Empfehlungen der Wirtschaftsweisen für einheitlichen CO2-Preis zügig umsetzen

Zur Übergabe des Sondergutachtens „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ des Sachverständigenrates für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweise) an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

Lange: Empfehlungen der Wirtschaftsweisen für einheitlichen CO2-Preis zügig umsetzen

Die Empfehlung der Wirtschaftsweisen mit Hilfe eines übergreifenden, einheitlichen CO2-Preises über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu mehr Klimaschutz zu kommen, sollte nun schnellst möglich von der Bundesregierung umgesetzt werden. Nur so können die Klimaschutzziele 2030 noch erreicht werden. Um einen übergreifenden, einheitlichen CO2-Preis zu erhalten sollte Deutschland als Übergangslösung hin zu einem europaweiten Emissionshandelssystem einen CO2-Mindespreis im Stromsektor mit einer Energiesteuerreform in den Bereichen Verkehr und Heizen kombinieren (Kombi-Modell). Eine Ertüchtigung des Emissionshandels und eine Energiesteuerreform sind den Wirtschaftsweisen nach für ein konsequentes Handeln beim Klimaschutz notwendig. Die Glaubwürdigkeit steht und fällt mit der Ausgestaltung des CO2-Preises. Ohne eine schnelle Umsetzung und steigende Preise werden den Gutachtern nach die Klimaziele nicht erreicht.  

Ein Alleingang Deutschlands zur Einführung eines nationalen Emissionshandels bei Verkehr und Heizen ist mit erheblichem zeitlichem Aufwand verbunden. Er würde ohne eines engen Preiskorridors mit Mindest- und Höchstpreis dem Ziel eines übergreifenden, einheitlichen CO2-Preises bei Strom, Wärme und Verkehr widersprechen, da mit dem EU-Emissionshandel im Stromsektor bereits ein Zertifikatehandel besteht. Vom hohen bürokratischen Aufwand einmal abgesehen. Zudem verfügen zahlreiche Länder in Europa bereits über CO2-Steuern in den Bereichen Verkehr und Heizen. Länder wie Frankreich, Niederlande oder Schweden haben sich aus diesem Grund gegen einen nationalen Emissionshandel bei bei Verkehr und Heizen entschieden.

Die Wirtschaftsweisen weisen in ihrem Gutachten selbst darauf hin, dass die gegenwärtige Menge an Emissionsberechtigungen („Cap“) bei weitem zu hoch ist zum Erreichen der Klimaschutzziele von Paris. So stagniert der Beitrag der Industrie, die im Emissionshandel sind. Den Hauptbeitrag leistet die Stromerzeugung, der im Wesentlichen aber auf nationalen Klimaschutzmaßnahmen wie dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz beruht. Ein CO2-Mindestpreis im Emissionshandel, wie in Großbritannien 2013/14 eingeführt hat („Carbon Price Floor“), ist also unabdingbar. In Kombination mit einer Energiesteuerreform bei Verkehr und Wärme lassen sich so einheitliche und sektorübergreifende Preise am besten erreichen.“

Einen Vergleich grundlegender Varianten zur CO2-Bepreisung lesen Sie hier hier

Bisherige Stellungnahmen und Studien:

Für Rückfragen: CO2 Abgabe e.V., Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Hintergrund: Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von bislang rund 1.000 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u.a. Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Thomas Jorberg (Vorstandssprecher der GLS Bank und Rudolf Kastner (Vorstand im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Weitere Informationen hier.

 

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