Wissenschaftlicher Beirat des BMWi empfiehlt Grenzausgleich

MEDIENINFO 07/2021

zur heutigen Veröffentlichung des Gutachtens „Ein CO2-Grenzausgleich als Baustein eines Klimaclubs“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:

„Die Empfehlung des Beirats zur Einführung eines Grenzausgleichs auf CO2 ist richtig. Denn die Europäische Union ist mit 700 Millionen Tonnen CO2 der größte Nettoimporteur von die Klimakrise verschärfenden Waren und Dienstleistungen. Um weltweit fairen Wettbewerb für mehr Klimaschutz zu schaffen, müssen innerhalb und außerhalb der EU die gleichen Regeln für Unternehmen gelten. Staaten, die unter laxen Anforderungen Klima-Dumping betreiben werden so gezwungen, ihre CO2-Emissionen ebenfalls zu senken. Andernfalls werden ihre Produkte immer weniger konkurrenzfähig. Die schnelle Einführung eines EU-weiten CO2-Grenzausgleichs motiviert damit Länder wie China vergleichbare CO2-Mindestpreise einzuführen, wollen sie weiter nach Europa exportieren. Ein Grenzausgleich wird damit zum Treiber von einheitlichen CO2-Preisen in der Welt.

Der Vorschlag zur Gründung einer Vorreiterallianz im Sinne eines Klimaclubs ist ebenfalls richtig. Er darf aber nicht dazu führen, dass Klimaschutz verzögert wird. Die EU sollte daher vorangehen und sich gleichzeitig mit Ländern wie den USA auf einen Grenzausgleich verständigen. Beim Mindestpreis kann die EU dem Beispiel Großbritanniens folgen und einen solchen im EU-Emissionshandel für Energieerzeugung und Industrie einführen.“

Hintergrund: Die Europäische Union will mit dem Green Deal angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise ihre Klimaziele verschärfen. So lange es weltweit noch keine einheitlichen und wirksamen CO2-Preise gibt, schlägt die Europäische Kommission folgerichtig „ein CO2-Grenzausgleichssystem für ausgewählte Sektoren [vor], um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu mindern“. Das EU-Parlament begrüßt mehrheitlich das Vorhaben und hat einen Initiativbericht „Auf dem Weg zu einem mit den WTO-Regeln zu vereinbarenden CO2-Grenzausgleichssystem“ verabschiedet. Im Juni will die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Umsetzung vorlegen. Ein Grenzausgleich kann als Endprodukt- oder Verbrauchsabgabe, als Steuer, Zoll oder Zertifikathandel umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Veröffentlichung der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes zum Absinken der Treibhausgasemissionen

MEDIENINFO 06/2021

Zur Veröffentlichung der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) zum Absinken der Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 um 8,7 Prozent erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

Die Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40,8 Prozent bis Ende 2020 ist kein Grund zum Jubeln. Denn Deutschlands Ministerinnen und Minister sind trotz verbindlicher Ziele im Klimaschutzgesetz nicht auf dem Zielpfad des von Deutschland selbst unterzeichneten und völkerrechtsverbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens. Wir appellieren an die Bundesregierung, dass deutsche Klimaziel noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages auf mindestens 70 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 gegenüber 1990 anzuheben.

Die Emissionsdaten zeigen, dass die unzureichende CO2-Reduktion nur zu einem Teil auf aktive Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zurückgeht. Im Gegenteil: Dem Verkehrsminister kommt die geringe Fahrleistung in der Coronakrise entgegen. Dem Bauminister die milden Temperaturen beim Heizen. Und dem Wirtschaftsminister steigende CO2-Preise des EU-Emissionshandels in der Energieerzeugung. Statt sich zurückzulehnen sollte die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen in allen Sektoren und durch entsprechende Rahmenbedingungen für Unternehmen und Haushalte jetzt nachlegen, um der Klimakrise entschlossen entgegen zu treten.

Hintergrund:

In Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind rund 70 Millionen Tonnen oder 8,7 Prozent weniger als 2019. Das geht aus dem Emissionsdatenbericht des Umweltbundesamtes hervor, welchen das Bundesumweltministerium veröffentlicht hat. Zwar wurde damit das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgase gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken, erreicht. Dieses Ziel hat aber nichts mit dem Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu tun, die Erdüberhitzung auf mindestens 2 oder besser 1,5° Celsius zu begrenzen.

