Das war der Oktober: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Bis wann muss Deutschland klimaneutral werden? Die Frage droht die Umweltbewegung zu spalten. Den einen geht es nicht schnell genug, die anderen wollen auch einmal Erfolge gewürdigt sehen. Klar ist im Hinblick auf die nächste Bundestagswahl, dass die Strategie des „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“, die Einige in Politik und Wissenschaft verfolgen, kaum aufgehen wird. Da ist es besser, beides zu tun. Den Menschen reinen Wein einschenken und gleichzeitig auch kleine Fortschritte zu würdigen. Jedenfalls sind ohne schnell wirksamere Maßnahmen alle Klimaziele nichts.
Von B wie BUND über G wie Grenzausgleich bis hin zu S wie Senken komplettiert sich mit T wie spannenden Terminen dieser Newsletter Oktober. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Anleitung zu den EU-Konsultationen der Energiebesteuerungsrichtlinie und des CO2-Grenzausgleichssystems

Am 23. Juli 2020 leitete die Europäische Kommission zwei öffentliche Konsultationen im Rahmen des European Green Deal ein. Alle interessierten Parteien (Bürger*innen und Institutionen) sind per Online – Fragebogen aufgefordert, sich zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und einem neuen CO2-Grenzausgleichssystem über die folgenden beiden separaten Konsultationen zu äußern:

  1. Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie bis 14.10.2020
    und
  2. Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems bis 28.10.2020

Beide Vorhaben stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und eröffnen die Möglichkeit einer Abkehr der bisherigen Politik das Risiko der Abwanderung von Produktion und Emissionen z.B. ins außereuropäische Ausland (des Carbon Leakage) vorwiegend mit Ausnahmen zu lösen. Zu den bisherigen Ausnahmen gehören die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten im Rahmen des EU-ETS, die Strompreiskompensation oder Erleichterungen bei Steuern und Umlagen (wie z.B. auch der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbaren Energien Gesetzes).

Inzwischen hat sich die EU-Kommission insofern bereits positioniert, als dass sie die CO2-Bepreisung für die Bereiche Gebäude und Verkehr im Rahmen einer Erweiterung des EU-ETS nach dem Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes als mögliche Lösung hervorhebt (EU 2020, EU-2020-1, EU-2020-2). Deutschland beschreitet allerdings mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel für Gebäude und Verkehr gegenüber allen anderen EU-Staaten, die CO2-Preiskomponenten über ihre nationalen Energiesteuern realisiert haben oder planen, einen Sonderweg.

Wir rufen Sie deshalb dazu auf, sich an den EU-Konsultationen zu beteiligen.

Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier zur Verfügungen, wie wir die Fragebögen ausgefüllt haben. Die Antworten für die Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtline finden Sie hier. Die Antworten zur Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems finden Sie hier.

Die Fragebögen eröffnen auch die Möglichkeit eigene bereits formulierte Stellungnahmen als Dokument zu verlinken oder anzuhängen, oder auch eigene Aspekte zu ergänzen, die ggf. im Fragebogen nicht abgefragt werden.

Hier die Anleitung, wie Sie sich für die Konsultationen anmelden können: 
  • Rufen Sie die Seite der jeweiligen Konsultation auf: Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie oder Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems
  • Für die Anmeldung, scrollen Sie auf der Seite hinunter und klicken Sie auf die gelbe Box „Respond to this questionnaire“. Dann kommen Sie automatisch auf die EU-Login Seite. Stellen Sie hier zunächst oben rechts in der Box Ihre Sprache auf Deutsch falls erwünscht. Wenn Sie diese Seite zum ersten Mal nutzen, klicken Sie jetzt unter dem Textfeld auf „Neues Konto erstellen“ und füllen Sie die erfragten Daten (Vorname, Nachname, E-Mail…) und den sichtbaren Code aus. Klicken Sie auf „Bestätigen“.
  • Anschließend sollten Sie eine E-Mail erhalten, um den Registrierungsvorgang abzuschließen. Achtung – dies kann einige Minuten dauern.
  • Mit der Email, die den Betreff „Ihr Passwort“ hat, sollten Sie einen Link erhalten mit dem Sie Ihr Passwort erstellen können. Drücken Sie also auf den Link und füllen Sie Ihr gewünschtes Passwort ein. Beachten Sie hierzu die Passwortregeln des Systems. Anschließend leitet das System Sie zur Konsulations-Seite. Stellen Sie hier wieder, falls erwünscht, oben auf der Seite Ihre Sprache um auf Deutsch.
  • Sie sollten jetzt den deutschen Einleitungstext zu Ihrem Konsultations-Thema sehen. Wenn Sie auf der Seite weiter nach unten scrollen, müssen Sie zunächst ein paar persönliche Angaben machen und den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten zustimmen, bevor Sie die Fragen der Konsultation beantworten können. Anschließend können Sie den Fragebogen ausfüllen. Am Ende haben Sie noch die Möglichkeit weitete Informationen (z.B. ein Positionspapier) hochzuladen, bevor Sie den Fragebogen abschicken.
  • Die Konsultationen ermöglichen auch eine anonyme Teilnahme.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an info@klimaschutz-im-bundestag.de

Weitere Hintergründe erfahren Sie in unserem jüngsten Klima-Chancen-Blog: Von Ausnahmen zu verursachergerechten und klimagerechten Produktpreisen.

