Klimaschutzbericht 2019 und das Erreichen der Klimaziele 2020 und 2030

Zur heutigen Verabschiedung des Klimaschutzberichts 2019 durch die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD und zur gemeinsamen Forderung von Klima-Allianz Deutschland, deutschem Naturschutzring und anderen erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Das mutmaßliche Erreichen des Klimaziels 2020 ist kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Denn den größten Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland haben der Zusammenbruch der DDR-Industrie 1990 und seit 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz geleistet. Dass jetzt erneut ein Einbruch der Industrieproduktion durch die Corona-Krise statt wirksamer Klimaschutzmaßnahmen dazu beitragen muss, die CO2-Ziele zu erreichen, ist ein Armutszeugnis für die von CDU und CSU geführte Bundesregierung. Das im September 2019 beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 muss daher umgehend nachgebessert werden.

Der im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Mechanismus, wonach das Klimakabinett erst im Sommer 2021 bei den Zielverfehlungen in den Sektoren nachsteuern soll, greift angesichts des dritten Dürrejahres in Folge, der schlechten Ernten, flächendeckend sterbender Wälder und des zunehmenden Wassermangels viel zu spät. Stattdessen sollte Deutschland auf nationaler und europäischer Ebene schnellst möglich nachsteuern. Mit einem CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel nach dem Vorbild Großbritanniens und einer Energiesteuerreform lassen sich bis 2030 bis zu 200 Millionen Tonnen CO2 einsparen.* Neben der Klimazielverschärfung sollte Deutschland zudem die Rolle als EU-Ratspräsidentschaft nutzen, die Maßnahmen eines CO2-Mindestpreises und einen einheitlichen CO2-Preis über alle Sektoren auf europäischer Ebene voranzubringen.“

Zum Forderungspapier: 

Hintergrund: Deutschland droht weiterhin eine gewaltige Klimaschutzlücke (Umsetzungs- und Ambitionslücke). Denn auch wenn Corona-bedingt das Klimaziel für 2020 erreicht wird, müsste die Bundesregierung bei konsequenter Anwendung des 2° C-Ziels bzw. 1,5° C-Ziels des Pariser Klimaabkommens und einem CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen bis spätestens 2038 klimaneutral werden. [Umweltrat 2020] Eine maßnahmenbedingte Reduzierung der Treibhausgase ist unausweichlich. Doch schon jetzt ist absehbar, dass die Sektoren Heizen und Verkehr hinter den Zielen des Bundesklimaschutzgesetzes zurückbleiben und damit ein Sofortprogramm nach § 8 Abs. 1 KSG verankerte Mechanismus hier nachzusteuern greift allerdings zu spät. [KSG 2019] Großbritannien hat ab 2013/14 vorgemacht, wie mit einem CO2-Mindestpreis (Carbon Price Floor) fossile Energieträger wie die Kohle durch klimafreundlichere Energieträger in der Energieerzeugung ersetzt werden können [CO2 Abgabe 06/2020] und hat damit den größten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im EU-Emissionshandel geleistet. Im Gegensatz stagniert die Emissionsreduktion in der Industrie im EU-ETS. [CO2 Abgabe 06/2020] Die Behauptung im Klimaschutzbericht 2019 der Bundesregierung, der EU-Emissionshandel wirkt, stimmt also nur begrenzt.

*bezogen auf die Emissionen von 2018.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

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