Was wir aus Corona für die Transformation lernen können?

Was wir aus Corona für die Transformation lernen können?
Wir müssen mehr auf die Praktikabilität statt auf kognitive Überzeugung setzen

Eine soziologische Perspektive auf die Parallelen zwischen der Corona- und Klimakrise von Dr. Armin Nassehi

Aus welchen Erfahrungen können wir aus der Corona-Krise für die Klimakrise lernen?

Das Menschliches Verhalten ist stark habitualisiert.

Es gibt kaum etwas, was die Menschen weniger lernen können als das Verlernen. Besonders die (Hochschul-)gebildeten Menschen tun sich hier schwer. Sie haben gelernt, dass Handlungen auf rational begründbaren Handlungsplänen basieren. Doch das ist in der Realität oft nicht der Fall. Wir leben viel habitualisierter, als wir denken.

Nachdem die Corona-Maßnahmen gelockert wurden, zum Beispiel, sind die Menschen wieder zum alten Verhalten zurückgegangen.

Auch unsere Lösungsperspektiven sind weiterhin ähnlich wie zuvor. Wir glauben immer noch, dass die moderne Welt z.B. durch Konsumreduzierung und anderen bekannten Instrumenten gerettet werden kann.

Und diese Einsicht, dass wir stark habitualisiert agieren und unsere Gewohnheiten schwer ändern, müssen wir im Kopf behalten. Denn für die Transformation müssen wir unsere Alltagspraktiken ändern.

 

Und wie funktioniert das? Wie gestalten wir den Alltag transformationstauglich?  

Dafür müssen wir uns einmal anschauen, wie Produkte und Dienstleistungen Plausibilität in unserem Alltag bekommen. Sie überzeugen stets nur durch ihre Alltagstauglichkeit und Praktikabilität.

Wie können wir uns das vorstellen?

Nehmen wir zum Beispiel unsere Smartphone-Nutzung. Die ständige Nutzung ist nicht auf kognitiven Bewegungsgründe oder rationale Begründungen zurückzuführen. Vielmehr kritisieren wir unser Verhalten sogar. Die Praktiken, die diese Geräte ermöglichen, haben sich einfach im Alltag bewährt. Was wir uns fragen müssen: Wie bekommen wir die Widersprüchlichkeiten moderner Alltagssituationen in die Diskussion um die ökologische Transformation?

Wir werden Alltagspraktiken nicht ändern, wenn wir nur auf kognitive Überzeugung setzen, sondern erst, wenn wir praktikable Lösungen finden, die sich im Alltag bewähren.

Wir sind Gefangene in unserem eigenen Milieu, wenn wir weiter über Begründungen gehen, wir müssen stärker über Praktiken gehen.

In wieweit lässt sich die Corona-Krise also als Chance begreifen?

Die Corona-Krise ist in soweit als Chance zu sehen, als dass wir manche Routinen neu bewerten müssen. Denn wir waren und sind gezwungen, alte Routinen zu verändern (z.B. Digitalisierung in der Bildung).

Die beste Transformation ist die, die man zwar stark merkt, aber zu der man sich nicht normativ entscheiden muss, weil sie praktisch funktioniert.

Die Originalbeiträge von Dr. Nassehi auf unserer Energietage-Veranstaltung finden Sie hier:
Block 1: Corona-und Klimakrise verzahnen
Block 3: Was brauchen Mittelstand & Industrie, um klimaneutral produzieren zu können?

Das war der Juli: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Das neue Jahrzehnt macht schon zu Beginn deutlich, dass die Klimakrise weiter fortgeschritten ist, als bislang angenommen (Zahlen des Monats). Der Punkt der Unumkehrbarkeit rückt bedrohlich näher. Da ist es nur folgerichtig, dass sich die Fridays for future für einen neuen globalen Klimastreik entschieden haben (Termine). Da sind nicht nur die EU-Staats- und Regierungschefs, die lediglich 30 Prozent ihres „Corona Recovery Funds“ in klimafreundliche Investitionen lenken wollen, sondern auch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft gefragt. Das Ratsprogramm droht zu scheitern (Bericht aus Berlin). Auch wenn die EU mit dem „Green Deal“ nun auch die Energiebesteuerung und den CO2-Grenzausgleich in den Blick nimmt (Termine). Warum bei ersterem auch das Methan berücksichtigt werden sollte, lesen Sie „in den Medien“. Diese und weitere Themen finden Sie in unserem aktuellen Juli-Newsletter.

Deutsches Programm der EU-Ratspräsidentschaft konsequent umsetzen

Dass es der Satz in das deutsche EU-Ratsprogramm geschafft hat, kann eigentlich niemanden verwundern. Auf Seite 16 steht dort: „Wir wollen im Rat auch europäische Handlungsansätze zur Erreichung der Klima- und Energieziele diskutieren, insbesondere die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS).“ Bereits im Klimaschutzprogramm 2030 vom 20. September 2019 hatten sich die Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD darauf verständigt. Auch gibt es zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten, die sowohl einen Mindestpreis, wie auch eine Ausweitung des Emissionshandels einfordern. Neben Frankreich, das dies immer wieder im Zuge der deutsch-französischen Regierungskonsultationen deutlich gemacht und dies mit der Macron-Merkel-Initiative schriftlich vereinbart hat, fordern auch die Niederlande, Österreich (wo die Forderungen im Koalitionsvertrag festgelegt sind), Schweden und Dänemark.

