Klimaschutzsofortprogramm überfällig!

Seit Oktober liegen Eckpunkte der Bundesregierung für ein Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung vor. Dieses wird nach dem Klimaschutzgesetz notwendig, sobald der Klimarat zum Ergebnis kommt, dass die nach Sektoren aufgeteilten Ziele in einem oder mehreren Sektoren nicht eingehalten werden.

Nach Berechnungen können die im Sofortprogramm hinterlegten Maßnahmen in den Sektoren Energie, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und Landnutzung das Klimaziel für 2030 zumindest auf dem Papier einhalten.

Im Bereich Verkehr ist klar, dass alle bisher vorgelegten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen werden, um die Ziellücke bis 2030 zu schließen. Bis zu 165 Millionen Tonnen Kohlendioxid (Mio. t CO2) schwer ist die Lücke bei den Maßnahmen zur Mobilität der Zukunft, für die das Verkehrsministerium zuständig ist. Allein mit Deutschlandticket und Elektroautos sind die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich nicht zu erreichen. Ende Januar hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung wegen Verfehlung der Klimaziele in den Bereichen Verkehr und Gebäude bis 2030 verklagt (BUND).  In 2022 hatte bereits die Deutsche Umwelthilfe Klagen gegen das Sofortprogramm im Gebäudesektor und zur Klage gegen das Sofortprogramm im Verkehrssektor eingereicht. In seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage verlangt der BUND den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Klimaschutzgesetz vorsieht. Dass die Klagen Erfolg haben könnten, darauf weisen zwei Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 8 – 3000 – 088/22 und WD 8 – 3000 – 082/22) hin.

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