormes Transformationspotenzial haben – gleichzeitig war es fast beschämend zu sehen, wie schwach die Datenbasis bislang ist. Dieser Impuls kam klar aus dem Ministerium und wurde vom BBSR getragen.

Ich habe schon mehrere Projekte mit beiden Institutionen umgesetzt und habe die Zusammenarbeit als sehr positiv, neugierig und unterstützend erlebt. Natürlich gab es bei den Kommunen anfangs auch Vorbehalte – nach dem Motto: Jetzt kommt der Bund, jetzt kommen die Expertinnen und Experten. Da brauchte es Überzeugungsarbeit.

Entscheidend war aber, dass wir immer dialogisch gearbeitet haben: ohne erhobenen Zeigefinger, sondern mit Angeboten. Ziel war Selbstermächtigung der Kommunen. Am Ende sollten sie nicht nur sagen können, sie waren Teil eines Projekts, sondern konkret drei Flächen benennen, für die es Skizzen, Nutzungsideen und Diskussionsgrundlagen gibt – etwa für politische Gremien oder eine öffentliche Debatte.

Uns war wichtig, nicht bei der Analyse stehen zu bleiben. Die Datenlage ist jetzt besser, aber die Zeit drängt. Künftig könnte man stärker in Richtung Reallabore und Umsetzungsbegleitung gehen. Dafür sind andere Kompetenzen nötig, aber die Grundlage ist gelegt.

Sie haben unter anderem mit Dortmund zusammengearbeitet. Welche Wohnraumpotenziale haben Sie dort ermittelt?

Vanessa Dunker: Für Dortmund haben wir ein theoretisches Potenzial von rund 8.800 Wohneinheiten ermittelt. Darin enthalten sind Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie besondere Typologien wie Wohnen über Supermärkten oder in der Nähe von Versorgungsgebäuden.

Diese Zahl ist bewusst hoch angesetzt, da wir beispielsweise keine Bebauungspläne berücksichtigen konnten. Alle potenziell geeigneten Parkplätze wurden zunächst einbezogen. Realistisch betrachtet wird die tatsächlich umsetzbare Zahl deutlich geringer ausfallen, da natürlich nicht alle Flächen für Wohnbebauung transformiert werden. Die 8.800 Wohneinheiten beschreiben daher ein theoretisches Maximalpotenzial.

Haben die meisten Kommunen eine systematische Parkplatzstrategie?

Bastian Lange: Ich würde vorsichtig bezweifeln, dass es vielerorts eine dezidierte Parkplatz-Transformationsstrategie gibt. Parkplätze tauchen durchaus in Klimaanpassungs- oder Flächenstrategien auf – etwa unter den Stichworten Entsiegelung oder Flächenoptimierung. Aber eine eigenständige, strategische Herangehensweise an das Thema Parkplatztransformation sehe ich bislang kaum.

Ist das Modell Open Source und können andere Kommunen davon profitieren?

Vanessa Dunker: Grundsätzlich kann jede Kommune mit der veröffentlichten Methodik arbeiten. Wir haben keine Software entwickelt, sondern einen methodischen Ableitungsweg beschrieben, der auf Tabellen- und Bewertungsebene funktioniert.

Der erste Schritt besteht darin, zu prüfen, welche Daten in der Kommune überhaupt vorhanden sind, wo Lücken bestehen und wie diese geschlossen werden können. Die weiteren Schritte sind in der Methodikpublikation beschrieben. In diesem Sinne ist das Modell offen zugänglich. Ob eine Kommune über die personellen und fachlichen Kapazitäten verfügt, ist natürlich eine andere Frage. Die Publikation ist öffentlich, jede Kommune kann sie nutzen und den Ansatz auf das eigene Gemeindegebiet übertragen.

Bastian Lange: Ergänzend dazu würde ich sagen: Der methodische Leitfaden ist da, aber Usability und digitale Zugänglichkeit waren nicht das Ziel des Projekts. Es handelt sich nicht um ein „Click-to-Result“-Tool wie es etwa bei CO₂-Rechner angelegt ist.

Gleichzeitig wäre es ein spannender nächster Schritt, diese nun vorhandene Methodik nutzerfreundlicher aufzubereiten – etwa über kommunale Verbände. Open Source ist dabei wichtig, aber man muss anerkennen, dass solche Prozesse in komplexen Verwaltungssystemen Begleitung brauchen: Schulungen, Workshops, Feedbackschleifen. Das war nicht Teil des Projekts, könnte aber darauf aufbauen.

Inwiefern haben Sie die Potenziale für ganz Deutschland analysiert?

Vanessa Dunker: Eine bundesweite Hochrechnung war ursprünglich gewünscht, konnte im Projekt aber nicht umgesetzt werden. Die Datenlage ist zwischen den Kommunen zu unterschiedlich, um belastbare Aussagen für ganz Deutschland zu treffen.

Wie geht man auf private Parkplatzeigentümerinnen und -eigentümer zu, wenn das Potenzial zwar da ist, die Kommune aber keinen direkten Zugriff hat?

Bastian Lange: An dieser Stelle endete unser Mandat weitgehend. Klassisch würde man zunächst das Gespräch suchen, die Ergebnisse vorstellen, auf Notwendigkeiten hinweisen und gute Beispiele zeigen. Gerade in Ulm gab es sehr große, nebeneinanderliegende Flächen mit geringer Auslastung, bei denen Kooperationen zwischen Eigentümern naheliegen würden. Ob private Eigentümer oder Gewerbetreibende bereit sind, sich darauf einzulassen, hängt stark von Kostenfragen ab: Was fällt weg? Welcher Mehrwert entsteht? Welche Investitionen sind nötig? Das sind komplexe Abwägungen. Eine vertiefte Fallstudie dazu konnten wir im Rahmen des Projekts nicht leisten. Die Kommunen sind nun aber deutlich besser gerüstet, um diesen Dialog zu führen

Wenn wir zwei Ebenen höher gehen: Was müsste sich aus Ihrer Sicht am bundesrechtlichen Rahmen ändern, damit die erkundeten Transformationswege schneller und einfacher umgesetzt werden können?

Bastian Lange: Ich glaube, das Thema darf nicht allein von der Freiwilligkeit privater Akteure abhängen. Es braucht Hebel auf Seiten der öffentlichen Hand – insbesondere über Regulierung und Bepreisung von Parkraum. Raum und Boden müssen stärker als gemeinwohlrelevante Ressourcen behandelt werden, deren Nutzung auch entsprechend bepreist wird.

Parken müsste insgesamt teurer werden, Parkraumbewirtschaftung müsste deutlich ausgeweitet werden – das betrifft auch den öffentlichen Straßenraum. In Deutschland ist das Parken nach wie vor sehr günstig, was eng mit der starken Stellung des Autos im Stadtraum zusammenhängt.

Ein oft genanntes Beispiel ist Paris. Dort hat die Politik entschieden, Parken und Zufahrt in die Innenstadt deutlich zu verteuern und gleichzeitig integrierte Mobilitätsangebote auszubauen – also ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Auf der einen Seite wird reguliert und verteuert, auf der anderen Seite wird ein attraktives Alternativangebot geschaffen. Diese Kombination ist entscheidend.

In Deutschland ist dieser Ansatz bislang deutlich zaghafter. Andere Länder sind rigoroser, weil sie Lebensqualität, Gesundheit, Sicherheit, Klimaanpassung und insbesondere die Bedürfnisse von Kindern und älteren Menschen höher gewichten. Dort gilt der öffentliche Raum stärker als Gemeingut – nicht als Abstellfläche für Fahrzeuge. Die Studie kann hier einen Beitrag leisten, indem sie eine sachliche, datenbasierte Grundlage für diese Diskussion liefert.

Für den Umbau von Bürogebäuden gibt es inzwischen das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnraum“. Braucht es aus Ihrer Sicht etwas Vergleichbares für Parkplätze?

Bastian Lange: Grundsätzlich ja. Die Frage ist allerdings, in welchem Maßstab solche Instrumente wirken können. Aus meiner Sicht sollten Förderprogramme immer eingebettet sein in eine integrierte Raumentwicklung. Es reicht nicht, Parkplätze umzuwidmen, ohne gleichzeitig alternative Mobilitätsangebote, Begrünung oder neue Begegnungsräume mitzudenken.

Gebote und Förderinstrumente sind notwendig. Gleichzeitig ist es wichtig, parallel attraktive Angebote zu schaffen – etwa durch Investitionen in den ÖPNV oder bezahlbare Mobilitätsalternativen. Andernfalls erzeugt man vor allem Widerstände. Politik sollte Transformation immer in solchen Dualitäten denken: Regulierung und Ermöglichung, Angebot und Nachfrage.

