Bis wann muss Deutschland klimaneutral werden? Die Frage droht die Umweltbewegung zu spalten. Den einen geht es nicht schnell genug, die anderen wollen auch einmal Erfolge gewürdigt sehen. Klar ist im Hinblick auf die nächste Bundestagswahl, dass die Strategie des „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“, die Einige in Politik und Wissenschaft verfolgen, kaum aufgehen wird. Da ist es besser, beides zu tun. Den Menschen reinen Wein einschenken und gleichzeitig auch kleine Fortschritte zu würdigen. Jedenfalls sind ohne schnell wirksamere Maßnahmen alle Klimaziele nichts.
Von B wie BUND über G wie Grenzausgleich bis hin zu S wie Senken komplettiert sich mit T wie spannenden Terminen dieser Newsletter Oktober. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
2035 oder 2050? Ohne schnell wirksamere Maßnahmen sind alle Ziele nichts
Spaltet die Diskussion um das Klimaziel die Umweltbewegung? Was bedeutet es, die Erdüberhitzung auf 1,5°Celsius zu begrenzen? Reicht „grünes Wachstum“ allein aus? Wie lässt sich ein Klima-Lockdown noch verhindern? Wie kommen wir vom Wissen zum Handeln? Und was müssen Regierung und Gesellschaft beitragen?
Ein Beitrag von Ulf Sieberg
Zwei Studien kamen im Oktober heraus, die im Ziel unterschiedlicher nicht hätten sein können. Während die Fridays for Future mit einer Machbarkeitsstudie finanziert von der GLS Bank aufzeigten, dass Deutschland bereits bis 2035 klimaneutral werden kann, um die Chance einer Begrenzung der Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius aufrecht zu erhalten, warben die Agora-Think Tanks und die Stiftung Klimaneutralität für ein klimaneutrales Deutschland bis 2050. Michael Bauchmüller beschrieb letztere Studie in der Süddeutschen Zeitung so: „Die Wohnfläche pro Kopf darf weiter steigen, die Mobilität ist nicht eingeschränkt, aktuelle Ernährungstrends werden fortgeschrieben & die Industrie bleibt im Land.“ Alles soll also so weitergehen wie bisher, nur in „Grün“. Verfolgte man die Pressekonferenz von Patrick Graichen, Christian Hochfeldt undRainer Baake in der staatstragenden Bundespressekonferenz, konnte man den Eindruck gewinnen, da laufen sich drei Herren für zukünftige Staatssekretärsposten in einer Schwarz-Grünen Koalition warm. Da will man niemandem wehtun: Weder der Sache, noch den Wählenden und erst recht nicht den möglichen Regierungsparteien. Aber ist das auch glaubwürdig? Eher nicht.
Exponentielles Wachstum stoppen und Trend umkehren
Denn trotz ALLER bisherigen Bemühungen der Klimakrise zu begegnen: Es herrscht exponentielles Wachstum. Nicht nur das Corona-Virus steigt exponentiell, auch die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre. Im Jahr 2019 lag der Wert erstmals in der Geschichte der Menschheit bei 415 Parts per Million (ppm). Zwar bedeutet der Anstieg nicht automatisch auch einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur. Noch nicht, denn wehe dem, wenn. Das Problem ist, wir könnten es erst kurz vor Einsetzen der Vollkatastrophe bemerken, weil dass das Wesen exponentieller Wachstumskurven ist (vgl. Christian Stöcker im Spiegel), wie wir an Corona gerade leidvoll erfahren. So oder so bewegt sich die Entwicklung aber schon jetzt nicht im verbleibenden CO2-Budget. Der Weltklimarat IPCC hat 2018 das verbleibende globale CO₂-Budget für unterschiedliche Klimaziele veröffentlicht. Wenn wir die Erdüberhitzung auf 1,5°C begrenzen wollen, dürfen wir nur noch knapp 500 Milliarden Tonnen CO2 ausstoßen. Aktuell stößt die Menschheit jährlich fast 45 Milliarden Tonnen aus. Wie diese verteilt werden, sagt das Paris-Abkommen nicht. Möglich wäre die Verteilung nach dem gleichen Emissionsrecht für jeden Menschen, nach der historischen Verantwortung, der gleichen prozentualen Minderung in allen Ländern oder nach dem Jeder-was-er-kann-Prinzip. Im Paris-Abkommen herrscht genau dieses „Klingelbeutelprinzip“. Am plausibelsten wären die beiden ersten Prinzipien. Wie Stefan Rahmsdorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung zusammenfasst. (Weiterführende Quellen zu den Aussagen in den beiden Links)
