Nationale Biomassestrategie eines der wichtigsten Vorhaben in 2023!

Die Entwicklung einer Biomassestrategie gehört zu den wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung und das nicht nur aus klimapolitischer Sicht. Sie soll bis zur Sommerpause vorliegen. Die Eckpunkte ihrer Nationalen Biomassestrategie wollen die drei federführenden Ministerien im Frühjahr in mehreren Workshops mit Stakeholdern diskutieren.

Mit der Strategie sollen Fragen beantwortet werden, wie z.B.,

  • welche Rolle Biomasseheizungen künftig spielen können oder
  • wieviel Biomasse (bzw. Flächen) zur Substitution fossiler Rohstoffe zur Verfügung stehen werden.

Neben den zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen von Verbänden zum Eckpunktepapier liegen bereits einige wissenschaftliche Beiträge zur Biomassestrategie vor, wie z.B. die Studie des Öko-Instituts „Biomasse und Klimaschutz“ vom 18.1.2023.

In einigen Bereichen ist bereits heute die Nachfrage nach Biomasse größer als das Angebot. So berichtete in unserem Onlineseminar zur Biomassestrategie ein auf Biomasse spezialisiertes Logistikunternehmen, dass sie die Nachfrage nach Biomasse für Heizkraftwerke nur noch mit Mühe decken könnten und die Transportentfernungen steigen. 

Bisher bestimmt im Wesentlichen die Biomassenachfrage, in welchem Umfang und in welcher Art land- und forstwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet werden. Das Angebot ist jedoch begrenzt durch die Verfügbarkeit von Fläche. Da Verkehrs- und Siedlungsflächen zunehmen, verringert die damit einhergehende Abnahme der Vegetationsflächen das Vermögen der CO2-Entnahme aus der Atmosphäre. Abnehmende Landwirtschaftsflächen bedeuten darüber hinaus einen ansteigenden Lebensmittelimport und steigenden Flächenbedarf im Ausland (UFZ 2023).

Insofern muss es aus Sicht des Klimaschutz im Bundestag e.V. bei den Diskussionen um die Biomassestrategie auch um die Flächenfrage gehen, beispielsweise um Fragen, wie:

  • Wieviel Flächen wollen wir zukünftig im In- und Ausland noch nutzen für den Anbau von Energiepflanzen (Biokraftstoffen und Biogas)?
  • Um wieviel wollen wir die Flächen für die Tierhaltung und den Anbau von Futtermitteln reduzieren, um Flächen freizustellen für Wiedervernässung (Moorschutz), Aufforstung, Kurzumtriebsplantagen, Naturschutz, ökologischen Landbau, Produktion von pflanzlichen Nahrungsmitteln, PV- Freiflächenanlagen, Biomasseproduktion zur Substitution fossiler Rohstoffe u.v.m. Anstatt Getreide anzubauen könnten auch Fläche wieder aufgeforstet werden. Anstatt Holz zu ernten, kann der Kohlenstoffspeicher im Wald erhöht werden. Anstatt Biomasse zu verbrennen, kann z.B. über Pflanzenkohle ein Teil des Kohlenstoffs als Negativemission aus der Atmosphäre längerfristig gebunden werden (vgl. Carbon Dioxide Removal Report und z.B. IFLS 2023).

Daneben geht es bei der Biomassestrategie aber auch um die Entwicklung von geeigneten Nutzungskaskaden (z.B. primäre stoffliche Nutzung von Holz im Bau oder als Möbel und geeigneter Verwertung nach Nutzungsende).

Aus der unmittelbaren Abhängigkeit von verschiedenen Flächennutzungsoptionen und Biomassenutzungen ergibt sich ein veränderter Bedarf an Maßnahmen und Politikinstrumenten, die im Rahmen der Biomassestrategie zu klären sind.

Darüber hinaus muss die Biomassestrategie klären, wie landbezogene Klimaschutzmaßnahmen methodisch richtig erfasst und in der THG-Berichterstattung für den Landnutzungssektor (land use, land-use change and forestry, LULUCF) sichtbar werden.

