Entwurf zur Carbon Leakage-Verordnung des BEHG

MEDIENINFO 17/2020

Zum heute bekannt gewordenen Entwurf* einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (CO2-Preisgesetz für Heizen und Verkehr) erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Die Bundesregierung sollte mit Ausnahmen sehr sparsam umgehen. Denn jede Ausnahme schmälert die Lenkungswirkung für den Klimaschutz. Positiv zu bewerten ist, dass der vorliegende Entwurf zur Vermeidung von Carbon Laekage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen einen angemessenen Ausgleich findet und Beihilfen an Gegenleistungen knüpft. So müssen Investitionen in Höhe von 80 Prozent der Kompensationszahlungen aus dem Vorjahr in Klimaschutzmaßnahmen fließen. Daran ist unbedingt festzuhalten. Wir fordern, dass die Unternehmen Anfang 2022 einen Transformationsfahrplan vorlegen müssen, der Auskunft darüber gibt, wie gezahlte Beihilfen innerhalb der nächsten vier Jahre zur Reduktion von CO2-Emissionen eingesetzt werden sollen.

Verbesserungsbedarf besteht vor allem bei der Höhe der Kompensationsleistungen insgesamt und der Anrechnung der Strompreisentlastung. So ist der Kompensationsgrad betroffener Unternehmen von bis zu 95 Prozent zu hoch bemessen. Die Anrechnung der EEG-Umlagenabsenkung auf die Beihilfe in Höhe von 1,37 Cent je Kilowattstunde ist zu niedrig angesetzt. In beiden Fällen ist eine angemessene Beteiligung der Unternehmen am Klimaschutz notwendig. So sollte der Kompensationsgrad stärker gedeckelt und die EEG-Umlagenabsenkung mit 3,15 Cent vollständig von der Beihilfe abgezogen werden. Damit würden die CO2-Preiseinnahmen in Höhe von 10,8 Mrd. Euro angerechnet.

Der Entwurf der Verordnung, wie er dem CO2 Abgabe e.V. vorliegt, zeigt, dass die Bundesregierung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und seinen dreizehn Verordnungen den Weg des größtmöglichen bürokratischen Aufwandes gewählt hat. Statt Ausnahmen sollten stattdessen Instrumente greifen, welche die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dazu gehören Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference) genauso wie der von der EU-Kommission vorgeschlagene CO2-Grenzausgleich. Zudem sind zeitnah noch genauere Folgenabschätzungen für betroffene Unternehmen einzuholen.

Hintergrund: Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sollen Unternehmen künftig im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einen finanziellen Ausgleich beantragen dürfen, sofern ihnen durch den CO2-Preis Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Als Gegenleistung sollen die begünstigten Unternehmen verpflichtet werden, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und Maßnahmen umzusetzen, die die Energieeffizienz verbessern und CO2-Emissionen verringern. Die nach § 11 Abs. 3 des BEHG vorgesehene Carbon-Leakage-Verordnung richtet sich dabei nicht an die berichtspflichtigen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, sondern an Unternehmen, die diese Brennstoffe im Produktionsprozess einsetzen, die zusätzlichen CO2-Kosten jedoch aufgrund der Wettbewerbssituation mit ausländischen Anbietern nicht über die Produktpreise an Endverbrauchende weitergeben können. Die Anzahl der beihilfeberechtigten Unternehmen sowie das Gesamtbeihilfevolumen entscheidet dabei über die Lenkungswirkung des Brennstoffemissionshandels für den Klimaschutz.

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Ulf Sieberg
Leiter Büro Berlin
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MEDIENINFO zur Übergabe des Jahresgutachtens der Wirtschaftsweisen an Bundeskanzlerin Merkel

MEDIENINFO 15/2020

Zur Übergabe des Jahresgutachtens „Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken“ des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Wir begrüßen, dass die Wirtschaftsweisen Klimaschutz als industriepolitische Chance bewerten und die Bundesregierung auffordern, die Corona-Krise zum Aufbau neuer, klimafreundlicherer Wertschöpfungsketten zu nutzen. Die Vorschläge lesen sich wie ein Regierungsprogramm, dass noch in dieser Legislaturperiode angepackt werden muss, um die Corona-Krise zu bewältigen.

