CO2-Bepreisung startet: Klimaschutzwirkung und  Sozialverträglichkeit mangelhaft

MEDIENINFO 20/2020

Zum Inkrafttreten des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr am 1. Januar 2021 erklärt die Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland, dessen Mitglied der CO2 Abgabe e.V. ist: CO2-Bepreisung startet: Klimaschutzwirkung und Sozialverträglichkeit mangelhaft

Am 1. Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel in den Sektoren Wärme und Verkehr. Damit wird auf fossile Brenn- und Kraftstoffe erstmals ein CO2-Preis erhoben. „Eine nationale CO2-Bepreisung kann einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Jedoch hat die Bundesregierung die Chance verpasst, ein klimapolitisch wirksames und sozial gerechtes Modell auf den Weg zu bringen. Sie muss nun dringend nachbessern”, fordert Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland.

„So, wie die Bundesregierung den nationalen Emissionshandel jetzt einführt, leistet er nicht den notwendigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele”, kritisiert Averbeck. Der CO2-Preis startet lediglich mit wenigen Cent mehr an Kosten für klimaschädliches Benzin und Heizöl. Allen Expertinnen und Experten ist klar, dass der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bisher vorgesehene Preispfad zu niedrig angelegt ist, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Bundesregierung schwächt die Wirksamkeit des Instruments durch weitreichende Ausnahmen für ganze Industriezweige zusätzlich ab. „Das gefährdet die Glaubwürdigkeit und die Unterstützung für den CO2-Preis”, betont Averbeck.

Die Klima-Allianz Deutschland kritisiert, dass die Bundesregierung den Klimaschutz auf die lange Bank schiebt, da sie auf einen sprunghaft ansteigenden Preis nach 2026 setzt. „Klimaschutz muss sich schon jetzt auszahlen. Dazu ist es notwendig, dass ein investitionsrelevanter CO2-Preis bereits in den kommenden fünf Jahren planbar ansteigt”, fügt Averbeck hinzu. Das zivilgesellschaftliche Bündnis sieht die Bundesregierung in der Pflicht, Anreize für klimafreundliche Investitionen und Verhaltensweisen zu setzen. Um eine ausreichende ökologische Lenkungswirkung zu entfalten und Planungssicherheit für alle Akteure zu bieten, fordert die Klima-Allianz Deutschland, die Internalisierung der externen Kosten bis 2030 an den vom Umweltbundesamt sehr konservativ berechneten Schadenskosten in Höhe von rund 200 Euro pro Tonne CO2 auszurichten[1]. Dafür soll ein ansteigender Mindestpreis im nationalen Emissionshandel eingeführt werden. Ordnungsrechtliche und Marktinstrumente müssen hierfür kombiniert werden. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen vieler Expertinnen und Experten.

„Die CO2-Bepreisung kann nur dann ein wirksames und akzeptiertes Klimaschutzinstrument sein, wenn sie soziale Gerechtigkeit, ökonomische Effizienz und effektiven Klimaschutz miteinander in Einklang bringt. Dieser Anspruch ist bei der Regelung der Bundesregierung nicht erkennbar”, stellt Averbeck fest und erläutert: „Die vorgesehene Verwendung der Erlöse aus der CO2-Bepreisung für die Reduktion der EEG-Umlage ist sozialpolitisch unzureichend. Die geplante Anhebung der Pendlerpauschale führt zu ökologischen Fehlanreizen und schwächt damit die Lenkungswirkung weiter ab. Um die Sozialverträglichkeit der CO2-Bepreisung zu gewährleisten, muss bei den Ausgleichsmechanismen dringend nachgesteuert werden. Dies könnte zum Beispiel über eine sogenannte Klimaprämie geschehen, also eine Rückverteilung der Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger, wie sie bereits in anderen europäischen Ländern praktiziert wird[2].”

Die aktuelle Regelung verschärft den Druck auf Mieterinnen und Mieter, da die Vermietenden die Kosten des CO2-Preises nach geltendem Mietrecht an die Mietenden weitergeben können. „Die Bundesregierung hat bisher versäumt, in diesen wichtigen Fragen eine Lösung herbeizuführen. Neben der Förderung für Wärmedämmung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen braucht es eine faire und verursachergerechte Kostenaufteilung, die auch soziale Härtefälle stärker berücksichtigt”, betont Averbeck.

[1]Aus Sicht des CO2 Abgabe e.V. ist ein einheitlicher Preis über alle Sektoren, der moderat ansteigt wichtiger als eine schnelle Erreichung der tatsächlichen Klimaschadenskosten in Höhe von 180 Euro je Tonne CO2 (vgl. CO2 Abgabe e.V. 2019a).