Mindestpreis und einheitlicher CO2-Preis drohen nicht voranzukommen

Doch innerhalb der Bundesregierung fühlt sich wohl niemand wirklich für dessen Umsetzung verantwortlich. Auf eine schriftliche Frage eines Mitglieds des Deutschen Bundestages an das Bundeskanzleramt, welches Ressort innerhalb der Bundesregierung federführend ist, antwortet die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMU) Schwarzelühr-Sutter (SPD): „Die Frage der Federführung richtet sich nach der Geschäftsverteilung innerhalb der Bundesregierung. In den europäischen Gremien vertreten die nach der Geschäftsverteilung der Bundesregierung federführenden Ministerien die Bundesregierung. Im Bereich des Europäischen Emissionshandels ist dies entsprechend das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. (…).“ Die dort vertretenen Positionen würden mit allen betroffenen Ressorts abgestimmt. Die Betroffenheit sei von dem jeweiligen Dossier abhängig. Im Bereich des Emissionshandels seien neben dem Bundeskanzleramt typischerweise auch Bundeswirtschafts-, Bundesverkehrs, Bundeslandwirtschafts-, Bundesinnen-, Bundesfinanzministerium und Auswärtiges Amt. Doch Bundesumweltministerien Schulze (SPD) sagte bereits im Juni bei einer Veranstaltung der Deutschen Energie-Agentur (Dena), dass sie die Diskussion zu Mindestpreis und einheitlichem EU-ETS im Wirtschafts- und Energieausschuss des EU-Parlaments verortet sehe(hier ab Min. 42:30). Und damit bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU). Der lies das Thema bei der Präsentation in den Ausschüssen des Europaparlaments aber vollständig aus. Schulze antwortete im Umweltausschuss des EU-Parlaments auf die Frage von Peter Liese (CDU), ob die Ausweitung des Emissionshandels auf Heizen und Verkehr in Deutschland nicht auch ein Modell für Europa sei, dass es einen ganzen Instrumentenkasten und nicht nur ein Instrument wie den CO2-Preis brauche. Die Vorschläge würden gesammelt und gebündelt vorgestellt. Konkret wurde sie nicht. Schulze erbat sich bei der Dena zudem Unterstützung durch Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Unternehmen. Anders formuliert: Ohne Druck auf der europäischen Ebene wird weder Schulze noch sonst jemand in der Bundesregierung aktiv. In Deutschland hatten sich bereits Unternehmen, Wissenschaftler der Leopoldina und der Energiewende-Monitoring-Kommission sowie Mitglieder des Bundestages dafür ausgesprochen, die Themen in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft voranzubringen.

Ziele wichtiger als Maßnahmen

Doch nicht nur in der Bundesregierung hakt es. Auch die EU-Kommission hat die Themen Mindestpreis und ETS-Ausweitung erst einmal auf Juni 2021 vertagt. Während auch der sozialdemokratische EU-Klimakommissar Frans Timmermans (SPE) kein Befürworter von Mindestpreisen ist (dazu siehe  auch Stefanie Hiesinger, im Kabinett von F. Timmermans ab Min. 24:30, 35:50 und 47:30), sondern stattdessen die Anpassung der Marktstabilitätsreserve befürwortet (warum diese allein nicht ausreicht siehe Positionspapier), halten die meisten deutschen Nichtregierungsorganisationen statt konkreter Maßnahmen die EU-Klimazielverschärfung für das innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft prioritäre Thema. Damit droht die Instrumentendebatte um ein Jahr verschoben zu werden. Dabei braucht es nichts wichtigeres als Maßnahmen, Maßnahmen, Maßnahmen! Und das auch, damit die 750 Milliarden Euro des EU Recovery Funds, auf das sich die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten nach hartem Ringen geeinigt haben, auch in klimafreundliche Maßnahmen fließen können. Gerade ein CO2-Mindestpreis im EU-ETS sowie eine schnell angepasste Energiesteuerrichtlinie könnten hier ihre Lenkungswirkungen entfalten. Und das vor allem dann, wenn Klimaschutz nur die zweite Priorität ist, es aber keine klimaschädlichen Investitionen geben soll. Mit dem für September angekündigten Impact Assessment im Rahmen des Fahrplans „2030 Klimaziele“ und dem Konsultationsprozess zur Revision der Energiesteuerrichtlinie sowie zum CO2-Grenzausgleich bieten sich zumindest Anlässe, den CO2-Preis auf die Agenda zu hieven.

Bild: Umweltbundesamt, Bildautor: Sarah Le Clerk

Leserbriefe zu Gastbeiträgen zum EEG und Emissionshandel von Herrn Lüder Gerken in der BZ vom 18.7. und 22.8.2020

Leser*innenbrief des CO2 Abgabe e.V. zum Gastbeitrag „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss sofort abgeschafft werden“ von Herrn Prof. Dr. Lüder Gerken in der Badischen Zeitung vom 18.7.2020
Bevor Sie das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sofort abschaffen, hätten wie ein paar Fragen, Herr Gerken.