Die Größe der Aufgabe: 10 Jahre Corona-Lockdown
Vor diesem Hintergrund reicht das Ziel des EU Green Deal von mindestens 55% Emissionsreduktion bis 2030 nicht aus. Deswegen sollte laut Studie der „Staatssekretärsanwärterrunde“ das Ziel auch auf mindestens 65% geschraubt werden. Zudem will die EU „negative Emissionen“ durch die Aufnahme von CO2 in Senken, d.h. in Wäldern, Mooren & Co. anrechnen. Diese aber, in diesem Jahr gut sichtbar, werden zunehmend durch von Hitzeperioden und Dürren ausgelösten Bränden zu CO2-Quellen. Wer zulange mit der Emissionsreduktion zaudert, weil er die Klimakrise verharmlost oder niemandem wehtun möchte, muss zu einem späteren Zeitpunkt noch disruptiver die Emissionen senken. Brigitte Knopf vom Mercator Research on Global Common and Climate Change beschrieb das auf einer Veranstaltung des CO2 Abgabe e.V. im Juni so: „Zehn Jahre Corona-Lockdown, und wir haben die Klimaziele erreicht.“ Andersherum kann, wer anfangs die Emissionen nicht gradlinig, sondern schneller reduziert, den Zeitpunkt der vollständigen Emissionsreduktion nach hinten schieben, zu dem netto null erreicht wird. [Wir hatten dazu im Juli 2019 auf dem Cover unserer CO2-Vermeidungsstudie die passende Graphik abgebildet, die von diversen Akteuren adaptiert wurde ( vgl. SRU 2020; PIK 2020; www.showyourbudgets.org)]. Ein erst schnelles und entschlossenes Handeln wäre allemal beruhigender, weil man dann wüsste, dass man sich auf dem richtigen Pfad befände, um dann den letzten Rest später zu schaffen. Und da kommen die Studien auch wieder zusammen und sagen, was alle schon wissen: Wir müssen schneller in der Emissionsreduktion werden, sonst verspielt die Politik ihr Zeitfenster zum Handeln und viele ihrer Handlungsmöglichkeiten! Die Folge: Die Natur würde uns durch die Kippelemente im Klimasystem einen Klima-Lockdown aufzwingen. Die Politik wäre nur noch Krisen-Reakteur.
Verhindert „grünes Wirtschaften“ den Klima-Lockdown?
Das Weiter-wie-bisher-nur-grün-Prinzip zeigte sich in der „Staatssektretärsanwärterrunde“ auch beim Wirtschaftswachstum. Satte 1,7 Prozent Wachstum soll die Klimaneutralität 2050 jährlich bringen. Angesichts der Corona-Krise ein goldenes, aber vergiftetes Versprechen. Denn auch exponentielles Wirtschaftswachstum gemessen mit dem Bruttoinlandsprodukt sorgt dafür, dass sich die Größe einer Volkswirtschaft in zirka 40 Jahren verdoppelt. Doch selbst wenn sich mit einem Teil des Wachstums die CO2-Emissionen tatsächlich auf netto null drücken ließen, ginge damit ein exponentiell gestiegener Ressourcenverbrauch einher. Eine kluge Person hat einmal gesagt: „Der Sozialismus scheiterte an der Mangelwirtschaft, der Kapitalismus scheitert am Ressourcenverbrauch.“ Was die deutsche Ikone der Fridays-Bewegung Luisa Neubauer zu der Frage veranlasst, dass es noch etwas anderes geben müsse zwischen Kapitalismus und Sozialismus. Die inhaltsfreie Werttheorie des Kapitalismus jedenfalls ist nicht in Stein gemeißelt. Waren und Dienstleistungen sind nicht per se gut. Preise dürfen nicht mit Werten gleichgesetzt werden. Auch wenn große Teile der Wirtschaft und der Politik, vor allem in der doch der „Schöpfung“ so am Herzen liegenden Unionsparteien, den Eindruck erwecken, Wirtschaftswachstum, BIP und Angebot und Nachfrage sind keine objektiven und schon gar keine verfassungsmäßigen Gesetzmäßigkeiten! Wirtschaft, die uns weiter in die Klima- und Artenkrise treibt, hat abgewirtschaftet.
Vom Wissen zum Handeln: Alles Psychologie?
