Ein Beitrag von Dr. Jörg Lange für den Klima-Chancen-Blog
Bereits 2007 stellte der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble fest: „Wir leben in einer ziemlich komplexen Wirklichkeit. Man könnte fast sagen, dass wir irgendwie in einer vollendeten Komplexitätsfalle sitzen – wohin man auch sieht, erblickt man schwer durchschaubare, widerstreitende Interessen und Zusammenhänge“. Er mahnte „Wir müssen unseren Bestand an Regeln und Verwaltungsvorschriften sukzessive und systematisch durchforsten. Das nennt man Rechtsbereinigung – ein leidiges Unterfangen, aber man kommt nicht darum herum.“
Das gilt insbesondere für die mit unzähligen Ausnahmetatbeständen und durch Lobbyisten durchgesetzten Sonderregelungen im Energie-, Energiesteuer- und Umweltrecht. Die Stiftung Umweltenergierecht entwickelt bis zum Herbst 2021 Vorschläge, wie das Energierecht entbürokratisiert und wieder besser steuerbar gemacht werden kann. Damit soll die Politik ermutigt werden, die Neuordnung in der nächsten Legislaturperiode anzugehen. Zur Neuordnung gehört u.a. die Ausrichtung unserer Steuern und Umlagen an den Notwendigkeiten des Klimaschutzes.
Wahre Preise
Hinter der Idee der „wahren sozialökologischen Preise“ steht das Prinzip, nicht die Allgemeinheit oder Dritte mit den verbundenen Schadenskosten zu belasten, sondern die Verursacher (Produzenten) und/oder Verbraucher (Konsumenten). Für viele negative Klima-, Umwelt- und Gesundheitsfolgen, die sich aus der Produktion ergeben (externe Kosten), kommen aktuell weder die Produzenten noch die Konsumenten auf. Hier handelt es sich um eine Form von Marktversagen, der mit geeigneten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen begegnet werden kann. Der Gewinn einer wirksamen CO2-Bepreisung besteht in einem beschleunigten ökologischen und sozialen Umbau der Industriegesellschaft, ohne den sie auf Dauer nicht überlebensfähig ist.
Perspektivisch ist für alle Wirtschaftsbereiche nicht nur ein ambitionierter und insbesondere für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, möglichst einheitlicher weltweiter CO2-Preis anzustreben, sondern auch die Angleichung bzw. Neuausrichtung am Klimaschutz aller staatlich induzierter Preisbestandteile an den Energiekosten in möglichst vielen Ländern (vgl. IMF 2019). Die konsequente Umsetzung des Prinzips der Internalisierung der externen Kosten setzt voraus, dass die Preissignale sowohl beim Verursacher als auch beim Verbraucher ankommen und diese handeln können, um wirksam zu werden. Produzenten können dann Ihre Produktionsweise z.B. auf Erneuerbare Energien umstellen, wenn sie die Kosten auf ihre Produkte umlegen können und dafür Ausgaben im Zusammenhang mit dem CO2-Preis einsparen. Und Verbraucher können sich ggf. für eine weniger treibhausgasintensive Alternative (z.B. Holz statt Stahl, Bahn statt eigenem Auto) entscheiden. Gleichzeitig kann man durch geeignete Maßnahmen unerwünschte Nebenwirkungen wie soziale Härten und/oder die Verlagerung der Umweltschäden (z.B. Carbon Leakage) vermeiden (Energiewendekommission 2021, S. 46 ff. und S. 279 ff.).
Der Emissionshandel ist dabei kein Allerheilmittel
Viele Vorteile, die dem theoretischen Instrument Emissionshandel (EU-ETS, Cap & Trade) zugeschrieben wurden, halten einer Analyse des realexistierenden Emissionshandels nicht stand. Das zentrale Argument vieler Befürworter des EU-ETS ist, dass er automatisch die Emissionen da einspart, wo sie am günstigsten einzusparen sind. Das Kriterium der Kosteneffizienz kann aber heute allein schon deshalb kein entscheidendes mehr sein, weil wir inzwischen gut beraten sind, in allen Bereichen zeitgleich und so schnell als möglich Emissionen einzusparen, um die vereinbarten Klimaziele noch erreichbar zu halten. Der EU-ETS wird von vielen anderen Umweltpolitiken überlagert, wie z.B. dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG), der EU-Ökodesignrichtlinie oder (bis zum Brexit) dem CO2-Mindestpreis, einer CO2-Steuer, die das Vereinigte Königreich zusätzlich zum EU-ETS Preis (Carbon Price Floor) erhoben hat (Edenhofer et al. 2021, co2abgabe 2020, co2abgabe 2019, co2abgabe 2018).