Sind nicht auch Unternehmensparkplätze prädestiniert für eine Bebauung – etwa wenn Gewerbegebiete leise sind, gut angebunden und Stellplätze erhalten bleiben?

Bastian Lange: Die Lösungen liegen grundsätzlich auf der Hand. Die Frage ist jedoch, ob Unternehmen bereit sind, Zeit, Geld und Ressourcen in solche Transformationen zu investieren – insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Ohne Förderprogramme oder Unterstützungsangebote ist diese Bereitschaft häufig begrenzt.

Wenn Unternehmen Risiken eingehen sollen, etwa indem sie Parkflächen überbauen und neue Nutzungen schaffen, braucht es Anreize. Andernfalls bleibt die Transformation oft theoretisch sinnvoll, aber praktisch schwer umsetzbar.

Möchten Sie etwas ergänzen Frau Dunker?

Vanessa Dunker: Wir haben uns im Projekt intensiv mit Supermarktparkplätzen beschäftigt. Dort sehen wir bereits Bewegung: Unternehmen wie Aldi, Edeka oder Lidl verfolgen zunehmend Konzepte, bei denen Parkplätze überbaut und nachverdichtet werden, um Wohnen und Einzelhandel zu kombinieren.

Diese Entwicklungen zeigen, dass steigende Bodenpreise und Flächenknappheit neue Lösungen begünstigen. Flächen, die früher kaum Beachtung fanden, rücken stärker in den Fokus. Die dort erprobten Konzepte lassen sich grundsätzlich auch auf andere gewerbliche Parkflächen übertragen.

Einmal aus Sicht der Zivilgesellschaft, einmal aus Sicht der Kommunen:
Sollte die Zivilgesellschaft eine dezidierte Parkplatzstrategie einfordern? Und was sind aus kommunaler Sicht die nächsten Schritte, wenn das theoretische Potenzial ausgeschöpft werden soll?

Bastian Lange: Solange es keinen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens gibt, halte ich es für schwierig, diese Verantwortung allein bei der Zivilgesellschaft zu verorten. In Deutschland ist die Bedeutung des Autos historisch stark verankert, kommunale Handlungsspielräume sind begrenzt und werden selten genutzt.

Stattdessen halte ich Bündnisse der Willigen für einen realistischen Ansatz – also Zusammenschlüsse von Eigentümern, Verwaltung, Initiativen und engagierten Akteuren, die exemplarisch zeigen, was möglich ist. In einzelnen Straßenzügen, Quartieren oder bei größeren Gewerbeflächen lassen sich so sichtbare Beispiele schaffen. Diese Demonstrationsprojekte können Akzeptanz erzeugen und Nachahmung anstoßen.

Groß angelegte, bundesweite Umbauszenarien sehe ich derzeit noch nicht. Lippenbekenntnisse gibt es, aber wenig konkrete Umsetzungsvereinbarungen. Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoller, mit denjenigen zu arbeiten, die bereit sind, diesen Weg zu gehen.

Und die nächsten Schritte aus Sicht der Kommune?

Vanessa Dunker: Der erste Schritt ist fast immer eine systematische Bestandsaufnahme: Welche Flächen gibt es im Gemeindegebiet überhaupt? Darauf aufbauend lassen sich Potenziale bewerten und konkrete Handlungsschritte ableiten.

Wichtig ist eine solide Datengrundlage, um Entscheidungen fundiert treffen zu können. Danach geht es darum, in den Umsetzungsprozess zu kommen: relevante Akteure zu identifizieren, Gespräche zu führen und die notwendigen Schritte zur Transformation zu planen.

Zum Abschluss noch einmal zum preisgedämpften Wohnungsbau: Wie schätzen Sie die Möglichkeiten ein, auf Parkplätzen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – auch im Vergleich zu Neubau im Außenbereich?

Bastian Lange: Die Potenziale sind grundsätzlich identifizierbar. Gleichzeitig muss man klar sagen, dass wir uns derzeit in einem extrem herausfordernden Umfeld für alle Akteure befinden, die bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen. Die stark gestiegenen Material- und Baukosten betreffen den gesamten Markt. Das liegt nicht daran, dass einzelne Akteure „falsch einkaufen“, sondern daran, dass die Preise flächendeckend hoch sind.

Was ich jetzt sage, ist meine persönliche Einschätzung und nicht Ergebnis der Studie: Selbst große Akteure, die derzeit bauen, erreichen häufig nur ein leicht gedämpftes Mietniveau, das für viele Haushalte weiterhin kaum leistbar ist. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass staatliches Handeln ein wichtiger Baustein ist – etwa über Bodenpolitik, Erbbaurechte oder stärkere Zuschüsse –, aber sicher nicht der einzige.

Daneben gibt es weitere Hebel: etwa kleinere Wohnungszuschnitte, einfachere Bauweisen und vor allem eine Entschlackung baugesetzlicher Vorgaben. Der Wohnungsbau ist inzwischen hochgradig komplex. Wenn es gelingt, diese Komplexität zu reduzieren, könnten wieder realistischere Rahmenbedingungen für dauerhaft preisgedämpften Wohnraum entstehen.

Vanessa Dunker: In der Begleitpublikation haben wir auch Best-Practice-Beispiele aufgenommen, die sich mit günstiger Wohnraumschaffung befassen – etwa die Dantebauten in München. Solche Projekte können wichtige Impulse liefern, wie bezahlbarer Wohnraum realisiert werden kann.

Vielen Dank für Ihre Zeit und die Einblicke in Ihre Studie.


Hier gelangen Sie zur Studie:

Bohnet, M.; Dunker, V.; Gutsche, S.; Haas, J.; Lange, B.; Panzenböck, E.; Weinmann, A., 2025: Transformation großflächiger Parkplätze: Erfassung, Bewertung und Potenziale für den nachhaltigen Stadtumbau. Herausgeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor- schung (BBSR). BBSR-Online-Publikation 54/2025. Bonn.

Und hier zur Begleitpublikation:

Transformation großflächiger Parkplätze – Gute Beispiele für den nachhaltigen Stadtumbau

Das Interview gibt es auch als Kurzversion


Dr. Bastian Lange ist Inhaber und Gründer des Stadtplanungsbüros Multiplicities. Er lehrt als Privatdozent an der Humbold-Universität Berlin, ist seit 2021 Fellow im Institut für ökologische Wirtschaftsforschung gGmbH in Berlin und seit 15.12.2025 berufenes Mitglied der Akademie für Raumentwicklung in der Leibnizgemeinschaft (ARL), Hannover. (www.bastianlange.de / www.multiplicities.de)

Ausgeschnitten Bastian Lange

Vanessa Dunker studierte Raumplanung mit der Vertiefungsrichtung Städtebau an den Technischen Universitäten Kaiserslautern und Dortmund. Seit 2020 arbeitet sie bei Gertz Gutsche Rümenapp (GGR), einem interdisziplinären Büro für integrierte Stadt-, Verkehrs- und Regionalentwicklung. Dort befasst sie sich mit der Analyse von Innenentwicklungspotenzialen sowie deren modellgestützter Bewertung in Verkehrsmodellen. Bildnachweis: Moritz Brandner

Zugeschnitten vanessa dunker

Bauturbo auf der Zielgeraden: Was kann auf den letzten Metern noch gerettet werden?

In dieser Kolumne möchte ich vor allem auf vier Fragen eingehen:

  1. Wo stehen wir gerade in dem gesetzgeberischen Verfahren der BauGB-Novelle (aka. Bauturbo)?
  2. Welche Punkte sollten noch geändert werden?
  3. Wo müssen die Parlamentarier*innen standhaft bleiben? (Stichwort Angriff der Baulobbyist*innen)
  4. Was muss sonst noch getan werden, damit die BauGB-Novelle ihr volles Potenzial entfalten kann und ein wahrhaftiger Umbauturbo angestoßen wird?

Die BauGB-Novelle wird u.a. drei neue Genehmigungstatbestände einführen:

§ 31 Abs. 3: Abweichungen vom Bebauungsplan (beplanter Innenbereich)
§ 34 Abs. 3b: Abweichungen vom Einfügungsgebot (unbeplanter Innenbereich)
§ 246e: Abweichungen von allen Normen des BauGB in erforderlichem Ausmaß (Außen- und Innenbereich)

Um eine genaue Einsicht in die geplanten Änderungen zu bekommen, empfehle ich einen Blick in unsere Kolumne von vorletztem Monat „Sprengkraft braucht System – Was der Bauturbo kann, und was er noch lernen muss“.

Wo stehen wir gerade in dem gesetzgeberischen Verfahren?