Wir verlangen von der Unions-geführten Bundesregierung und deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Forderungen des Sachverständigenrats in zentralen Punkten umgehend anzugehen. Dazu gehört die Umsetzung

  • eines einheitlichen, verursachergerechten und sektorübergreifenden CO2-Preises,
  • eines CO2-Mindestpreises zur Absicherung von Investitionen,
  • eines konsequenten Abbaus wettbewerbsverzerrender Abgaben und Umlagen auf Energiepreise zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte und Unternehmen,
  • einer Erhöhung der CO2-Preise bei Heizen und Verkehr auf 90 Euro je Tonne CO2,
  • eines Abbaus klimaschädlicher Subventionen,
  • einer Kenntlichmachung klimarelevanter Aspekte von Produktion und Produkten,
  • einer wirksamen Ausgestaltung begleitender Maßnahmen und
  • eines CO2-Grenzausgleichs.

Mit dem Gutachten sind zentrale klimapolitische Maßnahmen im wirtschaftswissenschaftlichen Mainstream angekommen. Jetzt ist die Politik gefordert, sie zügig umzusetzen. Zum Wohle von Wirtschaft und Gesellschaft.“

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Online-Seminar „Wie sollte CO2 bepreist werden?“ vom 22.6.2020

Zusammenfassung des Online-Seminars „Wie sollte CO2 bepreist werden?“ vom 22.6.2020

Anlässlich eines Online-Seminars des CO2 Abgabe e.V. in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Schmidt, Lehrstuhlinhaber am Institut für Mikroökonomie an der FernUniversität in Hagen wurde die Frage aus Sicht der Theorie und Praxis erörtert, wie CO2 bepreist werden sollte.

Unter anderem stellte Prof. Schmidt erste, vorläufige Ergebnisse einer internationalen Expertenbefragung in Kooperation mit den Koautoren Frikk Nesje von der Universitäten Heidelberg und Oslo sowie Jun.-Prof. Dr. Moritz Drupp von der Universität Hamburg zum Thema CO2-Bepreisung vor.

Die internationale Experten-Befragung hat u.a. untersucht, ob eine (unilaterale) Bepreisung von CO2 mithilfe eines Emissionshandels oder einer CO2-Steuer eingeführt werden sollte. Auch wurde gefragt, welche Höhe der Preis im Zeitverlauf haben, und ob Wettbewerbsnachteile von Ländern mit CO2-Preisen gegenüber Ländern ohne CO2-Preis mithilfe eines steuerlichen Grenzausgleichs korrigiert werden sollten. In der Befragung favorisierten fast doppelt so viele Experten weltweit eine CO2-Steuer gegenüber einem Zertifikatehandel als umgekehrt. Im Schnitt befürworten die Expertinnen und Experten CO2-Preise von ca. 50 US-Dollar pro Tonne CO2 im Jahr 2020 und zirka 90 Dollar im Jahr 2030. Die Preisempfehlungen variieren jedoch sehr stark, mit zum Teil sehr hohen Preisen. So empfehlen einige Experten Preise von mehreren Hundert Dollar pro Tonne CO2. Zum Vergleich: In Deutschland soll ab dem Jahr 2021 ein Brennstoffemissionshandel (BEHG) für Heizen und Verkehr gelten, der mit 25 Euro je Tonne CO2 startet und bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro ansteigen soll. Auch spricht sich eine deutliche Mehrheit der Expertinnen und Experten für die Einführung eines steuerlichen Grenzausgleichs für CO2 aus, um die heimische Wirtschaft bei unilateraler CO2-Bepreisung vor unfairen Wettbewerbsnachteilen zu schützen.

Anschließend erläuterte Jörg Lange wie sich der europäische Emissionshandel entwickelt hat und welche CO2-Preise bei Wärme und Verkehr mit dem Festpreis-Emissionshandel geplant sind, der nach Aussagen verschiedener Gutachten (Klinski 2019, Stiftung Umweltenergierecht 2019, IKEM 2019, Wernsmann 2020) droht, verfassungswidrig zu sein.

Laut Lange kommt es darauf an, faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen durch Abstimmung wesentlicher nationaler und europäischer Instrumente, wie Bundesemissionshandelsgesetz, Erneuerbaren Energien Gesetz, Energiesteuern, Ausnahmen, Kohleausstieg sowie Vorteilabschöpfungsabgabe (EU-ETS, Kostenfreien Zuteilungen, Marktstabilitätsreserve und Strompreiskompensation) zu gewährleisten.

Dazu wären die Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve in eine wirksame Preisstabilitätsreserve mit planungssicheren CO2-Mindestpreisen neben der von der EU-Kommission mit dem Green Deal geplanten Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung durch einen Grenzausgleich, eine Konsumabgabe oder sogenannter „Carbon Contract of Difference“ Schritte in die richtige Richtung.