Die Wirkung (Einsparung von Treibhausgasemissionen) der einzelnen Instrumente ist somit schwer quantitativ zuzuordnen. Und die Kosten für die Vermeidung von Treibhausgasen sind bei verschiedenen Maßnahmen eben sehr unterschiedlich. Zudem gibt es auch ordnungspolitische Maßnahmen wie z.B. ein Tempolimit, das im motorisierten Personenverkehr Treibhausgasemissionen deutlich kostengünstiger einspart als es ein Cap & Trade-Mechanismus wie der EU-ETS kann (UBA 2020). Besonders wirksam sind CO2-Preise dann, wenn sie nicht durch andere klimaschädliche Fehlanreize (Subventionen, Ausnahmetatbestände usw.) hintertrieben werden (FÖS 2020, Bundesregierung 2020, BMF 2020, BMWI 2020).
Folgende Maßnahmen zur besseren Wirksamkeit von Preisen auf Treibhausgase (CO2e) sollten gesetzlich verankert werden:
1. Energiewirtschaft: Reform des EU-Emissionshandels mit Mindestpreisen zur besseren Planbarkeit und Änderung des Strommarktdesigns
Im Rahmen des EU Green Deal wird beschlossen die Reduktion der Treibhausgase um mindestens 55% bis 2030 (zu 1990) statt bisher 40 (EU 2020, EU-2020-1, EU-2020-2) zu reduzieren. Damit wird auch der EU-ETS reformiert werden. Ein Mindestpreis könnte die Preissignale planbarer gestalten und mit einer Änderung des Strommarktdesigns könnten die Preissignale auch beim Verbraucher Wirkung zeigen. Eine Änderung des Strommarktdesigns könnte dies im Fall der Energiewirtschaft ändern. Mit regional dynamisierten Strompreisen, die die Auslastung des Stromnetzes und den regionalen (physikalischen) Anteil an erneuerbarer Erzeugung anzeigen, würden stromabnehmende Unternehmen in die Lage versetzt, bedarfsgerecht in entsprechende Maßnahmen zu investieren, die den Strombezug aus dem Netz genau dann vermeiden, wenn er einen besonders hohen fossil erzeugen Anteil aufweist. Erst das Zusammenspiel zwischen wirksamen CO2-Preisen, einer Reform des Strommarktes sowie das klare Signal z.B. im Grundgesetz an Investoren, dass spätestens ab 2040 Geschäftsmodelle mit fossilen Energieträger in Deutschland ein Ende finden, schaffen die notwendigen ökonomischen Signale, um in den Ausbau der Erneuerbaren Energien und flexible Residuallastkraftwerke, Lastmanagement u.v.m. zunehmend auch ohne Förderung durch EEG und Kraft-Wärmekopplungsgesetz (KWK-G) investieren zu können.
2. Industrie: Reform des europäischen Emissionshandels mit Mindestpreisen (planbar), Grenzausgleich und Differenzverträge
Energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, kann man durch eine Kombination aus Grenzausgleich als Endproduktabgabe und Ausgleichsverträgen (Carbon Contract of difference) davor schützen, auf höheren CO2– und Energiepreisen sitzen zu bleiben. Damit wird das Carbon Leakage-Risiko vermieden und die Unternehmen werden in die Lage versetzt, in eine weitgehend treibhausgasfreie Produktion zu investieren (vgl. co2abgabe 2020). Für Energie und Industrieanlagen, die nicht im EU-ETS veranlagt sind, sind CO2-Preise in der Höhe der Mindestpreise im EU-ETS über die EU-Energiebesteuerungsrichtlinie bzw. eine Energiesteuer gesetzlich zu verankern.