Bereits die Ampel-Koalition hat vor 1,5 Jahren einen Anlauf zur BauGB-Novelle unternommen. Das Auseinanderbrechen der Koalition hat den ersten Versuch zunichte gemacht. Die neue Regierung hat das Thema im Koalitionsvertrag (April 2025) zur höchsten Priorität erklärt. Im Juni hat das Kabinett den Gesetzentwurf verabschiedet (Bundesregierung, 2025). Für die erste Lesung im Bundestag haben die Regierungsfraktionen am 10. Juli einen leicht abgewandelten Entwurf in den parlamentarischen Prozess eingebracht (Bundestag, 2025). Während der Sommerpause hat sich naturgemäß nichts getan, aber in Kürze kommt wieder Bewegung in die Sache: Am 10. September findet die Öffentliche Anhörung im Bauausschuss statt (Bauausschuss, 2025).

Bei öffentlichen Anhörungen ist es die Regel, dass die Fraktionen gemäß ihrer Fraktionsstärke Expert*innen benennen dürfen. Als stärkste Fraktion schickt die CDU/CSU-Fraktion 3 Expert*innen ins Rennen. Die SPD benennt 2 Expert*innen und die übrigen Fraktionen jeweils einen Experten bzw. eine Expertin.

Hier die Übersicht:

  • Bernd Düsterdiek, Beigeordneter Dezernat Umwelt und Städtebau Deutscher Städte- und Gemeindebund
  • Andrea Gebhard, Präsidentin, Bundesarchitektenkammer. Benannt durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Prof. Dr. Mathias Hellriegel LL.M. Rechtsanwalt, Hellriegel Rechtsanwälte. Benannt durch die Fraktion der CDU/CSU
  • Dr. Christian Lieberknecht, Geschäftsführer, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. Benannt durch die Fraktion der CDU/CSU
  • Prof. Hilmar von Lojewski, Beigeordneter, Leiter Dezernat Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr Deutscher Städtetag
  • Peter Lutz, Unternehmensberatung. Benannt durch die Fraktion der AfD
  • Judith Nurmann, Architects for Future Deutschland e. V. Benannt durch die Fraktion Die Linke
  • Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin, Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. Benannt durch die Fraktion der SPD (+ eine weitere)
  • Dirk Salewski, Präsident, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. Benannt durch die Fraktion der CDU/CSU

Die Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände werden bei öffentlichen Anhörungen automatisch beteiligt und müssen nicht von den Fraktionen benannt werden. Mit der finalen Verabschiedung ist bei der dritten Lesung wahrscheinlich im Oktober 2025 zu rechnen.

Diese Punkte sollten an der BauGB Novelle auf jeden Fall noch geändert werden

Gebäude mit Gewerbeanteil zulassen

Aktuell ist es so, dass auf Grundlage der neuen Instrumente (§§ 31, 34, 246e) nur Gebäude zu reinen Wohnzwecken errichtet werden dürfen. Die Intention ist zunächst verständlich: Man möchte als Gesetzgeber unterstreichen, dass die Wohnungskrise als akutes Problem verstanden wurde und gegenüber der Errichtung von Gewerbegebieten priorisiert wird. Mit dieser scharfen Formulierung werden den Kommunen und Planenden aber wertvolle Freiheiten genommen. Mit einer weicheren Formulierung könnten die stadtentwicklungspolitischen Ziele (Stadt der kurzen Wege) jedoch besser erreicht werden.

Im Gesetzestext sollte von „Gebäuden mit überwiegender Wohnraumnutzung“ die Rede sein.

Warum?

Das Paradebeispiel ist eine überalterte Einfamilienhaussiedlung wie es sie tausendfach in Deutschland gibt. Städtebaulich würde ein komplementärer Geschosswohnungsbau einige Probleme lösen – vielleicht sogar ein Neubaugebiet obsolet machen. Besonders attraktiv werden solche Projekte, wenn sie mit einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss kombiniert werden können (Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Ärztezentrum, Handwerksbetriebe). Unter der aktuellen Regelung wäre dies ausdrücklich nicht möglich.

Ein anderes Beispiel wäre ein leerstehendes, einstöckiges Autohaus ohne Traglastreserven. Mit dem vorgeschlagenen Gesetzestext müsste sich die Kommune entscheiden: Entweder abreißen und ein reines Wohngebäude errichten und damit Gewerbefläche verlieren oder es so belassen, und auf den Wohnraum verzichten.

Mit der angepassten Formulierung könnte die Kommune beides haben: Oben wohnen, unten Gewerbefläche.

Für eine solche Anpassung finden sich über alle Lager hinweg Befürworter*innen, z.B. der Zentralverband des Deutschen Handwerks „Wenn der Gesetzgeber die Sonderrege- lung nach § 246e BauGB-E einführt, sollte neben dem Wohnen bei Neubau und Um- nutzung auch die Platzierung von (flächenmäßig untergeordnetem) Gewerbe und be- gleitender Infrastruktur möglich sein, um die Versorgung und wohnortnahe Arbeits- plätze zu sichern“ (ZDH, 2025, S. 10). Deswegen sehe ich gute Chancen, dass die Veränderung in dem laufenden Verfahren Berücksichtigung findet.

Außenbereich schützen

Aktuell ist es so, dass sich der Anwendungsbereich des § 246e auf Flächen im räumlichen Zusammenhang mit bebauten Gebieten bezieht. Das heißt im Klartext: Sofern sich das anvisierte Projekt im Umkreis von 100 m von einem Gebäude befindet, darf es genehmigt werden.

Wer sich einmal mit Mindestabständen von Windrädern beschäftigt hat, weiß, dass Deutschland schon extrem dich bebaut ist. Gerade kleinere Höfe/Bebauungen würden Bebauungen im Außenbereich im großen Stil erlauben. Es gibt sehr gute Gründe, warum der Außenbereich bislang einen außerordentlichen Schutz im Bauplanungsrecht genießt: Wir befinden uns in einer Biodiversitätskrise, die Rückzugsräume für bedrohte Arten werden immer kleiner. Auf der anderen Seite befinden wir uns auch in einer Situation mit extremer geopolitischer Unsicherheit. Die landwirtschaftliche Fläche geht durch Expansion von Verkehr, Gewerbe und Wohnen stetig zurück. Dies sollte zugunsten einer resilienten, unabhängigen Landwirtschaft so gut wie möglich eingedämmt werden. Der Bundesrat sieht dies ebenfalls so, er hat in seiner Stellungnahme harsche Kritik geübt. Sieht in dem Vorschlag ein Abweichen von einem bewährten Leitprinzip mit katastrophalen Folgen (Bundesrat, 2025, S. 14 ff).

Gerade vor dem Hintergrund, dass allein in den Ballungszentren 2,3 -2,7 Millionen Wohneinheiten durch Aufstockung und Umnutzung von Bürogebäuden geschaffen werden können, scheint ein fahrlässiges Bauen im Außenbereich unangebracht (Tichelmann et al., 2019). Dem steht ein mittelfristiger Bedarf von 1,6 Millionen Wohnung gegenüber (BBSR, 2025). Daher sollte sich die Politik vermehrt mit der Frage auseinandersetzen, wie die enormen Innenentwicklungspotenziale systematisch und schnell erschlossen werden können (siehe dazu auch den letzten Punkt in diesem Artikel). Neben dem Bundesrat ist der Deutsche Bauerverband ein lautstarker Vertreter dieser Position, und hat bei der Union durchaus Gewicht „Durch eine derartige Baulandpolitik mit erleichtertem Zugriff auf den Außenbereich droht den landwirtschaftlichen Betrieben noch schneller und noch mehr Fläche als ohnehin schon geschehend für die dringend benötigte Lebensmittelerzeugung verloren zu gehen“ (Deutscher Bauernverband, 2025).

Klimaanpassung mitdenken

Das Konzept der dreifachen Innenentwicklung „Mobilität, Wohnen, Grün“ ist eine gute Richtschnur für eine gelungene Stadtentwicklung. Bei der aktuellen BauGB-Novelle muss darauf geachtet werden, dass der letzte Punkt „städtisches Grün“ nicht unter die Räder gerät. In Bebauungsplänen gibt die Kennziffer Grundflächenzahl (GRZ) an, wie viel Prozent eines Grundstücks bebaut bzw. versiegelt werden darf. Mit den kommenden Änderungen können sich Bauherr*innen (vorausgesetzt der Zustimmung der Gemeinde) über diese Einschränkung hinwegsetzen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Erderwärmung muss es aber unser gemeinsames Anliegen sein, städtische Grünflächen zu erhalten und sogar weitere Flächen zu entsiegeln, um die Temperaturen in unseren Städten erträglich zu halten und für extreme Niederschläge gewappnet zu sein. Daher wäre es extrem wichtig, in der Gesetzesnovelle einen Passus zu verankern, der einen Prüfschritt hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Klimaanpassung vorsieht. Es gibt Städte, die schon recht fortgeschrittene Untersuchungen über Hitzebelastung angestellt haben. Hier müsste klar sein, dass es in Hot Spots zu keiner weiteren Versiegelung kommen darf. Eine horizontale Verdichtung bringt viele Probleme mit sich, daher sollte es eine klare Priorisierung von Maßnahmen geben, die eine vertikale Verdichtung begünstigen.