Die Veranstaltung erfolgte als Online-Konferenz und die Impulsvorträge der Referenten wurden aufgezeichnet.

Präsentationen zum Download
Teil 1 Effektiver Klimaschutz – “Es könnte (und sollte) doch so einfach sein!!!”
Teil 2 Vorläufige Ergebnisse aus einer internationalen Expertenbefragung
Prof. Dr. Robert Schmidt (Lehrstuhl für Mikroökonomik an der FernUniversität Hagen)

Teil 3 (Mögliche) Entwicklungen im europäischen Emissionshandel und Brennstoffemissionshandelsgesetz
Dr. Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

Videomitschnitte der Vorträge

Teil 1 Effektiver Klimaschutz – “Es könnte (und sollte) doch so einfach sein!!!”

Teil 2 Vorläufige Ergebnisse aus einer internationalen Expertenbefragung


Prof. Dr. Robert Schmidt (Lehrstuhl für Mikroökonomik an der FernUniversität Hagen)

Teil 3 (Mögliche) Entwicklungen im europäischen Emissionshandel und Brennstoffemissionshandelsgesetz


Dr. Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

 

Das Leitinstrument für den Klimaschutz

Am 1. Juli 2020 beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Neben den Folgen der Corona-Krise und der mittelfristigen Haushaltsplanung spielt der Green Deal eine zentrale Rolle, Europa bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu machen. Das Leitinstrument für den Klimaschutz: Ein einheitlicher CO2-Preis über alle Sektoren inklusive Mindestpreis.

Bei einem parlamentarischen Frühstück des CO2 Abgabe e.V. mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Europa: Wie europäische und nationale Emissionshandelssysteme verzahnt werden können“ stattfand, sprachen sich Armin Schuster (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim und Klaus Mindrup, Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Pankow, beide Mitglieder des CO2-Abgabe e.V. und Schirmherren der Veranstaltung, für eine einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung aus.

Unterstützt wurden sie dabei von einem Branchenbündnis aus Energieversorgern, Stadtwerken, Netzbetreibern und Direktvermarktern. Sie fordern von der Bundesregierung ebenfalls, sich für eine ambitionierte, einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung einzusetzen. Der bestehende EU-Emissionshandel für den Stromsektor und Teile der Industrie müsse schnellst möglich mit einem CO2-Mindestpreis versehen werden.

Wie der Weg zu einheitlichen CO2-Preisen über alle Sektoren aussehen kann, fasst das Positionspapier „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Treiber für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Klimaschutz in Europa machen“ zusammen. Es beruft sich u. a. Ausführungen des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), das in einem öffentlichen Fachgespräch zum Kohleausstieg für die Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels und der Marktstabilitätsreserve zu einer Preisstabilitätsreserve plädiert hatte.

Die Bundesregierung plant, im Europäischen Rat insbesondere die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems zu diskutieren. Bereits mit den Beschlüssen der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030 mit CO2– Mindestpreis und nationalem Brennstoffemissionshandel, der Merkel-Macron-Initiative für einen CO2-Mindestpreis sowie dem Green Deal zur u. a. Erweiterung des EU-Emissionshandels und der Evaluierung der EU-Energiesteuerrichtlinie hat sich die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung des CO2-Bepreisungsinstrumentes ausgesprochen. Darüber hinaus will, die Bundesregierung die Klimaziele der EU auf 55% Treibhausgasreduktion gegenüber 2005 verschärfen sowie ein EU-Klimaschutzgesetz verabschieden.

Zuletzt bekam das Thema weiteren Schub durch die aktuellen Stellungnahmen der Energiewende-Monitoring-Kommission und den Wissenschaftsakademien Leopoldina, Acatech und Akademienunion.

Lesen Sie auch:

https://klimaschutz-im-bundestag.de/2020/06/17/bundestagsabgeordnete-schuster-cdu-und-mindrup-spd-eu-ratspraesidentschaft-sollte-co2-bepreisung-ueber-alle-sektoren-und-die-einfuehrung-einer-moderaten-co2-mindestbepreisung-im-rahmen-de/

und

https://klimaschutz-im-bundestag.de/2020/05/26/erwartung-an-die-deutsche-eu-ratspraesidentschaft/

 

Bundestagsabgeordnete Schuster (CDU) und Mindrup (SPD): „EU-Ratspräsidentschaft sollte CO2-Bepreisung über alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2- Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems voranbringen“