 

Das war der September: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Eindrucksvoll hat sich die Klimabewegung COVID-19-konform auf den Straßen und Plätzen der Republik zurückgemeldet! Denn zwischen politischer Klimazielrhetorik und Maßnahmenbeschlüssen klafft im Land des Exportweltmeisters von Waren und des Importweltmeisters von Treibhausgasemissionen weiterhin eine gewaltige Umsetzungs- und Ambitionslücke (-> Mitgliederinformationen und Zahlen des Monats).

Ankündigungsminister Peter Altmaier (CDU) macht verlässlich deutlich, dass Worten zum Klimaschutz keine Taten folgen müssen. Wie schon im Herbst 2019 mit dem „nationalen Klimakonsens„, versuchen die Unionsparteien CDU/CSU beim Klima in die Offensive zu kommen. Altmaier überraschte dann auch die eigenen Leute innerhalb und außerhalb der Bundesregierung mit seiner „Klima-Charta„. Während der „Klimakonsens“ im zurecht kritisierten „Klimapäckchen“ der großen Koalition vom 20. September 2019 mündete, zeigt sich nun am Entwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, wie ernst es Altmaier mit seinem Vorstoß meint: Stückwerk, ambitionslos, nicht zielkompatibel. Diese und weitere Themen finden Sie in unserem aktuellen September-Newsletter.

Wie die EU die Klimakrise bekämpfen will

Das EU-Emissionsreduktionsziel soll erhöht werden, dafür ändert sich die Berechnung.

In ihrer ersten Rede zur Lage der Europäischen Union vom 16. September schlug EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ein erhöhtes EU-Emissionsminderungsziel von -55% (statt ursprünglich 40%) bis 2030 im Vergleich zu 1990 vor. Dies sei nötig, um die das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 schrittweise zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen würden eine Reduktion von -41% der Emissionen bis 2030 erzielen. Laut Paris-Abkommen müssten jetzt jedoch bereits mindestens -71% der EU Emissionen eingespart werden.

In einem Papier zur Folgenabschätzung hat die Kommission zudem die Handlungsoptionen in den einzelnen Sektoren geprüft. Vor allem der Energiesektor, der für drei Viertel der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich ist, soll durch den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz ernste Fortschritte machen.

Außerdem wird vorgeschlagen, nach Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes  den Emissionshandel auf Heizen und Verkehr , mit einer stärkeren Deckelung der Emissionsberechtigungen auszuweiten. Allerdings ist dies schwieriger, als gesagt. Auch laufen Teile der Industrie und der Mitgliedsstaaten Sturm gegen die Pläne. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist daher gefordert, einen CO2-Mindestpreis und einheitliche, sektorübergreifende CO2-Preise entscheidungsreif voranzubringen (wie es unsere MdB-Mitglieder und Unternehmen gefordert haben). Des Weiteren wurde die Einführung eines Grenzausgleiches genannt, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Mit zu vielen Ausnahmeregelungen droht das Instrument eines Grenzausgleiches seine Lenkungswirkung zu verlieren, wie die Diskussion in Deutschland und die Pläne der Bundesregierung für weitreichende Ausnahmen zeigt. Wie aus unserer Sicht ein Grenzausgleich gelingen kann, lesen Sie hier.

Auch die Berechnungsmethode des neuen Klimaziels soll sich ändern. Anders als bisher, soll das Ziel nun mit Netto-Emissionen berechnet werden. Das bedeutet, dass auch „negative Emissionen“, also Maßnahmen, durch die Emissionen aus der Atmosphäre entzogen werden (sogenannte Senken), angerechnet werden dürfen. Umweltverbände betrachten daher das neue Ziel als „Mogelpackung“.

Konkrete Handlungsempfehlungen sollen in einer detaillierteren Folgenabschätzung im Juni 2021 folgen.

Derzeit laufen Konsultationen der EU-Kommission zum Erreichen der Klimaziele der EU, zum Grenzausgleich und zur Energiebesteuerungsrichtlinie. Sie können sich auch als Privatperson daran beteiligen. Um Ihnen die Teilnahme zu erleichtern, werden wir Ihnen in einem gesonderten Mailing eine Musterantwort auf unserer Homepage sowie per Email bald möglichst bereitstellen.

 

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Bild: CC-BY-4.0: © European Union 2019 – Quelle: EP