Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe bei Energie- und Strompreisen

Seit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen ersten Erneuerbare Energien Gesetz – kurz EEG – bekommen Betreiber von z.B. Wind- oder Solaranlagen für 20 Jahre feste Vergütungssätze für den erzeugten Strom – finanziert von uns allen über die EEG-Umlage auf unseren Stromrechnungen. Von uns allen? Nein.

Auf Druck der energieintensiven Industrien, die bei zu hohen Strompreisen mit Abwanderung ins Ausland und Verlust von Arbeitsplätzen drohten, reagierte die Politik mit einer fast vollständigen Befreiung von allen Umlagen, Steuern und Netzentgelten. Inzwischen belaufen sich die Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe bei Energie- und Strompreisen  für das Jahr 2016 ein finanzielles Volumen von rund 17 Mrd. Euro (Kurzstudie FÖS).

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Experten sind sich einig…

Die Wissenschaftler schlagen es vor, die Politiker wissen es und viele Bürgerinnen und Bürger ahnen es: Treibhausgase brauchen einen Preis, der die ökologische Wahrheit sagt und zwar bald. Und nicht nur der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler fragt sich: „Was läuft da schief? Warum fällt es der Politik so schwer, das Wissen in Handeln zu übersetzen?“

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