Medieninfo zur Studienpräsentation „Klimaneutrales Deutschland“

MEDIENINFO 13/2020

Zur heutigen Studienpräsentation „Klimaneutrales Deutschland“ von Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Deutschland muss klimaneutral werden. Die Studie „Klimaneutrales Deutschland“ liefert ein weiteres Szenario, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Was das Tempo und die konkrete Umsetzung in Instrumente und Maßnahmen anbetrifft, gibt es auch bei dieser Studie Luft nach oben. Auch wenn alle Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union perspektivisch klimaneutral werden müssen, muss Deutschland als größter Emittent von Treibhausgasen in der EU wieder Vorreiter werden und schneller vorangehen. Umweltrat, Wissenschaft und Fridays for Future haben deutlich gemacht, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2035, und nicht erst bis 2050, erreicht werden kann und muss.

Ein einheitlicher CO2-Preis befördert das Ziel der Klimaneutralität maßgeblich. Er stellt damit die ökonomische Grundlage dar, um Investitionsentscheidungen von Wirtschaft und Verbrauchern in eine klimafreundliche Richtung zu lenken. Er ist aber nicht die eierlegende Wollmilchsau, mit dem allein die Klimaziele erreicht werden können. Dazu braucht es einen Instrumentenmix, der ordnungsrechtliche Leitplanken und gezielte Förderung einschließt. Denn verursachergerechte Preise gibt es nur dann, wenn die Tonne CO2e bei Strom, Heizen und Mobilität gleich viel kostet. Dann können sich Unternehmen und Verbraucher den kosteneffizientesten Weg wählen, um CO2e zu vermeiden. Vor allem unflexible Gas- und Kohlekraftwerke sind dann nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und tragen schnell und erheblich zur Reduktion von Treibhausgasen bis 2030 bei.“

Hintergrund:

Deutschland will laut Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2050 klimaneutral werden. Die Europäische Union hat mit dem EU Green Deal das gleiche Ziel ins Auge gefasst. Laut dem Sachverständigenrat für Umweltfragen droht allerdings eine gewaltige Klimaschutzlücke (Umsetzungs- und Ambitionslücke). Denn auch wenn Corona-bedingt das Klimaziel für 2020 erreicht wird, müsste die Bundesregierung bei konsequenter Anwendung der Begrenzung der Erdüberhitzung auf 2° C bzw. 1,5° C nach dem Pariser Klimaabkommen mit einem CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen bis spätestens 2038 klimaneutral werden [Umweltrat 2020]. Wissenschaft und Fridays for Future haben mit eigenen Stellungnahmen bzw. Studien die Machbarkeit der Klimaneutralität bis 2035 bestätigt [Scientists for Future 2020 und Wuppertal Institut 2020]. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass das bisherige Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren, um die Hälfte verfehlt wird [UBA 2020]. Eine maßnahmenbedingte Reduzierung der Treibhausgase ist unausweichlich. Doch schon jetzt ist absehbar, dass die Sektoren Heizen und Verkehr hinter den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes zurückbleiben. Damit muss ein Sofortprogramm nach § 8 Abs. 1 KSG schnellst möglich nachsteuern [KSG 2019]. Allerdings greift dieser erst im Frühjahr/Sommer 2021 und damit viel zu spät.

Großbritannien hat ab 2013/14 vorgemacht, wie mit einem CO2-Mindestpreis (Carbon Price Floor) fossile Energieträger wie die Kohle durch klimafreundlichere Energieträger in der Energieerzeugung ersetzt werden können [CO2 Abgabe 06/2020] und hat damit den größten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im EU-Emissionshandel geleistet. Im Gegensatz stagniert die Emissionsreduktion in der Industrie im EU-ETS. [CO2 Abgabe 06/2020] Die Behauptung im Klimaschutzbericht 2019 der Bundesregierung, der EU-Emissionshandel wirkt, stimmt also nur begrenzt.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg
Leiter Büro Berlin
CO2 Abgabe e.V.
Tel. 0152 553 70 200
Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

 

 

MEDIENINFO zur Verabschiedung der Novelle des Brennstoffemissionshandels durch den Bundestag am 8.10.2020

MEDIENINFO 12/2020

Pressestatement zur Verabschiedung der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) durch den Bundestag am 8.10.2020

Der CO2 Abgabe e.V. begrüßt grundsätzlich die Anhebung des anfänglichen CO2-Preises von auf 25 € pro Tonne CO2e. im Rahmen der Novelle des BEHG. Wir bedauern aber, dass mit dem BEHG der Berg an Komplexität und an Bürokratie weiter zunimmt. Eine Ausnahmen und Fehlanreiz abbauende Steuer- und Umlagenreform sowie ein Abbau klimaschädlicher Subventionen mit der Gießkanne stehen nach wie vor aus. Ebenso wie die Lösung des Mieter/Vermieter Dilemmas, ohne die im Gebäudebereich CO2-Preise nur eine sehr eingeschränkte Wirkung entfalten werden. Im Verkehrsbereich sind die CO2-Preise ohnehin zu gering, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes (ca. weniger 40 % Benzin und Dieselverbrauch) bis 2030 erreichen zu können.
Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. erklärt dazu:

Die gestern verabschiedete Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetz wird ihre Lenkungswirkung im Gebäudebereich nur sehr eingeschränkt entfalten können. Der momentanen Sachlage nach kommen die mit dem CO2-Preisaufschlag erhöhten Energiepreise bei Mietern an, die keinen Einfluss auf Heizungserneuerung und Gebäudesanierung haben, während Vermieter die erhöhten Preise ohne handeln zu müssen einfach durchreichen können. Darüberhinaus fehlt dem BEHG eine Perspektive, wie man den Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) weg von bürokratischen Ausnahmen und Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich entwickelt und mit dem europäischen Emissionshandel abstimmt.

