CO2-Bepreisung startet: Klimaschutzwirkung und  Sozialverträglichkeit mangelhaft

MEDIENINFO 20/2020

Zum Inkrafttreten des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr am 1. Januar 2021 erklärt die Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland, dessen Mitglied der CO2 Abgabe e.V. ist: CO2-Bepreisung startet: Klimaschutzwirkung und Sozialverträglichkeit mangelhaft

Am 1. Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel in den Sektoren Wärme und Verkehr. Damit wird auf fossile Brenn- und Kraftstoffe erstmals ein CO2-Preis erhoben. „Eine nationale CO2-Bepreisung kann einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Jedoch hat die Bundesregierung die Chance verpasst, ein klimapolitisch wirksames und sozial gerechtes Modell auf den Weg zu bringen. Sie muss nun dringend nachbessern”, fordert Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland.

„So, wie die Bundesregierung den nationalen Emissionshandel jetzt einführt, leistet er nicht den notwendigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele”, kritisiert Averbeck. Der CO2-Preis startet lediglich mit wenigen Cent mehr an Kosten für klimaschädliches Benzin und Heizöl. Allen Expertinnen und Experten ist klar, dass der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bisher vorgesehene Preispfad zu niedrig angelegt ist, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Bundesregierung schwächt die Wirksamkeit des Instruments durch weitreichende Ausnahmen für ganze Industriezweige zusätzlich ab. „Das gefährdet die Glaubwürdigkeit und die Unterstützung für den CO2-Preis”, betont Averbeck.

Die Klima-Allianz Deutschland kritisiert, dass die Bundesregierung den Klimaschutz auf die lange Bank schiebt, da sie auf einen sprunghaft ansteigenden Preis nach 2026 setzt. „Klimaschutz muss sich schon jetzt auszahlen. Dazu ist es notwendig, dass ein investitionsrelevanter CO2-Preis bereits in den kommenden fünf Jahren planbar ansteigt”, fügt Averbeck hinzu. Das zivilgesellschaftliche Bündnis sieht die Bundesregierung in der Pflicht, Anreize für klimafreundliche Investitionen und Verhaltensweisen zu setzen. Um eine ausreichende ökologische Lenkungswirkung zu entfalten und Planungssicherheit für alle Akteure zu bieten, fordert die Klima-Allianz Deutschland, die Internalisierung der externen Kosten bis 2030 an den vom Umweltbundesamt sehr konservativ berechneten Schadenskosten in Höhe von rund 200 Euro pro Tonne CO2 auszurichten[1]. Dafür soll ein ansteigender Mindestpreis im nationalen Emissionshandel eingeführt werden. Ordnungsrechtliche und Marktinstrumente müssen hierfür kombiniert werden. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen vieler Expertinnen und Experten.

„Die CO2-Bepreisung kann nur dann ein wirksames und akzeptiertes Klimaschutzinstrument sein, wenn sie soziale Gerechtigkeit, ökonomische Effizienz und effektiven Klimaschutz miteinander in Einklang bringt. Dieser Anspruch ist bei der Regelung der Bundesregierung nicht erkennbar”, stellt Averbeck fest und erläutert: „Die vorgesehene Verwendung der Erlöse aus der CO2-Bepreisung für die Reduktion der EEG-Umlage ist sozialpolitisch unzureichend. Die geplante Anhebung der Pendlerpauschale führt zu ökologischen Fehlanreizen und schwächt damit die Lenkungswirkung weiter ab. Um die Sozialverträglichkeit der CO2-Bepreisung zu gewährleisten, muss bei den Ausgleichsmechanismen dringend nachgesteuert werden. Dies könnte zum Beispiel über eine sogenannte Klimaprämie geschehen, also eine Rückverteilung der Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger, wie sie bereits in anderen europäischen Ländern praktiziert wird[2].”

