Entwurf zur Carbon Leakage-Verordnung des BEHG

MEDIENINFO 17/2020

Zum heute bekannt gewordenen Entwurf* einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (CO2-Preisgesetz für Heizen und Verkehr) erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Die Bundesregierung sollte mit Ausnahmen sehr sparsam umgehen. Denn jede Ausnahme schmälert die Lenkungswirkung für den Klimaschutz. Positiv zu bewerten ist, dass der vorliegende Entwurf zur Vermeidung von Carbon Laekage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen einen angemessenen Ausgleich findet und Beihilfen an Gegenleistungen knüpft. So müssen Investitionen in Höhe von 80 Prozent der Kompensationszahlungen aus dem Vorjahr in Klimaschutzmaßnahmen fließen. Daran ist unbedingt festzuhalten. Wir fordern, dass die Unternehmen Anfang 2022 einen Transformationsfahrplan vorlegen müssen, der Auskunft darüber gibt, wie gezahlte Beihilfen innerhalb der nächsten vier Jahre zur Reduktion von CO2-Emissionen eingesetzt werden sollen.

Verbesserungsbedarf besteht vor allem bei der Höhe der Kompensationsleistungen insgesamt und der Anrechnung der Strompreisentlastung. So ist der Kompensationsgrad betroffener Unternehmen von bis zu 95 Prozent zu hoch bemessen. Die Anrechnung der EEG-Umlagenabsenkung auf die Beihilfe in Höhe von 1,37 Cent je Kilowattstunde ist zu niedrig angesetzt. In beiden Fällen ist eine angemessene Beteiligung der Unternehmen am Klimaschutz notwendig. So sollte der Kompensationsgrad stärker gedeckelt und die EEG-Umlagenabsenkung mit 3,15 Cent vollständig von der Beihilfe abgezogen werden. Damit würden die CO2-Preiseinnahmen in Höhe von 10,8 Mrd. Euro angerechnet.

Der Entwurf der Verordnung, wie er dem CO2 Abgabe e.V. vorliegt, zeigt, dass die Bundesregierung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und seinen dreizehn Verordnungen den Weg des größtmöglichen bürokratischen Aufwandes gewählt hat. Statt Ausnahmen sollten stattdessen Instrumente greifen, welche die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dazu gehören Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference) genauso wie der von der EU-Kommission vorgeschlagene CO2-Grenzausgleich. Zudem sind zeitnah noch genauere Folgenabschätzungen für betroffene Unternehmen einzuholen.

Hintergrund: Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sollen Unternehmen künftig im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einen finanziellen Ausgleich beantragen dürfen, sofern ihnen durch den CO2-Preis Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Als Gegenleistung sollen die begünstigten Unternehmen verpflichtet werden, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und Maßnahmen umzusetzen, die die Energieeffizienz verbessern und CO2-Emissionen verringern. Die nach § 11 Abs. 3 des BEHG vorgesehene Carbon-Leakage-Verordnung richtet sich dabei nicht an die berichtspflichtigen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, sondern an Unternehmen, die diese Brennstoffe im Produktionsprozess einsetzen, die zusätzlichen CO2-Kosten jedoch aufgrund der Wettbewerbssituation mit ausländischen Anbietern nicht über die Produktpreise an Endverbrauchende weitergeben können. Die Anzahl der beihilfeberechtigten Unternehmen sowie das Gesamtbeihilfevolumen entscheidet dabei über die Lenkungswirkung des Brennstoffemissionshandels für den Klimaschutz.

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Ulf Sieberg
Leiter Büro Berlin
CO2 Abgabe e.V.
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MEDIENINFO zur Verabschiedung der Novelle des Brennstoffemissionshandels durch den Bundestag am 8.10.2020

MEDIENINFO 12/2020

Pressestatement zur Verabschiedung der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) durch den Bundestag am 8.10.2020

Der CO2 Abgabe e.V. begrüßt grundsätzlich die Anhebung des anfänglichen CO2-Preises von auf 25 € pro Tonne CO2e. im Rahmen der Novelle des BEHG. Wir bedauern aber, dass mit dem BEHG der Berg an Komplexität und an Bürokratie weiter zunimmt. Eine Ausnahmen und Fehlanreiz abbauende Steuer- und Umlagenreform sowie ein Abbau klimaschädlicher Subventionen mit der Gießkanne stehen nach wie vor aus. Ebenso wie die Lösung des Mieter/Vermieter Dilemmas, ohne die im Gebäudebereich CO2-Preise nur eine sehr eingeschränkte Wirkung entfalten werden. Im Verkehrsbereich sind die CO2-Preise ohnehin zu gering, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes (ca. weniger 40 % Benzin und Dieselverbrauch) bis 2030 erreichen zu können.
Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. erklärt dazu:

Die gestern verabschiedete Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetz wird ihre Lenkungswirkung im Gebäudebereich nur sehr eingeschränkt entfalten können. Der momentanen Sachlage nach kommen die mit dem CO2-Preisaufschlag erhöhten Energiepreise bei Mietern an, die keinen Einfluss auf Heizungserneuerung und Gebäudesanierung haben, während Vermieter die erhöhten Preise ohne handeln zu müssen einfach durchreichen können. Darüberhinaus fehlt dem BEHG eine Perspektive, wie man den Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) weg von bürokratischen Ausnahmen und Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich entwickelt und mit dem europäischen Emissionshandel abstimmt.

Hintergrund:

Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Höhere Preise und  Einnahmen könnten zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren. Mit dem Festhalten und Ausweiten des bestehenden Systems von Ausnahmen und Kompensationen wird Bürokratie auf- statt abgebaut.

Pressekontakt: Kathinka Gaess, Referentin Kommunikation, CO2 Abgabe e.V., Tel. +49 (0)761 45 89 32 77, info@klimaschutz-im-bundestag.de
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Sackgasse Brennstoffemissionshandel: Wie das Gesetz die Energiewende ausbremst

Um die Fehlerkultur ist es in Deutschland schlecht bestellt. Denn „die“ Regierenden neigen dazu, einmal eingeschlagene Wege nicht mehr zu verlassen. Komme, was da wolle. Statt zur Seite zu treten, aus Fehlern zu lernen und überlegt einen neuen Pfad einzuschlagen, muss erst der Abgrund erreicht sein. Soziologen sagen, menschliches Verhalten sei allgemein stark habitualisiert, wie das Beispiel COVID 19 zeige. Das Festhalten an alten Gewohnheiten gilt gerade auch dafür, sich an bestehende Gesetze zu klammern und diese mit immer noch einer Reform zu „verschlimmbessern“.

Paragraphen-Dschungel Energiewende

So trat am 1. November 1977 die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Nach den Ölpreisschocks sollte damit der Verbrauch an fossilen Energieträgern beim Heizen reduziert werden. Aus den anfänglich sechs Seiten sind die Energieeinsparverordnung bzw. das Gebäudeenergiegesetz mit über 100 Seiten und ein Vielfaches an Normen geworden. Kaum einer blickt da noch durch. Unsere Gebäude, ob Neu- oder Altbauten, sind dennoch weit von Klimaneutralität entfernt.

Das gleiche gilt für das derzeit heiß diskutierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gestartet mit keinen 30 Seiten, umfasste das EEG 2017 bereits über 130 Seiten. Weitere drohen hinzuzukommen. Zwar hat das EEG unbestritten maßgeblich zum Klimaschutz in Deutschland beigetragen. Doch angesichts der heutigen Komplexität ist auch hier festzuhalten: Es ging doch schon einmal einfacher!?!

CO2-Preis-Gesetz schafft Bürokratie und hemmt Investitionen

Nun wird mit dem CO2-Preis für Heizen und Verkehr, dem sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG, der gleiche Fehler wiederholt. Der gewählte Einführungsweg eines Festpreis-Emissionshandels ist so kompliziert, dass eine Armada an Paragraphen im Anmarsch ist. Startet das BEHG am 1.1.2021 selbst noch mit bescheidenen zwölf Seiten, sind für die Umsetzung 13 (!) Rechtsverordnungen von Nöten. Bereits die ersten beiden Verordnungen umfassen zusammen mehr als 40 Seiten. Der Grund für den Irrsinn ist mehr als banal: CDU/CSU sperrten sich partout gegen eine CO2-basierte Energiesteuerreform. Warum? Weil darin das „böse“ Wort Steuer auftaucht. Dabei gilt selbst in den eigenen Reihen der Union eine Reform staatlich induzierter Preisbestandteile im Energiebereich als überfällig. Oder anders formuliert: Weil Deutschland mit die höchsten Strompreise in Europa hat, müssen mit einer Energiesteuerreform Steuern, Umlagen und Entgelte sowieso reformiert werden.