Hier muss die Politik standhaft bleiben

§ 36a oder „Die Kommune hat das letzte Wort“

Die neuen Instrumente (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 246e) ermöglichen sehr weitreichende Abweichungen von den aktuellen Planungsverfahren. Daher ist es wichtig, dass die gemeindliche Politik (Gemeinderat) und die kommunale Verwaltung sicherstellen, dass mit diesen Ausnahmeinstrumenten nur Projekte realisiert werden, die zu den Zielen der lokalen Stadtentwicklung passen.

An dieser Stelle muss auch der Unterschied zwischen dem kommunalen Einvernehmen und der kommunalen Zustimmung erwähnt werden.

Bei üblichen Bauanträgen auf Grundlage von §30 (Bebauungsplan) oder §34 (unbeplanter Innenbereich, Einfügungsgebot) gilt das kommunale Einvernehmen. Falls alle Voraussetzungen des Bebauungsplans bzw. des Einfügungsgebots vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin erfüllt werden, herrscht eine Genehmigungspflicht. Wird diese verwehrt, stehen dem Antragssteller Klagewege offen.

Falls materiell alles korrekt ist, wird das Gericht ihm bzw. ihr das Baurecht gewähren – ungeachtet welchen Standpunkt die kommunale Verwaltung oder Politik diesbezüglich vertritt.

Bei der Zustimmung nach § 36a – die nun bei den neuen Genehmigungsinstrumenten einschlägig ist – sieht das gänzlich anders aus:

Die Gemeinde ist in ihrer Entscheidung frei. Falls sie das Projekt befürwortet, wird es genehmigt. Falls die Kommune irgendwelche Einwände hat, erteilt sie keine Baugenehmigung. Ohne Begründungspflicht und ohne die Gefahr vor Gericht gezogen zu werden. Dies ist auch nachvollziehbar, da es sich ja gerade um Projekte handelt, die von den Leitlinien abweichen, die in einer langfristigen Bauleitplanung vereinbart wurden. Wer sollte hier besser beurteilen können, ob diese Abweichung zu der städtebaulichen Ordnung der Kommune passt, als die Kommune selbst? Ein Gericht sicherlich nicht, weil es nur Kongruenzen feststellt: Ist ein Bauantrag in Übereinstimmung mit einem existierenden Plan: ja oder nein?

Genau diese wichtige kommunale Hoheit ist der Bauindustrie aber ein Dorn im Auge. Sie sieht die Gefahr, dass die Kommunen auf die Bremse treten und es keine Planungssicherheit für die Investoren gibt.

Was muss noch geschehen, um einen wahrhaftigen Umbauturbo auszulösen?

Auch wenn die BauGB-Novelle voraussichtlich im Oktober über die Zielgerade kommt, ist der Umbauturbo noch lange kein Selbstläufer. Es bedarf dringend weiterer Instrumente:

Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt (z.B. Leerstandquote < 3%) sollten verpflichtet werden, alle Wohnraumpotenziale im Bestand systematisch zu erfassen und zu quantifizieren. Mit diesen Informationen hat die Kommune eine deutlich bessere Entscheidungsgrundlage und kann die nächsten Schritte zur Bekämpfung des Wohnraummangels angehen. Wo kann sie selbst mit kommunalen Wohnungsunternehmen aktiv werden? Mit welchen Gebäudeeigentümer*innen muss sie ins Gespräch treten? Wo braucht es Bürgerbeteiligung, weil sich durch die potenziellen Eingriffe im Bestand Konfliktlinien auftun? Wie groß müssen Neubaugebiete auf der grünen Wiese dimensioniert sein oder kann gänzlich auf sie verzichtet werden?

Eine solche Analyse könnte und sollte auch vom Bund im Rahmen von bestehenden Förderlinien (Städtebauförderung) unterstützt werden, z.B. bei der Aufstellung oder Fortschreibung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK). Der Bund hat die Verantwortung für die Einhaltung der Flächenziele, daher sollte er auch Instrumente bereitstellen, die den Flächenverbrauch auf das notwendige Minimum reduzieren.

Ergänzend zu dem gerade erwähnten Punkt, sollte die Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Fortschrittsmonitoring einführen. Wie viele Wohneinheiten wurden letztes Jahr im Bestand geschaffen? Diese Zahl muss abgeglichen werden, mit den gesetzten Zielen und den Potenzialen.

Ein weiterer Punkt ist die Förderung: Während klassischer Neubau von der Regierung mit beachtlichen Mitteln gefördert wird – aktuell sind es ca. 7 Milliarden Euro pro Jahr – gibt es für das Bauen im Bestand keine gesonderten Förderprogramme.

Aus politikwissenschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht ist das nicht nachvollziehbar.

Zunächst wird durch das Bauen im Bestand wertvolles CO2 gespart. Aufstockungen werden in der Regel (auch aufgrund der Statik) in Holzrahmenbauweise ausgeführt. Die zusätzliche Etage fungiert sogar als CO2-Senke. Auf klassischen Neubaustellen dominiert nach wie vor Beton als Material für das Tragwerk. Man könnte argumentieren, dass Zement bereits durch den ETS1 ausreichend besteuert wird. Dem ist aber nicht so. Zum einen liegt der ETS1-Preis aktuell bei gerade mal 72 Euro (Ember Carbon Price Tracker, Stand 25.08.2025), obwohl die tatsächlichen Schäden gemäß Methodenkonvention 3.2 des UBA bei 880 Euro pro Tonne CO2 liegen (UBA, 2024, S. 8). Das heißt obwohl die Gesellschaft als ganzes profitiert, wenn Wohnraum über Nachverdichtung im Bestand entsteht, statt als Neubau auf der grünen Wiese, schlägt sich dies nicht 1 zu 1 bei den betriebswirtschaftlichen Kosten durch.

Ebenfalls muss das Bauordnungsrecht weiterentwickelt werden. Einen wichtigen Impuls haben hier die Architects for Future mit ihrer Forderung nach einer „Umbauordnung“ statt der bisherigen Bauordnung geliefert (vgl. A4F, 2021). Ein Aspekt, der in der Debatte bislang jedoch kaum Beachtung findet, ist der Bestandsschutz – ein zentrales Element beim Bauen im Bestand. Wird dieser Bestandsschutz entzogen, können Maßnahmen wie etwa eine Aufstockung prohibitiv teuer werden.

Entscheidend ist dabei die Einschätzung der lokalen Baubehörden: Gelten Aufstockungen als „wesentliche Veränderung“ des Gebäudes, erlischt der Bestandsschutz. In der Folge müsste das gesamte Gebäude in Hinblick auf Brandschutz, Schallschutz und Energieeffizienz an die aktuellen Standards angepasst werden. Gelten die Änderungen hingegen nicht als wesentlich, beziehen sich die aktuellen Anforderungen nur auf das neu geschaffene Stockwerk.

Das Problem liegt im großen Ermessensspielraum der Behörden. Sinnvoll wäre deshalb eine Regelung auf Länderebene, wonach eine Aufstockung grundsätzlich nicht als wesentliche Änderung gilt. Damit ließe sich die Attraktivität solcher Maßnahmen deutlich erhöhen und ein wichtiger Beitrag zu mehr bezahlbarem Wohnraum leisten. Natürlich bleiben Standsicherheit und Brandschutz von diesen Überlegungen unberührt – hier darf es keine Abstriche geben. Entscheidend ist, dass sich der Brandschutz durch ein zusätzliches Geschoss nicht verschlechtert. Gegebenenfalls muss dafür etwa ein Treppenhaus verbreitert werden. Gleichzeitig sollte aber nicht verlangt werden, dass der gesamte Brandschutz des Gebäudes aufgrund der Aufstockung auf ein höheres Niveau angehoben wird. Vielmehr sollten die aktuellen Brandschutzanforderungen ausschließlich für das neu errichtete Geschoss gelten.

