Sackgasse Brennstoffemissionshandel: Wie das Gesetz die Energiewende ausbremst

Um die Fehlerkultur ist es in Deutschland schlecht bestellt. Denn „die“ Regierenden neigen dazu, einmal eingeschlagene Wege nicht mehr zu verlassen. Komme, was da wolle. Statt zur Seite zu treten, aus Fehlern zu lernen und überlegt einen neuen Pfad einzuschlagen, muss erst der Abgrund erreicht sein. Soziologen sagen, menschliches Verhalten sei allgemein stark habitualisiert, wie das Beispiel COVID 19 zeige. Das Festhalten an alten Gewohnheiten gilt gerade auch dafür, sich an bestehende Gesetze zu klammern und diese mit immer noch einer Reform zu „verschlimmbessern“.

Paragraphen-Dschungel Energiewende

So trat am 1. November 1977 die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Nach den Ölpreisschocks sollte damit der Verbrauch an fossilen Energieträgern beim Heizen reduziert werden. Aus den anfänglich sechs Seiten sind die Energieeinsparverordnung bzw. das Gebäudeenergiegesetz mit über 100 Seiten und ein Vielfaches an Normen geworden. Kaum einer blickt da noch durch. Unsere Gebäude, ob Neu- oder Altbauten, sind dennoch weit von Klimaneutralität entfernt.

Das gleiche gilt für das derzeit heiß diskutierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gestartet mit keinen 30 Seiten, umfasste das EEG 2017 bereits über 130 Seiten. Weitere drohen hinzuzukommen. Zwar hat das EEG unbestritten maßgeblich zum Klimaschutz in Deutschland beigetragen. Doch angesichts der heutigen Komplexität ist auch hier festzuhalten: Es ging doch schon einmal einfacher!?!

CO2-Preis-Gesetz schafft Bürokratie und hemmt Investitionen

Nun wird mit dem CO2-Preis für Heizen und Verkehr, dem sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG, der gleiche Fehler wiederholt. Der gewählte Einführungsweg eines Festpreis-Emissionshandels ist so kompliziert, dass eine Armada an Paragraphen im Anmarsch ist. Startet das BEHG am 1.1.2021 selbst noch mit bescheidenen zwölf Seiten, sind für die Umsetzung 13 (!) Rechtsverordnungen von Nöten. Bereits die ersten beiden Verordnungen umfassen zusammen mehr als 40 Seiten. Der Grund für den Irrsinn ist mehr als banal: CDU/CSU sperrten sich partout gegen eine CO2-basierte Energiesteuerreform. Warum? Weil darin das „böse“ Wort Steuer auftaucht. Dabei gilt selbst in den eigenen Reihen der Union eine Reform staatlich induzierter Preisbestandteile im Energiebereich als überfällig. Oder anders formuliert: Weil Deutschland mit die höchsten Strompreise in Europa hat, müssen mit einer Energiesteuerreform Steuern, Umlagen und Entgelte sowieso reformiert werden.

Statt Bürokratieabbau wird Bürokratie aufgebaut

So nimmt die Union billigend in Kauf, den Unternehmen ein bürokratisches Monster aufzuhalsen. Und als sei das alles noch nicht genug, passiert, was immer mit Klimaschutzgesetzen passiert: Ihre durch die geringen CO2-Preise von anfänglich 25 Euro geschmälerte Lenkungswirkung wird heillos durch Ausnahmen verwässert. Denn mit der Verordnung zum Schutz vor Abwanderung (Carbon Leakage-Verordnung) werden große Teile der Verursacher von Treibhausgasen von der Regel ausgenommen. Natürlich mit immensem bürokratischem Aufwand. Das vergiftete Sahnehäubchen des Ganzen ist “last but not least“, dass das BEHG droht, verfassungswidrig zu sein und damit teuer rückabgewickelt zu werden. Natürlich mit noch mehr Bürokratie. Dabei ginge es auch anders, wie unsere Vorschläge und zahlreiche Beispiele von Unternehmen zeigen.

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Pressekontakt:
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Medieninfo: „Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz “

MEDIENINFO 10/2020

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach § 11 Absatz 3 BEHG zur Sicherung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

Der heutige Beschluss der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD zur Kompensation von Unternehmen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz geht zulasten eines verursachergerechten Klimaschutzes und der Lenkungswirkung. Der Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) muss weg von bürokratischen Ausnahmen und Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich und gezielten Unterstützungsleistungen an betroffene Unternehmen zur Reduktion von Treibhausgasen. Statt Bürokratie aufzubauen könnte der Koordinierungsaufwand für die Energiewende massiv sinken.

Hintergrund: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) werden derzeit novelliert. Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren. Mit dem Festhalten und Ausweiten des bestehenden Systems von Ausnahmen und Kompensationen wird Bürokratie auf- statt abgebaut.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

 

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Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Medieninfo: „Unternehmen fordern mithilfe der CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau voranzutreiben“

MEDIENINFO 09/2020

Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und EEG-Novelle: „Unternehmen fordern mithilfe der CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau voranzutreiben“

Berlin/Freiburg, 16. September 2020. Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit eine wirksamere CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr. Gleichzeitig soll mit einer Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) die Energiewende beschleunigt werden. Mit der Diskussion zu BEHG und EEG bietet sich die Chance, Klimaschutz und Energiewende von überflüssiger Bürokratie zu befreien und Haushalte sowie Unternehmen von hohen Strompreisen zu entlasten.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Brennstoffemissionshandel und EU-Energiesteuer: Bürokratie ab- statt -aufbauen“ stattfand, sprachen sich die Unternehmen Badenova, EWS Schönau, Lichtblick, Metro und Stiebel Eltron dafür aus, mithilfe der CO2-Bepreisung überflüssige Bürokratie abzubauen.