  1. Wer soll nach sofortiger Abschaffung des EEG Ihrer Meinung nach die Kosten der rechtlich verbindlich über viele Jahre gesetzlich zugesicherten Einspeisevergütungen für unsere Wind- und Sonnenkraftwerke in den nächsten Jahren bezahlen?
  2. Warum erwähnen Sie nicht, dass das EEG einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass Strom aus Wind- und Sonnenkraftwerken heute so günstig sind und die Erneuerbaren inzwischen beinahe 50% unseres Stroms nahezu CO2 frei und klimafreundlich liefern.
  3. Wieso sprechen Sie von „Verlusten“ bei Netzbetreibern, wenn diese die Kosten der Erneuerbaren auf viele (aber bei weitem nicht alle) Stromkunden umlegen?
  4. Warum verschweigen Sie, dass zahlreiche stromintensive Industriebetriebe eben keine 30 Cent/kWh wie viele Leser der Badischen Zeitung für ihren Strom zahlen, sondern zum Teil ihre Stromkosten deutlich unter 7 Cent/kWh liegen und sie sich weder an den EEG-Kosten noch an den Stromtransportkosten in angemessener Weise beteiligen?
  5. Wollen Sie bestreiten, dass heute gebaute Wind- und Sonnenkraftwerke Strom zu Vollkosten (Betriebs- und Investionskosten) unter 10 Cent/ kWh erzeugen und damit unter Berücksichtigung der Klimaschadenskosten weitaus günstiger sind, als der Neubau von neuen Erdgas- oder Kohlekraftwerken?
  6. Warum diskreditieren Sie mit Ihrem Beitrag die Erzeugung von Strom aus z.B. Sonne und Wind (Ökostrom) oder wollen Sie auch weiterhin Ihren Strom lieber von Kohlekraftwerken beziehen?
  7. Warum erklären Sie nicht, dass der Strommarkt ein Grenzkostenmarkt ist, der nur Brennstoffkosten und Wartungskosten berücksichtigt und durch seine längst überholten Regeln die EEG-Anlagen unter Wert handelt und damit die EEG-Umlage unnötig von Jahr zu Jahr in die Höhe treibt und damit den Weiterbetrieb von konventionellen fossilen Kraftwerke begünstigt?
  8. Warum diskutieren Sie nicht, dass negative Strombörsenpreise eine Form des Marktversagens sind, die u.a. darauf zurück zu führen sind, dass konventionelle fossile Großkraftwerke nicht dazu verpflichtet werden, bei entsprechendem erneuerbarem Stromangebot abzuregeln?
  9. Warum präsentieren Sie keinen Vorschlag zu einer Strommarktreform, bei der negative Strombörsenpreis der Vergangenheit angehören?
  10. Warum erläutern Sie nicht, dass die aktuellen Regeln des europäischen Emissionshandels nicht kompatibel zum Pariser Klimaschutzabkommen sind? Bei ausreichender Begrenzung der Verschmutzungsrechte (Cap) wären die CO2-Preise bereits heute deutlich höher und die Kohle- und Erdgaskraftwerke würden ohne weiteren staatlichen Eingriff nur noch dann laufen, wenn am Markt keine emissionsärmeren Kraftwerke mehr zur Verfügung stehen?
  11. Warum verschweigen Sie, dass der europäische Emissionshandel mit kostenfreien und überschüssigen Zertifikaten über Jahre geradezu zum Umsatzsteuerbetrug eingeladen hat und für Unternehmen zum Teil bis heute zu Mehreinnahmen statt zu Kosten geführt hat?
  12. Statt das EEG zu diskreditieren, dass sich rechtlich sofort gar nicht abschaffen lässt: Warum erklären Sie den Lesern der Badischen Zeitung nicht Ihren Lösungsvorschlag, wie die Klimaschutzziele von Paris in Deutschland und Europa umgesetzt werden können und welche politischen Rahmenbedingungen es dazu braucht?

Ein geeignetes und für die Wähler verständliches und nachvollziehbares Strommarktdesign und die Internalisierung der Klimaschadenskosten (wirksame CO2-Preise) auf alle fossilen Energieträger wären die geeigneten Rahmenbedingungen, damit das EEG schnell seine Bedeutung verlieren würde. Die Erneuerbaren und neue flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, zukünftig betrieben mit grünem Wasserstoff, könnten dann ganz ohne Förderung zu den konventionellen fossilen Kraftwerken konkurrenzfähig gebaut und betrieben werden. Sind Sie bereit, wie wir, daran mitzuarbeiten, dass dies gelingt? Oder sind Sie ein Gegner der Energiewende?

Gastbeiträge wie der Ihre mit falschen(1) oder unvollständigen Fakten und Erklärungen sowie ohne einen für die Leser nachvollziehbaren Alternativvorschlag gehören nicht nur in der Badischen Zeitung abgeschafft. Sofort.

