Petition Balkonsolar

E-Petition zu Vereinfachungen bei Balkonsolaranlagen (Steckersolargeräten) endlich zum Mitzeichnen freigeschaltet.
Bereits in den ersten Stunden wurde die Petition von mehr als 1.000 Personen mitgezeichnet.

Freiburg/Berlin, 30. März 2023.

Eine vom KiB e.V. unterstützte und am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag ist seit heute zum Mitzeichnen freigeschaltet.

Die Petition umfasst konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen für eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, wie sie auch das Wirtschafts- und Klimaministerium am 10. März in seiner „Photovoltaik-Strategie“ vorgeschlagen hat, wie z.B.

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
  • „Schuko“stecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen,
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen,
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.

Informationen und viele weitergehende Vorschläge finden sich in der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des KiB e.V. und im Link zum Leitfaden Steckersolargeräte.

Die Petition wurde von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet.

Erst die Fürsprache mehrerer Bundestagsabgeordneten hat zur Veröffentlichung der Petition geführt. Vorher wurde die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung abgelehnt mit dem Argument, dass eine andere Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.21 zugeordnet werden könne. Sie enthielt eine einzige ähnliche Teilforderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen”.


Pressekontakt
Dr. Jörg Lange
Klimaschutz im Bundestag e.V.
Alfred-Döblin-Platz 1, 79100 Freiburg im Breisgau
Tel.: +49 (0)761 45 89 32 77 |
joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de
https://www.klimaschutz-im-bundestag.de


Der Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.


Informationen zu Petitionen im Deutschen Bundestag finden sich hier. Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 4 Wochen das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Um eine Petition mitzeichnen zu können, muss man sich hier registrieren.

Photovoltaik-Strategie

Am 10.3.2023 hat das BMWK seine Photovoltaik-Strategie vorgelegt.

Der Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet. Darin begrüßt er insbesondere die Absichten der Bundesregierung:

  • durch ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren und durch klare und einheitliche Genehmigungskriterien und Fristen im Genehmigungsverfahren den Ausbau von Freiflächen- und insbesondere Agri-PV Anlagen auf geeigneten Flächen in Abgleich mit den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes zu beschleunigen,
  • doppelte Netzentgelte für gespeicherten Strom zu verhindern,
  • unverhältnismäßig bauliche Anforderungen abzuschaffen,
  • eine Duldungspflicht von Grundstückseigentümer:innen bei der Verlegung von Anschlussleitungen von PV-Freiflächenanlagen zu regeln,
  • die Verfahren beim Anlagenzertifikat Typ B (135-950kW) zu beschleunigen und zu vereinfachen (z.B. auch durch die Anhebung des Schwellenwertes) sowie eine Datenbank für Einheitenzertifikate anzulegen,
  • Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30kW zu vereinfachen und einen Netzanschluss nach einem Monat ohne Rückmeldung vom Netzbetreiber zu ermöglichen sowie
  • die bereits umgesetzten und in der PV-S angedachten steuerrechtlichen Vereinfachungen.

Für den KiB e.V. ist derzeit jedoch noch nicht erkennbar, wie eine abgestimmte Koordination der zahlreichen parallel verfolgten Gesetzesinitiativen (Diskussions-/Eckpunktepapiere) untereinander stattfindet, wie z.B.:

Der KiB e.V. empfiehlt daher die Abstimmung der zahlreichen für 2023 vorgesehenen Gesetzesinitiativen im Rahmen der Energiewende u.a. in einer ansprechbaren, öffentlich sichtbaren Koordinationsstelle.

Darüberhinaus macht der KiB e.V. in seiner Stellungnahme im Detail 26 Vorschläge, wie z.B. die gemeinschaftliche Eigenversorgung dadurch zu vereinfachen, indem die Aufnahme der Kosten für Strom aus einer gemeinschaftlichen Stromversorgung in den Katalog nach § 2 BetrKV aufgenommen wird und dabei die Investitions- und Reparaturkosten für PVA und KWK-Anlagen in den Strompreis ein- und über die Betriebskosten abzurechnen.

Die vollständige Stellungnahme zum download finden sie hier.