Hintergrund:

Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Höhere Preise und  Einnahmen könnten zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren. Mit dem Festhalten und Ausweiten des bestehenden Systems von Ausnahmen und Kompensationen wird Bürokratie auf- statt abgebaut.

Pressekontakt: Kathinka Gaess, Referentin Kommunikation, CO2 Abgabe e.V., Tel. +49 (0)761 45 89 32 77, info@klimaschutz-im-bundestag.de
Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

MEDIENINFO: „Zum Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlamentes das Klimareduktionsziel auf 60% anzuheben“

MEDIENINFO 11/2020
Zum Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlamentes das Klimareduktionsziel auf 60% anzuheben“

Der CO2 Abgabe e.V. begrüßt das Ergebnis des Europäischen Parlamentes sich für einen Anhebung des Klimareduktionsziel auf 60% auszusprechen. Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. erklärt dazu:

„Das Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlament ist ein Zeichen in die richtige Richtung. Jetzt ist es wichtig, dass die nationalen Regierungen im Europäischen Rat mitziehen und dass Deutschland seine Ratspräsidentschaft nutzt, um den Klimaschutz in Europa entscheidend voran zu bringen. Entscheidend wird aber sein, wie beschlossene Zielverschärfungen in Instrumente und Maßnamen übersetzt werden. Machen wir uns nichts vor: Jetzt fängt die Arbeit erst an und es geht darum nicht nur ehrgeizige Ziele zu setzen, sondern diese auch zu erreichen.“

Hintergrund Pariser Klimaschutzabkommen
Die EU und ihre Mitgliedstaaten zählen zu den über 190 Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (Pariser Klimaabkommen) von 2015. Die EU hat das Übereinkommen am 5. Oktober 2016 formell ratifiziert. Nachdem es mindestens 55 Länder, die für mindestens 55 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, ratifiziert haben, ist das Abkommen seit dem 4. November 2016 in Kraft.

Die bisherigen Zusagen der Staatengemeinschaft zu Emissionsminderungen und der Schaffung von CO2-Senken reichen bei weitem noch nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Dies betrifft auch die bisherigen Ziele und Maßnahmenpläne der europäischen Mitgliedsstaaten. Um deutlich unter den 2 °C zu bleiben müsste das Reduktionsziel seitens der EU-Mitgliedsstaaten mindestens auf 70 % angehoben und eine Kohlenstoffsenken-Ökonomie etabliert werden.

Daher schlägt die EU-Kommission nun im Rahmen des europäischen Green Deal und auf Grundlage der Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne den EU-Mitgliedstaaten bis Jahresende vor, ein neues Klimaziel zu beschließen. Am heutigen Tage hat sich das Europäische Parlament für eine Reduktion der Treibhausgase um 60% bis 2030 ausgesprochen, statt bisher 40% (zu 1990). Sollte auch der Europäische Rat diesem Ziel zustimmen, dann  muss für die Zielerreichung im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) der jährliche Reduktionsfaktor von derzeit 2,2% pro Jahr deutlich erhöht und das Cap für Obergrenze an Verschmutzungsrechten (Zertifikate) stärker als bisher sinken. In der Folge werden die CO2e-Preise im EU-ETS ansteigen bzw. Überschüsse an Zertifikaten schnell abgebaut werden.

Spätestens dann werden die bisherigen Maßnahmen/Ausnahmen zum Schutz vor Carbon Leakage, wie die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten, die Strompreiskompensation und Befreiungen von Steuern und Umlagen, nicht mehr ausreichen und so muss die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Grenzausgleiches kommen, um Wettbewerbs­ver­zerrungen zu vermeiden und damit ein Carbon Leakage zu verhindern und auch die rund 700 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen in den Blick zu nehmen, für die die EU-Mitgliedsstaaten über Produktimporte und ihren Konsum über die rein territorialen Emissionen hinaus mit verantwortlich ist.

An dieser Stelle können Bürger*innen und Institutionen erheblich Einfluss nehmen und Online zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie bis zum 14.10.2020 und der Einführung eines CO2-Grenzausgleich bis zum 28.10.2020 Stellung nehmen. Alles Wichtige und eine Anleitung zum Konsultationsprozess finden Sie hier.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:
Pressekontakt:
Kathinka Gaess, Referentin Kommunikation , CO2 Abgabe e.V., Tel. +49 (0)761 45 89 32 77, kathinka.gaess@klimaschutz-im-bundestag.de

Medieninfo: „Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz “

MEDIENINFO 10/2020

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach § 11 Absatz 3 BEHG zur Sicherung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

Der heutige Beschluss der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD zur Kompensation von Unternehmen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz geht zulasten eines verursachergerechten Klimaschutzes und der Lenkungswirkung. Der Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) muss weg von bürokratischen Ausnahmen und Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich und gezielten Unterstützungsleistungen an betroffene Unternehmen zur Reduktion von Treibhausgasen. Statt Bürokratie aufzubauen könnte der Koordinierungsaufwand für die Energiewende massiv sinken.