[2] Der CO2 Abgabe e.V. bevorzugt die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen aus dem Energiebereich wie die EEG-& KWGK-Umlage auf null sowie die Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß, da eine Klimadividende die Chance eines Bürokratieabbaus bei bestehenden Steuern, Umlagen und Ausnahmen vergibt und im  Gegenteil selbst mit erhöhtem bürokratischen Aufwand verbunden ist, nicht zwingend für die Energiewende und den Klimaschutz eingesetzt wird und zu Rebboundeffekten führen kann (vgl. CO2 Abgabe 2019b, Kap. 3.1 ff.)

 

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Das war der Dezember: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Das Jahr geht zu Ende und das Leben hat für viele durch die Pandemie einen anderen Verlauf genommen als zu Beginn gedacht. Corona hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wo die Schwachstellen in unserer Gesellschaft und weltweit liegen und was eigentlich wichtig wäre. Doch vielerorts stehen die Zeichen schon wieder auf Rückkehr zu alten Mustern. Dazu hält die Dürre auch im Winter das dritte Jahr in Folge an. Weltweit brennen zum Teil über Monate riesige Gebiete auf allen Kontinenten, schmilzen Arktis, Gletscher und das Grönlandeis, werden soviele Tier- und Pflanzenarten ausgerottet wie nie zuvor.

Während das Jahr mit Bekenntnissen der Bundeskanzlerin auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos anlief, zog sich die Umsetzung des im September 2019 unter dem Druck der Fridays for future-Bewegung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 nur schleppend dahin. Ob beim Kohleausstieg, beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) oder beim Brennstoffemissionshandel (BEHG): CDU und CSU erweisen sich wieder einmal als Bremsklötze. Weder werden mit dem EEG die Fesseln für den Ausbau erneuerbarer Energien gelöst, noch wurde der CO2-Preis für Heizen und Verkehr gestärkt. Im Gegenteil: Die vom Bundeswirtschaftsministerium geforderten Ausnahmen für Unternehmen gefährden die Wirkung des CO2-Preises massiv. Dabei ließ der Entwurf einer Verordnung für Schutz vor Abwanderung von Unternehmen aus dem Umweltministerium hoffen. Hoffen darf man auch auf die EU. Mit dem Green Deal und der in letzter Minute und pünktlich zum fünften Geburtstag des Klimaschutzabkommens von Paris beschlossenen Klimazielverschärfung unter deutscher Ratspräsidentschaft haben sich die Mitgliedsstaaten weiter bewegt. Ob daraus ein „grüner Weg aus der Krise“ und eine sozial-ökologische Transformation wird, bleibt abzuwarten. Diese und weitere Themen lesen Sie jetzt in unserem aktuellen Newsletter.

 

 

Ausnahmen vom CO2-Preis verhindern

MEDIENINFO 19/2020

Zur geplanten Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (CO2-Preisgesetz für Heizen und Verkehr) erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), weitreichende Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz für Unternehmen durchzusetzen, muss verhindert werden. Gutachten zeigen, dass das Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) keine Carbon Lakage-Risiken birgt. Es darf weder pauschale Ausnahmen ganzer Branchen des verarbeitenden Gewerbes oder des Verkehrssektors noch Beihilfen ohne umfangreiche Gegenleistungen zum Klimaschutz geben. Ein CO2-Preis, der am Ende für Mieter, aber für große Teile der Unternehmen nicht durch CO2-mindernde Maßnahmen wirksam wird, ist nicht nur sozial ungerecht, er läuft auch dem Zweck des BEHG zuwider. Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und damit besonderen Härten unterliegen, sollten nicht ausgenommen, sondern wie vom Bundesumweltministerium geplant, bei der Umsetzung von Klimaschutz finanziell unterstützt werden. So muss am Entwurf der Carbon-Leakage-Verordnung festgehalten werden, dass mindestens 80 Prozent der Ausgleichszahlungen in Klimaschutz fließen müssen.