Mit der Erzählung vom „grünen Wachstum“ soll die Gesellschaft mit auf den Weg der Transformation genommen werden. Denn „wir leben viel habitualisierter, als wir denken“ (Armin Nassehi, Soziologe). Wir wissen zwar viel, aber handeln nicht nach diesem Wissen. Die psychologischen Gründe sind vielfältig: Individuelle persönliche Erfahrungen, ihre Wertvorstellung, die (politische) Identität, persönliche Einschätzungen sowie die Wahrnehmung der Folgen des eigenen Handelns. Da ist es bequem, wenn uns jemand erzählt, es könne alles so bleiben, wie es ist. Wenn dann damit auch noch die Klimakrise gelöst wird, wunderbar. Zumindest sollte es den meisten Menschen leichter fallen, bei der Transformation mitzumachen. Doch ist dies vor dem Hintergrund der Größe der Aufgabe auch realistisch? In Zeiten, in denen „Kinder die neuen Realisten sind“ und „in Krisen Erfolg eine Falle ist“ (Harald Welzer, Soziologe), Erwachsene aber dem Alles-soll-so-bleiben-wie-es-ist-nur-in-Grün-anhängen, kann der Mut zur Veränderung gar nicht groß genug sein. Die Zukunft kommt schneller als mancher denkt. Wie sie aussieht, entscheiden wir. Bevor also ambitionierte Ziele aufgegeben werden, sollte erst einmal alles dafür getan werden, sie zu erreichen. Denn Ziele sind das eine, aber ohne schnell wirksamere Maßnahmen sind alle Ziele nichts. Spätestens nach der Bundestagswahl 2021 braucht es ein 100-Tage-Sofortprogramm mit Maßnahmen, die schnell wirken.
Weiterführende Informationen und Maßnahmen:
- Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Treiber für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Klimaschutz in Europa machen (Juni 2020)
- Grenzausgleich: Von Ausnahmen zu verursacher-und klimagerechten Produktpreisen (Oktober 2020)
- Ökonomische Leitplanken für den Klimaschutz in Kommunen in Zeiten von COVID-19 neu setzen (September 2020)
Anleitung zu den EU-Konsultationen der Energiebesteuerungsrichtlinie und des CO2-Grenzausgleichssystems
Am 23. Juli 2020 leitete die Europäische Kommission zwei öffentliche Konsultationen im Rahmen des European Green Deal ein. Alle interessierten Parteien (Bürger*innen und Institutionen) sind per Online – Fragebogen aufgefordert, sich zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und einem neuen CO2-Grenzausgleichssystem über die folgenden beiden separaten Konsultationen zu äußern:
- Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie bis 14.10.2020
und - Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems bis 28.10.2020
Beide Vorhaben stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und eröffnen die Möglichkeit einer Abkehr der bisherigen Politik das Risiko der Abwanderung von Produktion und Emissionen z.B. ins außereuropäische Ausland (des Carbon Leakage) vorwiegend mit Ausnahmen zu lösen. Zu den bisherigen Ausnahmen gehören die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten im Rahmen des EU-ETS, die Strompreiskompensation oder Erleichterungen bei Steuern und Umlagen (wie z.B. auch der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbaren Energien Gesetzes).
Inzwischen hat sich die EU-Kommission insofern bereits positioniert, als dass sie die CO2-Bepreisung für die Bereiche Gebäude und Verkehr im Rahmen einer Erweiterung des EU-ETS nach dem Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes als mögliche Lösung hervorhebt (EU 2020, EU-2020-1, EU-2020-2). Deutschland beschreitet allerdings mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel für Gebäude und Verkehr gegenüber allen anderen EU-Staaten, die CO2-Preiskomponenten über ihre nationalen Energiesteuern realisiert haben oder planen, einen Sonderweg.
Wir rufen Sie deshalb dazu auf, sich an den EU-Konsultationen zu beteiligen.
Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier zur Verfügungen, wie wir die Fragebögen ausgefüllt haben. Die Antworten für die Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtline finden Sie hier. Die Antworten zur Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems finden Sie hier.
Die Fragebögen eröffnen auch die Möglichkeit eigene bereits formulierte Stellungnahmen als Dokument zu verlinken oder anzuhängen, oder auch eigene Aspekte zu ergänzen, die ggf. im Fragebogen nicht abgefragt werden.
Hier die Anleitung, wie Sie sich für die Konsultationen anmelden können:
- Rufen Sie die Seite der jeweiligen Konsultation auf: Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie oder Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems
- Für die Anmeldung, scrollen Sie auf der Seite hinunter und klicken Sie auf die gelbe Box „Respond to this questionnaire“. Dann kommen Sie automatisch auf die EU-Login Seite. Stellen Sie hier zunächst oben rechts in der Box Ihre Sprache auf Deutsch falls erwünscht. Wenn Sie diese Seite zum ersten Mal nutzen, klicken Sie jetzt unter dem Textfeld auf „Neues Konto erstellen“ und füllen Sie die erfragten Daten (Vorname, Nachname, E-Mail…) und den sichtbaren Code aus. Klicken Sie auf „Bestätigen“.