Hintergrund: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) werden derzeit novelliert. Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren. Mit dem Festhalten und Ausweiten des bestehenden Systems von Ausnahmen und Kompensationen wird Bürokratie auf- statt abgebaut.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

 

Pressekontakt:
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Medieninfo: „Unternehmen fordern mithilfe der CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau voranzutreiben“

MEDIENINFO 09/2020

Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und EEG-Novelle: „Unternehmen fordern mithilfe der CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau voranzutreiben“

Berlin/Freiburg, 16. September 2020. Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit eine wirksamere CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr. Gleichzeitig soll mit einer Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) die Energiewende beschleunigt werden. Mit der Diskussion zu BEHG und EEG bietet sich die Chance, Klimaschutz und Energiewende von überflüssiger Bürokratie zu befreien und Haushalte sowie Unternehmen von hohen Strompreisen zu entlasten.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Brennstoffemissionshandel und EU-Energiesteuer: Bürokratie ab- statt -aufbauen“ stattfand, sprachen sich die Unternehmen Badenova, EWS Schönau, Lichtblick, Metro und Stiebel Eltron dafür aus, mithilfe der CO2-Bepreisung überflüssige Bürokratie abzubauen.

Roland Weis, Badenova GmbH & Co. KG: „Wir als badenova befürworten den Grundgedanken, über einen CO2-Preis die Verursacher an den Kosten für Klima- und Umweltschutz zu beteiligen. Es gibt für eine einfache und gerechte Umsetzung sehr viele durchdachte Vorschläge und Empfehlungen von Experten, teilweise haben andere Länder es uns auch schon vorgemacht, so dass nicht auszuschließen ist, dass die für Deutschland gefundene Lösung nicht im erhofften und erforderlichen Maße eine Anreizwirkung zur CO2 Vermeidung haben wird.“

 

Alexander Sladek, EWS Schönau eG: „Mit der Einführung einer ambitionierten CO2-Bepreisung besteht nun die Möglichkeit, der durch viel Bürokratie ins Stocken geratenen Energiewende wieder neues Leben einzuhauchen. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null ist richtig, kann aber nur ein erster Schritt sein hin zu einer vollumfassenden Reform und Entbürokratisierung des Systems der Abgaben, Entgelte und Umlagen. Davon würden vor allem neuartige Erneuerbare-Energien-Versorgungsmodelle profitieren, wie z. B. solarer Mieterstrom.“

 

Ralf Schmidt-Pleschka, Lichtblick SE: „Die EEG-Umlage abzuschaffen wäre ein riesiger Schritt, um Ökostrom auch im Verkehr- und Wärmebereich zum neuen Normal zu machen. Mit den künftigen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung hat die Große Koalition dazu die Riesenchance. Die muss sie jetzt nutzen.“

 

Olaf Schulze, Metro AG: „METRO bekennt sich uneingeschränkt zur unternehmerischen Verantwortung zum Klimaschutz. Unsere Anstrengungen sind auf die Erreichung einer 50%igen CO2-Reduktion von 2011 bis 2030 gerichtet. Die Politik sollte bei der Entwicklung des EEG als Motor zur Erreichung unserer nationalen Energieziele jedoch darauf achten, dass es nicht zum Planungsrisiko und bürokratischen Hemmschuh wird.“

 

Dr. Hendrik Ehrhardt, Stiebel Eltron GmbH & Co. KG: „Die deutsche Heizungsindustrie besitzt bei der Heiztechnik der Zukunft derzeit technologisch weltweit noch eine führende Position. Wenn aber der starke Heimatmarkt fehlt, dann drohen wir diese Stellung zu verlieren. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, weshalb grüner Strom, vor allem im europäischen Vergleich weiterhin künstlich teuer gemacht wird, bei relativ niedrigen Preisen für fossile Brennstoffe. Ein Grund für den hohen Preis ist unter anderem die EEG-Umlage. Das Einsparpotenzial bei einer Finanzierung der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt oder durch eine wirksame CO2-Bepreisung würde über 25 % der Jahresheizkosten betragen. Brennstoffemissionshandelsgesetz und EEG bieten somit jetzt die Chance etwas für die Heizungsmodernisierung zu tun.“

 

Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.: „Unternehmen müssen von unnützer Bürokratie befreit werden. Um die Energiewende zu beschleunigen, sollte das System aus Steuern und Umlagen grundlegend reformiert und am Klimaschutz neu ausgerichtet werden. Mit einer CO2-basierten Energiesteuerreform wäre dies einfach, rechtssicher und unbürokratisch möglich. Statt mit dem Brennstoffemissionshandel zusätzlich Bürokratie aufzubauen, kann durch die Absenkung bestehender Energiesteuern und -umlagen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung stattdessen überflüssige Bürokratie wegfallen. Allen voran die Absenkung der EEG-Umlage auf null würde zum Wegfall zahlreicher Ausnahmen und Meldepflichten für Unternehmen führen und die Energiewende verursachergerechter machen.“