Dem Bundesklimaschutzgesetz zu Folge muss das zuständige Bundesministerium bei Zielverfehlung drei Monate nach Bekanntwerden der Emissionsdaten Vorschläge vorlegen, wie die ausgebliebenen CO2-Einsparungen zu erreichen sind. Aufgrund der Zielfestlegungen betrifft dies zunächst nur den Wärmesektor und das Bundesbauministerium.

Auch auf EU-Ebene entsprechen die bislang vereinbarten Klimaziele nicht den Anforderungen von Paris. Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen die Treibhausgase gegenüber dem Jahr 1990 lediglich um mindestens 55 Prozent bis 2030 senken. Die bisherigen Zusagen der EU- und UN-Staatengemeinschaft zu Emissionsminderungen und der Schaffung von CO2-Senken reichen bei weitem noch nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Dies betrifft auch die bisherigen Ziele und Maßnahmenpläne der EU-Mitgliedsstaaten. Um deutlich unter 2 °C zu bleiben, müsste das Reduktionsziel seitens der EU-Mitgliedsstaaten mindestens auf 70 % angehoben und eine Kohlenstoffsenken-Ökonomie und eine Produkt- bzw. Konsumbasierte Treibhausgasbilanzierung etabliert werden. 

Weiterführende Informationen:
Pressekontakt:

Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin

CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Wie kommen wir aus der Komplexitätsfalle CO2-Preis?

Ein Beitrag von Dr. Jörg Lange für den Klima-Chancen-Blog

Bereits 2007 stellte der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble fest: „Wir leben in einer ziemlich komplexen Wirklichkeit. Man könnte fast sagen, dass wir irgendwie in einer vollendeten Komplexitätsfalle sitzen – wohin man auch sieht, erblickt man schwer durchschaubare, widerstreitende Interessen und Zusammenhänge“. Er mahnte „Wir müssen unseren Bestand an Regeln und Verwaltungsvorschriften sukzessive und systematisch durchforsten. Das nennt man Rechtsbereinigung – ein leidiges Unterfangen, aber man kommt nicht darum herum.“

Das gilt insbesondere für die mit unzähligen Ausnahmetatbeständen und durch Lobbyisten durchgesetzten Sonderregelungen im Energie-, Energiesteuer- und Umweltrecht. Die Stiftung Umweltenergierecht entwickelt bis zum Herbst 2021 Vorschläge, wie das Energierecht entbürokratisiert und wieder besser steuerbar gemacht werden kann. Damit soll die Politik ermutigt werden, die Neuordnung in der nächsten Legislaturperiode anzugehen. Zur Neuordnung gehört u.a. die Ausrichtung unserer Steuern und Umlagen an den Notwendigkeiten des Klimaschutzes.

Wahre Preise

Hinter der Idee der „wahren sozialökologischen Preise“ steht das Prinzip, nicht die Allgemeinheit oder Dritte mit den verbundenen Schadenskosten zu belasten, sondern die Verursacher (Produzenten) und/oder Verbraucher (Konsumenten). Für viele negative Klima-, Umwelt- und Gesundheitsfolgen, die sich aus der Produktion ergeben (externe Kosten), kommen aktuell weder die Produzenten noch die Konsumenten auf. Hier handelt es sich um eine Form von Marktversagen, der mit geeigneten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen begegnet werden kann. Der Gewinn einer wirksamen CO2-Bepreisung besteht in einem beschleunigten ökologischen und sozialen Umbau der Industriegesellschaft, ohne den sie auf Dauer nicht überlebensfähig ist.

Perspektivisch ist für alle Wirtschaftsbereiche nicht nur ein ambitionierter und insbesondere für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, möglichst einheitlicher weltweiter CO2-Preis anzustreben, sondern auch die Angleichung bzw. Neuausrichtung am Klimaschutz aller staatlich induzierter Preisbestandteile an den Energiekosten in möglichst vielen Ländern (vgl. IMF 2019). Die konsequente Umsetzung des Prinzips der Internalisierung der externen Kosten setzt voraus, dass die Preissignale sowohl beim Verursacher als auch beim Verbraucher ankommen und diese handeln können, um wirksam zu werden. Produzenten können dann Ihre Produktionsweise z.B. auf Erneuerbare Energien umstellen, wenn sie die Kosten auf ihre Produkte umlegen können und dafür Ausgaben im Zusammenhang mit dem CO2-Preis einsparen. Und Verbraucher können sich ggf. für eine weniger treibhausgasintensive Alternative (z.B. Holz statt Stahl, Bahn statt eigenem Auto) entscheiden. Gleichzeitig kann man durch geeignete Maßnahmen unerwünschte Nebenwirkungen wie soziale Härten und/oder die Verlagerung der Umweltschäden (z.B. Carbon Leakage) vermeiden (Energiewendekommission 2021, S. 46 ff. und S. 279 ff.).

