Ruf nach grundlegender Energiesteuerreform wird lauter

Die Bundesregierung kommt nicht mehr hinterher. So vergeht bald kein Tag, an dem der Ruf nach einer grundlegenden Energiesteuerreform und einer stärkeren Senkung energiebedingter Steuern und Umlagen nicht ertönt. Mitte Mai meldeten sich zuerst die Energieminister der Länder zu Wort, man solle die „Absenkungen, die über die in den nächsten Jahren steigenden Beiträge des Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG) hinausgehen, (…) kurzfristig mit Zuschüssen aus dem Haushalt“ gegenfinanzieren. Es folgte die Umweltministerkonferenz, welche eine „deutliche Senkung der EEG-Umlage, die Schaffung von Investitionsanreizen und ein zukunftsfähiges System zur Finanzierung der Energiewende“ fordert. Dann formulierte der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Wenn im Rahmen eines Konjunkturprogramms Steuer-und Abgabensenkungen vorgenommen werden sollen, bietet sich eine Finanzierung der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel und eine Senkung der Stromsteuer an, weil sie nicht nur die Kaufkraft der Haushalte stärken, sondern auch den Umstieg auf Wärmepumpen und Elektromobilität fördern würden. Sie würden auch viele Unternehmen entlasten und im Industriesektor den Umstieg in Richtung klimaschonender Produktionsverfahren befördern.“ Das Schwarz-Gelb-Grün regierte Schleswig-Holstein befeuert die Diskussion mit einem weiteren Entschließungsantrag im Bundesrat. Jüngst folgte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auch bekannt als „Wirtschaftsweise“, in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung, „mit einer zügigen und umfangreichen Energiepreisreform“ Haushalte und Unternehmen spürbar zu entlasten, um mit einem niedrigeren „Strompreis die Transformation hin zu einem klimafreundlicheren Energiesystem“ zu beschleunigen.

Allerdings brauchte das Bundeskabinett allein fünf Monate, um die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag vom Dezember 2019 zur Erhöhung der CO2-Preise für Heizen und Verkehr zusammen mit einer Absenkung der EEG-Umlage zu beschließen. Bei wenigen Änderungen im bestehenden Recht. Erst vor der Sommerpause sollen die Gesetzesentwürfe zum BEHG und zur Erneuerbaren Energien-Verordnung zur ersten Lesung in den Bundestag gehen. Nach der Sommerpause sollen sie dann verabschiedet werden. Doch ob die geplante Entlastung über die Senkung der EEG-Umlage von Mittelstand und Haushalten wie geplant zum 1. Januar 2021 tatsächlich Eintritt, bleibt fraglich. Denn durch das langatmige Handeln des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums ist Gefahr in Verzug.

So müssen die Übertragungsnetzbetreiber laut Gesetz bis zum 15. Oktober den Anstieg der EEG-Umlage für 2021 melden. Liegt jedoch kein Bundeshaushalt vor, drohen die Meldung und die Senkung zu scheitern. Und das, obwohl im Rahmen der Diskussion um konjunkturelle Hilfen Teile der Wirtschaft eine weitreichendere bis hin zu einer vollständigen Absenkung der EEG-Umlage fordern, und die beihilferechtlichen Probleme überwunden ohnehin gelöst werden müssen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag von April:Energiepreisentlastungen und Bürokratieabbau als nachhaltiger Konjunkturmotor“.