Mit ca. -11 Mio. t CO2e (2020) wird der Zielwert der Senkenleistung aus dem Landnutzungssektor im Vergleich zu den Zielen im Klimaschutzgesetz bislang deutlich unterschritten (bis 2030 auf – 25 Mio t CO2e, bis 2045 auf 40 Mio t CO2e, vgl. Thuenen 2022).

Unsere Stellungnahme zu den Eckpunkten zur Biomassestrategie findet sich hier zum herunterladen.Die Entwicklung einer nachhaltigen Biomassestrategie betrifft viele wichtige Bereiche unseres alltäglichen Lebens und verdient daher aus Sicht des Klimaschutz im Bundestag e.V. die besondere Aufmerksamkeit aller Mitglieder des deutschen Bundestages.

Berichtspflicht für die Klimawirkung von Flügen – kann treibhausgasneutrales Fliegen klappen?

Einer der Beschlüsse im Rahmen der Reform des europäischen Emissionshandels ist, ab 2025 Fluggesellschaften dazu zu verpflichten, die Emissionen und andere Effekte, die sich auf das Klima auswirken, pro Flug zu erfassen und diese zu berichten.

Beim Verbrennen von Kerosin (Flugbenzin) entsteht Kohlendioxid (CO2), das als Treibhausgas direkt zur Erwärmung der Erdatmosphäre beiträgt. Die CO2-Emissionen des gesamten Luftverkehrs betragen derzeit etwa 2,5 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen.

Hinzu kommen sogenannte Nicht-CO2-Effekte, wie beispielsweise die Ozonproduktion oder die Bildung von Kondensstreifen. Sie können von Flug zu Flug stark variieren, je nach Verhältnissen in der Atmosphäre. Kondensstreifen am Tag zum Beispiel reflektieren tagsüber einen Teil der Sonnenstrahlung zurück ins Weltall. Nachts entfällt dagegen dieser „abkühlende“ Einfluss. Wärmestrahlung von der Erde wird jedoch auch nachts von Kondensstreifen zurückgehalten (UBA & DLR 2022).

Unter Berücksichtigung dieser Nicht-CO2-Effekte verursacht der Luftverkehr alleine zwischen 5-8 Prozent der globalen Klimawirkungen. Eine schlechte Nachricht für den Traum vom „klimaneutralen“ Fliegen: Ein großer Teil dieser „Nicht-CO2-Effekte“ tritt auch dann auf, wenn herkömmliches Kerosin durch CO2-neutrale synthetische Treibstoffe ersetzt werden. Bislang wurden diese Effekte in bestehenden und derzeit geplanten Politikinstrumenten noch nicht berücksichtigt.

Die EU steht nun kurz davor, mit der aktuellen Reform des europäischen Emissionshandels (EU ETS) Fluggesellschaften ab 2025 dazu zu verpflichten, sowohl die CO2-Emissionen als auch Nicht-CO2-Effekte pro Flug zu erfassen und diese zu berichten.

Eine Bepreisung dieser Nicht-CO2-Effekte des Flugverkehrs erfolgt damit jedoch noch nicht.

Weiterführende Links:

Zur Reform des europäischen Emissionshandels für Energie und Industrie und Einführung eines zweiten Emissionshandels für Gebäude und Verkehr

Zu den wichtigsten Reformen aus Sicht des Klimaschutzes gehört 2022 sicher die über drei Jahre diskutierte Reform des europäischen Emissionshandels, auf die man sich am 19.12.22 im Trilog geeinigt hat. Der bisherige Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) umfasst derzeit etwa 50 Prozent der europäischen Emissionen aus dem Energiesektor und der Industrie. Mit der Reform wird sich die Geschwindigkeit der jährlichen Emissionsreduzierung (Cap) deutlich erhöhen, und zwar von 2,2 Prozent pro Jahr im Rahmen des derzeitigen Systems auf 4,3 Prozent von 2024 bis 2027 und 4,4 Prozent ab 2028. Die Vereinbarung sieht außerdem vor, die kostenlosen Emissionszertifikate schrittweise auslaufen zu lassen. Es wird erwartet, dass in den Bereichen, die im EU-ETS 1 veranlagt sind, die Emissionen bis zum Jahr 2030 um 62 Prozent gesenkt werden zu 2005, dem Jahr seiner Einführung.