Die aktuelle Regelung verschärft den Druck auf Mieterinnen und Mieter, da die Vermietenden die Kosten des CO2-Preises nach geltendem Mietrecht an die Mietenden weitergeben können. „Die Bundesregierung hat bisher versäumt, in diesen wichtigen Fragen eine Lösung herbeizuführen. Neben der Förderung für Wärmedämmung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen braucht es eine faire und verursachergerechte Kostenaufteilung, die auch soziale Härtefälle stärker berücksichtigt”, betont Averbeck.

[1]Aus Sicht des CO2 Abgabe e.V. ist ein einheitlicher Preis über alle Sektoren, der moderat ansteigt wichtiger als eine schnelle Erreichung der tatsächlichen Klimaschadenskosten in Höhe von 180 Euro je Tonne CO2 (vgl. CO2 Abgabe e.V. 2019a).

[2] Der CO2 Abgabe e.V. bevorzugt die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen aus dem Energiebereich wie die EEG-& KWGK-Umlage auf null sowie die Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß, da eine Klimadividende die Chance eines Bürokratieabbaus bei bestehenden Steuern, Umlagen und Ausnahmen vergibt und im  Gegenteil selbst mit erhöhtem bürokratischen Aufwand verbunden ist, nicht zwingend für die Energiewende und den Klimaschutz eingesetzt wird und zu Rebboundeffekten führen kann (vgl. CO2 Abgabe 2019b, Kap. 3.1 ff.)

 

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Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Ausnahmen vom CO2-Preis verhindern

MEDIENINFO 19/2020

Zur geplanten Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (CO2-Preisgesetz für Heizen und Verkehr) erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), weitreichende Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz für Unternehmen durchzusetzen, muss verhindert werden. Gutachten zeigen, dass das Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) keine Carbon Lakage-Risiken birgt. Es darf weder pauschale Ausnahmen ganzer Branchen des verarbeitenden Gewerbes oder des Verkehrssektors noch Beihilfen ohne umfangreiche Gegenleistungen zum Klimaschutz geben. Ein CO2-Preis, der am Ende für Mieter, aber für große Teile der Unternehmen nicht durch CO2-mindernde Maßnahmen wirksam wird, ist nicht nur sozial ungerecht, er läuft auch dem Zweck des BEHG zuwider. Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und damit besonderen Härten unterliegen, sollten nicht ausgenommen, sondern wie vom Bundesumweltministerium geplant, bei der Umsetzung von Klimaschutz finanziell unterstützt werden. So muss am Entwurf der Carbon-Leakage-Verordnung festgehalten werden, dass mindestens 80 Prozent der Ausgleichszahlungen in Klimaschutz fließen müssen.

Gutachten der Bundesregierung zeigen, dass die Liste der beihilfeberechtigten Unternehmen entgegen dem BMU-Entwurf weiter eingeschränkt werden sollte. Die Großzügigkeit Kompensationszahlungen an Unternehmen zu leisten, selbst wenn diese an Bedingungen geknüpft werden, ist unberechtigt. So zeigt das DIW-Gutachten, dass lediglich die Gipsindustrie gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz im internationalen Wettbewerb steht und beihilfeberechtigt ist.“

Hintergrund: Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sollen Unternehmen künftig im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einen finanziellen Ausgleich beantragen dürfen, sofern ihnen durch den CO2-Preis Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Letzte Woche Mittwoch würde ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums an die anderen Bundesministerien versandt mit dem Wunsch, am Donnerstagmittag die Länder- und Verbändeanhörung zu starten mit dem Ziel, am 16.12. einen Entwurf im Bundeskabinett zu verabschieden. Der Deutsche Bundestag hatte in einem Entschließungsantrag gefordert, die Carbon Leakage-Verordnung noch in diesem Jahr und damit vor Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 1.1.2021 zu verabschieden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat jedoch gegen den Start der Anhörung ein Veto eingelegt. Heute soll es dazu auf Staatssekretärsrunde Gespräche geben. Ob eine Einigung zustande kommt und es die Verordnung damit am Mittwoch ins Bundeskabinett schaft, ist fraglich. Allerdings hätte eine spätere Verabschiedung durch das Bundeskabinett keine Konsequenzen für das Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.

