Deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Branchenbündnis fordert von Bundesregierung Einsatz für einheitliche CO2-Bepreisung

Berlin, 16. Juni 2020. Ab Juli übernimmt Deutschland den Vorsitz für die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. Ein Branchenbündnis aus Energieversorgern, Stadtwerken, Netzbetreibern und Direktvermarktern fordert von der Bundesregierung sich für eine ambitionierte, einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung einzusetzen. Der bestehende EU-Emissionshandel für den Stromsektor und Teile der Industrie müsse schnellst möglich mit einem CO2-Mindestpreis versehen werden.

Ein einheitlicher CO2-Preis befördert die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr, beschleunigt den Einsatz erneuerbarer Energien und kann helfen, Fehlanreize staatlich induzierter Preisbestandteile im Energiebereich zu beseitigen. Wichtige Voraussetzung für eine ambitionierte, einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung sei im nächsten Schritt ein CO2-Mindestpreis im bestehenden EU-Emissionshandel (EU-EHS). Die Bundesregierung hatte sich bereits mit dem Klimaschutzprogramm 2030 für CO2-Mindestpreise in Europa ausgesprochen. Die Initiative von Bundeskanzlerin Merkel und Staatspräsident Macron zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Corona-Krise wirbt ebenfalls für einen CO2-Mindestpreis. EU-Staaten wie die Niederlande, Schweden und Dänemark stehen diesem positiv gegenüber. Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft sollte Deutschland dieses Thema entscheidungsreif vorantreiben. Allein in Deutschland ließen sich rund 200 Millionen Tonnen CO2-Emissionen einsparen. Dies entspräche zwei Dritteln der von der Bundesregierung für 2030 anvisierten Verringerung um 55% der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990.

Neben einem CO2-Mindestpreis im bestehenden EU-EHS sei nun eine europaweite einheitliche CO2Bepreisung erforderlich, so das Branchenbündnis. Nur mit einem auf erneuerbaren Energien basierenden Stromsektor und einem Level Playing Field für strombasierte Lösungen lassen sich die fossil geprägten Sektoren Wärme und Verkehr dekarbonisieren. Angesichts möglicher Verzögerungen bei der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und einem EU-weiten Handelssystem wäre eine Änderung der Energiesteuersätze im Rahmen nationaler Steuergesetze oder der EU-Energiesteuerrichtlinie der unbürokratischere, rechtssicherere und schnellere Weg zur Umsetzung einer einheitlichen, sektorübergreifenden CO2-Bepreisung.

Die durch den CO2-Preis erzeugten Mehreinnahmen sollten nach Auffassung des Bündnisses zur vollständigen Kompensation der auf den Strompreis erhobenen Steuern und Abgaben in Deutschland, insbesondere der EEG-Umlage und der Stromsteuer verwendet werden. So könne die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr erleichtert und das CO2-Preissignal bei Endverbrauchern sichtbar gemacht werden. Zwar hat die Bundesregierung erkannt, dass die Nutzung von Sektorenkopplungstechnologien durch einen hohen Strompreis verhindert wird und in diesem Kontext eine Deckelung der EEG-Umlage beschlossen. Allerdings entfacht diese keine hinreichende Lenkungswirkung zugunsten emissionsarmer Energieträger, sondern bekämpft lediglich das Symptom und nicht die Ursache einer steigenden EEG-Umlage. Denn nur durch eine stärkere Ausrichtung der Energiesteuern- und Umlagen an der Emissionsintensität der eingesetzten Energieträger über sektorübergreifende CO2-Preise kann eine nachhaltige Entlastung des EEG-Umlagekontos erreicht werden. Ebenso würde diese Reform des Systems der Abgaben und Umlagen mit bürokratischen Vereinfachungen einhergehen, die vor allem die mittelständischen Unternehmen entlastet.

Das Bündnis aus Energieversorgern, Stadtwerken, Netzbetreibern und Direktvermarktern sieht in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einen entscheidenden Weichensteller mithilfe eines einheitlichen CO2-Preises über alle Sektoren in den Mitgliedsstaaten und Europa den wirtschaftlichen Rahmen zugunsten des Wettbewerbes, des Klimaschutzes und der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise neu auszurichten.