Darüber hinaus wird eine dem EU-ETS Preis vergleichbare CO2-Grenzsteuer (CBAM = Carbon Border Adjustment Mechanism) auf zunächst Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff aus dem außereuropäischen Ausland erhoben werden, um Abwanderung von Produktion und Emissionen ins Ausland zu verhindern. Im gleichen Zug wird die kostenfreie Zuteilung von Emissionszertifikaten allmählich bis 2034 zurückgefahren.

Ein wenn auch mit 40 Mrd. € zu kleiner Topf für z.B. Differenzverträge wird Unternehmen helfen, ihre Produktion auf emissionsärmere Verfahren umzustellen. Ein ebenfalls zu kleiner europäischer Fonds wird soziale Härten zumindest teilweise ausgleichen.

Die Wissenschaft geht davon aus, dass mit dieser Reform das heutige Niveau des EU-ETS von 80 € pro Tonne CO2 mindestens gehalten wird, möglicherweise aber auch bis 2030 auf bis zu 160 € pro Tonne steigen könnte. Kein Vergleich zu den CO2-Preisen um die 5 € pro Tonne vor 2019.

Zusätzlich wird die EU einen zweiten Emissionshandel (EU-ETS-2) für die Bereiche Gebäude und Verkehr einführen. Damit unterliegen dann weit mehr als 75 Prozent aller Emissionen einem CO2-Preis. Allerdings wird das angedachte CO2-Preis-Niveau im EU-ETS 2 von 45€ pro Tonne kaum Wirkung zeigen.

Viele Forderungen des Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.), die den Emissionshandel einer planungssichern Abgabe auf CO2 immer weiter annähern, werden damit umgesetzt. Die Frage, ob eine Steuer, wie sie der Entwurf einer europäischen kombinierten Energie- und CO2-Steuer von 1991 mit anfänglich 1993 drei USD je Barrel Öl und einem Anstiegspfad von ein USD je Barrel und Jahr ein möglicherweise früher wirksameres, unbürokratischeres und effizienteres Instrument hätte sein können, stellte sich leider während der Diskussionen nicht mehr. Für viele Unternehmen gibt es nun ausreichend finanzielle Anreize, um von fossilen Energieträgern auf erneuerbare umzustellen oder Energie einzusparen. Die Frage bleibt, ob es genug Ressourcen (Lieferketten, Fachkräfte) geben wird, um die Energiewende auch schnell genug umzusetzen.

Klimaschutzsofortprogramm überfällig!

Seit Oktober liegen Eckpunkte der Bundesregierung für ein Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung vor. Dieses wird nach dem Klimaschutzgesetz notwendig, sobald der Klimarat zum Ergebnis kommt, dass die nach Sektoren aufgeteilten Ziele in einem oder mehreren Sektoren nicht eingehalten werden.

Nach Berechnungen können die im Sofortprogramm hinterlegten Maßnahmen in den Sektoren Energie, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und Landnutzung das Klimaziel für 2030 zumindest auf dem Papier einhalten.

Im Bereich Verkehr ist klar, dass alle bisher vorgelegten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen werden, um die Ziellücke bis 2030 zu schließen. Bis zu 165 Millionen Tonnen Kohlendioxid (Mio. t CO2) schwer ist die Lücke bei den Maßnahmen zur Mobilität der Zukunft, für die das Verkehrsministerium zuständig ist. Allein mit Deutschlandticket und Elektroautos sind die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich nicht zu erreichen. Ende Januar hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung wegen Verfehlung der Klimaziele in den Bereichen Verkehr und Gebäude bis 2030 verklagt (BUND).  In 2022 hatte bereits die Deutsche Umwelthilfe Klagen gegen das Sofortprogramm im Gebäudesektor und zur Klage gegen das Sofortprogramm im Verkehrssektor eingereicht. In seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage verlangt der BUND den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Klimaschutzgesetz vorsieht. Dass die Klagen Erfolg haben könnten, darauf weisen zwei Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 8 – 3000 – 088/22 und WD 8 – 3000 – 082/22) hin.