Hintergrund: BEHG und EEG werden derzeit novelliert. Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Pressekontakt:
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Medieninfo: „Mit CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau vorantreiben“

MEDIENINFO 08/2020 

Parlamentarisches Frühstück des Vereins CO2-Abgabe e.V. – Bundestagsabgeordnete Schuster (CDU), Mindrup (SPD) und Dr. Hoffmann (FDP) zu Brennstoffemissionshandel und EEG: „Mit CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau vorantreiben“

Berlin/Freiburg, 16. September 2020. Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit eine wirksamere CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr. Gleichzeitig soll mit einer Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) die Energiewende beschleunigt werden. Mit der Diskussion zu BEHG und EEG bietet sich die Chance, Klimaschutz und Energiewende von überflüssiger Bürokratie zu befreien und Haushalte sowie Unternehmen von hohen Strompreisen zu entlasten.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Brennstoffemissionshandel und EU-Energiesteuer: Bürokratie ab- statt -aufbauen“ stattfand, sprachen sich Armin Schuster (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim, Klaus Mindrup, Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Pankow und Dr. Christoph Hoffmann (FDP), ebenfalls Abgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim und alle drei Mitglieder des CO2-Abgabe e.V. dafür aus, mithilfe der CO2-Bepreisung überflüssige Bürokratie abzubauen.

Das BEHG wird derzeit novelliert. Damit wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG sowie weiteren Energiesteuergesetzen entfallen und die Energiewende entbürokratisieren.

Armin Schuster, Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Der Beschluss der Bundesregierung, die EEG-Umlage mit einem Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zu senken, war ein erster und wichtiger Schritt zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und mittelständischer Unternehmen. Wünschenswert wäre aber, dass die gesamten Einnahmen in die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen fließen, damit der große Teil der Haushalte und Unternehmen finanziell profitiert. Durch eine große Energiesteuerreform und eine verursachergerechte CO2-Bepreisung sollten deshalb die bisherigen Energiesteuern einfach und rechtssicher ersetzt werden. Dies hätte den Vorteil, das Gestrüpp aus unterschiedlichen Energiesteuerarten beiseite zu räumen und durch eine am Klimaschutz ausgerichtete CO2-Bepreisung zu ersetzen. Eine solche Steuerreform wäre die geeignetste Art, die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen.“

 

Klaus Mindrup, klimapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Ich begrüße den Vorschlag zur Abschaffung der EEG-Umlage bei einer moderaten Anpassung der Stromsteuer. Das wird den Weg in die Sektorenkopplung deutlich beschleunigen und gleichzeitig Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen entlasten, auch durch einen enormen Bürokratieabbau.“

 

Dr. Christoph Hoffmann, Abgeordneter der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied im CO2Abgabe e.V.: „Wir müssen mit marktwirtschaftlichen Instrumenten raus aus den fossilen Brennstoffen. Ein angemessener CO2-Preis würde unbürokratisch fossile Brennstoffe verteuern und gleichzeitig regenerativen Strom günstiger machen. Durch Entbürokratisierung und sinnvolle, transparente Regeln können günstige Lösungen geschaffen werden, die am Ende nicht nur den Verbrauchern, sondern auch der Umwelt nutzen und letztendlich die Energiewende gelingen lassen. Der europäische Zertifikatehandel hat funktioniert. Jetzt müssen alle anderen Sektoren einbezogen werden. Wir brauchen einen Deckel für das noch auszustoßende CO2. Weitere Subventionen und kleinteilige Regelungen bringen nur Bürokratie und erzielen keinen Erfolg.“

 

Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Mit einer CO2-basierten Energiesteuerreform können die Sektoren Heizen und Verkehr einfacher, verfassungskonform und unbürokratischer mit CO2-Preisen belegt werden. Die Einführung eines CO2-Preises mithilfe des Brennstoffemissionshandels sollte durch eine Energiesteuerreform ersetzt werden. Die Einnahmen des CO2-Preises müssen vollständig in die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen fließen, allen voran zur Absenkung der EEG-Umlage auf null. Mit der EEG-Novelle und der Absenkung der EEG-Umlage auf null können zahlreiche bürokratische Hürden, die die Energiewende behindern, entfallen. Der bisherige Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) muss weg von bürokratischen Ausnahmen und reinen Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich und gezielter Unterstützungszahlungen betroffener Unternehmen bei der Reduktion von Treibhausgasen führen. Das würde den Koordinierungsaufwand der Energiewende massiv reduzieren.“

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

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Ulf Sieberg
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Klimaschutzbericht 2019 und das Erreichen der Klimaziele 2020 und 2030

Zur heutigen Verabschiedung des Klimaschutzberichts 2019 durch die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD und zur gemeinsamen Forderung von Klima-Allianz Deutschland, deutschem Naturschutzring und anderen erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Das mutmaßliche Erreichen des Klimaziels 2020 ist kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Denn den größten Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland haben der Zusammenbruch der DDR-Industrie 1990 und seit 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz geleistet. Dass jetzt erneut ein Einbruch der Industrieproduktion durch die Corona-Krise statt wirksamer Klimaschutzmaßnahmen dazu beitragen muss, die CO2-Ziele zu erreichen, ist ein Armutszeugnis für die von CDU und CSU geführte Bundesregierung. Das im September 2019 beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 muss daher umgehend nachgebessert werden.