Das BMU plant mit dem Entwurf der CL-VO als Gegenleistung begünstigten Unternehmen zu verpflichten, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und Maßnahmen umzusetzen, die die Energieeffizienz verbessern und CO2-Emissionen verringern. Die nach § 11 Abs. 3 des BEHG vorgesehene CL-VO richtet sich dabei nicht an die berichtspflichtigen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, sondern an Unternehmen, die diese Brennstoffe im Produktionsprozess einsetzen, die zusätzlichen CO2-Kosten jedoch aufgrund der Wettbewerbssituation mit ausländischen Anbietern nicht über die Produktpreise an Endverbrauchende weitergeben können. Die Anzahl der beihilfeberechtigten Unternehmen sowie das Gesamtbeihilfevolumen entscheidet dabei über die Lenkungswirkung des Brennstoffemissionshandels für den Klimaschutz.

Bereits die beihilfeberechtigte Liste im BMU-Entwurf ist durch die Verknüpfung mit dem EU-Emissionshandel sehr lang. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesfinanzministeriums war zu dem Ergebnis gekommen, dass anfänglich eines CO2-Preises in Höhe von 25 Euro je Tonne nur die Gipsindustrie beihilfeberechtigt sein dürfte. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt das Umweltbundesamt.

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EU-Klimazielverschärfung und 5 Jahre Pariser Klimaschutzabkommen

MEDIENINFO 18/2020

Anlässlich der Einigung auf dem EU-Gipfel auf ein höheres Klimaziel für das Jahr 2030 und des 5-jährigen Jubiläums des Pariser Klimaschutzabkommens erklären Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand und Rebecca Freitag, ehemalige UN-Jugenddelegierte für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung und Mitarbeitern des CO2 Abgabe e.V.:

Lange: „Die Einigung der EU-Staats- und Regierungschefs die Treibhausgase gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 55 Prozent bis 2030 senken zu wollen, ist ein positives Signal im Kampf gegen die Klimakrise. Gleichwohl reicht dieses Ziel nicht aus, um auf einen CO2-Reduktionspfad zu kommen, der mit dem vor fünf Jahren verabschiedeten Pariser Klimaschutzabkommen in Einklang steht. Im Trialog mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament, das eine Reduktion um 60 Prozent gefordert hat, sollte das Ziel noch einmal angeschärft werden. Es ist jetzt an der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, aus mindestens 55 Prozent CO2-Reduktion mindestens 60 Prozent und mehr zu machen.“

Freitag: „So wichtig höhere Klimaziele sind: Klar ist auch, ohne wirksamere Klimaschutzmaßnahmen sind alle Ziel nichts. Deswegen kämpfen wir für mehr Klimagerechtigkeit und dafür, die Erdüberhitzung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, weil unser Planet keine Müllkippe ist, auf der wir unseren „CO2-Müll” einfach billig und unbegrenzt abladen dürfen. Hier müssen die Verschmutzer*innen zur Kasse gebeten werden. Der Preis muss so wirksam sein, dass wir – sei es als Unternehmen oder als Verbraucher*innen – genug Grund haben, beim Produzieren oder Einkaufen auf klimafreundliche Alternativen zurückzugreifen.“

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CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Mit Ihrer Unterstützung machen wir die Bundestagswahl zur Klimawahl! Spenden Sie jetzt!

Im Herbst 2021 findet die Bundestagswahl statt. In der nächsten Legislaturperiode entscheidet sich, ob die Weichen für wirksamen Klimaschutz und damit zur Begrenzung der Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius im weltweiten Durchschnitt noch gestellt werden können. Wir wollen zusammen mit Ihnen und unseren Partnern wie u.a. Unternehmensgrün und der Klima-Allianz Deutschland dafür sorgen, dass die Bundestagswahl zur Klimawahl wird. Es braucht eine politische Mehrheit für wirksameren Klimaschutz im nächsten Deutschen Bundestag. Daneben bleibt unser Kernanliegen für einen wirksameren Preis auf Treibhausgase fester Bestandteil unserer Zielsetzung. 