Dr. Jörg Lange (Vorstand CO2 Abgabe e.V.), Heinz Ullrich Brosziewski, Hartmut Brösamle, Dr. Matthias Seelmann-Eggebert , Dr. Joachim Nitsch, Ursula Sladek, Bertram Späth, Virginia Sonntag-O’Brien, Martin Ufheil,  (jeweils Beiräte des CO2 Abgabe e.V.)

Leserbrief erschien am 7.8.2020 in der Badischen Zeitung

(1) „Ostern zahlten sie (Netzbetreiber) 78 Cent pro Kilowattstunde, um den Ökostrom loszuwerden.“ Tatsächlich lag der Day-Ahead Börsenstrompreis bei -78 Euro pro Megawattstunde. Das sind -7,8 Cent pro Kilowattstunde. (vgl. auch smard.de)

Leserbrief zum Gastbeitrag von Lüder Gerken „Nur der Handel mit Emissionsrechten ist zielsicher“ in der Badischen Zeitung vom 22.8.2020

Ständige Wiederholung macht eine Argumentation nicht richtiger

Ludger Gerken erläutert in seinem Gasbeitrag zum wiederholten Male, warum er den Emissionshandel für das einzig zielsichere Klimaschutzinstrument hält. Leider hat Gerkens „Theorie“ eines Emissionshandels mit der umgesetzten Realität des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) nur wenig zu tun.

Der im Jahr 2005 eingeführte europäische Emissionshandel (EU-ETS) hat zum Ziel bis zum Jahr 2020 die Emissionen der erfassten Sektoren um mindestens 21 % bezogen auf 2005 zu senken. Dieses sehr wenig ambitionierte Ziel, dass den Klimaschutzvereinbarungen bei weitem nicht entspricht, wird erreicht, keine Frage. Aber die eigentliche Frage ist durch welche Maßnahmen. Allein durch den EU-ETS. Nein!

Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird von zahlreichen nationalen Politiken und ganz unterschiedlichen Instrumenten, wie zum Beispiel dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) in Deutschland oder dem Carbon Price Floor Großbritanniens überlagert. Emissionsminderungen, die durch den Ausbau der Erneuerbaren (EEG) oder die zusätzliche Steuer in Großbritannien (UK) auf die fossile Stromerzeugung geleistet werden muss der europäische Emissionshandel nicht leisten. Er erbringt sein sehr niedrig gesetztes Ziel auf Kosten anderer Instrumente. Wäre das Ziel für 2020 ausgerichtet gewesen am Klimavertrag von Paris und gebe es die anderen Instrumente nicht, wären die CO2-Preise seit vielen Jahren längst sehr viel höher.

Ohne kostenfreie Zuteilung von EU-ETS Verschmutzungsrechten oder die Strompreiskompensation wären bereits bei aktuellen EU-ETS Zertifikatspreisen (25 € pro Tonne CO2) nennenswerte Verlagerungen der Emissionen durch Produktionsverlagerung von z.B. Stahl oder Kupfer ins außereuropäische Ausland wahrscheinlich. Die bestehenden Schutzmaßnahmen haben aber im Gegenzug den Nachteil, dass die verbleibenden Preisanreize viel zu gering bleiben, um der Industrie eine „klimaneutrale“ Produktion mit hohen „Sprunginvestitionen“ zu ermöglichen, also z.B. eine Umstellung auf grünen Wasserstoff bei der Kupferherstellung.

Andere Länder, wie z.B. UK und waren in der Lage die Defizite des real existierenden europäischen Emissionshandels zu erkennen und für sich durch einen Steueraufschlag (Carbon Price floor) zumindest bei der Stromerzeugung zu korrigieren. Mit Erfolg: die Steinkohle spielt 2019 in UK mit 7 TWh gegenüber 2013 (130 TWh) im Jahr der Einführung des Steueraufschlags auf den CO2-Preis des EU-ETS kaum noch eine Rolle. Um aber weltweit auch bei der Industrie Investitionen in eine klimaneutrale Produktion von z.B. Stahl oder Aluminium braucht es deutlich höhere CO2-Preise. So lange es keine globale Internalisierung von Klimaschadenskosten durch wirksame und einheitlich Preise auf Treibhausgase gibt, schlägt Nobelpreisträger William Nordhaus 2019 einen „Klimaclub“ der willigen Staaten vor, die andere Staaten (z.B. durch Abgaben auf treibhausgasintensive Warenimporte) für die Schadenskosten haftbar machen, wenn sie sich nicht am Klimaschutz beteiligen bzw. die Zielvereinbarungen zur Reduktion von Treibhausgasen nicht erfüllen.

Um einen solchen CO2-Grenzausgleich geht es gerade in der europäischen Diskussion und einer EU-Konsultation im Rahmen des Green Deals.

Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V., Freiburg

Die CO2-Vermeidungskosten der Photovoltaik liegen bei heutigen Stromgestehungskosten einer Freiflächenanlage in Deutschland von etwa ca. 5-6 Cent pro Kilowattstunde und einem Netto CO2-Vermeidungsfaktor von 627 g CO2e./kWh (Bezugsjahr 2018) laut Umweltbundesamt bei 80 € pro Tonne CO2e.

Leserbrief wurde in gekürzter Form am 3.9.2020 veröffentlicht.

