MEDIENINFO 07/2021
zur heutigen Veröffentlichung des Gutachtens „Ein CO2-Grenzausgleich als Baustein eines Klimaclubs“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:
„Die Empfehlung des Beirats zur Einführung eines Grenzausgleichs auf CO2 ist richtig. Denn die Europäische Union ist mit 700 Millionen Tonnen CO2 der größte Nettoimporteur von die Klimakrise verschärfenden Waren und Dienstleistungen. Um weltweit fairen Wettbewerb für mehr Klimaschutz zu schaffen, müssen innerhalb und außerhalb der EU die gleichen Regeln für Unternehmen gelten. Staaten, die unter laxen Anforderungen Klima-Dumping betreiben werden so gezwungen, ihre CO2-Emissionen ebenfalls zu senken. Andernfalls werden ihre Produkte immer weniger konkurrenzfähig. Die schnelle Einführung eines EU-weiten CO2-Grenzausgleichs motiviert damit Länder wie China vergleichbare CO2-Mindestpreise einzuführen, wollen sie weiter nach Europa exportieren. Ein Grenzausgleich wird damit zum Treiber von einheitlichen CO2-Preisen in der Welt.
Der Vorschlag zur Gründung einer Vorreiterallianz im Sinne eines Klimaclubs ist ebenfalls richtig. Er darf aber nicht dazu führen, dass Klimaschutz verzögert wird. Die EU sollte daher vorangehen und sich gleichzeitig mit Ländern wie den USA auf einen Grenzausgleich verständigen. Beim Mindestpreis kann die EU dem Beispiel Großbritanniens folgen und einen solchen im EU-Emissionshandel für Energieerzeugung und Industrie einführen.“
Hintergrund: Die Europäische Union will mit dem Green Deal angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise ihre Klimaziele verschärfen. So lange es weltweit noch keine einheitlichen und wirksamen CO2-Preise gibt, schlägt die Europäische Kommission folgerichtig „ein CO2-Grenzausgleichssystem für ausgewählte Sektoren [vor], um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu mindern“. Das EU-Parlament begrüßt mehrheitlich das Vorhaben und hat einen Initiativbericht „Auf dem Weg zu einem mit den WTO-Regeln zu vereinbarenden CO2-Grenzausgleichssystem“ verabschiedet. Im Juni will die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Umsetzung vorlegen. Ein Grenzausgleich kann als Endprodukt- oder Verbrauchsabgabe, als Steuer, Zoll oder Zertifikathandel umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
- Meinungsbeitrag „Wie ein CO2-Grenzausgleich gelingen kann“ (10/2020)
- Diskussionspapier „Grenzausgleich: Von Ausnahmen zu verursacher- und klimagerechten Produktpreisen“ (10/2020)
- Positionspapier „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Treiber für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Klimaschutz in Europa machen“ (06/2020)
- klimaschutz-im-bundestag.de
Pressekontakt:
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de