Der letzte Punkt betrifft die Sicherheit der Menschen, die das Bauen im Bestand tatsächlich mit ihren Händen umsetzen: die Maurer*innen, Zimmerleute, Elektriker*innen, Dachdecker*innen, Trockenbauer*innen, Stukkateur*innen, Maler*innen, Isoliertechniker*innen und weiteren  Handwerk*innen. Nach Angaben der IG BAU sind in den letzten 10 Jahren über 3000 Handwerker*innen an den Folgen von Asbest gestorben und war damit die häufigste berufsbedingte Todesursache (IG BAU, 2023). Gerade die Wohnhäuser mit dem größten Nachverdichtungspotenzial aus den 50er-80ern, sind auch jene mit der größten Schadstoffbelastung. Diese Debatte muss früh, ehrlich und wissenschaftlich fundiert geführt werden. Am Ende dürfen Kosten- und Zeitdruck nicht dazu führen, dass sich die Beschäftigten im Bausektor einem unkalkulierbaren Risiko aussetzen. Als erster Schritt wäre es daher sinnvoll, einen Schadstoff-Pass für Gebäude einzuführen. Dort könnten sich Handwerker*innen vor Beginn der Arbeiten informieren, ob Gebäude mit Asbest belastet sind, und falls ja welche Bauteile genau. Darüber hinaus müssten staatliche berufene Kontrolleur*innen prüfen, ob die Arbeitsschutzmaßnahmen in diesem sensiblen Bereich auch tatsächlich eingehalten werden. Aktuell ist ein staatlicher Kontrolleur bzw. Kontrolleur*in für die Arbeitssicherheit von 23.000 Beschäftigten verantwortlich, während die International Labour Organisation einen Schlüssel von maximal 10.000 empfiehlt (Bayerische Staatszeitung, 2023).

Sprengkraft braucht System – Was der Bauturbo kann, und was er noch lernen muss

Der Bauturbo ist wie Sprengstoff: hochpotent und wirkungsvoll, aber auch gefährlich – man muss wissen, wie man damit umgeht. In diesem Text klären wir zunächst, welche Neuerungen auf uns zukommen. Anschließend ordnen wir sie ein: Welche Risiken, aber auch welche Chancen sind damit verbunden? Und zu guter Letzt präsentieren wir Heilungsansätze: Welche zusätzlichen Sicherheitsmechanismen braucht es, um die Vorteile zu bewahren und das Gefährdungspotenzial zu reduzieren? 

Geschichte 

Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ – so heißt der Bauturbo offiziell – hat eine recht lange Vorgeschichte. Schon 2017 gab es den Versuch, Planungsverfahren beim Wohnungsbau radikal zu verkürzen. Mit der Einführung des § 13b BauGB (im Folgenden wird auf den Zusatz „BauGB“ verzichtet, da sich alle Paragraphen auf das Baugesetzbuch beziehen, falls nicht anders kenntlich gemacht) konnten Kommunen bei der Aufstellung von Bauplänen mit weniger als 10.000 m² auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, dass eine solche Pauschalierung nicht mit EU-Recht vereinbar sei, und diese Rechtsgrundlage gekippt. Die Ampelregierung hat sich seit Ende 2023 mit dem Bauturbo beschäftigt. Da es zu vorgezogenen Neuwahlen kam, konnte das Projekt in der letzten Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden. Die aktuelle Regierung hat den Bauturbo nun zu ihrem Vorzeigeprojekt auserkoren. Im Koalitionsvertrag haben sich die beiden Regierungsfraktionen darauf geeinigt, dieses Gesetz in den ersten 100 Tagen der Regierungszeit durch das Parlament zu bringen. Da nun die Sommerpause dazwischenkommt, wird die Regierung diesen Zeitplan nicht einhalten können – aber das Vorhaben genießt weiterhin höchste Priorität. 

Rechtliche Neuerungen 

Die §§ 9 und 216a beschäftigen sich mit der Frage, ob Gewerbe- und Wohnzwecke näher zusammenrücken können. Bislang hat die TA (Technische Anleitung) Lärm strikte Vorgaben gemacht, wie laut es maximal in einem Gebiet mit Wohnraum sein darf. Diese Stringenz wird nun aufgebrochen. Zum einen gibt es für die Planer*innen eine größere Flexibilität, wie mit Lärm umgegangen wird: Nicht nur an der Schallquelle kann angesetzt werden, sondern ebenso am Ausbreitungsweg und am schutzwürdigen Wohngebäude. Letzteres ist insbesondere für heranrückende Bebauung relevant, da ein bestehender Gewerbebetrieb eine geringe Motivation für schallisolierende Maßnahmen haben könnte. Zum anderen kann sich die Kommune entscheiden, auf Regelungen der TA Lärm zu verzichten – natürlich muss der Grundsatz gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse weiterhin eingehalten werden, aber auch hier ergeben sich neue Freiheiten. 

Durch die Neufassung des § 31 Absatz 3 bekommen die Gemeinden die Möglichkeit, von Festsetzungen im Bebauungsplan in erforderlichem Umfang abzuweichen. Das heißt, auf ein Planänderungsverfahren bzw. eine Neuaufstellung kann verzichtet werden. Diese Regelung ist zeitlich nicht befristet. 

Für den nicht beplanten Innenbereich kommt eine ähnliche Regelung. Dort ist bis dato das Einfügungsgebot maßgeblich. Das heißt, dass anhand von vier Faktoren geprüft wird, ob sich ein (Um)Bauprojekt in die nähere Umgebung einfügt. 

  1. Nutzungsart (gewerblich, zu Wohnzwecken) 
  1. Kubatur (Höhe, Form) 
  1. Bauweise (offen, geschlossen) 
  1. Überbaute Fläche 

Durch den neuen Absatz 3b im § 34 darf die Kommune von dem Einfügungsgebot abweichen. Öffentliche und nachbarliche Belange müssen weiterhin gewahrt werden. 

Kommen wir nun zum Kernstück der Novelle: der Experimentierklausel § 246e (manchmal wird auch nur dieser Paragraph als Bauturbo bezeichnet). Mit diesem Instrument wird die Gemeinde ermächtigt, auf (fast) alle Regelungen aus dem Bauplanungsrecht zu verzichten. Der Anwendungsbereich ist nicht auf den Innenbereich beschränkt. Er wird über den räumlichen Zusammenhang mit den bebauten Ortsteilen definiert. In der Begründung wird ersichtlich, dass der Gesetzgeber diesen räumlichen Zusammenhang bis zu einer Entfernung von 100 m als gegeben ansieht. Neben Wohngebäuden können auf dieser Grundlage auch soziale Infrastrukturen (Kitas, Schulen) geschaffen werden. Die Effekte dieser Experimentierklausel werden vom Bauministerium beobachtet und spätestens 2029 evaluiert. So kann über den Verbleib entschieden werden – denn die Gültigkeit ist zunächst auf 2030 begrenzt. 

Weiterhin werden zwei befristete Paragraphen um 5 Jahre verlängert: 

§ 201a regelt die Ausweisung von angespannten Wohnungsmärkten. Die Länder können ihre Kommunen nun bis 2031 ermächtigen, gewisse Instrumente zur Bekämpfung der Wohnungsnot wie z.B. Vorkaufsrechte und Baugebote anzuwenden. 

Ebenfalls verlängert wird der § 250. Dieser besagt, dass in angespannten Wohnungsmärkte Mietwohnungen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden dürfen. Dies schützt Mieter*innen z.B. vor Eigenbedarfskündigungen. 

Einordnung 

Die vorliegende Gesetzesnovelle kann mit Fug und Recht als der größte Eingriff in das Bauplanungsrecht seit Einführung des Baugesetzbuchs im Jahr 1960 bezeichnet werden. Schauen wir zunächst auf die Risiken, die sich aus den Änderungen ergeben. 

Risiken 

Seit der erste Entwurf des Gesetzes vor 1,5 Jahren veröffentlicht wurde, herrscht unter Umweltverbänden eine große Skepsis. Und auch die Bauernverbände sehen in dem Bauturbo eine große Gefahr. 

Um die Flächenproblematik besser zu verstehen, braucht es einige Hintergrundinformationen: Deutschland hatte sich ursprünglich bis 2020 vorgenommen, den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu begrenzen. Da dies nicht gelungen ist, wurde das Ziel kurzerhand auf 2030 verschoben. Aktuell stehen wir bei einem täglichen Verbrauch von 52 ha. Und obwohl dieses Ziel auf der Bundesebene angesiedelt ist, gibt es keinerlei Bundes-Governance, um dieses Ziel zu erreichen. Die Entscheidung zur Flächeninanspruchnahme wird vor Ort in den Kommunen getroffen. 

Ein großer Teil des Flächenkonsums ist auf den Wohnungsbau zurückzuführen. Das hört sich zunächst sinnvoll an, aber eine Studie von Empirica legt nahe, dass 40% der Neubauten in Gegenden mit übersättigtem Markt stattfinden (Empirica, 2024).  