Der im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Mechanismus, wonach das Klimakabinett erst im Sommer 2021 bei den Zielverfehlungen in den Sektoren nachsteuern soll, greift angesichts des dritten Dürrejahres in Folge, der schlechten Ernten, flächendeckend sterbender Wälder und des zunehmenden Wassermangels viel zu spät. Stattdessen sollte Deutschland auf nationaler und europäischer Ebene schnellst möglich nachsteuern. Mit einem CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel nach dem Vorbild Großbritanniens und einer Energiesteuerreform lassen sich bis 2030 bis zu 200 Millionen Tonnen CO2 einsparen.* Neben der Klimazielverschärfung sollte Deutschland zudem die Rolle als EU-Ratspräsidentschaft nutzen, die Maßnahmen eines CO2-Mindestpreises und einen einheitlichen CO2-Preis über alle Sektoren auf europäischer Ebene voranzubringen.“

Zum Forderungspapier: 

Hintergrund: Deutschland droht weiterhin eine gewaltige Klimaschutzlücke (Umsetzungs- und Ambitionslücke). Denn auch wenn Corona-bedingt das Klimaziel für 2020 erreicht wird, müsste die Bundesregierung bei konsequenter Anwendung des 2° C-Ziels bzw. 1,5° C-Ziels des Pariser Klimaabkommens und einem CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen bis spätestens 2038 klimaneutral werden. [Umweltrat 2020] Eine maßnahmenbedingte Reduzierung der Treibhausgase ist unausweichlich. Doch schon jetzt ist absehbar, dass die Sektoren Heizen und Verkehr hinter den Zielen des Bundesklimaschutzgesetzes zurückbleiben und damit ein Sofortprogramm nach § 8 Abs. 1 KSG verankerte Mechanismus hier nachzusteuern greift allerdings zu spät. [KSG 2019] Großbritannien hat ab 2013/14 vorgemacht, wie mit einem CO2-Mindestpreis (Carbon Price Floor) fossile Energieträger wie die Kohle durch klimafreundlichere Energieträger in der Energieerzeugung ersetzt werden können [CO2 Abgabe 06/2020] und hat damit den größten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im EU-Emissionshandel geleistet. Im Gegensatz stagniert die Emissionsreduktion in der Industrie im EU-ETS. [CO2 Abgabe 06/2020] Die Behauptung im Klimaschutzbericht 2019 der Bundesregierung, der EU-Emissionshandel wirkt, stimmt also nur begrenzt.

*bezogen auf die Emissionen von 2018.

Weiterführende Informationen:

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Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Leserbriefe zu Gastbeiträgen zum EEG und Emissionshandel von Herrn Lüder Gerken in der BZ vom 18.7. und 22.8.2020

Leser*innenbrief des CO2 Abgabe e.V. zum Gastbeitrag „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss sofort abgeschafft werden“ von Herrn Prof. Dr. Lüder Gerken in der Badischen Zeitung vom 18.7.2020
Bevor Sie das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sofort abschaffen, hätten wie ein paar Fragen, Herr Gerken.

  1. Wer soll nach sofortiger Abschaffung des EEG Ihrer Meinung nach die Kosten der rechtlich verbindlich über viele Jahre gesetzlich zugesicherten Einspeisevergütungen für unsere Wind- und Sonnenkraftwerke in den nächsten Jahren bezahlen?
  2. Warum erwähnen Sie nicht, dass das EEG einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass Strom aus Wind- und Sonnenkraftwerken heute so günstig sind und die Erneuerbaren inzwischen beinahe 50% unseres Stroms nahezu CO2 frei und klimafreundlich liefern.
  3. Wieso sprechen Sie von „Verlusten“ bei Netzbetreibern, wenn diese die Kosten der Erneuerbaren auf viele (aber bei weitem nicht alle) Stromkunden umlegen?
  4. Warum verschweigen Sie, dass zahlreiche stromintensive Industriebetriebe eben keine 30 Cent/kWh wie viele Leser der Badischen Zeitung für ihren Strom zahlen, sondern zum Teil ihre Stromkosten deutlich unter 7 Cent/kWh liegen und sie sich weder an den EEG-Kosten noch an den Stromtransportkosten in angemessener Weise beteiligen?
  5. Wollen Sie bestreiten, dass heute gebaute Wind- und Sonnenkraftwerke Strom zu Vollkosten (Betriebs- und Investionskosten) unter 10 Cent/ kWh erzeugen und damit unter Berücksichtigung der Klimaschadenskosten weitaus günstiger sind, als der Neubau von neuen Erdgas- oder Kohlekraftwerken?
  6. Warum diskreditieren Sie mit Ihrem Beitrag die Erzeugung von Strom aus z.B. Sonne und Wind (Ökostrom) oder wollen Sie auch weiterhin Ihren Strom lieber von Kohlekraftwerken beziehen?
  7. Warum erklären Sie nicht, dass der Strommarkt ein Grenzkostenmarkt ist, der nur Brennstoffkosten und Wartungskosten berücksichtigt und durch seine längst überholten Regeln die EEG-Anlagen unter Wert handelt und damit die EEG-Umlage unnötig von Jahr zu Jahr in die Höhe treibt und damit den Weiterbetrieb von konventionellen fossilen Kraftwerke begünstigt?
  8. Warum diskutieren Sie nicht, dass negative Strombörsenpreise eine Form des Marktversagens sind, die u.a. darauf zurück zu führen sind, dass konventionelle fossile Großkraftwerke nicht dazu verpflichtet werden, bei entsprechendem erneuerbarem Stromangebot abzuregeln?
  9. Warum präsentieren Sie keinen Vorschlag zu einer Strommarktreform, bei der negative Strombörsenpreis der Vergangenheit angehören?
  10. Warum erläutern Sie nicht, dass die aktuellen Regeln des europäischen Emissionshandels nicht kompatibel zum Pariser Klimaschutzabkommen sind? Bei ausreichender Begrenzung der Verschmutzungsrechte (Cap) wären die CO2-Preise bereits heute deutlich höher und die Kohle- und Erdgaskraftwerke würden ohne weiteren staatlichen Eingriff nur noch dann laufen, wenn am Markt keine emissionsärmeren Kraftwerke mehr zur Verfügung stehen?
  11. Warum verschweigen Sie, dass der europäische Emissionshandel mit kostenfreien und überschüssigen Zertifikaten über Jahre geradezu zum Umsatzsteuerbetrug eingeladen hat und für Unternehmen zum Teil bis heute zu Mehreinnahmen statt zu Kosten geführt hat?
  12. Statt das EEG zu diskreditieren, dass sich rechtlich sofort gar nicht abschaffen lässt: Warum erklären Sie den Lesern der Badischen Zeitung nicht Ihren Lösungsvorschlag, wie die Klimaschutzziele von Paris in Deutschland und Europa umgesetzt werden können und welche politischen Rahmenbedingungen es dazu braucht?

