Am 23. Juli 2020 leitete die Europäische Kommission zwei öffentliche Konsultationen im Rahmen des European Green Deal ein. Alle interessierten Parteien (Bürger*innen und Institutionen) sind per Online – Fragebogen aufgefordert, sich zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und einem neuen CO2-Grenzausgleichssystem über die folgenden beiden separaten Konsultationen zu äußern:
- Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie bis 14.10.2020
und - Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems bis 28.10.2020
Beide Vorhaben stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und eröffnen die Möglichkeit einer Abkehr der bisherigen Politik das Risiko der Abwanderung von Produktion und Emissionen z.B. ins außereuropäische Ausland (des Carbon Leakage) vorwiegend mit Ausnahmen zu lösen. Zu den bisherigen Ausnahmen gehören die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten im Rahmen des EU-ETS, die Strompreiskompensation oder Erleichterungen bei Steuern und Umlagen (wie z.B. auch der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbaren Energien Gesetzes).
Inzwischen hat sich die EU-Kommission insofern bereits positioniert, als dass sie die CO2-Bepreisung für die Bereiche Gebäude und Verkehr im Rahmen einer Erweiterung des EU-ETS nach dem Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes als mögliche Lösung hervorhebt (EU 2020, EU-2020-1, EU-2020-2). Deutschland beschreitet allerdings mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel für Gebäude und Verkehr gegenüber allen anderen EU-Staaten, die CO2-Preiskomponenten über ihre nationalen Energiesteuern realisiert haben oder planen, einen Sonderweg.
Wir rufen Sie deshalb dazu auf, sich an den EU-Konsultationen zu beteiligen.
Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier zur Verfügungen, wie wir die Fragebögen ausgefüllt haben. Die Antworten für die Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtline finden Sie hier. Die Antworten zur Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems finden Sie hier.
Die Fragebögen eröffnen auch die Möglichkeit eigene bereits formulierte Stellungnahmen als Dokument zu verlinken oder anzuhängen, oder auch eigene Aspekte zu ergänzen, die ggf. im Fragebogen nicht abgefragt werden.
Hier die Anleitung, wie Sie sich für die Konsultationen anmelden können:
- Rufen Sie die Seite der jeweiligen Konsultation auf: Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie oder Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems
- Für die Anmeldung, scrollen Sie auf der Seite hinunter und klicken Sie auf die gelbe Box „Respond to this questionnaire“. Dann kommen Sie automatisch auf die EU-Login Seite. Stellen Sie hier zunächst oben rechts in der Box Ihre Sprache auf Deutsch falls erwünscht. Wenn Sie diese Seite zum ersten Mal nutzen, klicken Sie jetzt unter dem Textfeld auf „Neues Konto erstellen“ und füllen Sie die erfragten Daten (Vorname, Nachname, E-Mail…) und den sichtbaren Code aus. Klicken Sie auf „Bestätigen“.
- Anschließend sollten Sie eine E-Mail erhalten, um den Registrierungsvorgang abzuschließen. Achtung – dies kann einige Minuten dauern.
- Mit der Email, die den Betreff „Ihr Passwort“ hat, sollten Sie einen Link erhalten mit dem Sie Ihr Passwort erstellen können. Drücken Sie also auf den Link und füllen Sie Ihr gewünschtes Passwort ein. Beachten Sie hierzu die Passwortregeln des Systems. Anschließend leitet das System Sie zur Konsulations-Seite. Stellen Sie hier wieder, falls erwünscht, oben auf der Seite Ihre Sprache um auf Deutsch.
- Sie sollten jetzt den deutschen Einleitungstext zu Ihrem Konsultations-Thema sehen. Wenn Sie auf der Seite weiter nach unten scrollen, müssen Sie zunächst ein paar persönliche Angaben machen und den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten zustimmen, bevor Sie die Fragen der Konsultation beantworten können. Anschließend können Sie den Fragebogen ausfüllen. Am Ende haben Sie noch die Möglichkeit weitete Informationen (z.B. ein Positionspapier) hochzuladen, bevor Sie den Fragebogen abschicken.
- Die Konsultationen ermöglichen auch eine anonyme Teilnahme.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an info@klimaschutz-im-bundestag.de.
Weitere Hintergründe erfahren Sie in unserem jüngsten Klima-Chancen-Blog: Von Ausnahmen zu verursachergerechten und klimagerechten Produktpreisen.