Der Emissionshandel ist dabei kein Allerheilmittel

Viele Vorteile, die dem theoretischen Instrument Emissionshandel (EU-ETS, Cap & Trade) zugeschrieben wurden, halten einer Analyse des realexistierenden Emissionshandels nicht stand. Das zentrale Argument vieler Befürworter des EU-ETS ist, dass er automatisch die Emissionen da einspart, wo sie am günstigsten einzusparen sind. Das Kriterium der Kosteneffizienz kann aber heute allein schon deshalb kein entscheidendes mehr sein, weil wir inzwischen gut beraten sind, in allen Bereichen zeitgleich und so schnell als möglich Emissionen einzusparen, um die vereinbarten Klimaziele noch erreichbar zu halten. Der EU-ETS wird von vielen anderen Umweltpolitiken überlagert, wie z.B. dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG), der EU-Ökodesignrichtlinie oder (bis zum Brexit) dem CO2-Mindestpreis, einer CO2-Steuer, die das Vereinigte Königreich zusätzlich zum EU-ETS Preis (Carbon Price Floor) erhoben hat (Edenhofer et al. 2021co2abgabe 2020co2abgabe 2019co2abgabe 2018).

Die Wirkung (Einsparung von Treibhausgasemissionen) der einzelnen Instrumente ist somit schwer quantitativ zuzuordnen. Und die Kosten für die Vermeidung von Treibhausgasen sind bei verschiedenen Maßnahmen eben sehr unterschiedlich. Zudem gibt es auch ordnungspolitische Maßnahmen wie z.B. ein Tempolimit, das im motorisierten Personenverkehr Treibhausgasemissionen deutlich kostengünstiger einspart als es ein Cap & Trade-Mechanismus wie der EU-ETS kann (UBA 2020). Besonders wirksam sind CO2-Preise dann, wenn sie nicht durch andere klimaschädliche Fehlanreize (Subventionen, Ausnahmetatbestände usw.) hintertrieben werden (FÖS 2020Bundesregierung 2020BMF 2020BMWI 2020).

Folgende Maßnahmen zur besseren Wirksamkeit von Preisen auf Treibhausgase (CO2e) sollten gesetzlich verankert werden:

1. Energiewirtschaft: Reform des EU-Emissionshandels mit Mindestpreisen zur besseren Planbarkeit und Änderung des Strommarktdesigns

Im Rahmen des EU Green Deal wird beschlossen die Reduktion der Treibhausgase um mindestens 55% bis 2030 (zu 1990) statt bisher 40 (EU 2020EU-2020-1EU-2020-2) zu reduzieren. Damit wird auch der EU-ETS reformiert werden. Ein Mindestpreis könnte die Preissignale planbarer gestalten und mit einer Änderung des Strommarktdesigns könnten die Preissignale auch beim Verbraucher Wirkung zeigen. Eine Änderung des Strommarktdesigns könnte dies im Fall der Energiewirtschaft ändern. Mit regional dynamisierten Strompreisen, die die Auslastung des Stromnetzes und den regionalen (physikalischen) Anteil an erneuerbarer Erzeugung anzeigen, würden stromabnehmende Unternehmen in die Lage versetzt, bedarfsgerecht in entsprechende Maßnahmen zu investieren, die den Strombezug aus dem Netz genau dann vermeiden, wenn er einen besonders hohen fossil erzeugen Anteil aufweist. Erst das Zusammenspiel zwischen wirksamen CO2-Preisen, einer Reform des Strommarktes sowie das klare Signal z.B. im Grundgesetz an Investoren, dass spätestens ab 2040 Geschäftsmodelle mit fossilen Energieträger in Deutschland ein Ende finden, schaffen die notwendigen ökonomischen Signale, um in den Ausbau der Erneuerbaren Energien und flexible Residuallastkraftwerke, Lastmanagement u.v.m. zunehmend auch ohne Förderung durch EEG und Kraft-Wärmekopplungsgesetz (KWK-G) investieren zu können.