Ausgewählte weitere in der BZ veröffentlichte Leserbriefe zum Gasbeitrag von Lüder Gerken „Nur der Handel mit Emissionsrechten ist zielsicher“ in der Badischen Zeitung vom 22.8.2020:

„Unsere Politiker handeln richtig“ von Volker Hurm, 8.9.2020

„Die Klimaschutzziele werden verfehlt“ von Matthias Seelmann-Eggebert, 8.9.2020

Herrn Gerken wird in der Badischen Zeitung immer wieder die Gelegenheit gegeben Gastbeiträge zu veröffentlichen, wie z.B. „Fliegen Sie weiter in den Urlaub nach Spanien oder Griechenland!
vom 16.8.2019.

Auch dieser Beitrag enthält eine aus unserer Sicht falsche bzw. zu stark vereinfachende Darstellung des Emissionshandels. Den Gastbeitrag hat spätestens die Coronakrise eindeutig widerlegt, denn
auch der Emissionshandel ergibt keinen zwingenden Grund zum emittieren von Treibhausgasemissionen in einem anderen Bereich, nur weil der Flugverkehr eingestellt wird. Für Herrn Gerken ist seine Welt sehr einfach. Der Emissionshandel wird es schon richten. Und alles andere ist blödsinn, wie z.B. das EEG.

 

 

GLS Bank

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Das war der Juni: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Wir blicken auf einen ereignisreichen Juni zurück. Es begann am 4. Juni im Rahmen der Berliner Energietage mit interessanten Debatten zu den Fragen, wie Corona- und Klimakrise verzahnt, Deutschland und Europa klimaneutral und Industrie und Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt werden können.

Bei einem von uns organisierten parlamentarischen Frühstück sprachen sich unsere Mitglieder Schuster (CDU) und Mindrup (SPD) für eine einheitliche und sektor-übergreifende CO2-Bepreisung als Leitinstrument der Klimapolitik aus. Während des digitalen Frühstücks wurde deutlich, wie wichtig die bessere Abstimmung der unterschiedlichen Instrumente und politisch vorgegebenen Preisbestandteile der Energiekosten für Klimaschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sind. Dabei geht es darum, die CO2-Preise des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nun durch die Einführung ähnlich hoher CO2-Mindestpreise im europäischen Emissionshandel zu flankieren und andere Instrumente und Energiepreisbestandteile, wie z.B. die Erneuerbare Energie Umlage, daran auszurichten.
Die Frage: Wie sollte CO2 bepreist werden? haben wir im Lichte der vorläufigen Ergebnisse einer Internationale Expertenbefragung im Rahmen eines Online-Seminars in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Schmidt, FernUniversität in Hagen noch einmal neu beleuchtet.

Außerdem gibt es einen Ausblick auf die zweite Jahreshälfte mit der EU-Ratspräsidentschaft, der ersten Reform des noch jungen Brennstoffemissionshandelsgesetzes sowie dem in den nächsten Tagen noch zu verabschiedenden milliardenschweren Konjunkturprogramm und dem Kohleausstieg. Lesen Sie jetzt unseren Juni Newsletter.

Ausblick 2.Halbjahr 2020 – Konjukturpaket, Kohleausstieg und EU-Ratspräsidentschaft

Konjunkturpaket
In den letzten Sitzungstagen vor der Sommerpause stehen noch die Verabschiedung von milliardenschweren Gesetzespaketen im Bundestag an. Am 2. Juli das zweite Nachtragshaushaltsgesetz und Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets. Im Konjunkturpaket sind mehr als 130 Milliarden Euro für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen, davon etwa 80 Milliarden Euro für Konsummaßnahmen und 50 Milliarden Euro für Investitionen. Für eine sozialökologische Transformation reicht das Paket bei weitem nicht. Neben der Finanzierung der „Wasserstoffstrategie“ sind elf Milliarden Euro zur Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen.

Senkung der EEG Umlage (Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung)
Zur Absenkung der EEG-Umlage aus Haushaltsmitteln muss auch die Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung  im Bundestag abgestimmt werden. Ohne politischen Eingriff könnte die EEG-Umlage laut Agora Energiewende im Jahr 2021 auf 8,6 Cent und laut EWI auf bis zu 10 Cent pro Kilowattstunde ohne die Absenkung aus Haushaltsmitteln (z.B. aus der CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz) ansteigen.

Reform des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Die Reform des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde zwar von der Bundesregierung Ende Mai beschlossen u.a. mit einem anfänglichen CO2-Preis von 25 € pro Tonne CO2, einen Termin für die Verabschiedung des Gesetzes gibt es jedoch noch nicht. Voraussichtlich für den 19. September ist auf Betreiben der FDP Fraktion eine weitere Anhörung zur Verfassungskonformität des BEHG geplant. Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte dazu ein Rechtsgutachten des Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Wernsmann von der Universität Passau zur Verfassungskonformität des BEHG vorgelegt.

Kohleausstieg
Über die Gesetze zum geplanten Kohleaustieg stimmt der Bundestag am Freitag, 3. Juli 2020 ab. Im Vorfeld hat sich die Bundesregierung mit den Betreibern der Braunkohlekraftwerke und Tagebaue auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geeinigt.
Der Vertrag gibt kaum Aufschluss darüber, wofür die Konzerne eigentlich entschädigt werden, wie Stellungnahmen vom FÖS und den Rechtsanwälten Gaßner & Buchholz kritisieren.