Statt Bürokratieabbau wird Bürokratie aufgebaut

So nimmt die Union billigend in Kauf, den Unternehmen ein bürokratisches Monster aufzuhalsen. Und als sei das alles noch nicht genug, passiert, was immer mit Klimaschutzgesetzen passiert: Ihre durch die geringen CO2-Preise von anfänglich 25 Euro geschmälerte Lenkungswirkung wird heillos durch Ausnahmen verwässert. Denn mit der Verordnung zum Schutz vor Abwanderung (Carbon Leakage-Verordnung) werden große Teile der Verursacher von Treibhausgasen von der Regel ausgenommen. Natürlich mit immensem bürokratischem Aufwand. Das vergiftete Sahnehäubchen des Ganzen ist “last but not least“, dass das BEHG droht, verfassungswidrig zu sein und damit teuer rückabgewickelt zu werden. Natürlich mit noch mehr Bürokratie. Dabei ginge es auch anders, wie unsere Vorschläge und zahlreiche Beispiele von Unternehmen zeigen.

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Wie die EU die Klimakrise bekämpfen will

Das EU-Emissionsreduktionsziel soll erhöht werden, dafür ändert sich die Berechnung.

In ihrer ersten Rede zur Lage der Europäischen Union vom 16. September schlug EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ein erhöhtes EU-Emissionsminderungsziel von -55% (statt ursprünglich 40%) bis 2030 im Vergleich zu 1990 vor. Dies sei nötig, um die das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 schrittweise zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen würden eine Reduktion von -41% der Emissionen bis 2030 erzielen. Laut Paris-Abkommen müssten jetzt jedoch bereits mindestens -71% der EU Emissionen eingespart werden.

In einem Papier zur Folgenabschätzung hat die Kommission zudem die Handlungsoptionen in den einzelnen Sektoren geprüft. Vor allem der Energiesektor, der für drei Viertel der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich ist, soll durch den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz ernste Fortschritte machen.

Außerdem wird vorgeschlagen, nach Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes  den Emissionshandel auf Heizen und Verkehr , mit einer stärkeren Deckelung der Emissionsberechtigungen auszuweiten. Allerdings ist dies schwieriger, als gesagt. Auch laufen Teile der Industrie und der Mitgliedsstaaten Sturm gegen die Pläne. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist daher gefordert, einen CO2-Mindestpreis und einheitliche, sektorübergreifende CO2-Preise entscheidungsreif voranzubringen (wie es unsere MdB-Mitglieder und Unternehmen gefordert haben). Des Weiteren wurde die Einführung eines Grenzausgleiches genannt, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Mit zu vielen Ausnahmeregelungen droht das Instrument eines Grenzausgleiches seine Lenkungswirkung zu verlieren, wie die Diskussion in Deutschland und die Pläne der Bundesregierung für weitreichende Ausnahmen zeigt. Wie aus unserer Sicht ein Grenzausgleich gelingen kann, lesen Sie hier.

Auch die Berechnungsmethode des neuen Klimaziels soll sich ändern. Anders als bisher, soll das Ziel nun mit Netto-Emissionen berechnet werden. Das bedeutet, dass auch „negative Emissionen“, also Maßnahmen, durch die Emissionen aus der Atmosphäre entzogen werden (sogenannte Senken), angerechnet werden dürfen. Umweltverbände betrachten daher das neue Ziel als „Mogelpackung“.

Konkrete Handlungsempfehlungen sollen in einer detaillierteren Folgenabschätzung im Juni 2021 folgen.

Derzeit laufen Konsultationen der EU-Kommission zum Erreichen der Klimaziele der EU, zum Grenzausgleich und zur Energiebesteuerungsrichtlinie. Sie können sich auch als Privatperson daran beteiligen. Um Ihnen die Teilnahme zu erleichtern, werden wir Ihnen in einem gesonderten Mailing eine Musterantwort auf unserer Homepage sowie per Email bald möglichst bereitstellen.

 

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Bild: CC-BY-4.0: © European Union 2019 – Quelle: EP

Medieninfo: „Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz “

MEDIENINFO 10/2020

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach § 11 Absatz 3 BEHG zur Sicherung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

Der heutige Beschluss der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD zur Kompensation von Unternehmen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz geht zulasten eines verursachergerechten Klimaschutzes und der Lenkungswirkung. Der Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) muss weg von bürokratischen Ausnahmen und Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich und gezielten Unterstützungsleistungen an betroffene Unternehmen zur Reduktion von Treibhausgasen. Statt Bürokratie aufzubauen könnte der Koordinierungsaufwand für die Energiewende massiv sinken.

