CO2-Bepreisung und Mittelverwendung in den Wahlprogrammen

Anfang Juni nahm die Diskussion um steigende CO2-Preise absurde Züge an, wiedereinmal entzündet am geplanten höheren CO2-Preis.

Wahlprogramme im CO2-Preis-Check

Wir haben uns die Wahlprogramme von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU/CSU, Die Linke, FDP und SPD näher angeschaut und untersucht, welche Aussagen sie zur Reform und Weiterentwicklung von CO2-Preisen sowohl in Bezug zum Europäischen Emissionshandel als auch zum nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz treffen. Das Ergebnis? So manche überraschende Übereinstimmung. Und eine große Gemeinsamkeit. Aber lesen Sie selbst. Hier geht es zur Folienübersicht.

Gastbeiträge unserer Bundestagsmitglieder

Auch unsere Bundestagsmitglieder haben sich zu Klimaschutz und CO2-Preisen positioniert. Lesen Sie im Klima-Chancen-Blog, was sie zu sagen haben.

Initiative #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand

Am 15. Juni ist zudem mit einer Pressekonferenz #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand offiziell gestartet. Prof. Volker Quaschning, Annika Rittmann von Fridays for Future Deutschland, Ex-Fussballtrainer Volker Finke, Dr. Maren Glüer von Parents for Future Deutschland sowie Aysel Osmanoglu von der GLS Bank kommentierten den Start und was für sie #wählbar2021 bedeutet. #wählbar2021 benennt 19 Maßnahmenvorschläge mit einem Ziel: Die Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius zu begrenzen. Fordern Sie Ihre*n Wahlkreiskandidat*innen auf, sich zu den Vorschlägen zu positionieren und bewerten Sie sie gern auch selbst. Hier geht es zu den Mitmach-Seiten.

Reform und Erweiterung des EU-Emissionshandels

In einem gemeinsamen Vortrag haben das Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) und der CO2 Abgabe e.V. in der 171. Sitzung der AG Emissionshandel beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über Ansätze zur Reform und Erweiterung des EU-Emissionshandels informiert.

Ausweitung des Emissionshandels kostet zuviel Zeit

Ulf Sieberg machte für den CO2 Abgabe e.V. deutlich, dass eine zeitnahe Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Sektoren Wärme und Verkehr zuviel Zeit kostet. Zeit, die die Klimakrise nicht lässt. Im ersten Schritt müsste daher zunächst ein CO2-Mindestpreis im bestehenden EU-ETS für Stromerzeugung und Teile der Industrie eingeführt werden. Darüber hinaus müssten die Ausgabe von Verschmutzungsrechten an die Klimaziele von Paris angepasst und die kostenlose Zuteilung für die Industrie beendet werden.

Zahlreiche offene Fragen und ungeklärte Risiken

Eine Ausweitung auf Wärme und Verkehr in der EU erfordere zudem neben einem Mindestpreis auch einen Höchstpreis. Damit würde aber der Handel seiner größten Stärke, der begrenzten Ausgabe von Verschmutzungsrechten beraubt. Sieberg stellte daher die Frage, ob der Weg über eine CO2-basierte Reform der Energiebesteuerungsrichtlinie nicht der bessere und schnelle Weg sei. Dies wird von Teilen der Industrie abgelehnt, weil es bisher Einstimmigkeit im Europäischen Rat erfordert. Sieberg hielt dagegen, dass die meisten Mitgliedsstaaten bereits über eine solche CO2-basierte Energiesteuer verfügten und daher eine ETS-Ausweitung nicht deren oberste Priorität sei. Somit gäbe es hier ebenso Pfadabhängigkeiten wie bei der Zustimmung.

Preissensibilitäten in und zwischen den Mitgliedstaaten vollkommen unklar

Swantje Fiedler vom FÖS erläuterte im Anschluss die unterschiedlichen Vermeidungskosten in den Sektoren, warum die bestehenden Energiesteuern in der EU bei einer Reform und Erweiterung zu berücksichtigen seien und weitere offene Fragen.

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Weitere Informationen

Wie weiter mit dem Europäischen Emissionshandel?