Link zum Leitfaden Steckersolargeräte

Mehr als 10 Millionen Steckersolargeräte (Balkonsolaranlagen) bis 2030 möglich?

Mehr als 10 Millionen Steckersolargeräte (Balkonsolaranlagen) bis 2030 möglich?

Freiburg/Berlin, 20. März 2023.
(Pressemitteilung als pdf)

Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. legt Leitfaden zu Steckersolargeräten (Balkonsolaranlagen) vor.

Steckersolaranlagen boomen: Beim Marktstammdatenregister waren bis Ende 2021 rund 32.000 und bis Ende 2022 rund 111.000 angemeldet. Allein in den ersten beiden Monaten 2023 kamen etwa 30.000 Anlagen hinzu. Da trotz Pflicht bei weitem nicht alle Anlagen registriert sind, schätzt der KiB e.V. bis Ende 2023 die voraussichtliche Anzahl an Steckersolargeräten auf rund eine Million.

„Damit es bis 2030 bis zu zehn Millionen sind muss die Politik noch zahlreiche bürokratische Hürden aus dem Weg räumen“, so Ursula Sladek vom KiB e.V.

Das Wirtschafts- und Klimaministerium hat am 10. März seine neue „Photovoltaik-Strategie“ veröffentlicht.

Mit enthalten ist dabei eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, u.a.:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
  • „Schukostecker“ als „Energiesteckvorrichtung“ zulassen,
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen und
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.

Damit diese Ziele und weitergehende Vereinfachungen zu Steckersolargeräten nicht nur bekannt, sondern auch umgesetzt werden, hat der KiB e.V. einen Leitfaden Steckersolargeräte entwickelt. Er fasst den aktuellen Stand und zahlreiche Forderungen zur Erleichterung für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) zusammen.

Zu dem unterstützt der KiB e.V. eine am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag, die von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet wurde. Sie schlägt auf Grundlage eines Positionspapieres des VDE für sämtliche der genannten Forderungen konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen vor.

Leider lehnte die zuständige Stelle im Bundestag die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung bisher ab. Eine schriftliche Begründung steht noch aus. Mündlich wurde argumentiert, dass bereits eine Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” und 82 Mitzeichnenden eine ähnliche Forderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.2021 zugeordnet werden könne. Zudem könne man pro Petition auch immer nur die Änderung eines Gesetzes fordern. Weder die Verfahrensgrundsätze noch die Richtlinie des Petitionsausschuss legen aus Sicht des KiB e.V. einen solchen Ablehnungsgrund nahe.

Link zum Leitfaden Steckersolargeräte

Steckersolargeräte

Mehr als 10 Millionen Steckersolargeräte (Balkonsolaranlagen) bis 2030 möglich?

Freiburg/Berlin, 20. März 2023.

Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. legt Leitfaden zu Steckersolargeräten (Balkonsolaranlagen) vor.

Steckersolaranlagen boomen: Beim Marktstammdatenregister waren bis Ende 2021 rund 32.000 und bis Ende 2022 rund 111.000 angemeldet. Allein in den ersten beiden Monaten 2023 kamen etwa 30.000 Anlagen hinzu. Da trotz Pflicht bei weitem nicht alle Anlagen registriert sind, schätzt der KiB e.V. bis Ende 2023 die voraussichtliche Anzahl an Steckersolargeräten auf rund eine Million.

„Damit es bis 2030 bis zu zehn Millionen sind muss die Politik noch zahlreiche bürokratische Hürden aus dem Weg räumen“, so Ursula Sladek vom KiB e.V.

Das Wirtschafts- und Klimaministerium hat am 10. März seine neue „Photovoltaik-Strategie“ veröffentlicht.

Mit enthalten ist dabei eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, u.a.:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
  • „Schukostecker“ als „Energiesteckvorrichtung“ zulassen,
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen und
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.

Damit diese Ziele und weitergehende Vereinfachungen zu Steckersolargeräten nicht nur bekannt, sondern auch umgesetzt werden, hat der KiB e.V. einen Leitfaden Steckersolargeräte entwickelt. Er fasst den aktuellen Stand und zahlreiche Forderungen zur Erleichterung für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) zusammen.