Berlin/Freiburg, 17. Juni 2020. Am 1. Juli 2020 beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Neben den Folgen der Corona-Krise und der mittelfristigen Haushaltsplanung spielt der Green Deal eine zentrale Rolle, Europa bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu machen. Das Leitinstrument für den Klimaschutz: Ein einheitlicher CO2-Preis über alle Sektoren. Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks des Vereins COAbgabe e.V. haben sich die Bundestagsabgeordneten Armin Schuster (CDU) und Klaus Mindrup (SPD), Mitglieder des CO2 Abgabe e.V. im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine CO2-Bepreisung über alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2– Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems ausgesprochen.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Europa: Wie europäische und nationale Emissionshandelssysteme verzahnt werden können“ stattfand, sprachen sich Armin Schuster (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim und Klaus Mindrup, Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Pankow, beide Mitglieder des COAbgabe e.V. und Schirmherren der Veranstaltung, für eine einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung aus.

Für die EU-Ratspräsidentschaft ist innerhalb der Bundesregierung im Gespräch, im Europäischen Rat insbesondere die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2– Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) zu diskutieren. Bereits mit den Beschlüssen der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030 mit CO2– Mindestpreis und nationalem Brennstoffemissionshandel, der Merkel-Macron- Initiative für einen CO2-Mindestpreis sowie dem Green Deal zur u. a. Erweiterung des EU-Emissionshandels und der Evaluierung der EU-Energiesteuerrichtlinie hat sich die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung des CO2-Bepreisungsinstrumentes ausgesprochen.

Armin Schuster, Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Wir brauchen eine zukunftsorientierte Bepreisung von CO2, die sowohl klima- als auch sozialverträglich ist. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bietet uns die Chance, für einheitliche Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen in Europa Sorge zu tragen. Eine einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung inklusive eines CO2-Mindestpreises im Rahmen des europäischen Emissionshandels schafft dafür in Abstimmung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes und anderen Instrumenten die Voraussetzung. Mit einem solchen Preis lassen sich die Energie- und Klimaziele zielgenau und verursachergerecht erreichen. Der Weg der Bundesregierung in die CO2-Bepeisung sowie den Beschlüssen zur Absenkung der EEG-Umlage zur Entlastung von Mittelstand und Haushalten zur Bewältigung der COVID-19-Folgen für die Wirtschaft sollte konsequent weiterverfolgt werden. Die Einnahmen aus einer einheitlichen CO2-Bepreisung über alle Sektoren können zur vollständigen Absenkung der EEG-Umlage genutzt werden und so Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von weiteren Steuern und Umlagen im Energiebereich befreit werden.“

Klaus Mindrup, klimapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Wir brauchen klare Spielregeln für die Transformation hin zu einer Gesellschaft, deren Wohlstand nicht länger auf der Verbrennung von fossilen Ressourcen basiert. Dafür brauchen wir Ordnungsrecht, Anreize und ein sinnvolles System von Steuern, Abgaben und Umlagen, damit sich klimaverträgliche Technologien auf der Basis von Erneuerbaren Energien, Effizienz und einer Kreislaufwirtschaft durchsetzen. Strom aus Erneuerbaren Energien wird dringend in Wärmenetzen (Großwärmepumpen), Verkehr und in der Industrie gebraucht. Deswegen ist eine Reform der EEG-Umlage dringend erforderlich. In ihrer augenblicklichen Ausgestaltung wirkt sie wie ein Schutzzoll für Erdöl und Erdgas. Deswegen ist es richtig, die Förderung der Erneuerbaren Energie-Anlagen zukünftig aus den Einnahmen der C02-Bepreisung und aus Steuern zu finanzieren.“

Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Unternehmen brauchen Planungs- und Investitionssicherheit. Um gerechte Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, müssen alle bisherigen nationalen und europäischen Instrumente stärker aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehören insbesondere der EU-Emissionshandel für die Energieerzeugung und Teile der Industrie, die Marktstabilitätsreserve zur Löschung von Emissionszertifikaten sowie das deutsche Bundesemissionshandelsgesetz und der Kohleausstieg. Die Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve in eine wirksame Preisstabilitätsreserve wäre neben der von der EU-Kommission mit dem Green Deal geplanten Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung durch einen Grenzausgleich, eine Konsumabgabe oder sogenannter „Carbon Contract of Difference“ ein Schritt in die richtige Richtung. So würden die einzelnen Instrumente im Sinne eines fairen Wettbewerbs für Unternehmen besser auf einander abgestimmt und zu wirksameren Preissignalen für den Klimaschutz beitragen.“

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