Im Juli will die Europäische Kommission mit dem „ Fit for 55“-Paket ihre Vorschläge zum Green Deal unterbreiten. Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Weiterentwicklung des bestehenden Emissionshandels für Energieerzeugung und Teile der Industrie und seine Ausweitung auf die Sektoren Gebäude und Mobilität ein. Die EU Kommission hat mittlerweile angedeutet, dass sie ein separates System für ein vielversprechende Option hält. Wie dies umgesetzt werden könnte haben das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und der Brüsseler Think Bruegel im Kontext des Kopernikus-Projekts Ariadne in einer neuen Studie untersucht.

Kommt die Ausweitung des EU-Emissionshandels zu spät für das Erreichen der Klimaziele?

Doch was genau wäre dafür an regulatorischen Änderungen erforderlich und welche Chancen und Risiken bestehen insgesamt? Was bedeutet das für die deutsche Industrie, den nationalen Brennstoffemissionshandel und die nationalen Klimaschutzziele? Wie kann das heutige, von Ausnahmen geprägte Handelssystem bereits kurzfristig zu mehr Wirksamkeit in Sachen Klimaschutz führen? Und welche konkreten Schritte sind im Einzelnen in den 27 Mitgliedsstaaten der EU notwendig, die verschiedenen Sektoren tatsächlich zu einem System zu verschmelzen?

Digitales parlamentarisches Frühstück vom 19. Mai zum Thema wie weiter mit dem EU-Emissionshandel?

Am 19. Mai diskutierten unter der Schirmherrschaft von Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU), Klaus Mindrup (SPD), Dr. Christoph Hoffmann (FDP) und Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen), welche nächsten Schritte erforderlich sind, den Emissionshandel weiterzuentwickeln. Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. plädierte dabei zunächst für einen CO2-Mindestpreis im bestehenden EU-Emissionshandel, die Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve und eine CO2-basierte Reform der Energiebesteuerungsrichtlinie, um zu zügigen Treibhausgasreduktionen zu gelangen. Sieberg betonte zudem die zahlreichen offenen Fragen und Risiken, die mit einer Ausweitung des EU-Emissionshandels auf Wärme und Verkehr verbunden seinen, die politisch schwer umsetzbar sei und sehr viel Zeit in Anspruche nehmen könne. Zeit, die es angesichts der Klimakrise nicht gebe.

Separater Emissionshandel für Heizen und Verkehr erfordert Preiskorridor ohne feste Cap

Dr. Michael Pahle vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) skizzierte anschließend, wie der weitere Weg hin zu einem sektorübergreifenden EU-Emissionshandel aussehen könnte. Dabei wurde deutlich, dass es keine Blaupause geben wird. Vielmehr beürfe es einzelner Reformschritte, die über den Zeitverlauf erst zu einem separaten und dann zu einem übergreifenden Emissionshandel führen könnten. Wann es soweit sei, sagte Pahle nicht. Dies hängt vom politischen Willen und Pfadabhängigkeiten der Mitgliedsstaaten genauso wie von der Lastenteilung ab.

Die Einführung eines separaten Emissionshandels für Heizen und Verkehr erfordere zunächst einen Preiskorridor mit Mindest- und Höchstpreis. Allerdings kann es in einem solchen System keine feste Begrenzung der Verschmutzungsrechte (Cap) geben – eigentlich die Stärke eines Handelssystems. Wird nämlich der Höchstpreis erreicht, müssen zusätzliche Zertifikate (über die Cap hinaus) ausgegeben werden. Damit garantiert ein solcher Emissionshandel nicht mehr, dass das Klimaziel erreicht wird. Einen Höchstpreis braucht es aber, um eine vorgezogene Preisintegration zu verhindern. Ansonsten drohen z.B. Hausbesitzende zulasten von Pendelnden die Zertifikate wegzukaufen. Oder bei einem sektorübergreifendem Emissionshandelssystem beide Gruppen zulasten der Industrie. Und das nicht nur in Deutschland selbst, sondern vor allem bei einem EU-Emissionshandel zwischen den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten mit ihren unterschiedlichsten Preiselastizitäten. Zahlreiche Fragen sind hier ungeklärt, die Risiken nicht unerheblich.