2. Industrie: Reform des europäischen Emissionshandels mit Mindestpreisen (planbar), Grenzausgleich und Differenzverträge

Energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, kann man durch eine Kombination aus Grenzausgleich als Endproduktabgabe und Ausgleichsverträgen (Carbon Contract of difference) davor schützen, auf höheren CO2– und Energiepreisen sitzen zu bleiben. Damit wird das Carbon Leakage-Risiko vermieden und die Unternehmen werden in die Lage versetzt, in eine weitgehend treibhausgasfreie Produktion zu investieren (vgl. co2abgabe 2020). Für Energie und Industrieanlagen, die nicht im EU-ETS veranlagt sind, sind CO2-Preise in der Höhe der Mindestpreise im EU-ETS über die EU-Energiebesteuerungsrichtlinie bzw. eine Energiesteuer gesetzlich zu verankern.

3. Gebäude: CO2-Preise verursachergerecht und wirksam gestalten

Insbesondere bei einer Fernwärmeversorgung aus Anlagen, die im EU-ETS veranlagt sind, entstehen Wettbewerbsverzerrungen, wenn die staatlich veranlassten Preisbestandteile wie CO2-Preise auf Energie sich nicht am Preisniveau des EU-ETS orientieren. Das Preisniveau des EU-ETS wird noch längere Zeit nicht ausreichen, um bei CO2-Vermeidungskosten von weit mehr als 200 € pro Tonne allein genug Anreize für eine umfassende energetische Gebäudesanierung zu setzen. Es bietet sich daher an, über Ordnungsrecht, parallel einen Pfad für steigende verpflichtende Anteile an Erneuerbaren Energien gesetzlich zu regeln. KfW- und Bafa-Förderungen sind konsequent an der Minderung der Treibhausgase auszurichten und die verbleibenden Kosten sind verursachergerecht und sozialverträglich auf Nutzer und Investoren zu verteilen (Mieter-Vermieter Dilemma). Verpflichtende Energieleitpläne auf Quartierseben unterstützen dabei, um die jeweils geeignete Lösung vor Ort zu finden.

4. Personenverkehr: CO2e-Bepreisung im Rahmen einer fahrleistungsabhängigen PKW Maut, die alle Externalitäten (Luftverschmutzung, Unfälle, Staus, Gesundheit etc.) internalisiert

Wir brauchen eine Maut für alle“, forderte bereits Roger Kehle 2019 in der Welt, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg und Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, zur Finanzierung der Verkehrswende. Der Umbau zu einer klimaschonenderen Verkehrsinfrastruktur ist seit Jahren unterfinanziert. Trotz steigender Verkehrsleistung und wachsendem PKW-Bestand stagniert das Aufkommen der verkehrsbezogenen Steuern und Abgaben. Die Einnahmen aus Energiesteuer, KFZ-Steuer und LKW-Maut betrugen im Jahr 2020 etwa 50 Mrd. € (2019 etwa 53 Mrd. €) und decken damit bei weitem nicht die externen Kosten. Die größte Einnahmequelle sind die Steuern auf Benzin und Diesel (ca. 33 Mrd. € 2020). Elektroautos sind sowohl von der Energiesteuer wie auch der KFZ-Steuer befreit. Mit steigendem Anteil an Elektrofahrzeugen bedarf es daher ohnehin eines Ausgleichs der sinkenden Einnahmen aus der Benzin und Dieselsteuer.

Um die notwendige Infrastruktur in eine klimaverträgliche Verkehrswende zu steuern, braucht es Instrumente, die einfach, transparent, lenkend, zügig und wirksam die Verkehrswende einleiten, beschleunigen und finanzieren. Bei einem Vergleich der verkehrsbezogenen Abgaben für PKW auf Erwerb (Umsatzsteuer, Zulassungssteuer, Zulassungsgebühren), Besitz (Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer) und Nutzung (Energiesteuer und Umsatzsteuer) mit anderen Ländern in Europa liegt Deutschland im unteren Drittel [DIW 2018]. Autobesitzen und Autofahren sind in Deutschland zu billig. Die Kosten für Lebenshaltung und öffentliche Verkehrsdienstleistungen (ÖPNV +79%, Bahntickets +57%) sind zwischen 2000 und 2018 deutlich stärker gestiegen als die Kosten für ein eigenes Auto (+36%). Preise für Benzin und Diesel sind zwischen 2010 und 2017 absolut sogar gesunken [BMVI 2018a]. Je stärker der fossil motorisierte Individualverkehr (MIV) subventioniert wird, umso höher müssen umweltfreundlichere Verkehrsmittel bezuschusst werden, um für einen Umstieg attraktiv zu sein. Die Steuerzahlenden werden damit nicht nur verursacherungerecht, sondern doppelt belastet. Die gesamten externen Kosten des Verkehrs belaufen sich in Deutschland, berechnet für das Jahr 2017, auf rund 149 Mrd. Euro, davon 94,5% (141 Mrd. €) für den Straßenverkehr. (Allianz pro Schiene 2019). Im Personenverkehr verursachen mit 104 Mrd. Euro die PKW die höchsten Kosten. So verursachen PKW-Nutzer pro Kilometer mit rund elf Cent mehr als dreimal so hohe externe Kosten wie Bahnfahrer. Eine fahrleistungsbezogene Maut in entsprechender Höhe der externen Kosten würde jeden auf dem Straßennetz zurückgelegten Kilometer verursachergerecht mit einer Gebühr belegen. Mit den Einnahmen einer fahrleistungsabhängigen PKW Maut kann die Verkehrswende finanziert werden.