Kurt Kretschmer, Energy Policy, Energy2market GmbH: „Die Dekarbonisierung der Sektoren Wärme und Verkehr ist keine technologische, sondern eine regulatorische Herausforderung. Nur durch eine Vereinheitlichung von Rahmenbedingungen können grüne Technologien, die ihre CO2 mindernde Wirkung bereits auf dem Strommarkt bewiesen haben, auch Wirkung auf andere Sektoren entfalten und damit die nächste Phase der Energiewende einleiten! Ein europaweit einheitlicher CO2-Preis ist dafür eine wesentliche Voraussetzung!“

Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG: „Viel zu lange beruhte das Wirtschaftsgeschehen auf der rücksichtlosen Ausbeutung der Umwelt. Die Folgen werden uns täglich immer drastischer vor Augen geführt, wir können so nicht weitermachen. Keine Frage, dass die Nutzung fossiler Energieträger unseren Wohlstand mit aufgebaut hat, nun aber gehen mehr Gefahren als Vorteile davon aus. Eine faire Bepreisung der Nutzung fossiler Energien und der damit verbundenen Belastung für das Klima ist in marktwirtschaftlichen Systemen der richtige Weg und um vieles besser als staatliche Verbote. Da es um die Wirkung für das Klima geht und nicht um Förderung oder Bestrafung einzelner Wirtschaftssektoren macht es Sinn, dass der Ausstoß von klimaschädlichen Gasen, gleich aus welchem Grunde, mit denselben Maßstäben gemessen wird. Es müssen also gleiche Preise für die Umweltnutzung für alle Nutzer und Verschmutzer gelten. Ausreden braucht es nicht mehr: Es gibt längst die Alternativen, wir können umstellen in wenigen Jahren auf Erneuerbare Energien. Die Steuerung dieses Weges ist eine Frage der richtigen CO2-Bepreisung.“

Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft, LichtBlick SE: „Sauberer Ökostrom muss auch im Verkehr und Wärmesektor eingesetzt werden. Benzin, Diesel, Öl und Gas müssen deshalb einen CO2-Preis bezahlen, um die Klimaschutzpotenziale von Ökostrom voll erschließen zu können.“

Jens Buchholz, Vorstand EGT AG: „Durch die Einführung einer CO2-Abgabe bei gleichzeitiger Abschaffung von Umlagen von Steuern wird es für alle transparenter. Ganz nebenbei ist es eine Maßnahme gegen den Klimawandel.“

Mathias Nikolay, Vorstand badenova: „Wir als badenova sprechen uns schon seit Jahren für eine CO2-Bepreisung aus, die sich am Verursacherprinzip ausrichtet. Die jüngste Initiative auf europäischer Ebene zeigt uns nur wie richtig und notwendig ein solches Instrument wäre.“

Sebastian Sladek, Vorstandsmitglied EWS Elektrizitätswerke Schönau eG: „Die Erreichung der Klimaschutzziele wird nur mit einem ambitionierten, effektiven und sektorübergreifenden CO2-Preissignal gelingen. Daher muss die Bundesregierung ihre Aktivitäten auf nationaler Ebene ausbauen und sich insbesondere in den kommenden Monaten verstärkt auf europäischer Ebene für eine nachhaltige CO2-Bepreisung einsetzen.“

Hier geht es zur offiziellen Forderung: 20200616_Branchenbündnis fordert einheitlichen CO2_final

Lesen Sie auch unser aktuelles Positionspapier: Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Treiber für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Klimaschutz in Europa machen.

 

Kontakt:

Ulf Sieberg

CO2 Abgabe e.V

Leiter Büro Berlin

Tel. 0152 553 70 200

Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

 

CO2-Preis-Gesetz droht Schicksal der Pkw-Maut

Zum Rechtsgutachten des Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Rainer Wernsmann von der Universität Passau im Auftrag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für Heizen und Verkehr der Bundesregierung erklärt Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V.:

Normenkontrollklage macht Brennstoffemissionshandelsgesetz rechtssicherer

„Wir fordern die Bundesregierung, die Bundesländer und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dass Gesetz zur Bepreisung von CO2 (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) für Heizen und Verkehr einer abstrakten Normenkontrollklage nach Artikel 93 Grundgesetz zu unterziehen. Damit würde das BEHG auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft und sichergestellt, dass das Gesetz zum Inkrafttreten am 1. Januar 2021 rechtskonform umgesetzt werden kann. Ansonsten blüht dem BEHG das Schicksal der Pkw-Maut. In seiner jetzigen Rechtsform eines „nationalen Festpreis-Emissionshandels“ droht Deutschland eine Klagewelle der rund 4.000 Verpflichteten. Um der Gefahr einer Rückabwicklung vollständig zu entgehen, wäre die Ausrichtung der Energiesteuersätze für Brenn- und Kraftstoffe an den Treibhausgasemissionen der rechtssicherere, unbürokratischere und schnellere Weg. Damit würde der europäische Sonderweg, den die Bundesregierung mit dem Festpreis-Emissionshandel eingeschlagen hat, beendet. Die Überführbarkeit des nationalen CO2-Preises unter das Dach eines einheitlichen und sektorübergreifenden europäischen Emissionshandels, wie vom Klimaschutzprogramm 2030 und dem Green Deal vorgesehen, würde rechtlich sichergestellt.“

