Reform und Erweiterung des EU-Emissionshandels

In einem gemeinsamen Vortrag haben das Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) und der CO2 Abgabe e.V. in der 171. Sitzung der AG Emissionshandel beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über Ansätze zur Reform und Erweiterung des EU-Emissionshandels informiert.

Ausweitung des Emissionshandels kostet zuviel Zeit

Ulf Sieberg machte für den CO2 Abgabe e.V. deutlich, dass eine zeitnahe Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Sektoren Wärme und Verkehr zuviel Zeit kostet. Zeit, die die Klimakrise nicht lässt. Im ersten Schritt müsste daher zunächst ein CO2-Mindestpreis im bestehenden EU-ETS für Stromerzeugung und Teile der Industrie eingeführt werden. Darüber hinaus müssten die Ausgabe von Verschmutzungsrechten an die Klimaziele von Paris angepasst und die kostenlose Zuteilung für die Industrie beendet werden.

Zahlreiche offene Fragen und ungeklärte Risiken

Eine Ausweitung auf Wärme und Verkehr in der EU erfordere zudem neben einem Mindestpreis auch einen Höchstpreis. Damit würde aber der Handel seiner größten Stärke, der begrenzten Ausgabe von Verschmutzungsrechten beraubt. Sieberg stellte daher die Frage, ob der Weg über eine CO2-basierte Reform der Energiebesteuerungsrichtlinie nicht der bessere und schnelle Weg sei. Dies wird von Teilen der Industrie abgelehnt, weil es bisher Einstimmigkeit im Europäischen Rat erfordert. Sieberg hielt dagegen, dass die meisten Mitgliedsstaaten bereits über eine solche CO2-basierte Energiesteuer verfügten und daher eine ETS-Ausweitung nicht deren oberste Priorität sei. Somit gäbe es hier ebenso Pfadabhängigkeiten wie bei der Zustimmung.

Preissensibilitäten in und zwischen den Mitgliedstaaten vollkommen unklar

Swantje Fiedler vom FÖS erläuterte im Anschluss die unterschiedlichen Vermeidungskosten in den Sektoren, warum die bestehenden Energiesteuern in der EU bei einer Reform und Erweiterung zu berücksichtigen seien und weitere offene Fragen.

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Weitere Informationen

Wie die EU die Klimakrise bekämpfen will

Das EU-Emissionsreduktionsziel soll erhöht werden, dafür ändert sich die Berechnung.

In ihrer ersten Rede zur Lage der Europäischen Union vom 16. September schlug EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ein erhöhtes EU-Emissionsminderungsziel von -55% (statt ursprünglich 40%) bis 2030 im Vergleich zu 1990 vor. Dies sei nötig, um die das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 schrittweise zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen würden eine Reduktion von -41% der Emissionen bis 2030 erzielen. Laut Paris-Abkommen müssten jetzt jedoch bereits mindestens -71% der EU Emissionen eingespart werden.

In einem Papier zur Folgenabschätzung hat die Kommission zudem die Handlungsoptionen in den einzelnen Sektoren geprüft. Vor allem der Energiesektor, der für drei Viertel der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich ist, soll durch den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz ernste Fortschritte machen.

Außerdem wird vorgeschlagen, nach Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes  den Emissionshandel auf Heizen und Verkehr , mit einer stärkeren Deckelung der Emissionsberechtigungen auszuweiten. Allerdings ist dies schwieriger, als gesagt. Auch laufen Teile der Industrie und der Mitgliedsstaaten Sturm gegen die Pläne. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist daher gefordert, einen CO2-Mindestpreis und einheitliche, sektorübergreifende CO2-Preise entscheidungsreif voranzubringen (wie es unsere MdB-Mitglieder und Unternehmen gefordert haben). Des Weiteren wurde die Einführung eines Grenzausgleiches genannt, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Mit zu vielen Ausnahmeregelungen droht das Instrument eines Grenzausgleiches seine Lenkungswirkung zu verlieren, wie die Diskussion in Deutschland und die Pläne der Bundesregierung für weitreichende Ausnahmen zeigt. Wie aus unserer Sicht ein Grenzausgleich gelingen kann, lesen Sie hier.

Auch die Berechnungsmethode des neuen Klimaziels soll sich ändern. Anders als bisher, soll das Ziel nun mit Netto-Emissionen berechnet werden. Das bedeutet, dass auch „negative Emissionen“, also Maßnahmen, durch die Emissionen aus der Atmosphäre entzogen werden (sogenannte Senken), angerechnet werden dürfen. Umweltverbände betrachten daher das neue Ziel als „Mogelpackung“.

Konkrete Handlungsempfehlungen sollen in einer detaillierteren Folgenabschätzung im Juni 2021 folgen.

Derzeit laufen Konsultationen der EU-Kommission zum Erreichen der Klimaziele der EU, zum Grenzausgleich und zur Energiebesteuerungsrichtlinie. Sie können sich auch als Privatperson daran beteiligen. Um Ihnen die Teilnahme zu erleichtern, werden wir Ihnen in einem gesonderten Mailing eine Musterantwort auf unserer Homepage sowie per Email bald möglichst bereitstellen.