Roland Weis, Badenova GmbH & Co. KG: „Wir als badenova befürworten den Grundgedanken, über einen CO2-Preis die Verursacher an den Kosten für Klima- und Umweltschutz zu beteiligen. Es gibt für eine einfache und gerechte Umsetzung sehr viele durchdachte Vorschläge und Empfehlungen von Experten, teilweise haben andere Länder es uns auch schon vorgemacht, so dass nicht auszuschließen ist, dass die für Deutschland gefundene Lösung nicht im erhofften und erforderlichen Maße eine Anreizwirkung zur CO2 Vermeidung haben wird.“

 

Alexander Sladek, EWS Schönau eG: „Mit der Einführung einer ambitionierten CO2-Bepreisung besteht nun die Möglichkeit, der durch viel Bürokratie ins Stocken geratenen Energiewende wieder neues Leben einzuhauchen. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null ist richtig, kann aber nur ein erster Schritt sein hin zu einer vollumfassenden Reform und Entbürokratisierung des Systems der Abgaben, Entgelte und Umlagen. Davon würden vor allem neuartige Erneuerbare-Energien-Versorgungsmodelle profitieren, wie z. B. solarer Mieterstrom.“

 

Ralf Schmidt-Pleschka, Lichtblick SE: „Die EEG-Umlage abzuschaffen wäre ein riesiger Schritt, um Ökostrom auch im Verkehr- und Wärmebereich zum neuen Normal zu machen. Mit den künftigen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung hat die Große Koalition dazu die Riesenchance. Die muss sie jetzt nutzen.“

 

Olaf Schulze, Metro AG: „METRO bekennt sich uneingeschränkt zur unternehmerischen Verantwortung zum Klimaschutz. Unsere Anstrengungen sind auf die Erreichung einer 50%igen CO2-Reduktion von 2011 bis 2030 gerichtet. Die Politik sollte bei der Entwicklung des EEG als Motor zur Erreichung unserer nationalen Energieziele jedoch darauf achten, dass es nicht zum Planungsrisiko und bürokratischen Hemmschuh wird.“

 

Dr. Hendrik Ehrhardt, Stiebel Eltron GmbH & Co. KG: „Die deutsche Heizungsindustrie besitzt bei der Heiztechnik der Zukunft derzeit technologisch weltweit noch eine führende Position. Wenn aber der starke Heimatmarkt fehlt, dann drohen wir diese Stellung zu verlieren. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, weshalb grüner Strom, vor allem im europäischen Vergleich weiterhin künstlich teuer gemacht wird, bei relativ niedrigen Preisen für fossile Brennstoffe. Ein Grund für den hohen Preis ist unter anderem die EEG-Umlage. Das Einsparpotenzial bei einer Finanzierung der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt oder durch eine wirksame CO2-Bepreisung würde über 25 % der Jahresheizkosten betragen. Brennstoffemissionshandelsgesetz und EEG bieten somit jetzt die Chance etwas für die Heizungsmodernisierung zu tun.“

 

Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.: „Unternehmen müssen von unnützer Bürokratie befreit werden. Um die Energiewende zu beschleunigen, sollte das System aus Steuern und Umlagen grundlegend reformiert und am Klimaschutz neu ausgerichtet werden. Mit einer CO2-basierten Energiesteuerreform wäre dies einfach, rechtssicher und unbürokratisch möglich. Statt mit dem Brennstoffemissionshandel zusätzlich Bürokratie aufzubauen, kann durch die Absenkung bestehender Energiesteuern und -umlagen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung stattdessen überflüssige Bürokratie wegfallen. Allen voran die Absenkung der EEG-Umlage auf null würde zum Wegfall zahlreicher Ausnahmen und Meldepflichten für Unternehmen führen und die Energiewende verursachergerechter machen.“

Hintergrund: BEHG und EEG werden derzeit novelliert. Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

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Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

STUDIE: EEG-Umlage auf null senken

 

Zum heute veröffentlichten Vorschlag der Deutschen Energie-Agentur (dena), der Stiftung Umweltenergierecht und des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo) für die Senkung der EEG-Umlage auf null, sagt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Wir begrüßen den Vorschlag, die EEG-Umlage zum 1. Januar 2021 vollständig auf null zu senken als Startschuss einer Reform der Abgaben und Umlagen. Die vollständige Absenkung der EEG-Umlage auf null vereinfacht das EEG erheblich und baut Bürokratie ab und ist damit ein wichtiger Schritt zur Entlastung von mittelständischen Unternehmen und privaten Haushalten. Der Aufwand für Netzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger, stromintensive Unternehmen und den Staat würde deutlich reduziert und der Anreiz, in erneuerbare Energie zu investieren, vergrößert.

Die Finanzierung des Vorschlags sollte schnellst möglich von der Verdopplung der Stromsteuer durch einheitliche CO2-Preise in allen Sektoren ersetzt werden. Dazu ist ein CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel notwendig, den die Bundesregierung während ihrer laufenden EU-Ratspräsidentschaft voranbringen sollte. Die Reform der Energiesteuern kann unbürokratisch, schnell und wirksam auch als Alternative zum Brennstoffemissionshandelsgesetz für Heizen und Verkehr (BEHG) umgesetzt werden, sollte sich das BEHG nicht verfassungskonform umsetzen lassen.“

Weiterführende Beiträge des CO2 Abgabe e.V.:

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Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V.

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