Hintergrund: Das Gutachten des Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Rainer Wernsmann von der Universität Passau im Auftrag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag kommt zu dem Ergebnis, dass das BEHG in seiner jetzigen Ausgestaltungsform nicht verfassungsgemäß ist. Bereits zuvor hatten IKEM und Universität Greifswald im Auftrag der Stiftung Neue Energie, das  Öko-Institut und die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie die Stiftung Umweltenergierecht finanzverfassungsrechtliche Bedenken gegen den Fest-Preisemissionshandel der Bundesregierung angemeldet.

Die Entscheidung der Bundesregierung, mit dem BEHG einen Fest-Preisemissionshandel einzuführen statt eine Energiesteuerreform vorzunehmen, bedeutet neben der Rechtsunsicherheit einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und beschreibt einen Sonderweg in Europa.

Mit einem CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel für Energieerzeugung und Teile der Industrie, wie Großbritannien ihn bereits 2013/2014 für die Stromerzeugung eingeführt hat und Deutschland mit Frankreich und andere Ländern ihn einfordert, sowie einer Energiesteuerreform für Heizen und Verkehr würde ein CO2-Preissystem hingegen rechtssicher, schnell und wirksam eingeführt werden können.

Weitere Informationen unter:

Für Rückfragen: CO2 Abgabe e.V., Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von mehr als 1.000 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u.a. Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Thomas Jorberg (Vorstandssprecher der GLS Bank und Rudolf Kastner (Vorstand im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Weitere Informationen hier.

Mitgliederversammlung beschließt Arbeitsplan bis zur Bundestagswahl 2021

Lange: Deutschlands Anstrengungen im Klimaschutz spätestens mit neuer Regierung intensivieren

Freiburg. Die Ziele des CO2 Abgabe e.V. sind noch nicht erreicht. „Mit dem Start des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zum 1. Januar 2021 könnte es zwar erstmals einen nennenswerten Preis auf CO2 auch für Heizen und Verkehr geben“, begründete Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand die Arbeitsschwerpunkte des Vereins, „die Ziele des Vereins erfüllen die Beschlüsse der amtierenden Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD aber nicht. Das Ziel die Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius noch zu begrenzen ist mit den Beschlüssen nicht annähernd erreichbar.“

Zwar sei mit dem CO2-Preis von 25 Euro und der anteilige Gegenfinanzierung der Erneuerbaren Energien-Umlage der Einstieg für klimafreundliche Investitionsentscheidungen von Unternehmen und Haushalten gelegt. „Der Bundesregierung mangelt es aber an Konsequenz und dem derzeitig uneinheitlichen CO2-Preis an ausreichend Wirkung für den Klimaschutz“, warnte Lange. Mit einem Mindestpreis im EU-Emissionshandel, wie es das Vereinigte Königreich erfolgreich vorgemacht hat, hätte der Kohleausstieg marktwirtschaftlich, schneller und mit viel geringeren Kosten für Steuerzahler organisiert werden können. Darüber fordert der CO2 Abgabe e.V. die Rechtsunsicherheit des BEHG, das nach Auffassung vieler Juristen nicht verfassungskonform ist, durch eine Normenkontrollklage schnellstmöglich zu klären.

Der CO2 Abgabe e.V. will die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ab Juli 2020 daher nutzen, das Thema Mindestpreis, die Absenkung der Obergrenze für Emissionen sowie einen ausreichenden Carbon leakage Schutz für Unternehmen zu thematisieren. Die Bundesregierung hatte sich mit der Verabschiedung des Klimaschutzprogramms 2030 dazu verpflichtet, sich in Europa für einen solchen stark zu machen. Gleichzeitig muss die Frage beantwortet werden, welcher ökonomischer Rahmen Industrie und Mittelstand in die Lage versetzen ohne der Ausstoß von Treibhausgasen produzieren zu können. Die EU hat dazu mit dem „Green Deal“ einen Grenzausgleich angekündigt, den auch der CO2 Abgabe e.V. sich als eine mögliche Lösung des Carbon leakage Problems vorstellen kann. Am 6. Mai organisiert der Verein zu den Themen eine Veranstaltung auf den Berliner Energietagen.