- Anschließend sollten Sie eine E-Mail erhalten, um den Registrierungsvorgang abzuschließen. Achtung – dies kann einige Minuten dauern.
- Mit der Email, die den Betreff „Ihr Passwort“ hat, sollten Sie einen Link erhalten mit dem Sie Ihr Passwort erstellen können. Drücken Sie also auf den Link und füllen Sie Ihr gewünschtes Passwort ein. Beachten Sie hierzu die Passwortregeln des Systems. Anschließend leitet das System Sie zur Konsulations-Seite. Stellen Sie hier wieder, falls erwünscht, oben auf der Seite Ihre Sprache um auf Deutsch.
- Sie sollten jetzt den deutschen Einleitungstext zu Ihrem Konsultations-Thema sehen. Wenn Sie auf der Seite weiter nach unten scrollen, müssen Sie zunächst ein paar persönliche Angaben machen und den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten zustimmen, bevor Sie die Fragen der Konsultation beantworten können. Anschließend können Sie den Fragebogen ausfüllen. Am Ende haben Sie noch die Möglichkeit weitete Informationen (z.B. ein Positionspapier) hochzuladen, bevor Sie den Fragebogen abschicken.
- Die Konsultationen ermöglichen auch eine anonyme Teilnahme.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an info@klimaschutz-im-bundestag.de.
Weitere Hintergründe erfahren Sie in unserem jüngsten Klima-Chancen-Blog: Von Ausnahmen zu verursachergerechten und klimagerechten Produktpreisen.
Dokumentation Online-Seminar „Klimakrise, Negativemissionen & Pflanzenkohle“
Unser Online-Seminar „Klimakrise, Negativemissionen & Pflanzenkohle“ anlässlich der Vorstellung des Whitepaper „Mit Pflanzenkohle basierten Kohlenstoffsenken dem Klimawandel entgegenwirken“ am 21. Oktober ist auf großes Interesse mit vielen Anregungen und Fragen gestoßen.
Die Präsentation zum Online-Seminar finden sie hier. Eine Zusammenstellung der Fragen, Hinweise & Anworten während und im Nachgang des Seminars findet sich hier.
Auszug Kapitel 5 Handlungsempfehlungen aus dem whitepaper:
Klimawandel als Krise behandeln, Klimaneutralität jetzt in Angriff nehmen: Klimawandel stellt eine reale und ernsthafte Bedrohung dar und muss als fundamentale Krise behandelt werden. Das Problem lässt sich nicht einfach aussitzen und Wegschauen gilt nicht. Aufgabe von Politik, aber auch von jedem Einzelnen muss es sein, den CO2-Ausstoß, sowie den Ausstoß von anderen Treibhausgasemissionen im jeweiligen Einflussbereich stetig und mit Nachdruck zu reduzieren. Mit dem inzwischen beeindruckenden Vormarsch der Erneuerbaren Energien kommt der Senkung der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft (CO2, Methan und Lachgas) eine wachsende Bedeutung zu und muss somit dringend stärker adressiert werden.
Notwendigkeit von Senken anerkennen und jetzt erste Schritte gehen: Wer in der Politik die Notwendigkeit des Aufbaus von Kohlenstoffssenken nicht ernst nimmt, der akzeptiert implizit eine menschengemachte Temperaturerhöhung um 3 – 4 °C und damit einen sozialen und ökologischen Umbruch kaum vorstellbaren Ausmaßes. Daher fordern wir die Politik auf:
- Forschungsprogramme zur Klärung offener Fragen und zur Technologieentwicklung von Lösungen zur Schaffung von Kohlenstoffsenken aufzusetzen. Wichtige Themen sind hierbei die Absicherung der Umweltverträglichkeit, die Verbesserung des Verständnisses von Wirkungszusammenhängen und die Kostensenkung.
- Markteinführungsprogramme für Kohlenstoffsenken zu initiieren. Die Lösungen, die bereits er- probt sind, keine relevanten Risiken beinhalten und die bereits jetzt schon skalierbar sind, müssen jetzt ausgerollt werden.
- Schnell anwachsende Zielvolumina für die Schaffung von Kohlenstoffsenken festzulegen, ver- gleichbar mit den Emissionsreduktionszielen.
- Die Kohlenstoffbilanzierung für Emissionen und Kohlenstoffsenken konsequent zu trennen. Wenn nämlich Ziele für die Emissionsreduktion und für den Senkenaufbau nicht separat gehalten wer- den, besteht die Gefahr, dass Senken dazu genutzt werden, Defizite bei der Emissionsreduktion auszugleichen. Zudem würden Senkenpotenziale wohl aufgrund der derzeit höheren Kosten im Vergleich zu Emissionsreduktionen nicht schnell genug aufgebaut werden.