Für das Jahr 2021 besteht im Budget des Vereins allerdings eine finanzielle Lücke. Damit unser Team bis zum Abschluss eines neuen Koalitionsvertrags in der derzeitigen Besetzung mit vier hauptamtlichen Personen weiterarbeiten kann, brauchen wir nun Ihre Hilfe!

Daher starten wir eine Spendenaktion.

Jede Spende, und mag sie auch noch so gering erscheinen, kann viel bewirken und uns helfen, die wichtige Arbeit des CO2 Abgabe e.V. in dieser kritischen Zeit erfolgreich weiterzuführen. 

Ihre Spende können Sie bequem und sicher über den Spendenbutton  oder per Überweisung auf unser Konto bei der GLS-Bank  IBAN DE56 4306 0967 7928 4762 00 leisten. 

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und danken Ihnen sehr, dass Sie sich für den CO2 Abgabe e.V. engagieren! 

 

NATURSTROM AG

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???? Mitglied seit: September 2017

???? Mitarbeiterzahl: >400 

???? Ort: 13 Standorte in Deutschland 

???? Vision: Wir treiben seit unserer Gründung 1998 eine saubere, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien voran – gemeinsam mit den Bürgern vor Ort. Denn wir wollen, dass die Welt auch für künftige Generationen lebenswert bleibt. Und dafür ist saubere Energie eine unverzichtbare Grundlage.

???? „Wir sind Mitglied im CO2 Abgabe e.V., weil… „eine sektorübergreifende CO2-Abgabe eine unverzichtbare Maßnahme für zukunftsgerichteten Klimaschutz ist. Dafür muss der Preis für die Nutzung von Energie an den damit verbundenen CO2-Ausstoß gekoppelt werden. Nur so kann eine gleichermaßen effektive wie effiziente Energiewende gelingen: wenn alle Kosten auf dem Tisch liegen. Wenn wir über Chancengleichheit im Markt reden, dann müssen durchgängig alle Energieträger die Kosten tragen, die sie verursachen. Der CO2 Abgabe e.V. bündelt sowohl Fachkompetenz als auch viele Mitstreiter*innen unter sich, um ein starkes politisches Signal zu setzen – daher freuen wir uns, schon seit 2017 Mitglied zu sein.“ – Dr. Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG

 

????Website: https://www.naturstrom.de/
????Facebook: https://www.facebook.com/naturstrom
????Twitter: https://twitter.com/NATURSTROM_AG

 

 

 

Hintergrund: 

Ziel der NATURSTROM AG: eine zukunftsfähige und bürgernahe Energieversorgung. NATURSTROM steht für eine klima- und umweltfreundliche sowie bürgernahe Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien, die umweltverträglich, sicher und langfristig bezahlbar ist. Sie wollen immer mehr Energie mit erneuerbaren Energieträgern aus der Region produzieren und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort damit beliefern.

 

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MEDIENINFO zur Übergabe des Jahresgutachtens der Wirtschaftsweisen an Bundeskanzlerin Merkel

MEDIENINFO 15/2020

Zur Übergabe des Jahresgutachtens „Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken“ des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Wir begrüßen, dass die Wirtschaftsweisen Klimaschutz als industriepolitische Chance bewerten und die Bundesregierung auffordern, die Corona-Krise zum Aufbau neuer, klimafreundlicherer Wertschöpfungsketten zu nutzen. Die Vorschläge lesen sich wie ein Regierungsprogramm, dass noch in dieser Legislaturperiode angepackt werden muss, um die Corona-Krise zu bewältigen.

Wir verlangen von der Unions-geführten Bundesregierung und deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Forderungen des Sachverständigenrats in zentralen Punkten umgehend anzugehen. Dazu gehört die Umsetzung

  • eines einheitlichen, verursachergerechten und sektorübergreifenden CO2-Preises,
  • eines CO2-Mindestpreises zur Absicherung von Investitionen,
  • eines konsequenten Abbaus wettbewerbsverzerrender Abgaben und Umlagen auf Energiepreise zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte und Unternehmen,
  • einer Erhöhung der CO2-Preise bei Heizen und Verkehr auf 90 Euro je Tonne CO2,
  • eines Abbaus klimaschädlicher Subventionen,
  • einer Kenntlichmachung klimarelevanter Aspekte von Produktion und Produkten,
  • einer wirksamen Ausgestaltung begleitender Maßnahmen und
  • eines CO2-Grenzausgleichs.

