Erklärung zur Sitzung des Klimakabinetts der Bundesregierung am 18.07.19

Zur heutigen Sitzung des Klimakabinetts der Bundesregierung unter Leitung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

Lange: Ohne CO2-Mindestpreis im Emissionshandel ist CO2-Bepreisung kurzfristig kaum wirksam

„Die Diskussion um eine Bepreisung von CO2 auf eine Ausweitung des Emissionshandels oder eine CO2-Steuer zu reduzieren, läuft in die Irre. Was es braucht ist ein übergreifender, einheitlicher CO2-Preis in den Sektoren Strom, Heizen und Verkehr, wie ihn die Gutachter der Bundesregierung gefordert haben. Der schnellste und wirksamste Weg ist jetzt die Einführung eines nationalen CO2-Mindestpreises im Emissionshandel. Als Vorbild dient Großbritannien, das einen Mindestpreis bereits 2013 eingeführt hat. Er ist unabdingbar, weil hier die größten Verursacher von Treibhausgasen, die Energieerzeugung und die Industrie, adressiert werden. Ohne CO2-Mindestpreis im Emissionshandel mindestens bei der Stromerzeugung bleibt eine CO2-Bepreisung für den Klimaschutz kaum wirksam. Kombiniert werden sollte der Mindestpreis mit einer CO2-Preis orientierten Reform der Steuern und Umlagen bei Heizen und Verkehr (Kombi-Modell). Heutige Fehlanreize werden so korrigiert.

Ein nationaler Emissionshandel bei Verkehr und Heizen ist zum Scheitern verurteilt. Eine Verpflichtung von Heizölhändlern und Tankstellenbetreibern – ein sogenannter „up-stream- Handel – würde erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen, allen anderen Mitgliedsstaaten in Europa entgegenstehen, die eine CO2-Steuer bereits bevorzugen und keinen eindeutigen Mehrwert zur Emissionsminderung liefern. Grundvoraussetzung für eine Einführung eines nationalen Emissionshandels im Verkehr wäre die Menge an Emissionsberechtigungen auf Basis der Klimaziele von Paris zu begrenzen. Dadurch würden die Zertifikatpreise so massiv steigen, dass sie politisch nicht durchhaltbar wären. Beispielsweise würden die Benzin- und Dieselpreise würden durch die Decke gehen. Auch mit einem Mindest- und Höchstpreis im nationalen Emissionshandel wäre die Menge im Sinne der Klimaziele nicht begrenzbar.

Ein Kombi-Modell aus einheitlichem CO2-Mindestpreis im Emissionshandel für den Strombereich und transparente Energiesteuern für Verkehr und Heizen ist die bei weitem pragmatischere, schnellere und wirksamere Lösung, die zügig umgesetzt werden kann. Ab 2030 kann dann ein von Grund auf reformierter europäischer Emissionshandel an die Stelle des Kombi-Modells treten.“

Einen Vergleich grundlegender Varianten zur CO2-Bepreisung lesen Sie hier.

Bisherige Stellungnahmen und Studien:

Für Rückfragen: CO2 Abgabe e.V., Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Hintergrund: Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von bislang rund 1.000 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u.a. Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Thomas Jorberg (Vorstandssprecher der GLS Bank und Rudolf Kastner (Vorstand im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Weitere Informationen hier.

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