Biomasse-Pyrolyse und Pflanzenkohle als Lösungsbaustein nutzen: In Bezug auf Pflanzenkohle als Kohlen- stoffsenke fordern wir Politik und Administration vor dem Hintergrund der in diesem Papier dargelegten Sachargumente dazu auf:
- Biomasse-Pyrolyse als eine Schlüsseltechnologie im Kampf gegen den Klimawandel und zur Erhöhung der Resilienz anzuerkennen.
- Der Herstellung und Anwendung von Pflanzenkohle jetzt auf breiter Basis zum Durchbruch zu verhelfen.
- Dabei zu helfen Standards und Zertifizierungen anzuerkennen/anzuwenden und diese weiter zu entwickeln. Dies gilt sowohl für Pflanzenkohle als auch für die Bilanzierung von Kohlenstoffsenken.
- Den Umgang mit Biomasse zu überdenken: Der stofflichen Nutzung von Holz/Biomasse muss die höchste Priorität eingeräumt werden. Jede Verbrennung von Biomasse ist eine vertane Chance zur Schaffung einer Kohlenstoffsenke. Pyrolyse muss, wo immer sie sinnvoll möglich ist, der Verbrennung vorgezogen werden.
Chancen für Arbeitsplätze und Technologieführerschaft nutzen: In Europa gibt es zahlreiche innovative Maschinenbau- und Technologieunternehmen, die sowohl Prozessemissionen bei der Herstellung von Pflan- zenkohle auf ein völlig unbedenkliches Maß reduziert haben als auch schadstofffreie Pyrolyseprodukte sicherstellen und damit weltweit führend sind.
Grenzausgleich: Von Ausnahmen zu verursacher- und klimagerechten Produktpreisen
Medieninfo zur Studienpräsentation „Klimaneutrales Deutschland“
MEDIENINFO 13/2020
Zur heutigen Studienpräsentation „Klimaneutrales Deutschland“ von Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:
„Deutschland muss klimaneutral werden. Die Studie „Klimaneutrales Deutschland“ liefert ein weiteres Szenario, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Was das Tempo und die konkrete Umsetzung in Instrumente und Maßnahmen anbetrifft, gibt es auch bei dieser Studie Luft nach oben. Auch wenn alle Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union perspektivisch klimaneutral werden müssen, muss Deutschland als größter Emittent von Treibhausgasen in der EU wieder Vorreiter werden und schneller vorangehen. Umweltrat, Wissenschaft und Fridays for Future haben deutlich gemacht, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2035, und nicht erst bis 2050, erreicht werden kann und muss.
Ein einheitlicher CO2-Preis befördert das Ziel der Klimaneutralität maßgeblich. Er stellt damit die ökonomische Grundlage dar, um Investitionsentscheidungen von Wirtschaft und Verbrauchern in eine klimafreundliche Richtung zu lenken. Er ist aber nicht die eierlegende Wollmilchsau, mit dem allein die Klimaziele erreicht werden können. Dazu braucht es einen Instrumentenmix, der ordnungsrechtliche Leitplanken und gezielte Förderung einschließt. Denn verursachergerechte Preise gibt es nur dann, wenn die Tonne CO2e bei Strom, Heizen und Mobilität gleich viel kostet. Dann können sich Unternehmen und Verbraucher den kosteneffizientesten Weg wählen, um CO2e zu vermeiden. Vor allem unflexible Gas- und Kohlekraftwerke sind dann nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und tragen schnell und erheblich zur Reduktion von Treibhausgasen bis 2030 bei.“
Hintergrund:
Deutschland will laut Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2050 klimaneutral werden. Die Europäische Union hat mit dem EU Green Deal das gleiche Ziel ins Auge gefasst. Laut dem Sachverständigenrat für Umweltfragen droht allerdings eine gewaltige Klimaschutzlücke (Umsetzungs- und Ambitionslücke). Denn auch wenn Corona-bedingt das Klimaziel für 2020 erreicht wird, müsste die Bundesregierung bei konsequenter Anwendung der Begrenzung der Erdüberhitzung auf 2° C bzw. 1,5° C nach dem Pariser Klimaabkommen mit einem CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen bis spätestens 2038 klimaneutral werden [Umweltrat 2020]. Wissenschaft und Fridays for Future haben mit eigenen Stellungnahmen bzw. Studien die Machbarkeit der Klimaneutralität bis 2035 bestätigt [Scientists for Future 2020 und Wuppertal Institut 2020]. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass das bisherige Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren, um die Hälfte verfehlt wird [UBA 2020]. Eine maßnahmenbedingte Reduzierung der Treibhausgase ist unausweichlich. Doch schon jetzt ist absehbar, dass die Sektoren Heizen und Verkehr hinter den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes zurückbleiben. Damit muss ein Sofortprogramm nach § 8 Abs. 1 KSG schnellst möglich nachsteuern [KSG 2019]. Allerdings greift dieser erst im Frühjahr/Sommer 2021 und damit viel zu spät.
