Keine Ausnahme für Niemanden

Seit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen ersten Erneuerbare Energien Gesetz – kurz EEG – bekommen Betreiber von z.B. Wind- oder Solaranlagen für 20 Jahre feste Vergütungssätze für den erzeugten Strom – finanziert von uns allen über die EEG-Umlage auf unseren Stromrechnungen. Von uns allen? Nein.

Hintergrund / Faktencheck zum Film „Keine Ausnahme für Niemanden“

Auf Druck der energieintensiven Industrien, die bei zu hohen Strompreisen mit Abwanderung ins Ausland und Verlust von Arbeitsplätzen drohten, reagierte die Politik mit einer fast vollständigen Befreiung von allen Umlagen, Steuern und Netzentgelten. Eine fundierte unabhängige Bewertung, wie viele Arbeitsplätze im Einzelfall tatsächlich ohne Befreiungen von Umlagen, Steuern und Netzentgelten verloren gehen könnten, wird nicht vorgenommen. Die Beträge, um die die energieintensive Industrie befreit ist, zahlen alle anderen Endverbraucher und Unternehmen mit. Nach einer Kurzstudie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) summieren sich die Befreiungen von Steuern, Umlagen, Netzentgelten usw. auf  Energie- und Strompreisen für die Industrie im Jahr 2016  auf 17 Milliarden €. Etwa zwei Drittel davon tragen die privaten Haushalte sowie kleinere Unternehmen.

Das Beispiel des Anton Becker in der Realität

In der Liste der von der EEG-Umlage im Jahr 2016 befreiten energieintensiven Unternehmen finden sich unter dem Stichwort Backwaren sieben Industriebetriebe. Einige davon sind spezialisiert auf industriell gefertigte Teiglinge, die tiefgefroren ausgeliefert später in Discount-Backshops aufgebacken werden. Nach eigenen Angaben produziert allein ein Betrieb aus Brandenburg pro Jahr 500 Mio. Tiefkühlbackwaren mit insgesamt 270 Mitarbeitern. Der Rest der etwa 12.500 Bäckereibetrieben mit mehr als 200.000 Arbeitsplätzen hat zwar auch vergleichsweise hohe Stromkosten, steht aber, so das Bundeswirtschaftsministerium, nicht im internationalen Wettbewerb. Und vermutlich ist die Umlagebefreiung auch nicht der Hauptgrund für die Konzentration der Produktion von tiefgefrorenen Backwaren in wenigen Industriebetrieben. Aber man sollte und darf schon hinterfragen, ob im Backgewerbe solche zentralen Strukturen mit langen Transportketten, hohen Treibhausgasemissionen und wenigen Arbeitsplätzen nicht sowohl in Deutschland wie auch im Ausland mehr Arbeitsplätze verhindern als schaffen.

So hoch sind die Belastungen in der Praxis: Ein Rechenbeispiel

Die EEG-Umlage liegt derzeit bei 6,88 Cent/kWh. Eine Bäckerei hat einen durchschnittlichen Stromverbrauch von 220.000 kWh (Analyse des Bäckerverbands aus Daten von 123 Bäckereien mit 0 bis 41 Filialen). Daraus ergibt sich eine jährliche Belastung von 15.136 Euro.

Beispiel aus der Praxis: Ein Betrieb, der seine Zahlen zur Verfügung gestellt hat, backt seit 250 Jahren in der 8. Generation. Es ist ein klassisches mittelständisches Unternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern und einen Jahresstromverbrauch von insgesamt 1,3 Mio. kWh:

Energiebedarf per anno: 1,3 Millionen kWh
2003 2012 2014 2017
EEG Umlage / kWh 0,00410 € 0,03592 € 0,0624 € 0,0688 €
Belastung 5.330,00 € 46.696,00 € 81.120,00 € 89.440,00 €

Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks

aus Artikel: „Wenn die EEG-Umlage mehr Energieeffizienz verhindert“ aus Deutsche Handwerkszeitung vom 24.01.2017.

