Energiepreisentlastungen und Bürokratieabbau als nachhaltiger Konjunkturmotor

Der CO2 Abgabe e.V. will die Energiesteuern und -umlagen durch eine Neuausrichtung am Klimaschutz grundlegend reformieren. Dazu sollen die Einnahmen aus den CO2-Preisen in die Gegenfinanzierung von EEG- und KWKG-Umlage, Heizöl- und Heizgassteuer sowie der Stromsteuer fließen. Die Fehlanreize des jetzigen Energiesteuer- und -umlagensystems würden so beseitigt und es würden endlich Anreize für nachhaltigen Investitionen gesetzt und Bürokratie durch den Wegfall zahlreicher Ausnahmetatbestände und Meldepflichten abgebaut. Vor allem Mittelstand und einkommensschwache Haushalte würden entlastet.

Nun bietet sich nach Eindämmung der Coronakrise und den damit verbundenen Konjunkturhilfen ein neuer Anknüpfungspunkt. Mitte März hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erneut eine weitreichende Senkung der EEG-Umlage gefordert (Newsletter März). Bereits im Oktober hatten die Bundesländer auf Initiative von Schleswig-Holstein in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Steuern und Umlagen im Energiebereich grundlegend zu überarbeiten. Daran anknüpfend diskutiert der informelle Kreis der Energieminister der Länder am 4. Mai einen Beschluss, um die hohen Strompreise weiter zu senken und die Sektorenkopplung zu befördern. Einen Tag später ist die Autolobby zu Gast im Bundeskanzleramt. Sie würde ebenfalls von Strompreissenkungen über die EEG-Umlage profitieren. Mitte Mai kommt dann auch die Umweltministerkonferenz der Länder zusammen.

Durch die Coronakrise ist der Stromverbrauch in Deutschland massiv eingebrochen. Es wird befürchtet, dass dadurch die Belastung durch staatlich induzierte Preisbestandteile und insbesondere die EEG-Umlage massiv auf bis zu zehn Cent je Kilowattstunde steigen wird. Der CO2 Abgabe e.V. schlägt daher vor, die EEG-Umlage komplett gegen zu finanzieren. Zunächst könnte dies aus Steuermitteln erfolgen. Später dann aus einem einheitlichen, sektorübergreifenden CO2-Preis in EU-Emissionshandel und im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) oder doch noch mit einer einfacheren Energiesteuerreform bei Wärme und Verkehr, wenn sich das BEHG als verfassungswidrig erweisen sollte. Wege im Umgang mit EU-Beihilferecht hat die Stiftung Umweltenergierecht aufgezeigt. Sie stellen aus Sicht der beteiligten Ministerien keine Hürde dar. Nach derzeitigen Plänen will das Bundeskabinett die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag und die bislang geplante Entlastung über die EEG-Umlage mit einer Novelle des BEHG nach mehrmaliger Verzögerung im Mai umsetzen. Bislang ist geplant, die EEG-Umlage ab 2021 laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums um 2,08 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Im Jahr 2022 soll sie dann um 1,73 Cent, 2023 um 1,84 Cent, 2024 um 2,71 Cent und 2025 um 3,42 Cent fallen. Zusammen mit dem Wirtschaftsflügel der Union (Dr. Pfeifer, Linnemann, Dr. Nüßlein, Bareiß) hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) bisher verhindert, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf zur Absenkung der EEG-Umlage vorlegen konnte. Die Ministeriumsgespräche dauern daher an. Ob es im Mai tatsächlich zu einer Einigung kommt, ist weiter unklar.