Zweifel gibt es auch darüber, ob die EU-Kommission die Entschädigungszahlungen als zulässige Beihilfe einstuft. Insbesondere Felix Matthes, Öko-Institut bezweifelt die Angemessenheit der Entschädigungshöhe von 1,75 Milliarden Euro für den ostdeutschen Energiekonzern Leag aus.

Wenn die Entschädigungen vor allem die Rekultivierung der Tagebaue finanzieren sollen, hätten die Bergämter nach Bundesbergrecht entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen können. Das haben sie aber nicht. Die hohen Entschädigungszahlungen an die Braunkohlebetreiber führten nun auch zu entsprechenden Begehrlichkeiten bei den Betreibern von Steinkohlekraftwerken. Nach mehrtägigem Ringen haben Union und SPD sich am 29.6. darauf geeinigt, auch Betreiber von Steinkohlekraftwerken höher zu entschädigen als bisher geplant und den Umrüstbonus für KWK-Anlagen stark anzuheben (vgl. z.B. Taz vom 30.6.2020). Zu Fall kommen, könnte der öffentlich-rechtliche Vertrag noch durch die ENBW, die darauf drängt, dass mögliche Entschädigungsansprüche des Braunkohle-Lieferanten Mibrag an EnBW im Vertrag ausgeschlossen werden. Das Unternehmen besitzt einen Block des Braunkohlekraftwerks Lippendorf in der Nähe von Leipzig. Durch das frühere Ende ihres Lippendorf-Blocks kann ENBW die Braunkohle nicht wie im eigentlich vertraglich geregelten Maße abnehmen. Zeit für eine Einigung in diesem Punkt bleibt noch bis zur Entscheidung der EU-Kommission, wie der Vertrag aus Sicht des Beihilferechts zu bewerten ist, die im Herbst erwartet wird. Erst mit dem Beschluss des Bundestag am 3. Juli zum Kohleausstieg und dem Ok der EU Kommission kann der Vertrag vom Wirtschaftsministerium sowie den Energiekonzernen RWE, Leag und ENBW unterzeichnet werden.

Bislang gibt es im Vertragsentwurf bislang keine Absicherungen der Kraftwerksbetreiber zu den Auswirkungen höherer CO2-Preise zum Beispiel im Rahmen des europäischen Emissionshandels. Wird z.B. ein CO2-Mindestpreis eingeführt, dann bleiben die Verträge davon unberührt. Die Kraftwerksbetreiber dürften den Vertrag allenfalls anfechten, wenn die Bunderegierung eine spezielle Bepreisung für Braunkohle einführt. Allgemeine Preisinstrumente, die verschiedene Energieträger bepreisen und die Braunkohle nur aufgrund ihrer hohen CO2-Intensität proportional mehr verteuern, betrifft dies nicht.

EU-Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
Um so wichtiger werden insbesondere für einen frühzeitigeren Kohleausstieg die Verhandlungen im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020. Eine Zielerhöhung von 40 % auf 55 %-CO2-Redukion seitens der EU im Rahmen des Green Deal für das Jahr 2030 gelten als wahrscheinlich. Die Auswirkungen auf Deutschland sind zwar im Detail noch nicht absehbar, aber es spricht vieles dafür, dass Deutschland bereits bis 2030 aus der Kohle ausgestiegen sein muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Das nationale Programm für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 soll heute am 30.6.2020 veröffentlicht werden. Der uns vorliegende Entwuf enthält den Satz „Wir wollen im Rat auch europäische Handlungsansätze zur Erreichung der Klima- und Energieziele diskutieren, insbesondere die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS).“

Bisher gibt es keinerlei veröffentlichte Vorstellung seitens der Bunderegierung was unter einer moderaten CO2-Mindestbepreisung zu verstehen ist und es liegen uns auch keinerlei Informationen vor, welches Ministerium hierzu federführend einen konkreten Vorschlag erarbeiten und ggf. aushandeln soll.

Während sich Prof. Edenhofer (Chefökonom des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung in einem Interview im Deutschlandfunk vom 7.6.2020), die Bundesregierung beratende „Energiewendekomission„, und die wissenschaftlichen Akademien (Akademieunion) in ihren aktuellen Stellungnahmen einig darüber sind, wie wichtig für fairen Wettbewerb und Klimaschutz ein „einheitlicher und systemweiter CO2-Preis als Leitinstrument des „European Green Deal“ ist, wächst auch langsam der Wille in der Politik diesen auch umzusetzen.
Ziel einer deutschen EU-Ratspräsidentschaft muss es sein, europäisch einheitliche ambitionierte CO2-Mindestpreise durch eine Reform des europäischen Emissionshandelssystem und eine CO2-basierte Energiepreisreform (Energiesteuerrichtlinie) sowie Grenzausgleiche oder vergleichbare Maßnahmen zum Carbon leakage Schutz auf europäischer Ebene durchzusetzen.