Der große Flächenverbrauch geht zu Lasten der Biodiversität in Deutschland und der landwirtschaftlichen Erzeugungsflächen. Gerade in turbulenten Zeiten, in denen selbst Lebensmittel zurückgehalten werden, um geopolitische Ziele zu erreichen, ist eine große und starke heimische Landwirtschaft ein Faktor, um wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit zu bewahren. Die Landwirt*innen stehen ohnehin schon unter Druck. Mit dem Bauturbo wird nun jedwede landwirtschaftliche Fläche im räumlichen Zusammenhang mit einem Ortsteil zum Spekulationsobjekt. Es braucht nur die Zustimmung der Gemeinde, und aus landwirtschaftlicher Fläche wird Bauland. 

Umwelt- und Bauernverbände sind sich einig, dass die aktuelle Ausgestaltung des Gesetzes eine Gefahr für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Kommunen in Deutschland ist. Es gibt keinerlei Vorgaben, die sicherstellen würden, dass der Außenbereich nur in absolut notwendigen Fällen angefasst wird. 

Vielmehr ist es so, dass sich der Bauturbo in Richtung unkontrollierter Zersiedelung entwickelt hat. In früheren Versionen wurde die Anwendung des § 246e auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt und auf Gebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten beschränkt. In den letzten Wochen hat sich die Union in den Verhandlungen mit der SPD jedoch durchgesetzt und diese Sicherheitsmechanismen abgeschüttelt. 

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der § 246e in 35% der Fälle im Außenbereich angewandt wird, begründet aber nicht wieso. Da viele (Um)Bauten im Innenbereich jedoch auf Grundlage der §§ 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b realisiert werden könnten, ist es wahrscheinlich, dass der §246e vornehmlich im Außenbereich zur Anwendung kommt und dort zu einer unkontrollierten Zersiedlung der Landschaft führen könnte. Dort ist eben auch der größte Beschleunigungseffekt zu erwarten: Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans dauert in der Regel 1,5 – 2 Jahre – bei komplexen Vorhaben oder Personalmangel mitunter erheblich länger. 

Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier vor allem ein Umstand zum Tragen kommt: Die Vorgängerregierung hat ein Wohnungsbauziel von 400.000 deklariert und damit eine Metrik geschaffen, an der die Opposition, die Öffentlichkeit, die Bürger*innen, die Bauindustrie, aber auch die Politik selbst ihre Leistung gemessen hat. Auch wenn die aktuelle Regierung kein offizielles Wohnungsbauziel festgelegt hat, scheint es so, als hätte sie sich das Ziel gesetzt zumindest besser (im Hinblick auf die Messzahl) zu performen als die Vorgängerregierung, also mehr Wohnungen zu bauen. Da in der Berichterstattung immer die Neubauzahl für Gesamtdeutschland kursiert, ist es der Regierung anscheinend egal wo Wohnraum entsteht. Hauptsache es wird mehr genehmigt und fertiggestellt als unter der Vorgängerregierung. 

Auch das Thema Mauschelei und Korruption muss gewürdigt werden. Im Rahmen des konventionellen Bauplanungsprozess wird die Öffentlichkeit recht früh und umfassend über Neubaugebiete informiert. Dies kann durch die Neuregelungen komplett entfallen. Dies können aggressive Investor*innen oder auch Menschen mit Seilschaften in der Verwaltung für sich nutzen. Bevor sich eine BI (Bürgerinitiative) mit einem berechtigten stadtentwicklungstechnischen Anliegen formiert, kann schon eine wirksame Baugenehmigung ausgestellt sein. Zwar wird beim Bauturbo immer die Zustimmung der Gemeinde vorausgesetzt. Es liegt aber nicht in der gesetzgeberischen Kompetenz des Bundes, dies näher zu regeln. Ob bei einem Antrag nach §246 e immer der Gemeinderat eingebunden wird, oder ob das Baudezernat selbst entscheidet, hängt von den entsprechenden Landesverordnungen ab. Eine obligatorische Zustimmung des Gemeinderats wäre wünschenswert, um bei diesen wichtigen Entscheidungen ein Mindestmaß an Stadtgespräch, politischer Kontrolle und Partizipation zu gewährleisten – gerade, weil die Frage nach Bauland im Außenbereich keine rein juristische ist, sondern viele Facetten der Stadtgesellschaft tangiert. 

Ein anderes Risiko liegt in der Art der Nachverdichtung. Die Aufstockung von Gebäuden ist grundsätzlich eine sehr gute und ressourcenschonende Art und Weise, zusätzlichen Wohnraum in angespannten Märkten zu schaffen. Gleichwohl erlaubt der Bauturbo auch eine flächenintensive Nachverdichtung, wie z.B. ein Bauen in zweiter Reihe oder die Bebauung des Gartens. Hier ist es wichtig die Gefahren von Starkregenereignissen nicht aus den Augen zu verlieren. Im Innenbereich ist jede unversiegelte Fläche wertvoll, um die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzuschwächen. Natürlich kann es auch in „grünen“ Stadtteilen zu Überschwemmungen kommen, aber auch dort gilt: Je mehr Sickerfläche besteht, desto geringer ist die Wucht und desto schneller können die Wassermassen auch wieder versickern. Weiterhin gewinnt durch die fortschreitende Erderwärmung das Thema Stadtklima an Bedeutung. Grünflächen sind ein ganz wichtiger Faktor, um erträgliche Temperaturen zu gewährleisten. Zum einen gewährleisten sie eine gute Durchlüftung. Zum anderen erzeugen Grünflächen Kaltluft und reduzieren die Umgebungstemperatur durch Schattenwurf und Verdunstungskälte. Ein Bauturbo, der die Versieglung von städtischen Grünflächen begünstigt, kann eine ernsthafte Gefahr für die Lebensqualität und Zukunftstauglichkeit unserer Städte darstellen.  

Chancen 

Neben diesen Risiken bietet die Novelle des BauGB auch viele Handlungspotenziale. Positiv ausgedrückt: Die Kommunen können die nächsten Jahre nutzen, um ihre Städte grundlegend umzubauen. 

Fangen wir bei den Lockerungen im Bereich der TA Lärm an. Es ist aus stadtentwicklungstechnischer Perspektive wünschenswert, dass Gewerbe und Wohnen näher aneinander heranrücken. Das Idealbild der Stadt der kurzen Wege kann so besser verfolgt werden. Bis dato waren die Regelungen aus der TA Lärm sehr stringent. Wurden Grenzwerte für bestimmte Gebietstypen überschritten, war die Planung von Wohnanlagen ausgeschlossen. Planer*innen haben jetzt die Möglichkeit auf die Herausforderung Lärm flexibler zu reagieren. Es muss nicht immer die Schallquelle gedämpft werden. Die Planer*innen können auch auf dem Weg der Ausbreitung Maßnahmen ergreifen oder direkt beim schutzwürdigen Wohnobjekt – letzteres ist besonders relevant für die heranrückende Wohnbebauung. Verständlicherweise ist ein bestehender Gewerbebetrieb eher nicht bereit, Geld für die neuen Nachbar*innen auszugeben. Solange die Grundsätze des gesunden Arbeitens und Wohnens gewährleistet sind, kann ein flexibler Umgang mit dem Thema Lärm neue Potenziale in den Städten zugänglich machen. Wenn über die Lärmbelastung Transparenz besteht, können Zuziehende auch selbst entscheiden, ob sie diese Situation eingehen möchten.  Für Berufstätige kann das Wohnen auch direkt über einem schallemittierenden Betrieb attraktiv sein. Wenn man tagsüber ohnehin unterwegs ist und erst nach Hause kommt, sobald die lärmintensiven Prozesse vorbei sind, kann auch ein Gewebegebiet ein geeigneter Rückzugsort sein. 

Vorgaben aus dem Bebauungsplan können Nachverdichtungsaktivitäten und Neukonfigurationen von bestehendem Wohnraum verunmöglichen. Nehmen wir das Beispiel der Einfamilienhäuser. Ein signifikanter Anteil der Einfamilienhausbesitzer*innen würde sich gerne verkleinern. Das geht z.B., indem eine Wohneinheit abgetrennt wird. In manchen Bebauungsplänen ist aber die Höchstzahl der Wohneinheiten pro Grundstück vorgegeben; für Eigenheimbesitzer*innen, die sich verkleinern möchten, ein absoluter Hemmschuh. Ein anderes Anliegen kann die Aufstockung von Wohngebäuden sein, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Oft ist dies bauphysikalisch kein Problem. Der deutsche Gebäudebestand hat im Schnitt Traglastreserven von 1,3 zusätzlichen Stockwerken, jedoch begrenzen die Bebauungspläne in vielen Fällen die Anzahl dieser (Der dichte Bau, n.d.).  

Der neue § 31 Abs. 3 erlaubt der Gemeinde, flexibel von Vorgaben aus dem Bebauungsplan abzuweichen. Dabei können sich Beschlüsse auf ganze Straßenzüge erstrecken. 