Hintergrund: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) werden derzeit novelliert. Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren. Mit dem Festhalten und Ausweiten des bestehenden Systems von Ausnahmen und Kompensationen wird Bürokratie auf- statt abgebaut.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

 

Pressekontakt:
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Medieninfo: „Unternehmen fordern mithilfe der CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau voranzutreiben“

MEDIENINFO 09/2020

Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und EEG-Novelle: „Unternehmen fordern mithilfe der CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau voranzutreiben“

Berlin/Freiburg, 16. September 2020. Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit eine wirksamere CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr. Gleichzeitig soll mit einer Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) die Energiewende beschleunigt werden. Mit der Diskussion zu BEHG und EEG bietet sich die Chance, Klimaschutz und Energiewende von überflüssiger Bürokratie zu befreien und Haushalte sowie Unternehmen von hohen Strompreisen zu entlasten.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Brennstoffemissionshandel und EU-Energiesteuer: Bürokratie ab- statt -aufbauen“ stattfand, sprachen sich die Unternehmen Badenova, EWS Schönau, Lichtblick, Metro und Stiebel Eltron dafür aus, mithilfe der CO2-Bepreisung überflüssige Bürokratie abzubauen.

Roland Weis, Badenova GmbH & Co. KG: „Wir als badenova befürworten den Grundgedanken, über einen CO2-Preis die Verursacher an den Kosten für Klima- und Umweltschutz zu beteiligen. Es gibt für eine einfache und gerechte Umsetzung sehr viele durchdachte Vorschläge und Empfehlungen von Experten, teilweise haben andere Länder es uns auch schon vorgemacht, so dass nicht auszuschließen ist, dass die für Deutschland gefundene Lösung nicht im erhofften und erforderlichen Maße eine Anreizwirkung zur CO2 Vermeidung haben wird.“

 

Alexander Sladek, EWS Schönau eG: „Mit der Einführung einer ambitionierten CO2-Bepreisung besteht nun die Möglichkeit, der durch viel Bürokratie ins Stocken geratenen Energiewende wieder neues Leben einzuhauchen. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null ist richtig, kann aber nur ein erster Schritt sein hin zu einer vollumfassenden Reform und Entbürokratisierung des Systems der Abgaben, Entgelte und Umlagen. Davon würden vor allem neuartige Erneuerbare-Energien-Versorgungsmodelle profitieren, wie z. B. solarer Mieterstrom.“

 

Ralf Schmidt-Pleschka, Lichtblick SE: „Die EEG-Umlage abzuschaffen wäre ein riesiger Schritt, um Ökostrom auch im Verkehr- und Wärmebereich zum neuen Normal zu machen. Mit den künftigen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung hat die Große Koalition dazu die Riesenchance. Die muss sie jetzt nutzen.“

 

Olaf Schulze, Metro AG: „METRO bekennt sich uneingeschränkt zur unternehmerischen Verantwortung zum Klimaschutz. Unsere Anstrengungen sind auf die Erreichung einer 50%igen CO2-Reduktion von 2011 bis 2030 gerichtet. Die Politik sollte bei der Entwicklung des EEG als Motor zur Erreichung unserer nationalen Energieziele jedoch darauf achten, dass es nicht zum Planungsrisiko und bürokratischen Hemmschuh wird.“

 

Dr. Hendrik Ehrhardt, Stiebel Eltron GmbH & Co. KG: „Die deutsche Heizungsindustrie besitzt bei der Heiztechnik der Zukunft derzeit technologisch weltweit noch eine führende Position. Wenn aber der starke Heimatmarkt fehlt, dann drohen wir diese Stellung zu verlieren. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, weshalb grüner Strom, vor allem im europäischen Vergleich weiterhin künstlich teuer gemacht wird, bei relativ niedrigen Preisen für fossile Brennstoffe. Ein Grund für den hohen Preis ist unter anderem die EEG-Umlage. Das Einsparpotenzial bei einer Finanzierung der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt oder durch eine wirksame CO2-Bepreisung würde über 25 % der Jahresheizkosten betragen. Brennstoffemissionshandelsgesetz und EEG bieten somit jetzt die Chance etwas für die Heizungsmodernisierung zu tun.“

