Medieninfo 16. Dezember 2019
Zur Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag
zum Klimapaket erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:
Beschluss von Bund und Ländern für höhere CO2-Preise weist die Richtung
„Den CO2-Einstiegspreis von 10 auf 25 Euro ab dem Jahr 2021 zu erhöhen ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu mehr Lenkungswirkung für den Klimaschutz und sozial gerechtere CO2-Preise [DIW aktuell 24; PIK/MCC 2019a]. Der schnellere Preisanstieg in den Folgejahren ist ebenfalls ein erstes gutes Signal an Haushalte und Unternehmen, künftig verstärkt in CO2-arme Produkte zu investieren, um höhere Kosten durch steigende CO2-Preise zu vermeiden.
Wir begrüßen die geplanten Mehreinnahmen für die Senkung der EEG-Umlage zu nutzen [MCC 2019b]. Mit der Gegenfinanzierung der EEG-Umlage werden vor allem einkommensschwache Haushalte entlastet. Das macht die Energiewende insgesamt sozial gerechter. Außerdem profitieren davon auch über 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland, die anders als die größten CO2-Emittenten der energieintensiven Industrie nicht von der EEG-Umlage befreit sind.
Wem die Krankenschwester auf dem Land wirklich wichtig ist erhöht nicht die Pendlerpauschale für Chefärzte, sondern entlastet wie vom Umweltbundesamt gefordert Geringverdiener, in dem sie die durch die CO2-Preise höheren Fahrtkosten bei der Einkommenssteuer gelten machen darf. Die Erhöhung der Pendlerpauschale belohnt klimaschädliches Verhalten und Haushalte, die über genügend Einkommen verfügen.
Die von der Bundesregierung geplante Einführung des CO2-Preises mittels Fest-Preisemissionshandel ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet [IKEM 2019]. Rechtssicherer und schneller wäre ein nationaler CO2-Mindestpreis in den Bereichen Stromerzeugung und Industrie sowie eine Energiesteuerreform in den Bereichen Wärme und Verkehr umsetzen.“
Hintergrund: Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich anlässlich der Diskussion um das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht auf höhere CO2-Preise als bislang verständigt. Statt wie bisher im Jahr 2021 mit zehn Euro einzusteigen, ist nun ein Einstiegspreis von 25 Euro geplant. Ab dem Jahr 2022 soll er statt bei 20 bei 25 Euro liegen und bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro, statt bisher bei 35 Euro, steigen. Danach soll der Festpreis-Emissionshandel in einen Emissionshandel übergehen mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro statt bisher von 35 bis 65 Euro.
Der CO2 Abgabe e.V. hat vorgeschlagen, einen einheitlichen, Preis über alle Sektoren inklusive eines CO2-Mindestpreises in den Bereichen Stromerzeugung und Industrie einzuführen, der bei 50 Euro beginnt und jährlich um fünf Euro bis auf 180 Euro steigt.
Weitere Informationen unter:
- Stellungnahme zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (November 2019)
- Studie Energiesteuern klima- und sozialverträglich gestalten (Januar 2019)
- Weitere Informationen unter klimaschutz-im-bundestag.de
Für Rückfragen: CO2 Abgabe e.V., Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de
Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von mehr als 1.000 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u.a. Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Thomas Jorberg (Vorstandssprecher der GLS Bank und Rudolf Kastner (Vorstand im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Weitere Informationen hier.
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