Klimaschutzziele so nicht zu erreichen – Klimarat und andere warnen!

„Die bisherigen Emissions-Reduktionsraten reichen bei weitem nicht aus, um die Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen – weder in der Summe noch in den einzelnen Sektoren,“ stellt Thomas Heimer vom Expertenrat für Klimafragen (Klimarat) Ende 2022 fest. Im Vergleich zur historischen Entwicklung müsste Deutschland pro Jahr mehr als doppelt so viel Emissionen reduzieren als im Mittel der letzten 10 Jahre. „Im Industriesektor wäre etwa eine 10-fache und bei Verkehr sogar eine 14-fache Erhöhung der durchschnittlichen Minderungsmenge pro Jahr notwendig.“ 

Das bisherige Ausbautempo bei Solar- und Windenergieanlagen (PM Bundestag vom 11.1.2023, Bundesnetzagentur 2022), Wärmepumpen oder der Elektromobilität wird laut dem Zweijahresgutachten des Klimarats bei weitem nicht ausreichen, um die jeweils anvisierten Ausbauziele der Regierung zu erreichen.

Und auch beim Thema Wasserstoff gibt es bislang nicht genug Ausbauprojekte. Bis 2030 sollen nach dem Willen der Bundesregierung Wasserstoffproduktionsanlagen im Umfang von 10 GW in Deutschland in Betrieb sein. Erste Analysen zeigen, dass bislang erst halb so viel geplant sind (Acatech, 4.8.22).

Hinzu kommen Risiken aus der Abhängigkeit Deutschlands von wenigen Ländern, z.B. bei Solarstrommodulen oder Windradkomponenten. Nur ein Bruchteil der für die Transformation notwendigen Rohstoffe können in Europa wirtschaftlich gefördert werden. Zu diesem Ergebnis kam die EU-Kommission bereits im Jahr 2020. Dazu gehören z.B. Seltene Erden für Windräder, Graphit und Lithium für Batterien oder Platingruppenmetalle für Elektrolyseure. Die Liste ist seit 2011 von ursprünglich 14 auf inzwischen 30 “kritische Rohstoffe” angewachsen. Für die meisten von ihnen ist die Volksrepublik China der weltweit der größte Lieferant. Lieferausfälle würden die Umsetzung der Energiewende nicht nur in Deutschland massiv gefährden.

Eine Strategie zu mehr Anreizen für Suffizienz, also der möglichst weitgehenden Verringerung des Rohstoff- und Energieverbrauchs, fehlt bislang. Verhaltens- bzw. Suffizienzmaßnahmen wirken schnell, da sie den Bedarf/Einsatz von energieaufwendigen Technologien (BECCS, DAC) reduzieren sowie Flächen und den Bedarf an anderen wichtigen Ressourcen (Wasser, Rohstoffe) einsparen (vgl. z.B. Costa 2021). Ob Bundeskanzler oder Oppositionsführung (Weimarer Erklärung), beide setzen auf technologische Innovation bzw. Modernisierung. Sie gehen davon aus, dass die Klimaziele mit Verzicht oder Verboten nicht zu erreichen sind. Ob die Klimaziele ohne Suffizienzmaßnahmen zu erreichen sind, wird vom Klimaschutz im Bundestag e.V.  und anderen bezweifelt. Für parteiübergreifende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz durch Suffizienzanreize aus dem Bundestag heraus bleibt genug Raum.

Stellungnahme zum Eckpunktepapier Biomassestrategie

Eine nationale Biomassestrategie ist überfällig und äußerst wichtig, um Fragen beantworten zu können wie z.B., welche Rolle Biomasseheizungen künftig spielen können oder wieviel Biomasse (bzw. Flächen) zur Substitution fossiler Rohstoffe zur Verfügung stehen werden.

Ein Eckpunktepapier der federführenden Ministerien stellt hierzu die richtigen übergeordneten Fragen.