Mit dem Gutachten sind zentrale klimapolitische Maßnahmen im wirtschaftswissenschaftlichen Mainstream angekommen. Jetzt ist die Politik gefordert, sie zügig umzusetzen. Zum Wohle von Wirtschaft und Gesellschaft.“

Weiterführende Informationen:

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Ulf Sieberg

Leiter Büro Berlin

CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200

Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Sackgasse Brennstoffemissionshandel: Wie das Gesetz die Energiewende ausbremst

Um die Fehlerkultur ist es in Deutschland schlecht bestellt. Denn „die“ Regierenden neigen dazu, einmal eingeschlagene Wege nicht mehr zu verlassen. Komme, was da wolle. Statt zur Seite zu treten, aus Fehlern zu lernen und überlegt einen neuen Pfad einzuschlagen, muss erst der Abgrund erreicht sein. Soziologen sagen, menschliches Verhalten sei allgemein stark habitualisiert, wie das Beispiel COVID 19 zeige. Das Festhalten an alten Gewohnheiten gilt gerade auch dafür, sich an bestehende Gesetze zu klammern und diese mit immer noch einer Reform zu „verschlimmbessern“.

Paragraphen-Dschungel Energiewende

So trat am 1. November 1977 die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Nach den Ölpreisschocks sollte damit der Verbrauch an fossilen Energieträgern beim Heizen reduziert werden. Aus den anfänglich sechs Seiten sind die Energieeinsparverordnung bzw. das Gebäudeenergiegesetz mit über 100 Seiten und ein Vielfaches an Normen geworden. Kaum einer blickt da noch durch. Unsere Gebäude, ob Neu- oder Altbauten, sind dennoch weit von Klimaneutralität entfernt.

Das gleiche gilt für das derzeit heiß diskutierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gestartet mit keinen 30 Seiten, umfasste das EEG 2017 bereits über 130 Seiten. Weitere drohen hinzuzukommen. Zwar hat das EEG unbestritten maßgeblich zum Klimaschutz in Deutschland beigetragen. Doch angesichts der heutigen Komplexität ist auch hier festzuhalten: Es ging doch schon einmal einfacher!?!

CO2-Preis-Gesetz schafft Bürokratie und hemmt Investitionen

Nun wird mit dem CO2-Preis für Heizen und Verkehr, dem sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG, der gleiche Fehler wiederholt. Der gewählte Einführungsweg eines Festpreis-Emissionshandels ist so kompliziert, dass eine Armada an Paragraphen im Anmarsch ist. Startet das BEHG am 1.1.2021 selbst noch mit bescheidenen zwölf Seiten, sind für die Umsetzung 13 (!) Rechtsverordnungen von Nöten. Bereits die ersten beiden Verordnungen umfassen zusammen mehr als 40 Seiten. Der Grund für den Irrsinn ist mehr als banal: CDU/CSU sperrten sich partout gegen eine CO2-basierte Energiesteuerreform. Warum? Weil darin das „böse“ Wort Steuer auftaucht. Dabei gilt selbst in den eigenen Reihen der Union eine Reform staatlich induzierter Preisbestandteile im Energiebereich als überfällig. Oder anders formuliert: Weil Deutschland mit die höchsten Strompreise in Europa hat, müssen mit einer Energiesteuerreform Steuern, Umlagen und Entgelte sowieso reformiert werden.