 

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Bild: CC-BY-4.0: © European Union 2019 – Quelle: EP

Erwartung an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft

Am 1. Juli übernimmt Deutschland von Kroatien die EU-Ratspräsidentschaft. Waren die Erwartungen aufgrund zahlreicher Brandherde vor der Corona-Krise an die Bundesregierung bereits hoch, so sind sie jetzt mit der Corona-Krise gewaltig. Erschwerend kommen organisatorische und technische Probleme hinzu. Weder verfügt man in Brüssel über genügend geeignete Räumlichkeiten, um bei größeren Verhandlungsdelegationen den physischen Mindestabstand einzuhalten, noch verlaufen Verhandlungsrunden im Videomodus so reibungslos wie gemeinsame Treffen. Von den politischen Auseinandersetzungen ganz zu schweigen. Denn es geht um viel Geld, Haftungsfragen und Solidarität in der Krise.

Neben den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Krise und der Verabschiedung eines EU-Haushalts wird die Klimakrise, neben Gesundheit, Digitalisierung und Biodiversität, auf der Agenda stehen. Zwei Punkte werden dabei besondere Relevanz haben: Ein EU-Klimaschutzgesetz und die Verschärfung des 2030-Zieles, die Treibhausgasemissionen um 50 bis 55 Prozent gegenüber 2005 zu senken. Aus Sicht des Pariser Klimaabkommens wären mindestens 65 Prozent notwendig. Dennoch werden beide Punkte erheblichen Einfluss auf die Verteilung der Klimaschutzbeiträge der Mitgliedsstaaten sowie die Instrumente, mit denen diese erreicht werden sollen, haben. Und damit auch auf die Frage, welche Rolle der CO2-Preis künftig spielen soll. Bereits Mitte Mai machte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einer Fragestunde im Deutschen Bundestag deutlich, dass Deutschland ein höheres Klimareduktionsziel nur dann befürworten könne, wenn alle Mitgliedsstaaten zu mehr Engagement bereit wären. Das gelte besonders für die EU-Lastenteilungsverordnung bei Heizen und Verkehr. Denn hier drohen Deutschland hohe Strafzahlungen wegen nicht Erreichens bereits der heutigen Ziele. Zudem steht die Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie erst für das Jahr 2021 auf der Agenda. Dennoch haben Frankreich und Deutschland im Rahmen ihrer Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Corona-Krise die Absicht bekundet, die Einführung einer CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) zu unterstützen und an der künftigen Einführung eines sektorenübergreifenden EU-ETS zu arbeiten.

Mit ihrem Klimaschutzprogramm 2030 hatte sich die Bundesregierung für die Einführung eines moderaten CO2-Mindestpreises ausgesprochen. Auch die Niederlande, Schweden und Dänemark gelten als Befürworter von Mindestpreisen. Doch die EU-Kommission ist bislang gegen einen Mindestpreis und bevorzugt den Mechanismus der Marktstabilitätsreserve auszubauen. Wie beides verknüpft werden kann, hat das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung ins Gespräch gebracht.

Sicher ist, dass der Green Deal zum Motor einer nachhaltigen Entwicklung werden soll. Einen ersten Entwurf bewerteten Experten vielversprechend. Wie sich allerdings die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verhält, wenn es konkret wird, bleibt abzuwarten. Während sie den von Macron und Merkel gemachten Vorschlag eines Recovery Funds in Höhe von 500 Milliarden Euro begrüßte, wurde in einem CDU/CSU-Positionspapier der Green Deal zurechtgestutzt. Mit Rückenwind für nachhaltige und die Konjunktur stützende Investitionen ist also nicht zwingend zu rechnen. Es bleibt demnach abzuwarten, ob Deutschland und die EU den Willen aufbringen, angesichts der Bedrohungen durch Corona- und Klimakrise entschlossen zu handeln (siehe Corona- & Klimakrise verzahnen). Ein Programm für die EU-Ratspräsidentschaft gibt es noch nicht. Und auch die verschobene UN-Klimakonferenz in Glasgow Ende des Jahres fällt als Druckmittel für zeitnahe Entscheidungen zunächst aus.

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Beitrag vom April: Recovery Europe – mit und durch den Green Deal.

Zukunft Emissionshandel?

Am Mittwoch dieser Woche hat das Europäische Parlament einer Überarbeitung der Regeln des Europäischen Emissionshandels zugestimmt.

Auch mit diesen Regeländerungen wird der Europäische Emissionshandel auf absehbare Zeit die in ihn gesteckten Erwartungen nicht erfüllen können. Eine Initiative aus Baden-Württemberg fordert deshalb jetzt die Einführung einer nationalen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe, die aufkommensneutral Bürokratie abbaut, Energiesteuern und Umlagen wie die EEG-Umlage ablöst und als Lenkungsabgabe einen effizienten Klimaschutz ermöglicht. weiterlesen …