Meseberger Gespräche am 29.6.2020
Zum Abschluss der Meseberger Gespräche am 29.6.2020 mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel für einen Grenzsteuerausgleich ausgesprochen.

Auszug aus der Pressekonferenz:
Frage an die Bundeskanzlerin: „Heute Vormittag hat Präsident Macron angekündigt, eine CO2-Steuer an den Grenzen der EU einzuführen. Sind Sie bereit, diesen Vorschlag in den nächsten Monaten umzusetzen? Wenn ja, innerhalb welcher Frist kann Ihrer Ansicht nach eine solche Steuer eingeführt werden?“

Antwort Bundeskanzelrin Angela Merkel: „… zu der Frage des Klimaschutzes und der Grenzsteuer – „border adjustment tax“ -: Es ist eine gemeinsame Position, dass wir eine solche Steuer brauchen. Das muss im Zusammenhang mit unseren Klimazielen dann auch entschieden werden. Für uns in Deutschland ist wichtig – aber ich glaube, da gibt es auch gar keinen Widerspruch mit Frankreich -, dass sie WTO-kompatibel sein muss. Das ist nicht ganz trivial. Aber wenn wir sehr ambitionierte Klimaschutzziele haben, dann müssen wir uns sozusagen auch gegenüber denen schützen, die Produkte klimaschädlicher beziehungsweise unter weit viel mehr Ausstoß von CO2 zu uns importieren.
Wir haben im Grunde zwei Schutzmöglichkeiten für unsere Industrie: Das eine ist mit Blick auf den Klimaschutz die Frage, wie welches Produkt produziert worden ist, und das zweite ist die Frage: Wie können wir unserer Industrie eine Möglichkeit geben – zum Beispiel dadurch, dass energieintensive Industrien eine Strompreiskompensation bekommen -, wettbewerbsfähig auf den Weltmärkten zu sein? Diese beiden Instrumente brauchen wir, und das Instrument der „border adjustment tax“, also der Grenzsteuer mit Blick auf den Klimaschutz, muss entwickelt werden. Ganz einfach wird es nicht sein, aber wir müssen uns der Aufgabe stellen.“

IEA und IWF empfiehlt nachhaltigen Umbau der Energiesysteme
In einem Sonderbericht zur nachhaltigen Erholung von der Coronavirus-Pandemie schlägt die Internationale Energieagentur (IEA) zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vor, in den nächsten drei Jahren eine Billion Dollar (ca. 0,7% des weltweiten BIP jährlich in Stromtrassen, Gebäudesanierungen und Erneuerbare Energien zu investieren, das entspräche einem Drittel von insgesamt neun Billionen Dollar, die von Regierungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie angekündigt seien. Von ihrem Vorschlag erwarten IEA und IWF dass es möglich ist, gleichzeitig das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, Millionen von Arbeitsplätzen zu schaffen und Emissionen entsprechend der Klimaschutzziele zu mindern.

Online-Seminar „Wie sollte CO2 bepreist werden?“ vom 22.6.2020

Zusammenfassung des Online-Seminars „Wie sollte CO2 bepreist werden?“ vom 22.6.2020

Anlässlich eines Online-Seminars des CO2 Abgabe e.V. in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Schmidt, Lehrstuhlinhaber am Institut für Mikroökonomie an der FernUniversität in Hagen wurde die Frage aus Sicht der Theorie und Praxis erörtert, wie CO2 bepreist werden sollte.

Unter anderem stellte Prof. Schmidt erste, vorläufige Ergebnisse einer internationalen Expertenbefragung in Kooperation mit den Koautoren Frikk Nesje von der Universitäten Heidelberg und Oslo sowie Jun.-Prof. Dr. Moritz Drupp von der Universität Hamburg zum Thema CO2-Bepreisung vor.

Die internationale Experten-Befragung hat u.a. untersucht, ob eine (unilaterale) Bepreisung von CO2 mithilfe eines Emissionshandels oder einer CO2-Steuer eingeführt werden sollte. Auch wurde gefragt, welche Höhe der Preis im Zeitverlauf haben, und ob Wettbewerbsnachteile von Ländern mit CO2-Preisen gegenüber Ländern ohne CO2-Preis mithilfe eines steuerlichen Grenzausgleichs korrigiert werden sollten. In der Befragung favorisierten fast doppelt so viele Experten weltweit eine CO2-Steuer gegenüber einem Zertifikatehandel als umgekehrt. Im Schnitt befürworten die Expertinnen und Experten CO2-Preise von ca. 50 US-Dollar pro Tonne CO2 im Jahr 2020 und zirka 90 Dollar im Jahr 2030. Die Preisempfehlungen variieren jedoch sehr stark, mit zum Teil sehr hohen Preisen. So empfehlen einige Experten Preise von mehreren Hundert Dollar pro Tonne CO2. Zum Vergleich: In Deutschland soll ab dem Jahr 2021 ein Brennstoffemissionshandel (BEHG) für Heizen und Verkehr gelten, der mit 25 Euro je Tonne CO2 startet und bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro ansteigen soll. Auch spricht sich eine deutliche Mehrheit der Expertinnen und Experten für die Einführung eines steuerlichen Grenzausgleichs für CO2 aus, um die heimische Wirtschaft bei unilateraler CO2-Bepreisung vor unfairen Wettbewerbsnachteilen zu schützen.

