Sackgasse Brennstoffemissionshandel: Wie das Gesetz die Energiewende ausbremst

Um die Fehlerkultur ist es in Deutschland schlecht bestellt. Denn „die“ Regierenden neigen dazu, einmal eingeschlagene Wege nicht mehr zu verlassen. Komme, was da wolle. Statt zur Seite zu treten, aus Fehlern zu lernen und überlegt einen neuen Pfad einzuschlagen, muss erst der Abgrund erreicht sein. Soziologen sagen, menschliches Verhalten sei allgemein stark habitualisiert, wie das Beispiel COVID 19 zeige. Das Festhalten an alten Gewohnheiten gilt gerade auch dafür, sich an bestehende Gesetze zu klammern und diese mit immer noch einer Reform zu „verschlimmbessern“.

Paragraphen-Dschungel Energiewende

So trat am 1. November 1977 die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Nach den Ölpreisschocks sollte damit der Verbrauch an fossilen Energieträgern beim Heizen reduziert werden. Aus den anfänglich sechs Seiten sind die Energieeinsparverordnung bzw. das Gebäudeenergiegesetz mit über 100 Seiten und ein Vielfaches an Normen geworden. Kaum einer blickt da noch durch. Unsere Gebäude, ob Neu- oder Altbauten, sind dennoch weit von Klimaneutralität entfernt.

Das gleiche gilt für das derzeit heiß diskutierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gestartet mit keinen 30 Seiten, umfasste das EEG 2017 bereits über 130 Seiten. Weitere drohen hinzuzukommen. Zwar hat das EEG unbestritten maßgeblich zum Klimaschutz in Deutschland beigetragen. Doch angesichts der heutigen Komplexität ist auch hier festzuhalten: Es ging doch schon einmal einfacher!?!

CO2-Preis-Gesetz schafft Bürokratie und hemmt Investitionen

Nun wird mit dem CO2-Preis für Heizen und Verkehr, dem sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG, der gleiche Fehler wiederholt. Der gewählte Einführungsweg eines Festpreis-Emissionshandels ist so kompliziert, dass eine Armada an Paragraphen im Anmarsch ist. Startet das BEHG am 1.1.2021 selbst noch mit bescheidenen zwölf Seiten, sind für die Umsetzung 13 (!) Rechtsverordnungen von Nöten. Bereits die ersten beiden Verordnungen umfassen zusammen mehr als 40 Seiten. Der Grund für den Irrsinn ist mehr als banal: CDU/CSU sperrten sich partout gegen eine CO2-basierte Energiesteuerreform. Warum? Weil darin das „böse“ Wort Steuer auftaucht. Dabei gilt selbst in den eigenen Reihen der Union eine Reform staatlich induzierter Preisbestandteile im Energiebereich als überfällig. Oder anders formuliert: Weil Deutschland mit die höchsten Strompreise in Europa hat, müssen mit einer Energiesteuerreform Steuern, Umlagen und Entgelte sowieso reformiert werden.

Statt Bürokratieabbau wird Bürokratie aufgebaut

So nimmt die Union billigend in Kauf, den Unternehmen ein bürokratisches Monster aufzuhalsen. Und als sei das alles noch nicht genug, passiert, was immer mit Klimaschutzgesetzen passiert: Ihre durch die geringen CO2-Preise von anfänglich 25 Euro geschmälerte Lenkungswirkung wird heillos durch Ausnahmen verwässert. Denn mit der Verordnung zum Schutz vor Abwanderung (Carbon Leakage-Verordnung) werden große Teile der Verursacher von Treibhausgasen von der Regel ausgenommen. Natürlich mit immensem bürokratischem Aufwand. Das vergiftete Sahnehäubchen des Ganzen ist “last but not least“, dass das BEHG droht, verfassungswidrig zu sein und damit teuer rückabgewickelt zu werden. Natürlich mit noch mehr Bürokratie. Dabei ginge es auch anders, wie unsere Vorschläge und zahlreiche Beispiele von Unternehmen zeigen.

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Pressekontakt:
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

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