Mit Blick auf das Jahr der Bundestagswahl 2021 wird der CO2 Abgabe e.V. mit Expertise die Kampagne „GermanZero“ unterstützen. Heinrich Strößenreuther, Initiator und Vorstand von GermanZero erläuterte im öffentlichen Teil der Sitzung das Vorhaben. So solle mit Klimaentscheiden in ganz Deutschland eine politische Mehrheit im nächsten gewählten Deutschen Bundestag erzielt werden, die ein verbindliches 1,5 Grad-Gesetz beschließt. Das Gesetz solle konkrete Maßnahmen beinhalten, mit denen Deutschland bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden soll. Als weiteres Thema steht für den CO2 Abgabe e.V. auf der Agenda wie z.B. durch Preissignale die Erzeugung Erneuerbarer Energien und der Energieverbrauch zeitlich besser in zeitliche Deckung gebracht werden können, um fossile Erzeugung zu vermeiden. Die Ideen reichen von einem Echtzeitmarkt auf Verteilnetzebene, wie ihn Mitglied Stefan Werner von der Easy Smard Grid GmbH präsentierte, bis hin zu einem anderem Strommarktdesign an der Strombörse, die bisher die Erneuerbaren Energien gegenüber der konventionellen Erzeugung benachteiligt.
Die Vorträge des öffentlichen Teils stehen zur Verfügung als

Präsentation und Video
Wo stehen wir beim Klimaschutz und Thema CO2-Bepreisung?
von Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.

Präsentation und Video
Wie kommen wir bei der Bundestagswahl 2021 zu einer Mehrheit für ein 1,5° Gesetz“
von Heinrich Strößenreuther, Initiator und Vorstand von GermanZero

Präsentation und Video
„Wie könnte das Strommarktdesign von Morgen aussehen?“
von Stefan Werner, Easy Smard Grid GmbH

Medieninfo 02/2020 vom 17. Februar 2020
Weitere Informationen unter www.klimaschutz-im-bundestag.de

Für Rückfragen: CO2 Abgabe e.V., Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von mehr als 1.000 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u.a. Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Thomas Jorberg (Vorstandssprecher der GLS Bank und Rudolf Kastner (Vorstand im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Weitere Informationen hier.

Bundesregierung und EU-Kommission müssen CO2-Mindestpreis gemeinsam voranbringen

Medieninfo 01/2020 vom 15. Januar

Zum Besuch des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans in Deutschland, erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

Bundesregierung und EU-Kommission müssen CO2-Mindestpreis gemeinsam voranbringen

„Um den bestehenden europäischen Emissionshandel dauerhaft wirksam zu machen muss sich die Bundesregierung gemeinsam mit der europäischen Kommission für die schnellst mögliche Einführung eines CO2-Mindestpreises im bestehenden europäischen Emissionshandel einsetzen.

Mehr lesen „Bundesregierung und EU-Kommission müssen CO2-Mindestpreis gemeinsam voranbringen“

Deutschlands Beitrag zur Erdüberhitzung wirksam stoppen

Medieninfo 17. Dezember 2019

Zur Veröffentlichung „Der 1,5-Grad-Klimaplan für Deutschland – Gemeinsamer Aufbruch gegen die Klimakrise“ der Initiative GermanZero erklärt Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V.:

Deutschlands Beitrag zur Erdüberhitzung wirksam stoppen

„Die Erdüberhitzung auf über 1,5 Grad Celsius gefährdet die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen in Deutschland und weltweit. Um der Klimakrise wirksam zu begegnen braucht es spätestens 2021 im nächsten Deutschen Bundestag politische Mehrheiten, die nicht wie bislang zum Jagen getragen werden müssen, sondern mutig vorangehen. ,Die Politik des Möglichen (Angela Merkel)‘ muss einer Politik des Notwendigen weichen. Die Initiative „GermanZero“ bietet mit anderen zusammen die Chance, Mehrheiten für wirksame Beschlüsse gegen die Klimakrise zu organisieren – mit den Menschen gemeinsam und für eine entschlossene Politik des Handelns.

