Was verstehen wir unter CO2-Abgabe?
Unter CO2-Abgabe verstehen wir eine Lenkungsabgabe auf fossile Energieträger wie Kohle, Heizöl, Erdgas oder Kerosin. Sie bemisst sich anhand ihres Treibhauspotentials. Das Treibhauspotential wird üblicherweise in Kohlendioxidäquivalenten CO2e (für equivalent) angegeben. Kohlendioxid (CO2) ist das bekannteste und wichtigste, aber nicht das einzige anthropogene Treibhausgas. Beispielsweise heizen auch Methan und Lachgas (Distickstoffmonoxid) das Klima auf, dies jedoch pro Kilogramm oder Tonne sehr viel stärker als CO2. Um die verschiedenen Treibhausgase vergleichbar zu machen, werden sie hinsichtlich ihrer Klimaschädlichkeit in Kohlendioxidäquivalente (CO2e) umgerechnet. Maßgeblich sind dabei die Zahlen gemäß dem zweiten Sachstandsbericht des IPCC aus dem Jahr 1995, bei einem Zeithorizont von 100 Jahren. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Methan-Emissionsreduktion um eine Tonne gleichwertig zu einer CO2-Reduktion um 21 Tonnen ist. Eine CO2-Abgabe (CO2-Preis auf energiebedingte fossile Energieträger) verteuert die fossilen Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger.
Keine Ausnahme für Niemanden
Seit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen ersten Erneuerbare Energien Gesetz – kurz EEG – bekommen Betreiber von z.B. Wind- oder Solaranlagen für 20 Jahre feste Vergütungssätze für den erzeugten Strom – finanziert von uns allen über die EEG-Umlage auf unseren Stromrechnungen. Von uns allen? Nein.
Hintergrund / Faktencheck zum Film „Keine Ausnahme für Niemanden“
Auf Druck der energieintensiven Industrien, die bei zu hohen Strompreisen mit Abwanderung ins Ausland und Verlust von Arbeitsplätzen drohten, reagierte die Politik mit einer fast vollständigen Befreiung von allen Umlagen, Steuern und Netzentgelten. Eine fundierte unabhängige Bewertung, wie viele Arbeitsplätze im Einzelfall tatsächlich ohne Befreiungen von Umlagen, Steuern und Netzentgelten verloren gehen könnten, wird nicht vorgenommen. Die Beträge, um die die energieintensive Industrie befreit ist, zahlen alle anderen Endverbraucher und Unternehmen mit. Nach einer Kurzstudie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) summieren sich die Befreiungen von Steuern, Umlagen, Netzentgelten usw. auf Energie- und Strompreisen für die Industrie im Jahr 2016 auf 17 Milliarden €. Etwa zwei Drittel davon tragen die privaten Haushalte sowie kleinere Unternehmen.
Konzept CO2 Abgabe
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Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um die international vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen und damit große und zum Teil unumkehrbare Schäden für Natur und Mensch abzuwenden oder zu mildern. Hier geht es zu unserer Ausarbeitung zu den Klimaschutzzielen und welche Rolle ein CO2-Preis zum erreichen der Ziele beitragen kann.
Ohne lenkende CO2-Preise auf fossile Energieträger werden die Klimaschutzziele verfehlt.
Hauptverursacher des Klimawandels ist der CO2 Ausstoß, der durch die Verbrennung von Kohle, Öl, Gas, in die Atmosphäre erfolgt.
Daraus folgt: Ohne einen zügigen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern ist der Klimawandel nicht aufzuhalten. Aber zum Ausstieg gibt es keinen Anreiz, weil CO2 keinen wirksamen Preis hat und damit den ökonomischen Rahmenbedingungen die Lenkungswirkung fehlt.
Wer die Atmosphäre verschmutzt soll auch dafür zahlen – mit einer verursachergerechten CO2 Abgabe – ohne Ausnahme. Mehr lesen „Konzept CO2 Abgabe“
Joachim Nitsch
Joachim Nitsch, Jahrgang 1940, wohnhaft in Stuttgart, Studium des Maschinenbaus und der Luft- und Raumfahrttechnik an der Universität Stuttgart, 1966 Diplom-Ingenieur, 1971 Promotion an der RWTH Aachen.
Seit 1973 wissenschaftliche Arbeiten im Energiebereich, von 1976 bis 2005 Leiter der Abteilung „Systemanalyse und Technikbewertung“ am Institut für Technische Thermodynamik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Stuttgart. U.a. Hauptautor der Leitstudien zu Erneuerbaren Energiesystemen für das Bundesumweltministerium in den Jahren 2004 bis 2012. Seit 2006 Gutachter und Berater für innovative Energieversorgungssysteme und Klimaschutzstrategien. 2005 Solarpreis der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS); 2010 Deutscher Solarpreis von EUROSOLAR, Sonderpreis für persönliches Engagement.
seit 3/2017 Beirat im CO2 Abgabe e.V.
Leserbrief TAZ Interview „Ein CO2-Preis greift zu kurz“
Leserbrief zum Interview in der Tageszeitung am 24.4.2017: „Ein CO2-Preis greift zu kurz“
Weleda-Managerin BETTINA WYCIOK über Naturkosmetik
Sehr geehrte Frau Wyciok – Sie haben vollkommen recht!
„Wir müssen die externen Kosten umfassender begreifen, auch anderem, scheinbar Kostenlosem einen Preis geben, dem Kapital der Natur, also der Überdüngung von Böden oder der Belastung von Grundwasser, aber auch den sozialen Verwerfungen wie der Verdrängung von Kleinbauern.
Mehr lesen „Leserbrief TAZ Interview „Ein CO2-Preis greift zu kurz““
Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe bei Energie- und Strompreisen
Seit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen ersten Erneuerbare Energien Gesetz – kurz EEG – bekommen Betreiber von z.B. Wind- oder Solaranlagen für 20 Jahre feste Vergütungssätze für den erzeugten Strom – finanziert von uns allen über die EEG-Umlage auf unseren Stromrechnungen. Von uns allen? Nein.
Auf Druck der energieintensiven Industrien, die bei zu hohen Strompreisen mit Abwanderung ins Ausland und Verlust von Arbeitsplätzen drohten, reagierte die Politik mit einer fast vollständigen Befreiung von allen Umlagen, Steuern und Netzentgelten. Inzwischen belaufen sich die Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe bei Energie- und Strompreisen für das Jahr 2016 ein finanzielles Volumen von rund 17 Mrd. Euro (Kurzstudie FÖS).
Mehr lesen „Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe bei Energie- und Strompreisen“
Mitgliedsbeiträge
Auf der Gründungsversammlung am 27.3.2017 beschlossene Mitgliedsbeiträge
| Einzelpersonen / Haushalte | 60 € | pro Jahr |
| Verbände, Vereine | 100 € | pro Jahr |
| Unternehmen | ||
| 1. Jahr Aufnahmegebühr (einmalig) | 10 € | pro Mitarbeiter (mindestens jedoch 100 €) |
| ab dem 2. Jahr | 100 € | pro Jahr |
