Online-Seminar „Wie sollte CO2 bepreist werden?“ vom 22.6.2020

Zusammenfassung des Online-Seminars „Wie sollte CO2 bepreist werden?“ vom 22.6.2020

Anlässlich eines Online-Seminars des CO2 Abgabe e.V. in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Schmidt, Lehrstuhlinhaber am Institut für Mikroökonomie an der FernUniversität in Hagen wurde die Frage aus Sicht der Theorie und Praxis erörtert, wie CO2 bepreist werden sollte.

Unter anderem stellte Prof. Schmidt erste, vorläufige Ergebnisse einer internationalen Expertenbefragung in Kooperation mit den Koautoren Frikk Nesje von der Universitäten Heidelberg und Oslo sowie Jun.-Prof. Dr. Moritz Drupp von der Universität Hamburg zum Thema CO2-Bepreisung vor.

Die internationale Experten-Befragung hat u.a. untersucht, ob eine (unilaterale) Bepreisung von CO2 mithilfe eines Emissionshandels oder einer CO2-Steuer eingeführt werden sollte. Auch wurde gefragt, welche Höhe der Preis im Zeitverlauf haben, und ob Wettbewerbsnachteile von Ländern mit CO2-Preisen gegenüber Ländern ohne CO2-Preis mithilfe eines steuerlichen Grenzausgleichs korrigiert werden sollten. In der Befragung favorisierten fast doppelt so viele Experten weltweit eine CO2-Steuer gegenüber einem Zertifikatehandel als umgekehrt. Im Schnitt befürworten die Expertinnen und Experten CO2-Preise von ca. 50 US-Dollar pro Tonne CO2 im Jahr 2020 und zirka 90 Dollar im Jahr 2030. Die Preisempfehlungen variieren jedoch sehr stark, mit zum Teil sehr hohen Preisen. So empfehlen einige Experten Preise von mehreren Hundert Dollar pro Tonne CO2. Zum Vergleich: In Deutschland soll ab dem Jahr 2021 ein Brennstoffemissionshandel (BEHG) für Heizen und Verkehr gelten, der mit 25 Euro je Tonne CO2 startet und bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro ansteigen soll. Auch spricht sich eine deutliche Mehrheit der Expertinnen und Experten für die Einführung eines steuerlichen Grenzausgleichs für CO2 aus, um die heimische Wirtschaft bei unilateraler CO2-Bepreisung vor unfairen Wettbewerbsnachteilen zu schützen.

Anschließend erläuterte Jörg Lange wie sich der europäische Emissionshandel entwickelt hat und welche CO2-Preise bei Wärme und Verkehr mit dem Festpreis-Emissionshandel geplant sind, der nach Aussagen verschiedener Gutachten (Klinski 2019, Stiftung Umweltenergierecht 2019, IKEM 2019, Wernsmann 2020) droht, verfassungswidrig zu sein.

Laut Lange kommt es darauf an, faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen durch Abstimmung wesentlicher nationaler und europäischer Instrumente, wie Bundesemissionshandelsgesetz, Erneuerbaren Energien Gesetz, Energiesteuern, Ausnahmen, Kohleausstieg sowie Vorteilabschöpfungsabgabe (EU-ETS, Kostenfreien Zuteilungen, Marktstabilitätsreserve und Strompreiskompensation) zu gewährleisten.

Dazu wären die Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve in eine wirksame Preisstabilitätsreserve mit planungssicheren CO2-Mindestpreisen neben der von der EU-Kommission mit dem Green Deal geplanten Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung durch einen Grenzausgleich, eine Konsumabgabe oder sogenannter „Carbon Contract of Difference“ Schritte in die richtige Richtung.

Die Veranstaltung erfolgte als Online-Konferenz und die Impulsvorträge der Referenten wurden aufgezeichnet.