Gutachten der Bundesregierung zeigen, dass die Liste der beihilfeberechtigten Unternehmen entgegen dem BMU-Entwurf weiter eingeschränkt werden sollte. Die Großzügigkeit Kompensationszahlungen an Unternehmen zu leisten, selbst wenn diese an Bedingungen geknüpft werden, ist unberechtigt. So zeigt das DIW-Gutachten, dass lediglich die Gipsindustrie gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz im internationalen Wettbewerb steht und beihilfeberechtigt ist.“

Hintergrund: Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sollen Unternehmen künftig im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einen finanziellen Ausgleich beantragen dürfen, sofern ihnen durch den CO2-Preis Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Letzte Woche Mittwoch würde ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums an die anderen Bundesministerien versandt mit dem Wunsch, am Donnerstagmittag die Länder- und Verbändeanhörung zu starten mit dem Ziel, am 16.12. einen Entwurf im Bundeskabinett zu verabschieden. Der Deutsche Bundestag hatte in einem Entschließungsantrag gefordert, die Carbon Leakage-Verordnung noch in diesem Jahr und damit vor Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 1.1.2021 zu verabschieden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat jedoch gegen den Start der Anhörung ein Veto eingelegt. Heute soll es dazu auf Staatssekretärsrunde Gespräche geben. Ob eine Einigung zustande kommt und es die Verordnung damit am Mittwoch ins Bundeskabinett schaft, ist fraglich. Allerdings hätte eine spätere Verabschiedung durch das Bundeskabinett keine Konsequenzen für das Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.

Das BMU plant mit dem Entwurf der CL-VO als Gegenleistung begünstigten Unternehmen zu verpflichten, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und Maßnahmen umzusetzen, die die Energieeffizienz verbessern und CO2-Emissionen verringern. Die nach § 11 Abs. 3 des BEHG vorgesehene CL-VO richtet sich dabei nicht an die berichtspflichtigen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, sondern an Unternehmen, die diese Brennstoffe im Produktionsprozess einsetzen, die zusätzlichen CO2-Kosten jedoch aufgrund der Wettbewerbssituation mit ausländischen Anbietern nicht über die Produktpreise an Endverbrauchende weitergeben können. Die Anzahl der beihilfeberechtigten Unternehmen sowie das Gesamtbeihilfevolumen entscheidet dabei über die Lenkungswirkung des Brennstoffemissionshandels für den Klimaschutz.

Bereits die beihilfeberechtigte Liste im BMU-Entwurf ist durch die Verknüpfung mit dem EU-Emissionshandel sehr lang. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesfinanzministeriums war zu dem Ergebnis gekommen, dass anfänglich eines CO2-Preises in Höhe von 25 Euro je Tonne nur die Gipsindustrie beihilfeberechtigt sein dürfte. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt das Umweltbundesamt.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg

Leiter Büro Berlin

CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200

Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Entwurf zur Carbon Leakage-Verordnung des BEHG

MEDIENINFO 17/2020

Zum heute bekannt gewordenen Entwurf* einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (CO2-Preisgesetz für Heizen und Verkehr) erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Die Bundesregierung sollte mit Ausnahmen sehr sparsam umgehen. Denn jede Ausnahme schmälert die Lenkungswirkung für den Klimaschutz. Positiv zu bewerten ist, dass der vorliegende Entwurf zur Vermeidung von Carbon Laekage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen einen angemessenen Ausgleich findet und Beihilfen an Gegenleistungen knüpft. So müssen Investitionen in Höhe von 80 Prozent der Kompensationszahlungen aus dem Vorjahr in Klimaschutzmaßnahmen fließen. Daran ist unbedingt festzuhalten. Wir fordern, dass die Unternehmen Anfang 2022 einen Transformationsfahrplan vorlegen müssen, der Auskunft darüber gibt, wie gezahlte Beihilfen innerhalb der nächsten vier Jahre zur Reduktion von CO2-Emissionen eingesetzt werden sollen.

Verbesserungsbedarf besteht vor allem bei der Höhe der Kompensationsleistungen insgesamt und der Anrechnung der Strompreisentlastung. So ist der Kompensationsgrad betroffener Unternehmen von bis zu 95 Prozent zu hoch bemessen. Die Anrechnung der EEG-Umlagenabsenkung auf die Beihilfe in Höhe von 1,37 Cent je Kilowattstunde ist zu niedrig angesetzt. In beiden Fällen ist eine angemessene Beteiligung der Unternehmen am Klimaschutz notwendig. So sollte der Kompensationsgrad stärker gedeckelt und die EEG-Umlagenabsenkung mit 3,15 Cent vollständig von der Beihilfe abgezogen werden. Damit würden die CO2-Preiseinnahmen in Höhe von 10,8 Mrd. Euro angerechnet.

Der Entwurf der Verordnung, wie er dem CO2 Abgabe e.V. vorliegt, zeigt, dass die Bundesregierung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und seinen dreizehn Verordnungen den Weg des größtmöglichen bürokratischen Aufwandes gewählt hat. Statt Ausnahmen sollten stattdessen Instrumente greifen, welche die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dazu gehören Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference) genauso wie der von der EU-Kommission vorgeschlagene CO2-Grenzausgleich. Zudem sind zeitnah noch genauere Folgenabschätzungen für betroffene Unternehmen einzuholen.