3. Gebäude: CO2-Preise verursachergerecht und wirksam gestalten
Insbesondere bei einer Fernwärmeversorgung aus Anlagen, die im EU-ETS veranlagt sind, entstehen Wettbewerbsverzerrungen, wenn die staatlich veranlassten Preisbestandteile wie CO2-Preise auf Energie sich nicht am Preisniveau des EU-ETS orientieren. Das Preisniveau des EU-ETS wird noch längere Zeit nicht ausreichen, um bei CO2-Vermeidungskosten von weit mehr als 200 € pro Tonne allein genug Anreize für eine umfassende energetische Gebäudesanierung zu setzen. Es bietet sich daher an, über Ordnungsrecht, parallel einen Pfad für steigende verpflichtende Anteile an Erneuerbaren Energien gesetzlich zu regeln. KfW- und Bafa-Förderungen sind konsequent an der Minderung der Treibhausgase auszurichten und die verbleibenden Kosten sind verursachergerecht und sozialverträglich auf Nutzer und Investoren zu verteilen (Mieter-Vermieter Dilemma). Verpflichtende Energieleitpläne auf Quartierseben unterstützen dabei, um die jeweils geeignete Lösung vor Ort zu finden.
4. Personenverkehr: CO2e-Bepreisung im Rahmen einer fahrleistungsabhängigen PKW Maut, die alle Externalitäten (Luftverschmutzung, Unfälle, Staus, Gesundheit etc.) internalisiert
„Wir brauchen eine Maut für alle“, forderte bereits Roger Kehle 2019 in der Welt, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg und Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, zur Finanzierung der Verkehrswende. Der Umbau zu einer klimaschonenderen Verkehrsinfrastruktur ist seit Jahren unterfinanziert. Trotz steigender Verkehrsleistung und wachsendem PKW-Bestand stagniert das Aufkommen der verkehrsbezogenen Steuern und Abgaben. Die Einnahmen aus Energiesteuer, KFZ-Steuer und LKW-Maut betrugen im Jahr 2020 etwa 50 Mrd. € (2019 etwa 53 Mrd. €) und decken damit bei weitem nicht die externen Kosten. Die größte Einnahmequelle sind die Steuern auf Benzin und Diesel (ca. 33 Mrd. € 2020). Elektroautos sind sowohl von der Energiesteuer wie auch der KFZ-Steuer befreit. Mit steigendem Anteil an Elektrofahrzeugen bedarf es daher ohnehin eines Ausgleichs der sinkenden Einnahmen aus der Benzin und Dieselsteuer.
Um die notwendige Infrastruktur in eine klimaverträgliche Verkehrswende zu steuern, braucht es Instrumente, die einfach, transparent, lenkend, zügig und wirksam die Verkehrswende einleiten, beschleunigen und finanzieren. Bei einem Vergleich der verkehrsbezogenen Abgaben für PKW auf Erwerb (Umsatzsteuer, Zulassungssteuer, Zulassungsgebühren), Besitz (Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer) und Nutzung (Energiesteuer und Umsatzsteuer) mit anderen Ländern in Europa liegt Deutschland im unteren Drittel [DIW 2018]. Autobesitzen und Autofahren sind in Deutschland zu billig. Die Kosten für Lebenshaltung und öffentliche Verkehrsdienstleistungen (ÖPNV +79%, Bahntickets +57%) sind zwischen 2000 und 2018 deutlich stärker gestiegen als die Kosten für ein eigenes Auto (+36%). Preise für Benzin und Diesel sind zwischen 2010 und 2017 absolut sogar gesunken [BMVI 2018a]. Je stärker der fossil motorisierte Individualverkehr (MIV) subventioniert wird, umso höher müssen umweltfreundlichere Verkehrsmittel bezuschusst werden, um für einen Umstieg attraktiv zu sein. Die Steuerzahlenden werden damit nicht nur verursacherungerecht, sondern doppelt belastet. Die gesamten externen Kosten des Verkehrs belaufen sich in Deutschland, berechnet für das Jahr 2017, auf rund 149 Mrd. Euro, davon 94,5% (141 Mrd. €) für den Straßenverkehr. (Allianz pro Schiene 2019). Im Personenverkehr verursachen mit 104 Mrd. Euro die PKW die höchsten Kosten. So verursachen PKW-Nutzer pro Kilometer mit rund elf Cent mehr als dreimal so hohe externe Kosten wie Bahnfahrer. Eine fahrleistungsbezogene Maut in entsprechender Höhe der externen Kosten würde jeden auf dem Straßennetz zurückgelegten Kilometer verursachergerecht mit einer Gebühr belegen. Mit den Einnahmen einer fahrleistungsabhängigen PKW Maut kann die Verkehrswende finanziert werden.