Präsentationen zum Download
Teil 1 Effektiver Klimaschutz – “Es könnte (und sollte) doch so einfach sein!!!”
Teil 2 Vorläufige Ergebnisse aus einer internationalen Expertenbefragung
Prof. Dr. Robert Schmidt (Lehrstuhl für Mikroökonomik an der FernUniversität Hagen)

Teil 3 (Mögliche) Entwicklungen im europäischen Emissionshandel und Brennstoffemissionshandelsgesetz
Dr. Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

Videomitschnitte der Vorträge

Teil 1 Effektiver Klimaschutz – “Es könnte (und sollte) doch so einfach sein!!!”

Teil 2 Vorläufige Ergebnisse aus einer internationalen Expertenbefragung


Prof. Dr. Robert Schmidt (Lehrstuhl für Mikroökonomik an der FernUniversität Hagen)

Teil 3 (Mögliche) Entwicklungen im europäischen Emissionshandel und Brennstoffemissionshandelsgesetz


Dr. Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

 

CO2-Preis stellt keine unzumutbare Belastung für die Industrie dar

Nitsch: Ausnahmslose CO2-Bepreisung fossiler Brenn- und Kraftstoffe ergibt eine ausgewogenere Finanzierung der Energiesteuern und Umlagen

Berlin/Stuttgart. Eine Studie des renommierten Energie-Experten und Beirat des CO2 Abgabe e.V. Dr. Joachim Nitsch kommt zu dem Ergebnis, dass eine aufkommensneutrale und am Klimaschutz ausgerichtete Reform der Steuern und Umlagen auf Energie keine unzumutbare Belastung für die Industrie darstellt.

„Durch eine ausnahmslose CO2-Bepreisung fossiler Brenn- und Kraftstoffe ergibt sich eine wesentlich ausgewogenere Finanzierung der Energiesteuern und Umlagen als wir sie heute haben“, sagte Nitsch zur Veröffentlichung der Studie. Verbraucher und der überwiegende Teil der nicht-privilegierten Wirtschaft könnten entlastet werden. „Die Verursacher hoher Treibhausgase würden mit einem wirksamen CO2-Preis in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr stärker an den Klimaschadenskosten beteiligt. Damit gäbe es endlich den notwendigen und marktkonformen Anreiz in Technologien zum Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz zu investieren.“

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Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe bei Energie- und Strompreisen

Seit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen ersten Erneuerbare Energien Gesetz – kurz EEG – bekommen Betreiber von z.B. Wind- oder Solaranlagen für 20 Jahre feste Vergütungssätze für den erzeugten Strom – finanziert von uns allen über die EEG-Umlage auf unseren Stromrechnungen. Von uns allen? Nein.

Auf Druck der energieintensiven Industrien, die bei zu hohen Strompreisen mit Abwanderung ins Ausland und Verlust von Arbeitsplätzen drohten, reagierte die Politik mit einer fast vollständigen Befreiung von allen Umlagen, Steuern und Netzentgelten. Inzwischen belaufen sich die Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe bei Energie- und Strompreisen  für das Jahr 2016 ein finanzielles Volumen von rund 17 Mrd. Euro (Kurzstudie FÖS).

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Experten sind sich einig…

Die Wissenschaftler schlagen es vor, die Politiker wissen es und viele Bürgerinnen und Bürger ahnen es: Treibhausgase brauchen einen Preis, der die ökologische Wahrheit sagt und zwar bald. Und nicht nur der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler fragt sich: „Was läuft da schief? Warum fällt es der Politik so schwer, das Wissen in Handeln zu übersetzen?“

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Materialien

auf Anfrage (info(at)klimaschutz-im-bundestag.de)

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Seit seiner Gründung am 27.3.2017 in Freiburg im Breisgau sind dem gemeinnützigen Verein „CO2 Abgabe“ bereits mehr als 900 Mitglieder beigetreten darunter ca. 110 Unternehmen 21 Vereine und Verbände sowie 4 Kommunen (Stand 1.1.2019) . Seit der Gründung liegen vor:

 

CO2-Abgabe im internationalen Vergleich

Ein Bericht (State and Trends of Carbon Pricing 2015) der Weltbank fasst zusammen, welche Länder an einem Emissionshandel teilnehmen, eine Abgabe auf CO2-Emissionen eingeführt haben oder in denen beides verankert ist. weiterlesen …