5. Güterverkehr: Speditionsabgabe auf Transportemissionen bis zum Endprodukt

Der Anteil der gesamten Logistik an den THG-Emissionen liegt weltweit bei etwa 5,5% (von gesamt 38 GT 2019 CO2e). Durch den hohen Anteil Deutschlands am Welthandel (Import und Export) dürfte auch der Anteil Deutschlands an den Emissionen des Transports und der Logistik entsprechend überproportional hoch gegenüber der Einwohnerzahl sein. Die bisherige LKW-Maut bepreist bisher nicht den Ausstoß von Treibhausgasen, sondern ist eine öffentlich-rechtliche Infrastrukturgebühr (Einnahmen 7,2 Mrd. € pro Jahr) zur Finanzierung der Straßen. Eine zusätzliche Speditionsabgabe auf die Transportemissionen von Endprodukte könnte für Waren die in Deutschland oder Europa an Letztverbraucher abgegeben werden (Höhe z.B. 180 € pro Tonne CO2e) und ähnlich dem Umsatzsteuerprinzip auf nationaler oder europäischer Ebene mit geringem Mehraufwand zügig eingeführt werden. Die Methodik zur Berechnung von Treibhausgasemissionen in Spedition und Logistik ist sehr gut ausgearbeitet (UBA 2012DSLV 2013Climate & Clean Air Coalition 2017). Frankreich schreibt bereits seit dem 1.10.2013 vor, dass die CO2-Emissionen kommerzieller Personen-und Gütertransporte, die einen Start-oder Zielpunkt in Frankreich haben, gegenüber dem Kunden einer Transportdienstleistung ausgewiesen werden müssen. Der Aufwand für die Berechnung der Transportemissionen einzelner Güter ist damit überschaubar. Eine spezifische Transportabgabe für die mit dem Transport verbundenen THG-Emissionen eines Konsumproduktes ließe sich damit erheben und ein Stück des wahren Preises würde beim Konsumenten deklarierbar ankommen. Die Bilanzierung der Transportemissionen wäre der geeignete Einstieg in die Bilanzierung aller mit einem Produkt verbundenen Treibhausgasemissionen z.B. über das Lieferkettengesetz. Einnahmen aus der Transportabgabe sollten national und unternational dazu verwendet werden, um die Emissionen des Transportes zu mindern.

6. Kombinierte Tierwohl- (gelb) und Treibhausgasabgabe (blau) als Endproduktabgabe auf tierische Produkte

Besonders weit entfernt von den wahren Preisen sind wir im Bereich der Lebensmittel. Die Art unserer Ernährung und die mit ihr verbundenen globalen Lieferketten sind ein weitere Hauptverursacher für zusätzliche Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre (Chatham House 2021Dasgupta Review 2021). Eine Minderung der direkten THG-Emissionen der Landwirtschaft um mehr als 50% im Vergleich zu heute ist nach Ausschöpfung aller Potenziale zur Effizienzsteigerung und Emissionsvermeidung nur durch Einschränkung der Tierproduktion und damit verbunden des Fleischkonsums in Deutschland zu erreichen. Erst eine Reduktion der Tierproduktion und auch des inländischen Fleischkonsums ermöglicht in Deutschland eine Bioökonomie, die einen erheblichen Teil der stofflichen Nutzung fossiler Energieträger ersetzen kann. Die Einführung einer kombinierten Tierwohl- und Emissionsabgabe setzt die notwendigen finanziellen Anreize, um den Konsum tierischer Produkte zu reduzieren (FÖS 2020). Die Einnahmen fließen in einen Fonds, aus der dem die Umstellungsmaßnahmen in der Landwirtschaft getragen werden. Um den Konsumenten den Ernährungsumstieg zu erleichtern, ist die Abgabe durch eine entsprechende Kommunikation über Wirkungen und Notwendigkeiten im Sinne des Tierwohls und des Klimaschutzes zu begleiten. Eine entsprechende Abgabe ist sozialverträglich umsetzbar, weil eine Ernährung, die stärker auf pflanzliche Lebensmittel setzt, ohne finanziellen Mehraufwand möglich ist und weder mit Mangelernährung noch andere negativen Gesundheitseffekten zu rechnen ist.