Hintergrund: Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sollen Unternehmen künftig im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einen finanziellen Ausgleich beantragen dürfen, sofern ihnen durch den CO2-Preis Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Als Gegenleistung sollen die begünstigten Unternehmen verpflichtet werden, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und Maßnahmen umzusetzen, die die Energieeffizienz verbessern und CO2-Emissionen verringern. Die nach § 11 Abs. 3 des BEHG vorgesehene Carbon-Leakage-Verordnung richtet sich dabei nicht an die berichtspflichtigen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, sondern an Unternehmen, die diese Brennstoffe im Produktionsprozess einsetzen, die zusätzlichen CO2-Kosten jedoch aufgrund der Wettbewerbssituation mit ausländischen Anbietern nicht über die Produktpreise an Endverbrauchende weitergeben können. Die Anzahl der beihilfeberechtigten Unternehmen sowie das Gesamtbeihilfevolumen entscheidet dabei über die Lenkungswirkung des Brennstoffemissionshandels für den Klimaschutz.

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Das war der November: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die US-Wahl war vorbei und dem Klimaforscher Stefan Rahmstorf liefen die Tränen vor Wut und Trauer über die Wangen. Das war vor vier Jahren. Wenn sich die US-Demokratie als stärker erweist und sich die Republikaner ihres Gewissens besinnen, wird am 14. Dezember im „Electoral College“ Joe Biden als 46. Präsident gewählt und am 20. Januar offiziell vereidigt. Dann kann zumindest der „climate plan“ der Demokraten Fahrt aufnehmen und die USA kehren zurück ins Pariser Klimaschutzabkommen.

Zum Weinen bringen einen auch die Bilder der Arktis-Expedition Mosaic. Ein Jahr ist das Forschungsschiff „Polarstern“ mit dem gar nicht mehr so „ewigen Eis“ gedriftet, um mehr über die Klimakrise zu erfahren. Herausgekommen sind faszinierende Bilder. Da kommt Wehmut auf, weil es mit der Arktis in 50 Jahren vorbei sein könnte. Zum Heulen ist auch der Gleichmut, mit dem der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag Ralph Brinkhaus in der ARD anlässlich der Themenwoche „wie wollen wir leben“ das Kauen von Nackensteaks verteidigt (der Fleischfabrikant Tönnies liegt in seinem Wahlkreis) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, ebenfalls CDU, zwar Fehler eingesteht, im Moment des neuerlichen Handelns aber genau diese Fehler wiederholt. Diese und weitere Themen finden Sie jetzt in unserem aktuellen Newsletter.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Das war der Oktober: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Bis wann muss Deutschland klimaneutral werden? Die Frage droht die Umweltbewegung zu spalten. Den einen geht es nicht schnell genug, die anderen wollen auch einmal Erfolge gewürdigt sehen. Klar ist im Hinblick auf die nächste Bundestagswahl, dass die Strategie des „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“, die Einige in Politik und Wissenschaft verfolgen, kaum aufgehen wird. Da ist es besser, beides zu tun. Den Menschen reinen Wein einschenken und gleichzeitig auch kleine Fortschritte zu würdigen. Jedenfalls sind ohne schnell wirksamere Maßnahmen alle Klimaziele nichts.
Von B wie BUND über G wie Grenzausgleich bis hin zu S wie Senken komplettiert sich mit T wie spannenden Terminen dieser Newsletter Oktober. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Das war der September: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Eindrucksvoll hat sich die Klimabewegung COVID-19-konform auf den Straßen und Plätzen der Republik zurückgemeldet! Denn zwischen politischer Klimazielrhetorik und Maßnahmenbeschlüssen klafft im Land des Exportweltmeisters von Waren und des Importweltmeisters von Treibhausgasemissionen weiterhin eine gewaltige Umsetzungs- und Ambitionslücke (-> Mitgliederinformationen und Zahlen des Monats).

Ankündigungsminister Peter Altmaier (CDU) macht verlässlich deutlich, dass Worten zum Klimaschutz keine Taten folgen müssen. Wie schon im Herbst 2019 mit dem „nationalen Klimakonsens„, versuchen die Unionsparteien CDU/CSU beim Klima in die Offensive zu kommen. Altmaier überraschte dann auch die eigenen Leute innerhalb und außerhalb der Bundesregierung mit seiner „Klima-Charta„. Während der „Klimakonsens“ im zurecht kritisierten „Klimapäckchen“ der großen Koalition vom 20. September 2019 mündete, zeigt sich nun am Entwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, wie ernst es Altmaier mit seinem Vorstoß meint: Stückwerk, ambitionslos, nicht zielkompatibel. Diese und weitere Themen finden Sie in unserem aktuellen September-Newsletter.