Derzeit erarbeiten wir zusammen mit dem Bundesverband KraftwärmeKopplung, dem Fachverband Pflanzenkohle, den Flexperten eine Stellungnahme. Aus unserer Sicht muss eine Biomassestrategie für Deutschland u.a. folgende Anforderungen erfüllen:

  • Festlegen, welchen Beitrag die gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Biomassestrategie zu den Klimaschutzzielen für den LULUCF-Sektor leisten können und sollen. Mit ca. -11 Mio. t CO2e (2020) werden die Minderungsziele für den LULUCF-Sektor bislang deutlich unterschritten.
  • Den Im- und Export von Biomassen und alle damit verbunden Flächen im In- und Ausland ermitteln (z.B. auch Flächen, Landnutzungsänderungen für die Futtermittelproduktion im Ausland).
  • Ein Verfahren für ein stetiges Biomassemonitoring festlegen: Wieviel Biomasse fällt wo an, wird wie verarbeitet, durchläuft welche Nutzungskaskade oder Kreisläufe und hat welche Folgen (Flächeninanspruchnahme, Kohlenstoffbindung, Negativemissionen, Emissionen, Ersatz von fossilen Stoffen, Nährstoffeinträge und -verluste, Nutzungskonkurrenzen, Energieerzeugung, Wiedervernässung organischer Böden / Moorschutz, ca. 1 Mio. ha, Biodiversität).
  • Den Umfang verschiedener Nutzungskaskaden und Stoffkreisläufe und die jeweils zur Verfügung stehenden Biomassen darstellen und jährlich bilanzieren: Beispiel Stroh als wesentliche noch nicht vollständig genutzte Quelle für Biomasse: Wieviel geht in die stoffliche Nutzung, wieviel davon z.B. in eine Pyrolyseanlage, wieviel von der Pflanzenkohle kommt zurück in den Boden, wieviel der Abwärme wird genutzt.
  • Konzept zur Vermeidung und Substitution fossiler Ausgangs- und abbaubarer Ersatzstoffe für die Produktion von z.B. Verpackungs-, Bau- und Kunststoffen entwickeln.
  • Reduktion der Tierhaltung und Konzept zur Förderung von Fleischersatzprodukten zur Einhaltung der Klimaschutzziele (Methan- und Lachgasemissionen, Futtermittelanbau etc.).
  • In die Definitionen von „nachhaltiger Waldwirtschaft“ und guter fachlicher Praxis der Landwirtschaft eine Kohlenstoffbilanz einführen, mit der der jeweilige Beitrag zu den Emissionsreduktionsziele berücksichtigt wird.
  • Ein Berechnungsverfahren für die Emissionen aus der energetischen Verwertung von Holz unter Berücksichtigung des Faktors Zeit (für das Nachwachsen der Biomasse) um entsprechende Emissionsfaktoren zu entwickeln.
  • Einen Reduktionspfad für den Anbau von Energiepflanzen enthalten und finanziellen Anreizen von Ersatzmaßnahmen.
  • Absicherung von Investition der Flexibilisierung von Biogas- und Biomethananlagen vorschlagen (Umstellung auf Biomethan, Ausbau Wärmenetze etc.).
  • Verpflichtende Zertifizierungsstandards einführen, die die Langfristigkeit der Negativemissionen (z.B. Pflanzenkohle aus Pyrolyseanlagen) gewährleisten.
  • Finanzielle Anreize für Negativemissionen z.B. in der Größenordnung des EU-ETS Preises vorschlagen und Bewertungskriterien für deren Höhe ausarbeiten  (z.B. 100% Nutzung der Abwärme in einem Wärmenetz).

Vollständige Stellungnahme hier zum download

100% Erneuerbare in den Regionen

Unser Beirat Matthias Seelmann Eggebert hat ein Modell (ERNIE100) entwickelt, um anhand der Endenergieverbräuche die Größenordnungen des Aubaus an Erneuerbaren Energien abzuschätzen, die auf eine Region zukommen, die das Ziel 100% Erneuerbare vor Ort umsetzen möchte.

In einer ersten Studie werden am Beispiel der Region Breisgau (Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Stadt Freiburg) die Ergebnisse erläutert.

In einer zweiten Studie wurden die Ergebnisse für das Land Baden-Württemberg erläutert.