Was CO2-Preise leisten und was nicht

Zusammen mit Carolin Schenuit, Geschäftsführerin des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft und Lisa Paus, finanzpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion war Ulf Sieberg am 12. Februar 2021 von Bündnis 90/Die Grünen Berlin eingeladen, über die Wirkung von CO2-Preisen zu referieren.

Zum Vortrag.

 

 

 

 

 

 

Klimaschutz – kein „nice to have“, aber #waehlbar2021

-Ein Beitrag von Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.

Bei der nächsten Bundestagswahl geht es darum, die Kandidat:innen für unsere Volksvertretung mit ökologischen Mindestanforderungen für zukünftige Geschäftsmodelle zu konfrontieren und glaubwürdig dafür zu gewinnen, diese zu vertreten, um #wählbar2021 zu sein. Im Falle der Klimakrise sind alle Kandidat:innen aufgerufen, sich nicht hinter den Positionen ihrer Parteien, Wahlprogramme oder Fachpolitikern zu verstecken, sondern sich selbst eine Meinung zu bilden und zu vertreten. Denn sie sind nach Art 38 (1) Grundgesetz „…nur ihrem Gewissen unterworfen „ und als zukünftiger Teil des Gesetzgebers nach GG Art. 20a verpflichtet, „…auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen…“ zu schützen.
Klimaschutz und die konsequente Umsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen von Paris sind kein „nice to have“, sondern eine partei- und akteursübergreifende Verpflichtung, die keinen weiteren Aufschub mehr duldet. Doch worauf genau müssen wir unsere Schwerpunkte legen?

Mehr als die Hälfte der Emissionen an Treibhausgasen, für die die Menschheit verantwortlich ist, wurden in den vergangenen dreißig Jahren ausgestoßen. Seit mehr als dreißig Jahren wissen wir aber auch, welche Auswirkungen das haben kann und was zu tun ist. Wir sind also spät dran.

Die guten Nachrichten

  1. Wir haben sowohl das Geld als auch das Know-how für wirksamen Klimaschutz und ständig kommen neue Lösungsoptionen hinzu.
  2. Bei der Umsetzung fallen jede Menge Arbeit und Jobs an.
  3. Je schneller wir handeln, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, den Wettlauf mit der Erwärmung zu unseren Gunsten zu entscheiden.

Die Handlungsnotwendigkeiten sind klar
Selbstverständlich müssen der Fleischkonsum und Tierbestand in Deutschland infrage gestellt und Flugverkehr und Schiffsreisen auch nach Corona reduziert bleiben. Und auch die von einigen propagierte Hoffnung, man könne weiter so viele Autos produzieren und fahren wie bisher, nur eben elektrisch, kann die Klimakrise nicht ausreichend entschärfen. Unsere aktuelle Lebensweise halten wir zudem auf Kosten anderer aufrecht, indem wir beispielsweise den Verbrauch von Rohstoffen und Land sowie die Entsorgung von Abfällen teilweise in andere Länder auslagern. Klimaschutz bedeutet daher auch die Verantwortung für all die Emissionen zu übernehmen, die wir auch außerhalb von Deutschland verursachen.

Bei einem Anteil der Energiewinnung von Sonne (484 PJ) und Wind (215 PJ) am Primärenergieverbrauch 2020 in Deutschland (11691 PJ) von rund 6 % werden weder synthetische Kraftstoffe noch E-Mobilität unseren motorisierten Individualverkehr im bisherigen Ausmaß ermöglichen (Daten AGEB 2021).

Die jüngst erschienenen Szenarien des Wuppertal Institut oder der gemeinsamen Studie von Agora, Ökoinstitut, Wuppertalinstitut, Prognos und Stiftung Klimaneutralität wiederholen die Grundaussagen vieler Studien der letzten 30-40 Jahre: Eine sozialökologische Transformation wird nicht an wirtschaftlichen oder technischen Möglichkeiten scheitern. Und in jedem Fall ist es preiswerter, unsere Lebensgrundlagen zu erhalten, als sie zu ruinieren.