Ein geeignetes und für die Wähler verständliches und nachvollziehbares Strommarktdesign und die Internalisierung der Klimaschadenskosten (wirksame CO2-Preise) auf alle fossilen Energieträger wären die geeigneten Rahmenbedingungen, damit das EEG schnell seine Bedeutung verlieren würde. Die Erneuerbaren und neue flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, zukünftig betrieben mit grünem Wasserstoff, könnten dann ganz ohne Förderung zu den konventionellen fossilen Kraftwerken konkurrenzfähig gebaut und betrieben werden. Sind Sie bereit, wie wir, daran mitzuarbeiten, dass dies gelingt? Oder sind Sie ein Gegner der Energiewende?

Gastbeiträge wie der Ihre mit falschen(1) oder unvollständigen Fakten und Erklärungen sowie ohne einen für die Leser nachvollziehbaren Alternativvorschlag gehören nicht nur in der Badischen Zeitung abgeschafft. Sofort.

Dr. Jörg Lange (Vorstand CO2 Abgabe e.V.), Heinz Ullrich Brosziewski, Hartmut Brösamle, Dr. Matthias Seelmann-Eggebert , Dr. Joachim Nitsch, Ursula Sladek, Bertram Späth, Virginia Sonntag-O’Brien, Martin Ufheil,  (jeweils Beiräte des CO2 Abgabe e.V.)

Leserbrief erschien am 7.8.2020 in der Badischen Zeitung

(1) „Ostern zahlten sie (Netzbetreiber) 78 Cent pro Kilowattstunde, um den Ökostrom loszuwerden.“ Tatsächlich lag der Day-Ahead Börsenstrompreis bei -78 Euro pro Megawattstunde. Das sind -7,8 Cent pro Kilowattstunde. (vgl. auch smard.de)

Leserbrief zum Gastbeitrag von Lüder Gerken „Nur der Handel mit Emissionsrechten ist zielsicher“ in der Badischen Zeitung vom 22.8.2020

Ständige Wiederholung macht eine Argumentation nicht richtiger

Ludger Gerken erläutert in seinem Gasbeitrag zum wiederholten Male, warum er den Emissionshandel für das einzig zielsichere Klimaschutzinstrument hält. Leider hat Gerkens „Theorie“ eines Emissionshandels mit der umgesetzten Realität des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) nur wenig zu tun.

Der im Jahr 2005 eingeführte europäische Emissionshandel (EU-ETS) hat zum Ziel bis zum Jahr 2020 die Emissionen der erfassten Sektoren um mindestens 21 % bezogen auf 2005 zu senken. Dieses sehr wenig ambitionierte Ziel, dass den Klimaschutzvereinbarungen bei weitem nicht entspricht, wird erreicht, keine Frage. Aber die eigentliche Frage ist durch welche Maßnahmen. Allein durch den EU-ETS. Nein!

Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird von zahlreichen nationalen Politiken und ganz unterschiedlichen Instrumenten, wie zum Beispiel dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) in Deutschland oder dem Carbon Price Floor Großbritanniens überlagert. Emissionsminderungen, die durch den Ausbau der Erneuerbaren (EEG) oder die zusätzliche Steuer in Großbritannien (UK) auf die fossile Stromerzeugung geleistet werden muss der europäische Emissionshandel nicht leisten. Er erbringt sein sehr niedrig gesetztes Ziel auf Kosten anderer Instrumente. Wäre das Ziel für 2020 ausgerichtet gewesen am Klimavertrag von Paris und gebe es die anderen Instrumente nicht, wären die CO2-Preise seit vielen Jahren längst sehr viel höher.