5. Güterverkehr: Speditionsabgabe auf Transportemissionen bis zum Endprodukt
Der Anteil der gesamten Logistik an den THG-Emissionen liegt weltweit bei etwa 5,5% (von gesamt 38 GT 2019 CO2e). Durch den hohen Anteil Deutschlands am Welthandel (Import und Export) dürfte auch der Anteil Deutschlands an den Emissionen des Transports und der Logistik entsprechend überproportional hoch gegenüber der Einwohnerzahl sein. Die bisherige LKW-Maut bepreist bisher nicht den Ausstoß von Treibhausgasen, sondern ist eine öffentlich-rechtliche Infrastrukturgebühr (Einnahmen 7,2 Mrd. € pro Jahr) zur Finanzierung der Straßen. Eine zusätzliche Speditionsabgabe auf die Transportemissionen von Endprodukte könnte für Waren die in Deutschland oder Europa an Letztverbraucher abgegeben werden (Höhe z.B. 180 € pro Tonne CO2e) und ähnlich dem Umsatzsteuerprinzip auf nationaler oder europäischer Ebene mit geringem Mehraufwand zügig eingeführt werden. Die Methodik zur Berechnung von Treibhausgasemissionen in Spedition und Logistik ist sehr gut ausgearbeitet (UBA 2012, DSLV 2013, Climate & Clean Air Coalition 2017). Frankreich schreibt bereits seit dem 1.10.2013 vor, dass die CO2-Emissionen kommerzieller Personen-und Gütertransporte, die einen Start-oder Zielpunkt in Frankreich haben, gegenüber dem Kunden einer Transportdienstleistung ausgewiesen werden müssen. Der Aufwand für die Berechnung der Transportemissionen einzelner Güter ist damit überschaubar. Eine spezifische Transportabgabe für die mit dem Transport verbundenen THG-Emissionen eines Konsumproduktes ließe sich damit erheben und ein Stück des wahren Preises würde beim Konsumenten deklarierbar ankommen. Die Bilanzierung der Transportemissionen wäre der geeignete Einstieg in die Bilanzierung aller mit einem Produkt verbundenen Treibhausgasemissionen z.B. über das Lieferkettengesetz. Einnahmen aus der Transportabgabe sollten national und unternational dazu verwendet werden, um die Emissionen des Transportes zu mindern.
6. Kombinierte Tierwohl- (gelb) und Treibhausgasabgabe (blau) als Endproduktabgabe auf tierische Produkte
Besonders weit entfernt von den wahren Preisen sind wir im Bereich der Lebensmittel. Die Art unserer Ernährung und die mit ihr verbundenen globalen Lieferketten sind ein weitere Hauptverursacher für zusätzliche Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre (Chatham House 2021, Dasgupta Review 2021). Eine Minderung der direkten THG-Emissionen der Landwirtschaft um mehr als 50% im Vergleich zu heute ist nach Ausschöpfung aller Potenziale zur Effizienzsteigerung und Emissionsvermeidung nur durch Einschränkung der Tierproduktion und damit verbunden des Fleischkonsums in Deutschland zu erreichen. Erst eine Reduktion der Tierproduktion und auch des inländischen Fleischkonsums ermöglicht in Deutschland eine Bioökonomie, die einen erheblichen Teil der stofflichen Nutzung fossiler Energieträger ersetzen kann. Die Einführung einer kombinierten Tierwohl- und Emissionsabgabe setzt die notwendigen finanziellen Anreize, um den Konsum tierischer Produkte zu reduzieren (FÖS 2020). Die Einnahmen fließen in einen Fonds, aus der dem die Umstellungsmaßnahmen in der Landwirtschaft getragen werden. Um den Konsumenten den Ernährungsumstieg zu erleichtern, ist die Abgabe durch eine entsprechende Kommunikation über Wirkungen und Notwendigkeiten im Sinne des Tierwohls und des Klimaschutzes zu begleiten. Eine entsprechende Abgabe ist sozialverträglich umsetzbar, weil eine Ernährung, die stärker auf pflanzliche Lebensmittel setzt, ohne finanziellen Mehraufwand möglich ist und weder mit Mangelernährung noch andere negativen Gesundheitseffekten zu rechnen ist.