Statt Bürokratieabbau wird Bürokratie aufgebaut

So nimmt die Union billigend in Kauf, den Unternehmen ein bürokratisches Monster aufzuhalsen. Und als sei das alles noch nicht genug, passiert, was immer mit Klimaschutzgesetzen passiert: Ihre durch die geringen CO2-Preise von anfänglich 25 Euro geschmälerte Lenkungswirkung wird heillos durch Ausnahmen verwässert. Denn mit der Verordnung zum Schutz vor Abwanderung (Carbon Leakage-Verordnung) werden große Teile der Verursacher von Treibhausgasen von der Regel ausgenommen. Natürlich mit immensem bürokratischem Aufwand. Das vergiftete Sahnehäubchen des Ganzen ist “last but not least“, dass das BEHG droht, verfassungswidrig zu sein und damit teuer rückabgewickelt zu werden. Natürlich mit noch mehr Bürokratie. Dabei ginge es auch anders, wie unsere Vorschläge und zahlreiche Beispiele von Unternehmen zeigen.

Weitere Informationen hier.

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Wie die EU die Klimakrise bekämpfen will

Das EU-Emissionsreduktionsziel soll erhöht werden, dafür ändert sich die Berechnung.

In ihrer ersten Rede zur Lage der Europäischen Union vom 16. September schlug EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ein erhöhtes EU-Emissionsminderungsziel von -55% (statt ursprünglich 40%) bis 2030 im Vergleich zu 1990 vor. Dies sei nötig, um die das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 schrittweise zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen würden eine Reduktion von -41% der Emissionen bis 2030 erzielen. Laut Paris-Abkommen müssten jetzt jedoch bereits mindestens -71% der EU Emissionen eingespart werden.

In einem Papier zur Folgenabschätzung hat die Kommission zudem die Handlungsoptionen in den einzelnen Sektoren geprüft. Vor allem der Energiesektor, der für drei Viertel der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich ist, soll durch den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz ernste Fortschritte machen.

Außerdem wird vorgeschlagen, nach Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes  den Emissionshandel auf Heizen und Verkehr , mit einer stärkeren Deckelung der Emissionsberechtigungen auszuweiten. Allerdings ist dies schwieriger, als gesagt. Auch laufen Teile der Industrie und der Mitgliedsstaaten Sturm gegen die Pläne. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist daher gefordert, einen CO2-Mindestpreis und einheitliche, sektorübergreifende CO2-Preise entscheidungsreif voranzubringen (wie es unsere MdB-Mitglieder und Unternehmen gefordert haben). Des Weiteren wurde die Einführung eines Grenzausgleiches genannt, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Mit zu vielen Ausnahmeregelungen droht das Instrument eines Grenzausgleiches seine Lenkungswirkung zu verlieren, wie die Diskussion in Deutschland und die Pläne der Bundesregierung für weitreichende Ausnahmen zeigt. Wie aus unserer Sicht ein Grenzausgleich gelingen kann, lesen Sie hier.

Auch die Berechnungsmethode des neuen Klimaziels soll sich ändern. Anders als bisher, soll das Ziel nun mit Netto-Emissionen berechnet werden. Das bedeutet, dass auch „negative Emissionen“, also Maßnahmen, durch die Emissionen aus der Atmosphäre entzogen werden (sogenannte Senken), angerechnet werden dürfen. Umweltverbände betrachten daher das neue Ziel als „Mogelpackung“.

Konkrete Handlungsempfehlungen sollen in einer detaillierteren Folgenabschätzung im Juni 2021 folgen.

Derzeit laufen Konsultationen der EU-Kommission zum Erreichen der Klimaziele der EU, zum Grenzausgleich und zur Energiebesteuerungsrichtlinie. Sie können sich auch als Privatperson daran beteiligen. Um Ihnen die Teilnahme zu erleichtern, werden wir Ihnen in einem gesonderten Mailing eine Musterantwort auf unserer Homepage sowie per Email bald möglichst bereitstellen.

