CO2-Preis stellt keine unzumutbare Belastung für die Industrie dar

Nitsch: Ausnahmslose CO2-Bepreisung fossiler Brenn- und Kraftstoffe ergibt eine ausgewogenere Finanzierung der Energiesteuern und Umlagen

Berlin/Stuttgart. Eine Studie des renommierten Energie-Experten und Beirat des CO2 Abgabe e.V. Dr. Joachim Nitsch kommt zu dem Ergebnis, dass eine aufkommensneutrale und am Klimaschutz ausgerichtete Reform der Steuern und Umlagen auf Energie keine unzumutbare Belastung für die Industrie darstellt.

„Durch eine ausnahmslose CO2-Bepreisung fossiler Brenn- und Kraftstoffe ergibt sich eine wesentlich ausgewogenere Finanzierung der Energiesteuern und Umlagen als wir sie heute haben“, sagte Nitsch zur Veröffentlichung der Studie. Verbraucher und der überwiegende Teil der nicht-privilegierten Wirtschaft könnten entlastet werden. „Die Verursacher hoher Treibhausgase würden mit einem wirksamen CO2-Preis in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr stärker an den Klimaschadenskosten beteiligt. Damit gäbe es endlich den notwendigen und marktkonformen Anreiz in Technologien zum Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz zu investieren.“

Der Studie zufolge kann der Umbau des Energiesteuersystems ohne die Abwanderung von Teilen der Industrie sowie die Verlagerung von Treibhausgasen in andere Länder gelingen. „Die energieintensive Industrie würde mit etwa drei Milliarden Euro pro Jahr mehr an den Klimaschadenskosten aus der Verbrennung fossiler Energien beteiligt“, rechnete Nitsch vor. Dies wäre angesichts der derzeitigen Privilegien der Industrie in Höhe von zehn Milliarden Euro vertretbar. „Der aus Klimaschutzsicht erforderliche Einstieg in eine CO2-Bepreisung stellt in der Gesamtbetrachtung für die Industrie keine unzumutbare Belastung dar“, so Nitsch. Von den finanziellen Auswirkungen wären nur wenige Prozesse zur Produktion der Grundstoffe wie Zement, Stahl, Aluminium sowie der Petrochemie betroffen. Diese stehen auch weltweit für rund ein Viertel der globalen CO2-Emissionen. Im Gegenzug würde sich für rund 80 Prozent der Wertschöpfung des verarbeitenden Gewerbes wie Maschinenbau, Textilien oder Lebensmittel eine CO2-Bepreisung sogar überwiegend entlastend auswirken. Grund für die Entlastung ist die deutliche Verringerung des Strompreises, die höheren CO2-Preisen für Wärme und Transport gegenüberstehen.

Dem CO2 Abgabe e.V. nach können wirtschaftliche Härten auf Nachweis aufgefangen werden. „Die Produktion von Grundstoffen und ihr internationaler Handel kann von der Politik auch weiterhin ohne großen bürokratischen Aufwand gewährleistet werden, wäre aber mit einer CO2-Bepreisung wesentlich transparenter und dem Klimaschutz dienlicher als heute“, bilanzierte Nitsch. Tatsächliche wirtschaftliche Härten einzelner Unternehmen könnten etwa mit einem Grenzsteuerausgleich, einem Solidaritätszuschlag oder durch eine Konsumabgabe nach bestehenden Benchmarks aufgefangen werden. Die am Klimaschutz ausgerichtete Reform der Steuern und Umlagen auf Energie wäre aus Sicht des CO2 Abgabe e.V. die ökonomische Grundlage, um die notwendige Flexibilität und Planungssicherheit zur Transformation des Energie- und Wirtschaftssystems bis zur völligen Dekarbonisierung um die Jahrhundertmitte neben flankierenden Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Medieninfo 28. November 2018 gibt es auch als pdf hier.

Für Rückfragen:
CO2 Abgabe e.V.
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin
Tel. 0152 553 70 200
Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

 

Hintergrund:

Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von bislang rund 890 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Dazu setzen wir uns für eine verursachergerechte, sozialverträgliche und technologieoffene Umsetzung ein, die Bürokratie abbaut sowie Planungssicherheit und Innovationen fördert. Weitere Informationen hier.

Der Vorschlag des CO2 Abgabe e.V. ist im juristischen Sinn eine nationale CO2-Steuer für die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr in Höhe von anfänglich 40 Euro je Tonne CO2, die jährlich um vier Euro auf bis zu 180 Euro im Jahr 2050 ansteigt. Mit den Einnahmen sollen bestehende Steuern und Umlagen wie etwa die EEG-Umlage und die Stromsteuer finanziert und Bürgerinnen und Bürger und die nicht-privilegierten Unternehmen entlastet werden.

Rechtliche Machbarkeitsstudie hier.

Vorschlag der EU-Kommission [KOM(2011)168/3].

Warum der europäische Emissionshandel kein Garant für wirksamen Klimaschutz ist hier.

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