Berichtspflicht für die Klimawirkung von Flügen – kann treibhausgasneutrales Fliegen klappen?

Einer der Beschlüsse im Rahmen der Reform des europäischen Emissionshandels ist, ab 2025 Fluggesellschaften dazu zu verpflichten, die Emissionen und andere Effekte, die sich auf das Klima auswirken, pro Flug zu erfassen und diese zu berichten.

Beim Verbrennen von Kerosin (Flugbenzin) entsteht Kohlendioxid (CO2), das als Treibhausgas direkt zur Erwärmung der Erdatmosphäre beiträgt. Die CO2-Emissionen des gesamten Luftverkehrs betragen derzeit etwa 2,5 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen.

Hinzu kommen sogenannte Nicht-CO2-Effekte, wie beispielsweise die Ozonproduktion oder die Bildung von Kondensstreifen. Sie können von Flug zu Flug stark variieren, je nach Verhältnissen in der Atmosphäre. Kondensstreifen am Tag zum Beispiel reflektieren tagsüber einen Teil der Sonnenstrahlung zurück ins Weltall. Nachts entfällt dagegen dieser „abkühlende“ Einfluss. Wärmestrahlung von der Erde wird jedoch auch nachts von Kondensstreifen zurückgehalten (UBA & DLR 2022).

Unter Berücksichtigung dieser Nicht-CO2-Effekte verursacht der Luftverkehr alleine zwischen 5-8 Prozent der globalen Klimawirkungen. Eine schlechte Nachricht für den Traum vom „klimaneutralen“ Fliegen: Ein großer Teil dieser „Nicht-CO2-Effekte“ tritt auch dann auf, wenn herkömmliches Kerosin durch CO2-neutrale synthetische Treibstoffe ersetzt werden. Bislang wurden diese Effekte in bestehenden und derzeit geplanten Politikinstrumenten noch nicht berücksichtigt.

Die EU steht nun kurz davor, mit der aktuellen Reform des europäischen Emissionshandels (EU ETS) Fluggesellschaften ab 2025 dazu zu verpflichten, sowohl die CO2-Emissionen als auch Nicht-CO2-Effekte pro Flug zu erfassen und diese zu berichten.

Eine Bepreisung dieser Nicht-CO2-Effekte des Flugverkehrs erfolgt damit jedoch noch nicht.

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