 

Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.: „Unternehmen müssen von unnützer Bürokratie befreit werden. Um die Energiewende zu beschleunigen, sollte das System aus Steuern und Umlagen grundlegend reformiert und am Klimaschutz neu ausgerichtet werden. Mit einer CO2-basierten Energiesteuerreform wäre dies einfach, rechtssicher und unbürokratisch möglich. Statt mit dem Brennstoffemissionshandel zusätzlich Bürokratie aufzubauen, kann durch die Absenkung bestehender Energiesteuern und -umlagen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung stattdessen überflüssige Bürokratie wegfallen. Allen voran die Absenkung der EEG-Umlage auf null würde zum Wegfall zahlreicher Ausnahmen und Meldepflichten für Unternehmen führen und die Energiewende verursachergerechter machen.“

Hintergrund: BEHG und EEG werden derzeit novelliert. Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

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Ruf nach grundlegender Energiesteuerreform wird lauter

Die Bundesregierung kommt nicht mehr hinterher. So vergeht bald kein Tag, an dem der Ruf nach einer grundlegenden Energiesteuerreform und einer stärkeren Senkung energiebedingter Steuern und Umlagen nicht ertönt. Mitte Mai meldeten sich zuerst die Energieminister der Länder zu Wort, man solle die „Absenkungen, die über die in den nächsten Jahren steigenden Beiträge des Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG) hinausgehen, (…) kurzfristig mit Zuschüssen aus dem Haushalt“ gegenfinanzieren. Es folgte die Umweltministerkonferenz, welche eine „deutliche Senkung der EEG-Umlage, die Schaffung von Investitionsanreizen und ein zukunftsfähiges System zur Finanzierung der Energiewende“ fordert. Dann formulierte der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Wenn im Rahmen eines Konjunkturprogramms Steuer-und Abgabensenkungen vorgenommen werden sollen, bietet sich eine Finanzierung der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel und eine Senkung der Stromsteuer an, weil sie nicht nur die Kaufkraft der Haushalte stärken, sondern auch den Umstieg auf Wärmepumpen und Elektromobilität fördern würden. Sie würden auch viele Unternehmen entlasten und im Industriesektor den Umstieg in Richtung klimaschonender Produktionsverfahren befördern.“ Das Schwarz-Gelb-Grün regierte Schleswig-Holstein befeuert die Diskussion mit einem weiteren Entschließungsantrag im Bundesrat. Jüngst folgte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auch bekannt als „Wirtschaftsweise“, in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung, „mit einer zügigen und umfangreichen Energiepreisreform“ Haushalte und Unternehmen spürbar zu entlasten, um mit einem niedrigeren „Strompreis die Transformation hin zu einem klimafreundlicheren Energiesystem“ zu beschleunigen.

Allerdings brauchte das Bundeskabinett allein fünf Monate, um die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag vom Dezember 2019 zur Erhöhung der CO2-Preise für Heizen und Verkehr zusammen mit einer Absenkung der EEG-Umlage zu beschließen. Bei wenigen Änderungen im bestehenden Recht. Erst vor der Sommerpause sollen die Gesetzesentwürfe zum BEHG und zur Erneuerbaren Energien-Verordnung zur ersten Lesung in den Bundestag gehen. Nach der Sommerpause sollen sie dann verabschiedet werden. Doch ob die geplante Entlastung über die Senkung der EEG-Umlage von Mittelstand und Haushalten wie geplant zum 1. Januar 2021 tatsächlich Eintritt, bleibt fraglich. Denn durch das langatmige Handeln des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums ist Gefahr in Verzug.

So müssen die Übertragungsnetzbetreiber laut Gesetz bis zum 15. Oktober den Anstieg der EEG-Umlage für 2021 melden. Liegt jedoch kein Bundeshaushalt vor, drohen die Meldung und die Senkung zu scheitern. Und das, obwohl im Rahmen der Diskussion um konjunkturelle Hilfen Teile der Wirtschaft eine weitreichendere bis hin zu einer vollständigen Absenkung der EEG-Umlage fordern, und die beihilferechtlichen Probleme überwunden ohnehin gelöst werden müssen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag von April:Energiepreisentlastungen und Bürokratieabbau als nachhaltiger Konjunkturmotor“.