Ohne kostenfreie Zuteilung von EU-ETS Verschmutzungsrechten oder die Strompreiskompensation wären bereits bei aktuellen EU-ETS Zertifikatspreisen (25 € pro Tonne CO2) nennenswerte Verlagerungen der Emissionen durch Produktionsverlagerung von z.B. Stahl oder Kupfer ins außereuropäische Ausland wahrscheinlich. Die bestehenden Schutzmaßnahmen haben aber im Gegenzug den Nachteil, dass die verbleibenden Preisanreize viel zu gering bleiben, um der Industrie eine „klimaneutrale“ Produktion mit hohen „Sprunginvestitionen“ zu ermöglichen, also z.B. eine Umstellung auf grünen Wasserstoff bei der Kupferherstellung.

Andere Länder, wie z.B. UK und waren in der Lage die Defizite des real existierenden europäischen Emissionshandels zu erkennen und für sich durch einen Steueraufschlag (Carbon Price floor) zumindest bei der Stromerzeugung zu korrigieren. Mit Erfolg: die Steinkohle spielt 2019 in UK mit 7 TWh gegenüber 2013 (130 TWh) im Jahr der Einführung des Steueraufschlags auf den CO2-Preis des EU-ETS kaum noch eine Rolle. Um aber weltweit auch bei der Industrie Investitionen in eine klimaneutrale Produktion von z.B. Stahl oder Aluminium braucht es deutlich höhere CO2-Preise. So lange es keine globale Internalisierung von Klimaschadenskosten durch wirksame und einheitlich Preise auf Treibhausgase gibt, schlägt Nobelpreisträger William Nordhaus 2019 einen „Klimaclub“ der willigen Staaten vor, die andere Staaten (z.B. durch Abgaben auf treibhausgasintensive Warenimporte) für die Schadenskosten haftbar machen, wenn sie sich nicht am Klimaschutz beteiligen bzw. die Zielvereinbarungen zur Reduktion von Treibhausgasen nicht erfüllen.

Um einen solchen CO2-Grenzausgleich geht es gerade in der europäischen Diskussion und einer EU-Konsultation im Rahmen des Green Deals.

Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V., Freiburg

Die CO2-Vermeidungskosten der Photovoltaik liegen bei heutigen Stromgestehungskosten einer Freiflächenanlage in Deutschland von etwa ca. 5-6 Cent pro Kilowattstunde und einem Netto CO2-Vermeidungsfaktor von 627 g CO2e./kWh (Bezugsjahr 2018) laut Umweltbundesamt bei 80 € pro Tonne CO2e.

Leserbrief wurde in gekürzter Form am 3.9.2020 veröffentlicht.

Ausgewählte weitere in der BZ veröffentlichte Leserbriefe zum Gasbeitrag von Lüder Gerken „Nur der Handel mit Emissionsrechten ist zielsicher“ in der Badischen Zeitung vom 22.8.2020:

„Unsere Politiker handeln richtig“ von Volker Hurm, 8.9.2020

„Die Klimaschutzziele werden verfehlt“ von Matthias Seelmann-Eggebert, 8.9.2020

Herrn Gerken wird in der Badischen Zeitung immer wieder die Gelegenheit gegeben Gastbeiträge zu veröffentlichen, wie z.B. „Fliegen Sie weiter in den Urlaub nach Spanien oder Griechenland!
vom 16.8.2019.

Auch dieser Beitrag enthält eine aus unserer Sicht falsche bzw. zu stark vereinfachende Darstellung des Emissionshandels. Den Gastbeitrag hat spätestens die Coronakrise eindeutig widerlegt, denn
auch der Emissionshandel ergibt keinen zwingenden Grund zum emittieren von Treibhausgasemissionen in einem anderen Bereich, nur weil der Flugverkehr eingestellt wird. Für Herrn Gerken ist seine Welt sehr einfach. Der Emissionshandel wird es schon richten. Und alles andere ist blödsinn, wie z.B. das EEG.

 

 

STUDIE: EEG-Umlage auf null senken

 

Zum heute veröffentlichten Vorschlag der Deutschen Energie-Agentur (dena), der Stiftung Umweltenergierecht und des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo) für die Senkung der EEG-Umlage auf null, sagt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Wir begrüßen den Vorschlag, die EEG-Umlage zum 1. Januar 2021 vollständig auf null zu senken als Startschuss einer Reform der Abgaben und Umlagen. Die vollständige Absenkung der EEG-Umlage auf null vereinfacht das EEG erheblich und baut Bürokratie ab und ist damit ein wichtiger Schritt zur Entlastung von mittelständischen Unternehmen und privaten Haushalten. Der Aufwand für Netzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger, stromintensive Unternehmen und den Staat würde deutlich reduziert und der Anreiz, in erneuerbare Energie zu investieren, vergrößert.