„Die Zusatzbelastung ist für durchschnittliche mittelständische Unternehmen durchaus von existenzieller Höhe“, bestätigt Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. „In einer kritischen Situation sind es oft gering erscheinende Beträge, die darüber entscheiden, ob ein Unternehmen fortbesteht oder nicht.“ Im Jahr 2013 meldeten in Deutschland rund 27.000 Firmen Insolvenz an. Ohne die EEG-Umlage könnten 30 Prozent dieser Unternehmen noch existieren, schätzt der Bund der Energieverbraucher.

aus: „Kampf der Bäcker gegen Windmühlen„, Welt vom 5.5.2014

Immer mehr Unternehmen, insbesondere solche, die Energie einsparen wollen oder sich selbst mit Strom versorgen wollen, kritisieren, dass sie immer weitere Auflagen erfüllen müssen. So hatte z.B. das erste EEG 12 Paragraphen auf 5 Seiten, das EEG 2014 (geänderte Fassung 2017) bereits 104 Paragraphen auf mehr als 67 Seiten, und nach der Novelle ist kurz vor der Novelle. Auch das Bäckerhandwerk würde „lieber in mehr Energieeffizienz investieren“ als für Umlagen oder Steuern zahlen, so der Geschäftsführer der Bäckerei Riegler aus Heidelberg.

Bei Unternehmen, die nur knapp die Kriterien eines energieintensiven Betriebes erfüllen, sind auch solche dabei, bei denen sich viel fossile Energie einsparen ließe aber der Aufwand sich deshalb nicht lohnt, weil sie dann aus den Befreiungen herausfallen würden und hinterher u.U. für Energie mehr zahlen müssten wie vorher.

Ein anderes Beispiel – Aluminium

Zu den treibhausgasintensiven Industrien gehören auch Betriebe, die Aluminium erzeugen. Der größte unter ihnen, die TRIMET Aluminium SE, produziert nach eigenen Angaben im Jahr 2016 mit 3.000 Mitarbeitern rund 775.000 Tonnen Aluminium und Gussprodukte. Der Stromverbrauch der deutschen Standorte in Deutschland wird auf etwa 1% des gesamten Strombedarfs in Deutschland geschätzt.

2014 erschien im Bericht im WDR ein Bericht, nach dem über die „Strompreis-Subventionen“ alle anderen nicht befreiten Unternehmen und Endverbraucher jeden dieser Arbeitsplätze mit rund 450.000 € pro Jahr „bezuschusst“. Die Rechnung dürfte heute noch höher ausfallen. Als Rechtfertigung für die hohen „Subventionen“ wird oft der vermeintliche ökologische Nutzen des Werkstoffs Aluminium angeführt. „Wir brauchen Aluminium als Werkstoff, um beispielsweise leichtere Autos zu produzieren“, war die Aussage von NRW-Umweltminister Remmel gegenüber dem WDR. Und leichtere Autos bedeuten weniger CO2-Ausstoß. So kommt die Branche deshalb zu dem Schluss, dass sie sogar in der Gesamtbilanz CO2-Emissionen vermeide. Wenn dann allerdings die Gewichtsersparnis genutzt wird, um stärkere Motoren einzubauen, bleibt der Nutzen fragwürdig und die Frage, ob solche Produktionsstandorte nicht besser da aufgehoben sind, wo die Energieerzeugung überwiegend durch erneuerbare Energien bereit gestellt werden kann, wird erst gar nicht gestellt.

Die immer gleichlautende Antwort der Politik war dazu bisher „Arbeitsplätze im eigenen Land first“, egal was es andere kostet.

Als Lösung schlagen wir nun eine CO2-Abgabe vor, an der sich Alle!, gemessen am Maß der Treibhausgasemissionen, ohne Ausnahmen beteiligen. Mit den Einnahmen werden die EEG-Umlage, die KWK-G-Umlage, die Stromsteuer sowie die Energiesteuer auf Heizöl und Erdgas bezahlt. Jeder kann entscheiden, ob er lieber die CO2-Agabe zahlt oder selbst in Effizienz oder Einsparung investiert.
Eine für Alle & Alle für Eine bedeutet eine verursachergerechtere Verteilung der Kosten mit weniger Treibhausgasen und weniger Bürokratie.

In den Fällen, in denen eine Abwanderung eines energieintensiven Betriebes ins Ausland droht oder durch Konkurs der mögliche Verlust von Arbeitsplätzen nachgewiesen werden kann, muss die Gesellschaft bewusst entscheiden, wie und ob sie (ohne Ausnahmen bei der CO2-Abgabe) geeignete Lösungen findet, die gefährdeten Arbeitsplätze zu erhalten, ggf. mit Auflagen zur Einsparung von Treibhausgasen (vgl. Beispiel einer CO2-Abgabe wie in der Schweiz).

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