Anschließend erläuterte Jörg Lange wie sich der europäische Emissionshandel entwickelt hat und welche CO2-Preise bei Wärme und Verkehr mit dem Festpreis-Emissionshandel geplant sind, der nach Aussagen verschiedener Gutachten (Klinski 2019, Stiftung Umweltenergierecht 2019, IKEM 2019, Wernsmann 2020) droht, verfassungswidrig zu sein.

Laut Lange kommt es darauf an, faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen durch Abstimmung wesentlicher nationaler und europäischer Instrumente, wie Bundesemissionshandelsgesetz, Erneuerbaren Energien Gesetz, Energiesteuern, Ausnahmen, Kohleausstieg sowie Vorteilabschöpfungsabgabe (EU-ETS, Kostenfreien Zuteilungen, Marktstabilitätsreserve und Strompreiskompensation) zu gewährleisten.

Dazu wären die Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve in eine wirksame Preisstabilitätsreserve mit planungssicheren CO2-Mindestpreisen neben der von der EU-Kommission mit dem Green Deal geplanten Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung durch einen Grenzausgleich, eine Konsumabgabe oder sogenannter „Carbon Contract of Difference“ Schritte in die richtige Richtung.

Die Veranstaltung erfolgte als Online-Konferenz und die Impulsvorträge der Referenten wurden aufgezeichnet.

Präsentationen zum Download
Teil 1 Effektiver Klimaschutz – “Es könnte (und sollte) doch so einfach sein!!!”
Teil 2 Vorläufige Ergebnisse aus einer internationalen Expertenbefragung
Prof. Dr. Robert Schmidt (Lehrstuhl für Mikroökonomik an der FernUniversität Hagen)

Teil 3 (Mögliche) Entwicklungen im europäischen Emissionshandel und Brennstoffemissionshandelsgesetz
Dr. Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

Videomitschnitte der Vorträge

Teil 1 Effektiver Klimaschutz – “Es könnte (und sollte) doch so einfach sein!!!”

Teil 2 Vorläufige Ergebnisse aus einer internationalen Expertenbefragung


Prof. Dr. Robert Schmidt (Lehrstuhl für Mikroökonomik an der FernUniversität Hagen)

Teil 3 (Mögliche) Entwicklungen im europäischen Emissionshandel und Brennstoffemissionshandelsgesetz


Dr. Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

 

Das Leitinstrument für den Klimaschutz

Am 1. Juli 2020 beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Neben den Folgen der Corona-Krise und der mittelfristigen Haushaltsplanung spielt der Green Deal eine zentrale Rolle, Europa bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu machen. Das Leitinstrument für den Klimaschutz: Ein einheitlicher CO2-Preis über alle Sektoren inklusive Mindestpreis.

Bei einem parlamentarischen Frühstück des CO2 Abgabe e.V. mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Europa: Wie europäische und nationale Emissionshandelssysteme verzahnt werden können“ stattfand, sprachen sich Armin Schuster (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim und Klaus Mindrup, Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Pankow, beide Mitglieder des CO2-Abgabe e.V. und Schirmherren der Veranstaltung, für eine einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung aus.

Unterstützt wurden sie dabei von einem Branchenbündnis aus Energieversorgern, Stadtwerken, Netzbetreibern und Direktvermarktern. Sie fordern von der Bundesregierung ebenfalls, sich für eine ambitionierte, einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung einzusetzen. Der bestehende EU-Emissionshandel für den Stromsektor und Teile der Industrie müsse schnellst möglich mit einem CO2-Mindestpreis versehen werden.

Wie der Weg zu einheitlichen CO2-Preisen über alle Sektoren aussehen kann, fasst das Positionspapier „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Treiber für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Klimaschutz in Europa machen“ zusammen. Es beruft sich u. a. Ausführungen des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), das in einem öffentlichen Fachgespräch zum Kohleausstieg für die Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels und der Marktstabilitätsreserve zu einer Preisstabilitätsreserve plädiert hatte.

Die Bundesregierung plant, im Europäischen Rat insbesondere die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems zu diskutieren. Bereits mit den Beschlüssen der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030 mit CO2– Mindestpreis und nationalem Brennstoffemissionshandel, der Merkel-Macron-Initiative für einen CO2-Mindestpreis sowie dem Green Deal zur u. a. Erweiterung des EU-Emissionshandels und der Evaluierung der EU-Energiesteuerrichtlinie hat sich die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung des CO2-Bepreisungsinstrumentes ausgesprochen. Darüber hinaus will, die Bundesregierung die Klimaziele der EU auf 55% Treibhausgasreduktion gegenüber 2005 verschärfen sowie ein EU-Klimaschutzgesetz verabschieden.

Zuletzt bekam das Thema weiteren Schub durch die aktuellen Stellungnahmen der Energiewende-Monitoring-Kommission und den Wissenschaftsakademien Leopoldina, Acatech und Akademienunion.

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und

https://klimaschutz-im-bundestag.de/2020/05/26/erwartung-an-die-deutsche-eu-ratspraesidentschaft/