Großbritannien hat ab 2013/14 vorgemacht, wie mit einem CO2-Mindestpreis (Carbon Price Floor) fossile Energieträger wie die Kohle durch klimafreundlichere Energieträger in der Energieerzeugung ersetzt werden können [CO2 Abgabe 06/2020] und hat damit den größten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im EU-Emissionshandel geleistet. Im Gegensatz stagniert die Emissionsreduktion in der Industrie im EU-ETS. [CO2 Abgabe 06/2020] Die Behauptung im Klimaschutzbericht 2019 der Bundesregierung, der EU-Emissionshandel wirkt, stimmt also nur begrenzt.
Weiterführende Informationen:
- Forderungspapier des CO2 Abgabe e.V., der Klima-Allianz Deutschland, dem Deutschen Naturschutzring u.a. zum „Klimaschutz – jetzt erst recht: Massnahmen zur Schliessung der CO2-Lücke beim Klimaschutzziel 2030“ (08/2020)
- Positionspapier „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Treiber für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Klimaschutz in Europa machen“ (06/2020)
- Studie „Beitrag eines gut ausgestalteten CO2-Preises zum Erreichen der Klimaschutzziele 2030“ (07/2019)
- Unsere Website: klimaschutz-im-bundestag.de
Pressekontakt:
Ulf Sieberg
Leiter Büro Berlin
CO2 Abgabe e.V.
Tel. 0152 553 70 200
Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de
BUND Baden-Württemberg
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???? Mitglied seit: Juli 2017
???? Mitarbeiterzahl: 128
???? Ort: Stuttgart
???? Vision: Wir als BUND engagieren uns in Baden-Württemberg seit mehr als 55 Jahren für den Erhalt einer lebenswerten Zukunft, für Natur, reine Luft, sauberes Wasser und den Flächenschutz. Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sind uns seit der Gründung ein Anliegen.
???? „Wir sind Mitglied im CO2 Abgabe e.V., weil…„eine Abgabe auf Kohlenstoffdioxid eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen die Erderhitzung ist. Die Schäden, die in der Umwelt entstehen, würden dann von den Verursacher*innen bezahlt und nicht von der Allgemeinheit. Die Abgabe würde fossile Energieträger unattraktiver machen und Erneuerbare stärken. Außerdem kann ein wirkungsvoller CO2-Preis die Verbraucher*innen dazu ermuntern, Energie zu sparen.
Wir suchen in unserer Arbeit immer die Kooperation und sehen in dem Verein viel Kompetenz versammelt, um die Einführung einer CO2-Abgabe zu erreichen. Dadurch dass sich der Verein auf dieses eine Thema konzentriert, kann er seine Ressourcen sehr zielgerichtet einsetzen. Das ist für den Klimaschutz und eine lebenswerte Zukunft auf unserem Planeten nötig. Zusammen sind wir stärker als alleine und wir freuen uns, dass sich so viele Verbände, Unternehmen und Privatpersonen für eine CO2-Abgabe einsetzen.“ – Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg
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Hintergrund:
Der BUND in Baden-Württemberg ist ein demokratischer Mitgliederverband. Rund 95.000 Unterstützer*innen ermöglichen das. Die Arbeit seiner mehr als 5.000 ehrenamtlich aktiven Mitglieder ist Herz und Hand des Verbands. Aktuelle Themenschwerpunkte des BUND sind Klimaschutz, Insektenschutz, Biotopvernetzung und Nachhaltigkeit. Auf der Landesdelegiertenversammlung wählen rund 100 Delegierte alle drei Jahre den Landesvorstand.