Selbstverständlich geht es um größere Veränderungen und es wird nicht ausreichen, wenn sich nur der freie Konsument ändert oder anders entscheidet. Es geht um die Durchsetzung geeigneter Rahmenbedingungen für Alle ohne Ausnahmen.

Notwendigkeiten erfahren zunehmend Zustimmung
Eine weitere gute Nachricht ist, dass Notwendigkeiten zunehmend überzeugen und mehrheitlich Zustimmung erfahren, seien es ehrgeizige Klimaschutzziele, ein Tempolimit oder der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Aufgabe und Kunst von Politik ist es, den regelnden Rahmen und Grenzen so zu gestalten, dass die Menschen, Unternehmen und Kommunen ins Handeln kommen, ohne überfordert zu sein.

Das Beispiel der neuseeländischen Ministerpräsidentin Jacinda Ardern gibt Hoffnung, dass ein innovatives Wissensmanagement (Lebenslanges Lernen) mit Empathie vorgetragen, dazu beitragen kann, für Handlungsnotwendigkeiten und den dafür notwendigen Regelungsrahmen auch politische Mehrheiten zu bekommen.

Bisher machen wir uns das Handeln unnötig schwer
Für erneuerbaren Strom, der unmittelbar vor Ort erzeugt oder gespeichert werden könnte, muss man jede Menge Abgaben bezahlen, komplexe Messtechnik einbauen und viel Bürokratie in Kauf nehmen. Das muss nicht so sein, wenn die zukünftig Verantwortlichen erkennen, dass eine dezentralere flexiblere Abdeckung der nachgefragten elektrischen Leistung (Last) mit immer höheren Anteilen erneuerbaren Stroms, vergleichbar ist zu einer Energieeinsparung. Sie führt volkswirtschaftlich zu geringeren Kosten und handlungsbereiteren Unternehmen, Kommunen und Bürgern.

Der Philosoph Bernward Gesang spitzt es in seinem Kommentar in der Taz vom 4.1.2021 zum Konsumverzicht zu: „ Genieße deine Spaßfahrt im SUV und tue gleichzeitig alles, damit die Politik allen Akteuren, also auch dir, solche Spaßfahrten verbietet.

Das klingt widersprüchlich und ist es auch, aber es nimmt menschliches Verhalten ernst und fordert auf von der Politik an Notwendigkeiten angepasste gesellschaftliche Regeln einzufordern an die sich alle halten müssen oder sollten.

„Der wahre Preis“
Ein zentraler Lösungsansatz ist, dass wir überall dort, wo und sobald wir es können, unseren Alltagsprodukten ihren „wahren Preis“ mitgeben. Das versetzt Konsument:innen in die Lage, die Alternativen zu erkennen, und Produzent:innen, in der Lieferkette Emissionen und ggf. Kosten einzusparen. Dazu braucht es unsere Fähigkeiten, soziale und ökologische Werte und Risiken der Geschäftsmodelle in der Unternehmensbilanz richtig zu bewerten, zu bilanzieren und in den Buchhaltungsprogrammen bis zum Endprodukt mitzuführen.

Grenzen setzen, wo wahre Preise nicht ausreichen
Ein zweiter Lösungsansatz ist es, Grenzen dann zu setzen, wenn die wahren Preise alleine nicht ausreichen. Dahinter steckt die Erfahrung erfolgreicher Umweltpolitik vergangener Tage, die vor allem durch die Verschärfung von Grenzwerten zum Erfolg führte, sei es bei der Gewässerverschmutzung durch den verpflichtenden Ausbau von Kläranlagen, dem „Waldsterben“ in den 70er Jahren durch Entschwefelung von Abgasen, oder dem Verbot von Substanzen, die die Ozonschicht schädigen.

Die Regelungen dienen im Kern dazu, Geschäftsmodelle der Vergangenheit, die auf der Zerstörung unserer Lebensgrundlagen aufbauen (z.B. durch Verbrennung fossiler Energieträger) durch Geschäftsmodelle zu ersetzen, die unsere Lebensgrundlagen nicht nur erhalten, sondern Gemeinwohl für alle ermöglichen.

Der Wille der Menschen als transformatives Fundament
Ob wir diese Transformation schaffen, hängt nicht vom technischen oder ökonomischen Potential ab, sondern davon, ob Menschen, die bisher keine Notwendigkeiten sahen, diese nun erkennen und entsprechend zur Bundestagswahl 2021 Regeln einfordern, die ein schnelles Handeln ermöglichen. Wirksamer Klimaschutz wird nur mit neuen Regeln funktionieren, die als überwiegend vorteilhaft gleichermaßen von Unternehmen und Verbraucher:innen wahrgenommen werden.