Der Klimaplan für das 1,5-Grad-Gesetz liefert mit einem CO2-Preis und weiteren Vorschlägen die Maßnahmen, die verbindlich dazu beitragen, die Klimakrise wirksam zu bekämpfen.“ Mehr lesen „Deutschlands Beitrag zur Erdüberhitzung wirksam stoppen“

Beschluss von Bund und Ländern für höhere CO2-Preise weist die Richtung

Medieninfo 16. Dezember 2019

Zur Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag

zum Klimapaket erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

Beschluss von Bund und Ländern für höhere CO2-Preise weist die Richtung

„Den CO2-Einstiegspreis von 10 auf 25 Euro ab dem Jahr 2021 zu erhöhen ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu mehr Lenkungswirkung für den Klimaschutz und sozial gerechtere CO2-Preise [DIW aktuell 24; PIK/MCC 2019a]. Der schnellere Preisanstieg in den Folgejahren ist ebenfalls ein erstes gutes Signal an Haushalte und Unternehmen, künftig verstärkt in CO2-arme Produkte zu investieren, um höhere Kosten durch steigende CO2-Preise zu vermeiden.

Mehr lesen „Beschluss von Bund und Ländern für höhere CO2-Preise weist die Richtung“

Vermittlungsausschuss: CO2 Abgabe e.V. fordert höheren CO2-Preis

Lange: Mehr Akzeptanz durch stärkere Entlastung von einkommensschwachen Haushalten und Mittelstand erzielen

Vor Beginn der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht fordert der CO2 Abgabe e.V. das Klimapaket nach zu verhandeln. Erforderlich ist den CO2-Preis auf mindestens 50 Euro zu erhöhen und mit den Einnahmen Haushalte und Mittelstand stärker zu entlasten. Mehr lesen „Vermittlungsausschuss: CO2 Abgabe e.V. fordert höheren CO2-Preis“

Unterschriftenübergabe an Bundesregierung: >2.400 Unternehmen für leistungsfähiges Klimapaket

2.400+ Unternehmen für leistungsfähiges und zukunftsstarkes Klimapaket

Das Klimapaket der Bundesregierung wird von der innovativen Wirtschaft weder als leistungsfähig noch als zukunftsstark bewertet. Die Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen werden mit ihm nicht ansatzweise erreicht. Mehr als 2.400 Unternehmen haben sich daher mit einem aktuellen Aufruf in die Debatte eingeschaltet – sie fordern die Politik auf, das Paket nachzubessern. Ziel: Ein ambitionierter Rahmen, um zum dynamischsten Leitmarkt für Klimatechnologien und nachhaltige Innovationen aufzusteigen: https://www.unternehmenfuersklima.de/.

Die Unterschriften der Unternehmen wurden am 29. November von Albrecht von Sonntag (idealo), Ina von der Heyden (GLS Bank), Peter Ugolini-Schmidt (Elektrizitätswerke Schönau) und Waldemar Zeiler (einhorn) einem Vertreter der Bundesregierung im Bundeskanzleramt übergeben.

Hintergrund
Das große Klimapotenzial von Unternehmen nutzen
Unternehmen können 79 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen direkt bei sich beeinflussen und somit massiv zum Klimaschutz beitragen. Emissionsarme Technologien und bahnbrechende Innovationen liegen bei vielen Unternehmen in der Schublade. Sie warten nur darauf, dass die Politik endlich starke und klare Anreize setzt, damit eine Markteinführung gelingt und Lösungen auch auf den Weltmärkten skaliert werden können. Die effektivsten und schnellsten Klimapotenziale und Klimainnovationen werden mit klaren, verlässlichen und zukunftsgerichteten Rahmenbedingungen für Unternehmen erreicht.

Mehr als 2.400 Unternehmen haben bereits unterzeichnet, u.a.

Die unterzeichnenden Unternehmen schlagen daher für Deutschland vor:

  • einen ambitionierten und Innovationen auslösenden CO2-Mindestpreis für alle Sektoren, insbesondere Verkehr, Energie, Gebäude und energieintensive Industrie,
  • auf alle nicht-erneuerbaren Energieträger wie Erdgas, Kohle und Mineralöl als Inputbesteuerung bzw. Besteuerung bei Grenzübergang
  • mit einem Startniveau von mindestens 50 Euro pro Tonne CO2äq,
  • mit einer für Innovationen und Investitionen planungssicheren Steigerung von mindestens 5 Euro pro Jahr als Zielpfad,
  • nicht zur Generierung zusätzlicher Steuereinnahmen, sondern für eine optimale Lenkungswirkung mit einem fairen, sozialen Ausgleich.