Die Finanzierung des Vorschlags sollte schnellst möglich von der Verdopplung der Stromsteuer durch einheitliche CO2-Preise in allen Sektoren ersetzt werden. Dazu ist ein CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel notwendig, den die Bundesregierung während ihrer laufenden EU-Ratspräsidentschaft voranbringen sollte. Die Reform der Energiesteuern kann unbürokratisch, schnell und wirksam auch als Alternative zum Brennstoffemissionshandelsgesetz für Heizen und Verkehr (BEHG) umgesetzt werden, sollte sich das BEHG nicht verfassungskonform umsetzen lassen.“

Weiterführende Beiträge des CO2 Abgabe e.V.:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Bundestagsabgeordnete Schuster (CDU) und Mindrup (SPD): „EU-Ratspräsidentschaft sollte CO2-Bepreisung über alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2- Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems voranbringen“

Berlin/Freiburg, 17. Juni 2020. Am 1. Juli 2020 beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Neben den Folgen der Corona-Krise und der mittelfristigen Haushaltsplanung spielt der Green Deal eine zentrale Rolle, Europa bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu machen. Das Leitinstrument für den Klimaschutz: Ein einheitlicher CO2-Preis über alle Sektoren. Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks des Vereins COAbgabe e.V. haben sich die Bundestagsabgeordneten Armin Schuster (CDU) und Klaus Mindrup (SPD), Mitglieder des CO2 Abgabe e.V. im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine CO2-Bepreisung über alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2– Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems ausgesprochen.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Europa: Wie europäische und nationale Emissionshandelssysteme verzahnt werden können“ stattfand, sprachen sich Armin Schuster (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim und Klaus Mindrup, Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Pankow, beide Mitglieder des COAbgabe e.V. und Schirmherren der Veranstaltung, für eine einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung aus.

Für die EU-Ratspräsidentschaft ist innerhalb der Bundesregierung im Gespräch, im Europäischen Rat insbesondere die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2– Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) zu diskutieren. Bereits mit den Beschlüssen der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030 mit CO2– Mindestpreis und nationalem Brennstoffemissionshandel, der Merkel-Macron- Initiative für einen CO2-Mindestpreis sowie dem Green Deal zur u. a. Erweiterung des EU-Emissionshandels und der Evaluierung der EU-Energiesteuerrichtlinie hat sich die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung des CO2-Bepreisungsinstrumentes ausgesprochen.

Armin Schuster, Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Wir brauchen eine zukunftsorientierte Bepreisung von CO2, die sowohl klima- als auch sozialverträglich ist. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bietet uns die Chance, für einheitliche Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen in Europa Sorge zu tragen. Eine einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung inklusive eines CO2-Mindestpreises im Rahmen des europäischen Emissionshandels schafft dafür in Abstimmung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes und anderen Instrumenten die Voraussetzung. Mit einem solchen Preis lassen sich die Energie- und Klimaziele zielgenau und verursachergerecht erreichen. Der Weg der Bundesregierung in die CO2-Bepeisung sowie den Beschlüssen zur Absenkung der EEG-Umlage zur Entlastung von Mittelstand und Haushalten zur Bewältigung der COVID-19-Folgen für die Wirtschaft sollte konsequent weiterverfolgt werden. Die Einnahmen aus einer einheitlichen CO2-Bepreisung über alle Sektoren können zur vollständigen Absenkung der EEG-Umlage genutzt werden und so Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von weiteren Steuern und Umlagen im Energiebereich befreit werden.“

Klaus Mindrup, klimapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Wir brauchen klare Spielregeln für die Transformation hin zu einer Gesellschaft, deren Wohlstand nicht länger auf der Verbrennung von fossilen Ressourcen basiert. Dafür brauchen wir Ordnungsrecht, Anreize und ein sinnvolles System von Steuern, Abgaben und Umlagen, damit sich klimaverträgliche Technologien auf der Basis von Erneuerbaren Energien, Effizienz und einer Kreislaufwirtschaft durchsetzen. Strom aus Erneuerbaren Energien wird dringend in Wärmenetzen (Großwärmepumpen), Verkehr und in der Industrie gebraucht. Deswegen ist eine Reform der EEG-Umlage dringend erforderlich. In ihrer augenblicklichen Ausgestaltung wirkt sie wie ein Schutzzoll für Erdöl und Erdgas. Deswegen ist es richtig, die Förderung der Erneuerbaren Energie-Anlagen zukünftig aus den Einnahmen der C02-Bepreisung und aus Steuern zu finanzieren.“

Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Unternehmen brauchen Planungs- und Investitionssicherheit. Um gerechte Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, müssen alle bisherigen nationalen und europäischen Instrumente stärker aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehören insbesondere der EU-Emissionshandel für die Energieerzeugung und Teile der Industrie, die Marktstabilitätsreserve zur Löschung von Emissionszertifikaten sowie das deutsche Bundesemissionshandelsgesetz und der Kohleausstieg. Die Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve in eine wirksame Preisstabilitätsreserve wäre neben der von der EU-Kommission mit dem Green Deal geplanten Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung durch einen Grenzausgleich, eine Konsumabgabe oder sogenannter „Carbon Contract of Difference“ ein Schritt in die richtige Richtung. So würden die einzelnen Instrumente im Sinne eines fairen Wettbewerbs für Unternehmen besser auf einander abgestimmt und zu wirksameren Preissignalen für den Klimaschutz beitragen.“

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg

Leiter Büro Berlin

CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200

Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de