Zu dem unterstützt der KiB e.V. eine am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag, die von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet wurde. Sie schlägt auf Grundlage eines Positionspapieres des VDE für sämtliche der genannten Forderungen konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen vor.

Leider lehnte die zuständige Stelle im Bundestag die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung bisher ab. Eine schriftliche Begründung steht noch aus. Mündlich wurde argumentiert, dass bereits eine Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” und 82 Mitzeichnenden eine ähnliche Forderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.2021 zugeordnet werden könne. Zudem könne man pro Petition auch immer nur die Änderung eines Gesetzes fordern. Weder die Verfahrensgrundsätze noch die Richtlinie des Petitionsausschuss legen aus Sicht des KiB e.V. einen solchen Ablehnungsgrund nahe.

Link zum Leitfaden Steckersolargeräte

Welche Heizsysteme sind ab dem 1.1.2024 noch zugelassen und woher kommt der zunehmende Strombedarf für Wärmepumpen, Elektromobilität und Industrie?

Die Bundesregierung plant noch dieses Jahr auf Grundlage folgender Diskussions-/Eckpunktepapiere die Umsetzung von entsprechenden Gesetzen:

Gleichzeitig werden die folgenden Themen derzeit stark vorangetrieben:

  • der Ausstieg aus der Kohlestromerzeugung bis 2030
  • der Einbau von Wärmepumpen,
  • die Elektrifizierung der Mobilität,
  • der Ausbau von elektrischen Speichern,
  • die Erzeugung von Wasserstoff,
  • der Ausbau der Strom- und Wasserstoffnetze,

Mit einer breiten Umsetzung all dieser für den Klimaschutz notwendigen Maßnahmen wird der Strombedarf stark steigen.

Trotz Ausbaus der Erneuerbaren und einem im Jahr 2022 aufgrund des Krieges um 4 Prozent gegenüber 2021 gesunkenen Stromverbrauchs zeigen bereits die Tageswerte der realen Stromerzeugung in Deutschland, dass wir noch weit davon entfernt sind, über längere Zeit eine Stromversorgung mit 100 Prozent Erneuerbaren zu realisieren. 2022 lag die durchschnittlich notwendige Residuallast[1] an knapp 300 Tagen bei mehr als 20 GW.

Bei einem angenommenen Szenario mit einer Verdopplung von Solar- und Windstrom (Anteil Biomasse und Wasserkraft bleiben gleich) und einem durch Wärmepumpen um 30 TWh/a gestiegenen Stromverbrauch würde die Residuallast an mehr als 100 Tagen immer noch im Tagesdurchschnitt über 20 GW liegen.

Für den Klimaschutz im Bundestag e.V. stellen sich damit folgende wichtige Fragen:

  • In welchen Kraftwerken, mit welchen Nutzungsgraden und Brennstoffen (Energieträgern) soll zukünftig die Residuallast, die wir nicht durch Flexibilität, Netzausbau, Einsparungsmaßnahmen, Lastverschiebung oder Speicher abdecken können, erzeugt werden?
  • Wie können diese zunehmend auf erneuerbar erzeugte Energieträger, wie z.B. Wasserstoff, umgestellt werden?
  • Wo stehen diese Kraftwerke und wer baut sie?
  • Welche Folgen (Kosten, Emissionen, Nutzungsgrade, Bedarf an Energieträgern etc.) hat das für die politisch zu setzenden Rahmenbedingungen und die verschiedenen Akteure?
  • Welche Rolle kann oder ggf. muss die Wärmeleitplanung hier spielen?

Abgeordnete, die sich für diese Fragen interessieren, sind herzlich willkommen sich mit uns in Verbindung zu setzen unter info@klimaschutz-im-bundestag.de


[1] Residuallast meint hier die Stromlast abzgl. der Erzeugung durch Erneuerbare, wie z.B. Biomasse, Wasserkraft, Wind, Sonne oder Speicherkraftwerke.

Die Forderung, den Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich zu verankern, wird lauter!

Gleich mehrere Impulse heben 2023 das Thema Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe auf die politische Agenda.

