Zusammenfassung des Online-Seminars „Wie sollte CO2 bepreist werden?“ vom 22.6.2020
Anlässlich eines Online-Seminars des CO2 Abgabe e.V. in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Schmidt, Lehrstuhlinhaber am Institut für Mikroökonomie an der FernUniversität in Hagen wurde die Frage aus Sicht der Theorie und Praxis erörtert, wie CO2 bepreist werden sollte.
Unter anderem stellte Prof. Schmidt erste, vorläufige Ergebnisse einer internationalen Expertenbefragung in Kooperation mit den Koautoren Frikk Nesje von der Universitäten Heidelberg und Oslo sowie Jun.-Prof. Dr. Moritz Drupp von der Universität Hamburg zum Thema CO2-Bepreisung vor.
Die internationale Experten-Befragung hat u.a. untersucht, ob eine (unilaterale) Bepreisung von CO2 mithilfe eines Emissionshandels oder einer CO2-Steuer eingeführt werden sollte. Auch wurde gefragt, welche Höhe der Preis im Zeitverlauf haben, und ob Wettbewerbsnachteile von Ländern mit CO2-Preisen gegenüber Ländern ohne CO2-Preis mithilfe eines steuerlichen Grenzausgleichs korrigiert werden sollten. In der Befragung favorisierten fast doppelt so viele Experten weltweit eine CO2-Steuer gegenüber einem Zertifikatehandel als umgekehrt. Im Schnitt befürworten die Expertinnen und Experten CO2-Preise von ca. 50 US-Dollar pro Tonne CO2 im Jahr 2020 und zirka 90 Dollar im Jahr 2030. Die Preisempfehlungen variieren jedoch sehr stark, mit zum Teil sehr hohen Preisen. So empfehlen einige Experten Preise von mehreren Hundert Dollar pro Tonne CO2. Zum Vergleich: In Deutschland soll ab dem Jahr 2021 ein Brennstoffemissionshandel (BEHG) für Heizen und Verkehr gelten, der mit 25 Euro je Tonne CO2 startet und bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro ansteigen soll. Auch spricht sich eine deutliche Mehrheit der Expertinnen und Experten für die Einführung eines steuerlichen Grenzausgleichs für CO2 aus, um die heimische Wirtschaft bei unilateraler CO2-Bepreisung vor unfairen Wettbewerbsnachteilen zu schützen.
Anschließend erläuterte Jörg Lange wie sich der europäische Emissionshandel entwickelt hat und welche CO2-Preise bei Wärme und Verkehr mit dem Festpreis-Emissionshandel geplant sind, der nach Aussagen verschiedener Gutachten (Klinski 2019, Stiftung Umweltenergierecht 2019, IKEM 2019, Wernsmann 2020) droht, verfassungswidrig zu sein.
Laut Lange kommt es darauf an, faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen durch Abstimmung wesentlicher nationaler und europäischer Instrumente, wie Bundesemissionshandelsgesetz, Erneuerbaren Energien Gesetz, Energiesteuern, Ausnahmen, Kohleausstieg sowie Vorteilabschöpfungsabgabe (EU-ETS, Kostenfreien Zuteilungen, Marktstabilitätsreserve und Strompreiskompensation) zu gewährleisten.
Dazu wären die Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve in eine wirksame Preisstabilitätsreserve mit planungssicheren CO2-Mindestpreisen neben der von der EU-Kommission mit dem Green Deal geplanten Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung durch einen Grenzausgleich, eine Konsumabgabe oder sogenannter „Carbon Contract of Difference“ Schritte in die richtige Richtung.
Die Veranstaltung erfolgte als Online-Konferenz und die Impulsvorträge der Referenten wurden aufgezeichnet.
Präsentationen zum Download
Teil 1 Effektiver Klimaschutz – “Es könnte (und sollte) doch so einfach sein!!!”
Teil 2 Vorläufige Ergebnisse aus einer internationalen Expertenbefragung
Prof. Dr. Robert Schmidt (Lehrstuhl für Mikroökonomik an der FernUniversität Hagen)
Teil 3 (Mögliche) Entwicklungen im europäischen Emissionshandel und Brennstoffemissionshandelsgesetz
Dr. Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.
Videomitschnitte der Vorträge
Teil 1 Effektiver Klimaschutz – “Es könnte (und sollte) doch so einfach sein!!!”
Teil 2 Vorläufige Ergebnisse aus einer internationalen Expertenbefragung
Prof. Dr. Robert Schmidt (Lehrstuhl für Mikroökonomik an der FernUniversität Hagen)
Teil 3 (Mögliche) Entwicklungen im europäischen Emissionshandel und Brennstoffemissionshandelsgesetz
Dr. Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.