100% EE Szenario für die Region Breisgau

100-Erneuerbare-im-Breisgau
Abb. 1: Das Energieflussbild bildet für die Region Breisgau (Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Stadt Freiburg) ein Szenario ab, welche Größenordnung an Leistungen zugebaut werden müssten, um eine 100% EE-Versorgung zu gewährleisten, wenn ausser einer weitgehenden Elektrifizierung keinerlei über den Status Quo hinaus gehenden Maßnahmen zur Effizienz oder Suffizienz in der Region getroffen werden (gemäß Abb. 10: Energieflussdiagramm für das 100% EE Versorgungsszenario 2).



Im Modell wird davon ausgegangen, dass keine grundsätzliche Änderungen der Lebensgewohnheiten (Suffizienz) eintreten werden. Allein die weitgehende Elektrifizierung der Mobilität und der Wärmeversorgung (Nutzung von Umweltwärme über Wärmepumpen) führen zu substantiellen Ersparnissen bei der Endenergie. Durch eine Energieerzeugung weitgehend vor Ort werden außerdem die Aufwendungen für „Primärenergie“ (heute fossile Energieträger) Primärenergieverluste bei der Stromerzeugung erheblich reduzieren lassen.

Im Ergebnis wird für den Regionalverbund Breisgau ein Primärenergiebedarf von rund 10 TWh abgeschätzt (vgl. Grafik), der als erneuerbarer Strom zur Verfügung zu stellen ist. Er kann im Rahmen des Flächenziels der Landesregierung auch innerhalb des Verbundgebiets bereitgestellt werden, obwohl die dann benötigte Strommenge mehr als das dreifache der gegenwärtigen Stromnachfrage (2,64 TWh) beträgt. Die Stadt Freiburg hätte allein ohne die benachbarten Landkreise, insbesondere bei der Windkraft, nicht genug Flächenpotentiale, um genügend Erneuerbare Energien für ein solches Szenario bereit zu stellen.

Weitere Ersparnisse an Endenergie durch Effizienzmaßnahmen (z.B. der Gebäudesanierung oder dem Umstieg vom Auto z.B. aufs Fahrrad) sind möglich und wünschenswert und verringern den Aufwand, den Flächen- und Rohstoffbedarf für den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie dem Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur.

In vielen Regionen wird noch viel zu wenig dafür getan, um das Ziel einer hundertprozentigen Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien zu erreichen.

In der Region Breisgau gibt es Bestrebungen einen Bürgerrat einzurichten, der ein modellhaftes Konzept erarbeiten soll, wie eine Versorgung eines aus den Landkreisen Breisgau Hochschwarzwald (BHS)und Emmendingen (EM) und der Stadt Freiburg bestehenden Regionalverbund eine klimaneutrale Versorgung mit 100% Erneuerbare Energien (EE) bewerkstelligt werden kann.

Das Modell lässt sich auf andere Regionen übertragen. Bei Interesse können Kommunen unter info@klimaschutz-im-bundestag.de anfragen, welche Daten benötigt werden, um eine entsprechende Berechnung zu erstellen.

Studie für die Region Breisgau (Regionalverbund Breisgau Hochschwarzwald, Emmendingen und Freiburg) zum Download

100% EE Szenario für Baden-Württemberg

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Abb. 2: Das Energieflussbild bildet für Baden-Württemberg ein Szenario ab, welche Größenordnung an Leistungen zugebaut werden müssten, um eine 100% EE-Versorgung zu gewährleisten, wenn ausser einer weitgehenden Elektrifizierung keinerlei über den Status Quo hinaus gehenden Maßnahmen zur Effizienz oder Suffizienz in Baden-Württenberg getroffen werden.

Studie für das Land Baden-Württemberg zum Download

Archiv Klimachancenblog

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Pressearchiv des CO2 Abgabe e.V.