  • So will die Bundesregierung die flächendeckende kommunale Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung gesetzlich regeln. Ein kommunaler Wärmeplan wird derzeit bis zu 100 Prozent gefördert (BMWK 2022).
  • Ein Positionspapier der rund 600 deutschen Kommunen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, fordert die Gesetzgeber auf, Kommunen zum Klimaschutz zu verpflichten und zwischen Bund und Ländern die nötige finanzielle Grundlage dafür zu schaffen (Klimabündnis 2022, vgl. auch Verbändeforderungen).
  • Ein Rechtsgutachten von Dr. Roda Verheyen und Katharina Hölzen, Rechtsanwälte Günther, macht erste konkrete Vorschläge, wie die Forderung der Finanzierung der Pflichtaufgabe rechtlich umgesetzt werden könnte.
  • Ein Forschungsvorhaben schätzt erstmals ab, auf wie viele Emissionen Kommunen durch ihr Handeln unmittelbar und mittelbar Einfluss nehmen könnten, wenn ihnen die Mittel und das Personal zur Verfügung stehen würden. In Summe der betrachteten Maßnahmen könnten Kommunen Treibhausgasemissionen (in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten [Mio. t CO2e], Bezugsjahr 2019) in der Höhe von rund 101 von etwa betrachteten 278 Mio. t CO2e beeinflussen (UBA 2022).

Schauen Sie sich für mehr Informationen unsere

Onlineveranstaltung zu „Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe“ vom 24.Mai mit Frau Gudrun Heute-Bluhm, Städtetag Baden-Württemberg, Frau Prof. Cathrin Zengerling, Uni Freiburg und Frau Isabell Cademartori, SPD.

Klimaschutz im Bundestag e.V. wurde von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen, um am 7.2.2023 einen Überblick zum Thema „Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe“ zu geben.

Weiterführende Links

Nationale Biomassestrategie eines der wichtigsten Vorhaben in 2023!

Die Entwicklung einer Biomassestrategie gehört zu den wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung und das nicht nur aus klimapolitischer Sicht. Sie soll bis zur Sommerpause vorliegen. Die Eckpunkte ihrer Nationalen Biomassestrategie wollen die drei federführenden Ministerien im Frühjahr in mehreren Workshops mit Stakeholdern diskutieren.

Mit der Strategie sollen Fragen beantwortet werden, wie z.B.,

  • welche Rolle Biomasseheizungen künftig spielen können oder
  • wieviel Biomasse (bzw. Flächen) zur Substitution fossiler Rohstoffe zur Verfügung stehen werden.

Neben den zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen von Verbänden zum Eckpunktepapier liegen bereits einige wissenschaftliche Beiträge zur Biomassestrategie vor, wie z.B. die Studie des Öko-Instituts „Biomasse und Klimaschutz“ vom 18.1.2023.

In einigen Bereichen ist bereits heute die Nachfrage nach Biomasse größer als das Angebot. So berichtete in unserem Onlineseminar zur Biomassestrategie ein auf Biomasse spezialisiertes Logistikunternehmen, dass sie die Nachfrage nach Biomasse für Heizkraftwerke nur noch mit Mühe decken könnten und die Transportentfernungen steigen. 

Bisher bestimmt im Wesentlichen die Biomassenachfrage, in welchem Umfang und in welcher Art land- und forstwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet werden. Das Angebot ist jedoch begrenzt durch die Verfügbarkeit von Fläche. Da Verkehrs- und Siedlungsflächen zunehmen, verringert die damit einhergehende Abnahme der Vegetationsflächen das Vermögen der CO2-Entnahme aus der Atmosphäre. Abnehmende Landwirtschaftsflächen bedeuten darüber hinaus einen ansteigenden Lebensmittelimport und steigenden Flächenbedarf im Ausland (UFZ 2023).