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MEDIENINFO zur Verabschiedung der Novelle des Brennstoffemissionshandels durch den Bundestag am 8.10.2020
MEDIENINFO 12/2020
Pressestatement zur Verabschiedung der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) durch den Bundestag am 8.10.2020
Der CO2 Abgabe e.V. begrüßt grundsätzlich die Anhebung des anfänglichen CO2-Preises von auf 25 € pro Tonne CO2e. im Rahmen der Novelle des BEHG. Wir bedauern aber, dass mit dem BEHG der Berg an Komplexität und an Bürokratie weiter zunimmt. Eine Ausnahmen und Fehlanreiz abbauende Steuer- und Umlagenreform sowie ein Abbau klimaschädlicher Subventionen mit der Gießkanne stehen nach wie vor aus. Ebenso wie die Lösung des Mieter/Vermieter Dilemmas, ohne die im Gebäudebereich CO2-Preise nur eine sehr eingeschränkte Wirkung entfalten werden. Im Verkehrsbereich sind die CO2-Preise ohnehin zu gering, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes (ca. weniger 40 % Benzin und Dieselverbrauch) bis 2030 erreichen zu können.
Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. erklärt dazu:
„Die gestern verabschiedete Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetz wird ihre Lenkungswirkung im Gebäudebereich nur sehr eingeschränkt entfalten können. Der momentanen Sachlage nach kommen die mit dem CO2-Preisaufschlag erhöhten Energiepreise bei Mietern an, die keinen Einfluss auf Heizungserneuerung und Gebäudesanierung haben, während Vermieter die erhöhten Preise ohne handeln zu müssen einfach durchreichen können. Darüberhinaus fehlt dem BEHG eine Perspektive, wie man den Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) weg von bürokratischen Ausnahmen und Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich entwickelt und mit dem europäischen Emissionshandel abstimmt.“
Hintergrund:
Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Höhere Preise und Einnahmen könnten zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren. Mit dem Festhalten und Ausweiten des bestehenden Systems von Ausnahmen und Kompensationen wird Bürokratie auf- statt abgebaut.
Pressekontakt: Kathinka Gaess, Referentin Kommunikation, CO2 Abgabe e.V., Tel. +49 (0)761 45 89 32 77, info@klimaschutz-im-bundestag.de
Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:
- Unser Klima-Chancen-Blog zum Thema: Von Ausnahmen zu verursachergerechten und klimagerechten Produktpreisen
- Präsentationsfolien „Brennstoffemissionshandel und EU-Energiesteuer: Bürokratie ab- statt -aufbau“ (09/2020)
Videobotschaft Armin Schuster (MdB) zum Bürokratieabbau mittels CO2-basierter Energiesteuerreform (09/2020) - Stellungnahme Änderung Brennstoffemissionshandelsgesetz und Bürokratieabbau (September 2020)
- Rechtsgutachten Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und Normenkontrolle (Juni 2020)
- Stellungnahme Brennstoffemissionshandelsgesetz (November 2019)
- Unsere Website: www.klimaschutz-im-bundestag.de
MEDIENINFO: „Zum Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlamentes das Klimareduktionsziel auf 60% anzuheben“
MEDIENINFO 11/2020
Zum Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlamentes das Klimareduktionsziel auf 60% anzuheben“
Der CO2 Abgabe e.V. begrüßt das Ergebnis des Europäischen Parlamentes sich für einen Anhebung des Klimareduktionsziel auf 60% auszusprechen. Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. erklärt dazu:
„Das Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlament ist ein Zeichen in die richtige Richtung. Jetzt ist es wichtig, dass die nationalen Regierungen im Europäischen Rat mitziehen und dass Deutschland seine Ratspräsidentschaft nutzt, um den Klimaschutz in Europa entscheidend voran zu bringen. Entscheidend wird aber sein, wie beschlossene Zielverschärfungen in Instrumente und Maßnamen übersetzt werden. Machen wir uns nichts vor: Jetzt fängt die Arbeit erst an und es geht darum nicht nur ehrgeizige Ziele zu setzen, sondern diese auch zu erreichen.“
Hintergrund Pariser Klimaschutzabkommen
Die EU und ihre Mitgliedstaaten zählen zu den über 190 Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (Pariser Klimaabkommen) von 2015. Die EU hat das Übereinkommen am 5. Oktober 2016 formell ratifiziert. Nachdem es mindestens 55 Länder, die für mindestens 55 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, ratifiziert haben, ist das Abkommen seit dem 4. November 2016 in Kraft.
Die bisherigen Zusagen der Staatengemeinschaft zu Emissionsminderungen und der Schaffung von CO2-Senken reichen bei weitem noch nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Dies betrifft auch die bisherigen Ziele und Maßnahmenpläne der europäischen Mitgliedsstaaten. Um deutlich unter den 2 °C zu bleiben müsste das Reduktionsziel seitens der EU-Mitgliedsstaaten mindestens auf 70 % angehoben und eine Kohlenstoffsenken-Ökonomie etabliert werden.