Emissionshandel und CO2-basierte Energiesteuer nähern sich an

Löst man das Problem durch eine graduelle Anpassung des Höchstpreises nach oben, dann muss die Politik auch hier wie bei einer CO2-basierten Energiesteuer nachsteuern. Dann aber greift das Primat der Politik, nämlich nachzusteuern, auch noch auf dem Weg zu einem rein marktgetriebenen Handelssystem. Die Logik, das Handelssystem bedürfe keiner Nachsteuerung, gilt damit genauso wenig wie bei einer CO2-basierten Energiesteuer. Und es bräuchte auch weiterhin zusätzliche ordnunsgrechtliche Maßnahmen und Förderung, mit denen die klimapolitischen Ziele erreicht werden, eben auch weil es keine festeCap gibt.

Ausweitung des Emissionshandels kostet Zeit – die niemand hat

Die Ausweitung des Emissionshandes kostet damit Zeit, die angesichts der Klimakrise niemand hat. Und spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sollte deutlich geworden sein, dass es auf die Treibhausgasreduktion der nächsten Jahre ankommt. Ohne schnell wirksamere Maßnahmen sind alle Ziele nichts. Die CO2-Bepreisung ist dabei die wichtigste ökonomische Grundlage. Aber nicht die „eierlegende Wollmilchsau“, für die sie so mancher verkaufen will. All das gilt es sich ehrlich vor Augen zu halten gerade auch im Hinblick auf die Bundestagswahl und die nächste Legislaturperiode.

Zu den Vortragsfolien hier

Positionspapier Treiber für mehr Klimaschutz und gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa (06/2020)

Diskussionspapier Grenzausgleich: Von Ausnahmen zu verursacher- und klimagerechten Produktpreisen (10/2020)

Anhörung im Bundestag zum Schutz der Industrie vor Abwanderung

Am 3. Mai 2021 fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zum Schutz vor Abwanderung der Industrie (BEHG- Carbon Leakage-Verordnung, BECV) statt. Der CO2 Abgabe e.V. war als Sachverständiger geladen. Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. lobte zwar grundsätzlich, dass erstmals Beihilfen für Unternehmen an Bedingungen zum Klimaschutz geknüpft würden. Gleichzeitig kritisierte er aber die zahlreichen Schlupflöcher die es erschwerten, die Industrie auf ihrem Weg hin zu einer treibhausgasneutralen Produktion zu unterstützen.

Die Anhörung kann hier nachverfolgt werden. Die Beiträge von Ulf Sieberg ab Minuten 32:20, 59:16, 1:27:38, 1:53:36 & 2:00:53.

Zum Vortrag der Anhörung im Deutschen Bundestag vom 3. Mai.

Zur Stellungnahme für die Anhörung im Deutschen Bundestag vom 3. Mai

Materialien

auf Anfrage (info(at)klimaschutz-im-bundestag.de)

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  • Präsentation

Seit seiner Gründung am 27.3.2017 in Freiburg im Breisgau sind dem gemeinnützigen Verein „CO2 Abgabe“ bereits mehr als 900 Mitglieder beigetreten darunter ca. 110 Unternehmen 21 Vereine und Verbände sowie 4 Kommunen (Stand 1.1.2019) . Seit der Gründung liegen vor:

 

Zukunft Emissionshandel?

Am Mittwoch dieser Woche hat das Europäische Parlament einer Überarbeitung der Regeln des Europäischen Emissionshandels zugestimmt.

Auch mit diesen Regeländerungen wird der Europäische Emissionshandel auf absehbare Zeit die in ihn gesteckten Erwartungen nicht erfüllen können. Eine Initiative aus Baden-Württemberg fordert deshalb jetzt die Einführung einer nationalen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe, die aufkommensneutral Bürokratie abbaut, Energiesteuern und Umlagen wie die EEG-Umlage ablöst und als Lenkungsabgabe einen effizienten Klimaschutz ermöglicht. weiterlesen …

CO2-Abgabe im internationalen Vergleich

Ein Bericht (State and Trends of Carbon Pricing 2015) der Weltbank fasst zusammen, welche Länder an einem Emissionshandel teilnehmen, eine Abgabe auf CO2-Emissionen eingeführt haben oder in denen beides verankert ist. weiterlesen …