Insofern muss es aus Sicht des Klimaschutz im Bundestag e.V. bei den Diskussionen um die Biomassestrategie auch um die Flächenfrage gehen, beispielsweise um Fragen, wie:

  • Wieviel Flächen wollen wir zukünftig im In- und Ausland noch nutzen für den Anbau von Energiepflanzen (Biokraftstoffen und Biogas)?
  • Um wieviel wollen wir die Flächen für die Tierhaltung und den Anbau von Futtermitteln reduzieren, um Flächen freizustellen für Wiedervernässung (Moorschutz), Aufforstung, Kurzumtriebsplantagen, Naturschutz, ökologischen Landbau, Produktion von pflanzlichen Nahrungsmitteln, PV- Freiflächenanlagen, Biomasseproduktion zur Substitution fossiler Rohstoffe u.v.m. Anstatt Getreide anzubauen könnten auch Fläche wieder aufgeforstet werden. Anstatt Holz zu ernten, kann der Kohlenstoffspeicher im Wald erhöht werden. Anstatt Biomasse zu verbrennen, kann z.B. über Pflanzenkohle ein Teil des Kohlenstoffs als Negativemission aus der Atmosphäre längerfristig gebunden werden (vgl. Carbon Dioxide Removal Report und z.B. IFLS 2023).

Daneben geht es bei der Biomassestrategie aber auch um die Entwicklung von geeigneten Nutzungskaskaden (z.B. primäre stoffliche Nutzung von Holz im Bau oder als Möbel und geeigneter Verwertung nach Nutzungsende).

Aus der unmittelbaren Abhängigkeit von verschiedenen Flächennutzungsoptionen und Biomassenutzungen ergibt sich ein veränderter Bedarf an Maßnahmen und Politikinstrumenten, die im Rahmen der Biomassestrategie zu klären sind.

Darüber hinaus muss die Biomassestrategie klären, wie landbezogene Klimaschutzmaßnahmen methodisch richtig erfasst und in der THG-Berichterstattung für den Landnutzungssektor (land use, land-use change and forestry, LULUCF) sichtbar werden.

Mit ca. -11 Mio. t CO2e (2020) wird der Zielwert der Senkenleistung aus dem Landnutzungssektor im Vergleich zu den Zielen im Klimaschutzgesetz bislang deutlich unterschritten (bis 2030 auf – 25 Mio t CO2e, bis 2045 auf 40 Mio t CO2e, vgl. Thuenen 2022).

Unsere Stellungnahme zu den Eckpunkten zur Biomassestrategie findet sich hier zum herunterladen.Die Entwicklung einer nachhaltigen Biomassestrategie betrifft viele wichtige Bereiche unseres alltäglichen Lebens und verdient daher aus Sicht des Klimaschutz im Bundestag e.V. die besondere Aufmerksamkeit aller Mitglieder des deutschen Bundestages.

Berichtspflicht für die Klimawirkung von Flügen – kann treibhausgasneutrales Fliegen klappen?

Einer der Beschlüsse im Rahmen der Reform des europäischen Emissionshandels ist, ab 2025 Fluggesellschaften dazu zu verpflichten, die Emissionen und andere Effekte, die sich auf das Klima auswirken, pro Flug zu erfassen und diese zu berichten.

Beim Verbrennen von Kerosin (Flugbenzin) entsteht Kohlendioxid (CO2), das als Treibhausgas direkt zur Erwärmung der Erdatmosphäre beiträgt. Die CO2-Emissionen des gesamten Luftverkehrs betragen derzeit etwa 2,5 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen.

Hinzu kommen sogenannte Nicht-CO2-Effekte, wie beispielsweise die Ozonproduktion oder die Bildung von Kondensstreifen. Sie können von Flug zu Flug stark variieren, je nach Verhältnissen in der Atmosphäre. Kondensstreifen am Tag zum Beispiel reflektieren tagsüber einen Teil der Sonnenstrahlung zurück ins Weltall. Nachts entfällt dagegen dieser „abkühlende“ Einfluss. Wärmestrahlung von der Erde wird jedoch auch nachts von Kondensstreifen zurückgehalten (UBA & DLR 2022).

Unter Berücksichtigung dieser Nicht-CO2-Effekte verursacht der Luftverkehr alleine zwischen 5-8 Prozent der globalen Klimawirkungen. Eine schlechte Nachricht für den Traum vom „klimaneutralen“ Fliegen: Ein großer Teil dieser „Nicht-CO2-Effekte“ tritt auch dann auf, wenn herkömmliches Kerosin durch CO2-neutrale synthetische Treibstoffe ersetzt werden. Bislang wurden diese Effekte in bestehenden und derzeit geplanten Politikinstrumenten noch nicht berücksichtigt.