Dies ist im Rahmen der bestehenden Systeme schnell und einfach umsetzbar. Damit wird ein Schub an Innovationen und Marktkräften ausgelöst, mit denen wir als Unternehmen den Wirtschafts­standort langfristig zukunftssicher gestalten können.

Aufruf Unternehmen für ein leistungsfähiges Klimapaket!

Zum Aufruf „Unternehmen für ein leistungsfähiges Klimapaket!“ erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Der auf Initiative der GLS-Bank in Zusammenarbeit mit dem CO2 Abgabe e.V. erarbeitete und inzwischen von über 1.000 Unternehmen unterzeichnete Aufruf „Unternehmen für ein leistungsfähiges Klimapaket!“ entspricht sehr weitgehend den Forderungen des CO2 Abgabe e.V.: Nur ein einheitlicher, sektorübergreifender und wirksamer CO2-Mindestpreis im Emissionshandel sowie geänderte Energiesteuersätze bei Heizen & Verkehr verbinden optimal Sektorenkopplung, Strompreisentlastungen und schnell wirksamen, verursachergerechten Klimaschutz und setzen technologieoffen und effzient, den notwendigen ökonomischen Rahmen für mehr Klimaschutz bei Unternehmen.“

Noch bis zum 29.11.2019 können Unternehmen und Unternehmensverbände denAufruf unter https://www.unternehmenfuersklima.de/ unterstützen.

Hintergrund:
Mit einem CO2-Preis von anfänglich 10 € bei Wärme und Verkehr, der bis 2025 auf 35 ansteigen soll, verabschiedet sich die Bundesregierung endgültig von dem Ziel, die Erdüberhitzung nach dem Pariser Klimaschutzabkommen möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zahlreiche Wissenschaftler kritisierten zudem die geringe Höhe des CO2-Preises und die damit verbundene geringe Lenkungswirkung. Die Vorschläge des CO2 Abgabe e.V. wären hingegen in wenigen Monaten rechtssicher umsetzbar, mit wesentlich höherer Lenkungswirkung verbunden und sozial gerechter.

Die Bundesregierung plant einen Festpreis-Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr, der ab 2026 in einen Emissionshandel übergehen soll. Dessen Ausgestaltung hatten bereits das Stellungnahmen von IKEM zusammen mit der Universität Greifswald das Öko-Institut und die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie die Stiftung Umweltenergierecht kritisiert und finanzverfassungsrechtliche Bedenken gegen das CO2-Preissystem der Bundesregierung angemeldet.

Weitere Informationen unter:

CO2 Abgabe e.V.: Stellungnahme des zur öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (November 2019)Weitere Informationen unter www.klimaschutz-im-bundestag.de

Für Rückfragen: CO2 Abgabe e.V., Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von bislang mehr als 1.000 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u.a. Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Thomas Jorberg (Vorstandssprecher der GLS Bank und Rudolf Kastner (Vorstand im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Weitere Informationen hier.

Aktuelle Stellungnahmen und Studien:

Stellungnahme zum Klimapaket der Bundesregierung vom 20. September 2019 (September 2019)
Aktuelle Fragen und Antworten zur CO2-Bepreisung (29. August 2019)
• Studie „Beitrag eines gut ausgestalteten CO2-Preises zum Erreichen der Klimaschutzziele 2030 (und 2050) – Worum es am 20. September 2019 im Klimakabinett geht“ (August 2019)
• Analyse „CO2-Preis JETZT – Warum ein separater nationaler Emissionshandel für Wärme und Verkehr in Deutschland ungeeignet ist zum Erreichen der Klimaziele 2030“ (August 2019)

Weitere Infos unter: klimaschutz-im-bundestag.de/infomaterial/

Brennstoffemissionshandels-gesetz verfassungsgerecht und wirksam?

Zum Rechtsgutachten des Instituts für Energie, Klima und Mobilität (IKEM) in Zusammenarbeit mit Prof. Rodi von der Universität Greifswald im Vorfeld der Beratungen des Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

CO2-Preis wirksamer, rechtssicherer und sozial gerechter umsetzen

„Wir fordern die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die finanzverfassungsrechtlichen Bedenken zahlreicher Rechtsexperten ernst zu nehmen. Das geplante Brennstoffemissionshandelsgesetz muss überarbeitet werden, damit einem wirksameren, rechtssichereren und sozial gerechteren CO2-Preis nichts im Wege steht.

Mehr lesen „Brennstoffemissionshandels-gesetz verfassungsgerecht und wirksam?“