Beim unbeplanten Innenbereich ist, wie weiter oben geschildert, das Einfügungsgebot maßgebend. Konkret ist es dadurch nicht möglich, in einem Einfamilienhausgebiet ein Mehrfamilienhaus zu errichten, obwohl dies absolut zielgerichtet sein kann – wenn darin z.B. kleine, barrierefreie Wohneinheiten als Alternativen im Alter geschaffen werden. Im urbanen Umfeld kann die Umnutzung von Garagen ebenfalls sehr vorteilhaft sein. Wird der Platz nicht mehr für einen Pkw gebraucht, kann dort durch eine Überbauung geteilte Infrastruktur entstehen (Veranstaltungsräume, Gästezimmer) oder zusätzlicher Wohnraum. Genau solche Initiativen wurden bis jetzt aber durch den § 34 ausgebremst. Mit dem neuen § 34 Absatz 3b kann die Gemeinde ab jetzt das volle Potenzial von Garagenhinterhöfen ausschöpfen und auch in einförmigen Siedlungsabschnitten wertvolle Komplementärbauten realisieren. 

Weiterhin ist das Bauplanungsrecht strikt bei dem Verbot von Wohnraum in Gewerbegebieten. Es gibt zwar Ausnahmen für Werkswohnungen: Der Hausmeister darf z.B. über der Betriebshalle wohnen, aber die Anwendungsfälle sind sehr beschränkt. Der §246 e erlaubt von Regelungen des BauGB in erforderlichem Maß abzuweichen: Wohnraum in Gewerbegebieten ist damit grundsätzlich möglich. Das ist insbesondere dort interessant, wo Brachen entstanden sind, weil Industrien sich verlagert haben oder gar ganz verschwunden sind. Der Umbau und die Umnutzung von gewerblichen Gebäuden sind damit kein Problem mehr – vorausgesetzt die Gemeinde erachtet es als wünschenswerten Entwicklungsschritt. 

Verbesserungsansätze 

Abschließend wollen wir auf Entwicklungspfade eingehen, die die Handlungspotenziale durch das Gesetz erhalten, dabei aber die nicht gewünschten Effekte reduzieren. 

Der einfachste Ansatz wäre die Beschränkung des § 246 e auf den Innenbereich. Damit hätte die Gesellschaft die Gewissheit, dass keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich im Schnellverfahren versiegelt werden. 

Alternativ wäre es denkbar, die Anwendung des § 246e an Voraussetzungen zu knüpfen. Die Kommunen sollten verpflichtet werden, zunächst alle Reserven im Bestand zu quantifizieren. Für Gesamtdeutschland kommt ein Forscherteam zu dem Ergebnis, das in unserem Bestand 330.000 Wohneinheiten pro Jahr schlummern (BBSR, 2023). Relevant ist aber welche Potenziale vor Ort existieren – Wohnungsmärkte sind hoch regionalisiert. Erst wenn klar ist, dass alle Potenziale aus Aufstockungen auf Wohngebäuden, Aufstockungen auf Nichtwohngebäuden, Aktivierung von Leerstand, Teilung von Einfamilienhäusern/großen Wohnungen, Umnutzung von Büroflächen, Umbau von Industriebrachen, Gemeinschaftliches Wohnen nicht ausreichen, um den prognostizierten Bevölkerungsanstieg zu kompensieren, sollte die Kommune auf den Außenbereich zugreifen. 

Ebenfalls sollten die Erleichterungen im Innenbereich (§§ 31, 34) nur für Projekte zum Tragen kommen, die sparsam mit den innenstädtischen Flächen umgehen. Also für Projekte, die mit der bereits versiegelten Fläche zurechtkommen bzw. nicht im nennenswerten Umfang erhöhen (geringe Anteile für Außentreppen oder Aufzüge sind natürlich sinnvoll und stellen keine wesentliche Versieglung dar). Dies würde die Entwicklung von bereits versiegelten Flächen priorisieren. Die Potenziale, die z.B. über Parkplätzen von Supermärkten bzw. Baumärkten herrschen, sind erheblich. Dies würde einerseits die Ausbaudynamik unterstützen, gleichzeitig aber gewährleisten, dass städtebauliche Grundsätze sicher eingehalten werden. 

Fazit

Im Kern ist der vorliegende Gesetzentwurf eine erhebliche Kompetenzverlagerung von der Bundesebene auf die kommunale. Wie wir gesehen haben, kann das in vielen Fällen zu einem wünschenswerten Umbauturbo führen. Andererseits besteht die Gefahr, dass in den nächsten Jahren insbesondere an den Siedlungsrändern Baulasten entstehen, die in den kommenden Jahren erhebliche volkswirtschaftliche Kosten verursachen –  ohne das dadurch die Wohnungsnot gelindert wird. Die Kommunen sollten schnellstmöglich einen Umgang mit dem Werkzeug finden, um die Vorteile zu nutzen und die Nachteile weitestgehend auszuschließen. Dies kann mit entsprechenden Grundsatzbeschlüssen gelingen. Weil wir hier potenziell über einen Umbauturbo sprechen, sollten die Kommunen jetzt auch früh und offensiv mit den Bürger*innen in den Dialog treten. Denn jeder Stadtumbau – auch wenn er dringend benötigten Wohnraum schafft – ist zunächst eine Veränderung, für die die Betroffenen gewonnen werden müssen. Aber mit der richtigen Kommunikation und einer Strategie, die alle städtebaulichen Ziele berücksichtigt, ist ein nachhaltiger und breit getragener Stadtumbau möglich. 

Hier finden Sie den Gesetzentwurf, der am 18.06. vom Kabinett verabschiedet wurde: https://klimaschutz-im-bundestag.de/wp-content/uploads/2025/06/Bauturbo-vom-Kabinett-beschlossen-Stand-18.06.2025.pdf 

Klimaschutz im Bundestag wendet sich mit Prüfauftrag an die Verhandlungsführer*innen von CDU, SPD und CSU

Seit Donnerstag 18 Uhr (13.3.) verhandeln 16 Arbeitsgruppen über die Inhalte einer nächsten möglichen Regierung aus Union und SPD. Mit einem offenen Brief hat sich Klimaschutz im Bundestag e.V. an die Arbeitsgruppe 4 „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“ gewandt.

Darin wird gefordert, dass ein Prüfauftrag für regionale Potenzialanalysen für Wohnraum im Bestand in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird. In einer Studie im Auftrag des BBSR wird für das gesamte Bundesgebiet eine Reserve von 330.000 WE jährlich angegeben, diese Information ist für die Kommunen aber noch nicht operationalisierbar, heißt sie kann bei den täglichen Entscheidungen für oder gegen Versieglung und Flächenverbrauch nicht berücksichtigt werden. Für die Kommunen ist es entscheidend zu wissen, wie viel zusätzlicher Wohnraum ohne Flächenverbrauch vor Ort geschaffen werden kann – das gilt in besonderer Weise für Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Der Bund sollte die Kommunen mit standardidisierten Verfahren und Fördermitteln unterstützen regionale bzw. lokale Wohnraumpotenzialanalysen durchzuführen. Dies wäre ein großer Schritt in Richtung Flächenneutralität. Denn wenn in der Analyse herauskommt, dass durch Aufstockungen auf Wohn- bzw. Nichtwohngebäuden, Aktivierung von Leerständen, Teilungen von großen Wohnungen (inkl. Häusern), Ingangsetzung von Umzugsketten genügend Wohneinheiten für den prognostizierten Bevölkerungszuwachs geschaffen werden können, könnten Gemeinderäte in Zukunft auf einer fundierten Wissensbasis über Neubaugebiete beraten.

Wir als Gesellschaft hätten dadurch viel gewonnen. Biotope und Wälder könnten dann öfter geschützt werden. Auch die Landwirtschaft würde massiv profitieren: Die meisten Betriebe sind zwischen 20-50 ha groß. Der Flächenverbrauch liegt in Deutschland bei rund 52 ha täglich. Das heißt rein rechnerisch wird jeden Tag ein mittelgroßer landwirtschaftlicher Betrieb verdrängt. Das bedroht die Existenzgrundlage der Landwirt*innen und unser aller Lebensgrundlage, weil die regionale Lebensmittelversorgung damit zusehends erschwert wird.

Für eine systematische und nachhaltige Siedlungsentwicklung ist die Kenntnis über die versieglungsfreien Wohnraumpotenziale unerlässlich. Klicken Sie hier, um den Brief an Ina Scharrenbach (CDU, Bauministerin in NRW), Klara Geywitz (SPD, amtierende Bundesbauministerin) und Ulrich Lange (CSU, Bundestagsabgeordneter) zu lesen.