Die EU steht nun kurz davor, mit der aktuellen Reform des europäischen Emissionshandels (EU ETS) Fluggesellschaften ab 2025 dazu zu verpflichten, sowohl die CO2-Emissionen als auch Nicht-CO2-Effekte pro Flug zu erfassen und diese zu berichten.

Eine Bepreisung dieser Nicht-CO2-Effekte des Flugverkehrs erfolgt damit jedoch noch nicht.

Weiterführende Links:

Zur Reform des europäischen Emissionshandels für Energie und Industrie und Einführung eines zweiten Emissionshandels für Gebäude und Verkehr

Zu den wichtigsten Reformen aus Sicht des Klimaschutzes gehört 2022 sicher die über drei Jahre diskutierte Reform des europäischen Emissionshandels, auf die man sich am 19.12.22 im Trilog geeinigt hat. Der bisherige Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) umfasst derzeit etwa 50 Prozent der europäischen Emissionen aus dem Energiesektor und der Industrie. Mit der Reform wird sich die Geschwindigkeit der jährlichen Emissionsreduzierung (Cap) deutlich erhöhen, und zwar von 2,2 Prozent pro Jahr im Rahmen des derzeitigen Systems auf 4,3 Prozent von 2024 bis 2027 und 4,4 Prozent ab 2028. Die Vereinbarung sieht außerdem vor, die kostenlosen Emissionszertifikate schrittweise auslaufen zu lassen. Es wird erwartet, dass in den Bereichen, die im EU-ETS 1 veranlagt sind, die Emissionen bis zum Jahr 2030 um 62 Prozent gesenkt werden zu 2005, dem Jahr seiner Einführung.

Darüber hinaus wird eine dem EU-ETS Preis vergleichbare CO2-Grenzsteuer (CBAM = Carbon Border Adjustment Mechanism) auf zunächst Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff aus dem außereuropäischen Ausland erhoben werden, um Abwanderung von Produktion und Emissionen ins Ausland zu verhindern. Im gleichen Zug wird die kostenfreie Zuteilung von Emissionszertifikaten allmählich bis 2034 zurückgefahren.

Ein wenn auch mit 40 Mrd. € zu kleiner Topf für z.B. Differenzverträge wird Unternehmen helfen, ihre Produktion auf emissionsärmere Verfahren umzustellen. Ein ebenfalls zu kleiner europäischer Fonds wird soziale Härten zumindest teilweise ausgleichen.

Die Wissenschaft geht davon aus, dass mit dieser Reform das heutige Niveau des EU-ETS von 80 € pro Tonne CO2 mindestens gehalten wird, möglicherweise aber auch bis 2030 auf bis zu 160 € pro Tonne steigen könnte. Kein Vergleich zu den CO2-Preisen um die 5 € pro Tonne vor 2019.

Zusätzlich wird die EU einen zweiten Emissionshandel (EU-ETS-2) für die Bereiche Gebäude und Verkehr einführen. Damit unterliegen dann weit mehr als 75 Prozent aller Emissionen einem CO2-Preis. Allerdings wird das angedachte CO2-Preis-Niveau im EU-ETS 2 von 45€ pro Tonne kaum Wirkung zeigen.

Viele Forderungen des Klimaschutz im Bundestag e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.), die den Emissionshandel einer planungssichern Abgabe auf CO2 immer weiter annähern, werden damit umgesetzt. Die Frage, ob eine Steuer, wie sie der Entwurf einer europäischen kombinierten Energie- und CO2-Steuer von 1991 mit anfänglich 1993 drei USD je Barrel Öl und einem Anstiegspfad von ein USD je Barrel und Jahr ein möglicherweise früher wirksameres, unbürokratischeres und effizienteres Instrument hätte sein können, stellte sich leider während der Diskussionen nicht mehr. Für viele Unternehmen gibt es nun ausreichend finanzielle Anreize, um von fossilen Energieträgern auf erneuerbare umzustellen oder Energie einzusparen. Die Frage bleibt, ob es genug Ressourcen (Lieferketten, Fachkräfte) geben wird, um die Energiewende auch schnell genug umzusetzen.