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  • Vorschläge des BMU zur CO2-Bepreisung greifen zu kurz – Wettbewerb um das beste Modell zu begrüßen Zur heutigen Präsentation der Gutachten zum Thema CO2-Bepreisung durch das Bundesumweltministerium erklärt Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V.: Vorschläge zur CO2-Bepreisung des BMU greifen zu kurz – Wettbewerb um das beste Modell zu begrüßen „Die schrittweise Einführung eines CO2-Preises allein im Verkehr und beim Heizen schmälert die Lenkungswirkung, sorgt für weniger… Mehr erfahren
  • CO2 Abgabe: Wie ein wirksamer CO2-Preis ausgestaltet werden muss Sieberg: Mindestpreis im Emissionshandel und Energiesteuerreform verknüpfen Berlin. Anlässlich der Diskussion in Bundestag, Bundesregierung und Parteien klimaschädliche Treibhausgase mit einem Preis zu belegen spricht sich der Verein CO2 Abgabe e.V. für einen Mindestpreis im Europäischen Emissionshandel (ETS) sowie eine Energiesteuerreform in den Bereichen Wärme und Verkehr aus. „Mit einer Verknüpfung von ETS-Mindestpreis und Energiesteuerreform kann… Mehr erfahren
  • Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch, Stiftung Neue Energie und CO2 Abgabe e.V. Umfrage: Fast zwei Drittel für CO2-Steuerreform Auch Unions-Wähler und Geringverdiener mehrheitlich für an CO2-Ausstoß orientierter Steuerreform / Wenig Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland / Auftraggeber der Umfrage fordern CO2-Preis ab 2020 Berlin (2. Juni 2019). Fast zwei Drittel der Wahlberechtigten (62 Prozent) halten eine CO2-orientierte Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern auf Energie grundsätzlich für… Mehr erfahren
  • CDU: Missbräuchlicher Gebrauch von Fakten (Wissen) zur CO2-Bepreisung in Großbritannien Ein Faktencheck des CO2 Abgabe e.V. zur offenen Antwort der CDU auf den youtube Beitrag von Rezo In der offenen Antwort der CDU zum youtube von Rezo wird zur CO2-Bepreisung ausgeführt: "Und zur ehrlichen Analyse der Wirkungen von CO2-Steuern in anderen Ländern wäre noch zu ergänzen: Tatsächlich war Großbritannien bei der Emissionsreduktion gerade im letzten… Mehr erfahren
  • Auf die doppelte Lenkungswirkung kommt es an Lange: Soziale Akzeptanz und Wirksamkeit einer CO2-Bepreisung in Einklang bringen! Pressestatement von Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele 2030 und zum Petersberger Klimadialog: „Für das Erreichen der Klimaschutzziele 2030 kommt die Bundesregierung nicht um eine wirksame CO2-Bepreisung herum. Wirksam kann sie aber nur sein, wenn sie in… Mehr erfahren
  • CO2-Preis nicht auf die lange Bank schieben Lange: Ertüchtigung des Emissionshandels und Energiesteuerreform sind kein Widerspruch Berlin/Freiburg. In der aktuellen Diskussion um eine CO2-Bepreisung mahnt der CO2 Abgabe e.V. eine längst überfällige Neuausrichtung der bisherigen Steuern und Umlagen auf Energie am Klimaschutz nicht gegen den Europäischen Emissionshandel auszuspielen. Während Teile der Union und die FDP die Ausweitung des Emissionshandels fordern, befürworten SPD,… Mehr erfahren
  • Stellungnahme zur öffentlichen Beratung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema CO2-Bepreisung am 3. April 2019 Zusammenfassung Der Deutsche Bundestag sollte die Bundesregierung auffordern, alle Vorschläge einer Reform staatlich induzierter Preisbestandteile in Verbindung mit einer Bepreisung von Treibhausgasemissionen konzept- und ergebnisoffen bis zum Ende des Jahres zu prüfen und zu diskutieren. Ökonomische Szenarien [BDI 2018] zeigen am Beispiel Deutschlands, dass die gesamtwirtschaftlichen Kosten einer Energiewende umso höher ausfallen, je länger wir… Mehr erfahren
  • Stellungnahme zum Entschließungsantrag im Bundesrat „Klimaschutz in der Marktwirtschaft“ Stellungnahme zur Entschließung des Bundesrates „Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich“ (BR-Drucksache 47/19) Die CDU - FDP - Bündnis 90/Die Grünen geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 15. Februar 2019 einen Entschließungsantrag „Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der… Mehr erfahren