Klimaschutz im Bundestag 12 – Wohnraumsuffizienz und (Re)Kommunalisierung

Die Diskussion fokussierte sich auf Wohnraumsuffizienz, soziale Wohnpolitik und Rekommunalisierung. Caren Lay, Bundestagsabgeordnete der Linken, und Dr. Anke Frieling, CDU-Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, beleuchteten diese Themen aus unterschiedlichen politischen Perspektiven, konnten aber auch gemeinsame Positionen identifizieren.


1. Soziale Wohnungsfrage und bezahlbarer Wohnraum:

  • Caren Lay:
    • Sie betonte die soziale Krise auf dem Wohnungsmarkt, bedingt durch steigende Mieten und den Rückgang von Sozialwohnungen.
    • Sie schlug vor, Sozialwohnungen dauerhaft als solche zu binden („einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung“), um Gentrifizierung und Verdrängung entgegenzuwirken.
    • Lay forderte eine stärkere Rekommunalisierung und den Ausbau gemeinwohlorientierter Wohnungswirtschaft, wie sie in Wien erfolgreich praktiziert wird. Öffentliche Mittel sollten nicht der Rendite privater Investoren dienen.
    • Zudem müsse die energetische Gebäudesanierung sozial abgefedert werden, da die aktuelle Kostenverlagerung auf Mieter*innen oft zu Existenzängsten führt.
  • Dr. Anke Frieling:
    • Sie hob die Bedeutung des Neubaus hervor, insbesondere in wachsenden Städten wie Hamburg, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.
    • Sie sieht in der strategischen Nachverdichtung und Nutzung ungenutzter Flächen entlang von Hauptstraßen großes Potenzial, warnt jedoch vor übermäßiger Regulierung.
    • Sie betonte, dass private Initiativen entscheidend seien, um Innovationen und Investitionen im Wohnungsbau voranzutreiben.

2. Vorkaufsrecht und rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Caren Lay:
    • Sie kritisierte die Abschwächung des kommunalen Vorkaufsrechts durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, was viele Städte daran hindert, spekulativen Verkäufen entgegenzuwirken. Sie forderte eine Wiederherstellung und Erweiterung dieses Instruments.
    • Das Recht auf Wohnungstausch wurde von ihr als pragmatische Möglichkeit betont, um bestehende Wohnungen effizienter zu nutzen.
  • Dr. Anke Frieling:
    • Sie zeigte sich offen für eine Reform des Vorkaufsrechts, betonte jedoch die Notwendigkeit eines Ausgleichs zwischen staatlichen Eingriffen und privater Freiheit.
    • Zum Wohnungstausch äußerte sie Skepsis, da viele Menschen an ihrer Wohnung emotional hängen und ein Wechsel oft organisatorisch schwierig sei.

3. Nachhaltigkeit und Bestandssanierung:

  • Caren Lay:
    • Neubau sei häufig am Bedarf vorbeigeplant und umweltschädlich. Stattdessen müsse die Umnutzung bestehender Gebäude (z. B. Büros in Wohnraum) stärker vorangetrieben werden.
    • Sie kritisierte, dass Fördermittel vor allem in den Neubau fließen, obwohl die energetische Sanierung des Bestands für den Klimaschutz entscheidend sei.
  • Dr. Anke Frieling:
    • Sie betonte, dass Hamburg Schritte in Richtung Bestandssanierung unternimmt, wobei jedoch finanzielle und bürokratische Hürden oft Fortschritte verzögern.

Gemeinsamkeiten und Differenzen:

Während Lay eine stärkere Regulierung und staatliche Steuerung forderte, setzte Frieling auf die Einbindung privater Investoren.

Beide Referentinnen erkannten die Notwendigkeit bezahlbaren Wohnraums an und sprachen sich für eine stärkere Nachverdichtung und Bestandssanierung aus.


Impuls zu Wohnraumsuffizienz und (Re)Kommunalisierung, Philipp George, Politischer Referent, Klimaschutz im Bundestag e.V.

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Aufzeichnung der Online-Veranstaltung

Klimaschutz im Bundestag 11 – Wohnraumsuffizienz – Wie entwickeln wir die Potenziale im Bestand?

Online-Veranstaltung vom 7. Oktober 2024

Mit Politik und Wissenschaft haben wir über folgendes Thema gesprochen:

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen zu bauen. Der klassische Neubau hat aber gravierende Nachteile: Ein hohes Maß an Flächenversieglung, CO2-intensiv und hohe Mieten. Darum werfen wir einen Blick auf die Potenziale im Bestand. Studien gehen davon aus dass durch folgende Maßnahmen bis zu 330.000 Wohnungen zusätzlich im Bestand hergestellt werden können: Teilung von Einfamilienhäusern zu kleineren Wohneinheiten, die Umwidmung und der Umbau von Bürogebäuden zu Wohnraum, die Aufstockung von Wohngebäuden und die Aufstockung von Nichtwohngebäuden. Daneben gehen wir auf aktuelle politische Entwicklungen ein: Der aktuelle Haushalt sieht die Streichung des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ vor, welches 2024 noch mit einem Etat von 150 Millionen Euro eingeplant. Und wir diskutieren welche Vorteile durch die angekündigte Baugesetzbuchnovelle in Bezug auf die leichtere Umsetzung von Umbauprojekten zu erwarten sind.

Wissenschaft:

Anja Bierwirth: Leiterin des Forschungsbereichs Stadtwandel am Wuppertal Institut, Projektleiterin „OptiWohn„, Architektin, Umweltwissenschaftlerin, Tischlerin

Politik:

Hanna Steinmüller: MdB (Grüne), Berichterstatterin für Wohnen und Bauen, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung und Kommunen

Moderation: Philipp George, Politischer Referent, Klimaschutz im Bundestag e.V.

Fragen und Antworten aus dem Chat

Unser Mitarbeiter Philipp George hat für Sie die Fragen beantwortet, die im Chat während der Veranstaltung aufgetreten sind, in der Publikumsphase aber nicht behandelt werden konnten.

Thumbnail (fragen Und Antworten)

Aufzeichnung

Folien Anja Bierwirth, Wuppertal Institut

Titelseite Folien 2024 10 07 Bierwirth

Klimaschutz im Bundestag 10 – Wohnraumsuffizienz – Welche Instrumente brauchen wir, um Wohnraum besser zu verteilen?

Seit den 50er Jahren wächst die Pro-Kopf-Wohnfläche in Deutschland kontinuierlich. Gleichzeitig erleben wir, dass immer mehr Menschen in zu kleinen oder zu großen Wohnungen leben – ein klarer Hinweis darauf, dass unser Wohnraum zunehmend schlecht verteilt ist. Dies wirft die Frage auf: Haben wir genug Wohnraum, der nur ineffizient genutzt wird?
In unserer Online-Podiumsdiskussion werden wir tiefgehend erörtern, welche Chancen darin liegen, den Wohnungsmarkt stärker bedarfs- und weniger finanzorientiert zu gestalten. Wir diskutieren mögliche Lösungsansätze und Instrumente wie:

  • Die in der Schweiz bei Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen praktizierte n+1 Regel, die eine Obergrenze für die Zimmeranzahl in Relation zur Haushaltsgröße setzt.
  • Eine Wohnraumsteuer, die Wohnflächen z.B. über 50 qm pro Person besteuert.
  • Kommunale Dienstleistungen wie Umzugsboni, Beratung, Tauschbörsen etc.

Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, den Wohnraum gerechter zu verteilen und dabei soziale wie ökologische Politikziele zu erreichen.

Diskutant*innen:

  • Jonas Lage, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Norbert Elias Center for Transformation Design & Research der Europa-Universität Flensburg, forscht an der Schnittstelle von Energiewissenschaften, Transformationswissenschaften und Soziologie.
  • Franziska Mascheck, SPD-Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Leipzig-Land, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und stellvertretende Sprecherin der gleichnamigen SPD-Arbeitsgruppe, engagiert sich in der SPD-Begleitgruppe „Klimaschutz und Transformation”.
  • Moderation: Philipp George, politischer Referent, Klimaschutz im Bundestag e.V.

Aufzeichnung

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Folien

Wohnraumsuffizienz Welche Instrumente brauchen wir, um Wohnraum besser zu verteilen?, Jonas Lage, Europa-Universität Flensburg

Klimaschutz Im Bundestag Wohnraumsuffizienz Lage Seite 1 1

Living on Less Sufficiency-enabling Policies as a Lever for a Social and Ecological Housing Transition in Germany, Carolina Niewöhner, TU Delft

1st Slide Presentation Carolina Niewoehner 1

Fragen aus dem Chat (mit Antworten vom Team „Klimaschutz im Bundestag“ und Franziska Mascheck)

Frage Antwort Chat Wohnraumsuffizienz 06.06.2024 1