 

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Bild: CC-BY-4.0: © European Union 2019 – Quelle: EP

Medieninfo: „Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz “

MEDIENINFO 10/2020

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für Ausnahmen vom CO2-Preisgesetz

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach § 11 Absatz 3 BEHG zur Sicherung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

Der heutige Beschluss der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD zur Kompensation von Unternehmen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz geht zulasten eines verursachergerechten Klimaschutzes und der Lenkungswirkung. Der Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) muss weg von bürokratischen Ausnahmen und Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich und gezielten Unterstützungsleistungen an betroffene Unternehmen zur Reduktion von Treibhausgasen. Statt Bürokratie aufzubauen könnte der Koordinierungsaufwand für die Energiewende massiv sinken.

Hintergrund: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) werden derzeit novelliert. Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren. Mit dem Festhalten und Ausweiten des bestehenden Systems von Ausnahmen und Kompensationen wird Bürokratie auf- statt abgebaut.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

 

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Klimaschutzbericht 2019 und das Erreichen der Klimaziele 2020 und 2030

Zur heutigen Verabschiedung des Klimaschutzberichts 2019 durch die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD und zur gemeinsamen Forderung von Klima-Allianz Deutschland, deutschem Naturschutzring und anderen erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Das mutmaßliche Erreichen des Klimaziels 2020 ist kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Denn den größten Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland haben der Zusammenbruch der DDR-Industrie 1990 und seit 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz geleistet. Dass jetzt erneut ein Einbruch der Industrieproduktion durch die Corona-Krise statt wirksamer Klimaschutzmaßnahmen dazu beitragen muss, die CO2-Ziele zu erreichen, ist ein Armutszeugnis für die von CDU und CSU geführte Bundesregierung. Das im September 2019 beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 muss daher umgehend nachgebessert werden.

Der im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Mechanismus, wonach das Klimakabinett erst im Sommer 2021 bei den Zielverfehlungen in den Sektoren nachsteuern soll, greift angesichts des dritten Dürrejahres in Folge, der schlechten Ernten, flächendeckend sterbender Wälder und des zunehmenden Wassermangels viel zu spät. Stattdessen sollte Deutschland auf nationaler und europäischer Ebene schnellst möglich nachsteuern. Mit einem CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel nach dem Vorbild Großbritanniens und einer Energiesteuerreform lassen sich bis 2030 bis zu 200 Millionen Tonnen CO2 einsparen.* Neben der Klimazielverschärfung sollte Deutschland zudem die Rolle als EU-Ratspräsidentschaft nutzen, die Maßnahmen eines CO2-Mindestpreises und einen einheitlichen CO2-Preis über alle Sektoren auf europäischer Ebene voranzubringen.“

Zum Forderungspapier: 

Hintergrund: Deutschland droht weiterhin eine gewaltige Klimaschutzlücke (Umsetzungs- und Ambitionslücke). Denn auch wenn Corona-bedingt das Klimaziel für 2020 erreicht wird, müsste die Bundesregierung bei konsequenter Anwendung des 2° C-Ziels bzw. 1,5° C-Ziels des Pariser Klimaabkommens und einem CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen bis spätestens 2038 klimaneutral werden. [Umweltrat 2020] Eine maßnahmenbedingte Reduzierung der Treibhausgase ist unausweichlich. Doch schon jetzt ist absehbar, dass die Sektoren Heizen und Verkehr hinter den Zielen des Bundesklimaschutzgesetzes zurückbleiben und damit ein Sofortprogramm nach § 8 Abs. 1 KSG verankerte Mechanismus hier nachzusteuern greift allerdings zu spät. [KSG 2019] Großbritannien hat ab 2013/14 vorgemacht, wie mit einem CO2-Mindestpreis (Carbon Price Floor) fossile Energieträger wie die Kohle durch klimafreundlichere Energieträger in der Energieerzeugung ersetzt werden können [CO2 Abgabe 06/2020] und hat damit den größten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im EU-Emissionshandel geleistet. Im Gegensatz stagniert die Emissionsreduktion in der Industrie im EU-ETS. [CO2 Abgabe 06/2020] Die Behauptung im Klimaschutzbericht 2019 der Bundesregierung, der EU-Emissionshandel wirkt, stimmt also nur begrenzt.

*bezogen auf die Emissionen von 2018.

Weiterführende Informationen:

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Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de