Medieninfo: „Mit CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau vorantreiben“

MEDIENINFO 08/2020 

Parlamentarisches Frühstück des Vereins CO2-Abgabe e.V. – Bundestagsabgeordnete Schuster (CDU), Mindrup (SPD) und Dr. Hoffmann (FDP) zu Brennstoffemissionshandel und EEG: „Mit CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau vorantreiben“

Berlin/Freiburg, 16. September 2020. Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit eine wirksamere CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr. Gleichzeitig soll mit einer Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) die Energiewende beschleunigt werden. Mit der Diskussion zu BEHG und EEG bietet sich die Chance, Klimaschutz und Energiewende von überflüssiger Bürokratie zu befreien und Haushalte sowie Unternehmen von hohen Strompreisen zu entlasten.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Brennstoffemissionshandel und EU-Energiesteuer: Bürokratie ab- statt -aufbauen“ stattfand, sprachen sich Armin Schuster (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim, Klaus Mindrup, Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Pankow und Dr. Christoph Hoffmann (FDP), ebenfalls Abgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim und alle drei Mitglieder des CO2-Abgabe e.V. dafür aus, mithilfe der CO2-Bepreisung überflüssige Bürokratie abzubauen.

Das BEHG wird derzeit novelliert. Damit wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG sowie weiteren Energiesteuergesetzen entfallen und die Energiewende entbürokratisieren.

Armin Schuster, Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Der Beschluss der Bundesregierung, die EEG-Umlage mit einem Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zu senken, war ein erster und wichtiger Schritt zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und mittelständischer Unternehmen. Wünschenswert wäre aber, dass die gesamten Einnahmen in die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen fließen, damit der große Teil der Haushalte und Unternehmen finanziell profitiert. Durch eine große Energiesteuerreform und eine verursachergerechte CO2-Bepreisung sollten deshalb die bisherigen Energiesteuern einfach und rechtssicher ersetzt werden. Dies hätte den Vorteil, das Gestrüpp aus unterschiedlichen Energiesteuerarten beiseite zu räumen und durch eine am Klimaschutz ausgerichtete CO2-Bepreisung zu ersetzen. Eine solche Steuerreform wäre die geeignetste Art, die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen.“

 

Klaus Mindrup, klimapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Ich begrüße den Vorschlag zur Abschaffung der EEG-Umlage bei einer moderaten Anpassung der Stromsteuer. Das wird den Weg in die Sektorenkopplung deutlich beschleunigen und gleichzeitig Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen entlasten, auch durch einen enormen Bürokratieabbau.“

 

Dr. Christoph Hoffmann, Abgeordneter der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied im CO2Abgabe e.V.: „Wir müssen mit marktwirtschaftlichen Instrumenten raus aus den fossilen Brennstoffen. Ein angemessener CO2-Preis würde unbürokratisch fossile Brennstoffe verteuern und gleichzeitig regenerativen Strom günstiger machen. Durch Entbürokratisierung und sinnvolle, transparente Regeln können günstige Lösungen geschaffen werden, die am Ende nicht nur den Verbrauchern, sondern auch der Umwelt nutzen und letztendlich die Energiewende gelingen lassen. Der europäische Zertifikatehandel hat funktioniert. Jetzt müssen alle anderen Sektoren einbezogen werden. Wir brauchen einen Deckel für das noch auszustoßende CO2. Weitere Subventionen und kleinteilige Regelungen bringen nur Bürokratie und erzielen keinen Erfolg.“

 

Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Mit einer CO2-basierten Energiesteuerreform können die Sektoren Heizen und Verkehr einfacher, verfassungskonform und unbürokratischer mit CO2-Preisen belegt werden. Die Einführung eines CO2-Preises mithilfe des Brennstoffemissionshandels sollte durch eine Energiesteuerreform ersetzt werden. Die Einnahmen des CO2-Preises müssen vollständig in die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen fließen, allen voran zur Absenkung der EEG-Umlage auf null. Mit der EEG-Novelle und der Absenkung der EEG-Umlage auf null können zahlreiche bürokratische Hürden, die die Energiewende behindern, entfallen. Der bisherige Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) muss weg von bürokratischen Ausnahmen und reinen Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich und gezielter Unterstützungszahlungen betroffener Unternehmen bei der Reduktion von Treibhausgasen führen. Das würde den Koordinierungsaufwand der Energiewende massiv reduzieren.“

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