Vorschläge des BMU zur CO2-Bepreisung greifen zu kurz – Wettbewerb um das beste Modell zu begrüßen

Zur heutigen Präsentation der Gutachten zum Thema CO2-Bepreisung durch das Bundesumweltministerium erklärt Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V.:

Vorschläge zur CO2-Bepreisung des BMU greifen zu kurzWettbewerb um das beste Modell zu begrüßen

„Die schrittweise Einführung eines CO2-Preises allein im Verkehr und beim Heizen schmälert die Lenkungswirkung, sorgt für weniger Einnahmen, damit für weniger Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und führt zu Verzerrungen im Energiemarkt. Nur die Sektoren Wärme und Verkehr in den Blick zu nehmen greift daher zu kurz. Die Mittel für eine „Klima-Prämie“ zu verwenden, schafft zusätzlichen bürokratischen Aufwand, schmälert die Lenkungswirkung und ist rechtlich nicht unumstritten.

Ein sektorübergreifender Preis, der zusätzlich auch einen Mindestpreis im Emissionshandel vorsieht („Kombi-Modell“), ist gerechter, weil es die Lasten auf alle verteilt, die Treibhausgase verursachen. Zudem werden so höhere Einnahmen erzielt. Statt 13 Milliarden Euro mit dem Schulze-Vorschlag zu erzielen, entstehen mit einer Kombination aus CO2-Mindespreis im Emissionshandel und Preise für Verkehr und Heizen über 30 Milliarden Euro. Je höher das finanzielle Aufkommen aus einer CO2-Bepreisung ist, umso größer ist die potentielle Lenkungswirkung des Instruments. Durch Einbezug von privaten Haushalten bis hin zur Industrie würde sich der Anreiz in klimafreundliche Technologien zu investieren anders als bei anderen Varianten über alle Sektoren erstrecken.

Die Verwendung der Einnahmen entscheidet über die Wirkung. Verglichen mit einer Senkung des Strompreises durch die Gegenfinanzierung von EEG-, KWKG-Umlage und Stromsteuer führen selbst „Klima-Prämie“ und eine Stromsteuersenkung zusammen zu geringeren Anreizen und einer späteren Lenkungswirkung. Zwar werden einkommensschwache Haushalte in beiden Modellen durchschnittlich ent­­lastet, einkommensstarke Haushalte durchschnittlich belastet. Die Sozialverträglichkeit ist also bezogen auf das jeweilige Modell garantiert. Das Kombi-Modell setzt jedoch wesentlich früher Anreize für CO2-mindernde Maßnahmen als der Schulze-Vorschlag, die diese erst ab 2030 bietet. Damit, dass eine Rückerstattung mittels „Klima-Prämie“ die Ausgaben für einen CO2-Preis übertrifft, droht die Gefahr, dass keine klimaschutzwirksamen Investitionen erfolgen. Im Gegenteil: Mit der pauschalen Rückerstattung nimmt die Gefahr sogar zu, dass klimaschädliche Konsumausgaben steigen.

Wir begrüßen daher, dass sich Frau Schulze noch nicht festlegt hat und einen Ideenwettbewerb um die verursachergerechteste, sozialverträglichste und technologieoffenste Umsetzung einer CO2-Bepreisung ausspricht, die Bürokratie abbaut sowie Planungssicherheit und Innovationen fördert. Wir sind überzeugt, dass ein CO2-Mindestpreis im Emissionshandel und eine Energiesteuerreform für Verkehr und Heizen, die Anforderungen besser erfüllt, was unsere Studien belegen.“

Die Analyse basiert u.a. auf einer noch unveröffentlichten Studie verschiedener Varianten einer CO2-Bepreisung, die der CO2 Abgabe e.V. durchgeführt hat.

Bisherige Stellungnahmen und Studien:

Für Rückfragen: CO2 Abgabe e.V., Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Hintergrund: Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von bislang rund 1.000 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u.a. Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Thomas Jorberg (Vorstandssprecher der GLS Bank und Rudolf Kastner (Vorstand im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Weitere Informationen hier.

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