Daher schlägt die EU-Kommission nun im Rahmen des europäischen Green Deal und auf Grundlage der Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne den EU-Mitgliedstaaten bis Jahresende vor, ein neues Klimaziel zu beschließen. Am heutigen Tage hat sich das Europäische Parlament für eine Reduktion der Treibhausgase um 60% bis 2030 ausgesprochen, statt bisher 40% (zu 1990). Sollte auch der Europäische Rat diesem Ziel zustimmen, dann muss für die Zielerreichung im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) der jährliche Reduktionsfaktor von derzeit 2,2% pro Jahr deutlich erhöht und das Cap für Obergrenze an Verschmutzungsrechten (Zertifikate) stärker als bisher sinken. In der Folge werden die CO2e-Preise im EU-ETS ansteigen bzw. Überschüsse an Zertifikaten schnell abgebaut werden.
Spätestens dann werden die bisherigen Maßnahmen/Ausnahmen zum Schutz vor Carbon Leakage, wie die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten, die Strompreiskompensation und Befreiungen von Steuern und Umlagen, nicht mehr ausreichen und so muss die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Grenzausgleiches kommen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und damit ein Carbon Leakage zu verhindern und auch die rund 700 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen in den Blick zu nehmen, für die die EU-Mitgliedsstaaten über Produktimporte und ihren Konsum über die rein territorialen Emissionen hinaus mit verantwortlich ist.
An dieser Stelle können Bürger*innen und Institutionen erheblich Einfluss nehmen und Online zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie bis zum 14.10.2020 und der Einführung eines CO2-Grenzausgleich bis zum 28.10.2020 Stellung nehmen. Alles Wichtige und eine Anleitung zum Konsultationsprozess finden Sie hier.
Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:
- Unser Klima-Chancen-Blog zum Thema: Von Ausnahmen zu verursachergerechten und klimagerechten Produktpreisen
Unseren Beitrag zum: EBI Whitepaper:“Mit Pflanzenkohle der Klimakrise entgegenwirken“ - Unsere Website: www.klimaschutz-im-bundestag.de
Pressekontakt:
Kathinka Gaess, Referentin Kommunikation , CO2 Abgabe e.V., Tel. +49 (0)761 45 89 32 77, kathinka.gaess@klimaschutz-im-bundestag.de
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV)
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???? Mitglied seit: Mai 2019
???? Mitarbeiterzahl: 15 (DEPV und Tochterunternehmen Deutsches Pelletinstitut GmbH)
???? Ort: Berlin
???? Vision: Pellet- und andere automatische Holzfeuerungen sind hervorragend zur Substitution fossiler Wärmeerzeuger geeignet, wenn sie mit dem gleichen Komfort betrieben werden können. Als Voraussetzung dafür ist der DEPV vor allem mit der Qualitätssicherung der gesamten Wertschöpfungskette betraut, mit dem Ziel, den Anteil moderner, effizienter und emissionsarmer Einzelraumfeuerungen und Heizungsanlagen zu erhöhen. Schwerpunkt der Verbandsarbeit sind Pelletfeuerungen. Sie leisten heute noch nicht einmal 1 Prozent der gesamten Wärmeerzeugung in Deutschland (inkl. Prozesswärme). Bei der Gebäudewärme ist es 1 Prozent. Dieser Anteil soll mittelfristig auf 3 Prozent der Gesamtwärme bzw. 5 Prozent der Gebäudewärme ansteigen, um einen deutlicheren Beitrag zur Energie- und Klimawende in Deutschland zu leisten. Dieses Ziel wäre mit rd. 1 Mio. Pelletfeuerungen in Deutschland erreichbar, was gegenüber heute etwa eine Verdoppelung wäre. Bei einem Marktwachstum von etwa 10 Prozent wäre dieses Ziel bis zum Jahr 2030 erreichbar.
???? „Wir sind Mitglied im CO2 Abgabe e.V., weil… CO2 die Währung ist, mit der sich Güter und Dienstleistungen messen lassen müssen und weil wir uns zusammen mit dem Verein hierfür einsetzen.“ – Martin Bentele, Geschäftsführer
????Website: https://depv.de
????Facebook: https://www.facebook.com/DeutschesPelletinstitut
????Twitter: https://twitter.com/DEPI_Pellets
Hintergrund:
Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV) vertritt als Bundesverband die deutsche Pellet- und Holzenergiebranche. Als Wirtschaftsverband übernimmt er die politische Interessenvertretung für Unternehmen rund um das Heizen mit Holzpellets und moderne Holzenergie auf Bundes- und Landesebene. Seine Mitgliedsunternehmen decken die gesamte Wertschöpfungskette ab: von der Brennstoffproduktion und -logistik bis hin zu Herstellung und Vertrieb von Feuerungstechnik sowie Zubehör rund um die Pelletlagerung und Dienstleister.
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