Eine kürzlich vom Umweltbundesamtes veröffentlichte Studie (UBA 2020) zeigt eindrücklich wieviel Einfluss die Änderungen unseres Lebensstils einerseits und ressourceneffiziente Ansätze (Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie) andererseits auf die Treibhausgasemissionen und den Bedarf an Rohstoffen haben. So spart der ambitionierteste Transformationspfad gegenüber einem weniger ambitionierten Pfad bis 2050 insgesamt 4,8 Mrd. Tonnen CO2e bis 2050 und 5,7 Mrd. Tonnen Primärrohstoffe ein.

Um Menschen dafür zu gewinnen, ist ein riesiges generationenübergreifendes Motivations-, Aus- und Weiterbildungsprogramm, man könnte es auch Wissensmanagement nennen, notwendig. Es kann Menschen in die Lage versetzen, aus Arbeitsbereichen wie der Automobilindustrie in andere Bereiche wie Bioökonomie, Gebäudesanierung, Heizungsbau, Erneuerbare, Gesundheit/Pflege, Digitalisierung etc. zu wechseln. Bereiche, die Spekulation oder leistungslose Einkommen ermöglichen, müssen dazu begrenzt/besteuert werden, um Fehlanreize und Reboundeffekte abzubauen und die Transformation finanzieren zu können. Wie schnell die notwendige sozialökologische Transformation umgesetzt werden kann, hängt also im Wesentlichen am politischen Willen der Menschen, in notwendige Veränderungen persönlich und finanziell zu investieren.


Diese Zeilen sind ein Auszug aus dem Vorwort unseres Diskussionsvorschlages mit dem Arbeitstitel „Unternehmen Klima ohne wenn und aber“ von Dr. Jörg Lange, welches voraussichtlich im März auf dieser Website veröffentlicht wird. Er soll das Fundament unserer für dieses Jahr geplanten Wählbar-Kampagne bilden.

Lesen Sie hier weitere informative Blockbeiträge rund ums Klima: https://klimaschutz-im-bundestag.de/klima-chancen-blog/ oder unseren Oktober-Beitrag zum Thema „2035 oder 2050? Ohne schnell wirksamere Maßnahmen sind alle Ziele nichts

Das war der Dezember: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Das Jahr geht zu Ende und das Leben hat für viele durch die Pandemie einen anderen Verlauf genommen als zu Beginn gedacht. Corona hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wo die Schwachstellen in unserer Gesellschaft und weltweit liegen und was eigentlich wichtig wäre. Doch vielerorts stehen die Zeichen schon wieder auf Rückkehr zu alten Mustern. Dazu hält die Dürre auch im Winter das dritte Jahr in Folge an. Weltweit brennen zum Teil über Monate riesige Gebiete auf allen Kontinenten, schmilzen Arktis, Gletscher und das Grönlandeis, werden soviele Tier- und Pflanzenarten ausgerottet wie nie zuvor.

Während das Jahr mit Bekenntnissen der Bundeskanzlerin auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos anlief, zog sich die Umsetzung des im September 2019 unter dem Druck der Fridays for future-Bewegung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 nur schleppend dahin. Ob beim Kohleausstieg, beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) oder beim Brennstoffemissionshandel (BEHG): CDU und CSU erweisen sich wieder einmal als Bremsklötze. Weder werden mit dem EEG die Fesseln für den Ausbau erneuerbarer Energien gelöst, noch wurde der CO2-Preis für Heizen und Verkehr gestärkt. Im Gegenteil: Die vom Bundeswirtschaftsministerium geforderten Ausnahmen für Unternehmen gefährden die Wirkung des CO2-Preises massiv. Dabei ließ der Entwurf einer Verordnung für Schutz vor Abwanderung von Unternehmen aus dem Umweltministerium hoffen. Hoffen darf man auch auf die EU. Mit dem Green Deal und der in letzter Minute und pünktlich zum fünften Geburtstag des Klimaschutzabkommens von Paris beschlossenen Klimazielverschärfung unter deutscher Ratspräsidentschaft haben sich die Mitgliedsstaaten weiter bewegt. Ob daraus ein „grüner Weg aus der Krise“ und eine sozial-ökologische Transformation wird, bleibt abzuwarten. Diese und weitere Themen lesen Sie jetzt in unserem aktuellen Newsletter.