Ein Bericht (State and Trends of Carbon Pricing 2015) der Weltbank fasst zusammen, welche Länder an einem Emissionshandel teilnehmen, eine Abgabe auf CO2-Emissionen eingeführt haben oder in denen beides verankert ist.
Danach haben heute folgende Länder (seit) eine CO2-Abgabe: Finnland (1990), Polen (1990), Schweden (1991), Norwegen (1991), Dänemark (1992), Lettland (1995), Slovenien (1996), Estland (2000), Britisch Columbien (2008), Schweiz (2008), Irland (2010), Island (2010), Japan (2012), Frankreich (2014), Mexico (2014), Portugal (2015), Südafrika (2016), Chile (2017)
Dabei hat Schweden die höchste Abgabe. Haushalte und Dienstleistungen zahlen in Schweden inzwischen 125 Euro pro Tonne CO2. Auch in Schweden wurde die Steuerbelastung nicht angehoben, sondern bestehende Energiesteuern wurden auf CO2-Steuern umgestellt und sukzessive erhöht. Die Umschichtung bei der Steuerbelastung genießt heute eine hohe Akzeptanz in Schweden, und der Anteil an erneuerbaren Energie ist zwischen 2004 und 2014 von 38,7% auf 52,6% gestiegen, die CO2-Emissionen trotz erheblichen Wirtschaftswachstums (31%) um 8% gesunken. Und auch die energieintensive Industrie wurde schrittweise verstärkt in das CO2-Steuermodell integriert, um die Anreize zum Umstieg auf erneuerbare Energien auszubauen.
Ein zweites Beispiel ist die Schweiz. Das Schweizer CO2-Gesetz stammt von 1999 und wurde aber Anfang 2013 novelliert (Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen [CO2-Gesetz]). Gegenüber 1990 enthält es ein landesweit übergreifendes Reduktionsziel von 20 % bis zum Jahr 2020, das der Bundesrat bis auf 40 % erhöhen kann. Zudem beinhaltet es Sektorvorgaben sowie eine genau ausgestaltete CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Die CO2-Abgabe wird seit 2008 auf fossile Energieträger (z.B. Öl, Gas, Kohle) erhoben und anteilsmässig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Nach Art. 29 Abs. 2 des Gesetzes kann der Bundesrat kann den Abgabesatz zwischen 36 auf bis höchstens 120 Franken je Tonne CO2 festlegen, falls die gemäss Artikel 3 für die Brennstoffe festgelegten Zwischenziele nicht erreicht werden. Da das definierte Zwischenziel für die CO2-Emissionen aus Brennstoffen verfehlt wurde, stieg die CO2-Abgabe per 1. Januar 2016 von 60 CHF pro Tonne CO2 auf 84 CHF pro Tonne CO2 an. Im neuen Gesetzesentwurf (Stand 1.9.2016) kann nach Art. 29 Abs. 2 der Bundesrat den Abgabesatz zwischen 84 Franken und 240 Franken pro Tonne CO2 festsetzen.
Emissionshandel und nationale CO2-Abgaben können sich sinnvoll ergänzen!
Auch in Deutschland wird über das richtige Instrument zum CO2-Preis seit langem diskutiert. Zuletzt kommt auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in ihrem Jahresgutachten 2016/17 Kapitel 11 zur Energiewende zu dem Schluß, dass „die größte Aufgabe für die Energie- und Umweltpolitik der kommenden Jahre“ darin besteht, „mit großer Entschiedenheit darauf hinzuwirken, alle Länder zum Beitritt in einen globalen Emissionshandel zu bewegen“ … oder „eine globale CO2-Steuer einzuführen.“
Beide – Emissionshandel oder die CO2-Steuer – so der Sachverständigenrat „würden gegenüber der direkten Förderung der Erneuerbaren Energien deshalb zu einer volkswirtschaftlich effizienteren Lösung führen, weil sie dem Ausstoß von Treibhausgasen unabhängig von ihrem Entstehungsort einen einheitlichen – im Idealfall global gültigen – Preis zuweisen. Der damit verbundene Anstieg der Energiekosten gibt den Unternehmen und Haushalten den Anreiz, ihre Produktion bzw. Ihr Verhalten anzupassen und weniger Schadstoffe zu emittieren.“
Die Einführung einer nationalen CO2-Abgabe in Deutschland wäre also kein Alleingang, sondern ein weiterer konsequenter Schritt in Richtung eines global gültigen Preises für Treibhausgase und eine Ergänzung zum Emissionshandel.
Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel. Er umfasst 11 000 Energie- und Industrieanlagen in 31 Ländern (EU-28, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein). Erfasst werden Anlagen mit einer Leistung über 20 MW aus der Stromerzeugung und mehreren Wirtschaftsbereichen, wie der Zement- und Kalkherstellung, der chemischen Industrie, der Metallherstellung und dem Flugverkehr. Ein Nachteil des Emissionshandel ist damit, das über ihn nur etwa 45 % der gesamten Emissionen in der EU erfasst werden.
Die Energiepolitik in Deutschland hat bisher die einzelnen Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu lange unabhängig voneinander betrachtet und jeweils eine Vielzahl an separaten Maßnahmen und Auflagen beschlossen. Selbst für Experten wird die Zahl der sich zum Teil widersprechenden Regelungen immer weniger überschaubar.
Eine nationale CO2-Abgabe würde viele der kritisierten Regelungen und deren Folgen (z.B. hohe EEG-Umlage, niedrige Strombörsenpreise, Befreiungstatbestände…) kompensieren.
Quellen:
Weltbank (2015): State and Trends of Carbon Pricing 2015
http://documents.worldbank.org/curated/en/636161467995665933/pdf/99533-REVISED-PUB-P153405-Box393205B.pdf
http://blogs.worldbank.org/climatechange/sweden-decoupling-gdp-growth-co2-emissions-possible
https://www.carbonbrief.org/the-35-countries-cutting-the-link-between-economic-growth-and-emissions
http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=en&pcode=t2020_31&plugin=1